„Kinderschutz macht Schule - erfolgreich nur im Tandem“

„Kinderschutz macht Schule
- erfolgreich nur im Tandem“
Sonderpädagogisches
Förderzentrum
Lindenschule Malchin
Fachveranstaltung am 25.03.2015
Schulsozialarbeit
Sozialwerk der EvangelischFreikirchlichen Gemeinde Malchin
Teterow e.V.
• Kurzvorstellung der Schule „Sonderpädagogisches
Förderzentrum Lindenschule Malchin“ und
Schulsozialarbeit
• § 8a-Vereinbarung Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte und Sozialwerk &
Kooperationsvereinbarung zwischen dem staatlichen
Schulamt und Jugendamt
Gliederung
• Umgang mit den Vereinbarungen… wie wird
Zusammenarbeit gelebt? Entstehungsgeschichte…
• Beispiel einer gelungenen Zusammenarbeit bei
Kindeswohlgefährdung
• Erweiterung der Kooperationsvereinbarung Schulsozialarbeit und Sonderpäd. Förderzentrum
Lindenschule Malchin
1.
 zur Zeit 86 SchüllerInnen, die von 11 Lehrerinnen
unterrichtet werden (3 Referendare)
 28 Mädchen; 58 Jungen
 Klasse 3-9 und eine Klasse 10 zur
Berufsreife (seit 2014/15)
 LehrerInnen, die vorrangig eine Ausbildung zum
Sonderpädagogen absolviert haben
 Unterrichtsbegleitende 1 Erzieherin mit
sonderpädagogischer Aufgabenstellung (PmsA)
 1 Schulsozialarbeiterin
 umfangreiches Förderangebot für SchülerInnen mit.
• Lernbeeinträchtigungen
• Teilleistungsstörungen
• Verhaltensproblemen
2 . Schulsozialarbeit an der Lindenschule
seit Sep. 2008
am Sonderpädagogischen Förderzentrum
Schwerpunkte der Schulsozialarbeit:
•
individuelle Begleitung und Beratung von Schülern, Lehrer, Eltern
•
Initiierung von Eigenaktivitäten der Schüler
•
Elternarbeit, Elterngespräche
•
Kooperation mit Lehrkräften
•
Präventionsangebote (Sucht, Medien, Mobbing)
•
Berufsorientierung; Gestaltung Übergang Schule und Ausbildung/ Beruf
•
Konfliktbearbeitung/ Mediation
•
Organisation von Freizeitangeboten
•
Kooperation und Vernetzung mit externen Angeboten
•
§ 8a Kinderschutz
2 . Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a
Abs. 1SGB VIII und § 72a SGB VIII für den Leistungsbereich
gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII
& Handlungsvereinbarung Jugendamt-Schulamt
Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages
gemäß § 8a Abs. 1SGB VIII und § 72a SGB VIII für den
Leistungsbereich gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII
•
•
•
Vereinbarung zwischen Landkreis Mecklenburgische
Seenplatte als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe,
vertreten durch den Landrat
und
Sozialwerk der EFG Malchin Teterow e.V.
Vereinbart seit: 14.01.2013
„Kleine Vereinbarung“
Beanspruchung externer „insoweit erfahrene Fachkräfte bei
freien Trägern der Jugendhilfe“ (z.B. Frau Tode DRK, Frau
Wichmann AWO…)
Geltungsbereich für alle haupt-, neben- und ehrenamtl.
MitarbeiterInnen im Bereich der SSA, JSA, Fam.
