Sammelantrag 2015 - Servicezentrum Landentwicklung und

Niedersachsen
Bremen
Sammelantrag Agrarförderung und
Agrarumweltmaßnahmen 2015
An die Landwirtschaftskammer Niedersachsen
Registriernummer
-BewilligungsstelleStraße / Postfach:
2
Nation
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Betrieb
3
PLZ, Ort:
Abgabedatum: 15.05.2015
Antragsteller/-in, Unternehmenssitz (Ort der steuerlichen Festsetzung bzw. Niedersächsische Adresse)
Eingangsstempel
Name, Vorname / Bezeichnung:
Ortsteil:
Straße und Hausnr.:
Nation, PLZ, Ort:
Aktenzeichen
Antragsteller/-in (abweichende postalische Anschrift) (keine Adresskorrekturen!)
Name, Vorname / Bezeichnung:
Ortsteil:
Straße und Hausnr. oder Postfach:
Nation, PLZ, Ort:
Eingangsregistrierung durch
die Landwirtschaftskammer
Datum, Handzeichen
Stammdatenblatt
Titel (Angabe freiwillig):
Telefon:
E-Mail:
Zuständiges Finanzamt:
IBAN:
Bank:
Generation (Angabe freiwillig):
Telefax:
Mobil:
Steuernummer:
BIC:
ggf. Kontoinhaber/-in (sofern abweichend von oben): (Vollmacht / Vertretungsberechtigung (siehe Ziffer 1.2.1 bzw. 1.3) muss vor- bzw. beiliegen)
Name, Vorname / Bezeichnung:
Ja
Nein Angegebene Bankverbindung gilt für alle beantragten Maßnahmen
Abweichende Bankverbindung für mit diesem Antrag beantragte Maßnahmen
ggf. Kontoinhaber/-in (sofern abweichend von oben): (Vollmacht / Vertretungsberechtigung (siehe Ziffer 1.2.1 bzw. 1.3) muss vor- bzw. beiliegen)
Name, Vorname / Bezeichnung:
IBAN:
Bank:
Fördermaßnahme/n:
Revision 2697
BIC:
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Betrieb
3
I. / 1. Allgemeine Angaben zur Antragstellerin / zum Antragsteller
1.1 Unternehmensform der Antragstellerin / des Antragstellers
1.1.1 Unternehmensform der Antragstellerin / des Antragstellers
Einzelunternehmen / natürliche Person
im Haupterwerb
im Nebenerwerb
Geburtsdatum:
Geburtsort:
Geschlecht:
männlich
weiblich
Sonstiger Landbewirtschafter (ELER) (Gilt für Bewirtschafter, die nicht landwirtschaftliche Betriebe sind und keine Direktzahlungen
beantragen, z.B. Naturschutzverbände, Vereine, Stiftungen)
1.1.2 Rechtsform der Antragstellerin / des Antragstellers
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts (GbR)
Nähere Angaben sind unter Ziffer 1.2 zu machen
Kommanditgesellschaft (KG)
Offene Handelsgesellschaft (OHG)
Limited (Ltd.)
Nähere Angaben sind unter Ziffer 1.2 zu machen
Unternehmergesellschaft (UG)(haftungsbeschränkt)
Nähere Angaben sind unter Ziffer 1.2 zu machen
Gewerbebetrieb kraft Rechtsform (z.B. GmbH, AG, eG)
GmbH und Co. KG
Sonstige Gebietskörperschaft
Körperschaften des öffentlichen Rechts
Eheleute (soweit keine GbR vorliegt)
Folgen nicht dem Zweck, gemeinsam Vermögen aufzubauen, berufliche oder
gewerbliche Tätigkeit auszuüben. Nähere Angaben sind unter Ziffer 1.2 zu machen.
Sonstige (z.B. Stiftung, Verein, Erzeugergemeinschaft):
Gründungsdatum:
Ja
Nein
Die von mir/uns angegebene Rechtsform besteht ausschließlich aus juristischen Personen.
1.1.3 Zusatzangaben für "Sonstige Gebietskörperschaften", soweit es sich um Samtgemeinden oder
Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden handelt
Angaben sind erforderlich, wenn unter Ziffer 1.1.2 des Sammelantrags "Sonstige Gebietskörperschaft"
(Samtgemeinde oder Mitgliedsgemeinde) angekreuzt wurde.
Ich versichere / Wir versichern, dass die Bewirtschaftung der im Antrag aufgeführten Flächen gemäß dem
Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) in der Zuständigkeit der "Sonstigen Gebietskörperschaft" (Samtgemeinde / Mitgliedsgemeinde) liegt und diese somit als Antragsteller auftritt.
Samtgemeinde
Mitgliedsgemeinde
Gemeindename:
Hinweis: Bei der Rechtsform "Eheleute" ist das Geburtsdatum eines Partners zu wählen und im Feld Gründungsdatum
einzutragen. Wenn Sie unter Ziffer 1.1.2 als Rechtsform "Gesellschaft des bürgerlichen Rechts", "Limited", "UG
(haftungsbeschränkt)" oder "Eheleute" (soweit keine GbR vorliegt) angekreuzt haben und die Frage unter Ziffer 1.2.1
d) nach der "Gegenseitigen Vollmacht" mit "Ja" ankreuzen, ergibt sich für alle in der Tabelle unter Ziffer 1.2.2
angegebenen Gesellschafter/-innen bzw. Mitglieder oder Partner/-innen eine Vollmacht. Eine Angabe bei Ziffer 1.3
kann dann unterbleiben.
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1.2 Zusatzangaben für Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Limited,
UG (haftungsbeschränkt) und Eheleute
1.2.1 Erklärung zur Haftung und Vollmacht bei Gesellschaften des bürgerlichen Rechts, Limited,
UG (haftungsbeschränkt) und der Rechtsform Eheleute
Angaben sind erforderlich, wenn unter Ziffer 1.1.2 des Antrags als Rechtsform des landwirtschaftlichen Unternehmens
Gesellschaft des bürgerlichen Rechts, Limited oder UG (haftungsbeschränkt) angekreuzt wurde bzw. die Rechtsform
Eheleute gewählt wurde.
a) Gesellschaft des bürgerlichen Rechts
Durch meine Unterschrift unter Ziffer 1.2.2 erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich als Gesellschafter/-in der GbR im
Falle einer Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Prämien und Beihilfen nicht nur im Rahmen der Gesellschaftereinlage,
sondern auch mit meinem Privatvermögen gesamtschuldnerisch zur Haftung herangezogen werden kann. Dies gilt auch im
Falle der Auflösung der GbR.
b) Limited bzw. UG (haftungsbeschränkt)
Durch meine Unterschrift unter Ziffer 1.2.2 erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich als Mitglied der Limited bzw. der UG
(haftungsbeschränkt) im Falle einer Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Prämien und Beihilfen mit meinem
Privatvermögen gesamtschuldnerisch zur Haftung herangezogen werden kann. Dieses gilt auch im Falle der Auflösung der
Limited bzw. der UG (haftungsbeschränkt).
c) Rechtsform Eheleute
Durch meine Unterschrift unter Ziffer 1.2.2 erkläre ich mich damit einverstanden, dass ich als Ehegatte bzw. Partner einer eheähnlichen Gemeinschaft im Falle einer Rückforderung von zu Unrecht gezahlten Prämien und Beihilfen mit meinem Privatvermögen gesamtschuldnerisch zur Haftung herangezogen werden kann. Dieses gilt auch im Falle der Auflösung meiner Ehe bzw.
eheähnlichen Gemeinschaft.
d) Wurde eine gegenseitige Vollmacht erteilt?
Ja
Nein
Unabhängig von bisher abgegebenen Erklärungen erteilen wir uns hiermit die gegenseitige Vollmacht, einzeln im Namen des
unter Ziffer 1.1 aufgeführten Unternehmens die entsprechenden Anträge Agrarförderung bzw. Agrarumweltmaßnahmen
stellen zu dürfen.
1.2.2 Die GbR, Ltd., UG (haftungsbeschränkt) bzw. Eheleute besteht aus folgenden Mitgliedern:
Mit meiner Unterschrift erkläre ich mich mit den unter Ziffern 1.2.1, Buchstabe a), b) bzw. c) abgegebenen Erklärung
einverstanden. Für den Fall, dass unter Buchstabe d) eine gegenseitige Vollmacht gewählt wurde, erkläre ich mich
auch damit einverstanden.
Name / Bezeichnung
Vorname
Anschrift
Geburtsdatum
Unterschrift der Gesellschafter/-innen
bzw. Mitglieder
Weitere GbR-Gesellschafter/-innen bzw. weitere Ltd.- / UG-Mitglieder sind ggf. auf einem gesonderten Blatt aufzuführen.
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1.3 Vollmacht / Vertretungsberechtigung
Ja Nein
Wurde eine Vollmacht / Vertretungsberechtigung erteilt oder liegt eine gesetzliche Vertretungsberechtigung vor?
Bevollmächtigte/r bzw. Vertretungsberechtigte/r ist / sind:
Name / Bezeichnung
Vorname
Art*
gültig ab
gültig bis
Vollmacht
liegt...
vor** bei**
Sind die
Daten noch
aktuell?
Ja
Nein
Hinweise:
* Bitte folgende Vollmachten eintragen: 1 = unbefristete Vollmacht, 2 = befristete Vollmacht,
3 = gesetzliche Vertretungsberechtigung
**Es müssen pro Bevollmächtigte/r Name / Bezeichnung und Vorname sowie Angaben zur Art und Befristung der Vollmacht in
den entsprechenden Feldern angegeben werden.
Hierbei ist danach zu unterscheiden, ob der Bewilligungsstelle bereits eine Vollmacht vorliegt (bitte ankreuzen „Vollmacht
liegt vor“) oder ob mit diesem Antrag die entsprechende Vollmacht erteilt wird (bitte ankreuzen „Vollmacht liegt bei“).
Abweichende Angaben müssen korrigiert werden.
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2. Ergänzende Angaben zum Unternehmen, weitere Registriernummern, Betriebsstätten
2.1 Ergänzende Angaben zum Unternehmen
Der Hauptsitz meines / unseres Betriebes befindet sich außerhalb von Niedersachsen / Bremen.
Ja Nein Ich habe / Wir haben eine Registriernummer erhalten, um mit in Niedersachsen / Bremen gelegenen
Flächen an niedersächsischen / bremischen Agrarumweltmaßnahmen teilnehmen zu können.
Die für meinen / unseren Betriebssitz außerhalb von Niedersachsen / Bremen geltende Registriernummer lautet:
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Betrieb
2.2 Weitere Registriernummern, Betriebsstätten
Zu meinem / unserem Betrieb gibt es:
keine weiteren Registriernummern / Betriebsstätten.
