Berliner Sozialrecht 2015.indd

zertifizierter Bildungsträger nach
►DIN EN ISO 9001:2008
►AZAV
Fachtagung
Sozialrecht 2015
Kommunales Bildungswerk e.V.
Gürtelstraße 29a/30
10247 Berlin
Tel. (030) 293350-0
20. April und 21. April 2015
Anmeldeformular
senden per Fax an: (030) 293350 – 39
Gürtelstraße 29a/30 (Steinbeis-Haus) * 10247 Berlin * Tel. 030 29 33 50 - 0 * Fax 030 29 33 50 -39
E-Mail: [email protected] * Internet: www.kbw.de
Berlin, im Januar 2015
senden per E-Mail an: [email protected] www.sozialrechtstagung.de
Name / Vorname
Datum
Gebühr
 20.04. und 21.04.2015
 20.04. und 21.04.2015
 nur 20.04.2015
 nur 21.04.2015
 nur 20.04.2015
 nur 21.04.2015
299,00 EUR (bei Buchung bis 22.03.2015)
329,00 EUR (bei Buchung ab 23.03.2015)
Fachtagung Sozialrecht am 20. und 21. April 2015
Das SGB II in der Praxis
185,00 EUR (bei Buchung bis 22.03.2015)
200,00 EUR (bei Buchung ab 23.03.2015)
185,00 EUR (bei Buchung bis 23.03.2015)
200,00 EUR (bei Buchung ab 24.03.2015)
Erfahrungen - Ausblicke - Rechtsentwicklungen
10 Jahre Reform des SGB II. Ein Blick auf die
Jobcenter der Zukunft
Tätigkeit (z. B. Geschäftsführer/in, Dezernent/in, Amtsleiter/in, Fachbereichsleiter/in …):
Rechnungsadresse (nach Möglichkeit Stempel
mit Angaben der Dienststelle/
des Amtes/Fachbereichs):
Telefon:
E-Mail-Adresse:
Ansprechpartner/in:
Herr 
Frau 
Telefax:
Bundesweite Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus
Jobcentern, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit der BA sowie
für Führungskräfte aus Sozialämtern, Vorsitzende und Mitglieder von
Trägerversammlungen und Beiräten sowie für weitere Interessenten
Sehr geehrte Damen und Herren,
Teilnahmebedingungen:
Die kostenlose Stornierung ist bis zum 23.03.2015 möglich; ab 24.03.2015 werden 50 % der Tagungsgebühr fällig, bei Stornierungen
ab dem 07.04.2015 wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Wir erkennen die Teilnahmebedingungen gemäß Seminarprogramm an.
Ort/Datum:
Unterschrift:
Hotelzimmerreservierung
Ich bitte um Zimmerreservierung im Tagungshotel ABACUS Tierpark Hotel oder in einem anderen unserer Vertragshotels.
Die o.g. Zimmerpreise verstehen sich pro Zimmer/Nacht inkl. Frühstücksbuffet.
 ABACUS Tierpark Hotel Berlin / Tagungsort (75,50 € / EZ und 97,00 € / DZ) - begrenztes Zimmerkontingent
 anderes Hotel / Hotelwunsch / Preiskategorie ___________________________________________________
Ich bitte um Reservierung von ______ Einzelzimmer/n ______ Doppelzimmer/n
vombis
kaum eine andere Reform hat die Arbeitsmarktpolitik so grundlegend beeinflusst wie das „Vierte Gesetz für
moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Bei der sog. Hartz IV-Gesetz­
gebung ging es um mehr als eine Neubemessung von Unterstützungsleistungen und um die Neuorganisation
von Zuständigkeiten. Eines der vorrangigen Ziele bestand in der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch
Integration in das Erwerbsleben. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Aktivierung der Hilfebedürftigen und
die Wirkungsorientierung der angebotenen Hilfen gelegt. Die Politik erhoffte sich eine deutliche Absenkung
der Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte. In fast jedem der folgenden Jahre wurden an den rechtlichen
Rahmenbedingungen Nachjustierungen vorgenommen. Für 2015 zeichnen sich wiederum umfassende
Neuregelungen ab. 10 Jahre nach Inkrafttreten des SGB II ist es an der Zeit, eine Analyse über die Wirksamkeit
der Reform vorzunehmen. Sind die damaligen Ziele erreicht worden? Was hat sich bewährt, wo treten in der
Umsetzungspraxis Probleme auf? Was wird in den Jobcentern von der Politik erwartet? Die Mitarbeiter/innen in
den Jobcentern haben eine Vielzahl interessanter Erfahrungen gesammelt, für die die Tagung ein breites Forum
des Austauschs bieten wird.
Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung zu begrüßen.
Ihre Bemerkungen:
Die kostenlose Stornierungsfrist bei Hotelzimmern beträgt 3 Werktage vor Anreise.
Dr. Andreas Urbich
Geschäftsführer
Veranstaltungsort: Abacus Tierpark Hotel Berlin, Franz-Mett-Straße 3-9, 10319 Berlin
Impressum: Kommunales Bildungswerk e.V., Gürtelstraße 29a/30, 10247 Berlin,
Tel. (030) 293350-0, Fax (030) 293350-39, [email protected], www.kbw.de
Gesamtherstellung: Druckerei Lippert GmbH ([email protected])
Für die Tagung wurde ein Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung zur Gewährung von Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub
gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990 gestellt.
Montag, 20. April 2015
Inhaltsangabe zu den Vorträgen
09:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung
Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer KBW e. V.
Herr Martin Vogt
Aktuelle Entwicklungen im SGB II - die geplanten
Rechtsvereinfachungen 2015
09:15 Uhr Aktuelle Entwicklungen im SGB II die geplanten Rechtsvereinfachungen 2015
Herr Martin Vogt, Bundesministerium
für Arbeit und Soziales
10:15 Uhr Kommunikationspause
10:35 Uhr Podiumsdiskussion zu den aktuellen
Entwicklungen im SGB II
Herr Martin Vogt, Bundesministerium für Arbeit
und Soziales
Herr Markus Keller, Referent mit Aufgabengebiet
SGB II beim Deutschen Landkreistag
Herr Markus Paschke, MdB, Mitglied des Ausschusses
für Arbeit und Soziales
Geschäftsführer von Jobcentern (Optionskommune und
gemeinsame Einrichtung)
Moderation: Herr Ralf Bierstedt
13:00 Uhr Mittagsbuffet
14:00 Uhr D
as Jobcenter der Zukunft - wie kann es den
künftigen Anforderungen bei der Bekämpfung von
Langzeitarbeitslosigkeit gerecht werden?
Herr Dr. Helmut Hartmann, Firma Con_sens Consulting
für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH, Hamburg
Die auf Grundlage der Beschlüsse der ASMK eingesetzte Bund-LänderArbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts - einschließlich des Verfahrensrechts - hat im vergangenen Jahr eine Vielzahl
von Vorschlägen zur Rechtsvereinfachung geprüft und im Ergebnis über
30 Lösungsvorschläge konsentiert, die das SGB II für die Praxis einfacher und handhabbarer gestalten sollen. Geplant ist, diese Rechtsvereinfachungsvorschläge in einem 9. Gesetz zur Änderung des Zweiten
Buches umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch dem Gesetzgeber. Die Inhalte eines möglichen Gesetzes werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Im Vortrag stellt der Referent die
zum Zeitpunkt der Tagung vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe
vor und richtet sein Augenmerk auf folgende geplante Neuregelungen:
• Durch eine Neuordnung der Schnittstelle der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Ausbildungsförderung sollen Hindernisse beim Übergang
vom SGB II-Bezug in die Ausbildung abgebaut und das Rechtssystem
vereinfacht werden.
• Bei der sogenannten Temporären Bedarfsgemeinschaft ist eine Vereinfachung vorgesehen - u. a. durch die grundsätzliche Zuordnung minderjähriger Kinder zu der Bedarfsgemeinschaft der umgangsberechtigten
Person, in deren Haushalt sie sich überwiegend aufhalten.
• Im Verfahrensrecht sollen der Regelbewilligungszeitraum von sechs auf
zwölf Monate verlängert, Vorauszahlungen auf Leistungen des Folgemonats ermöglicht und eine einheitliche Vorschrift für vorläufige Entscheidungen geschaffen werden.
