Bekanntmachung Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Staatsstraße S 241, Ausbau zwischen Mühlau und Burgstädt Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken Die Straßenbauverwaltung plant in der Stadt Burgstädt, Gemarkung Burkersdorf und in der Gemeinde Mühlau, Gemarkung Mühlau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o. a. Bauvorhaben durchzufuhren. Um die Planung vorbereiten zu können, müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit vom 14. März 2016 bis voraussichtlich 04. Mai 2016 Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen und Sondierungen. Zur Durchführung der genannten Arbeiten müssen die Grundstücke durch Bedienstete des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr oder deren Beauftragte betreten und befahren werden. Der Aufnahmebereich der Baugrundarbeiten ist in der Anlage zur Bekanntmachung dargestellt. Folgende Flurstücke sind außer der S 241 betroffen: Nr. Gemeinde Mühlau 1 2 3 4 5 6 Neubau Straße Neubau Straße Querprofil Teich Querprofil Teich Querprofil Teich Querprofil Teich Seite 1 von 3 /RKS / RKS /RKS /RKS /RKS /RKS Gemarkung Flurstücke Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau 411/4 411/4 425/4 425/4 425/4 425/4 Nr. Gemeinde Mühlau 7 8 9 10 11 12 13 14 15 16 17 18 19 20 21 22 23 24 25 26 27 28 29 30 31 32 33 34 35 36 37 38 39 40 41 42 Querprofil Teich / RKS Neubau Straße / RKS Querprofil Teich / RKS Neubau Straße / RKS Neubau Zufahrt / RKS Neubau WW / RKS Neubau WW / RKS Neubau WW / RKS Öffnung Graben / RKS Öffnung Graben / RKS Öffnung Graben / RKS Öffnung Graben / RKS Neubau Straße / RKS Neubau Straße / RS Neubau Straße / RKS Entwässerung / RKS Entwässerung / RKS Neubau Zufahrt / RKS Neubau Straße / RKS Neubau Straße / RKS Neubau Straße / RKS Neubau Straße / RS Neubau Straße / B Neubau Straße / RKS Neubau Straße / B Neubau Straße / RS Neubau Straße / B Neubau Straße / RS Neubau Straße / B Neubau Straße / RS Neubau Straße / RKS Neubau Straße / RS RRB Johannisbach / B RRB Johannisbach / RKS RRB Johannisbach / RKS RRB Johannisbach / RKS Seite 2 von 3 Gemarkung Flurstück Mühlau 410 410 410 410 425/4 425/4 338/10 338/11 425/4 425/4 406/2 401/1 338/12 338/12 401/1 401/1 401/1 773/1 773/1 769 769 769 762 762 762 762 762 762 762 762 763/1 763/1 773/1 773/1 773/1 773/1 Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Mühlau Nr. Gemeinde / Stadt Burgstädt Gemarkung Flurstücke 43 Neubau Straße / RS Burkersdorf 44 Neubau Straße / RKS Burkersdorf 45 Neubau Straße / RS Burkersdorf 431 434 434 46 Neubau Kreuzung / RKS Burkersdorf 439 47 Neubau Kreuzung / RS Burkersdorf 439 48 Neubau Kreuzung / RKS Burkersdorf 445/1 49 Neubau Kreuzung / RS Burkersdorf 445/1 RKS = Rammkernsondierung, RS = Rammsondierung, B = Bohrung Für die betroffenen Grundstücke erfolgt eine Bestandsfeststellung. Sie werden nur innerhalb des bezeichneten Baugrunderkundungsbereiches betreten und befahren. Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 38 Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung durchgeführt werden. Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest. Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden. Die Bekanntmachung wird im Internet unter www. LASuV –Zentrale/ Aufgaben und Zuständigkeiten, veröffentlicht. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), Stauffenbergallee 24, 01099 Dresden eingelegt werden. Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem: LASuV, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen, LASuV, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz, LASuV, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen, LASuV, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig, LASuV, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen eingelegt werden. Schön Abteilungsleiterin Planung und Straßenbau Anlage Übersichtslageplan mit vorgesehenem Erkundungsbereich Seite 3 von 3 II. Adressaten: 1. Gemeindeverwaltung Mühlau, Rathausplatz 1, 09241 Mühlau betroffene Flurstücke Nr. 1 bis 42 2. Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt betroffene Flurstücke Nr. 43 bis 49 III. Straßenmeisterei Mühlau, Leipziger Straße 33c, 09241 Mühlau Betroffene Straßenflurstücke der S 241 Nr. S 241 in der Gemeinde/ Stadt Gemarkung Flurstücke 1 Mühlau Mühlau 2 Mühlau Mühlau 3 Mühlau Mühlau 782/1 346 347 4 Mühlau Mühlau 779/1 5 Mühlau Mühlau 756 6 Burgstädt Burkersdorf 587 7 Burgstädt Burkersdorf 588 IV. Abt. 4, Ref. 41 und Ref. 42 je mit Anlage V. Pressestelle mit digitaler Unterlage zur Einstellung in das Internet VI. 21/H. Wodarz mit Anlage RL 21 Ref. 21.1 SB 21 Dresden, 25.01.2015 Dresden, 25.01.2015 Dresden, 25.01.2016 L:\Ref21\01_Chemnitz\S 241\Mühlau - Burgstädt\Ausbau Mühlau\Baugrund\Vergabe Erkundung\ Bekanntmachung\Baugrund_Bekanntmachung_Amtsexemplar.doc Seite 4 von 3
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