Bayerische Staatskanzlei

Bayerische Staatskanzlei
Pressemitteilung
«Empfängerhinweis»
Nr: 112
München, 28. April 2015
Bericht aus der Kabinettssitzung:
1. Asylsozialpolitik / Sozialministerin Müller: „Große
Herausforderungen durch Verdoppelung der Asylbewerberzahlen /
Grenzen der Finanzierbarkeit auch für Bayern erreicht / Ziel des
Asylgipfels im Mai ist spürbare Beteiligung des Bundes an den
Asylkosten“ (Seite 2)
2. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Massiv steigende
Asylbewerberzahlen erfordern dringend Lösungen zur Behebung
des Wohnraummangels – gemeinsame Verantwortung von Bund,
Land, Gemeinden und Kirchen – Staatsregierung prüft Maßnahmen
zur Bekämpfung des Wohnraummangels (Seite 3)
3. Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
nach Asylbewerberleistungsgesetz / Sozialministerin Müller: „Wir
fordern eine Ausweitung der Leistungseinschränkungen für
Menschen aus sicheren Herkunftsländern“ (Seite 4)
./.
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1. Asylsozialpolitik / Sozialministerin Müller: „Große
Herausforderungen durch Verdoppelung der Asylbewerberzahlen /
Grenzen der Finanzierbarkeit auch für Bayern erreicht / Ziel des
Asylgipfels im Mai ist spürbare Beteiligung des Bundes an den
Asylkosten“
Der Ministerrat hat heute auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin
Emilia Müller weitere strukturelle Verbesserungen in der Asylsozialpolitik
beschlossen und zugleich deutlich mehr Engagement des Bundes zur
Bewältigung der dauerhaft hohen Flüchtlingszahl gefordert. Die
Sozialministerin: „Ich rechne damit, dass wir in Bayern in diesem Jahr
60.000 neue Asylbewerber unterbringen und versorgen müssen. 2014
waren es noch rund 33.000. Aufgrund der geographischen Lage von
Bayern werden voraussichtlich darüber hinaus noch einmal 30 Prozent
mehr Menschen hier ankommen, die wir in den
Erstaufnahmeeinrichtungen registrieren, einem Kurzscreening
unterziehen und anschließend in andere Bundesländer weiterleiten. Wir
sind auf diesen Zugang vorbereitet.“
Die Ministerin kündigte als Ziel beim Asylgipfel im Mai eine spürbare
Beteiligung des Bundes an den Asylkosten an. Müller: „Die Prognosen
des Bundes zu den Asylbewerberzahlen sind Makulatur. Länder und
Gemeinden überall in Deutschland sind durch die tatsächliche
Entwicklung der Zahlen an die Grenzen ihrer Leistungsfähigkeit
gestoßen. Der Bund trägt auch wegen der nach wie vor inakzeptabel
langen Asylverfahrensdauer erhebliche Verantwortung für diese Lasten.
Das ist einhellige Auffassung aller Ministerpräsidenten. Die
Ministerpräsidentenkonferenz hat die Bundesregierung mehrfach
einstimmig aufgefordert, zu handeln und sämtliche Kosten für
Asylbewerber bei Asylverfahrenszeiten von über den im Koalitionsvertrag
vereinbarten 3 Monaten, zu übernehmen. Die Umsetzung dieser
Verpflichtung wird zentrales Thema beim Asylgipfel.“
Müller erläuterte: „Inzwischen verfügt jeder Regierungsbezirk über eine
Erstaufnahmeeinrichtung oder Übergangs-Aufnahmeeinrichtung.
-3Insgesamt stehen für den Bereich der Erstaufnahme 12.000 Plätze zur
Verfügung. Weiter steigende Zahlen bedeuten aber auch, dass wir nicht
bei dem Erreichten stehen bleiben dürfen. So ist unser Ziel, die
Kapazitäten in der Erstaufnahme auf 15.000 auszubauen. Und wir
müssen auch mit Blick auf die Anschlussunterbringung vorausschauend
planen und die Rahmenbedingungen an die Erfordernisse anpassen.