Die meinem / unserem Betrieb vom Veterinäramt zugeordnete Registriernummer entspricht der im Adressfeld
angegebenen Registriernummer. Meinem / Unserem Betrieb wurde/n keine weitere/n Registriernummer/n
zugeordnet und ich besitze / wir besitzen keine weitere/n Betriebsstätte/n, für die mir / uns vom Veterinäramt
eine bzw. weitere Registriernummer/n mitgeteilt wurde/n.
weitere Registriernummern / Betriebsstätten.
Meinem / Unserem Betrieb wurden weitere Registriernummern zugeordnet und / oder ich besitze / wir besitzen
weitere Betriebsstätten, für die mir / uns vom Veterinäramt eine bzw. weitere Registriernummer/n mitgeteilt
wurde/n.
Registrier-Nr.
Anschrift
Name
Sind die
Daten noch
aktuell?
Ja
Nein
Hinweis: Jede Änderung bei Betriebsstätten und / oder Registriernummern ist mittels des Vordrucks zur Registriernummernvergabe der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer unverzüglich mitzuteilen. Bei Betriebsstätten, die
sich außerhalb von NI/ HB befinden, ist aus technischen Gründen nur die Registriernummer ausgegeben.
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2.3 Öko-Betriebe im Sinne der VO (EG) Nr. 834/2007
Ich / Wir bewirtschafte/n einen Betrieb im Sinne der VO (EG) Nr. 834/2007.
Ja Nein Folgende Identifikationsnummer wurde mir / uns durch die
Öko-Kontrollstelle zugeordnet (EG-Öko-Kontrollnummer):
Ich versichere / Wir versichern, dass meine / unsere gesamte betriebliche Produktion den Vorschriften der
Ja Nein VO (EG) Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau und die entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel genügt.
Ich bin / Wir sind Mitglied einer anerkannten Erzeugerorganisation
Ja Nein für Obst und Gemüse (bitte ankreuzen bzw. ergänzen):
Elbe-Obst Erzeugerorganisation r.V.
Erzeugergroßmarkt Langförden-Oldenburg eG (ELO)
Gartenbauzentrale eG Papenburg (GBZ)
M.A.L. Marktgemeinschaft Altes Land
Weiße Köpfe Vertriebsgesellschaft mbH
Sonstige (Name, Anschrift):
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3. Zusätzliche Angaben zur Prüfung „aktiver Betriebsinhaber“:
Ja Nein
Ich übe / Wir üben neben meiner/unserer landwirtschaftlichen
Tätigkeit eine der unten aufgeführten Tätigkeiten aus:
Falls ja
Betreiber
eines Flughafens
eines Wasserwerkes
dauerhafter Sport- und Freizeitflächen
(z. B. Reitplatz, Reithalle, Schwimmbad, Parkanlage, Golfplatz, Campingplatz)
eines Bergbauunternehmens
Erbringer von Dienstleistungen aus dem Bereich
Eisenbahnverkehr
Immobilienwirtschaft
Ja Nein
Ich hatte / Wir hatten für das Antragsjahr 2014 Anspruch auf die Gewährung von Direktzahlungen
(Betriebsprämie und Umverteilungsprämie) von insgesamt maximal 5.000 € (vor Abzug von Kürzungen und
Sanktionen) und fallen damit unter die Bagatellregelung gem. § 6 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung und gelte/n als aktiver Betriebsinhaber.
Falls ja, bitte die Höhe des Betrages angeben:
€
Die Zahlungen sind an eine abweichende bzw. an abweichende Registriernummer/n erfolgt.
Falls ja, bitte die Registriernummer/n angeben:
Ja Nein
Ich bin / Wir sind, trotz der oben genannten nicht landwirtschaftlichen Tätigkeit, aktive/r Betriebsinhaber,
weil ich / wir mindestens eines der folgenden Kriterien erfülle/n:
Die Direktzahlungen, auf die ich / wir für das jüngste Steuerjahr, für das Nachweise über meine /
unsere außerlandwirtschaftlichen Gesamteinnahmen vorliegen, Anspruch hatte / n, betragen
mindestens 5 % meiner /unserer außerlandwirtschaftlichen Gesamteinnahmen.
Meine/Unsere landwirtschaftliche Tätigkeit ist nicht unwesentlich, da ich/wir mindestens 38 ha
beihilfefähige Flächen bewirtschafte/n (siehe Anlage 1a).
Ich bin / Wir sind Pferdehalter (einschließlich Mulis, Esel, Maultiere und Ponys) mit Reitplatz bzw.
Reithalle (z.B. auch in Pensionspferdehaltungen), soweit sie nicht ausschließlich der Ausbildung von
Pferden in Pferdezuchtbetrieben dienen. Der GVE-Besatz meines / unseres Betriebes beträgt höchstens
3,0 GVE/ha, gemessen am Durchschnittstierbestand der Monate Januar bis April. Die entsprechende
Anlage 3 habe ich / haben wir - ggf. ergänzt um Auszüge aus der HI-Tierdatenbank - in ausgefüllter
Form beigefügt.
Mein / Unser Hauptgeschäfts- oder Unternehmenszweck besteht in der Ausübung einer
landwirtschaftlichen Tätigkeit.
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Mit den folgenden Belegen weise ich / weisen wir nach, dass ich / wir als aktiver Betriebsinhaber gelte/n bzw. die
landwirtschaftliche Tätigkeit Hauptzweck meines/unseres Unternehmens ist:
·
Kopie des Bescheides über die Einkommen- oder die Körperschaftsteuer für das jüngste Steuerjahr und
eine Kopie der zugrundeliegenden Erklärung, wenn eine solche abgegeben wurde.
·
Im Falle einer Personenvereinigung, die weder der Einkommen- noch der Körperschaftsteuer unterliegt,
den Bescheid über die gesonderte und einheitliche Feststellung von Grundlagen für die Einkommensbesteuerung.
·
geeignete Unterlagen zum Nachweis des Bruttobetrags der Einkünfte vor Abzug von Kosten und Steuern,
die für den Bescheid zugrunde gelegt wurden, insbesondere Gewinn- und Verlustrechnungen und andere
geeignete Buchführungsunterlagen und Dokumente.
·
Erklärung über den Bruttobetrag der Einkünfte vor Abzug von Kosten und Steuern für Einkunftsarten, die
für den unter dem 1. Aufzählungspunkt genannten Bescheid nicht zugrunde gelegt werden müssen.
·
Auszug aus dem Handelsregister.
·
Auszug aus dem Genossenschaftsregister.
·
Satzung des Vereins.
·
Gesellschaftervertrag für GbR und OHG.
·
Kopie des Bescheides über die Feststellung der Versicherungspflicht zur Alterssicherung der Landwirte
und Kopie des aktuellen Kontoauszugs über die Beitragszahlung.
·
Sonstige - bitte benennen:
Wichtiger Hinweis: Falls die obige Abfrage mit ja beantwortet wurde, ist die Einreichung
mindestens eines der aufgeführten Belege erforderlich.
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4. Angaben zum Betrieb im Hinblick auf die Einhaltung von anderweitigen Verpflichtungen
(Cross Compliance)
4.1 Tierhaltung in 2015
Ja Nein
Ich halte / Wir halten Nutztiere. Falls ja, ist der Tierbestand in der nachfolgenden Tabelle aufgeführt.
Ich nehme / Wir nehmen an der Maßnahme NAU / BAU - A 3 (umweltgerechte Gülleausbringung)
Ja Nein oder BV2 (emissionsarme Ausbringung von Gülle / Substraten) teil.
Teilnehmer an NAU / BAU Maßnahme A3 oder BV2 geben bitte den Bestand der gülleproduzierenden Tiere an
(die Weidehaltung ist zu berücksichtigen).
Alle
Tierhalter
Nur bei NAU/BAU A 3
oder BV 2:
Gülle
produzierend
VoraussichtVoraussichtlicher
licher
Durchschnitts- Durchschnittsbestand 2015 bestand 2015
(Kopfzahl)
(Kopfzahl)
Alle
Tierhalter
Umrechnungsfaktor
GVE/
Tier
Nur bei NAU/BAU A 3
oder BV 2:
Gülle
Umrechnungsproduzierend
faktor
VoraussichtVoraussichtlicher
licher
GVE/
m³/
Durchschnitts- DurchschnittsTier
GVE
bestand 2015 bestand 2015
(Kopfzahl)
(Kopfzahl)
m³/
GVE
Kälber und Jungvieh
bis 6 Monate
0,300
13
Dam-/Rotwild
(bis 1 Jahr)
XXXXX
0,100
XX
Mastkälber
0,400
13
Dam-/Rotwild
(über 1 Jahr)
XXXXX
0,200
XX
Rinder von 6 Monaten
bis 2 Jahre
0,600
13
Geflügel
0,004
17
Milchkühe
1,000
20
Ferkel
0,020
18
Mutterkühe
1,000
13
Läufer (20-50 kg)
0,060
11
Rinder über 2 Jahre
1,000
13
Mastschweine
(über 50 kg)
0,160
11
Pferde und Pferdeartige bis 6 Monate
XXXXX
0,500
XX
Mastschweine (für die
gesamte Mastdauer)
0,130
11
Pferde und Pferdeartige ab 6 Monate
XXXXX
1,000
XX
Zuchtschweine
0,300
8
Schafe/Ziegen (ohne
Muttertiere) bis 1 Jahr
XXXXX
XXX
XX
Sonstige ldw. Nutztiere
XXX
XX
Schafe/Ziegen (ohne
Muttertiere) über 1 Jahr
XXXXX
0,100
XX
Schafe/Ziegen
(Muttertiere)
XXXXX
0,150
XX
Ja Nein
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Ich halte / Wir halten Pferde vorrangig zur Erzeugung von Milch und / oder Fleisch.
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Betrieb
3
4.2 Lagerstätten für Mineralöle / Treibstoffe und / oder Pflanzenschutzmittel
Ja Nein
Ja Nein
Auf meinem / unserem Betrieb befindet sich eine Lagerstätte für Mineralöle / Treibstoffe.
Auf meinem / unserem Betrieb befindet sich eine Lagerstätte für Pflanzenschutzmittel.
4.3 Ausbringung von Klärschlamm
Ja Nein
Ich habe / Wir haben in 2014 Klärschlamm ausgebracht.
Ich habe / Wir haben in 2015 Klärschlamm ausgebracht bzw. ich beabsichtige /
Ja Nein wir beabsichtigen, Klärschlamm in 2015 auszubringen.
4.4 Aufnahme von Wirtschaftsdünger
Ja Nein
Ich habe / Wir haben in 2014 Wirtschaftsdünger (inkl. Gärreste aus Biogasanlagen) von anderen Betrieben aufgenommen.
Ich habe / Wir haben in 2015 Wirtschaftsdünger (inkl. Gärreste aus Biogasanlagen) aufgenommen bzw. ich beabsichtige /
Ja Nein wir beabsichtigen, Wirtschaftsdünger (inkl. Gärreste aus Biogasanlagen) von anderen Betrieben aufzunehmen.
