4. Ausgabe 28.05.2015

4. Ausgabe Mai erscheint am 28. Mai 2015
Telefon 03722/50 50 90, Fax 03722/50 50 922
Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247 Röhrsdorf/Chemnitz
Mühlauer
Anzeiger
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RIEDEL
Verlag & Druck KG
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Bekanntmachung
KW 22/2015
Wir gratulieren
■ Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen
Die Gemeinde Mühlau gratuliert
allen Jubilaren recht herzlich und
Freiberg, den 19.5.2015
Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Widerspruch
des Bürgermeisters gem. § 52 Abs. 2 SächsGemO gegen die Beschlüsse des Gemeinderates Mühlau Nr. 012/2015 vom 28. Januar 2015 und Nr. 026 / 2015 vom 25. Februar
2015 Ersatzvornahme zur Aufhebung der Beschlüsse
wünscht weiterhin viel Gesundheit und alles Gute.
■ zum 73. Geburtstag
Frau Christine Hollop
Bescheid
1. Der Beschluss Nr. 012/2015 des Gemeinderates Mühlau vom 28. Januar 2015 wird aufgehoben
2. Der Beschluss Nr. 026/2015 des Gemeinderates Mühlau vom 25. Februar 2015 wird aufgehoben
3. Die Tatsache der Aufhebung der in Punkt 1 und 2 genannten Beschlüsse ist unverzüglich
in öffentlicher Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und der Vollzug der Unteren
Rechtsaufsichtsbehörde nachzuweisen
4. Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 und 2 wird angeordnet.
5. Für den Bescheid werden keine Kosten erhoben
Begründung
In seiner öffentlichen Sitzung am 28.1.2015 fasste der Gemeinderat Mühlau mehrheitlich den
Beschluss Nr. 012/2015. Aufgrund der Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses legte der Bürgermeister gem. § 52 Abs. 2 SächsGemO Widerspruch ein. Der notwendige Wiederholungsbeschluss 026/2015 fand am 25.2.2015 wiederum eine Mehrheit im Gemeinderat Mühlau. Aufgrund der immer noch bestehenden Rechtswidrigkeit legte der Bürgermeister wiederum
pflichtgemäß gem. § 52 Abs. 2 SächsGemO Widerspruch ein und übergab den Sachverhalt
der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen. Die genannten Beschlüsse wurden mit Bescheid vom 27.3.2015 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet und dem Gemeinderat aufgetragen die betreffenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung aufzuheben. Dem kam der Gemeinderat Mühlau nicht nach, indem er die betreffende
Beschlussvorlage in seiner öffentlichen Sitzung am 29.April 2015 mehrheitlich von der Tagesordnung nahm (Beschluss 034/2015).
In Anwendung des § 116 Abs. 1 SächsGemO hebt das Landratsamt Mittelsachsen anstelle
des Gemeinderates Mühlau die Beschlüsse 012/2015 vom 28. Januar 2015 und 026/2015
vom 25. Februar 2015 des Gemeinderates Mühlau auf.
Die getroffenen Entscheidungen sind erforderlich, geeignet und angemessen, um die Gesetzmäßigkeit der Beschlusslage in der Gemeinde Mühlau nach wiederholtem Widerspruch des
Bürgermeisters, Beanstandungen der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde und erfolglosen Verstreichen einer angemessenen Frist wiederherzustellen.
■ zum 73. Geburtstag
Herrn Klaus Schönfeld
■ zum 75. Geburtstag
Herrn Eduard Müller
■ zum 78. Geburtstag
Herrn Eberhard Donner
■ zum 80. Geburtstag
Frau Anita Schreyer
■ zum 80. Geburtstag
Frau Hilde Swietlik
■ zum 86. Geburtstag
Frau Christa Kühn
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aktuell
Mühlauer Anzeiger
28. Mai 2015
Bekanntmachung
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Stadt Burgstädt - handelnd als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt - Mühlau - Taura für die Gemeinde Mühlau
Wahlbekanntmachung
1. Am Sonntag, dem 07.06.2015 finden gleichzeitig die Wahlen
• zum Bürgermeister in der Gemeinde Mühlau
• zum Landrat im Landkreis Mittelsachsen
statt.
Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr.
Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der
21.06.2015.
