SAMTGEMEINDE OSTHEIDE Niederschrift über die 14. öffentliche Sitzung des Rates der Samtgemeinde Ostheide am Dienstag, dem 09.12.2014, in der Aula der Grundschule Barendorf, Schulstraße 2 Beginn: 19:35 Uhr Anwesend vom Rat: Ende: 23:30 Uhr Samtgemeinderatsvors. Beigeordneter Beigeordneter Beigeordnete Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsfrau Ratsherr Ratsherr Ratsfrau Ratsherr Ratsherr Ratsfrau Ratsherr Ratsherr Ratsherr Ratsfrau Ratsfrau Ratsherr Dieter Schröder Bernd Hein Joern Krumstroh Brigitte Mertz Raymond Cuypers Rudolf Giera Rudibert Götzenberger Martina Habel Karsten Johansson Eugen Koritz Petra Kruse-Runge Peter Lade Clemens Leder Nicola Benson-McAndrew Axel Muth Martin Peters Norbert Pinz Monika Quade Andrea Schütte Heinrich-Jürgen Steinhauer von der Verwaltung: Samtgemeindebürgermeister Samtgemeindeamtsrat Verwaltungsfachangestellter Verwaltungsfachangestellter Norbert Meyer Volker Behr Dennis Neumann Andree Schlikis Entschuldigt fehlten: Beigeordneter Beigeordneter Ratsherr Ratsherr Ratsherr Gleichstellungsbeauftragte Dr. Christopher Scharnhop Rolf-Bernd Zantop Karsten Reich Stefan Vogel Henning Wille Sabine Rehder Vor Eintritt in die Tagesordnung eröffnete Ratsvorsitzender Schröder die Einwohnerfragestunde. Es wurden keine Fragen gestellt. 1. Begrüßung und Feststellung der Beschlussfähigkeit Ratsvorsitzender Schröder begrüßte die Anwesenden und stellte, da die Mehrheit der Mitglieder des Samtgemeinderates anwesend war, die Beschlussfähigkeit fest. 2 Herr Krumstroh beantragte für die CDU-Fraktion und für das Bürgerforum Barendorf, dass die Tagesordnungspunkte 15b), 12, 14, 16 und 18 nach dem Tagesordnungspunkt 4 behandelt werden. Der Antrag wurde mit 9 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt. Auf Antrag der Verwaltung wurde einstimmig die Tagesordnung um den Tagesordnungspunkt 4 c) „Annahme einer Spende „Bild hilft“ über 5.000,00 €“ sowie den Tagesordnungspunkt 4 d) „Annahme einer Spende der Firma Schoop, Bavendorf, über 3.057,33 €“ erweitert. 2. Genehmigung der Niederschrift über die Sitzung vom 30.09.2014 Die Niederschrift vom 30.09.2014 wurde mit 18 Ja-Stimmen und 3 Enthaltungen genehmigt. 3. Bericht des Samtgemeindebürgermeisters a) Am 01.11.2014 hat die neue Amtsperiode für den wiedergewählten Samtgemeindebürgermeister Norbert Meyer begonnen (01.11.2014 – 31.12.2021). Laut Auskunft des Niedersächsischen Städte- und Gemeindebundes braucht ein wiedergewählter Hauptverwaltungsbeamter gemäß § 7 Abs. 2 Satz 3 Niedersächsisches Beamtengesetz (NBG) nicht erneut vereidigt zu werden, dass Herr Meyer in dasselbe Amt berufen wird und das Beamtenverhältnis als nicht unterbrochen gilt. b) Mit Schreiben vom 02.12.2014 teilt die Sparkassenstiftung mit, dass der Stiftungsrat des Förderfonds „Jugend, Sport, Bildung und Soziales“ beschlossen hat, die Ferienmaßnahme für Kinder aus Choiniki mit 1.000 € zu fördern! c) Der Oberbürgermeister der Hansestadt Lüneburg, Herr Ulrich Mädge, bedankt sich mit einem Schreiben bei den Feuerwehren der Samtgemeinden Ilmenau und Ostheide. Am 17.09.2014 machte ein Bombenfund in Lüneburg „die umfangreichste Evakuierungsmaßnahme, die die Hansestadt Lüneburg in der Nachkriegszeit je hatte“ erforderlich. So mussten „innerhalb kürzester Zeit die Innenstadt mit rd. 11.300 Bewohnern evakuiert werden.“ Der Oberbürgermeister bedankt sich für die nachbarschaftliche Hilfe mit einer „beachtlichen Personenstärke von mehr als 120 Einsatzkräften.“ d) In Kürze, kann die Samtgemeinde Ostheide die Dachgeschosswohnungen des Pfarrhauses in Thomasburg anmieten. Hier fand ein Ausbau statt. Dieser wurde durch die Kirchengemeinde und der Samtgemeinde finanziert. Hierfür kann die Samtgemeinde die Wohnungen solange mietfrei nutzen, bis der Investitionskostenzuschuss abgewohnt ist. Spätestens ab dem neuen Jahr sollen dann hier weitere Asylbewerber untergebracht werden. Zurzeit sind in der Samtgemeinde Ostheide 55 Asylbewerber untergebracht. Zum Ende des Jahres soll es eine neue Verteilerquote geben. Danach ist zusätzlich mit der Hälfte der bereits untergebrachten Asylbewerber zu rechnen. Weiterer Wohnraum wird also dringend benötigt. e) Die Gemeinde Neetze hat die Betreuung des Jugendtreffs in Neetze seit dem 01.07.2014 neu geregelt. An der finanziellen Beteiligung der Samtgemeinde Ostheide ändert sich nichts. Danach führt künftig das Albert-SchweitzerFamilienwerk e.V. den Jugendtreff zunächst befristet bis zum 30.06.2015. Hintergrund war, dass die Gemeinde Neetze mit der Jugendarbeit der Diakonie nicht mehr zufrieden war. 3 f) Dem Niedersächsischen Landtag liegt mit Landtagsdrucksache 17/1686 vom 20.06.2014 der Bericht der Landeswahlleiterin