• Es ist geplant, das Sanktionsrecht weiterzuentwickeln, um die Balance
zwischen Fördern und Fordern zu verbessern.
15:00 Uhr Das „Rotenburger Modell“ - Jobcenter und Leistungsberechtigte arbeiten gemeinsam an der Entwicklung neuartiger Hilfeangebote
Herr Harald Glüsing, Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme)
Herr Dr. Helmut Hartmann
Das Jobcenter der Zukunft - wie kann es den künftigen Anforderungen bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit
gerecht werden?
Die Jobcenter sind in einer Krise: Das „klassische Geschäft“, die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, findet kaum noch statt. Wenn mehr
als zwei Drittel der Kunden zwei Jahre und länger auf SGB II-Leistungen
angewiesen sind (ca. 24 % sogar seit Beginn des SGB II), benötigen
Jobcenter eine angepasste Strategie. Es wäre jedoch ein Fehler, sich
vom Arbeitsmarkt abzuwenden und die Kunden nur zu beraten, zu betreuen oder „fit zu machen“, wenn das Ziel „Erster Arbeitsmarkt“ in weite Ferne gerückt ist. Der Unterschied zum klassischen Sozialamt wäre
nicht mehr groß. Vielmehr muss es darum gehen, den Arbeitsmarkt für
diese „arbeitsmarktfernen“ Kunden neu zu entdecken und zu erobern mit Brücken aller Art. Dazu gehören sowohl eine genaue Analyse des
Arbeitsmarktes als auch die direkte Verknüpfung der Kunden mit dem
Arbeitsmarkt. Der Referent empfiehlt in seinem Vortrag, dass das Jobcenter seinem Namen wieder stärker gerecht werden sollte.
Anfragen und Diskussion zu den Vorträgen
Für Interessenten:
16:30 Uhr Beginn des Rahmenprogramms
20:00 Uhr Abendveranstaltung
Dienstag, 21. April 2015
09:00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II - zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit
Frau Dr. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
10:30 Uhr Kommunikationspause
10:50 UhrDas (neue) Sanktionsrecht und ein integrativer
Arbeitsmarkt. Durch Anreize Sanktionen ergänzen
oder das Zuckerbrot mit der Peitsche verabreichen?
Frau Sylvia Pfeiffer, Referentin für Sozialrecht, Berlin
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
11:50 UhrAnforderungen und Herausforderungen an die
Leistungssachbearbeiter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
Frau Petra Schmid, Bereich Grundsatzangelegen
heiten in der Geschäftsführung,
Jobcenter Frankfurt am Main
Anfragen und Diskussion zum Vortrag
Moderation der Tagung: Herr Ralf Bierstedt, Amtsleiter, Jobcenter
Stadt Münster
Anschließend Abschluss-Buffet
Ende gegen 14:00 Uhr
Herr Harald Glüsing
Das „Rotenburger Modell“ - Jobcenter und Leistungsberechtigte arbeiten gemeinsam an der Entwicklung neuartiger
Hilfeangebote
Mit den zurückgehenden Zahlen an Leistungsempfängern stellt sich immer mehr die Frage, welche Mittel und Instrumente eingesetzt werden
können, um die noch verbliebenen (Langzeit-)Leistungsberechtigten mit
ihren zumeist multiplen Hemmnissen Erfolg versprechend fördern zu
können. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind seit Ende 2012 Überlegungen angestellt worden, die Entwicklung von neuartigen Angeboten
gemeinsam mit Leistungsberechtigten gleichberechtigt anzugehen. Seit
Ende 2013 besteht eine erste Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern/innen des
Jobcenters einerseits und Leistungsberechtigten andererseits, in der
dieses Ziel verfolgt wird. Ende 2014/Anfang 2015 sind zwei weitere in
dieser Weise aufgestellte Arbeitsgruppen zu jeweils anderen Themen
bzw. anderen Zielgruppen ins Leben gerufen worden. In dem Beitrag
wird über die Initiierung derartiger Zusammenarbeit und die bisherigen
Erfahrungen bei der gemeinsamen Arbeit mit Leistungsberechtigten „auf
Augenhöhe“ berichtet.