2. Die Gemeinde Mühlau bildet einen gemischten Wahlbezirk. Der
Wahlraum befindet sich für alle Wahlberechtigten im Saal des
Landgasthofes „Linde“ in 09241 Mühlau.
Der Gemeindewahlausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des
Wahlvorstandes wahr und stellt das Ergebnis der Briefwahl der
Gemeinde Mühlau für die Landrats- und Bürgermeisterwahl fest.
3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln.
Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind rosafarben.
Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von hellgelber Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind
von hellgrüner Farbe.
Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von
weißer Farbe.
Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler
bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt.
4. Jeder Wähler hat eine Stimme.
Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder
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Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift
der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs.
6 KomWO festgestellten Reihenfolge.
5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem
Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch
Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet.
6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem
Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er
eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein
amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen
Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass,
mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt
und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der
Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes
gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine
Stimmabgabe nicht erkennbar ist.
7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in
einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Mühlau oder durch
Briefwahl wählen.
8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss
• einen amtlichen Stimmzettel,
• einen amtlichen Stimmzettelumschlag
• sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag
beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen
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aktuell
Mühlauer Anzeiger
Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden
des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Mühlau (Adresse auf dem Wahlbriefumschlag
bereits eingedruckt) übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der
Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die
Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden.
9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein
Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen
gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen.
Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung
von der Wahl einer anderen Person erlangt.
Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis
verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist
strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB).
10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im
Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des
Wahlgeschäfts möglich ist.
28. Mai 2015
Bereitschaftsdienste
Die nachfolgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr.
■
Ärzte
Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist
zu den bekannten Zeiten über eine zentrale
Vermittlungsstelle 116 117 zu erreichen.
■
Zahnärzte
30./31.05. Frau DS Darr, ZAP Burgstädt,
Ahnataler Platz 6, Tel. 03724/2001
oder 0160-7761085
Burgstädt, 21.05.2015
Lars Naumann
Bürgermeister der Stadt Burgstädt
handelnd für die Gemeinde Mühlau
06./07.06. Herr Dr. Köhler, ZAP Lichtenau OT
Auerswalde, Chemnitzer Landstr. 10
Tel. 037208/2779
Sprechzeiten: sonnabends 8 – 11 Uhr | sonn- u. feiertags 9 – 10 Uhr.
■ Präsentation der Wahlergebnisse auf www.burgstaedt.de
Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger,
am Sonntag, dem 07.06.2015 finden die Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Mühlau, in der Stadt
Burgstädt und in der Gemeinde Taura sowie die Landratswahl im Landkreis Mittelsachsen statt.
Ab ca. 20:00 Uhr rechnen wir mit den ersten Ergebnissen, welche Sie dann direkt über den
Internetauftritt der Stadt Burgstädt einsehen und weiter verfolgen können. Zusätzlich werden wir für
alle Nutzer mobiler Endgeräte Links zur Verfügung stellen, um sich die Wahlpräsentation als App
herunterladen zu können.
Andrea Schwichtenberg
Vorsitzende des Stadtwahlausschusses Burgstädt
Wahlbüro Burgstädt
Vereinsnachrichten | Informationen
■ Seniorenverein
Yoga
dienstags, 14 Uhr in der Linde, bzw. nach Absprache
Frauengymnastik dienstags, 14 Uhr in der Turnhalle
Schwimmen
Donnerstag, 4.06.2015 im Limbomar, Abfahrt 12 Uhr
Thermalbad
Mittwoch, 17.06.2015 nach Schlema zum Baden oder in die Salzgrotte,
im Anschluß Mittagessen in der Meuselschänke, Abfahrt 8 Uhr
eine Anmeldung bei M. Schütte ist nötig, Tel. 91541 !
