4. Ausgabe Mai erscheint am 28. Mai 2015 Telefon 03722/50 50 90, Fax 03722/50 50 922 Heinrich-Heine-Straße 13a, 09247 Röhrsdorf/Chemnitz Mühlauer Anzeiger ® RIEDEL Verlag & Druck KG AMTSBLATT • INFORMATIONEN • ANZEIGEN Bekanntmachung KW 22/2015 Wir gratulieren ■ Bekanntmachung des Landratsamtes Mittelsachsen Die Gemeinde Mühlau gratuliert allen Jubilaren recht herzlich und Freiberg, den 19.5.2015 Vollzug der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) Widerspruch des Bürgermeisters gem. § 52 Abs. 2 SächsGemO gegen die Beschlüsse des Gemeinderates Mühlau Nr. 012/2015 vom 28. Januar 2015 und Nr. 026 / 2015 vom 25. Februar 2015 Ersatzvornahme zur Aufhebung der Beschlüsse wünscht weiterhin viel Gesundheit und alles Gute. ■ zum 73. Geburtstag Frau Christine Hollop Bescheid 1. Der Beschluss Nr. 012/2015 des Gemeinderates Mühlau vom 28. Januar 2015 wird aufgehoben 2. Der Beschluss Nr. 026/2015 des Gemeinderates Mühlau vom 25. Februar 2015 wird aufgehoben 3. Die Tatsache der Aufhebung der in Punkt 1 und 2 genannten Beschlüsse ist unverzüglich in öffentlicher Gemeinderatssitzung bekanntzugeben und der Vollzug der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde nachzuweisen 4. Die sofortige Vollziehung der Punkte 1 und 2 wird angeordnet. 5. Für den Bescheid werden keine Kosten erhoben Begründung In seiner öffentlichen Sitzung am 28.1.2015 fasste der Gemeinderat Mühlau mehrheitlich den Beschluss Nr. 012/2015. Aufgrund der Rechtswidrigkeit dieses Beschlusses legte der Bürgermeister gem. § 52 Abs. 2 SächsGemO Widerspruch ein. Der notwendige Wiederholungsbeschluss 026/2015 fand am 25.2.2015 wiederum eine Mehrheit im Gemeinderat Mühlau. Aufgrund der immer noch bestehenden Rechtswidrigkeit legte der Bürgermeister wiederum pflichtgemäß gem. § 52 Abs. 2 SächsGemO Widerspruch ein und übergab den Sachverhalt der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde des Landkreises Mittelsachsen. Die genannten Beschlüsse wurden mit Bescheid vom 27.3.2015 durch die Untere Rechtsaufsichtsbehörde beanstandet und dem Gemeinderat aufgetragen die betreffenden Beschlüsse in öffentlicher Sitzung aufzuheben. Dem kam der Gemeinderat Mühlau nicht nach, indem er die betreffende Beschlussvorlage in seiner öffentlichen Sitzung am 29.April 2015 mehrheitlich von der Tagesordnung nahm (Beschluss 034/2015). In Anwendung des § 116 Abs. 1 SächsGemO hebt das Landratsamt Mittelsachsen anstelle des Gemeinderates Mühlau die Beschlüsse 012/2015 vom 28. Januar 2015 und 026/2015 vom 25. Februar 2015 des Gemeinderates Mühlau auf. Die getroffenen Entscheidungen sind erforderlich, geeignet und angemessen, um die Gesetzmäßigkeit der Beschlusslage in der Gemeinde Mühlau nach wiederholtem Widerspruch des Bürgermeisters, Beanstandungen der Unteren Rechtsaufsichtsbehörde und erfolglosen Verstreichen einer angemessenen Frist wiederherzustellen. ■ zum 73. Geburtstag Herrn Klaus Schönfeld ■ zum 75. Geburtstag Herrn Eduard Müller ■ zum 78. Geburtstag Herrn Eberhard Donner ■ zum 80. Geburtstag