Frau Dr. Elke Roos
Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit
Sozialhilfeleistung oder doch arbeitsmarktbezogene Leistung; Bedarfsgemeinschaft, erst recht Temporäre Bedarfsgemeinschaft; horizontale statt
vertikale Einkommensanrechnung; normativer und faktischer Einkommensbegriff; schlüssiges Konzept als Maßstab der Angemessenheit der
KdU; das Fehlen einer Elementenfeststellungsklage bei sich permanent
wandelnden Lebensverhältnissen. Die wenigen Beispiele verdeutlichen:
Das SGB II und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung
sind bisher nicht unbedingt als Garant für einfaches Recht und Rechtssicherheit in Erscheinung getreten. Hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe
mit ihrer Zielrichtung der Verbesserung für Leistungsberechtigte durch
Vereinfachung - parallel zur geplanten Gesetzesänderung - vorauseilend
schon wahrnehmbare Auswirkungen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung entfaltet? Welche Auswirkungen sind zu erwarten? Anhand
der aktuellen Entscheidungen der letzten Monate (etwa zur EUGHVorlage - C-67/14, zur Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft - B 14
AS 54/13 R, zur grenzüberschreitenden Bedarfsgemeinschaft - B 14 AS
65/13 R, zu Leistungen an nicht sanktionierte Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft - B 14 AS 50/13 R, zum Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts - B 4 AS 4/14 R) geht der Vortrag auch dieser Frage nach.
Frau Sylvia Pfeiffer
Das (neue) Sanktionsrecht und ein integrativer Arbeitsmarkt.
Durch Anreize Sanktionen ergänzen oder das Zuckerbrot mit
der Peitsche verabreichen?
Seit längerer Zeit steht die Vereinfachung des Sanktionsrechts zur Diskussion. Vor allem aber geht es darum, es rechtssicherer zu gestalten.
Nach wie vor scheitern im Bereich der Sanktionen viele Verfahren vor den
Gerichten, da die Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft ist, Ermessen nicht
korrekt ausgeübt wird oder die drohende Wohnungslosigkeit für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften als unzulässig abgelehnt wird.
Auch Überlegungen zur Abschaffung oder vorübergehenden Aussetzung
der Sanktionsregelungen sind nicht neu. Der jetzt geplante Weg, der unter
dem Motto „Integrieren statt Ausgrenzen“ steht, will an dem Instrument
der Sanktion festhalten, diese Regelungen aber zum einen transparenter
gestalten und zum anderen teilweise sowohl entschärfen als aber auch
verschärfen. Die Sanktionen sollen effektiver in der täglichen Praxis umsetzbar sein und durch die zusätzliche Schaffung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bessere Betreuung der Langzeitarbeitslosen in
den Jobcentern größere Akzeptanz finden. Sind sie dadurch auch besser
zu rechtfertigen? Der Vortrag wird einen Überblick über die geplanten Änderungen geben und sich kritisch mit ihrer Sinnhaftigkeit und der Frage
der Umsetzung in der täglichen Praxis auseinandersetzen.
Frau Petra Schmid
Anforderungen und Herausforderungen an die Leistungssachbearbeiter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende
„Zahl der Hartz IV-Klagen auf dem Höchststand“, „jeder zweite Bescheid
falsch“, „jeder dritte Widerspruch erfolgreich“ - dies sind die Schlagzeilen,
die regelmäßig in der Presse auftauchen, wenn über den Bereich der Existenzsicherung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende berichtet wird. Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen,
ist neben der Integrationsarbeit ein wiederkehrendes Schwerpunktthema
bei der jährlichen Zielfestlegung. Doch wie kann dies bewerkstelligt werden? Welche Qualifikationen und Anreize benötigt ein Mitarbeitender im
Leistungsbereich, um seine Aufgaben zu erfüllen und den Erwartungen
der Kunden und Träger gerecht zu werden? Welches Arbeitsumfeld muss
Mitarbeiter/innen geboten werden? Diese Fragen rücken immer mehr in
den Vordergrund. Im Vortrag wird auf das Positionspapier der Jobcenter
aus NRW aus dem Jahre 2012 hingewiesen, in dem auf die unzureichende Arbeitssituation der Mitarbeiter/innen aufmerksam gemacht wurde.