4.5 Anwendung von bestimmten organischen Düngemitteln aus tierischen Erzeugnissen
(Angabe ist freiwillig und dient für Kontrollzwecke nach der Düngeverordnung)
Ich verwende / Wir verwenden Düngemittel aus Fleisch-, Fleischknochenmehl und / oder unter Einsatz von
Schlachtabfällen erzeugte Gärreste (nicht gemeint ist hier der Einsatz von Gülle, Festmist und Gärrest aus
NawaRo-Anlagen).
4.6 Mischung von Futtermitteln unter Verwendung von Zusatzstoffen für den eigenen Bedarf
(Angabe ist freiwillig und dient für Kontrollzwecke nach Futtermittelrecht)
Ich mische / Wir mischen für den Bedarf meines / unseres eigenen Betriebes Futtermittel unter Verwendung von
Zusatzstoffen oder Zusatzstoffe enthaltenden Vormischungen, z.B. zur Konservierung von Feuchtgetreide oder zum
Einsatz in Flüssigmischanlagen. Silierzusatzstoffe sind in diesem Zusammenhang ausgenommen.
4.7 Teilnahme an Betriebsberatungs-/ Zertifizierungssystemen
Ich nehme / Wir nehmen an einem oder mehreren anerkannten Betriebsberatungs-/Zertifizierungssystem/en teil
Ja Nein (z. B. QS, IFS, BRC oder als Mitglied einer anerkannten Erzeugerorganisation im Obst- und Gemüsebereich), das /
die auf die Einhaltung von Cross Compliance-Anforderungen und Normen abzielt / abzielen.
Hinweis: Ausgenommen ist an dieser Stelle die Zertifizierung durch eine Öko-Kontrollstelle, denn die Abfrage
dazu erfolgt unter Ziffer 2.3.
Das Betriebsberatungs-/Zertifizierungssystem umfasst bzw.
die Betriebsberatungs-/Zertifizierungssysteme umfassen
den gesamten Betrieb
nicht den gesamten Betrieb, aber die gesamte Pflanzenproduktion
nicht den gesamten Betrieb, aber die gesamte Tierproduktion
einzelne Produktionsverfahren
4.8 Wasserentnahme zur Bewässerung von Flächen
Ich entnehme / Wir entnehmen Wasser aus oberirdischen Gewässern oder dem Grundwasser zur Beregnung oder
Ja Nein Bewässerung meiner / unserer landwirtschaftlichen Flächen oder ich beabsichtige / wir beabsichtigen, dieses noch
im Laufe des Jahres zu tun.
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II. Antrag auf Zuweisung von Zahlungsansprüchen 2015
5. Zuweisung von Zahlungsansprüchen
Ich beantrage / Wir beantragen die Zuweisung von Zahlungsansprüchen für die in meinem
Ja Nein Flächennutzungsnachweis ausgewiesenen beihilfefähigen landwirtschaftlichen Flächen, die
mir / uns am 15.05.2015 zur Verfügung stehen.
5.1 Zuweisung von Zahlungsansprüchen
Ich habe / Wir haben im Jahr 2013 unter der oben angegebenen Registriernummer Betriebsprämienzahlungen
Ja Nein erhalten oder nur auf Grund einer Sanktion nicht erhalten.
Falls dies nicht der Fall war, erfülle ich / erfüllen wir eine der folgenden Bedingungen:
5.1.1: Die Zahlungen erfolgten 2013 an die abweichende Registriernummer desselben Antragstellers:
Registriernummer:
5.1.2: Ich habe / Wir haben 2014 Zahlungsansprüche aus der nationalen Reserve erhalten.
5.1.3: Ich habe / Wir haben niemals Zahlungsansprüche besessen, ich bin / wir sind aber zum 15.05.2013
landwirtschaftlich tätig gewesen. Geeignete Nachweise habe ich / haben wir beigefügt.
5.1.4: Ich habe / Wir haben nach dem 15.05.2013 einen Betrieb oder einen Teil eines Betriebs durch
Vererbung oder durch vorweggenommene Erbfolge erhalten (Artikel 14 Abs. 1 VO (EU) Nr. 639/2014).
Die Unterlagen sind beigefügt (Vordruck A).
5.1.5: Für meinen / unseren Betrieb hat sich nach dem 15.05.2013 der Rechtsstatus oder die Bezeichnung
geändert (Artikel 14 Abs. 2 VO (EUG) Nr. 639/2014). Die Unterlagen sind beigefügt (Vordruck B).
5.1.6: Mein / Unser Betrieb ist nach dem 15.05.2013 durch Zusammenschluss mit einem anderen Betrieb
entstanden (Artikel 14 Abs. 3 Buchstabe a) VO (EU) Nr. 639/2014). Die Unterlagen sind beigefügt (Vordruck C).
5.1.7: Mein / Unser Betrieb ist nach dem 15.05.2013 durch Aufteilung eines Betriebes entstanden
(Artikel 14 Abs. 3 Buchstabe b) VO (EU) Nr. 639/2014). Die Unterlagen sind beigefügt (Vordruck D).
5.1.8: Ich habe / Wir haben nach dem 15.05.2013 einen Betrieb oder einen Teil eines Betriebs durch Kauf oder
Pacht erworben. Ich habe / Wir haben einen privatrechtlichen Kauf- bzw. Pachtvertrag nach Artike 24 Abs. 8
der VO (EU) Nr. 1307/2013 geschlossen. Die Unterlagen sind beigefügt (Vordruck E).
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5.2 Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve
5.2.1: Ich habe / Wir haben eine landwirtschaftliche Tätigkeit nach dem 31.12.2012 aufgenommen
(Artikel 30 Abs. 6 VO (EU) Nr. 1307/2013). Die Unterlagen sind beigefügt (Vordruck F).
5.2.2: Ich bin Junglandwirt und erfülle die Voraussetzungen für die Gewährung der Zahlung für Junglandwirte
(Artikel 30 Abs. 6 VO (EU) Nr. 1307/2013).
Die Nachweise sind ggf. unter Ziffer 6.4 des Antrages auf Gewährung der Junglandwirteprämie enthalten.
Der / Die entsprechende/n Antrag / Anträge (Vordruck G) ist / sind beigefügt.
5.3 Außergewöhnliche Umstände / Höhere Gewalt
Ich / Wir erfülle/n in keiner der unter den Ziffern 5.1 und / oder 5.2 aufgeführten Fallkonstellationen die
Bedingungen aus Gründen höherer Gewalt oder außergewöhnlicher Umstände im Sinne des Artikels 2 Abs. 2
der VO (EU) Nr. 1306/2013 vollständig (z.B. wegen länger andauernder Berufsunfähigkeit des
Betriebsinhabers oder wegen schwerer Naturkatastrophen) und bitte / n darum, dieses bei der Zuweisung
von Zahlungsansprüchen zu berücksichtigen. Unterlagen sind beigefügt (Vordruck H).
Soweit davon meine / unsere landwirtschaftlichen Flächen betroffen sind, habe ich / haben wir diese in der
Anlage 1a Spalte 17 gekennzeichnet. Dieses gilt auch für den Fall, dass mir / uns diese vorübergehend für eine
landwirtschaftliche Nutzung entzogen sind und ich / wir aus diesem Grund dafür aktuell die Zuweisung von
Zahlungsansprüchen nicht beantragen kann / können.
Eine Beschreibung des Umfangs der Auswirkungen und der Gründe des Vorliegens von höherer Gewalt oder
außergewöhnlicher Umstände und entsprechende Nachweise füge ich / fügen wir bei.
Hinweis: Gemäß § 16 Abs. 5 der Direktzahlungen-Durchführungsverordnung kann für Flächen, die 2015
vorübergehend der landwirtschaftlichen Nutzung entzogen bzw. nicht beihilfefähig sind, in dem Jahr die
Zuweisung von Zahlungsansprüchen aus der nationalen Reserve beantragt werden, in dem diese erstmals
am Schlusstermin für die Antragstellung auf Gewährung von Direktzahlungen (im Regelfall jeweils der 15.05.)
wieder im vollen Umfange beihilfefähig sind. Voraussetzung dafür ist u. a., dass diese 2015 in der Anlage 1a
aufgeführt und in Spalte 17 gekennzeichnet wurden.
Hinweis: Die o.a. Vordrucke sind bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer erhältlich.
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III. Auszahlung der Direktzahlungen 2015
6. Antrag auf Auszahlung der Direktzahlungen 2015
6.1 Basisprämie
Ich beantrage / Wir beantragen die Basisprämie durch die Aktivierung der mir zugeteilten bzw. zuzuteilenden
Ja Nein Zahlungsansprüche mit denjenigen beihilfefähigen Flächen, die in Spalte 9 der Anlage 2 entsprechend
gekennzeichnet sind und die mir / uns am 15.05.2015 zur Verfügung stehen.
Hinweis: Flächen, für die Sie keine Zuweisung von Zahlungsansprüchen beantragen bzw. die Sie nicht zur
Aktivierung von Zahlungsansprüchen heranziehen wollen, sind in der Anlage 1a in der Spalte 16 bzw. 17 zu
kennzeichnen.
Bei der Beantragung der Basisprämie sind die Auflagen der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen
Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) einzuhalten.
Hiermit verpflichte ich mich / verpflichten wir uns, auf allen meinen / unseren beihilfefähigen Flächen die für
meinen / unseren Betrieb ggf. relevanten, dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (sog. Greening-Vorschriften) einzuhalten.
Hierbei gelten als dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
a) die Anbaudiversifizierung,
b) die Erhaltung des bestehenden Dauergrünlandes und
c) die Ausweisung einer Flächennutzung im Umweltinteresse („ökologische Vorrangflächen“).
Zu a)
Bei einer Ackerfläche von 10 ha bis 30 ha sind mindestens zwei Kulturen anzubauen, wobei die
Hauptkultur nicht mehr als 75% der Ackerfläche einnehmen darf. Bei einer Ackerfläche von mehr als 30 ha sind
mindestens drei Kulturen anzubauen, wobei die Hauptkultur nicht mehr als 75% und die beiden größten Kulturen
nicht mehr als 95% der Ackerfläche einnehmen dürfen.
Zu b) Dauergrünland (5-jährige ununterbrochene Gras- oder Grünfutterpflanzennutzung) darf nicht ohne
Genehmigung in Acker umgewandelt werden. In FFH-Gebieten gilt ein Umwandlungs- und zudem ein Pflugverbot
(keine wendende Bodenbearbeitung zur Neueinsaat) für Dauergrünland.
