Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 Städtisches Klinikum Görlitz gGmbH · Girbigsdorfer Straße 1–3 · 02828 Görlitz · Telefon 0 35 81 / 37 - 0 Aufnahmeantrag/ Behandlungsvertrag zur stationären/teilstationären Behandlung Aufnahmenummer Aufnahme MonatJahr Tag Monat Jahr Tag Station Uhrzeit Uhrzeit Ärztliche Fachrichtung Abteilung Bitte weiße Felder in Druckbuchstaben ausfüllen bzw. ankreuzen 1. Patientendaten Name des Patienten (Zuname, Vorname) Geburtstag Geschlecht Geburtsname (bei Verheirateten) Geburtsort Konfession Straße und Hausnummer Datum frühere Aufnahme im Kalenderjahr Postleitzahl Verlegt aus Krankenhaus W * M Staatsangehörigkeit Wohnort Besuchsrecht unbeschränkt Tel. Auskunft (ü. stationären Aufenthalt)unbeschränkt 2. Kostenträger: Krankenkasse – Private Krankenversicherung – Sozialamt – Selbstzahler Krankenkasse Ortsangabe Mitglieds-Nr. Zusätzliche Angabe bei Arbeits- bzw. Schulunfall o. ä. Arbeitgeber Unfalltag BerufsgenossenschaftTätigkeit Zusätzliche Angabe bei Familienversicherten (wenn Hauptversicherter Name des Hauptversicherten nicht identisch mit Patient) Geburtstag Arbeitgeber des Hauptversicherten 3. Nächster Angehöriger/Einweisender Arzt/Hausarzt Nächster Angehöriger (Name, Anschrift, Telefon) Fam.-Stand Einweisender Arzt (Name) Zustimmung zur Datenübermittlung Hausarzt (Name) Zustimmung zur Datenübermittlung Die obigen Angaben sind vollständig und richtig. F_RW_Behandlungsvertrag_Rev0_01092014 4. Leistungswahl: Hiermit beantrage ich für mich/den obigen Patienten die Aufnahme in das Städtische Klinikum Görlitz gGmbH zu den Entgelttarifen der jeweils geltenden Fassung. Mit den Allgemeinen Vertragsbedingungen (Anlage 1) erkläre ich mich einverstanden. * Ich wünsche gesondert berechenbare Leistungen (Wahlleistungen) gemäß Anlage 2. * Ich wünsche KEINE gesondert berechenbaren Leistungen (Wahlleistungen). * Zutreffendes bitte ankreuzen. Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass die obigen Angaben vollständig und richtig sind Datum/Unterschrift (Aufnahme) Gerichtsstand: Görlitz/Deutschland, Erfüllungsort: Görlitz/Deutschland Akademisches Lehrkrankenhaus der TU Dresden Datenerfassung (Datum/Handzchn.) Unterschrift Patient: ________________________ Ergänzende Regelungen zum Behandlungsvertrag 1. Mit der Annahme des Aufnahmeantrages durch das Klinikum kommt ein Behandlungsvertrag zwischen dem Unterzeichner des Aufnahmeantrages ( im Folgenden Patient genannt) und dem Städtischen Klinikum Görlitz gGmbH (im Folgenden Klinikum genannt) zustande. Die Annahme durch das Klinikum kann auch stillschweigend erfolgen. Bestandteile dieses Behandlungsvertrages sind: Einwilligung zur Datenverarbeitung – Anlage 1 ggf. - Wahlleistungsvereinbarung – Anlage 2 inklusive Anlagen 2a und 2b 2. Für den Fall, dass keine Kostenübernahmeerklärung eines Sozialleistungsträgers, eines sonstigen öffentlichrechtlichen Kostenträgers oder einer privaten Krankenversicherung vorgelegt wird oder die vorgelegte Kostenübernahmeerklärung nicht die Kosten aller in Anspruch genommenen Leistungen abdeckt, ist der Patient ganz oder teilweise als Selbstzahler zur Zahlung der entstehenden Krankenhauskosten verpflichtet. Dies gilt nicht, soweit im System der gesetzlichen Krankenversicherung ein Vergütungsrechtsverhältnis öffentlich-rechtlicher Natur zwischen Krankenkasse und Krankenhausträger besteht. auf Auskunft zu den zu seiner Person gespeicherten Daten hat. Die Einsicht in die Patientenakte wird unter der Maßgabe des § 630 g BGB gewährt. 