zertifizierter Bildungsträger nach ►DIN EN ISO 9001:2008 ►AZAV Fachtagung Sozialrecht 2015 Kommunales Bildungswerk e.V. Gürtelstraße 29a/30 10247 Berlin Tel. (030) 293350-0 20. April und 21. April 2015 Anmeldeformular senden per Fax an: (030) 293350 – 39 Gürtelstraße 29a/30 (Steinbeis-Haus) * 10247 Berlin * Tel. 030 29 33 50 - 0 * Fax 030 29 33 50 -39 E-Mail: [email protected] * Internet: www.kbw.de Berlin, im Januar 2015 senden per E-Mail an: [email protected] www.sozialrechtstagung.de Name / Vorname Datum Gebühr 20.04. und 21.04.2015 20.04. und 21.04.2015 nur 20.04.2015 nur 21.04.2015 nur 20.04.2015 nur 21.04.2015 299,00 EUR (bei Buchung bis 22.03.2015) 329,00 EUR (bei Buchung ab 23.03.2015) Fachtagung Sozialrecht am 20. und 21. April 2015 Das SGB II in der Praxis 185,00 EUR (bei Buchung bis 22.03.2015) 200,00 EUR (bei Buchung ab 23.03.2015) 185,00 EUR (bei Buchung bis 23.03.2015) 200,00 EUR (bei Buchung ab 24.03.2015) Erfahrungen - Ausblicke - Rechtsentwicklungen 10 Jahre Reform des SGB II. Ein Blick auf die Jobcenter der Zukunft Tätigkeit (z. B. Geschäftsführer/in, Dezernent/in, Amtsleiter/in, Fachbereichsleiter/in …): Rechnungsadresse (nach Möglichkeit Stempel mit Angaben der Dienststelle/ des Amtes/Fachbereichs): Telefon: E-Mail-Adresse: Ansprechpartner/in: Herr Frau Telefax: Bundesweite Fachtagung für Führungskräfte und Mitarbeiter/innen aus Jobcentern, Regionaldirektionen und Agenturen für Arbeit der BA sowie für Führungskräfte aus Sozialämtern, Vorsitzende und Mitglieder von Trägerversammlungen und Beiräten sowie für weitere Interessenten Sehr geehrte Damen und Herren, Teilnahmebedingungen: Die kostenlose Stornierung ist bis zum 23.03.2015 möglich; ab 24.03.2015 werden 50 % der Tagungsgebühr fällig, bei Stornierungen ab dem 07.04.2015 wird die volle Teilnahmegebühr berechnet. Wir erkennen die Teilnahmebedingungen gemäß Seminarprogramm an. Ort/Datum: Unterschrift: Hotelzimmerreservierung Ich bitte um Zimmerreservierung im Tagungshotel ABACUS Tierpark Hotel oder in einem anderen unserer Vertragshotels. Die o.g. Zimmerpreise verstehen sich pro Zimmer/Nacht inkl. Frühstücksbuffet. ABACUS Tierpark Hotel Berlin / Tagungsort (75,50 € / EZ und 97,00 € / DZ) - begrenztes Zimmerkontingent anderes Hotel / Hotelwunsch / Preiskategorie ___________________________________________________ Ich bitte um Reservierung von ______ Einzelzimmer/n ______ Doppelzimmer/n vombis kaum eine andere Reform hat die Arbeitsmarktpolitik so grundlegend beeinflusst wie das „Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt", das zum 1. Januar 2005 in Kraft trat. Bei der sog. Hartz IV-Gesetz gebung ging es um mehr als eine Neubemessung von Unterstützungsleistungen und um die Neuorganisation von Zuständigkeiten. Eines der vorrangigen Ziele bestand in der Beseitigung der Hilfebedürftigkeit durch Integration in das Erwerbsleben. Der Schwerpunkt wurde dabei auf die Aktivierung der Hilfebedürftigen und die Wirkungsorientierung der angebotenen Hilfen gelegt. Die Politik erhoffte sich eine deutliche Absenkung der Kostenbelastung der öffentlichen Haushalte. In fast jedem der folgenden Jahre wurden an den rechtlichen Rahmenbedingungen Nachjustierungen vorgenommen. Für 2015 zeichnen