Anhang A Installateurverzeichnis/-zulassungen Telefon 0221 178-3795 Telefax 0221 178-82411 [email protected] Erforderliche Unterlagen für die Eintragung/Änderung im Elektro-Installateurverzeichnis Neueintragung Neue Fachkraft Umzug Umfirmierung (innerhalb des Versorgungsgebietes) aktueller Nachweis erforderlich Anschreiben mit Ihrem Firmenlogo/Firmendaten Antragsformular zur Eintragung in das Installateurverzeichnis Gewerbeanmeldung nach § 14 GwO oder bei Industriebetrieben Handelsregisterauszug (Kopie) Nachweis einer BetriebshaftpflichtVersicherung für Elektroinstallationen mind. 1,5 Mio. € (Kopie) Qualifikationnachweis der verantwortlichen Fachkraft, z. B. Kopie des Meisterzeugnis mit Sicherheitsschein, Sachkundenachweis für Netzanschlüsse. Eintragung des ElektroInstallationsbetriebes, sowie der verantwortlichen Fachkraft in die Handwerksrolle/Verzeichnis der handwerksähnlichen Gewerbe (Kopie) Ggf. Anstellungsvertrag mit ausgewiesener Betriebsleiterfunktion der verantwortlichen Fachkraft, wenn die verantwortliche Fachkraft nicht Betriebsinhaber ist (Kopie) oder Gesellschafter- / Geschäftsführervertrag oder GbR-Vertrag (Kopie) Ggf. Kündigungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft (Kopie) oder Freistellungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft von dem derzeitigen Arbeitgeber (Kopie) Werkstattausrüstung gemäß der Punkte 2.2 und 2.3 der „Richtlinie und Hinweise für die Werkstattausrüstung“ bzw. Anhang A: Nachweise über Mess- und Prüfgeräte (Kopie der Rechnung) Nachweise über die Fachliteratur (Kopie der Rechnung) Wird eine Besichtigung der Werkstattausrüstung durchgeführt X X X X X X X X X X X X1) X X X X X X X X X X X Die Besichtigung der Werkstattausrüstung erfolgt, sobald die erforderlichen Unterlagen/Nachweise bei RheinEnergie vollständig vorliegen. Im Anschluss erhalten Sie Ihren Installateurausweis. 1) Die Werkstattbesichtigung ist nur bei Unternehmensteilungen erforderlich
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