mit Vorschlägen zu Änderungen von Landtagswahlkreisen vor. Vorgeschlagen wird u.a. die SG Amelinghausen vom Wahlkreis 49 (Lüneburg) zukünftig dem Wahlkreis 44 (Soltau) zuzuordnen. Der Rat der SG Amelinghausen fordert in einem einstimmigen Beschluss, dass eine sinnvolle und nachhaltige Neuordnung der Landtagswahlkreise unter regionaler Gesamtbetrachtung vorgenommen wird und lehnt es ab, einzelne Kommunen nur nach rechnerischen Gesichtspunkten anderen Wahlkreisen zuzuordnen. Der Rat der Samtgemeinde Amelinghausen bittet im Rahmen unserer Möglichkeiten ihr Anliegen zu unterstützen, damit auch in Zukunft die SG Amelinghausen einem Lüneburger Landtagswahlkreis zugeordnet bleibt. g) Das Land Niedersachsen plant die sogenannte Wasserentnahmegebühr zum 01.01.2015 zu erhöhen. Im Gespräch ist eine Erhöhung von 2,387 Cent von 5,113 Cent auf 7,5 Cent je Kubikmeter. Sollte die Gesetzesänderung wie vorgesehen in Kraft treten, wird der Vorstand der Verbandsversammlung des WBV Lüneburg-Süd vorschlagen, eine Anhebung des Wasserpreises zum 01.04.2015 in Höhe von 3 Cent vorzunehmen. Die letzte Preiserhöhung fand zum 01.01.1998 um damals 15 Pfennig statt. Derzeit liegt der Wasserpreis bei günstigen 67 Cent. Bei der Euroumstellung wurde der Wasserpreis abgerundet. Daher scheint die moderate Erhöhung auf dann 70 Cent vertretbar zu sein! h) In diesem Zusammenhang erinnerte Herr Meyer an den Termin der Verbandsversammlung des Wasserbeschaffungsverbandes Lüneburg-Süd am 18.12.2014 um 16.00 Uhr im Wasserwerk in Lüneburg. Ordentliche Mitglieder der Verbandsversammlung sind: Bernd Hein, Martina Habel, Norbert Pinz, Monika Quade, HeinrichJürgen Steinhauer und Dr. Christopher Scharnhop. Bei Verhinderung sind folgende Vertreter benannt: Eugen Koritz, Peter Lade, Henning Wille, Martin Peters, Karsten Johansson und Clemens Leder. i) Zurzeit wird das Regionale Entwicklungskonzept (REK) der Leader-Region-Elbtalaue fortgeschrieben. Die Samtgemeinde Ostheide beteiligt sich wieder mit den Ostkreiskommunen des Landkreises Lüneburg (Scharnebeck, Bleckede, Dahlenburg, Neuhaus) und den Samtgemeinden des Landkreises LüchowDannenberg an dem EU-Wettbewerb für die Förderperiode 2014 - 2020. Das neue REK muss bis zum 10.01.2015 beim Amt für Landesentwicklung eingereicht werden. Es ist dann zu hoffen, dass wir wieder als eine Leader-Region ausgewählt werden. j) In der Zeit vom 21.10. – 26.10.2014 waren wieder 47 Jugendliche mit vier Betreuern aus der französischen Partnergemeinde Criquetot L’Esneval zu Gast in der Samtgemeinde Ostheide. Alle Gäste konnten in Familien untergebracht werden. Höhepunkt war ein Besuch im Reichstag in Berlin. Mit Ausnahme von Kleinigkeiten konnte die Begegnung problemlos durchgeführt werden. Ein Dank gebührt den Helfern, insbesondere Fritz Decker, Alexander Labatz, Rolf-Dieter Sohl, Dieter Schröder und Jannis Heilenmann, die neben Verwaltungsmitarbeiterin Sylke Armbrecht die Ausflüge begleitet haben. k) Die nächste Jugendbegegnung findet bereits in der Zeit vom 28.04. – 03.05.2015 in der Samtgemeinde Ostheide statt. Grund dafür ist, dass die Jahreszeiten der Besuche in der Ostheide und in Criquetot L’Esneval getauscht wurden. Die Fahrt der Ostheidjer Jugendlichen nach Criquetot findet in der Zeit vom 20. – 26.10.2015. l) Das Partnerschaftskomitee hat beschlossen, für das Jahr 2015 eine Delegation aus der Partnerstadt Choiniki in Weißrussland einzuladen. Die Partnerschaft besteht im 4 m) n) o) p) q) r) Jahre 2015 bereits 20 Jahre. Unterstützer und Helfer für die Partnerschaftsbegegnung werden gerne gesehen. In der Zeit vom 22. – 25.05.2014 sollen die Feierlichkeiten anlässlich des 35jährigen Bestehens der Partnerschaft mit dem Canton Criquetot L’Esneval in der Samtgemeinde Ostheide gefeiert werden. Zur Erstellung eines Programmes soll eine Arbeitsgruppe gebildet werden. Das Komitee würde sich über jede Unterstützung sehr freuen. Herr Hans Riechert bedankt sich vielmals für die Unterstützung zur StammzellenSpende-Aktion am 15.11.2014. Es waren 180 Spender anwesend, und es konnten 1.855,67 € an Spenden eingeworben werden. Hierin noch nicht enthalten sind die Spenden, die auf das eingerichtete Spendenkonto eingegangen sind. Sobald das Spendenkonto geschlossen wird und der genaue Betrag feststeht, wird Herr Riechert die genaue Spendensumme mitteilen. Am Freitag, den 12.12.2014 in der Zeit von 10.00 – 13.00 Uhr findet in der Stadthalle in Walsrode eine Informations- und Diskussionsveranstaltung mit Landwirtschaftsminister Christian Meyer zu den geplanten Änderungen im LROP Niedersachsen statt. Hierzu lädt der NSGB ein. Auch Vertreter der Mitgliedsgemeinden können an dieser Veranstaltung