(Französisch spätbeginnend_Info Eltern_2015)

GYMNASIUM ROTH
NATURWISSENSCHAFTLICH-TECHNOLOGISCHES
UND SPRACHLICHES GYMNASIUM
Brentwoodstr. 4
91154 Roth, 20.04.2015/ur
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An die
Eltern sowie Schülerinnen/Schüler der Klassen 9a, 9d und 9e
Spätbeginnende Fremdsprache Französisch - Hinweise und Informationsabend
Sehr geehrte Eltern,
liebe Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen,
auch im Schuljahr 2015/2016 bietet sich für die Schülerinnen und Schüler der 10. Jahrgangstufe die
Möglichkeit, Latein abzulegen und stattdessen eine sogenannte spätbeginnende Fremdsprache zu
wählen, in unserem Fall Französisch. Es besteht also die Chance, eine weitere moderne Fremdsprache zu erlernen, was im späteren Leben in beruflicher wie in privater Hinsicht sicherlich von Vorteil
ist. Voraussetzung ist mindestens die Zeugnisnote 4 in der abzuwählenden Fremdsprache im Jahreszeugnis der 9. Klasse.
Die Lerninhalte und der Ablauf des Unterrichts entsprechen dem, was die Schüler schon aus dem
Unterricht in anderen modernen Fremdsprachen gewohnt sind: Grammatik und Wortschatz werden
erlernt um möglichst schnell produktiv tätig zu werden. Das Erlangen von Hör-, Lese-, Schreib- und
Sprechkompetenz ist unser vorderstes Ziel. Ein möglicher Schüleraustausch in der Qualifikationsphase Q11 bietet den Schülerinnen und Schülern die Gelegenheit, das Erlernte „im echten Leben“
auszuprobieren.
Der Bildungsgang führt auf das Niveau B1 des gemeinsamen europäischen Referenzrahmens für
moderne Fremdsprachen.
Französisch als spätbeginnende Fremdsprache wird in den Jahrgangstufen 10, 11 und 12 unterrichtet. Die Schüler können die spätbeginnende Fremdsprache also nach der 10. Klasse nicht abwählen,
sondern müssen sie in allen vier Ausbildungsabschnitten der Qualifikationsphase (Q11 und Q12)
weiterhin belegen.
Die spätbeginnende Fremdsprache kann dann auch als Abiturprüfungsfach gewählt werden, allerdings nur als mündliche Prüfung (Kolloquium). Daneben ist für alle Schüler zusätzlich zu Deutsch und
Mathematik eine „fortgeführte Fremdsprache“, also z.B. Englisch, ein verpflichtendes Abiturprüfungsfach. Diese „fortgeführte Fremdsprache“ kann schriftliches oder mündliches Abiturprüfungsfach sein.
Bitte wenden!
Die Stundentafel für die spätbeginnende Fremdsprache:
Jahrgangstufe
10
11
12
Wochenstunden
6
3
3
Die Anzahl der großen Leistungserhebungen (Schulaufgaben):
Jahrgangstufe
10
11
12
1. Halbjahr
2
1
1 (mündlich)
2. Halbjahr
2
1
1
Wichtiger Hinweis: Latinum/„gesicherte Lateinkenntnisse":
Sollten Sie sich für die spätbeginnende Fremdsprache Französisch entscheiden und dazu die
Fremdsprache Latein ablegen, so gilt es die Bestimmungen zu den für manche Studiengänge
notwendigen Lateinkenntnissen zu beachten. Näheres dazu legen die Universitäten fest.
Mit mindestens der Note 4 im Jahreszeugnis der 9. Klasse erhält man den Nachweis der
„gesicherten Lateinkenntnisse" (früher „kleines Latinum"), die für das Studium bestimmter Fächer
(z.B. Medizin oder Sprachen) Voraussetzung sind.
Das Latinum (früher „großes Latinum") ist nur noch für wenige Studiengänge Voraussetzung (z.B. für
Theologie, nicht jedoch für Medizin). Schüler, die nach der 9. Klasse Latein abwählen wollen, können
sich einer sog. Feststellungsprüfung unterziehen und damit das Latinum erreichen. Eine solche
Prüfung wird die Schule erforderlichenfalls anbieten.
Weitere Informationen und Beratung erhalten Sie am Informationsabend Spätbeginnendes
Französisch, der am
Dienstag, 28. April 2015 um 17.30 Uhr
im Mehrzwecksraum (Zi. 123) des Gymnasiums Roth stattfindet.
Anmeldeschluss für die verbindliche Wahl der spätbeginnenden Fremdsprache Französisch ist der
26. Juni 2015. (Anmeldung im Sekretariat abgeben!)
gez. Dr. Kleinöder
Studiendirektor
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Meine Tochter/Mein Sohn _________________, Klasse 9 _____, wählt ab dem Schuljahr 2015/16
die Fremdsprache Latein ab und besucht stattdessen den Unterricht in der spätbeginnenden
Fremdsprache Französisch.
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Ort, Datum
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Unterschrift Erziehungsberechtigte