sich wiederum umfassende Neuregelungen ab. 10 Jahre nach Inkrafttreten des SGB II ist es an der Zeit, eine Analyse über die Wirksamkeit der Reform vorzunehmen. Sind die damaligen Ziele erreicht worden? Was hat sich bewährt, wo treten in der Umsetzungspraxis Probleme auf? Was wird in den Jobcentern von der Politik erwartet? Die Mitarbeiter/innen in den Jobcentern haben eine Vielzahl interessanter Erfahrungen gesammelt, für die die Tagung ein breites Forum des Austauschs bieten wird. Das Team des Kommunalen Bildungswerks e. V. würde sich freuen, Sie zu dieser Tagung zu begrüßen. Ihre Bemerkungen: Die kostenlose Stornierungsfrist bei Hotelzimmern beträgt 3 Werktage vor Anreise. Dr. Andreas Urbich Geschäftsführer Veranstaltungsort: Abacus Tierpark Hotel Berlin, Franz-Mett-Straße 3-9, 10319 Berlin Impressum: Kommunales Bildungswerk e.V., Gürtelstraße 29a/30, 10247 Berlin, Tel. (030) 293350-0, Fax (030) 293350-39, [email protected], www.kbw.de Gesamtherstellung: Druckerei Lippert GmbH ([email protected]) Für die Tagung wurde ein Antrag auf Anerkennung der Veranstaltung zur Gewährung von Bildungsfreistellung/Bildungsurlaub gemäß § 11 Berliner Bildungsurlaubsgesetz (BiUrlG) vom 24.10.1990 gestellt. Montag, 20. April 2015 Inhaltsangabe zu den Vorträgen 09:00 Uhr Eröffnung und Begrüßung Herr Dr. Andreas Urbich, Geschäftsführer KBW e. V. Herr Martin Vogt Aktuelle Entwicklungen im SGB II - die geplanten Rechtsvereinfachungen 2015 09:15 Uhr Aktuelle Entwicklungen im SGB II die geplanten Rechtsvereinfachungen 2015 Herr Martin Vogt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales 10:15 Uhr Kommunikationspause 10:35 Uhr Podiumsdiskussion zu den aktuellen Entwicklungen im SGB II Herr Martin Vogt, Bundesministerium für Arbeit und Soziales Herr Markus Keller, Referent mit Aufgabengebiet SGB II beim Deutschen Landkreistag Herr Markus Paschke, MdB, Mitglied des Ausschusses für Arbeit und Soziales Geschäftsführer von Jobcentern (Optionskommune und gemeinsame Einrichtung) Moderation: Herr Ralf Bierstedt 13:00 Uhr Mittagsbuffet 14:00 Uhr D as Jobcenter der Zukunft - wie kann es den künftigen Anforderungen bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit gerecht werden? Herr Dr. Helmut Hartmann, Firma Con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH, Hamburg Die auf Grundlage der Beschlüsse der ASMK eingesetzte Bund-LänderArbeitsgruppe zur Vereinfachung des passiven Leistungsrechts - einschließlich des Verfahrensrechts - hat im vergangenen Jahr eine Vielzahl von Vorschlägen zur Rechtsvereinfachung geprüft und im Ergebnis über 30 Lösungsvorschläge konsentiert, die das SGB II für die Praxis einfacher und handhabbarer gestalten sollen. Geplant ist, diese Rechtsvereinfachungsvorschläge in einem 9. Gesetz zur Änderung des Zweiten Buches umzusetzen. Die konkrete Ausgestaltung obliegt jedoch dem Gesetzgeber. Die Inhalte eines möglichen Gesetzes werden derzeit innerhalb der Bundesregierung abgestimmt. Im Vortrag stellt der Referent die zum Zeitpunkt der Tagung vorliegenden Ergebnisse der Arbeitsgruppe vor und richtet sein Augenmerk auf folgende geplante Neuregelungen: • Durch eine Neuordnung der Schnittstelle der Grundsicherung für Arbeitsuchende zur