teilnehmen. Am 17.12.2014 in der Zeit von 10.00 – 18.00 Uhr findet ein Erörterungstermin zur Fortschreibung des RROP des Landkreises Lüneburg bzgl. der Ausweisung von Vorrangstandorten für die Windkraft statt. Der Anbau an das Feuerwehrhaus in Bavendorf ist weitestgehend abgeschlossen. Das MTF-Fahrzeug steht bereits im Feuerwehrhaus. Einige Restarbeiten sind noch zu erledigen. Der Kostenrahmen wurde eingehalten. Eine Einweihung soll im Frühjahr/Sommer des nächsten Jahres erfolgen. Der Ortsbrandmeister der FF Wendisch Evern Jörg Mendel hat seinen Rücktritt als Ortsbrandmeister zum 31.03.2014 erklärt. Ebenso mit sofortiger Wirkung ist der stellv. Ortsbrandmeister der FF Wendisch Evern Raymond Cuypers von seinem Amt zurückgetreten. Beide Ehrenbeamte führen gesundheitliche Gründe für ihre Entscheidungen an! 4. Annahme von Spenden im Rahmen der Förderrichtlinie der Sparkasse „Das tut gut“ a) Computer in der Grundschule Neetze über 7.000,00 € b) Außenspielgeräte an der Kinderkrippe Barendorf über 8.000,00 € c) Annahme einer Spende „Bild hilft“ über 5.000,00 € d) Annahme einer Spende der Firma Schoop, Bavendorf, über 3.057,33 € a) Herr Meyer führte aus, dass die Grundschule Neetze für Computer von der Sparkasse im Rahmen der Förderinitiative „Das tut gut“ 7.000,00 € erhalten hat. Die Schule hat hiervon Laptops angeschafft. Beschluss: Die Samtgemeinde nimmt folgende Spende an. 7.000,00 € für Computer in der Grundschule Neetze von der Sparkasse Lüneburg im Rahmen der Förderinitiative „Das tut gut“. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. b) Herr Meyer führte aus, dass die Kinderkrippe in Barendorf 8.000,00 € von der Sparkasse im Rahmen der Förderinitiative „Das tut gut“ erhalten hat. Hiervon soll ein Außenspielgerät angeschafft werden. 5 Beschluss: Die Samtgemeinde nimmt folgende Spende an. 8.000,00 € für Außenspielgeräte in der Kinderkrippe in Barendorf von der Sparkasse Lüneburg im Rahmen der Förderinitiative „Das tut gut“. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. c) Herr Meyer führte aus, dass die Kinderkrippe in Barendorf 5.000,00 € von Aktion „Bild hilft“ für Außenspielgeräte erhalten hat. Beschluss: Die Samtgemeinde nimmt folgende Spende an. 5.000,00 € für Außenspielgeräte in der Kinderkrippe in Barendorf von der Aktion „Das tut gut“. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. d) Herr Meyer führte aus, dass die Firma Schoop, Bavendorf, im Rahmen des Anbaues des Feuerwehrhauses in Bavendorf die Verblendarbeiten im Wert von 3.057,33 € gespendet hat. Beschluss: Die Samtgemeinde nimmt folgende Spende an. 3.057,33 € für Verblendarbeiten des Anbaues am Feuerwehrhaus in Bavendorf von der Firma Schoop, Bavendorf. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 5. Benennung von beratenden Mitgliedern für den Schul-, Kinderkrippen und Sportausschuss Herr Meyer führte aus, dass folgende Änderungen über die beratenden Mitglieder für den Schul-, Kinderkrippen- und Sportausschuss beschlossen werden müssen: a) b) Elternvertreter: Es scheidet aus: Frau Silke Wübbenhorst Neu: Frau Nicole Gwenner, Neetze Vertreter bleibt Herr Dirk Schulze, Barendorf Ab dem Schuljahr 2015 stellt die GS Barendorf für zwei Jahre den Elternvertreter; die Vertretung kommt dann aus der GS Wendisch Evern Lehrervertreter: Es scheidet aus: Ekkehard Lietz Neu: Herr Martin Leupold, Wendisch Evern Vertreter: Herr Lars Kramer, Barendorf Weitere Vertreter sind: a) Elternvertreter Krippen: Frau Victoria Manzke, Wendisch Evern Vertreterin: Frau Manon Anna Lüdemann, Barendorf b) Erzieherinnenvertreter Krippen: Frau Brigitte Herbst, Barendorf Vertreterin: Frau Katharina Speckmann, Wendisch Evern 6 Beschluss: Als beratendes Mitglied im Schul-, Kinderkrippen- und Sportausschuss wird Frau Nicole Gwenner, Neetze, als Elternvertreterin benannt. Frau Silke Wübbenhorst scheidet aus. Als beratendes Mitglied im Schul-, Kinderkrippen- und Sportausschuss wird als Lehrervertreter Herr Martin Leupold sowie Herr Kramer als Stellvertreter benannt. Herr Ekkehard Lietz scheidet aus. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 6. Ernennung von Integrationsbeauftragten Herr Meyer führte aus, dass der Rat aufgrund des Antrages der Gruppe SPD/ Grüne einstimmig entschieden hat, dass die Samtgemeinde einen ehrenamtlichen Integrations beauftragten einstellt. Dieses Ehrenamt soll vornehmlich dazu dienen, die Verwaltungsmitarbeiter im Bereich der regelmäßigen Betreuung (Dinge des täglichen Lebens) zu entlasten. Die Stelle, die ausschließlich ehrenamtlich ausgeführt werden soll, wird mit einer monatlichen Pauschalentschädigung von 154,- € dotiert. Die Stelle wurde im samtgemeindeeigenen Mitteilungsblatt „Der Heidekurier“ ausgeschrieben. Zwei Bewerbungen sind in der Samtgemeindeverwaltung eingegangen. Die beiden Kandidaten stellten sich im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales vor. Frau Marion Heitzler: Frau Heitzler ist 1963 geboren, ledig, eine erwachsene Tochter, wohnhaft in Rohstorf. Sie hat umfangreiche Fremdsprachenkenntnisse (englisch, französisch, spanisch und lernt gerade Farsi). Frau Heitzler hat eine abgeschlossene Erzieherausbildung und hat sich als Drama- und Theatertherapeutin weitergebildet. Nunmehr ist sie seit April 2014 arbeitssuchend. Herr Frank-Peter Harneit Herr Harneit ist 1952 geboren, ledig, keine Kinder, wohnhaft in Neetze. Er hat ein großes Interesse für Länder im arabischen Bereich und hat diese auch bereits mehrfach bereist. Herr Harneit ist als technischer Zeichner und Detailkonstrukteur selbstständig. Beide Bewerber verfügen über einen Führerschein sowie einen PKW. Frau Heitzler stellte heraus, dass sie auch bei Übernahme einer neuen Beschäftigung dieses Ehrenamt nicht zwingend aufgeben würde. Nach Durchführung der Vorstellungsgespräche erklärte Frau Habel im Ausschuss, dass beide Kandidaten unterschiedlicher nicht sein könnten. Frau Heitzler verfügt über viel Einfühlungsvermögen und Gesprächsgeschick. Herr Harneit hingegen wirkt sehr energisch und mit klaren Vorstellungen, ist sehr sicher im Auftreten. Aus der Sicht von Frau Habel würden sich beide Kandidaten ideal ergänzen. Frau Habel schlug im Ausschuss vor, dass beide Kandidaten zu Integrationsbeauftragten berufen werden. Nach Rücksprache können sich beide Bewerber eine gemeinsame Ausübung des Amtes vorstellen. Frau Kruse Runge führte aus, dass für die Bestellung von Integrationsbeauftragten ein Bedarf besteht. Herr Krumstoh merkte an, dass er den Antrag unterstützt. Auf Anfrage von Herrn Götzenberger führte Herr Meyer aus, dass die Tätigkeiten der Integrationsbeauftragten in der Stellenausschreibung sowie im Antrag der Gruppe SPD/Grüne aufgeführt sind. 7 Herr Peters merkte an, dass eine Zusammenarbeit der Integrationsbeauftragten mit Frau Kunze vom Integrationsbüro Lüneburg sinnvoll ist. Beschluss: Frau Marion Heitzler, Rohstorf sowie Herr Frank-Peter Harneit, Neetze werden gemeinsam mit Wirkung zum 01.01.2015 zu Integrationsbeauftragten der Samtgemeinde Ostheide für die Dauer der laufenden Legislaturperiode ernannt. Beide Bewerber erhalten eine Aufwandsentschädigung in Höhe von jeweils 154,- € monatlich. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 7. Änderung der Schulbezirke im Primarbereich Herr Meyer führte aus, dass nach der derzeitigen Festlegung der Schulbezirke für den Primarbereich in der Samtgemeinde Ostheide, Kinder aus dem Ortsteil Radenbeck der Grundschule Barendorf zugeordnet sind. Es gehen aber bereits jetzt Kinder aus Radenbeck in die Grundschule nach Neetze. Hierzu muss die Grundschule Barendorf allerdings eine Ausnahmegenehmigung erlassen. Es ist nun beabsichtigt, den Eltern der Kinder aus Radenbeck eine Wahlmöglichkeit zu geben. Demnach würde folgender Punkt aufgenommen: „Den im Ortsteil Radenbeck der Gemeinde Thomasburg wohnenden Eltern/Sorgeberechtigten wird ein Wahlrecht eingeräumt, nach dem sie ihre Kinder entweder in die Grundschule Barendorf oder in die Grundschule Neetze einschulen können.“ Folgende Schulbezirke sind dann festgelegt: Schule Schulbezirk Grundschule Barendorf: Gemeinde Barendorf Gemeinde Reinstorf Gemeinde Vastorf Gemeinde Thomasburg (nur der OT Bavendorf) * Grundschule Neetze: * Gemeinde Neetze (einschl. OT Süttorf) Gemeinde Thomasburg (nur OT Thomasburg einschl. Wiecheln und Wennekath) * Grundschule Wendisch Evern: Gemeinde Wendisch Evern * Den im Ortsteil Radenbeck der Gemeinde Thomasburg wohnenden Eltern/Sorgebeberechtigten wird ein Wahlrecht eingeräumt, nach dem sie ihre Kinder entweder in die Grundschule Barendorf oder in die Grundschule Neetze einschulen können. Herr Meyer ergänzte, dass er bereits von Eltern angesprochen wurde, die ihre Kinder in Wendisch Evern in der Krippe untergebracht haben und in einer anderen Ortschaft innerhalb der Samtgemeinde ihren Wohnsitz haben. Diese Eltern streben an, dass ihre Kinder in Wendisch Evern später auch den Kindergarten sowie die Grundschule besuchen. Herr Meyer stellte fest, dass für diese Fälle keine generelle Ausweitung/ Veränderung der Primarbereiche vorgenommen werden soll, sondern diese Fälle über Ausnahmegenehmigungen zu behandeln sind. Herr Meyer zeigte auf, dass diese Entscheidung, die Primarbereiche wie vorgestellt zu verändern, sinnvoll ist. Beide Grundschulen Barendorf und Neetze sind für Kinder aus Radenbeck und Wennekath mit dem Bus zu erreichen. Vor diesem Hintergrund sollte die Wahlfreiheit der Schulen entsprechend festgelegt werden. 