Marktordnung
5. Frühlingsmarkt, Hobby und Kunsthandwerk, Mühlau
mit integriertem Koffermarkt
1. Datum und Zeit
Samstag, 21. März 2015 von 10.00 - 17.00 Uhr Markt- und Festwirtschaftsbetrieb.
2. Ort
Schulareal in 5642 Mühlau
3. Einrichten
Ab 08.00 Uhr steht Dir Dein Standplatz zum Einrichten zur Verfügung. Bis 09.45 Uhr müssen alle Stände fertig
eingerichtet sein. Der Pausenplatz steht von 08.00 – 09.15 Uhr zum Entladen der Fahrzeuge offen. Die Autos
müssen anschliessend auf die umliegenden Parkplätze gestellt werden. Ausgenommen Vorplatz des Feuerwehrgebäudes – striktes Parkverbot.
4. Abräumen
Bis spätestens 18.00 Uhr müssen die Stände leer geräumt und jeglicher Abfall selbst entsorgt sein. Die Marktstände und Tische dürfen nicht vor Marktende (17.00 Uhr) abgeräumt werden, damit wir unsere Kundschaft
auch bis zum Schluss beraten können. Ein früheres Abräumen hat den Ausschluss zu den kommenden Märkten zur Folge. Der Pausenplatz steht ab 17.15 Uhr zum Beladen der Fahrzeuge offen.
5. Waren
Es werden nur selbstgefertigte Waren zugelassen. Keine Massenware, keine Waren im Wiederverkauf. Die
Aussteller geben detaillierte Informationen zum Verkaufssortiment bei der Anmeldung an. Änderung des Sortimentes bedarf der Zustimmung der Marktverantwortlichen.
6. Tischmiete Turnhalle
Die Tischmiete, Organisation und Werbung beträgt für einen ganzen Tischt: Fr. 40.-.
Für Strom (230V) werden zusätzlich Fr. 5.- berechnet. Strom muss mit der Anmeldung angefordert werden.
7. Kofferplatz Turnhalle
Der Kofferplatz, Organisation und Werbung beträgt für einen halben Tisch: Fr. 30.-.
Kein Strom möglich.
8. Standinfos Turnhalle
Der Tisch wird für Dich in der Turnhalle aufgestellt bereitstehen. Masse des Tisches: 2.0 m x 0.7 m. Aufhängemöglichkeiten sind nicht vorhanden. An den Fenstern darf nichts aufgehängt werden. Keine Nägel in die Wände. Anbauten vor dem Tisch sind nicht erlaubt (Fluchtwege im Notfall). Für Verlängerungskabel, Kabelrolle, Beleuchtung und Doppelstecker müssen die Aussteller selbst besorgt sein.
9. Standinfos Kofferplatz Turnhalle
Kofferplatz: 1m x 0.7m. Es ist wichtig zu beachten, dass lediglich der mitgebrachte Koffer als Ausstellungsplatz
dient. Produkte rund um den Koffer sollen dezent platziert werden, so dass der Koffer im Mittelpunkt steht. Es
wird bevorzugt, wenn Du lediglich Flyer und Visitenkarten vor dem Koffer platzierst. Anbauten vor dem Tisch
sind nicht erlaubt (Fluchtwege im Notfall).
10. Platzmiete Aussenbereich mit eigenem Stand/Partyzelt
Die Platzmiete, Organisation und Werbung beträgt: Fr. 40.- Bitte unbedingt genaues Mass bei der Anmeldung
bekannt geben.
11. Platzmiete Aussenbereich Marktstand mit Dach durch CreaPlus
Die Markstand- und Platzmiete (Marktstand mit Dach), Organisation und Werbung beträgt: Fr. 65.Masse des Marktstandes: 3.0 m x 1.25 m.
12. Standinfos Aussenbereich
Die Aussenstände sind ohne Stromanschluss. Die exakten Masse des Standes sind bei der Anmeldung anzugeben. Stände mit einer Länge von mehr als 3m bezahlen einen Zuschlag von Fr. 0.20 pro 1 cm. Maximal
zulässige Standlänge: 4 m. Für Wetterschutz ist jeder Aussteller selber verantwortlich.
13. Bewerbung
Die Bewerbung muss bis spätestens am 31. Dezember 2014 schriftlich per Bewerbungsformular unter Angabe
des detaillierten und genau definierten Warenangebots samt Fotos bei CreaPlus eingegangen sein. Du erhältst
unseren schriftlichen Bescheid über eine Teilnahme am Markt bis spätestens Ende Januar 2015.
14. Abmeldung
Die Anmeldung und Einzahlung ist verbindlich. Der einbezahlte Betrag wird nicht zurückerstattet.
15. Zahlungskonditionen
Sämtliche Gebühren (Tisch-, Platz-, Marktstand- und Stromgebühr) sind bis spätestens 10. Februar 2015 fällig.
Wird die Gebühr nicht fristgerecht bezahlt, wird der Stand für einen anderen Bewerber freigegeben. Es werden
keine Mahnungen verschickt.
16. Vergabe der Stände
Die Marktverantwortlichen entscheiden über die Zulassung der Teilnehmer, deren Verkaufsgüter und bestimmt
die Anzahl Stände mit ähnlichem Verkaufsangebot. Es wird nur ein Stand pro Aussteller vergeben.
17. Abfall
Abfall ist durch die Aussteller selber zu entsorgen.
18. Rauchverbot
Es besteht ein striktes Rauchverbot in der Turnhalle. Kerzen dürfen aus feuerpolizeilichen Gründen in der Turnhalle nicht angezündet werden.
19. Verkauf von Lebensmitteln
Teilnehmer, welche Lebensmittel zum direkten Verzehr oder verpackt zum Kauf anbieten, haben die Kantonalen Auflagen und die Vorschriften des Lebensmittelhygienegesetzte (LMG) zu beachten und strikte einzuhalten.
Der Veranstalter lehnt jegliche Haftung ab.
20. Werbung
Zusammen mit der Bestätigung erhältst Du einige Flyer zur Weiterverteilung. Die Marktverantwortlichen übernehmen die Werbung. Weitere persönliche Werbung und eigene Produktwerbung bleiben Sache der Teilnehmer und sind sehr erwünscht. Verlinkungen auf der eigenen Homepage sind ebenfalls gern gesehen.
21. Versicherung
Die Teilnehmer versichern ihre Ware selber gegen Feuer, Wasser und Diebstahl.
22. Haftung
Der Veranstalter lehnt bei Beschädigungen jeglichen Anspruch ab. Die Teilnehmer sind bei Schäden selber
haftbar.
23. Festwirtschaft
Während des Marktes ist die Festwirtschaft mit kalten und warmen Speisen geöffnet. Auch ein Kuchenbuffet
steht bereit. Für einen Kaffee und Gebäck ist die Festwirtschaft für die Aussteller bereits ab 08.00 Uhr offen.
24. Diverses
Jeder Tisch muss sichtbar mit dem bereitgestellten Namensschild markiert und bodenlang mit einem Tuch abgedeckt werden. Die Farbe des Tuches darf selber gewählt werden. Bitte darauf achten, dass immer jemand
am Tisch ist. Das Namensschild bitte nach Marktende den Verantwortlichen vom OK zurückgeben.
Wir freuen uns auf einen wiederum tollen und farbenfrohen Frühlingsmarkt.
OK CreaPlus Mühlau
Marktverantwortliche
Mühlau, im Dezember 2014