Ausbildungsförderung sollen Hindernisse beim Übergang vom SGB II-Bezug in die Ausbildung abgebaut und das Rechtssystem vereinfacht werden. • Bei der sogenannten Temporären Bedarfsgemeinschaft ist eine Vereinfachung vorgesehen - u. a. durch die grundsätzliche Zuordnung minderjähriger Kinder zu der Bedarfsgemeinschaft der umgangsberechtigten Person, in deren Haushalt sie sich überwiegend aufhalten. • Im Verfahrensrecht sollen der Regelbewilligungszeitraum von sechs auf zwölf Monate verlängert, Vorauszahlungen auf Leistungen des Folgemonats ermöglicht und eine einheitliche Vorschrift für vorläufige Entscheidungen geschaffen werden. • Es ist geplant, das Sanktionsrecht weiterzuentwickeln, um die Balance zwischen Fördern und Fordern zu verbessern. 15:00 Uhr Das „Rotenburger Modell“ - Jobcenter und Leistungsberechtigte arbeiten gemeinsam an der Entwicklung neuartiger Hilfeangebote Herr Harald Glüsing, Geschäftsführer Jobcenter Landkreis Rotenburg (Wümme) Herr Dr. Helmut Hartmann Das Jobcenter der Zukunft - wie kann es den künftigen Anforderungen bei der Bekämpfung von Langzeitarbeitslosigkeit gerecht werden? Die Jobcenter sind in einer Krise: Das „klassische Geschäft“, die Vermittlung in den ersten Arbeitsmarkt, findet kaum noch statt. Wenn mehr als zwei Drittel der Kunden zwei Jahre und länger auf SGB II-Leistungen angewiesen sind (ca. 24 % sogar seit Beginn des SGB II), benötigen Jobcenter eine angepasste Strategie. Es wäre jedoch ein Fehler, sich vom Arbeitsmarkt abzuwenden und die Kunden nur zu beraten, zu betreuen oder „fit zu machen“, wenn das Ziel „Erster Arbeitsmarkt“ in weite Ferne gerückt ist. Der Unterschied zum klassischen Sozialamt wäre nicht mehr groß. Vielmehr muss es darum gehen, den Arbeitsmarkt für diese „arbeitsmarktfernen“ Kunden neu zu entdecken und zu erobern mit Brücken aller Art. Dazu gehören sowohl eine genaue Analyse des Arbeitsmarktes als auch die direkte Verknüpfung der Kunden mit dem Arbeitsmarkt. Der Referent empfiehlt in seinem Vortrag, dass das Jobcenter seinem Namen wieder stärker gerecht werden sollte. Anfragen und Diskussion zu den Vorträgen Für Interessenten: 16:30 Uhr Beginn des Rahmenprogramms 20:00 Uhr Abendveranstaltung Dienstag, 21. April 2015 09:00 Uhr Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II - zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit Frau Dr. Elke Roos, Richterin am Bundessozialgericht Anfragen und Diskussion zum Vortrag 10:30 Uhr Kommunikationspause 10:50 UhrDas (neue) Sanktionsrecht und ein integrativer Arbeitsmarkt. Durch Anreize Sanktionen ergänzen oder das Zuckerbrot mit der Peitsche verabreichen? Frau Sylvia Pfeiffer, Referentin für Sozialrecht, Berlin Anfragen und Diskussion zum Vortrag 11:50 UhrAnforderungen und Herausforderungen an die Leistungssachbearbeiter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende Frau Petra Schmid, Bereich Grundsatzangelegen heiten in der Geschäftsführung, Jobcenter Frankfurt am Main Anfragen und Diskussion zum Vortrag Moderation der Tagung: Herr Ralf Bierstedt, Amtsleiter, Jobcenter Stadt Münster Anschließend Abschluss-Buffet Ende gegen 14:00 Uhr Herr Harald Glüsing Das „Rotenburger Modell“ - Jobcenter und Leistungsberechtigte arbeiten gemeinsam an