VSA Rhein Neckar Rundschreiben April 2015 Aktuelles und Wissenswertes aus Ihrem Verwaltungs- und Serviceamt Liebe Leserinnen und Leser aus den Kirchenbezirken und Kirchengemeinden, inzwischen steht Ostern vor der Tür. Wir haben Frau Riedel aus der Kindergartenabteilung verabschiedet und neue Stellen ausgeschrieben. Mit den Jahresabschlüssen können wir voraussichtlich Ende des Monats beginnen, um bis Ende Juni für Sie verwertbare Ergebnisse zu haben. Ab April wird Markus Radke, der im EOK für die öko-fair-soziale Beschaffung von Kirchengemeinden, -bezirken und Verwaltungsämtern zuständig ist, einmal wöchentlich im VSA Meckesheim sein um die Verzahnung sicher zu stellen. Wir empfehlen ihn Ihrer Fürsorge. Es ist vieles im Aufbruch, wir sind gespannt, was noch kommen wird. Gesegnete Festtage Ihre Simone Heitz Finanzabteilung Haushaltspläne Die Haushaltspläne 2014-2015 sind bis auf zwei eingegangen und liegen dem EOK vor. Alle Planungen auf der Haushaltsstelle .5129 mussten wir auf die übergeordnete Haushaltsstelle .5120 umsetzen. Beim Haushaltsvolumen und der Höhe des Planansatzes gab es keine Veränderung, daher bitten wir schlicht um Kenntnisnahme. Nach den Sommerferien werden wir mit der Haushaltsplanung 2016-2017 beginnen. Rechnungsabschluss 2014 Mit Nebenkostenabrechnungen und Kindergartenabrechnungen haben wir angefangen. Die Barkassen sind in KFM Basis übernommen, Zinsen und Sparbücher weitgehend durchgebucht. Abrechnungen mit den Filialgemeinden und Gebäudeunterhaltungsausgaben gegen Rücklagen werden nächste Schritte sein. Positionen die gegen Budget zu rechnen sind, wie z.B. möglicherweise Jugend oder Chöre, bitten wir Sie, uns mitzuteilen. Die Substanzerhaltungsrücklagenzuführung werden aus Ebeka heraus automatisch gemacht. Wir gehen davon aus zwischen Ende Mai und Ende Juni die Rechnungsabschlüsse fahren zu können. Sollte im Projekt Ebeka alles glatt laufen, ist das möglich. Laut EOK sollten spätestens für die gesamte Landeskirche zum 30.09 alle Rechnungsabschlüsse gefahren sein. Erweiterte Betriebskameralisitik - Ebeka Wir haben begonnen Kirchengemeinde für Kirchengemeinde überzuleiten und werden Sie bitten, Ihre erste kirchliche Bilanz zu prüfen und zu autorisieren. Im Rahmen einer Ebeka Tagung im Mai wird die Evaluation der Pilotgemeinden erfolgen. Barkasse - Beanstandungen durch das Rechnungsprüfungsamt Wir haben Beanstandungen erhalten zum Themenbereich Opferbücher und Abrechnungen von Festen und Freizeiten Um künftig diese Beanstandungen zu vermeiden, bitten wir auf folgende Punkte zu achten: • Opfer und die Kollekten sind grundsätzlich sofort nach dem Gottesdienst, in dem sie erhoben wurden, von zwei Kirchenältesten oder, wenn solche nicht anwesend sind, von zwei anderen damit zu beauftragenden Gemeindegliedern, die die Wählbarkeit nach §4 LWG haben, zu zählen und in das Opferbuch einzutragen. Der Eintrag ist durch Unterschrift der Zählenden zu bestätigen. Die Gelder sind sicher zu verwahren und zeitnah bei der zuständigen kirchlichen Kasse einzuzahlen und von dieser zu verbuchen. Spätestens nach Ablauf eines Kalendervierteljahres ist das Opferbuch vom Kirchengemeinderat bzw. Ältestenkreis (und nicht von der Pfarramtssekretärin) abzuschließen. Bei Berichtigungen von Beträgen muss der ursprüngliche Betrag leserlich bleiben und vom Anordnungsberechtigten abgezeichnet sein. • Nach den Buchführungsrichtlinien sind bei der Abrechnung von Freizeiten namentliche Teilnehmerverzeichnisse mit den im Einzelnen entrichteten Beiträgen und eine Abrechnung über die Einnahmen und Ausgaben der Freizeit beizufügen. Abrechnungen sind, auch bei Festen und Veranstaltungen, erforderlich. • Vorlage eines Teilnehmerverzeichnisses der Konfirmanden. Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte Banken informieren auch dieses Jahr wieder über das Verfahren zur automatisierten Erhebung von Kirchensteuer auf Kapitaleinkünfte ab 01.01.2015. Unter der kostenfreien Nummer 0800 7137137 beantwortet die Landeskirche alle Fragen rund um die Kirchensteuer. Die Broschüre „Was Sie uns anvertrauen“ ist ebenfalls eine sinnvolle Informationsquelle für Kirchenglieder. Kindergartenabteilung: Zuständigkeiten Kindergarten-Abteilung Miriam Riedel, bisherige Leitung der Kindergartenabteilung, ist zum 31.3.2015 auf eigenen Wunsch ausgeschieden und stellt sich neuen Herausforderungen. Es ergeben sich daher zum Teil geänderte Zuständigkeiten. Die Leitungsfrage und weiteres wird im Laufe des Jahres geklärt. Für den Bezirk Südliche Kurpfalz und die Kirchengemeinden im Kraichgau 2778-2798 ist nun Olivia Braun zuständig. Anne Hoffmann kümmert sich wie gehabt um den Bezirk Neckargemünd und übernimmt im Kraichgau die Kirchengemeinden 2711-2775. Um den Übergang reibungslos zu gestalten wird Bettina Friederich ab 1.4.2015 die Kindergartenabteilung zu 50% unterstützen. Zudem wurde ihr die Leitung der „Elternbeitragseinzüge“ übertragen. Ich bin mir sicher, dass unser Team Sie weiterhin kompetent begleiten wird. Microsoft-Office-Lizenzen für Kindergärten Fragen Sie in Ihren Kindergärten nach, ob diese über aktuelle Lizenzen verfügen. Wir haben für 49€ zzgl. MwSt noch zwei Lizenzen abzugeben: Microsoft Office Standard 2013- Academic Volumenlizenzen - Version 2010 für alle Windows Versionen - Version 2013 für ab Windows 7,8 und neuer Word, Excel, Powerpoint. Volumenlizenz zzgl. Outlook. Bitte melden Sie sich bei Olivia Braun oder Anne Hoffmann. Liegenschaften, Bau und Umwelt: Pfarrdienstwohnungen: Eine Handreichung zur Rechtsverordnung über die Pfarrdienstwohnungen, die am 13.1.2015 beschlossen wurde und zum 01.02.2015 in Kraft tritt, wurde in das Service-Portal der Landeskirche www.service-ekiba.de unter dem Stichwort Pfarrdienstrecht / Arbeitshilfen zum Download bereit gestellt. Diese Handreichung soll fortlaufend aktualisiert werden. Es empfiehlt sich ins Service-Portal zu klicken. Gebäude- und Grundstückserlöse Gebäude- und Grundstückserlöse werden entgegen den Vorgaben der Landeskirche auch über Konten vor Ort abgewickelt. Das sollte nicht sein und führt regelmäßig zu Beanstandungen des RPA. Wir bitten Sie in den Kaufverträgen ein Konto des VSA, vorzugsweise das Volksbankkonto -Volksbank Neckartal (IBAN DE33 6729 1700 0000 0780 00 BIC GENODE61NGD)anzugeben, damit wir den Geldeingang überwachen und die erforderlichen nächsten Schritte einleiten können. Die Zahlung an das VSA sollte den Hinweis „zugunsten der Kirchengemeinde XY RT XXXX“ enthalten. Öko-fair soziale Beschaffung- Projekt der Landeskirche Markus Radke ist über [email protected] für Sie ansprechbar und greifbar. Personalabteilung: Mitarbeiterversammlung: Sofern keine Mitarbeitervertretung gewählt wurde, hat der Arbeitgeber gemäß § 7 Abs. 1 Mitarbeitervertretungsgesetz Baden jährlich eine Mitarbeiterversammlung einzuberufen, dort ist erneut der Versuch zu unternehmen, eine Mitarbeitervertretung zu bilden. Dies kann in Einrichtungen bis ca. 100 Mitarbeitern in einem vereinfachten Verfahren geschehen, wobei zunächst in der Mitarbeiterversammlung ein Wahlvorstand zu bilden ist, der dann die Wahl weiter begleitet. Finden sich keine Kandidaten und kommt es zu keiner Wahl, so ist spätestens im nächsten Jahr erneut eine Mitarbeiterversammlung vom Arbeitgeber einzuberufen, um dann erneut zu versuchen eine Mitarbeitervertretung zu wählen. Zusatzurlaub nach § 4 Nr. 7 AR-M für Schwerbehinderte von 30% bis unter 50% Grad der Behinderung Die Arbeitsrechtliche Kommission der Evangelischen Landeskirche hat rückwirkend zum 01.01.2015 eine Regelung beschlossen, nachdem auch Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mehr als 30% bis unter 50% Zusatzurlaub erhalten. Der gesetzliche Anspruch auf Zusatzurlaub für Schwerbehinderte entsteht erst ab einem Grad der Behinderung von mindestens 50%. Der Zusatzurlaub für Schwerbehinderte mit einem Grad der