Auch die 2014 vom BMAS in Auftrag gegebene Studie zur Personalbemessung und die für 2015 anstehenden weiteren Gesetzvorhaben der
Bundesregierung stehen im Mittelpunkt der Betrachtungen. Ausgehend
von einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation wird der Frage
nachgegangen, wie mehr Praxisnähe, wirkliche Arbeitserleichterungen
und dauerhafte Veränderungen herbeigeführt werden können.
Die Referentinnen und Referenten (in alphabetischer Reihenfolge)
Herr Ralf Bierstedt ist Leiter des kommunalen Jobcenters der Stadt Münster. Der
Verwaltungswirt ist seit mehr als 15 Jahren mit dem Themenfeld kommunale Ar-
beitsmarktpolitik befasst. Er wirkte u. a. bei einer von der Bertelsmann-Stiftung groß
angelegten Untersuchung zur Beschäftigungsförderung in Kommunen (BiK) mit.
Im Rahmen der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war er mit der
Antragstellung und der Umsetzung der kommunalen Trägerschaft im Kreis MindenLübbecke befasst. Dort war Herr Bierstedt nach Übergang in die Option zunächst als
Vorstand der KomJob AöR und später als Leiter des Amtes „proArbeit“ tätig. 2011
wechselte er nach Münster und war dort bis zum Übergang als Optionskommune
Geschäftsführer des als gemeinsame Einrichtung geführten Jobcenters.
Herr Harald Glüsing ist Diplom-Verwaltungswirt und beim Landkreis Rotenburg
(Wümme) seit nunmehr 20 Jahren im sozialrechtlichen Bereich tätig. Zunächst war
er für 10 Jahre vor allem verantwortlich für die Widerspruchs- und Rechtsbearbeitung im Sozialamt. Mit den „Hartz-Reformen“ wechselte Herr Glüsing zum Jahre
2005 in das Rechtsamt des Landkreises und übernahm in SGB II-Angelegenheiten
die gerichtliche Vertretung seines Dienstherrn, der zu den ersten der so genannten
„Optionslandkreise“ gehört. Im Februar 2008 übernahm Herr Glüsing die Leitung des
kreiseigenen Jobcenters, das als Amt der Kreisverwaltung organisiert ist und in dem
sowohl die passiven Leistungen wie auch die Arbeitsmarktleistungen vollumfänglich
bearbeitet werden.
Herr Dr. rer. pol. Helmut Hartmann, Diplomvolkswirt, hat an der Universität Köln
Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Sozialpolitik studiert. Von 1992 – 1998 leitete er das Landessozialamt in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der
Freien und Hansestadt Hamburg. Im Frühjahr 1998 hat Herr Dr. Hartmann die Beratungsfirma “con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH“ in
Hamburg gegründet, die mit ca. 25 Mitarbeiter/innen für öffentliche Verwaltungen,
insbesondere Kommunen, Jobcenter und Ministerien strategische Beratung und
Dienstleistungen (Benchmarking, Organisationsentwicklung, Steuerung, Kommunikation) anbietet.
Herr Markus Keller ist seit 2005 beim Deutschen Landkreistag als Referent für das
SGB II zuständig. Die Gesetzgebungsphase der Hartz IV-Gesetze in den Jahren zuvor begleitete er noch in anderer Funktion, als persönlicher Referent der damaligen
stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, in deren Zuständigkeitsbereich für Kommunalpolitik. Die gesamte Problematik der Mischverwaltung im SGB II, die besonderen
Herausforderungen mit den zunächst nur im Rahmen der Experimentierklausel zugelassenen kommunalen Trägern sowie die Themen der Arbeitsmarktförderung stecken sein Betätigungsfeld ab. Die vielfältigen und vielfach noch nicht abschließend
geklärten Rechtsfragen, v. a. im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen, sind für
den Juristen besonders interessant. Wichtige Orientierungspunkte bieten dabei die
beiden Verfassungsgerichtsentscheidungen vom 20.12.2007 und vom 07.10.2014.