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von
Jugendhilfe und Schule zum Umgang mit
kindeswohlgefährenden Situationen in Schulen und des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte
Vereinbart 25.08. / 29.08.2014
und
Handlungs- und Verfahrensgrundsätze des Staatlichen
Schulamtes zur Umsetzung des Kinderschutzvereinbarung
mit dem Jugendamt
Vereinbart 01.07.2014
2 . Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß § 8a
Abs. 1SGB VIII und § 72a SGB VIII für den Leistungsbereich
gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII
& Handlungsvereinbarung Jugendamt-Schulamt
Vereinbarung zur Wahrnehmung des Schutzauftrages gemäß §
8a Abs. 1SGB VIII und § 72a SGB VIII für den Leistungsbereich
gemäß §§ 11 – 14 SGB VIII
Weiterbildung
 jährliche interne Schule im Träger und eine externe
Weiterbildung zum Kinderschutz
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von
Jugendhilfe und Schule zum Umgang mit
kindeswohlgefährenden Situationen in Schulen und des
Landkreises Mecklenburgische Seenplatte und die
Handlungs- und Verfahrensgrundsätze des Staatlichen
Schulamtes zur Umsetzung des Kinderschutzvereinbarung
mit dem Jugendamt
Handreichung vor Ort: - Dienstanweisung & Formulare
 Benennung von Kontaktlehrern im Kinderschutz
Jede/r MitarbeiterIn der Jugend-, Schulsozialarbeit sowie
 Handlungsanweisung zur „Wahrnehmung des
Familienzentrum hat an seinem Arbeitsort ein „rotes Handbuch“:
 Handlungsanweisung zur „Wahrnehmung des Schutzauftrages
bei Kindswohlgefährdung“
 Handlungskette bei Kindswohlgefährdung SW (entsprechend Art
1 § 4 des KKG)
 Hilfestellung zum konkreten Vorgehen in entsprechenden
Situationen und Arbeitshilfen, Datenschutzbestimmung
 Meldebogen für den ASD bei gewichtigen Anhaltspunkten für
eine Kind
Schutzauftrages bei Kindswohlgefährdung“
 Handlungsablauf
 Dokumentation
3. Umgang mit den Vereinbarungen… wie wird Zusammenarbeit gelebt?
Entstehungsgeschichte…
2012
•
•
•
Mai 2012 Gespräch in der Schule über Benennung von 2 Kontaktpersonen/-lehrern Kinderschutz
Meldung an das Schulamt: Kontaktlehrerin und Stellv. ( SSA)
Mai Fachtag „Kinderschutz im Kontext der Schulsozialarbeit“
Grundsatz: Bei Anhaltspunkten einer Kindswohlgefährdung informiert LehrerIn die Schulleitung;
Schulsozialarbeit wird einbezogen – gemeinsame Fallbearbeitung
2013 bis Sommer 2014
•
•
•
•
Handreichung des Trägers wurde mit Schulleitung besprochen
Vorstellung durch Schulsozialarbeit in der Lehrer-Dienstberatung
mündl. Vereinbarung zw. Schulsozialarbeit und Lehrern/ Schulleitung, dass der Ordner für alle
LehrerInnen/PMSA im Büro der Schulsozialarbeiterin als Handreichung zur Verfügung steht
Sept.: Handlungsanweisung der Schule wird in den Ordner im Büro der SSA hinzugefügt und somit
zugänglich für alle MitarbeiterInnen
März 2014 neue Schulsozialarbeiterin an der Lindenschule mit Einweisung in bestehende Abläufe
Ab Sommer 2014
•
•
•
Handlungs- und Verfahrensgrundsätze des Staatlichen Schulamtes zur Umsetzung des
Kinderschutzvereinbarung mit dem Jugendamt 01.07.2014
Kooperationsvereinbarung über die Zusammenarbeit von Jugendhilfe und Schule zum Umgang
mit kindeswohlgefährenden Situationen in Schulen und des Landkreises Mecklenburgische
Seenplatte Vereinbart 25.08. / 29.08.2014
Anfang 2015
• Gespräche zw. Träger und Schule über Verschriftlichung der Zusammenarbeit mit
Verlaufsschemata und Grundsatzregelungen
• Aktualisierung der Kooperationsvereinbarung Schulsozialarbeit und Schule
am Sonderpädagogischen Förderzentrum zum 23.03.2015
26.10.13
4. Beispiel Zusammenarbeit bei „akuter“ Kindeswohlgefährdung
Situation: Im Hauswirtschaftsunterricht bricht die Schülerin M. in Tränen aus. Die Klassenlehrerin verlässt den Raum
mit der Schülerin und sucht das Gespräch. Hier eröffnet die Schülerin M. das sie nicht mehr Leben möchte, sie hält
es nicht mehr aus, zeigt ihre „geritzten Arme“ und die kürzlich zugefügte Wunden. (Stand Mitte 2013)
Klassenlehrerin erhält Kenntnis: Begründeter Verdacht Kindeswohlgefährdung
Analyse der Situation: Erstgespräch mit Kind/Jugendlichen in geschützter Atmosphäre
Lehrerin kommt mit Schülerin ins Büro der Schulsoziarbeiterin (Kontaktlehrer – nicht vor Ort!)