Zu c)
Beträgt die Ackerfläche (zuzüglich einiger Flächen wie z.B. Landschaftselemente, die an Ackerflächen
angrenzen oder sich auf diesen befinden) des Betriebes mehr als 15 ha, ist ein Anteil von mindestens 5% der
Ackerfläche als im Umweltinteresse genutzte Fläche (ökologische Vorrangflächen wie z.B. Brache mit Faktor 1,0,
Hecken unter CC-Schutz mit Faktor 2,0, stickstoffbindende Pflanzen mit Faktor 0,7 oder Zwischenfrüchte mit
Faktor 0,3) auszuweisen.
Mir / uns ist bekannt, dass ein Verstoß gegen die vorgenannten Verpflichtungen zu (teilweiser bis vollständiger)
Kürzung der Zahlung für die dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden (sog.
Ökologisierungs- bzw. Greeningprämie) nach den Regelungen gemäß Artikel 24 bis 27 der VO (EU) Nr. 640/2014
führt bzw. führen kann .
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6.1.1. Automatische Erfüllung des Greenings durch Öko-Betriebe:
Diejenigen Einheiten des Betriebes, die im Sinne der EU-Öko-Verordnung der ökologisch/biologischen Produktion
dienen, sind von den Greeningauflagen befreit.
Hinweis: Dieses gilt nicht für Betriebe bzw. Betriebseinheiten, die sich noch in der Umstellungsphase befinden
und für die noch keine Bescheinigung nach Artikel 29 der VO (EG) Nr. 834/2007 vorgelegt werden kann.
Ich erfülle / Wir erfüllen die Anforderungen für die ökologisch/biologische Landwirtschaft und ich besitze / wir
Ja Nein besitzen eine für das Antragsjahr gültige Bescheinigung der privaten Kontrollstelle nach Artikel 29 der VO (EG) Nr.
834/2007.
gesamtbetrieblich
für folgende Einheiten:
Ackerland
Grünland
Gemüsekulturen
Dauerkulturen
Tierproduktion
Mir / uns ist bekannt, dass eine Vorlage dieser Bescheinigung in Papierform nicht erforderlich ist, weil die
diesbezüglichen Daten vom Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) bzw.
vom Senator für Wirtschaft, Arbeit und Häfen auf elektronischem Weg direkt bezogen werden.
Ich versichere / Wir versichern, dass meine / unsere gesamte betriebliche Produktion bzw. die Produktion der
gekennzeichneten Einheiten den Vorschriften der VO (EG) Nr. 834/2007 über den ökologischen Landbau und die
entsprechende Kennzeichnung der landwirtschaftlichen Erzeugnisse und Lebensmittel genügt. Falls nicht der
Gesamtbetrieb zertifiziert ist, habe ich / haben wir die ökologisch bewirtschafteten Flächen in der Spalte 14 der
Anlage 1a gekennzeichnet.
Ich / Wir verzichte/n auf die Befreiung von den Greening-Anforderungen, obwohl der
Betriebsteil/Gesamtbetrieb ökologisch bewirtschaftet wird.
6.1.2. Befreiung von der Anbaudiversifizierung (Flächentausch)
Ich/ Wir erfülle/n die Voraussetzungen zur Befreiung von der Anbaudiversifizierung, da in meinem/unserem
Ja Nein Betrieb mehr als 50% meiner / unserer als Ackerland angemeldeten Fläche im vergangenen Jahr von einem
anderen Betriebsinhaber in dessen Sammelantrag angegeben wurde und ich / wir auf jeder dieser
Antragsparzellen in diesem Jahr eine andere landwirtschaftliche Kulturpflanze anbaue/n, als im vergangenen
Jahr dort angebaut wurde. Die betroffenen Flächen habe ich / haben wir in der Anlage 1a Spalte 19
gekennzeichnet. Ferner wurde auf der gesamten im Antrag angegebenen Ackerfläche eine andere landwirtschaftliche Kulturpflanze angebaut als im Vorjahr.
6.1.3. Befreiung vom Greening für bestimmte Einzelflächen
Für die in Anlage 1a Spalte 20 angegebenen Antragsparzellen kann ich / können wir die Anforderungen des
Ja Nein Greening nicht oder teilweise nicht einhalten, weil sie in Gebieten liegen, die der FFH-Richtlinie 92/43/EG, der
Wasserrahmenrichtlinie 2000/60/EG oder der Vogelschutzrichtlinie 2009/147/EG unterfallen und die GreeningAnforderungen nur in dem Umfang eingehalten werden können, wie sie mit den Zielen der genannten Richtlinien
vereinbar sind. Geeignete Nachweise habe ich / haben wir beigefügt.
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6.2 Zahlungen für dem Klima- und Umweltschutz förderliche Landbewirtschaftungsmethoden
(Greeningprämie)
Ich beantrage / Wir beantragen für die mit beihilfefähigen Flächen aktivierten Zahlungsansprüche
Ja Nein die Auszahlung der Greeningprämie gemäß Artikel. 43 der VO (EU) Nr. 1307/2013 i. V. m. mit § 18
des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
Hinweis: Unabhängig von einer Beantragung der Greeningprämie sind die Auflagen der dem Klima- und Umweltschutz förderlichen Landbewirtschaftungsmethoden (Greening) einzuhalten, sofern keine der o.a. Befreiungstatbestände zur Anwendung kommen.
6.3. Umverteilungsprämie
Ich beantrage / Wir beantragen für die mit beihilfefähigen Flächen aktivierten Zahlungsansprüche (höchstens 46
Ja Nein Zahlungsansprüche bzw. ha) die Auszahlung der Umverteilungsprämie gemäß Artikel 41 der VO (EU) Nr. 1307/2013 i.
V.m. mit § 21 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
Für den Fall, dass sich mein / unser Betrieb nach dem 18.10.2011 aufgespalten hat oder aus einer solchen Aufspaltung hervorgegangen ist, erkläre/n ich / wir, dass dies nicht einzig zu dem Zweck erfolgt ist, um in den Genuss der
Umverteilungsprämie zu kommen.
6.4 Zahlung für Junglandwirte
Ich beantrage / Wir beantragen für die mit beihilfefähigen Flächen aktivierten Zahlungsansprüche
Ja Nein (höchstens 90 Zahlungsansprüche bzw. ha) die Auszahlung der Junglandwirteprämie.
als natürliche Person
gemäß Artikel 50 Absatz 2 der Verordnung (EU) Nr. 1307/2013
Ich habe mich in 2015 erstmals unter der oben genannten Registriernummer
in einem landwirtschaftlichen Betrieb als Betriebsleiter niedergelassen.
Falls nicht zutreffend:
Ich habe mich bereits während eines Zeitraums von 5 Jahren vor dem im Rahmen der Basisprämienregelung
gestellten Beihilfeantrag in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit Betriebsleiterfunktion*) niedergelassen
Registriernummer:
Datum, wann erstmals als Betriebsleiter niedergelassen: ___ - ___ - ______
als juristische Person oder Vereinigung natürlicher Personen
gemäß Artikel 49 Absatz 1 der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014
Falls ja, ist Angabe von Vor- und Nachname sowie Geburtsdatum der mit Betriebsleiterfunktion*) im Sinne von
Artikel 49 Absatz 1 Bst b der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 639/2014 tätigen natürlichen Personen erforderlich:
Nachname, Vorname:
Geburtsdatum: ___ - ___ - ______
Ich bin in 2015 erstmals unter der oben genannten Registriernummer mit Betriebsleiterfunktion*) tätig.
Ich habe mich bereits während eines Zeitraums von 5 Jahren vor dem im Rahmen der
Basisprämienregelung gestellten Beihilfeantrag in einem landwirtschaftlichen Betrieb mit
Betriebsleiterfunktion*) niedergelassen.
Falls ja:
Registriernummer:
Datum, wann erstmals mit Betriebsleiterfunktion*) in der juristischen Person
oder der Vereinigung natürlicher Personen niedergelassen: ___ - ___ - ______
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*) Im Rahmen der o.a. Betriebsleiterfunktion kontrolliere ich die juristische Person oder die Vereinigung
natürlicher Personen wirksam und langfristig in Bezug auf Entscheidungen zu Betriebsführung, Gewinnen und
finanziellen Risiken im ersten Jahr der Antragstellung der juristischen Person auf Zahlung im Rahmen der
Regelung für Junglandwirte.
Sind mehrere natürliche Personen, bei denen es sich nicht ausschließlich um Junglandwirte handelt, am Kapital
oder der Betriebsführung der juristischen Person beteiligt, so muss der Junglandwirt in der Lage sein, diese
wirksame und langfristige Kontrolle allein oder gemeinschaftlich mit anderen Landwirten auszuüben.
Entsprechende Nachweise der wirksamen und langfristigen Kontrolle im antragstellenden Unternehmen
habe ich / haben wir beigefügt.
Hinweis: weitere Einzelheiten sind den Hinweisen zum Ausfüllen des Sammelantrages zu entnehmen.
6.5 Kleinerzeugerregelung
Ich beantrage / Wir beantragen für die oben beantragten Direktzahlungen eine Teilnahme an der KleinerzeugerJa Nein regelung gemäß Titel V der VO (EU) Nr. 1307/2013 i.V.m. § 25 des Direktzahlungen-Durchführungsgesetzes.
Mir / Uns ist bekannt,
- dass bei Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung die von mir / uns beantragten Direktzahlungen auf einen
Gesamtbetrag von höchstens 1.250,00 € pro Jahr begrenzt werden,
- dass die Teilnahmeerklärung an der Kleinerzeugerregelung nur mit dem Antrag 2015 abgegeben werden kann,
- dass ich / wir die Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung in nachfolgenden Antragsjahren im Rahmen der
Antragstellung widerrufen kann / können und dass nach dem Ausstieg ein Wiedereinstieg in die Kleinerzeugerregelung nicht zulässig ist,
- die von mir / von uns bewirtschaftete beihilfefähige landwirtschaftliche Fläche nicht kleiner als 1 ha sein darf.
Ich / Wir erkläre/n, dass ich /wir nicht nach dem 18.10.2011 die Bedingungen künstlich geschaffen habe/haben, die
es ermöglichen, Vorteile aus der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung zu ziehen.
Hinweis:
Die Beantragung der Teilnahme an der Kleinerzeugerregelung ersetzt nicht die Beantragung der Zuteilung von
Zahlungsansprüchen und der Direktzahlungen. Es wird maximal der Betrag gewährt, der für die
Einzelmaßnahmen errechnet wird.
Weitere Einzelheiten zur Kleinerzeugerregelung sind den Hinweisen zum Ausfüllen des Sammelantrages zu
entnehmen.
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6.6 Erklärung zur Flächennutzung
Hiermit erkläre ich / erklären wir, dass mir / uns die im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis (GFN) aufgeführten
Antragsflächen (Anlage 1a, 1b und 2) zum 15.05.2015 zur Bewirtschaftung zur Verfügung stehen und dass die
Beihilfefähigkeit der aufgeführten Antragsflächen das gesamte Kalenderjahr (01.01. bis 31.12.) gegeben ist.
