Interpellation: Erläuterungen zu den Finanzanlagen der Landeskirche

Ursa Dietiker Pflanzerbachstr. 7 8967 Widen Kirchgemeinde Bremgarten‐Mutschellen 24. April 2015 An die Synode und den Kirchenrat der Reformierten Landeskirche Aargau Interpellation: Erläuterungen zu den Finanzanlagen der Landeskirche Ausgangslage: In der Artengliederung der Jahresrechnung 2014 ist ersichtlich, dass die Landeskirche z.B. für Beiträge an verschiedenste Institutionen und Einrichtungen im sozialen und diakonischen Bereich erfreulicherweise knapp 3 Mio. Franken aufwendet. Ebenso ist ersichtlich, dass sie ca. 0,27 Mio. als Erträge durch Anlagen des Finanzvermögens ausweist. Die Anlagen in festverzinsliche Wertpapiere sind in der Jahresrechnung aufgeführt. Ich bitte den Kirchenrat, an der Synode vom 3. Juni 2015 folgende Fragen zu beantworten: 1. Nach welchen Kriterien werden die Wertpapiere ausgesucht? 2. In der Verordnung über die Organisation der landeskirchlichen Dienste (OrV, SRLK 235.200) heisst es in Art 19: Die Vermögenswerte sind in sicheren Werten mit bestmöglicher Rendite anzulegen. Das Leitbild der Landeskirche ist zu beachten. Welche Punkte des Leitbildes waren resp. sind in dieser Angelegenheit wegweisend? Ursa Dietiker