Vorgehen lt. §8a Abs. 1 SGB VIII
Information der Schulleitung:
Fallberatung: Schulsozialarbeiter, Schulleitung, und Dokumentation: Gesprächsnotiz
Ergebnis: akute Kindswohlgefährdung
Benennung von Verantwortlichkeiten für weiteres Handeln
1. Meldung an das Jugendamt
2. Gespräch mit Eltern/ Sorgeberechtigten
2. Gespräch mit Eltern/ Sorgeberechtigten
1. Information an das Jugendamt
Schulleitung
SSA:
I.
Erstellung gelber Meldebogen für ASD
II.
Telefonanruf beim ASD und Fax
Gespräch beim ASD:
SSA informiert GF des
Trägers – anonymisierte
Fallschilderung
I.
Anruf mit der Bitte in die Schule zu kommen
II.
Gespräch Schulleitung und SSA mit Mutter und
Oma, ohne Kind
-> Information zur aktuellen
Situation, Erörterung und Information, dass
Jugendamt eingeschaltet wurde
Schülerin und ASD Mitarbeiterin (auf Wunsch und mit Einverständnis der Eltern im
Beisein von Schulsozialarbeiterin, Lehrerin)
Gespräch mit Eltern und ASD und Schulsozialarbeiterin
Gespräch mit allen => Ergebnis: Notwendigkeit ärztl. Behandlung, weitere Hilfen
Lehrerin
betreut
Schülerin und
informiert über
aktuelle
Schritte
Vorgehen lt. §8a Abs. 1 SGB VIII
Analyse der Situation: Gespräch mit Kind/Jugendlichen Schülerin erzählt Situation und äußert, das nicht mehr nach Hause will
5. Änderung der Kooperationsvereinbarung zum 23.03.2015
Punkt: Zusammenarbeit der „Wahrnehmung des
Schutzauftrages bei Kindeswohlgefährdung“
Zusammenarbeit
festgeschrieben in der
Kooperationsvereinbarung – ein
erster Versuch!
Inhalt:
1. Grundlage
2. Grundsätze der Zusammenarbeit zur Wahrnehmung des Schutzauftrages bei
Kindswohlgefährdung am Sonderpädagogischen Förderzentrum „Lindenschule“
• gegenseitige Informationspflicht und Dokumentation; Einhaltung der Datenschutzbestimmungen
• Schulsozialarbeit sollte in das Verfahren der Schule mit beratender Funktion einbezogen werden
• Schulsozialarbeit bezieht Kontaktlehrer Kinderschutz bei Verdacht auf Kindeswohlgefährdung mit ein
• Fallführend ist derjenige, der den Fall aufgenommen ggf. vereinbart übertragen bekommen hat - klare Definition, wer
die Fallverantwortung hat
• Entsprechend der Handlungsanweisungen der Fallverantwortlichen werden notwendige Schritte eingeleitet, hierzu
gehört auch die Dokumentation.
• Bei Unsicherheit oder/ und Uneinigkeit der Gefährdungseinschätzung wird eine insofern erfahrene Fachkraft
beratend hinzugezogen.
• Es erfolgt ein gegenseitiger Austausch über die eingeleiteten Handlungsschritte
unter Einhaltung des Datenschutzes.
ggf. Überarbeitung nach der Fachtagung
Danke für Ihre Aufmerksamkeit