NBB: Besoldungssituation in Niedersachsen verfassungswidrig

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NBB: Besoldungssituation in Niedersachsen verfassungswidrig
Zentrale Entscheidungsgründe des Bundesverfassungsgerichts
stützen diese Bewertung
„Unsere Auffassung, dass auch aktuell für die Beamtinnen und Beamten des
Landes Niedersachsen und seiner Kommunen eine verfassungswidrige
Besoldungssitution besteht, wird durch das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts in Sachen Richterbesoldung in Sachsen-Anhalt bestätigt.
Unter Betrachtung der zentralen Entscheidungsgründe besteht unverzüglicher Handlungsbedarf. Wir erwarten von der Landesregierung jetzt zu
handeln, denn ein Warten auf die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts in unserem Musterfall in Sachen Unteralimentierung ist mit Blick
auf die aufgezeigten Prüfungsschritte, anhand derer die untere Grenze der
amtsangemessenen Alimentation zu bestimmen ist, überflüssig. Ich bin
gespannt auf die Positionierung unseres Finanzministers Schneider in einem
bereits vereinbarten Gespräch zum Entwurf des Landeshaushalt 2016 und
zur Besoldungs- und Versorgungssituation ab 2016“, so der Landesvorsitzende des NBB Friedhelm Schäfer am heutigen Tag in Hannover.
Schäfer weiter: „Es ist für die Beamtinnen und Beamten unerträglich, dass
ihre Bezahlung deutlich hinter der Bezahlung vergleichbarer Angestellter im
und außerhalb des öffentlichen Dienstes zurückliegt. Politik und Bevölkerung erwarten zurecht, dass die beamteten Beschäftigten tagtäglich das
Funktionieren des Gemeinwesens in Niedersachsen durch ihre Tätigkeit als
Lehrer, in den Gerichten, den Justizvollzugsanstalten, den Kommunen, bei
der Polizei, der Feuerwehr oder in der Steuerverwaltung organisieren. Dann
können diese andersherum aber auch verlangen, dafür angemessen bezahlt
zu werden.“
„Die aktuell anstehende Schaffung eines eigenständigen Besoldungsgesetzes muss jetzt dafür genutzt werden, endlich die von uns bereits seit 2005
eingeforderten politischen Lösungswege für vorhandene und künftige
Beamtinnen und Beamte zu entwickeln. Es gilt nachhaltig eine unstreitig
verfassungskonforme Situation herzustellen“, so Schäfer ergänzend.
6. Mai 2015