8 Beschluss: Die Schulbezirke für den Primarbereich in der Samtgemeinde Ostheide werden wie folgt geändert: „Den im Ortsteil Radenbeck der Gemeinde Thomasburg wohnenden Eltern/Sorgeberechtigten wird ein Wahlrecht eingeräumt, nach dem sie ihre Kinder entweder in die Grundschule Barendorf oder in die Grundschule Neetze einschulen können.“ Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 8. Neufassung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ostheide Herr Neumann berichtete, dass aufgrund der Änderung des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) die Überarbeitung der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ostheide notwendig geworden ist. Herr Neumann stellte die Satzung in der letzten Sitzung des Feuerschutzausschusses im Detail vor, woraufhin dieser Tagesordnungspunkt seinerzeit in die Fraktionen bzw. Gruppe zur weiteren Befassung zurückverwiesen wurde. Gleichzeitig wurde die Verwaltung beauftragt, die Samtgemeindefeuerwehrführung zu beteiligen. Aus den Reihen der Feuerwehr sind folgende Änderungswünsche in den Entwurf eingearbeitet worden: _ § 6 Abs. 4: der Zusatz „unter Bekanntgabe der Tagesordnung“ wurde ersatzlos gestrichen. Begründung: Die Einladung zu Kommandositzungen soll nicht weiter formalisiert werden und den Ortsbrandmeistern eine gewisse Flexibilität bei der Durchführung einer Kommandositzung geben. _ § 16 Abs. 2: Veränderung der Entscheidungskompetenzen. Für Beförderungen vom Feuerwehrmann/frau bis zum 1. Hauptfeuerwehrmann/frau liegt grundsätzlich in der Zuständigkeit der Ortsfeuerwehr, wobei die Genehmigung des Gemeindebrandmeisters einzuholen ist. Innerhalb der Ortsfeuerwehr besagte der Satzungsentwurf, dass der Ortsbrandmeister Beförderungen auf Vorschlag des Ortskommandos durchführt. Hierbei ist der Wunsch aus der Feuerwehr heraus, dass der Ortsbrandmeister diese Beförderung lediglich unter Beteiligung des Ortskommandos eigenverantwortlich vornehmen kann. Die Zustimmung des Gemeindebrandmeisters muss unabhängig von dieser veränderten Kompetenz weiterhin eingeholt werden. Innerhalb der Dienstgrade „Löschmeister/in bis 1. Hauptlöschmeister/in“, sofern keine Funktion innerhalb der Samtgemeindefeuerwehr bekleidet wird, obliegt die Beförderungsentscheidung beim Gemeindebrandmeister, wobei der Ortsbrandmeister hieran beteiligt wird. Bei Funktionsträgern der Samtgemeindefeuerwehr entscheidet innerhalb der v. g. Dienstgrade ebenfalls der Gemeindebrandmeister, hierbei wird das Gemeindekommando beteiligt. Herr Muth führte aus, dass er die Überarbeitung der Satzung als sinnvoll ansieht. Auf Hinweis von Frau Schütte wird im § 16 Abs. 2 Satz 2 das Wort „Verleihungen“ gestrichen und durch das Wort „Beförderungen“ ersetzt. Beschluss: Der vorgetragene Entwurf der Satzung der Freiwilligen Feuerwehr Ostheide wird mit den entsprechenden Änderungsvorschlägen angenommen. Dieser Beschluss wurde mit 20 Ja-Stimmen und einer Enthaltung gefasst. 9 9. Neufassung der Satzung der Samtgemeinde Ostheide über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgeben (Feuerwehrgebührensatzung) Herr Neumann erklärte, dass auch dieser Satzungsentwurf in der letzten Sitzung des Feuerschutzausschusses detailliert vorgestellt, und dieser Entwurf ebenfalls in die Fraktionen und Gruppe zur weiteren Beratung verwiesen wurde. Änderungswünsche wurden nicht an ihn herangetragen. Er führte aus, dass die Samtgemeinde auch weiterhin die Möglichkeit von sogenannten Billigkeitsentscheidungen hat. Ferner wird bei Vornahme der Abrechnung sehr verhältnismäßig vorgegangen z. B. werden bei bestimmten Schadenlagen nur die Fahrzeugbesatzungen abgerechnet und nicht die tatsächlich anwesende Anzahl an Einsatzkräften. Herr Muth führte aus, dass Gebühren nur für freiwillige Einsätze/Aufgaben außerhalb der Pflichtaufgaben erhoben werden. Herr Meyer wies daraufhin, dass Veranstaltungen wie öffentliche Osterfeuer, Laternenumzüge und Dorffeste weiterhin nicht abgerechnet werden, auch wenn diese Tätigkeiten der Feuerwehren abrechnungswürdig sind. Hierin bestehe mit dem Rat Konsens. Auf Hinweis von Frau Schütte wird im Gebührentarif das Wort „Mannschaftstransportwagen“ ersatzlos gestrichen und durch das Wort „Mannschaftstransportfahrzeug“ ersetzt. Beschluss: Der vorgetragene Entwurf der Satzung der Samtgemeinde Ostheide über die Erhebung von Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben (Feuerwehrgebührensatzung) wird angenommen. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 10. Verlängerung der Verordnung der Samtgemeinde Ostheide über den Leinenzwang für Hunde innerhalb von Schongebieten Herr Meyer führte aus, dass die bestehende Verordnung bis zum 31.12.2014 befristet ist. Es liegt ein Schreiben der Jagdgenossenschaften Süttorf und Neetze vor, in dem die Verlängerung der Laufzeit der Verordnung beantragt wird. Auch die Gemeinde Neetze wird in seiner nächsten Sitzung voraussichtlich einer Verlängerung zustimmen, wobei das Satzungsrecht bei der Samtgemeinde liegt und die Gemeinde nur angehört werden muss. Frau Quade führte aus, dass sich die Verordnung bewährt hat, gerade um eine Handhabe bei Zuwiderhandlungen zu haben. Beschluss: Die Verordnung der Samtgemeinde Ostheide über den Leinenzwang für Hunde innerhalb von Schongebieten vom 24.06.2008 wird bis zum 31.12.2019 verlängert. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 11. Abschluss einer Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Lüneburg Herr Schlikis stellte die den Ausschussmitgliedern vorliegende Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau sowie deren Anlass und weitere Vorgehensweise des Landkreises vor. 10 Herr Hein führte aus, dass die Breitbandversorgung ein Problem im ländlichen Raum ist. Er plädierte daher, der Kooperationsvereinbarung zuzustimmen. Herr Götzenberger führte aus, dass es Ziel sein muss, die Häuser direkt mit Glasfaserkabel zu erschließen. Herr Meyer merkte an, dass hierüber z.B. bereits Verhandlungen für das Industriegebiet Volkstorf geführt werden. Sollte aber mehr als das bisher vorgesehene Glasfaserkabel zu den Verteilerstationen von den Gemeinden gewünscht werden, muss über eine Kostenbeteiligung gesprochen werden. Auf Anfrage von Frau Schütte führte Herr Schlikis aus, dass falls das beauftragte Telekommunikationsunternehmen Insolvenz anmeldet, nur ein neuer Anbieter gefunden werden muss, da das Breitbandnetz Eigentum des Landkreises ist. Frau Kruse-Runge wies daraufhin, dass die Gemeinden den Ausbau unterstützten und Werbung für dieses Modell betreiben müssen. Sie wies daraufhin, dass die Gemeinden bei Straßenplanungen bereits den Einbau von Leerrohren bzw. Glasfaserkabel vorsehen sollten. Beschluss: Der vorliegenden Kooperationsvereinbarung zum Breitbandausbau im Landkreis Lüneburg wird zugestimmt. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 12. 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Aufwandsentschädigung in der Samtgemeinde Ostheide (Integrationsbeauftragte, Führungskräfte der Feuerwehr) Herr Meyer stellte den allen Ausschussmitgliedern vorliegende 3. Änderungssatzung zur Satzung über die Aufwandsentschädigung in der Samtgemeinde Ostheide (Entschädigungssatzung) vor. Die jährlichen Mehrkosten in Höhe von ca. 2.000,00 € für die Mitglieder der Feuerwehr sowie die Kosten für die Integrationsbeauftragten sind bereits im Haushaltsentwurf 2015 eingestellt. Frau Schütte begrüßte die Anpassung der Aufwandsentschädigung für die Integrationsbeauftragen. Beschluss: Der vorliegenden 3. Änderungsatzung zur Satzung über die Aufwandsentschädigung in der Samtgemeinde Ostheide (Entschädigungssatzung) wird zugestimmt. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 13. Satzung zur Errichtung eines Kommunalen Fahrdienstes Herr Neumann erklärte, dass die Samtgemeinde Ostheide einen kommunalen Fahrdienst einrichten möchte. Für die Durchführung dieser Aufgabe ist die Übertragung durch die Mitgliedsgemeinden notwendig. Die Gemeinden haben diese Aufgabe mittlerweile an die Samtgemeinde übertragen. Es wurde durch die Samtgemeindeverwaltung ein Konzept erstellt, welches im Ausschuss für Jugend, Senioren und Soziales vorgestellt worden ist. Anschließend stellte Herr Neumann den allen Ausschussmitgliedern vorliegenden Satzungsentwurf über die Einrichtung eines kommunalen Fahrdienstes in der Samtge- 11 meinde Ostheide (genannt Dörferbussatzung) vor. Weiter führte er aus, dass zur Zeit 4 ehrenamtliche Fahrer zur Verfügung stehen. Frau Mertz zeigte sich erfreut, dass die Einrichtung eines Kommunalen Fahrdienstes durch alle Gemeinden auf die Samtgemeinden Ostheide übertragen worden ist. Herr Krumstroh ging auf die geringe Rückmeldequote im Rahmen der Bedarfsanalyse ein und führte aus, dass die Forderung der Gemeinde Barendorf nach einem Konzept sinnvoll war. Herr Krumstroh führte weiter aus, dass er befürchtet, dass der Verwaltungsaufwand sehr hoch sein wird und Mitarbeiter der Samtgemeinde als Fahrer eingesetzt werden. Herr Meyer merkte an, dass dies nur in absoluten Ausnahmefällen passieren kann. Herr Giera führte aus, dass erst durch die Bedenken der Gemeinde Barendorf der Erlass einer Satzung und die Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Ostheide bedacht worden sind. Herr Götzenberger hielt einige Ausführungen des Antrages der Gruppe SPD/Grüne für fehlerhaft, die nun mit der Satzung behoben worden sind. Auf Hinweis von Frau Benson-McAndrew führte Herr Meyer aus, dass rechtlich die Erstellung des Konzeptes erst nach der Aufgabenübertragung auf die Samtgemeinde Ostheide möglich gewesen wäre. Nach ausführlicher Diskussion über die Inhalte der Satzung führte Herr Neumann aus, dass die Mitnahmevereinbarung noch erstellt werden muss. Beschluss: Der vorliegenden Satzung über die Einrichtung eines kommunalen Fahrdienstes in der Samtgemeinde Ostheide (genannt Dörferbussatzung) wird zugestimmt. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 14. Gebührenkalkulation 2015 für den Gebührenhaushalt „Schmutzwasser“ Herr Behr stellte die den allen Ausschussmitgliedern vorliegende Gebührenkalkulation 2015 für den Gebührenhaushalt „Schmutzwasser“ vor und führte aus, dass dieser Gebührenkalkulation bereits das Rechnungsprüfungsamt zugestimmt hat. Frau Metz führte aus, dass durch diese Gebührenerhöhung die Haushalte nicht übermäßig belastet werden. Herr Götzenberger wies daraufhin, dass aufgrund der Transparenz die Gebührenerhöhung in den Abrechnungsbescheiden erläutert werden sollte. Frau Schütte führte aus, dass die rd. 100.000,00 € Mehreinnahmen aufgrund der aufwendigen Abwasserbeseitigung gerechtfertigt sind. Beschluss: Der vorliegenden Gebührenkalkulation 2015 für den Gebührenhaushalt „Schmutzwasser“ sowie der 6. Änderungsatzung über die Erhebung der Abgaben für die Abwasserbeseitigung wird zugestimmt. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 12 15. Anträge der CDU-Fraktion a) Grünmüllbox Sporthalle Barendorf b) Antrag auf finanzielle Unterstützung der Feuerwehren mit Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) für Instandhaltung und Wartung a) Herr Giera stellte den Antrag vor und führte aus, dass er den Antrag aufgrund der Zusage der Verwaltung, dass der Grünabfall regelmäßig abgefahren wird, zurückzieht. Herr Giera stellte aber den Antrag, dass die Verwaltung verpflichtet wird, künftig den Grünabfall unverzüglich abfahren zu lassen. Herr Meyer führte aus, dass der Grünabfall zur Zeit mindestens dreimal im Jahr abgefahren wird. Beschluss: Der Antrag der CDU-Fraktion, dass die Verwaltung verpflichtet wird, den Grünabfall im Bereich der Sporthalle Barendorf unverzüglich abfahren zu lassen wurde mit 9 Ja-Stimmen und 12 Nein-Stimmen abgelehnt. b) Herr Cuypers stellte den Antrag vor und führte aus, dass 3.500,00 € zusätzlich für die Unterhaltung der 7 Mannschaftstransportfahrzeuge der Freiwilligen Feuerwehren in den Haushalte 2015 eingestellt werden sollten. Herr Lade führte aus, dass im Haushalt bereits eine Erhöhung der Feuerwehrhaushaltsmittel in Höhe von 12.300,00 € eingestellt ist. Er schlug vor den Antrag in den Feuerschutzausschuss zu verweisen, um hier über Einsparungen im Budget zu beraten. Die Herren Krumstroh, Leder und Giera führten aus, dass die teilweise von den Fördervereinen angeschafften MTF als Einsatzfahrzeuge und größtenteils für die Jugend- und Kinderfeuerwehren genutzt werden. Diese Jugendarbeit sollte man unterstützen. Die Herren Pinz und Muth führten aus, dass sie nicht gegen den Antrag sind, sondern hierüber im Feuerwehrschutzausschuss beraten werden sollte. Herr Götzenberger befürwortete diesen Antrag und wies daraufhin, dass im Rahmen der Einführung des kommunalen Fahrdienstes Kosten entstehen, die um ein vielfaches höher liegen werden. Frau Schütte verwies auf den Gesamthaushalt und führte aus, dass die MTF auch für Kulturveranstaltungen eingesetzt werden. Der Zuschuss für das Theater Lüneburg könnte z.B. halbiert werden. Herr Lade stellte den Antrag, dass der Antrag der CDU-Fraktion in den Feuerschutzausschuss verwiesen werden soll. Beschluss: Der Antrag der CDU-Fraktion auf finanzielle Unterstützung der Feuerwehren mit Mannschaftstransportfahrzeugen (MTF) für Instandhaltung und Wartung wird in den Feuerschutzausschuss verwiesen. Dieser Beschluss wurde mit 11 Ja-Stimmen, 1 Nein-Stimme und 9 Enthaltungen gefasst. 