Herr Markus Paschke ist seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages
und dort für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied in den Ausschüssen für Arbeit
und Soziales sowie Petitionen. Er ist Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion
für die Bereiche SGB II - Leistungsrecht (passiv) und Rechtsvereinfachung in der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Herr Paschke ist zudem Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Emden-Leer. Vor seinem Mandat war er
Regionsvorsitzender des DGB (Region Ostfriesland-Nördliches Emsland und Oldenburg - Wilhelmshaven). Er hat über 25 Jahre Erfahrung als Gewerkschaftssekretär
in der Beratung und Schulung von Betriebsräten und Wirtschaftsausschüssen sowie
in der Rechtsberatung mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht und in Verhandlungen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Herr Paschke engagiert
sich nach wie vor ehrenamtlich im Arbeitskreis Erwerbslose und in der Erwerbslosenberatung Wittmund im Vorstand der VHS Emden und der Verbundausbildung
Ostfriesland.
Frau Sylvia Pfeiffer war fast 20 Jahre Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst in Berlin.
Sie war in den Bereichen der Sozialhilfe, der Schuldner- und Insolvenzberatung und
seit Ende 2004 im Bereich des SGB II in einem Jobcenter tätig. Seit 1992 unterrichtet
sie als freie Dozentin im Bereich des Sozialrechts. Seit 2007 übt sie diese Tätigkeit
hauptberuflich aus und schult bundesweit Mitarbeiter/innen in Jobcentern und Sozialämtern zu vielen Fragestellungen rund um das Sozialrecht mit den Schwerpunkten
SGB II, SGB III, SGB XII und Verfahrensrecht SGB I und SGB X.
Frau Dr. Elke Roos ist seit 2006 Richterin am Bundessozialgericht. Sie war dort zunächst Mitglied der zuständigen Senate für die Arbeitslosenversicherung einschließlich Insolvenzgeldangelegenheiten und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende
sowie anschließend im zuständigen Senat für die Gesetzliche Krankenversicherung.
Seit 2014 ist sie stellvertretende Vorsitzende des u. a. für soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Eltern- und Betreuungsgeld, soziales Kindergeld
und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senats. Ihre
Lehr-, Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit beschäftigt sich insbesondere mit Fragen des Verfahrens-, Krankenversicherungs- und Arbeitsförderungsrechts sowie der
Grundsicherung für Arbeitsuchende. Frau Dr. Roos ist Mitautorin eines Kommentars
zum Sozialverwaltungsverfahren sowie des Fachanwaltskommentars zum Insolvenzrecht, ferner Mitherausgeberin eines Kommentars zu Mutterschutz, Elterngeld und
Elternzeit sowie des SGG-Kommentars der Beck´schen Grauen-Reihe und Vorsitzende der SGB III-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstags.
Frau Petra Schmid ist seit dem Jahr 2009 im Stab der Geschäftsführung des
Jobcenters Frankfurt am Main beschäftigt. Die gelernte Juristin mit Schwerpunkt
im öffentlichen Recht und Projektleitung (IHK) ist dort Ansprechpartnerin für Geschäftsführung, Teamleitungen und Träger in allen Fragen rund um das Thema
Geldleistungen nach dem SGB II. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung bei
komplexen Rechtsfragen, Organisation und Leitung von Projekten, sowie die Mitwirkung an Dienstbesprechungen, Fachtagungen und Informationsveranstaltungen.
Ihr besonderes Interesse gilt insbesondere der Qualifizierung und Weiterbildung der
Mitarbeitenden. Sie ist neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Trainerin engagiert und
entwickelt Schulungskonzepte zum materiellen und Verfahrensrecht.
Herr Martin Vogt, Jurist, ist seit dem Jahr 2004 im Themenkreis „Grundsicherung für
Arbeitsuchende“ tätig, seit Anfang 2010 ist er im Bundesministerium für Arbeit und
Soziales Leiter des Referats für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im
Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In die Zuständigkeit dieses Referates fallen u. a. die Aspekte Regelbedarfe und Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft
und Heizung im SGB II sowie die Begleitung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Nicht zuletzt unterliegen auch die teilweise komplexen Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (u. a.
Feststellung der Hilfebedürftigkeit, Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen etc.) seiner Verantwortung.