Frau Anita Schreyer ■ zum 80. Geburtstag Frau Hilde Swietlik ■ zum 86. Geburtstag Frau Christa Kühn 1 aktuell Mühlauer Anzeiger 28. Mai 2015 Bekanntmachung M U S R E T Stadt Burgstädt - handelnd als erfüllende Gemeinde im Rahmen der Verwaltungsgemeinschaft Burgstädt - Mühlau - Taura für die Gemeinde Mühlau Wahlbekanntmachung 1. Am Sonntag, dem 07.06.2015 finden gleichzeitig die Wahlen • zum Bürgermeister in der Gemeinde Mühlau • zum Landrat im Landkreis Mittelsachsen statt. Die Wahlzeit dauert von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr. Termin eines etwaigen zweiten Wahlgangs ist Sonntag, der 21.06.2015. 2. Die Gemeinde Mühlau bildet einen gemischten Wahlbezirk. Der Wahlraum befindet sich für alle Wahlberechtigten im Saal des Landgasthofes „Linde“ in 09241 Mühlau. Der Gemeindewahlausschuss nimmt zugleich die Aufgaben des Wahlvorstandes wahr und stellt das Ergebnis der Briefwahl der Gemeinde Mühlau für die Landrats- und Bürgermeisterwahl fest. 3. Gewählt wird mit amtlichen Stimmzetteln. Die Stimmzettel für die Wahl des Bürgermeisters sind rosafarben. Die Stimmzettel für die Wahl des Landrats sind von hellgelber Farbe. Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Bürgermeisters sind von hellgrüner Farbe. Die Stimmzettel für den zweiten Wahlgang des Landrats sind von weißer Farbe. Die Stimmzettel werden im Wahlraum bereitgehalten und dem Wähler bei Betreten des Wahlraums ausgehändigt. 4. Jeder Wähler hat eine Stimme. Der Stimmzettel enthält die Familiennamen, Vornamen, Beruf oder 2 Stand und die nach § 21 Abs. 2 KomWO bekannt gemachte Anschrift der Bewerber der zugelassenen Wahlvorschläge in der nach § 20 Abs. 6 KomWO festgestellten Reihenfolge. 5. Der Wähler gibt seine Stimme in der Weise ab, dass er auf dem Stimmzettel einen der im Stimmzettel aufgeführten Bewerber durch Ankreuzen oder auf eine andere eindeutige Weise kennzeichnet. 6. Jeder Wähler kann - außer er besitzt einen Wahlschein - nur in dem Wahlraum des Wahlbezirks wählen, in dessen Wählerverzeichnis er eingetragen ist. Zur Wahl sind die Wahlbenachrichtigung sowie ein amtlicher Personalausweis oder Reisepass, bei ausländischen Unionsbürgern ein gültiger Identitätsausweis oder Reisepass, mitzubringen. Die Wahlbenachrichtigung soll bei der Wahl vorgelegt und bei einem etwaigen zweiten Wahlgang abgegeben werden. Der Stimmzettel muss vom Wähler in einer Wahlkabine des Wahlraumes gekennzeichnet und in der Weise gefaltet werden, dass seine Stimmabgabe nicht erkennbar ist. 7. Wer einen Wahlschein hat, kann durch persönliche Stimmabgabe in einem beliebigen Wahlraum der Gemeinde Mühlau oder durch Briefwahl wählen. 8. Wer durch Briefwahl wählen will, muss • einen amtlichen Stimmzettel, • einen amtlichen Stimmzettelumschlag • sowie einen amtlichen Wahlbriefumschlag beantragen und seinen Wahlbrief mit Stimmzettel (im verschlossenen C M Y K aktuell Mühlauer Anzeiger Stimmzettelumschlag) und dem unterschriebenen Wahlschein so rechtzeitig dem Vorsitzenden des Gemeindewahlausschusses der Gemeinde Mühlau (Adresse auf dem Wahlbriefumschlag bereits eingedruckt) übersenden, dass er dort spätestens am Wahltag bis 18:00 Uhr eingeht. Der Wahlbrief kann auch bei der angegebenen Stelle abgegeben werden. Der Antrag kann für die Wahl und einen etwaigen zweiten Wahlgang gestellt werden. 