Liebe Eltern, liebe Schwimmer! Gemäß den „Wettkampfbestimmungen Allgemeiner Teil“ des Deutschen Schwimm-Verband e.V. (WB-AT § 8) muss jeder Schwimmer seine Sportgesundheit (d.h. die Trainings- und Wettkampffähigkeit) mittels eines ärztlichen Zeugnisses nachweisen. Die Untersuchung darf nicht länger als ein Jahr zurückliegen und ist daher regelmäßig zu erneuern. Diese Bestimmung dient dem Zweck, die Schwimmer vor gesundheitsschädigenden Beanspruchungen zu schützen. Ohne das Vorliegen eines ärztlichen Zeugnisses, das zum Zeitpunkt der Abgabe der Meldung nicht älter als ein Jahr ist, dürfen keine Meldungen zu Wettkampfveranstaltungen erfolgen. (WB-AT § 8 (2)) Legen Sie bitte dieses Formular Ihrem untersuchenden Arzt zur Bestätigung der Sportgesundheit vor. Andersartige ärztliche Zeugnisse sind ebenfalls zulässig, sofern aus ihnen zweifelsfrei die Trainings- und Wettkampffähigkeit für den Schwimmsport hervorgeht. Das Zeugnis ist in der Geschäftsstelle oder beim Übungsleiter abzugeben. Mit schwimmsportlichen Grüßen, Neckarsulmer Sportunion Abt. Schwimmen ÄRZTLICHES ZEUGNIS Name, Vorname: ___________________________________ Geburtsdatum: ________________ Wohnhaft: __________________________________________________________________ wurde heute von mir im Hinblick auf die Teilnahme am Schwimmsport untersucht. Hierbei ergab sich ein unauffälliger Befund. Die Sportgesundheit, welche die Trainings- und Wettkampffähigkeit für den Schwimmsport beinhaltet, wird festgestellt. Ort und Datum Unterschrift/Stempel des Arztes Ich erkenne die Wettkampfbestimmungen, Rechtsordnung und die Antidopingbestimmungen des Deutschen Schwimmverbandes an. Ort und Datum Unterschrift Schwimmer Unterschrift gesetzlicher Vertreter Neckarsulmer Sport-Union e.V. Abteilung Schwimmen | Geschäftsstelle: Saarstraße 20, 74172 Neckarsulm Telefon 07132 / 35275 | [email protected] | www.nsu-schwimmen.de
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