der Entwicklung neuartiger Hilfeangebote Mit den zurückgehenden Zahlen an Leistungsempfängern stellt sich immer mehr die Frage, welche Mittel und Instrumente eingesetzt werden können, um die noch verbliebenen (Langzeit-)Leistungsberechtigten mit ihren zumeist multiplen Hemmnissen Erfolg versprechend fördern zu können. Im Landkreis Rotenburg (Wümme) sind seit Ende 2012 Überlegungen angestellt worden, die Entwicklung von neuartigen Angeboten gemeinsam mit Leistungsberechtigten gleichberechtigt anzugehen. Seit Ende 2013 besteht eine erste Arbeitsgruppe aus Mitarbeitern/innen des Jobcenters einerseits und Leistungsberechtigten andererseits, in der dieses Ziel verfolgt wird. Ende 2014/Anfang 2015 sind zwei weitere in dieser Weise aufgestellte Arbeitsgruppen zu jeweils anderen Themen bzw. anderen Zielgruppen ins Leben gerufen worden. In dem Beitrag wird über die Initiierung derartiger Zusammenarbeit und die bisherigen Erfahrungen bei der gemeinsamen Arbeit mit Leistungsberechtigten „auf Augenhöhe“ berichtet. Frau Dr. Elke Roos Aktuelle Rechtsprechung des BSG zum SGB II zwischen Einzelfallgerechtigkeit und Rechtssicherheit Sozialhilfeleistung oder doch arbeitsmarktbezogene Leistung; Bedarfsgemeinschaft, erst recht Temporäre Bedarfsgemeinschaft; horizontale statt vertikale Einkommensanrechnung; normativer und faktischer Einkommensbegriff; schlüssiges Konzept als Maßstab der Angemessenheit der KdU; das Fehlen einer Elementenfeststellungsklage bei sich permanent wandelnden Lebensverhältnissen. Die wenigen Beispiele verdeutlichen: Das SGB II und die hierzu ergangene höchstrichterliche Rechtsprechung sind bisher nicht unbedingt als Garant für einfaches Recht und Rechtssicherheit in Erscheinung getreten. Hat die Bund-Länder-Arbeitsgruppe mit ihrer Zielrichtung der Verbesserung für Leistungsberechtigte durch Vereinfachung - parallel zur geplanten Gesetzesänderung - vorauseilend schon wahrnehmbare Auswirkungen auf die höchstrichterliche Rechtsprechung entfaltet? Welche Auswirkungen sind zu erwarten? Anhand der aktuellen Entscheidungen der letzten Monate (etwa zur EUGHVorlage - C-67/14, zur Drei-Generationen-Bedarfsgemeinschaft - B 14 AS 54/13 R, zur grenzüberschreitenden Bedarfsgemeinschaft - B 14 AS 65/13 R, zu Leistungen an nicht sanktionierte Mitglieder einer Bedarfsgemeinschaft - B 14 AS 50/13 R, zum Mehrbedarf zur Ausübung des Umgangsrechts - B 4 AS 4/14 R) geht der Vortrag auch dieser Frage nach. Frau Sylvia Pfeiffer Das (neue) Sanktionsrecht und ein integrativer Arbeitsmarkt. Durch Anreize Sanktionen ergänzen oder das Zuckerbrot mit der Peitsche verabreichen? Seit längerer Zeit steht die Vereinfachung des Sanktionsrechts zur Diskussion. Vor allem aber geht es darum, es rechtssicherer zu gestalten. Nach wie vor scheitern im Bereich der Sanktionen viele Verfahren vor den Gerichten, da die Rechtsfolgenbelehrung fehlerhaft ist, Ermessen nicht korrekt ausgeübt wird oder die drohende Wohnungslosigkeit für weitere Mitglieder der Bedarfsgemeinschaften als unzulässig abgelehnt wird. Auch Überlegungen zur Abschaffung oder vorübergehenden Aussetzung der Sanktionsregelungen sind nicht neu. Der jetzt geplante Weg, der unter dem Motto „Integrieren statt Ausgrenzen“ steht, will