Dabei gewährleiste ich / gewährleisten wir, dass die betreffenden Flächen hauptsächlich landwirtschaftlich
genutzt werden. Z.B. ist bei Flächen, die zu dem Wege-, Straßen-, Schienen- oder Schiffsverkehr dienenden
Anlagen gehören, bei Parkanlagen und Ziergärten sowie bei Flächen, auf denen sich Anlagen zur Nutzung von
solarer Strahlungsenergie befinden, grundsätzlich davon auszugehen, dass diese hauptsächlich für eine nicht
landwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden.
Mir / uns ist bekannt, dass Änderungen an der Beihilfefähigkeit der Antragsflächen unverzüglich der zuständigen
Dienststelle der Landwirtschaftskammer schriftlich mitzuteilen sind. Dieses gilt ausdrücklich auch für die Zeit
ab dem 01.01.2015 bis zur Antragstellung.
Mir / Uns ist ferner bekannt, dass ich/wir bei Antragsflächen bzw. bei für die aktuelle Antragstellung vorgesehenen
Flächen, die während des Kalenderjahres auch für eine nichtlandwirtschaftliche Tätigkeit genutzt werden sollen,
diese Tätigkeit mindestens 3 Tage vor ihrer Aufnahme ebenfalls der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer in schriftlicher Form anzuzeigen habe/n. Hierfür können Sie den Vordruck zur Meldung einer
landwirtschaftlichen Tätigkeit verwenden. Der Vordruck ist bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer
erhältlich. Dabei sind die Art der nichtlandwirtschaftlichen Tätigkeit sowie deren Beginn und Ende mitzuteilen.
Ausgenommen von dieser Verpflichtung ist die Nutzung von Flächen für den Wintersport und von Dauergrünland
für die Holzlagerung außerhalb der Vegetationszeit.
Hinweis: Zu den Angaben, die im Sammelantrag zu den einzelnen Flächen zu machen sind, siehe unbedingt
Ausfüllhinweise zum Sammelantrag sowie zu Anlagen 1a, 1b und 2.
6.7 Nachweise zur Flächennutzung
Für alle Antragsflächen muss im Zweifel ein Nutzungsrecht nachgewiesen werden können. Bei Flächen, für die
erstmalig Direktzahlungen beantragt werden und die bislang nicht in der landwirtschaftlichen Nutzung
waren, muss das Nutzungsrecht bei der Antragstellung nachgewiesen werden.
Die Nachweise über das Nutzungsrecht (z.B. Pachtverträge oder Nutzungsberechtigungen) sind bei der
Antragstellung der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer für folgende Flächen vorzulegen:
a) Flächen, die seit 2003 in keinem GFN aufgeführt waren und für
die nicht bereits das Nutzungsrecht nachgewiesen wurde;
b) Flächen, die 2015 erstmalig als prämienfähige Landschaftselemente oder als
ökologische Vorrangflächen beantragt werden (siehe Anlagen 1a, 1b und 2).
(Die Nachweise werden von den Dienststellen der Landwirtschaftskammer zurückgegeben).
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7. Angaben zum Anbau von Nutzhanf
Ich baue / Wir bauen Nutzhanf an.
Ja Nein (Artikel 32 Abs. 6 VO (EU) Nr. 1307/2013 und Artikel 9 VO (EU) Nr. 639/2014).
Von den Regelungen der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung zum Anbau von Hanf (BLE-Merkblatt)
und den Verpflichtungen und Erklärungen zu Hanf (Ziffer V Nr. 12) habe ich / haben wir Kenntnis genommen.
Die Originaletiketten des verwendeten Saatgutes sind beigefügt.
Angebaute Sorte:
Aussaatstärke:
kg/ha
Die betreffenden Schläge habe ich / haben wir in Anlage 1a in Spalte 10 mit Kulturcode 701 codiert.
8. Förderung der Erstaufforstung
Ich habe / Wir haben einen Antrag zur Förderung der Erstaufforstung auf Grundlage der Richtlinie zur Förderung
Ja Nein forstwirtschaftlicher Maßnahmen gestellt bzw. ich beabsichtige / wir beabsichtigen, einen Antrag zu stellen. Die
entsprechenden aufgeforsteten bzw. bis zum 30.06.2015 aufzuforstenden Flächen habe ich / haben wir im GFN
(Anlage 1a) mit dem Kulturcode 563 (für aufgeforstete Ackerflächen) bzw. Kulturcode 567 (für aufgeforstete
Dauergrünlandflächen) aufgeführt.
Die entsprechenden Anträge zur forstlichen Förderung werden / wurden von mir / uns gesondert gestellt.
Hinweis: Die aufgeforsteten Flächen müssen nur im 1. Jahr (Jahr der Aufforstung) im Sammelantrag angegeben
werden, sofern für diese im aktuellen Antragsjahr keine Basisprämie beantragt wird bzw. diese nicht als ökologische
Vorrangflächen herangezogen werden sollen.
Die aufgeforsteten bzw. bis zum 30.06.2015 aufzuforstenden Flächen sind nur beihilfefähig und können zur
Zuweisung und/oder Aktivierung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Basisprämie bzw. als ökologische
Vorrangflächen genutzt werden, wenn die entsprechenden Flächen im Jahr 2008 zur Aktivierung von
Zahlungsansprüchen im Rahmen der bisherigen Betriebsprämienregelung beantragt waren.
Falls die Flächen nicht zur Zuweisung und/oder Aktivierung von Zahlungsansprüchen genutzt werden, so muss in
der Anlage 1a eine Kennzeichnung in der Spalte 16 bzw. 17 erfolgen.
Eine Zuweisung und/oder Aktivierung von Zahlungsansprüchen im Rahmen der Gewährung der Basisprämie bzw.
die Anerkennung als ökologische Vorrangflächen ist jedoch nur während des Verpflichtungszeitraums für die
Förderung der Erstaufforstung zulässig.
Die Erläuterungen in den Ausfüllhinweisen zu dieser Ziffer des Sammelantrags sind zu beachten!
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IV. Maßnahmen nach VO (EU) Nr. 1305/2013 und VO (EG) Nr. 1698/2005
9. Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau, Erschwernisausgleich und Ausgleichszulage
9.1 Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau (Auszahlung, neue Verpflichtungen)
Auszahlungsantrag für bestehende Verpflichtungen
Ich nehme / Wir nehmen bereits an den unten genannten Agrarumweltmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Förderung
Ja Nein des Ökologischen Landbaus teil. Ich / Wir beantrage/n die Auszahlung der auf Grundlage der VO (EWG) Nr. 2078/92,
der VO (EG) Nr. 1257/1999, der VO (EG) Nr. 1698/2005 bzw. der VO (EU) Nr. 1305/2013 bewilligten Zuwendungen.
Die Anlage 2 habe ich / haben wir vollständig ausgefüllt (gilt nicht für NAU / BAU A3 bzw. NiB-AUM BV2 umweltgerechte Gülleausbringung), die betreffenden Schläge habe ich / haben wir in der Feldblockkarte
entsprechend skizziert.
Ich versichere / Wir versichern, dass die Auszahlungsvoraussetzungen eingehalten sind und weiterhin vorliegen.
Im Falle der Übernahme einer bestehenden Verpflichtung habe ich / haben wir die Anlage 7a vollständig
ausgefüllt und beigefügt. Die Nachweise über den tatsächlichen Zeitpunkt der Übergabe / Übernahme
(Hofübergabevertrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag) sind beigefügt.
Für die folgenden Agrarumweltmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus
beantrage/n ich / wir die Auszahlung (Angabe der Fördermaßnahmennummer / FM-Nr.):
Antragstellung für neue Verpflichtung bzw. Erhöhung einer bestehenden Verpflichtung
Ich beabsichtige / Wir beabsichtigen mit der Herbstbestellung bzw. mit Wirkung vom 01.01.2016 an den unten
Ja Nein genannten Agrarumweltmaßnahmen bzw. Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus
teilzunehmen bzw. die bestehende Verpflichtung zu erhöhen. In der Anlage 2 habe ich / haben wir die Flächen
aufgeführt, auf denen die Verpflichtung erbracht werden soll (gilt nur für lagegenaue Verpflichtungen), die
betreffenden Schläge habe ich / haben wir in der Feldblockkarte entsprechend skizziert.
Hinweis: Die entsprechenden Anträge müssen gesondert vorgelegt werden.
Für die folgenden neuen Agrarumweltmaßnahmen werde ich / werden wir einen Antrag stellen (Angabe der
Fördermaßnahmennummer / FM-Nr.):
9.2 Agrarumweltmaßnahmen, Ökologischer Landbau (Auszahlungsantrag und Bewirtschafterwechsel)
Hinweis: Nur auszufüllen, wenn die Erklärung zur Übernahme der Verpflichtung für die Agrarumweltmaßnahmen
bzw. für Maßnahmen zur Förderung des Ökologischen Landbaus noch nicht bei der zuständigen Dienststelle der
Landwirtschaftskammer vorgelegt wurde!
Ein anzeigepflichtiger Bewirtschafterwechsel liegt immer dann vor, wenn die eingegangene Verpflichtung nicht vom
Zuwendungsempfänger / Zahlungsempfänger selbst, sondern ganz oder teilweise durch einen Dritten (mit einer anderen Registriernummer) auf dessen Risiko fortgesetzt werden soll.
Ich habe / Wir haben eine bestehende Verpflichtung übernommen, zeige / zeigen die Übernahme der Verpflichtung
Ja Nein an und beantrage / beantragen die Auszahlung. Die Anlage 2 habe ich / haben wir vollständig ausgefüllt (gilt nicht für
NAU / BAU A3 bzw. NiB-AUM BV2 - umweltgerechte Gülleausbringung), die betreffenden Schläge habe ich / haben wir
in der Feldblockkarte entsprechend skizziert.
Die Anlage 7a habe ich / haben wir vollständig ausgefüllt und beigefügt. Die Nachweise über den tatsächlichen
Zeitpunkt der Übergabe / Übernahme (Hofübergabevertrag, Kaufvertrag, Pachtvertrag) sind beigefügt.
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9.3 Antrag auf Erschwernisausgleich
Ich beantrage / Wir beantragen Erschwernisausgleich. Grundlage hierfür ist die Verordnung über den
Ja Nein Erschwernisausgleich und den Vertragsnaturschutz in geschützten Teilen von Natur und Landschaft bzw. aufgrund
der bremischen Richtlinie des Senators für Umwelt, Bau und Verkehr über den Erschwernisausgleich in geschützten
Teilen von Natur und Landschaft (Richtlinie Erschwernisausgleich) in den jeweils geltenden Fassungen. Die Anlage 2
habe ich / haben wir vollständig ausgefüllt, die betreffenden Schläge habe ich / haben wir in der Feldblockkarte
entsprechend skizziert.