9. Jeder Wahlberechtigte kann sein Wahlrecht nur einmal und nur persönlich ausüben. Ein Wahlberechtigter, der nicht schreiben oder lesen kann oder durch körperliche Gebrechen gehindert ist, seine Stimme allein abzugeben, kann sich der Hilfe einer anderen Person bedienen. Die Hilfsperson ist zur Geheimhaltung der Kenntnisse verpflichtet, die sie bei der Hilfeleistung von der Wahl einer anderen Person erlangt. Wer unbefugt wählt oder sonst ein unrichtiges Ergebnis einer Wahl herbeiführt oder das Ergebnis verfälscht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. Der Versuch ist strafbar (§ 107a Abs. 1 und 3 StGB). 10. Die Wahlhandlung sowie die anschließende Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses im Wahlbezirk sind öffentlich. Jedermann hat Zutritt, soweit das ohne Beeinträchtigung des Wahlgeschäfts möglich ist. 28. Mai 2015 Bereitschaftsdienste Die nachfolgenden Angaben erfolgen ohne Gewähr. ■ Ärzte Der kassenärztliche Bereitschaftsdienst ist zu den bekannten Zeiten über eine zentrale Vermittlungsstelle 116 117 zu erreichen. ■ Zahnärzte 30./31.05. Frau DS Darr, ZAP Burgstädt, Ahnataler Platz 6, Tel. 03724/2001 oder 0160-7761085 Burgstädt, 21.05.2015 Lars Naumann Bürgermeister der Stadt Burgstädt handelnd für die Gemeinde Mühlau 06./07.06. Herr Dr. Köhler, ZAP Lichtenau OT Auerswalde, Chemnitzer Landstr. 10 Tel. 037208/2779 Sprechzeiten: sonnabends 8 – 11 Uhr | sonn- u. feiertags 9 – 10 Uhr. ■ Präsentation der Wahlergebnisse auf www.burgstaedt.de Sehr geehrte Bürgerinnen und Bürger, am Sonntag, dem 07.06.2015 finden die Bürgermeisterwahlen in der Gemeinde Mühlau, in der Stadt Burgstädt und in der Gemeinde Taura sowie die Landratswahl im Landkreis Mittelsachsen statt. Ab ca. 20:00 Uhr rechnen wir mit den ersten Ergebnissen, welche Sie dann direkt über den Internetauftritt der Stadt Burgstädt einsehen und weiter verfolgen können. Zusätzlich werden wir für alle Nutzer mobiler Endgeräte Links zur Verfügung stellen, um sich die Wahlpräsentation als App herunterladen zu können. Andrea Schwichtenberg Vorsitzende des Stadtwahlausschusses Burgstädt Wahlbüro Burgstädt Vereinsnachrichten | Informationen ■ Seniorenverein Yoga dienstags, 14 Uhr in der Linde, bzw. nach Absprache Frauengymnastik dienstags, 14 Uhr in der Turnhalle Schwimmen Donnerstag, 4.06.2015 im Limbomar, Abfahrt 12 Uhr Thermalbad Mittwoch, 17.06.2015 nach Schlema zum Baden oder in die Salzgrotte, im Anschluß Mittagessen in der Meuselschänke, Abfahrt 8 Uhr eine Anmeldung bei M. Schütte ist nötig, Tel. 91541 ! Tagesfahrt zur Erinnerung, am 8.06.2015 in die Sächs. Schweiz Der Vorstand des Seniorenvereins Der zahnärztliche Notfalldienst ist gleichzeitig im Internet unter www.zahnaerzte-in-Sachsen.de abrufbar ■ Apotheken durchgehende Dienstbereitschaft Wochenenddienst Samstag 12 Uhr bis Sonntag 8 Uhr und von Sonntag 8 Uhr bis Montag 8 Uhr Samstag, 30.05.: Elefanten-Apotheke, Burgstädt, Bahnhofstr. 