(AuG) - Umsetzung von Art

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Basel, 27. Mai 2015
Vernehmlassungsverfahren
zur Teilrevision des Bundesgesetzes über die Ausländerinnen und Ausländer
(AuG) - Umsetzung von Art. 121a BV
Sehr geehrte Damen und Herren
Wir nehmen im Folgenden im Rahmen des Vernehmlassungsverfahrens zur Umsetzung von Art. 121a BV sowie zur Teilrevision des Ausländergesetzes Stellung.
Interpharma ist der Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen in der
Schweiz. Die 23 Mitgliedfirmen unseres Verbandes vertreten über 90 Prozent des patentgeschützten Pharmamarktes in der Schweiz. Mit einem Exportvolumen von 70 Mia.
CHF trägt die Pharmaindustrie 34% zum Gesamtexport der Schweizer Volkswirtschaft
bei und ist die wichtigste Exportbranche unseres Landes. Mehr als die Hälfte der
Pharmaexporte gehen in die EU. Der Zugang zum EU-Markt ist für die Pharmaindustrie
von grosser Bedeutung. Ebenso wichtig ist für die forschungsintensive Pharmaindustrie die Rekrutierung von Fachkräften jeder Stufe sowohl aus dem EU-Raum wie auch
global. Aus Sicht der forschenden Pharmaindustrie ist der Volksentscheid vom 9. Februar 2014 zu respektieren, doch ist ebenso zentral, dass Art. 121a BV wirtschaftsfreundlich und europaverträglich umgesetzt wird. Oberstes Ziel bei der Umsetzung der
neuen Verfassungsvorgabe sollte der Erhalt der Bilateralen I sein.
I. Standpunkt
Interpharma lehnt die Vorschläge des Bundesrats zur Umsetzung des neuen Verfassungsartikels 121a ab. Die Vorschläge sind nicht geeignet, BV Art. 121a so umzusetzen, dass der bilaterale Weg gesichert werden kann. Denn der Bundesrat setzt auf
eine restriktive Umsetzung mit einem detaillierten Kontingentsystem. Interpharma
fordert vom Bundesrat die Ausarbeitung einer Vorlage, welche den vorhandenen
Handlungsspielraum für eine pragmatische Umsetzung der Verfassungsvorgabe nutzt.
Die Gesetzesvorlage muss das Ziel der neuen Verfassungsbestimmung, die Steuerung
der Zuwanderung honorieren, und gleichzeitig den Erhalt der bilateralen Verträge
bezwecken. Der Bundesrat ist deshalb aufgefordert, das sich in der Diskussion befindende Instrument der Schutzklausel aufzugreifen und einen geeigneten Vorschlag
auszuarbeiten.
Interpharma, Petersgraben 35, Postfach, CH-4009 Basel, Telefon +41 61 264 34 00, Telefax +41 61 264 34 01
[email protected], www.interpharma.ch, Verband der forschenden pharmazeutischen Firmen der Schweiz
II. Bemerkungen im Einzelnen
Steuerung der Zuwanderung und Inländerpotential
Eine Mehrheit der Stimmenden hat am 9. Februar 2014 entschieden, dass die Schweiz
die Zuwanderung wieder steuern soll. Diesen Entscheid gilt es zu respektieren. Der in
diesem Zusammenhang erhobene Appell zur verbesserten Ausschöpfung des Inländerpotenzials stösst in der Pharmaindustrie auf offene Ohren. Geeignete Massnahmen
namentlich bei den Personengruppen der Älteren, Frauen und Jugendlichen sind wichtig. Stichworte sind flexiblere Pensionsmodelle, lebenslange Weiterbildung und flexible
Arbeitszeitmodelle, welche es Personen mit Betreuungspflichten ermöglichen, ihr Teilzeitpensum zu erhöhen. Eine Wiedereingliederungsrate in Pharmafirmen von über 90
Prozent der Mitarbeiterinnen nach Mutterschaftsurlaub zeugt für den Erfolg der entsprechenden Bemühungen. Angesichts der demografischen Entwicklung und des
Wachstums unserer Branche, reichen diese Bemühungen jedoch bei weitem nicht aus,
den Bedarf der Pharmaindustrie an hoch qualifizierten Spezialisten zu decken. Die Unternehmen der forschenden Pharmaindustrie sind darauf angewiesen, Fachkräfte unabhängig ihrer Herkunft rekrutieren zu können. Der Familiennachzug muss für ausländische Fachkräfte auch weiterhin möglich sein.
Kein starres Kontingentsystem
Der zur Vernehmlassung stehende Gesetzesentwurf sieht ein starres Kontingentssystem mit Bewilligungsverfahren und jährlich festgelegten Höchstzahlen vor. Ausserdem
verfolgt der Vorschlag des Bundesrates einen strikten Inländervorrang bei allen bewilligungspflichtigen Kategorien. Diese vom Bundesrat vorgeschlagene, strikte Umsetzung entspricht nicht den Bedürfnissen des Arbeitsmarkts und trägt dem Verfassungsauftrag, bei der Umsetzung von Art. 121a das gesamtwirtschaftliche Interesse zu berücksichtigen, nicht genügend Rechnung. Der vom Bundesrat verfolgte Ansatz ist nach
Meinung von Interpharma nicht zielführend, da sie mögliche Verhandlungen mit der
EU zur Anpassung des Freizügigkeitsabkommens von vornherein zum Scheitern verurteilt und damit den Bestand der Bilateralen Abkommen akut gefährdet.