Ich erhalte/ Wir erhalten zusätzlich zum Erschwernisausgleich eine Entschädigung nach § 68 Abs. 1 bis 3 des
Ja Nein Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG) bzw. nach § 42 des Niedersächsischen Ausführungsgesetzes zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG). Diese zusätzliche Entschädigung wurde bei der Unteren
Naturschutzbehörde gesondert beantragt und bewilligt. Entsprechende Belege habe ich/ haben wir beigefügt.
Anlage zum Antrag (nur bei erstmaliger Antragstellung oder bei neuen Flächen):
Ja Nein Die Mitteilung (Kopie) des Landkreises / der Stadt über gesetzlich geschützte Biotope einschließlich der dort
festgelegten Auflagen zur Bewirtschaftung (nur bei Flächen nach § 24 Niedersächsisches Ausführungsgesetz zum
Bundesnaturschutzgesetz (NAGBNatSchG) und § 30 a BNatSchG) habe ich / haben wir beigefügt.
Hinweis: Die einzuhaltenden Verpflichtungen ergeben sich aus Ziffer V Nr. 11 dieses Antrags.
Ich beantrage / Wir beantragen erstmalig den Erschwernisausgleich für Flächen im Eigentum von gemeinnützige
Ja Nein Stiftungen oder Verbänden (siehe Ausfüllhinweise). Für diese Flächen ist unter Verwendung der Anlage A zum
Antrag AUM nachzuweisen, dass der Ankauf nicht gefördert wurde bzw. dass keine unzulässige Doppelförderung
erfolgt. Für Flächen der öffentlichen Hand in Bremen ist zusätzlich Anlage B zum Antrag AUM auszufüllen. Die
betreffenden Anlagen sind bei den Dienststellen der Landwirtschaftskammer oder im Internet (siehe
Ausfüllhinweise) erhältlich.
9.4 Antrag auf Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten
(nur Antragsteller mit Betriebssitz in Niedersachsen/ Bremen)
Ich beantrage / Wir beantragen die Ausgleichszulage auf der Grundlage der Richtlinie zur Förderung
Ja Nein landwirtschaftlicher Betriebe in benachteiligten Gebieten in Niedersachsen und Bremen sowie der VO (EU) Nr.
1305/2013 in Verbindung mit VO (EU) Nr. 808/2014 und VO (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit VO (EU) Nr.
640/2014 und VO (EU) Nr. 809/2014, sowie VO (EU) 1307/2013.
Die Anlage 2 habe ich / haben wir vollständig ausgefüllt und die betreffenden Schläge habe ich / haben wir in der
Feldblockkarte entsprechend skizziert.
Die Gewährung der Ausgleichszulage in benachteiligten Gebieten steht ausdrücklich unter dem Vorbehalt
der Genehmigung durch die Europäische Union. Die Antragstellung erfolgt deshalb nur unter Vorbehalt.
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9.5 Teilnahme an freiwilligen Vereinbarungen im Trinkwasserschutz
Ich bewirtschafte / Wir bewirtschaften Flächen in einem Trinkwassergewinnungsgebiet und nehme / nehmen an
Ja Nein freiwilligen Vereinbarungen im Trinkwasserschutz teil bzw. beabsichtige / beabsichtigen, dies zu tun.
Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass die zum Abschluss, zur Umsetzung oder Bewertung der freiwilligen
Ja Nein Vereinbarung im Trinkwasserschutz sowie die zum Abgleich mit anderen Förderprogrammen erforderlichen Daten
des vorliegenden Sammelantrages den vertragschließenden Stellen auf elektronischem Wege übermittelt werden.
Die Datenlieferung umfasst neben allgemeinen Betriebsdaten (insbesondere Name, Anschrift, Betriebssitz,
Bankverbindung) ausschließlich die Angaben zu den bewirtschafteten Flächen aus den Anlagen 1a und 2 sowie die
betreffenden Schlagskizzen. Die Übermittlung dieser Daten erfolgt über die zuständigen Dienststellen des Landes
Niedersachsen an den / die Vertragspartner bzw. an die zuständige Beratung zum Gewässerschutz.
Die Einwilligung zur Datenlieferung kann verweigert oder mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. In diesen
Fällen ist ein Abschluss freiwilliger Vereinbarungen nicht möglich bzw. es erfolgt eine Auflösung bereits bestehender
Verträge.
10. Freiwillige Erklärung zur Nutzung der Antragsdaten
für Kontrollzwecke nach der Düngeverordnung
Ich bin / Wir sind damit einverstanden, dass Angaben aus diesem Sammelantrag der Düngebehörde zur
Ja Nein Überwachung düngerechtlicher Vorgaben übermittelt werden. Die Übermittlung beinhaltet neben Betriebsnummer,
Name und Anschrift die Angaben zur Tierhaltung sowie die Angaben zu den bewirtschafteten Flächen aus den
Anlagen 1 a, 1 b und 2.
Die Einwilligung erfolgt unter der Bedingung, dass die übermittelten Daten nach Ablauf von 2 Jahren nach
Antragstellung von der Düngebehörde gelöscht werden.
Die Einwilligung zur Datenlieferung kann ohne Folgen verweigert werden oder mit Wirkung für die Zukunft
widerrufen werden.
Bitte Unterschriftenfeld auf Seite 28 unbedingt ausfüllen!
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V.
Besondere Erklärungen
11.
Nur für die Beantragung von Agrarumweltmaßnahmen
Erklärung zur Einhaltung anderweitiger Verpflichtungen (Cross Compliance, gilt nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung gemäß Titel V der VO (EU) Nr. 1307/2013)
Ich erkläre / Wir erklären, dass im gesamten landwirtschaftlichen Betrieb gemäß Artikel 92 und 93 der VO (EU)
Nr. 1306/2013 die einschlägigen obligatorischen Grundanforderungen und Standards des Anhangs II der selben
VO (anderweitige Verpflichtungen / Cross Compliance) eingehalten werden. Bei festgestellten Verstößen werden
die Zahlungen in dem betreffenden Kalenderjahr nach Artikel 99 der VO (EU) Nr. 1306/2013 gekürzt oder es
wird keinerlei Zahlung geleistet. Festgestellte Verstöße gegen die anderweitigen Verpflichtungen werden bei
Fahrlässigkeit nach Artikel 39 und bei Vorsatz nach Artikel 40 der VO (EU) Nr. 640/2014 in Verbindung mit
Artikel 73 bis 75 der VO (EU) Nr. 809/2014 sanktioniert. Die Höhe der ggf. anzuwendenden Verwaltungssanktion ist unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höhe ein Bußgeld verhängt wird und ob das Bußgeldverfahren
abgeschlossen ist. Dieses gilt auch für die Gewährung der Ausgleichszulage.
Erklärung zur Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel oder Vergünstigungen
Mir / Uns ist bekannt, dass die Inanspruchnahme anderer öffentlicher Mittel oder Vergünstigungen für vergleichbare Leistungen oder Bedingungen nicht zulässig ist und zur Kürzung der Zahlung bzw. zum Ausschluss von den
Agrarumweltmaßnahmen und dem Erschwernisausgleich bzw. zur Rückforderung bereits gezahlter Beträge führt.
Erklärung zu weiteren Förderprogrammen, die nicht im Sammelantrag beantragt werden
Mir / Uns ist bekannt, dass eine gleichzeitige Förderung in den Agrarumweltmaßnahmen, dem Erschwernisausgleich und sonstigen Förderprogrammen, die nicht mit dem Sammelantrag beantragt werden, nicht zulässig ist,
wenn die Maßnahmen dieselbe Zweckbestimmung verfolgen und ähnliche Bewirtschaftungsbedingungen haben
bzw. wenn sich diese ganz oder teilweise überschneiden.
11.1
Besondere Erklärungen bei Teilnahme an Agrarumweltmaßnahmen
Erklärung zur Einhaltung der Verpflichtung
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir die eingegangenen Verpflichtungen im Rahmen des jeweiligen Programms weiterhin einhalte/n. Veränderungen im Flächenbestand der bewilligten bzw. vereinbarten Flächen wurden von mir / uns angezeigt und / oder im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis berücksichtigt.
Die Angaben zum Viehbestand können durch den Buchführungsabschluss oder zeitnahe Aufzeichnungen nachgewiesen werden.
Erklärung zur Freiwilligkeit und zu Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen
Ich erkläre / Wir erklären, dass die zur Auszahlung beantragten Agrarumweltmaßnahmen freiwillig und nicht
aufgrund von hoheitlichen Vorgaben (z. B. Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen) erbracht werden.
Bei Teilnahme an der Maßnahme BV1-ökologischer Landbau und den Fördermaßnahmen im Bereich
Dauergrünland (B0, GL1-GL5)
Mir ist bekannt / Uns ist bekannt, dass die Einstufung der Kulturcodes hinsichtlich ihrer Auszahlungsfähigkeit als
Anlage auf der Antrags-DVD enthalten ist oder bei den zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer
Niedersachsen angefordert werden kann.
11.2
Besondere Erklärungen bei Teilnahme am Erschwernisausgleich
Bei Teilnahme am Erschwernisausgleich (MU)
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns,
 auf den beantragten Flächen die Auflagen des jeweiligen Schutzgebietes einzuhalten,
 die beantragten Flächen als Grünland zu bewirtschaften und im Kalenderjahr mindestens einmal durch Mahd
oder Beweidung zu nutzen,
 die für den Erschwernisausgleich vorgegebene Schlagkartei für alle beantragten Schläge aktuell zu führen, im
Betrieb vorzuhalten sowie darin sämtliche einzuhaltenden und zahlungsrelevanten Bewirtschaftungsbeschränkungen zu vermerken. Mir/ Uns ist bekannt, dass die Verwendung anderer Aufzeichnungen nur dann
zulässig ist, wenn diese die Voraussetzungen nach Satz 1 erfüllen.

jede Abweichung vom Antrag, insbesondere jede Nutzungsänderung, jede Änderung in der Größe der bewirtschafteten Flächen, den Wechsel des Nutzungsberechtigten oder die Zahlungen für ähnliche Verpflich-
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tungen auf derselben Fläche der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unter
Angabe der Gründe unverzüglich mitzuteilen.
Ich / Wir erkläre/n, dass
 sich die in der Anlage 2 aufgeführten Antragsflächen, auf denen Erschwernisausgleich beantragt wurde, nicht
im Eigentum der öffentlichen Hand (z.B. Bund, Land, Landkreis, Stadt, Gemeinde, usw. – siehe Ausfüllhinweise) befinden (Erklärung gilt nicht für Flächen in Bremen).
 auf den Flächen keine Pflichten zur Nutzungsbeschränkung aus anderen Gründen bestehen, als nach den
Regelungen der unter „Fördermaßnahme“ genannten Schutzgebiete. Andernfalls liegt diesem Antrag eine
entsprechende Mitteilung bei.
Bei Verstößen gegen die Bewirtschaftungsvorgaben oder die Dokumentationspflicht (Schlagkartei) erfolgt keine
Zahlung für die betreffende Fläche.
