gültig ab 01.08.2016 Pflegesätze für Kurzzeit- / Verhinderungspflege SZ Villingen Kontakt Die Pflegesätze setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen: - Pflegekosten für die Grund- und Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung - Kosten für Unterkunft und Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung (so genannte Hotelkosten) - Investitionskosten für den Bau, die Erhaltung und Renovierung des Hauses - Ausbildungsumlage Seniorenzentrum Villingen Konrad-Adenauer-Str. 6-8, 78050 VS-Villingen Telefon: 0 77 21 / 40430-0 E-Mail: [email protected] (Alle Angaben in Euro) Pflegestufe 0 1 2 3 Pflegevergütung 39,22 57,46 74,37 96,30 AusbildungsInvestitionsGesamtUnterkunft Verpflegung umlage kosten tagessatz 13,31 10,94 0,00 22,00 85,47 13,31 10,94 0,00 22,00 103,71 13,31 10,94 0,00 22,00 120,62 13,31 10,94 0,00 22,00 142,55 Anteil der Pflegekasse pro Jahr** 1.612,00 1.612,00 1.612,00 1.612,00 **Maximaler Anteil (Stufe 0 nur bei eingeschränkter Alltagskompetenz), den die Pflegekasse pro Jahr von der Pflegevergütung und Ausbildungsumlage übernimmt. Wer mindestens ein halbes Jahr in einer Pflegestufe eingestuft ist, kann, nachdem er die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat (mit dem Pflegeanteil 1.612 €), danach noch die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bei der die Pflegekasse nochmal bis zu 1.612 € pro Jahr an Pflegevergütung und Ausbildungsumlage übernimmt. Beispielhafte Rechnung bei einer Inanspruchnahme der Kurzzeit / Verhinderungspflege von 10 Tagen im Jahr mit der Pflegestufe 2: Pflegestufe 2 Pflegevergütung für 10 Tage 743,70 Ausbildungsumlage für 10 Tage 0,00 Unterkunft für 10 Tage 133,10 Verpflegung für 10 Tage 109,40 *Pro Tag haben Sie in diesem Beispiel also nur 46,25 € (im Einzelzimmer) zu bezahlen Anteil der Pflegekasse an InvestitionsGesamtder Pflegevergütung und kosten für 10 tagessatz Ausbildungsumlage pro Tage für 10 Tage Jahr bis maximal 1.612€ 220,00 1.206,20 743,70+0,00 = 743,70 Zu zahlender Selbstkostenanteil für 10 Tage* 462,50
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