Behinderung von mindestens 30% bis unter 50% beträgt bei der 5 Tage-Woche zusätzlich 3 Tage pro Urlaubsjahr. Der Grad der Behinderung ist vom Mitarbeiter nachzuweisen (amtliche Feststellung durch Bescheid oder Ausweis). Bei einer Arbeitszeitverteilung von weniger als 5 Tage pro Woche ist der Zusatzurlaub anteilig zu gewähren. Eine aktuelle Übersicht zur Berechnung des Urlaubs liegt diesem Rundschreiben bei. PfarramtssekretärInnen- Stellenbeschreibung und –bewertung s. Anlagen Stellenbeschreibung Anlage 2a und Erläuterung zu Anlage 2a Nach einer Stellenbeschreibung wird nach Kernaufgaben und erweiterten Aufgaben bewertet. Folgendes ist zu beachten: a) zur Erledigung der Kernaufgaben Grundfaktor je Pfarramt = pro 1.000 Gemeindeglieder der Pfarrgemeinde 6,0 Wochenstunden 5,0 Wochenstunden b) für übertragene erweiterte Aufgaben nach einer Stellenbeschreibung je nach Umfang der Aufgabenübertragung x,x Wochenstunden c) eine Stundenerhöhung für übertragene erweiterte Aufgaben nach einer Stellenbeschreibung ist nur möglich, wenn es aus eigener Finanzkraft der Kirchengemeinde bzw. aus Budgetmittel der Pfarrgemeinde im Rahmen der Budgetregelung finanzierbar ist. „Die regelmäßige Arbeitszeit von Stunden wöchentlich setzt sich zusammen aus Stunden für Kernaufgaben und Stunden für erweiterte Aufgaben nach Nr. 6A und 6B der beigefügten Stellenbeschreibung. Diese Aufteilung begründet keinen Anspruch auf entsprechend anteilige wöchentliche Beschäftigung in den jeweiligen Aufgabenbereichen. Das Weisungsrecht des Arbeitgebers wird dadurch nicht eingeschränkt.“ Die Stellenbeschreibung ist dem Arbeitsvertrag als Anlage beizufügen. Mindestlohngesetz – Dokumentationspflichten u.a. Mit der Einführung des Mindestlohngesetzes wurde den Arbeitgebern eine umfassende Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht für alle geringfügig Beschäftigen (Minijober) und kurzfristig beschäftigten Aushilfskräften (Vertretungs- und Aushilfskräfte einschließlich Kirchenmusiker) auferlegt. Zu diesem Thema hat die Rechtsabteilung des Evang. Oberkirchenrates nun in einem Rundschreiben konkrete Handlungsanweisungen für die Arbeitgeber gegeben und entsprechende Vordrucke zur Verfügung gestellt. Wir werden in den nächsten Tagen alle Kirchengemeinden individuell anschreiben, die Mitarbeiter nennen für die eine Aufzeichnungs- und Dokumentationspflicht besteht und die entsprechenden Vordrucke zur Verfügung stellen. Es gibt eine Monatsarbeitszeitliste sowie einen Wochendienstplan für jeweils einen Monat. Insbesondere bei festen wöchentlichen Arbeitszeiten wird ein Wochendienstplan empfohlen. Die Vordrucke liegen diesem Rundschreiben bei, auch auf unserer Homepage können die Vordrucke zum Mindestlohngesetz unter „Aktuelles/Downloads/Personal“ heruntergeladen werden. Die Arbeitszeitnachweise sind für die Dauer von 2 Jahren vom Arbeitgeber aufzubewahren. Die Formulare für die kurzfristig beschäftigen Aushilfskräfte und Kirchenmusiker liegen diesem Rundschreiben ebenfalls bei uns können auf unserer Homepage unter „Aktuelles/Downloads/Personal“ heruntergeladen werden. !! Für Aushilfskräfte und Kirchenmusiker dürfen wir künftig nur noch Auszahlungsanweisungen auf Basis dieser neuen Formulare nach dem Mindestlohngesetz akzeptieren und zur Auszahlung bringen. Alle alten Formulare oder formlosen Anweisungen auf losen oder sonstigen Blättern dürfen nicht mehr verwendet werden !! Kirchentag- Sonderurlaub Für die Teilnahme am Kirchentag gibt es bis zu 3 Tage Dienstbefreiung. siehe Anlage 4 Abs.2 Nr. 9.3 der AR-M: Tagungen der Kirchen und Religionsgesellschaften auf Anforderung der zuständigen Kirchenleitung oder der Leitung der Religionsgesellschaft; Veranstaltungen des Deutschen Evangelischen Kirchentages und des Deutschen Katholikentages. Unsere Infos finden Sie, wie immer gebündelt auf unserer Website www.ev-vsa-rhein-neckar.de
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