11.3.
Besondere Erklärungen bei Teilnahme an der Ausgleichszulage
Mir/Uns ist bekannt, dass die Antragstellung zur Ausgleichszulage zunächst nur unter Vorbehalt erfolgen kann und
dass eine Zahlung nur dann möglich ist, wenn die Europäische Union die Maßnahme genehmigt hat.
Mir/Uns ist bekannt, dass im Rahmen des Genehmigungsverfahrens einzelne Bestimmungen oder Zahlungsvoraussetzungen ergänzt oder geändert werden können oder dass sich die Höhe der Zahlung ändern kann.
12.
Nur bei Anbau von Nutzhanf
Ich bestätige / Wir bestätigen, dass die folgenden Regelungen eingehalten werden:







VI.
13.
Es werden nur für das Antragsjahr 2015 zugelassene Sorten verwendet,
das verwendete Saatgut ist gemäß der Richtlinie 2002/57/EG des Rates (insbes. Artikel 12) zertifiziert,
der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) ist der Beginn der Blüte unverzüglich nach deren
Beginn schriftlich mitzuteilen,
die mit Hanf beantragten Flächen sind im Gesamtflächen- und Nutzungsnachweis entsprechend codiert (Sp. 10
und 11) und werden mindestens bis zehn Tage nach Ende der Blüte gepflegt. Wenn die BLE für die Kontrolle
des THC-Gehaltes repräsentative Teilflächen festgelegt hat, darf auf den übrigen Hanfflächen geerntet werden.
Wird Saatgut aus einem Gebinde von mehreren Erzeugern verwendet, ist zusätzlich von jedem Erzeuger eine
Erklärung über die Aufteilung des Saatguts beigefügt,
jede Veränderung der tatsächlichen und rechtlichen Verhältnisse, die nicht mit den Angaben und Erklärungen
übereinstimmen, werden unverzüglich schriftlich mitgeteilt.
Von den Merkblättern der BLE (www.ble.de) habe ich / haben wir Kenntnis genommen.
Allgemeine Erklärungen
Diese Erklärungen gelten für alle mit dem Sammelantrag Agrarförderung und Agrarumweltmaßnahmen 2015 gestellten Einzelanträge bzw. Auszahlungsanträge sowie die beigefügten bzw. nachzureichenden Anlagen und sonstige
für die Antragstellung maßgebliche Unterlagen.
Ich erkläre / Wir erklären, dass ich / wir für das Antragsjahr 2015 keinen weiteren Sammelantrag für Direktzahlungen in Deutschland gestellt habe/n und / oder stellen werde/n.
Ich erkenne / Wir erkennen die für die Zuweisung der Zahlungsansprüche bzw. die für die Gewährung der Beihilfezahlungen geltenden Rechtsgrundlagen (Rechtsvorschriften der Europäischen Union, des Bundes und des Landes)
und die nachstehenden Bestimmungen, von denen ich / wir Kenntnis genommen habe/n, für mich / uns als verbindlich an. Mir / Uns ist bekannt, dass die Rechtsvorschriften, Merkblätter, die Informationsbroschüre des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft zur Umsetzung der Reform der Gemeinsamen Agrarpolitik sowie die
Informationsbroschüre zur Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance - gilt nicht für Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der Kleinerzeugerregelung gemäß Titel V der VO (EU) Nr. 1307/2013), in der
aktuellen Ausgabe, bei den zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer bzw. des Niedersächsischen Landesbetriebes für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) bzw. auf der Homepage des Niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (www.ml.niedersachsen.de) oder der
Landwirtschaftskammer Niedersachsen (www.lwk-niedersachsen.de) eingesehen werden können. Von diesen habe
ich / haben wir ebenfalls Kenntnis genommen.
14.
Mir / Uns ist bekannt, dass
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die Erhebung der Angaben dieses Sammelantrages, weiterer Anträge bzw. Verträge und Anlagen sowie der mit
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den Anträgen eingereichten Unterlagen auf der VO (EU) Nr. 1306/2013 in Verbindung mit der VO (EU) Nr.
640/2014 und VO (EU) Nr. 809/2014, der VO (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit der VO (EU) Nr.
639/2014 und der VO (EU) Nr. 641/2014 sowie auf der VO (EU) Nr. 1305/2013 in Verbindung mit der VO
(EU) Nr. 807/2014 und VO (EU) Nr. 808/2014 sowie auf diese ergänzenden oder ersetzenden Verordnungen,
auf § 26 Abs. 2 S.1 und 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) i.V.m. § 1 des Nds. VwVfG beruht.
Mir / Uns ist ferner bekannt, dass die erbetenen Angaben der Überprüfung der Voraussetzungen für die Zuweisung von Zahlungsansprüchen und für die Gewährung der Zahlungen dienen oder für die Begleitung und Bewertung der Fördermaßnahmen erforderlich sind, und dass eine Berücksichtigung bei der Zuweisung von Zahlungsansprüchen und der Gewährung der beantragten Zahlungen nur möglich ist, wenn die erforderlichen Angaben in den Antragsvordrucken enthalten sind.
die Angaben in diesem Sammelantrag sowie in den sonstigen Anträgen und mit den Anträgen eingereichten
Unterlagen (insbesondere die Angaben, von denen die Zuweisung, das Belassen oder die Wiedereinziehung der
Zahlungsansprüche, die Bewilligung oder die Gewährung, das Belassen oder die Rückforderung der Zahlungen
abhängig sind) subventionserhebliche Tatsachen i. S. des § 264 des Strafgesetzbuches (Subventionsbetrug)
sind und dass ich / wir nach § 1 des Niedersächsischen Subventionsgesetzes vom 22.06.1977 i. V. m. § 3 des
Subventionsgesetzes vom 29.07.1976 verpflichtet bin / sind, der bewilligenden Stelle unverzüglich die Tatsachen mitzuteilen, die der Zuweisung oder dem Belassen von Zahlungsansprüchen sowie der Bewilligung, Weitergewährung, Inanspruchnahme oder dem Belassen der Zahlung entgegenstehen oder für die Wiedereinziehung
der Zahlungsansprüche bzw. Rückforderung der Zahlung erheblich sind. Dieses gilt auch für Angaben und Daten, die ich / wir gegenüber der Zentralen InVeKoS-Datenbank in Zusammenhang mit der Antragstellung gemacht habe/n. Ferner ist mir / uns bekannt, dass die Nichteinhaltung strafrechtlich verfolgt werden kann. Zu den
subventionserheblichen Tatsachen gehören insbesondere solche,
 die zur Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der Zuweisung bzw. Zahlung von Bedeutung
sind,
 die Gegenstand der Bilanzen, Gewinn- und Verlustrechnungen, Vermögensübersichten oder Gutachten, des
Finanzierungsplans, des Haushalts- oder Wirtschaftsplans oder sonstiger dem Antrag beizufügender Unterlagen sind,
 von denen nach Verwaltungsrecht, Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften die Wiedereinziehung
der Zahlungsansprüche bzw. die Rückforderung der Zahlungen abhängig ist,
die zuständige Dienststelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. der NLWKN nach § 6 Subventionsgesetz verpflichtet ist, Tatsachen, die den Verdacht eines Subventionsbetruges begründen, den Strafverfolgungsbehörden mitzuteilen,
ich / wir nach Artikel 16 bzw. Artikel 17 Abs. 5 der VO (EU) Nr. 809/2014 im Rahmen der Antragstellung
verpflichtet bin / sind, Änderungen an den Grenzen der von mir angegebenen Referenzparzellen (Feldblöcke
oder Landschaftselemente) der Landwirtschaftskammer Niedersachsen mitzuteilen,
bei falschen, unvollständigen oder unterlassenen Angaben oder bei Nichterfüllung oder nicht rechtzeitiger Erfüllung oder Einhaltung der Bedingungen und Auflagen bzw. der übernommenen Verpflichtungen Zahlungsansprüche wieder eingezogen, Zahlungen zuzüglich Zinsen zurückgefordert und / oder zusätzlich auf der Grundlage der VO (EU) Nr. 1306/2013, der VO (EU) Nr. 640/2014 und der VO (EU) Nr. 809/2014 Verwaltungssanktionen verhängt werden können,
nach § 98b Aufenthaltsgesetz (Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet – AufenthG) zur Umsetzung der Richtlinie 2009/52/EG des Europäischen Parlaments
und des Rates vom 18. Juni 2009 „über Mindeststandards für Sanktionen und Maßnahmen gegen Arbeitgeber,
die Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen Aufenthalt beschäftigen“, (ABl. L 168 vom 30.06.2009, S. 24),
Sanktionen gegen mich / uns verhängt werden können, wenn ich / wir Drittstaatsangehörige ohne rechtmäßigen
Aufenthalt beschäftige/n,
bestands- bzw. rechtskräftige Rückforderungen und mehrjährige Verwaltungssanktionen insbesondere gemäß
Artikel 28 der VO (EU) Nr. 908/2014 bzw. Artikel 19, 21 bzw. 35 der VO (EU) Nr. 640/2014 automatisch und
mit Vorrang vor Abtretungen und Pfändungen mit meinen / unseren vorhandenen oder künftig entstehenden
Ansprüchen aus Fördermaßnahmen, die unter ausschließlicher oder teilweiser Beteiligung des EAGFL, Abteilung Garantie, des EGFL oder des ELER finanziert wurden oder werden, fonds- und maßnahmenübergreifend
verrechnet / aufgerechnet werden,
von der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. vom NLWKN alle Unterlagen, die zur Beurteilung der Antragsberechtigung, der Antragsvoraussetzungen sowie zur Zuweisung der Zahlungsansprüche / der Höhe der Beihilfezahlungen / Zuwendungen, aber auch zur Begleitung (Monitoring) und
Bewertung (Evaluation) von ELER-Maßnahmen erforderlich sind, auch rückwirkend angefordert werden können,
die zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. der NLWKN entsprechend den
Beihilfevorschriften Auflagen auch nachträglich erteilen kann,
den Landesstellen (Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, Niedersächsisches Finanzministerium,
NLWKN, Landwirtschaftskammer Niedersachsen, Landkreise bzw. kreisfreie Städte und das Niedersächsische
Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit sowie die zuständigen bremischen Dienststellen)
und von diesen beauftragten Stellen, der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung sowie der Bundesfi-
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nanzverwaltung im Rahmen ihrer Zuständigkeiten nach der VO (EU) Nr. 1306/2013, VO (EU) Nr. 1307/2013
bzw. der VO (EU) Nr. 1305/2013 einschließlich der diesbezüglichen Durchführungsbestimmungen der EU, des
Bundes und des Landes sowie den Prüfungsorganen der Europäischen Union, des Bundes und des Landes im
Rahmen ihrer Befugnisse das Betreten der Geschäfts-, Betriebs- und Lagerräume sowie der Betriebsflächen
während der Geschäfts- und Betriebszeiten zu gestatten ist,
auf Verlangen die in Betracht kommenden Bücher, Aufzeichnungen, Belege, Schriftstücke, Datenträger, Karten
und sonstige Unterlagen zur Einsicht zur Verfügung zu stellen sind, Auskunft zu erteilen und die erforderliche
Unterstützung zu gewähren ist,
ich / wir bei automatisiert geführten Aufzeichnungen verpflichtet bin / sind, auf meine / unsere Kosten die erforderlichen Ausdrucke zu erstellen, soweit die zuständigen Stellen dieses verlangen,
die Ansprüche aus dieser Antragstellung erlöschen, wenn ich / wir einem nach den rechtlichen Vorgaben berechtigten Prüforgan die Prüfung verweigere bzw. verweigern,
ich / wir für die weitere Einhaltung der Verpflichtungen beim Übergang des Unternehmens (ganz oder teilweise) auf einen anderen Nutzungsberechtigten während der Zeit der Verpflichtungsdauer verantwortlich bleibe/n,
es sei denn, der Betriebsnachfolger übernimmt die Verpflichtungen für die restliche Dauer der Verpflichtungszeit (Verpflichtungsübernahmeerklärung),
die Einhaltung der eingegangenen Verpflichtungen sowie die Angaben in den Anträgen auch an Ort und Stelle
durch die zuständigen Behörden der Europäischen Union, des Bundes, des Landes, den entsprechenden Rechnungshöfen oder durch Beauftragte auch nachträglich kontrolliert werden,
mir / uns keine Zahlungen zustehen, wenn ich / wir die für den Erhalt solcher Zahlungen erforderlichen Voraussetzungen künstlich geschaffen habe/n (Artikel 60 der VO (EU) Nr. 1306/2013); dieses gilt nach einer aktuellen Auslegung der Europäischen Kommission auch für den Fall, dass mehrjährig aus der Erzeugung genommene und mit Gras oder anderen Grünfutterpflanzen bewachsene Flächen einzig zu dem Zweck als ökologische
Vorrangflächen im Sammelantrag ausgewiesen werden, um deren Ackerstatus zu erhalten,
gemäß Artikel 8 Abs. 1 der VO (EU) Nr. 1307/2013 in Verbindung mit Artikel 25 und 26 der VO (EU) Nr.
