burg21 2 - Burgstädt

Bekanntmachung
Vorbereitung der Planung für das Vorhaben Staatsstraße S 241,
Ausbau zwischen Mühlau und Burgstädt
Dulden von Vorarbeiten auf Grundstücken
Die Straßenbauverwaltung plant in der Stadt Burgstädt, Gemarkung Burkersdorf und in der Gemeinde Mühlau, Gemarkung Mühlau zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse und Erhöhung der Verkehrssicherheit das o.
a. Bauvorhaben durchzufuhren. Um die Planung vorbereiten zu können,
müssen auf verschiedenen Grundstücken in der Zeit
vom 14. März 2016 bis voraussichtlich 04. Mai 2016
Vorarbeiten durchgeführt werden. Es handelt sich dabei um Baugrunderkundungen in Form von Bohrungen und Sondierungen.
Zur Durchführung der genannten Arbeiten müssen die Grundstücke durch
Bedienstete des Landesamtes für Straßenbau und Verkehr oder deren Beauftragte betreten und befahren werden.
Der Aufnahmebereich der Baugrundarbeiten ist in der Anlage zur Bekanntmachung dargestellt. Folgende Flurstücke sind außer der S 241 betroffen:
Nr. Gemeinde Mühlau
1
2
3
4
5
6
Neubau Straße
Neubau Straße
Querprofil Teich
Querprofil Teich
Querprofil Teich
Querprofil Teich
Seite 1 von 3
/RKS
/ RKS
/RKS
/RKS
/RKS
/RKS
Gemarkung
Flurstücke
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
411/4
411/4
425/4
425/4
425/4
425/4
Nr. Gemeinde Mühlau
7
8
9
10
11
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40
41
42
Querprofil Teich / RKS
Neubau Straße / RKS
Querprofil Teich / RKS
Neubau Straße / RKS
Neubau Zufahrt / RKS
Neubau WW
/ RKS
Neubau WW
/ RKS
Neubau WW
/ RKS
Öffnung Graben / RKS
Öffnung Graben / RKS
Öffnung Graben / RKS
Öffnung Graben / RKS
Neubau Straße / RKS
Neubau Straße / RS
Neubau Straße / RKS
Entwässerung / RKS
Entwässerung / RKS
Neubau Zufahrt / RKS
Neubau Straße / RKS
Neubau Straße / RKS
Neubau Straße / RKS
Neubau Straße / RS
Neubau Straße / B
Neubau Straße / RKS
Neubau Straße / B
Neubau Straße / RS
Neubau Straße / B
Neubau Straße / RS
Neubau Straße / B
Neubau Straße / RS
Neubau Straße / RKS
Neubau Straße / RS
RRB Johannisbach / B
RRB Johannisbach / RKS
RRB Johannisbach / RKS
RRB Johannisbach / RKS
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Gemarkung
Flurstück
Mühlau
410
410
410
410
425/4
425/4
338/10
338/11
425/4
425/4
406/2
401/1
338/12
338/12
401/1
401/1
401/1
773/1
773/1
769
769
769
762
762
762
762
762
762
762
762
763/1
763/1
773/1
773/1
773/1
773/1
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Mühlau
Nr. Gemeinde / Stadt Burgstädt
Gemarkung
Flurstücke
43 Neubau Straße
/ RS
Burkersdorf
44 Neubau Straße
/ RKS
Burkersdorf
45 Neubau Straße
/ RS
Burkersdorf
431
434
434
46 Neubau Kreuzung / RKS
Burkersdorf
439
47 Neubau Kreuzung / RS
Burkersdorf
439
48 Neubau Kreuzung / RKS
Burkersdorf
445/1
49 Neubau Kreuzung / RS
Burkersdorf
445/1
RKS = Rammkernsondierung, RS = Rammsondierung, B = Bohrung
Für die betroffenen Grundstücke erfolgt eine Bestandsfeststellung. Sie werden nur innerhalb des bezeichneten Baugrunderkundungsbereiches betreten und befahren.
Da die genannten Arbeiten im Interesse der Allgemeinheit liegen, sind die betroffenen Grundstückseigentümer und sonstigen Nutzungsberechtigten nach § 38 Sächsisches Straßengesetz - SächsStrG
verpflichtet, sie zu dulden. Die Arbeiten können auch durch Beauftragte der Straßenbauverwaltung
durchgeführt werden.
Etwaige durch diese Vorarbeiten entstehende unmittelbare Vermögensnachteile werden in Geld entschädigt. Sollte eine Einigung über eine Entschädigung in Geld nicht erreicht werden können, setzt die
Landesdirektion Sachsen auf Antrag der Straßenbaubehörde die Entschädigung fest.
Durch diese Vorarbeiten wird nicht über die Zulassung und Ausführung des geplanten Straßenbauvorhabens entschieden. Die Bekanntmachung wird im Internet unter www. LASuV –Zentrale/ Aufgaben
und Zuständigkeiten, veröffentlicht.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach seiner Bekanntgabe Widerspruch schriftlich
oder zur Niederschrift beim Landesamt für Straßenbau und Verkehr (LASuV), Stauffenbergallee 24,
01099 Dresden eingelegt werden.
Der Widerspruch kann auch schriftlich oder zur Niederschrift bei dem:
LASuV, Niederlassung Bautzen, Käthe-Kollwitz-Straße 17, 02625 Bautzen,
LASuV, Niederlassung Zschopau, Sitz Chemnitz, Hans-Link-Straße 4, 09131 Chemnitz,
LASuV, Niederlassung Meißen, Heinrich-Heine-Str. 23 c, 01662 Meißen,
LASuV, Niederlassung Leipzig, Maximilianallee 3, 04129 Leipzig,
LASuV, Niederlassung Plauen, Weststraße 73, 08523 Plauen
eingelegt werden.
Schön
Abteilungsleiterin Planung und Straßenbau
Anlage
Übersichtslageplan mit vorgesehenem Erkundungsbereich
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II.
Adressaten:
1. Gemeindeverwaltung Mühlau, Rathausplatz 1, 09241 Mühlau
betroffene Flurstücke Nr. 1 bis 42
2. Stadtverwaltung Burgstädt, Brühl 1, 09217 Burgstädt
betroffene Flurstücke Nr. 43 bis 49
III.
Straßenmeisterei Mühlau, Leipziger Straße 33c, 09241 Mühlau
Betroffene Straßenflurstücke der S 241
Nr. S 241 in der Gemeinde/ Stadt
Gemarkung
Flurstücke
1
Mühlau
Mühlau
2
Mühlau
Mühlau
3
Mühlau
Mühlau
782/1
346
347
4
Mühlau
Mühlau
779/1
5
Mühlau
Mühlau
756
6
Burgstädt
Burkersdorf
587
7
Burgstädt
Burkersdorf
588
IV.
Abt. 4, Ref. 41 und Ref. 42 je mit Anlage
V.
Pressestelle mit digitaler Unterlage zur Einstellung in das Internet
VI.
21/H. Wodarz mit Anlage
RL 21
Ref. 21.1
SB 21
Dresden, 25.01.2015
Dresden, 25.01.2015
Dresden, 25.01.2016
L:\Ref21\01_Chemnitz\S 241\Mühlau - Burgstädt\Ausbau Mühlau\Baugrund\Vergabe Erkundung\
Bekanntmachung\Baugrund_Bekanntmachung_Amtsexemplar.doc
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