Dazu werden die zuständigen Ministerien im Haushalts-, Bau- und
Vergaberecht die Möglichkeiten ausschöpfen, um künftig neue
Unterkünfte schneller und einfacher erschließen zu können.“
2. Bayerns Innenminister Joachim Herrmann: Massiv steigende
Asylbewerberzahlen erfordern dringend Lösungen zur Behebung
des Wohnraummangels – gemeinsame Verantwortung von Bund,
Land, Gemeinden und Kirchen – Staatsregierung prüft Maßnahmen
zur Bekämpfung des Wohnraummangels
Angesichts der massiven Zunahme von Asylanträgen hält Bayerns
Innenminister Joachim Herrmann Lösungen zur Behebung des
zunehmenden Wohnraummangels für dringend erforderlich: „Mit der
Anzahl der Asylanträge erhöht sich auch die Anzahl der dauerhaft in
Bayern verbleibenden Zuwanderer. Diese erhöhen nochmals den Druck
auf das gerade in Ballungsgebieten nicht ausreichende Angebot an
preisgünstigen Wohnungen.“ Herrmann sieht bei der Lösung des
Problems aber nicht nur den Freistaat in der Pflicht, sondern gerade auch
den Bund, Gemeinden und Kirchen. Der Ministerrat unterstützte deshalb
in seiner heutigen Sitzung die Forderung an den Bund, mit den Ländern
unverzüglich Verhandlungen über die finanzielle Unterstützung zur
dauerhaften Wohnraumversorgung von anerkannten Flüchtlingen
aufzunehmen. An die Gemeinden und Kirchen appellierte Herrmann,
geeignete Flächen für den Wohnungsbau bereit zu stellen. Der
Ministerrat beschloss darüber hinaus, bereits im Laufe des Monats Mai
eigene Maßnahmen zur Ankurbelung des Wohnungsmarktes zu prüfen.
„Auf Bundesebene werden wir uns außerdem erneut für die
-4Wiedereinführung der degressiven Abschreibung für
Mietwohnungsneubauten einsetzen“, so Herrmann weiter.
Die Schaffung von ausreichendem preisgünstigen Wohnraum sei laut
Herrmann auch deshalb erforderlich, um anerkannten Asylbewerbern die
Möglichkeit zu bieten, die Aufnahmeeinrichtungen, die
Gemeinschaftsunterkünfte sowie die dezentralen
Unterbringungsmöglichkeiten so rasch wie möglich zu verlassen. Damit
werde Platz geschaffen für diejenigen Asylbewerber, deren Asylverfahren
aktuell laufe, und so letztlich ein zusätzlicher Beitrag für eine schnelle und
reibungslose Abwicklung der Asylverfahren geleistet.
3. Bundesratsinitiative zur Verschärfung der Sanktionsmöglichkeiten
nach Asylbewerberleistungsgesetz / Sozialministerin Müller: „Wir
fordern eine Ausweitung der Leistungseinschränkungen für
Menschen aus sicheren Herkunftsländern“
Auf Vorschlag von Bayerns Sozialministerin Emilia Müller hat der
Ministerrat heute eine Bundesratsinitiative zur Verschärfung der
Sanktionsmöglichkeiten nach dem Asylbewerberleistungsgesetz
beschlossen. „Die Zahl der Asylbewerber in Deutschland und Bayern
steigt immer weiter an. Unser Ziel ist es, diese Menschen human
unterzubringen und zu versorgen. Große Sorge bereitet mir aber der
Anstieg der Zahl der Asylbewerber, die in ihrer Heimat nicht politisch
verfolgt werden, sondern die aus wirtschaftlichen Gründen nach
Deutschland und Bayern wollen.“ So kommt dieses Jahr bislang jeder
zweite Asylsuchende aus den Westbalkanstaaten. Müller weiter: „Die
Schutzquote für die Asylbewerber liegt derzeit insgesamt bei rund einem
Drittel, bei den Menschen aus den Balkanstaaten dagegen praktisch bei
Null. Die Aufnahme und Versorgung der Asylbewerber aus den
Westbalkanstaaten und die Durchführung von deren Verfahren führt aber
zu erheblichen finanziellen Belastungen für den Bund, die Länder und
Kommunen. Dies geht auch zu Lasten der tatsächlich Schutzbedürftigen.
Deshalb brauchen wir eine Ausweitung der Leistungseinschränkungen
nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.
-5Nur so können wir die Zuzugsanreize in den Ländern, in denen niemand
verfolgt wird, reduzieren“, so Müller.
Die Bundesratsinitiative des Freistaats sieht eine Änderung des
Paragraphen 1a Asylbewerberleistungsgesetz vor. Durch die
Gesetzesänderung wären Leistungskürzungen bei Staatsangehörigen
aus den sicheren Herkunftsländern und bei Asylbewerbern, bei denen der
Asylantrag vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge als
offensichtlich unbegründet abgelehnt wurde, früher und schneller
möglich.
gez.
Rainer Riedl
Pressesprecher der Bayerischen Staatskanzlei ++++