13 16. Haushalt 2015 Einleitend stellte Herr Meyer die Ansätze der allen Ratsmitgliedern vorliegenden Haushaltssatzung vor. Hiernach berichtete Herr Meyer ausführlich über die im Jahr 2014 umgesetzten Maßnahmen und gab einen Überblick über die im Haushalt 2015 eingestellten Haushaltsmittel, hier insbesondere für die Grundschulen, für das Feuerwehrwesen und für den Neubau des Bauhofes sowie des Feuerwehrhauses in Reinstorf. Abschließend stellte Herr Meyer die geplante Neuverschuldung im Haushaltsjahr 2015 vor. Der Haushaltsentwurf 2015, so führte Herr Meyer weiter aus, lag allen Fachausschüssen zur Beratung vor. Die von den Fachausschüssen erarbeiteten Änderungswünsche wurden von der Verwaltung in den Haushalt eingearbeitet. Ebenso wurde bereits bekannten Veränderungen Rechnung getragen. Diese wurden in der Sitzung des Finanzausschusses am 24.11.2014 sowie des Samtgemeindeausschusses am 01.12.2014 entsprechend beraten und empfohlen. Frau Schütte merkte an, dass die Haushaltsberatungen durch die Verwaltung gut vorbereitet waren. Sie ging auf die geplante Erweiterung des Friedhofes in Wendisch Evern sowie weitere Investitionen ein. Die Haushaltssituation stellt sich als vernünftig dar. Herr Götzenberger führte aus, dass der Haushalt fiskalisch als geordnet bezeichnet werden kann. Frau Mertz führte aus, dass der Haushalt sich als geordnet darstellt und stellte den Antrag, 10.000,00 € als Zuschuss zum Theater Lüneburg in den Haushalt 2015 einzustellen. Frau Schütte sowie Herr Krumstroh merkten an, dass der Zuschuss in Höhe von 10.000,00 € zum Theater Lüneburg zu hoch ist. Die zuständigen Träger haben für eine ausreichende Finanzierung zu sorgen bzw. das Theater muss seine Einnahmesituation verbessern. Herr Peters führte aus, dass der Landkreis aufgrund des Entschuldungsvertrages dem Theater nicht so ohne weiteres einen höheren Zuschuss gewähren kann. Herr Behr merkte zum Haushalt an, dass zukünftig das Verhältnis der Investitionen und der daraus resultierenden Abschreibungen beachtet werden muss. Über den Antrag von Frau Mertz wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss: In den Haushalt werden Haushaltsmittel in Höhe von 10.000,00 € als Zuschuss an das Theater Lüneburg eingestellt. Dieser Beschluss wurde mit 12 Ja-Stimmen und 9 Enthaltungen gefasst. Beschluss: Die vorliegende Haushaltssatzung und der vorliegende Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 mit ihren Bestandteilen und Anlagen werden beschlossen. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 14 17. Antrag der Gruppe SPD/Grüne hier: Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch die Freihandelsabkommen (Resolution) Frau Habel stellte den Antrag vor und bemängelte die geheimen Verhandlungen sowie das Investitionsschutzabkommen. Herr Leder führte aus, dass die Verhandlungsprotokolle öffentlich einzusehen sind. Er befürwortet diese Freihandelsabkommen, da es zu günstigerem Warenhandel sowie der Anpassung von Technologien und Standards kommen wird. Er sieht bei Nichtabschluss der Freihandelsabkommen eine Gefährdung von Arbeitsplätzen. Herr Giera führte aus, dass der Antrag zurückgenommen werden sollte, da noch keine konkreten Ergebnisse, die bewertet werden können, vorliegen. Frau Kruse-Runge wies auf die Kritik an dem Freihandelsabkommen seitens vieler Institutionen sowie auf die Auswirkungen auf den kommunalen Bereich hin. Beschluss: Der vorliegenden Resolution „Gefährdung kommunaler Handlungsspielräume durch die Freihandelsabkommen“ wird zugestimmt. Dieser Beschluss wurde mit 14 Ja-Stimmen, 3 Nein-Stimmen und 4 Enthaltungen gefasst. 18. Antrag des Bürgerforums Barendorf hier: Ausgestaltung Haushaltsplanentwurf 2016 Herr Götzenberger stellte den Antrag sowie Beispieldarstellungen aus der Samtgemeinde Apensen vor. Er wünschte sich zukünftig für die Haushaltsberatungen mehr Transparenz. Herr Meyer führte aus, dass einige Darstellungen aufgrund des zum Zeitpunkt der Haushaltsberatung noch fehlenden Jahresabschlusses nicht möglich sind. Des Weiteren wies er daraufhin, dass einige Dinge sehr zeitintensiv sind und merkte an, dass der Kämmerer auch die Haushalte der Mitgliedsgemeinden erstellt, sodass dann ggfs. zusätzliches Personal erforderlich wird. Außerdem können viele Dinge dem Haushaltsplan des laufenden Jahres entnommen werden. Herr Peters führte aus, dass der Haushaltsentwurf ein Arbeitspapier darstellt, der im Zusammenhang mit dem laufenden Haushalt zu sehen ist. Frau Mertz monierte den Ton des Antrages und wies daraufhin, dass einige Dinge bereits im laufenden Haushaltsplan dargestellt sind. Frau Benson-McAndrew merkte an, dass es zur Zeit schwierig ist, Informationen aus dem Haushaltsentwurf zu entnehmen. Auf Antrag von Frau Mertz wurde folgender Beschluss gefasst: Beschluss: Der Antrag des Bürgerforums Barendorf „Ausgestaltung Haushaltsplanentwurf 2016“ wird für Beratungen in den Finanzausschuss verwiesen. Dieser Beschluss wurde einstimmig gefasst. 15 19. Anfragen Es lagen keine Anfragen nach der Geschäftsordnung vor. Auf Anfrage von Herrn Giera führte Herr Meyer aus, dass er die Schließung des Zaunes im Bereich der Sporthalle/Drosselweg in Barendorf prüfen wird. Schröder Samtgemeinderatsvorsitzender Schlikis Protokollführer Meyer Samtgemeindebürgermeister
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