8. Für den Behandlungsvertrag gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Als Gerichtsstand wird Görlitz vereinbart. Diese Klausel gilt nicht, wenn der Patient seinen festen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt im Inland hat und Verbraucher im Sinne der Regelungen des BGB ist. Die Befugnis des Patienten, der seinen festen Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt nicht in Deutschland hat, jedoch im Hoheitsgebiet der EU, andere Gerichte anzurufen, wird von dieser Klausel nicht berührt. 3. Das Entgelt für die allgemeinen voll- und teilstationären Krankenhausleistungen, die vom System der gesetzlichen Krankenversicherung losgelöst sind, richtet sich nach den gesetzlichen Vorgaben des KHG sowie in der jeweils gültigen Fassung. KHEntgG Kostenvoranschläge zur Ermittlung der Behandlungskosten sind nicht verbindlich. F_RW_Behandlungsvertrag_Rev0_01092014 4. Bei der Inanspruchnahme der Wahlleistung "ärztliche Leistung" (Chefarztbehandlung) kann die Wahl nicht auf einzelne liquidationsberechtigte Ärzte des Klinikums beschränkt werden (§ 17 KHEntG). Alle an der Behandlung beteiligten liquidationsberechtigte Ärzte einschließlich der Konsiliarärzte und der fremden, ärztlich geleiteten Einrichtungen können folglich ihre Leistungen gesondert berechnen. Der Patient willigt ein, dass die gesondert berechenbaren ärztlichen Leistungen, auch soweit sie vom Klinikum abgerechnet werden, vom leitenden Arzt der Fachabteilung oder des Instituts erbracht werden und dass im Hinderungsfall die Aufgaben des leitenden Arztes dessen allgemeiner Stellvertreter übernimmt. 5. Die Angabe der Konfession ist freiwillig und nur erforderlich, wenn eine seelsorgerliche Betreuung erwünscht wird. 6. Der Patient willigt mit der Unterzeichnung des Vertrages darin ein, dass die umseitigen Angaben sowie die erforderlichen medizinischen Daten mithilfe der elektronischen Datenverarbeitung erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Einzelheiten dazu sind in der Einwilligung zur Datenverarbeitung geregelt. 7. Es wird darauf hingewiesen, dass der Patient Anspruch F_SKGR_RW_Ergänzende Regelungen zum Behandlungsvertrag_Revision_0_Stand 24072014 der Zertifiziert nach DIN ISO 9001:2008 Anlage 1 Einwilligung zur Datenverarbeitung Hinweis auf die Datenverarbeitung Im Rahmen des von Ihnen bzw. des zu Ihren Gunsten mit dem Krankhaus abgeschlossenen Vertrages werden Daten über Ihre Person, Ihren sozialen Status sowie die für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten gespeichert, verarbeitet bzw. genutzt und können im Rahmen der Zweckbestimmung unter Beachtung der jeweiligen datenschutzrechtlichen Reglungen an Dritte (zum Beispiel Kostenträger, weiter- bzw. mitbehandelnde Ärzte bzw. andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder Behandlung sowie Rehabilitationseinrichtungen) übermittelt werden. In der Regel handelt es sich dabei entsprechend § 301 SGB V um folgende Daten, die je nach Versichertenstatus (z.B. Kassenpatient oder Selbstzahler) variieren können: 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. Name des Versicherten, Geburtsdatum, Anschrift, Krankenversichertennummer, Versichertenstatus, den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Aufnahme sowie die Einweisungsdiagnose, die Aufnahmediagnose, bei einer Änderung der Aufnahmediagnose