5, Telefon 03724 3007 Sonntag, 31.05.: Sonnen-Apotheke, Burgstädt, F.-Marschner-Str. 49, Telefon 03724 15772 Montag, 01.06.: Kronen-Apotheke, Limbach-O., Jägerstr. 9, Telefon 03722 94036 Dienstag, 02.06.: Aesculap-Apotheke, Limbach-O., Hauptstr. 28 c, Telefon 03722 87314 und Mozart-Apotheke, Penig, Waldstr. 18, Telefon 037381 85297 Mittwoch, 03.06.: Apotheke im Ärztehaus, Limbach-O., L.-Richter-Str. 10, Telefon 03722 87776 Donnerstag, 04.06.: Beethoven-Apotheke, Hartmannsdorf, Leipziger Str. 23b, Telefon 03722 8904871 und Marien-Apotheke, Lunzenau, Am Ring 1, Telefon 037383 6208 Freitag, 05.06.: Brücken-Apotheke, Penig, Brückenstr. 13, Telefon 037381 5688 Samstag, 06.06.: Schwanen-Apotheke, Burgstädt, Markt 14, Telefon 03724 14749 Sonntag, 07.06.: Rosen-Apotheke, Limbach-O., Frohnbachstr. 26, Telefon 03722 92072 Impressum: Herausgeber: Für den amtlichen Teil: Gemeinde Mühlau, Bürgermeister Frank Rüger; Tel.: 03722/93261 o. 60896-0. Für Druckfehler wird keine Haftung übernommen. Für den nicht amtlichen Teil: Leiter der publizierenden Einrichtungen, Vereine, Verbände u.ä. • Anzeigen: Riedel Verlag & Druck KG, Inh.: Annemarie und Reinhard Riedel, 09247 Röhrsdorf, Telefon: 03722/50 50 90. Es gilt die Anzeigenpreisliste 2013. Gesamtherstellung: Riedel Verlag & Druck KG, 09247 Chemnitz/OT Röhrsdorf, Telefon: 03722/ 505090; [email protected] C M Y K Kirchennachrichten ■ Herzlich willkommen sonntags in Mühlau 31.05.2015 08.30 Uhr Abendmahlsgottesdienst Wir freuen uns auf Sie - Ihre Kirchgemeinde 3 aktuell Mühlauer Anzeiger ■ Altpapiersammlung für Grundschule und Hort 28. Mai 2015 ■ Tischtennis Liebe Mühlauerinnen und Mühlauer, am Samstag, dem 06. Juni 2015 wollen wir eine Altpapiersammlung zugunsten der Schule und des Hortes durchführen. Bitte stellen Sie ihr Altpapier - Zeitungen, Zeitschriften und Kataloge (bitte keine Pappe) an diesem Tag bis 9:00 Uhr am Grundstück sichtbar bereit. Es wird am Vormittag eingesammelt. Gern können Sie es auch direkt auf den Schulhof bringen. Vielen Dank für Ihre Unterstützung. Der Elternrat ■ Mühlauer Kirchen-Nachrichten Juni 2015 Monatsspruch: Ich lasse dich nicht los, wenn du mich nicht segnest. 1. Mose 32,27 Unsere Gottesdienste 07.06.2015 „Gott ist hier“- Veranstaltung um 19.30 Uhr in Niederfrohna Joh.- Kirche 14.06. „Gott ist hier“- Veranstaltung um 19.30 Uhr in Niederfrohna Joh.- Kirche 21.06. um 08.30 Uhr in Mühlau (10.00 Uhr in Chr.- Kirche) 24.06. Johannistag um 18.00 Uhr in Niederfrohna Neuer Johannisfriedhof um 19.00 Uhr in Niederfrohna Friedhof Chr.- Kirche 28.06. um 10.00 Uhr in Mühlau (08.30 Uhr in Chr.