an dem Instrument der Sanktion festhalten, diese Regelungen aber zum einen transparenter gestalten und zum anderen teilweise sowohl entschärfen als aber auch verschärfen. Die Sanktionen sollen effektiver in der täglichen Praxis umsetzbar sein und durch die zusätzliche Schaffung von neuen Beschäftigungsmöglichkeiten sowie bessere Betreuung der Langzeitarbeitslosen in den Jobcentern größere Akzeptanz finden. Sind sie dadurch auch besser zu rechtfertigen? Der Vortrag wird einen Überblick über die geplanten Änderungen geben und sich kritisch mit ihrer Sinnhaftigkeit und der Frage der Umsetzung in der täglichen Praxis auseinandersetzen. Frau Petra Schmid Anforderungen und Herausforderungen an die Leistungssachbearbeiter im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende „Zahl der Hartz IV-Klagen auf dem Höchststand“, „jeder zweite Bescheid falsch“, „jeder dritte Widerspruch erfolgreich“ - dies sind die Schlagzeilen, die regelmäßig in der Presse auftauchen, wenn über den Bereich der Existenzsicherung im Rahmen der Grundsicherung für Arbeitsuchende berichtet wird. Die Rechtmäßigkeit der Leistungserbringung sicherzustellen, ist neben der Integrationsarbeit ein wiederkehrendes Schwerpunktthema bei der jährlichen Zielfestlegung. Doch wie kann dies bewerkstelligt werden? Welche Qualifikationen und Anreize benötigt ein Mitarbeitender im Leistungsbereich, um seine Aufgaben zu erfüllen und den Erwartungen der Kunden und Träger gerecht zu werden? Welches Arbeitsumfeld muss Mitarbeiter/innen geboten werden? Diese Fragen rücken immer mehr in den Vordergrund. Im Vortrag wird auf das Positionspapier der Jobcenter aus NRW aus dem Jahre 2012 hingewiesen, in dem auf die unzureichende Arbeitssituation der Mitarbeiter/innen aufmerksam gemacht wurde. Auch die 2014 vom BMAS in Auftrag gegebene Studie zur Personalbemessung und die für 2015 anstehenden weiteren Gesetzvorhaben der Bundesregierung stehen im Mittelpunkt der Betrachtungen. Ausgehend von einer Bestandsaufnahme der derzeitigen Situation wird der Frage nachgegangen, wie mehr Praxisnähe, wirkliche Arbeitserleichterungen und dauerhafte Veränderungen herbeigeführt werden können. Die Referentinnen und Referenten (in alphabetischer Reihenfolge) Herr Ralf Bierstedt ist Leiter des kommunalen Jobcenters der Stadt Münster. Der Verwaltungswirt ist seit mehr als 15 Jahren mit dem Themenfeld kommunale Ar- beitsmarktpolitik befasst. Er wirkte u. a. bei einer von der Bertelsmann-Stiftung groß angelegten Untersuchung zur Beschäftigungsförderung in Kommunen (BiK) mit. Im Rahmen der Einführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende war er mit der Antragstellung und der Umsetzung der kommunalen Trägerschaft im Kreis MindenLübbecke befasst. Dort war Herr Bierstedt nach Übergang in die Option zunächst als Vorstand der KomJob AöR und später als Leiter des Amtes „proArbeit“ tätig. 