die nachfolgenden Diagnosen, die voraussichtliche Dauer der Krankenhausbehandlung sowie, falls diese überschritten wird, auf Verlangen der Krankenkasse die medizinische Begründung, Datum und Art der jeweils im Krankenhaus durchgeführten Operationen und sonstigen Prozeduren, den Tag, die Uhrzeit und den Grund der Entlassung oder der Verlegung sowie die für die Krankenhausbehandlung maßgebliche Hauptdiagnose und die Nebendiagnosen, Angaben über die im jeweiligen Krankenhaus durchgeführten Rehabilitationsmaßnahmen sowie Aussagen zur Arbeitsunfähigkeit und Vorschläge für die Art der weiteren Behandlung mit Angabe geeigneter Einrichtung. Die Angabe des Hausarztes (also des weiterbehandelnden Arztes; dies kann natürlich auch der einweisende Facharzt sein) erfolgt gemäß § 73 Abs. 1 Satz 2 SGB V, wonach das Klinikum zum Zwecke der bei diesem durchzuführende Dokumentation und zur weiteren Behandlung die diesen betreffenden Behandlungsdaten erhebt. Die mit der Angabe des Hausarztes verbundene Einwilligungserklärung ist freiwillig. Sie kann vom Patienten jederzeit widerrufen werden. Für den Fall, dass eine Krankheit vorliegt, für die der Verdacht besteht, dass sie Folge einer medizinisch nicht indizierten ästhetischen Operation, einer Tätowierung oder eines Piercings ist, muss auch diesbezüglich eine Meldung an die Krankenkasse erfolgen. Einwilligungserklärung Ich willige ein, dass die durch das Klinikum erhobenen personenbezogenen sowie für die Behandlung notwendigen medizinischen Daten zur rechtmäßigen Erfüllung der vertraglichen Aufgaben an die, den Patienten betreffenden Kostenträger, das Standesamt, die weiter- bzw. mitbehandelnden Ärzte oder an andere Einrichtungen der Gesundheitsversorgung oder -behandlung sowie Rehabilitationseinrichtungen übermittelt werden, sofern dies medizinisch oder verwaltungstechnisch notwendig ist oder eine vertragliche Bindung mit dem Klinikum besteht. Ich bin damit einverstanden, dass das Krankenhaus einen zertifizierten Dienstleister (DMI, Otto-Hahn-Straße 11-13, 48161 Münster) damit beauftragt, die Patientendokumentation zum Zweck der ordnungsgemäßen Archivierung (30 jährige Aufbewahrung) EDV-gestützt zu verwalten, zu verarbeiten (Mikroverfilmung und/oder Digitalisierung) und nach erfolgter Verarbeitung die Originalakten zu vernichten. Mein Einverständnis bezieht sich darauf, dass meine personenbezogenen Daten sowohl hier im Krankenhaus als auch in den externen Räumlichkeiten der DMI verwaltet, verarbeitet und vernichtet werden können. Mir ist bekannt, dass alle Personen, die im Rahmen dieser Tätigkeit Umgang mit meinen personenbezogenen Daten haben, zur Wahrung des Datenschutzes entsprechend der ärztlichen Schweigepflicht sowie der bundes-, landes- und kirchendatenschutzrechtlichen Bestimmungen verpflichtet sind. Sämtliche an der Datenverarbeitung Beteiligte werden über meine persönlichen Daten absolutes Stillschweigen bewahren. Mir ist bekannt, dass ich diese Einwilligung ohne weiteres verweigern kann (insbesondere ohne Auswirkungen auf die Krankenhausbehandlung) und dass ich die einmal erteilte Einwilligung jederzeit widerrufen kann. ______________________________ (Ort, Datum) Akademisches Lehrkrankenhaus der TU Dresden F_RW_Hinweise zur Datenverarbeitung_Revision_0_Stand: 12062014 _______________________________________ (Unterschrift Patient oder gesetzlicher Vertreter)
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