Erforderliche Unterlagen für die Eintragung/Änderung im Elektro

Anhang A Installateurverzeichnis/-zulassungen
Telefon 0221 178-3795
Telefax 0221 178-82411
[email protected]
Erforderliche Unterlagen für die Eintragung/Änderung
im Elektro-Installateurverzeichnis
Neueintragung
Neue
Fachkraft
Umzug
Umfirmierung
(innerhalb des
Versorgungsgebietes)
aktueller Nachweis erforderlich
Anschreiben mit Ihrem
Firmenlogo/Firmendaten
Antragsformular zur Eintragung in das
Installateurverzeichnis
Gewerbeanmeldung nach § 14 GwO
oder bei Industriebetrieben
Handelsregisterauszug (Kopie)
Nachweis einer BetriebshaftpflichtVersicherung für Elektroinstallationen
mind. 1,5 Mio. € (Kopie)
Qualifikationnachweis der
verantwortlichen Fachkraft, z. B. Kopie
des Meisterzeugnis mit Sicherheitsschein,
Sachkundenachweis für Netzanschlüsse.
Eintragung des ElektroInstallationsbetriebes, sowie der
verantwortlichen Fachkraft in die
Handwerksrolle/Verzeichnis der
handwerksähnlichen Gewerbe (Kopie)
Ggf. Anstellungsvertrag mit
ausgewiesener Betriebsleiterfunktion der
verantwortlichen Fachkraft, wenn die
verantwortliche Fachkraft nicht
Betriebsinhaber ist (Kopie) oder
Gesellschafter- / Geschäftsführervertrag
oder GbR-Vertrag (Kopie)
Ggf. Kündigungsnachweis der
verantwortlichen Fachkraft (Kopie)
oder
Freistellungsnachweis der
verantwortlichen Fachkraft von dem
derzeitigen Arbeitgeber (Kopie)
Werkstattausrüstung gemäß der Punkte
2.2 und 2.3 der „Richtlinie und Hinweise
für die Werkstattausrüstung“ bzw. Anhang
A:
Nachweise über Mess- und Prüfgeräte
(Kopie der Rechnung)
Nachweise über die Fachliteratur (Kopie
der Rechnung)
Wird eine Besichtigung der
Werkstattausrüstung durchgeführt X
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X1) X
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X
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X
X
X
X
X Die Besichtigung der Werkstattausrüstung erfolgt, sobald die erforderlichen Unterlagen/Nachweise bei RheinEnergie
vollständig vorliegen. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Installateurausweis.
1)
Die Werkstattbesichtigung ist nur bei Unternehmensteilungen erforderlich