2011 wechselte er nach Münster und war dort bis zum Übergang als Optionskommune Geschäftsführer des als gemeinsame Einrichtung geführten Jobcenters. Herr Harald Glüsing ist Diplom-Verwaltungswirt und beim Landkreis Rotenburg (Wümme) seit nunmehr 20 Jahren im sozialrechtlichen Bereich tätig. Zunächst war er für 10 Jahre vor allem verantwortlich für die Widerspruchs- und Rechtsbearbeitung im Sozialamt. Mit den „Hartz-Reformen“ wechselte Herr Glüsing zum Jahre 2005 in das Rechtsamt des Landkreises und übernahm in SGB II-Angelegenheiten die gerichtliche Vertretung seines Dienstherrn, der zu den ersten der so genannten „Optionslandkreise“ gehört. Im Februar 2008 übernahm Herr Glüsing die Leitung des kreiseigenen Jobcenters, das als Amt der Kreisverwaltung organisiert ist und in dem sowohl die passiven Leistungen wie auch die Arbeitsmarktleistungen vollumfänglich bearbeitet werden. Herr Dr. rer. pol. Helmut Hartmann, Diplomvolkswirt, hat an der Universität Köln Volkswirtschaftslehre, Soziologie und Sozialpolitik studiert. Von 1992 – 1998 leitete er das Landessozialamt in der Behörde für Arbeit, Gesundheit und Soziales der Freien und Hansestadt Hamburg. Im Frühjahr 1998 hat Herr Dr. Hartmann die Beratungsfirma “con_sens Consulting für Steuerung und soziale Entwicklung GmbH“ in Hamburg gegründet, die mit ca. 25 Mitarbeiter/innen für öffentliche Verwaltungen, insbesondere Kommunen, Jobcenter und Ministerien strategische Beratung und Dienstleistungen (Benchmarking, Organisationsentwicklung, Steuerung, Kommunikation) anbietet. Herr Markus Keller ist seit 2005 beim Deutschen Landkreistag als Referent für das SGB II zuständig. Die Gesetzgebungsphase der Hartz IV-Gesetze in den Jahren zuvor begleitete er noch in anderer Funktion, als persönlicher Referent der damaligen stellvertretenden Fraktionsvorsitzenden, in deren Zuständigkeitsbereich für Kommunalpolitik. Die gesamte Problematik der Mischverwaltung im SGB II, die besonderen Herausforderungen mit den zunächst nur im Rahmen der Experimentierklausel zugelassenen kommunalen Trägern sowie die Themen der Arbeitsmarktförderung stecken sein Betätigungsfeld ab. Die vielfältigen und vielfach noch nicht abschließend geklärten Rechtsfragen, v. a. im Bereich der gemeinsamen Einrichtungen, sind für den Juristen besonders interessant. Wichtige Orientierungspunkte bieten dabei die beiden Verfassungsgerichtsentscheidungen vom 20.12.2007 und vom 07.10.2014. Herr Markus Paschke ist seit Oktober 2013 Mitglied des Deutschen Bundestages und dort für die SPD-Bundestagsfraktion Mitglied in den Ausschüssen für Arbeit und Soziales sowie Petitionen. Er ist Berichterstatter der SPD-Bundestagsfraktion für die Bereiche SGB II - Leistungsrecht (passiv) und Rechtsvereinfachung in der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Herr Paschke ist zudem Vorsitzender des Verwaltungsausschusses der Agentur für Arbeit Emden-Leer. Vor seinem Mandat war er Regionsvorsitzender des DGB (Region Ostfriesland-Nördliches Emsland und Oldenburg - Wilhelmshaven). Er hat über 25 Jahre Erfahrung als Gewerkschaftssekretär in der Beratung und Schulung von Betriebsräten und Wirtschaftsausschüssen sowie in der Rechtsberatung mit dem Schwerpunkt Arbeits- und Sozialrecht und in Verhandlungen von Tarifverträgen und Betriebsvereinbarungen. Herr Paschke engagiert sich nach wie vor ehrenamtlich im Arbeitskreis Erwerbslose und in der Erwerbslosenberatung Wittmund im Vorstand der VHS Emden und der Verbundausbildung Ostfriesland. Frau Sylvia Pfeiffer war fast 20 Jahre Mitarbeiterin im öffentlichen