Tagesfahrt
zur Erinnerung, am 8.06.2015 in die Sächs. Schweiz
Der Vorstand des Seniorenvereins
Der zahnärztliche Notfalldienst ist gleichzeitig im Internet
unter www.zahnaerzte-in-Sachsen.de abrufbar
■
Apotheken
durchgehende Dienstbereitschaft Wochenenddienst Samstag 12 Uhr bis Sonntag 8 Uhr und
von Sonntag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr
Samstag, 30.05.:
Elefanten-Apotheke, Burgstädt,
Bahnhofstr. 5, Telefon 03724 3007
Sonntag, 31.05.:
Sonnen-Apotheke, Burgstädt, F.-Marschner-Str. 49, Telefon 03724 15772
Montag, 01.06.:
Kronen-Apotheke, Limbach-O., Jägerstr. 9, Telefon 03722 94036
Dienstag, 02.06.:
Aesculap-Apotheke, Limbach-O., Hauptstr. 28 c, Telefon 03722 87314 und
Mozart-Apotheke, Penig, Waldstr. 18,
Telefon 037381 85297
Mittwoch, 03.06.: Apotheke im Ärztehaus, Limbach-O.,
L.-Richter-Str. 10, Telefon 03722 87776
Donnerstag, 04.06.: Beethoven-Apotheke, Hartmannsdorf,
Leipziger Str. 23b, Telefon 03722
8904871 und Marien-Apotheke, Lunzenau, Am Ring 1, Telefon 037383 6208
Freitag, 05.06.:
Brücken-Apotheke, Penig, Brückenstr. 13, Telefon 037381 5688
Samstag, 06.06.:
Schwanen-Apotheke, Burgstädt,
Markt 14, Telefon 03724 14749
Sonntag, 07.06.:
Rosen-Apotheke, Limbach-O., Frohnbachstr. 26, Telefon 03722 92072
Impressum:
Herausgeber: Für den amtlichen Teil: Gemeinde Mühlau, Bürgermeister Frank Rüger; Tel.:
03722/93261 o. 60896-0. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Für den nicht amtlichen
Teil: Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. • Anzeigen: Riedel Verlag &
Druck KG, Inh.: Annemarie und Reinhard Riedel, 09247 Röhrsdorf, Telefon: 03722/50 50 90. Es gilt
die Anzeigenpreisliste 2013. Gesamtherstellung: Riedel Verlag & Druck KG, 09247 Chemnitz/OT
Röhrsdorf, Telefon: 03722/ 505090; [email protected]
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Kirchennachrichten
■ Herzlich willkommen
sonntags in Mühlau
31.05.2015
08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst
Wir freuen uns auf Sie - Ihre Kirchgemeinde
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aktuell
Mühlauer Anzeiger
■ Altpapiersammlung für Grundschule und Hort
28. Mai 2015
■ Tischtennis
Liebe Mühlauerinnen und Mühlauer,
am Samstag, dem 06. Juni 2015 wollen wir eine Altpapiersammlung
zugunsten der Schule und des Hortes durchführen.
Bitte stellen Sie ihr Altpapier - Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge
(bitte keine Pappe) an diesem Tag bis 9:00 Uhr am Grundstück
sichtbar bereit. Es wird am Vormittag eingesammelt. Gern können
Sie es auch direkt auf den Schulhof bringen.
Vielen Dank für Ihre Unterstützung.
Der Elternrat
■ Mühlauer Kirchen-Nachrichten Juni 2015
Monatsspruch: Ich lasse dich nicht los, wenn du mich nicht segnest.
1. Mose 32,27
Unsere Gottesdienste
07.06.2015
„Gott ist hier“- Veranstaltung
um 19.30 Uhr in Niederfrohna Joh.- Kirche
14.06.
„Gott ist hier“- Veranstaltung
um 19.30 Uhr in Niederfrohna Joh.- Kirche
21.06.
um 08.30 Uhr in Mühlau (10.00 Uhr in Chr.- Kirche)
24.06.
Johannistag
um 18.00 Uhr in Niederfrohna Neuer Johannisfriedhof
um 19.00 Uhr in Niederfrohna Friedhof Chr.- Kirche
28.06.
um 10.00 Uhr in Mühlau (08.30 Uhr in Chr.- Kirche)
Gemeindekreise
Gebet fürs Dorf
Frauenkreis
Mutti- Kind- Kreis
Rentnerkreis
Männerwerk
Konfirmandenstunde Kl.7
Kindertreff
Mädelkreis
Junge Gemeinde
Bei den Kreismannschaftsmeisterschaften Senioren 40
und 50 belegten die Mühlauer Teams die Plätze zwei und
drei. Gegen den Gesamtsieger Altmittweida 40 waren beide Mühlauer Teams nicht erfolgreich. Im teaminternen Duell setzen sich die 40er gegen die 50er durch.
