RUNDSCHREIBEN RS 2015/174 vom 15.04.2015 Beitragsnachweise für Zahlstellen ab 1. Juli 2015 Themen: Datenaustausch; Mitgliedschaft/Beiträge Kurzbeschreibung: Anpassung der Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung des Beitragsnachweises für die Bezieher von Versorgungsbezügen von den Zahlstellen; gültig ab 1. Juli 2015, Version 2.3.1 Sehr geehrte Damen und Herren, in der Fachkonferenz Meldungen am 17. März 2015 wurde beschlossen, dass zukünftig auf die Nutzung der Prüfziffer bei der Neuvergabe von Zahlstellennummern verzichtet wird. Hintergrund dieser Entscheidung war die Tatsache, dass das Kontingent zur Vergabe der Zahlstellennummer u. a. aufgrund der Berücksichtigung von Prüfziffern nahezu ausgeschöpft ist. Die Richtigkeit der Prüfziffer wurde bisher im Rahmen der Kernprüfung geprüft, so dass zum 1. Juli 2015 die betroffenen Prüfungen BW03032, BW03040, BW03120 anzupassen und um die Prüfungen BW03033, BW03042 und BW03122 zu ergänzen waren. Analog der Ausführungen im Rundschreiben 2015/173 musste zusätzlich das Feld „ZEITRAUM-BEGINN“ um die Prüfung BW03135 erweitert werden. Unter www.gkv-datenaustausch.de (Arbeitgeberverfahren / Beitragsnachweise) können die Dokumente ebenfalls abgerufen werden. Mit freundlichen Grüßen GKV-Spitzenverband Anlage(n) 1. Datensatzbeschreibung für die Datenübermittlung des Beitragsnachweises für die Bezieher von Versorgungsbezügen von den Zahlstellen; gültig ab 1. Juli 2015, Version 2.3.1
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