Dienst in Berlin. Sie war in den Bereichen der Sozialhilfe, der Schuldner- und Insolvenzberatung und seit Ende 2004 im Bereich des SGB II in einem Jobcenter tätig. Seit 1992 unterrichtet sie als freie Dozentin im Bereich des Sozialrechts. Seit 2007 übt sie diese Tätigkeit hauptberuflich aus und schult bundesweit Mitarbeiter/innen in Jobcentern und Sozialämtern zu vielen Fragestellungen rund um das Sozialrecht mit den Schwerpunkten SGB II, SGB III, SGB XII und Verfahrensrecht SGB I und SGB X. Frau Dr. Elke Roos ist seit 2006 Richterin am Bundessozialgericht. Sie war dort zunächst Mitglied der zuständigen Senate für die Arbeitslosenversicherung einschließlich Insolvenzgeldangelegenheiten und für die Grundsicherung für Arbeitsuchende sowie anschließend im zuständigen Senat für die Gesetzliche Krankenversicherung. Seit 2014 ist sie stellvertretende Vorsitzende des u. a. für soziales Entschädigungsrecht, Schwerbehindertenrecht, Eltern- und Betreuungsgeld, soziales Kindergeld und Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren zuständigen 9./10. Senats. Ihre Lehr-, Vortrags- und Veröffentlichungstätigkeit beschäftigt sich insbesondere mit Fragen des Verfahrens-, Krankenversicherungs- und Arbeitsförderungsrechts sowie der Grundsicherung für Arbeitsuchende. Frau Dr. Roos ist Mitautorin eines Kommentars zum Sozialverwaltungsverfahren sowie des Fachanwaltskommentars zum Insolvenzrecht, ferner Mitherausgeberin eines Kommentars zu Mutterschutz, Elterngeld und Elternzeit sowie des SGG-Kommentars der Beck´schen Grauen-Reihe und Vorsitzende der SGB III-Kommission des Deutschen Sozialgerichtstags. Frau Petra Schmid ist seit dem Jahr 2009 im Stab der Geschäftsführung des Jobcenters Frankfurt am Main beschäftigt. Die gelernte Juristin mit Schwerpunkt im öffentlichen Recht und Projektleitung (IHK) ist dort Ansprechpartnerin für Geschäftsführung, Teamleitungen und Träger in allen Fragen rund um das Thema Geldleistungen nach dem SGB II. Zu ihren Aufgaben gehören die Beratung bei komplexen Rechtsfragen, Organisation und Leitung von Projekten, sowie die Mitwirkung an Dienstbesprechungen, Fachtagungen und Informationsveranstaltungen. Ihr besonderes Interesse gilt insbesondere der Qualifizierung und Weiterbildung der Mitarbeitenden. Sie ist neben ihrer eigentlichen Tätigkeit als Trainerin engagiert und entwickelt Schulungskonzepte zum materiellen und Verfahrensrecht. Herr Martin Vogt, Jurist, ist seit dem Jahr 2004 im Themenkreis „Grundsicherung für Arbeitsuchende“ tätig, seit Anfang 2010 ist er im Bundesministerium für Arbeit und Soziales Leiter des Referats für Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts im Bereich der Grundsicherung für Arbeitsuchende. In die Zuständigkeit dieses Referates fallen u. a. die Aspekte Regelbedarfe und Mehrbedarfe, Bedarfe für Unterkunft und Heizung im SGB II sowie die Begleitung der Leistungen für Bildung und Teilhabe. Nicht zuletzt unterliegen auch die teilweise komplexen Fragen im Zusammenhang mit dem Zugang zum System der Grundsicherung für Arbeitsuchende (u. a. Feststellung der Hilfebedürftigkeit, Sonderregelungen für bestimmte Personengruppen etc.) seiner Verantwortung.
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