■ Fußballnachrichten
Vorankündigung
Vereinspräsentation des
Mühlauer FV 1912 e.V. vom 12. bis 14. 6.2015
Höhepunkte:
am 01.06. um 19.30 Uhr
am 16.06. um 19.30 Uhr
am 17.06. um 16.00 Uhr
am 29.06. um 14.00 Uhr
am 30.06. um 19.30 Uhr
montags um 17.00 Uhr in Mühlau
donnerstags um 15.00 Uhr in Mühlau
donnerstags um 17.00 Uhr in Mühlau
donnerstagsum 19.00 Uhr in Niederfrohna
Unter dem Thema „Gott ist hier - deine Chance, ihm zu begegnen“ findet
vom 6. - 14. Juni eine Evangelisationswoche in der Johanniskirche Niederfrohna statt. Beginn ist jeweils 19.30 Uhr. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. Das Thema des Tages finden Sie im Gemeindeblatt.
Ihnen allen eine gute und gesegnete Zeit wünschen
Ihr Kirchenvorstand und Ihr Pfr. Bilgenroth
Anzeige(n)
Ev.- Luth. Pfarramt u. Friedhofsverw. Geöffnet: Mo. 9-11Uhr und Do. 1518Uhr / Tel.: 03722 / 93747 Fax: 98336
Bankverbindung der Kirchgemeinde Mühlau: Vereinigte Raiffeisenbank
Burgstädt (BLZ.: 87069077) - Konto Kirchkasse: 303006842 - Konto Kirchgeld: 303006869
Beratungsstellenleiterin: Rosmarie Teichmann
Mandelgasse 6 | 09322 Penig
Telefon: 03 73 81 · 69 43 91
Fax:
03 73 81 · 66 83 52
E-Mail: [email protected]
12.6.2015 ab 17.00 Uhr
Turnier der Firmen und Gewerbetreibenden um den Elzingpokal
13.6.2015 ganztägig
10.00 Uhr
Spiel der Nachwuchsmannschaften u.a.
Meisterrunde der U 17 Mühlau
gegen Mulda
Disco mit Länderspielübertragung
Punktspiel Mühlau 2 gegen Göritzhain
Punktspiel Mühlau gegen Flöha 2
abends
14.6.2015 ab 12.00 Uhr
Den genauen Programmablauf entnehmen Sie bitte den Aushängen
und der Veröffentlichung im MAZ der nächsten Woche.
Für leckeres Essen und Trinken ist an allen drei Tagen gesorgt.
Vorstand des MFV
U 17 ist wieder im (Meisterschafts)Geschäft
U 17 (B-Junioren), Meisterrunde 2. Spieltag
TSV 1848 Flöha - Mühlauer FV 2:3 (1:1)
Nach der unglücklichen Niederlage in Mulda mussten unsere Jungen unbedingt in Flöha gewinnen um im Meisterschaftsrennen zu bleiben. Das
gelang voll und ganz. Damit nimmt die Gränz-Truppe erstmal hinter Dittmannsdorf Platz zwei der Tabelle ein. Und die kommen dieses Wochenende nach Mühlau !!! Mühlau: Walther (72. Rosenkranz), Jost, Richter,
Schindler, Naumann, Fischer, Wirth, Genrich, Weidermann, Lindner, Fröhlich (26. Herrmann) ; verantw. ÜL.: Matthias Gränz, Erik Metzner; Torfolge: 1:0 (7.), 1:1 (14. ET), 2:1 (51.), 2:2 Johannes Weidermann (68. FE), 2:3
Till Genrich (72.); Zuschauer: 50, Schiedsrichter: Fräßle (Frankenberg)
Spiele am kommenden Wochenende
Tag Team
Fr AH
Sa U 11
U 17
U 15
So 2. Männer
1. Männer
Anstoß
18.00
10.30
13.00
14.00
13.00
15.00
Gegner
Mittweida
Göritzhain
Dittmannsdorf
Penig
Altmittweida 2
Altmittweida
Spielort
Mühlau
Göritzhain
Mühlau
Penig
Mühlau
Mühlau
Bemerkung
FS
Me
Me, Spitzenspiel
Me
Me
Me
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