Pflegesätze Kurzzeitpflege

gültig ab
01.08.2016
Pflegesätze für Kurzzeit- / Verhinderungspflege SZ Villingen
Kontakt
Die Pflegesätze setzen sich aus den folgenden Komponenten zusammen:
- Pflegekosten für die Grund- und Behandlungspflege sowie die soziale Betreuung
- Kosten für Unterkunft und Verpflegung und hauswirtschaftliche Versorgung (so genannte Hotelkosten)
- Investitionskosten für den Bau, die Erhaltung und Renovierung des Hauses
- Ausbildungsumlage
Seniorenzentrum Villingen
Konrad-Adenauer-Str. 6-8, 78050 VS-Villingen
Telefon: 0 77 21 / 40430-0
E-Mail: [email protected]
(Alle Angaben in Euro)
Pflegestufe
0
1
2
3
Pflegevergütung
39,22
57,46
74,37
96,30
AusbildungsInvestitionsGesamtUnterkunft Verpflegung
umlage
kosten
tagessatz
13,31
10,94
0,00
22,00
85,47
13,31
10,94
0,00
22,00
103,71
13,31
10,94
0,00
22,00
120,62
13,31
10,94
0,00
22,00
142,55
Anteil der Pflegekasse
pro Jahr**
1.612,00
1.612,00
1.612,00
1.612,00
**Maximaler Anteil (Stufe 0 nur bei eingeschränkter Alltagskompetenz), den die Pflegekasse pro Jahr von der Pflegevergütung und Ausbildungsumlage übernimmt.
Wer mindestens ein halbes Jahr in einer Pflegestufe eingestuft ist, kann, nachdem er die Kurzzeitpflege in Anspruch genommen hat (mit dem Pflegeanteil 1.612 €),
danach noch die Verhinderungspflege in Anspruch nehmen, bei der die Pflegekasse nochmal bis zu 1.612 € pro Jahr an Pflegevergütung und Ausbildungsumlage übernimmt.
Beispielhafte Rechnung bei einer Inanspruchnahme der Kurzzeit / Verhinderungspflege von 10 Tagen im Jahr mit der Pflegestufe 2:
Pflegestufe
2
Pflegevergütung
für 10 Tage
743,70
Ausbildungsumlage für 10
Tage
0,00
Unterkunft
für 10 Tage
133,10
Verpflegung
für 10 Tage
109,40
*Pro Tag haben Sie in diesem Beispiel also nur 46,25 € (im Einzelzimmer) zu bezahlen
Anteil der Pflegekasse an
InvestitionsGesamtder Pflegevergütung und
kosten für 10 tagessatz
Ausbildungsumlage pro
Tage
für 10 Tage
Jahr bis maximal 1.612€
220,00
1.206,20
743,70+0,00 = 743,70
Zu zahlender
Selbstkostenanteil für 10 Tage*
462,50