Keine Kontingente für Kurzaufenthalter und Grenzgänger
Interpharma lehnt die Kontingentierung der Grenzgänger auf eidgenössischer Ebene
ab, denn diese sind nicht Teil der ständigen Wohnbevölkerung. Es ist dagegen zu prüfen, ob den Kantonen die Möglichkeit der temporären Begrenzung der Grenzgänger
bei spezifischen Situationen in einzelnen Regionen gegeben werden soll.
Interpharma unterstützt die im erläuternden Bericht vorgeschlagene Variante, für
Aufenthalte bis zu einem Jahr auf die Schaffung von Höchstzahlen und Kontingenten
für Kurzaufenthaltsbewilligungen zu verzichten. Das Instrument der Schutzklausel honoriert grundsätzlich die Freizügigkeit und kommt nur dann zum Einsatz, wenn als
Folge der Zuwanderung ernsthafte Schwierigkeiten auftreten.
Globalkontingent mit Schutzklausel-Mechanismus
Anstelle des starren klassischen Kontingentssystems, wie es im Umsetzungskonzept
des Bundesrates vorgesehen ist, befürwortet Interpharma die Einführung eines Globalkontingents mit Schutzklausel-Mechanismus für EU/EFTA-Staaten. Vom Grundgedanken her ist eine Schutzklausel kompatibel mit der Freizügigkeit, beinhaltet jedoch
eine Steuerungsmöglichkeit, die nur bei ernsthaften politischen, sozialen und ökonoInterpharma, Petersgraben 35, Postfach, CH-4009 Basel, Telefon +41 61 264 34 00, Telefax +41 61 264 34 01
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mischen Problemen mit der Zuwanderung zum Tragen kommt. Ein SchutzklauselMechanismus kann sowohl unilateral durch die Schweiz erlassen, als auch mit der EU
ausgehandelt und in das Personenfreizügigkeitsabkommen integriert werden.
Unterschiedliche Behandlung von Drittstaatsangehörigen und Bürgern aus
den EU/EFTA Staaten
Interpharma unterstützt den vom Bundesrat vorgeschlagenen Ansatz, die Zuwanderung von Drittstaatsangehörigen wie bisher durch das Ausländergesetz, die Zulassung
und den Aufenthalt der EU/EFTA-Angehörigen jedoch weiter nach dem Freizügigkeitsabkommen (FZA) zu regeln. Bezüglich der Anpassung des Auslandergesetzes ist es für
den Pharmastandort Schweiz allerdings entscheidend, dass die Unternehmen weiterhin die ausländischen Spezialisten aus Drittstaaten anstellen können, die sie brauchen. Wichtig ist auch, dass Gesetz und Praxis den konzerninternen Transfer von Personal (zu Aus- und Weiterbildungszwecken) nicht erschweren.
Stellungnahme zu den in den Vernehmlassungsunterlagen aufgeworfenen
Fragen
Interpharma schliesst sich diesbezüglich den detaillierten Stellungnahmen von economiesuisse, bzw. des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes an.
Zuwanderungskommission
Der Bundesrat schlägt die Bildung einer Zuwanderungskommission vor, welche u.a.
aus Bundes- und Kantonsvertretern besteht. Die Sozialpartner sollen in der Hauptvariante lediglich indirekt über die Spitzenverbände beigezogen bzw. angehört werden.
Angesichts der in Art. 121a BV enthaltenen Berücksichtigung der gesamtwirtschaftlichen Interessen würde Interpharma die Einsitznahme der Dachverbände der Wirtschaft in der vorgesehenen Zuwanderungskommission des Bundes begrüssen. Es ist
für die bestmögliche Umsetzung des neuen Verfassungsartikels unverzichtbar, dass
auch Sozialpartner aus den Branchen in diesem Gremium vertreten sind. Interpharma
unterstützt deshalb die im erläuternden Bericht zur Stellungnahme unterbreitete Variante, wonach auch die Sozialpartner in dieser Zuwanderungskommission Einsitz nehmen können.
Wir danken Ihnen für die Gelegenheit zur Stellungnahme und ersuchen Sie um
Berücksichtigung unserer Erwägungen. Für Rückfragen oder ergänzende Erläuterungen, sehr geehrte Damen und Herren, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Freundliche Grüsse
Thomas Cueni
Bruno Henggi
Generalsekretär
Head Public Affairs
Interpharma, Petersgraben 35, Postfach, CH-4009 Basel, Telefon +41 61 264 34 00, Telefax +41 61 264 34 01
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