- Kirche) Gemeindekreise Gebet fürs Dorf Frauenkreis Mutti- Kind- Kreis Rentnerkreis Männerwerk Konfirmandenstunde Kl.7 Kindertreff Mädelkreis Junge Gemeinde Bei den Kreismannschaftsmeisterschaften Senioren 40 und 50 belegten die Mühlauer Teams die Plätze zwei und drei. Gegen den Gesamtsieger Altmittweida 40 waren beide Mühlauer Teams nicht erfolgreich. Im teaminternen Duell setzen sich die 40er gegen die 50er durch. ■ Fußballnachrichten Vorankündigung Vereinspräsentation des Mühlauer FV 1912 e.V. vom 12. bis 14. 6.2015 Höhepunkte: am 01.06. um 19.30 Uhr am 16.06. um 19.30 Uhr am 17.06. um 16.00 Uhr am 29.06. um 14.00 Uhr am 30.06. um 19.30 Uhr montags um 17.00 Uhr in Mühlau donnerstags um 15.00 Uhr in Mühlau donnerstags um 17.00 Uhr in Mühlau donnerstagsum 19.00 Uhr in Niederfrohna Unter dem Thema „Gott ist hier - deine Chance, ihm zu begegnen“ findet vom 6. - 14. Juni eine Evangelisationswoche in der Johanniskirche Niederfrohna statt. Beginn ist jeweils 19.30 Uhr. Dazu sind Sie herzlich eingeladen. Das Thema des Tages finden Sie im Gemeindeblatt. Ihnen allen eine gute und gesegnete Zeit wünschen Ihr Kirchenvorstand und Ihr Pfr. Bilgenroth Anzeige(n) Ev.- Luth. Pfarramt u. Friedhofsverw. Geöffnet: Mo. 9-11Uhr und Do. 1518Uhr / Tel.: 03722 / 93747 Fax: 98336 Bankverbindung der Kirchgemeinde Mühlau: Vereinigte Raiffeisenbank Burgstädt (BLZ.: 87069077) - Konto Kirchkasse: 303006842 - Konto Kirchgeld: 303006869 Beratungsstellenleiterin: Rosmarie Teichmann Mandelgasse 6 | 09322 Penig Telefon: 03 73 81 · 69 43 91 Fax: 03 73 81 · 66 83 52 E-Mail: [email protected] 12.6.2015 ab 17.00 Uhr Turnier der Firmen und Gewerbetreibenden um den Elzingpokal 13.6.2015 ganztägig 10.00 Uhr Spiel der Nachwuchsmannschaften u.a. Meisterrunde der U 17 Mühlau gegen Mulda Disco mit Länderspielübertragung Punktspiel Mühlau 2 gegen Göritzhain Punktspiel Mühlau gegen Flöha 2 abends 14.6.2015 ab 12.00 Uhr Den genauen Programmablauf entnehmen Sie bitte den Aushängen und der Veröffentlichung im MAZ der nächsten Woche. Für leckeres Essen und Trinken ist an allen drei Tagen gesorgt. Vorstand des MFV U 17 ist wieder im (Meisterschafts)Geschäft U 17 (B-Junioren), Meisterrunde 2. Spieltag TSV 1848 Flöha - Mühlauer FV 2:3 (1:1) Nach der unglücklichen Niederlage in Mulda mussten unsere Jungen unbedingt in Flöha gewinnen um im Meisterschaftsrennen zu bleiben. Das gelang voll und ganz. Damit nimmt die Gränz-Truppe erstmal hinter Dittmannsdorf Platz zwei der Tabelle ein. Und die kommen dieses Wochenende nach Mühlau !!! Mühlau: Walther (72. Rosenkranz), Jost, Richter, Schindler, Naumann, Fischer, Wirth, Genrich, Weidermann, Lindner, Fröhlich (26. Herrmann) ; verantw. ÜL.: Matthias Gränz, Erik Metzner; Torfolge: 1:0 (7.), 1:1 (14. ET), 2:1 (51.), 2:2 Johannes Weidermann (68. FE), 2:3 Till Genrich (72.); Zuschauer: 50, Schiedsrichter: Fräßle (Frankenberg) Spiele am kommenden Wochenende Tag Team Fr AH Sa U 11 U 17 U 15 So 2. Männer 1. Männer Anstoß 18.00 10.30 13.00 14.00 13.00 15.00 Gegner Mittweida Göritzhain Dittmannsdorf Penig Altmittweida 2 Altmittweida Spielort Mühlau Göritzhain Mühlau Penig Mühlau Mühlau Bemerkung FS Me Me, Spitzenspiel Me Me Me C M Y K
© Copyright 2024 ExpyDoc