1306/2013 die mir / uns nach dieser Verordnung zustehenden Direktzahlungen für das Kalenderjahr 2015 gekürzt werden, wobei der anzuwendende Kürzungssatz noch von der EU festzulegen ist. Bei Gewährung der Direktzahlungen gilt für jeden Antragsteller ein Freibetrag von bis zu 2.000 €. Dieser Freibetrag findet bei der Berechnung der Direktzahlungen Berücksichtigung.
im gesamten Betrieb die Anforderungen gemäß Artikel 92 und 93 der VO (EU) Nr. 1306/2013 (anderweitige
Verpflichtungen / Cross Compliance) zu erfüllen sind (Ausnahme: Teilnehmerinnen und Teilnehmer an der
Kleinerzeugerregelung gemäß Titel V der VO (EU) Nr. 1307/2013). Bei festgestellten Verstößen ist die Höhe
der ggf. anzuwendenden Verwaltungssanktionen unabhängig davon, ob und ggf. in welcher Höhe ein Bußgeld
verhängt wird und ob das Bußgeldverfahren abgeschlossen ist. Werden Flächen von einem Dritten übernommen
oder an einen Dritten übergeben und werden auf diesen CC-relevante Verstöße festgestellt, so erfolgen ggf. resultierende Kürzungen nach den Vorgaben der EU beim für den Verstoß Verantwortlichen,
die von mir / uns angegebenen Daten nach § 197 Abs. 4 des Sozialgesetzbuches/SGB VII zur Feststellung der
Versicherungspflicht und zum Zwecke der Beitragserhebung an die Träger der landwirtschaftlichen Sozialversicherung sowie an die Finanzbehörden übermittelt werden können,
gemäß § 2 der Mitteilungsverordnung vom 07.09.1993 (BGBl. I S. 1554) in der zurzeit geltenden Fassung unter
bestimmten Voraussetzungen Daten den Finanzbehörden mitgeteilt werden,
sich die Angaben in Spalte 5 und 6 des Gesamtflächen- und Nutzungsnachweises (Anlage 1a) aufgrund weiterer
Prüfungen und Abgleiche noch verändern können,
die Angaben dieses Sammelantrags sowie aller sonstigen Anträge, Vereinbarungen, Anlagen und Unterlagen
zur automatisierten Antragsbearbeitung und Berechnung der Zahlungen sowie der Antragsverfahren von den
zuständigen Dienststellen der Landwirtschaftskammer Niedersachsen, dem NLWKN, dem Servicezentrum
Landentwicklung und Agrarförderung (SLA) erfasst, verarbeitet und gespeichert, sowie durch Rückfragen bzw.
Abgleiche bei den unteren Naturschutzbehörden, der Vermessungsverwaltung, der Zollverwaltung, dem Herkunftssicherungs- und Informationssystem für Tiere (HIT-Datenbank), dem Vereinigten Informationssysteme
Tierhaltung w.V. (VIT), der Zentralen InVeKoS-Datenbank (ZI-Datenbank), dem Niedersächsischen Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) sowie den Prämien- und den Fachüberwachungsbehörden (Cross Compliance) auch anderer
Bundesländer überprüft werden,
meine / unsere Antragsangaben für die Abwicklung der Zahlungen und Antragsverfahren sowie zur Erstellung
von Statistiken, anonymisierten betriebswirtschaftlichen Auswertungen, Begleitung und Bewertung der Fördermaßnahmen, zur Vorbereitung des Folgeantrages und zum Abgleich der Registriernummern im Hinblick auf
eine eindeutige Verwendung und einheitliche Betriebskennung für alle Fördermaßnahmen genutzt werden,
zwischen den zuständigen Behörden der Agrar- und Umweltverwaltung und dem Landesamt für Statistik Niedersachsen ausgetauscht werden, soweit diese für die Erstellung von Statistiken bzw. die weitere Arbeit dienlich
sind und Auskunftspflichten gemäß § 93 des Agrarstatistikgesetzes bestehen,
die Landwirtschaftskammer Niedersachsen bzw. der NLWKN, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung
der Förderung oder der Bearbeitung von Folgeanträgen dient oder für die Begleitung und Bewertung der Fördermaßnahmen erforderlich ist, Daten auch an das Niedersächsische Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft
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und Verbraucherschutz, das Niedersächsische Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz, das Niedersächsische Finanzministerium, die für die Agrarstrukturverwaltung zuständigen Stellen in der Freien Hansestadt
Bremen, die zuständigen Bundesbehörden und die Behörden der EU sowie zur Auszahlung der Beihilfe an die
zuständige Landes- oder Bundeskasse bzw. beauftragte Institutionen und an die mit der Entgegennahme der
Zahlung beauftragten Geldinstitute übermittelt,
die Daten dieses Sammelantrages sowie aller sonstigen Anträge, Vereinbarungen, Anlagen und Unterlagen zur
Überprüfung der Einhaltung der anderweitigen Verpflichtungen (Cross Compliance) oder sonstiger fachlicher
Prüfungen an die zuständigen Behörden weitergegeben werden,
sämtliche im Rahmen dieses Antrages erhobenen Daten für alle Fördermaßnahmen, die ganz oder teilweise aus
Mitteln des EAGFL, Abteilung Garantie, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) oder
dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raumes (ELER) finanziert werden,
für die Abwicklung im Rahmen des Zahlstellenverfahrens gemäß VO (EU) Nr. 1306/2013 gespeichert und verarbeitet werden können,
meine / unsere Antragsdaten für die Erstellung eines Integrierten Ländlichen Entwicklungskonzeptes (ILEK)
oder einer projektbezogenen Untersuchung im Rahmen eines ländlichen Bodenordnungsverfahrens nach dem
Flurbereinigungsgesetz durch die zuständige Dienststelle oder einer von ihr beauftragten Stelle genutzt werden.
nach der VO (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik (horizontale Verordnung) im Interesse einer
verstärkten öffentlichen Kontrolle einzelner Empfänger und vor dem Hintergrund des neuen Finanzverwaltungs- und Finanzkontrollsystems, das ab 1. Januar 2014 anzuwenden ist, die Zuwendungen/Zahlungen aus Mitteln des EGFL und ELER für juristische Personen und juristischen Personen gleichgestellte Gesellschaften und
Vereinigungen und für natürliche Personen ab April 2015 nachträglich einmal jährlich im Internet in einem
Verzeichnis veröffentlicht werden. Dieses Verzeichnis gibt Auskunft über die einzelnen Begünstigten, die geförderten Vorhaben bzw. Maßnahmen sowie die Höhe der jeweils bereitgestellten öffentlichen Mittel. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage der Verpflichtung der Mitgliedstaaten nach Artikel 111 und Artikel 112 der
VO (EU) Nr. 1306/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates über die Finanzierung, die Verwaltung
und das Kontrollsystem der Gemeinsamen Agrarpolitik vom 17.12.2013 (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 549)
in Verbindung mit den Artikeln 57 bis 61 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 908/2014 der Kommission
vom 06.08.2014 mit Durchführungsbestimmungen zur VO (EU) Nr. 1306/2013 hinsichtlich der Zahlstellen und
anderen Einrichtungen, der Mittelverwaltung, des Rechnungsabschlusses und der Bestimmungen für Kontrollen, Sicherheiten und Transparenz (Abl. L 255 vom 28.08.2014, S. 59) sowie nach dem Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Gesetz (AFIG) vom 26. November 2008 (BGB1. I S. 2330) und der Agrar- und Fischereifonds-Informationen-Verordnung (AFIVO) vom 10. Dezember 2008 (eBAnz.2008, AT 147 V 1) in den jeweils gültigen Fassungen. Mit der Veröffentlichung der Informationen über die von den Begünstigten erhaltenen Mittel aus den Europäischen Agrarfonds verfolgt die Europäische Union das Ziel, die Kontrolle der Verwendung der EU-Gemeinschaftsmittel zu verstärken und die Transparenz der Verwendung von Gemeinschaftsmitteln sowie die Öffentlichkeitswirkung und Akzeptanz der Europäischen Agrarpolitik zu verbessern.
Die Veröffentlichungspflicht besteht für alle ab dem EU-Haushaltsjahr 2014 (16.10.2013 - 15.10.2014) an die
Begünstigten getätigten Zahlungen aus den o. g. EU-Agrarfonds.
Nach Artikel 111 Absatz 1 der VO (EU) Nr. 1306/2013 i. V. m. der o. g. Durchführungsverordnung enthält die
Veröffentlichung folgende Informationen:
a) unbeschadet des Artikel 112 der VO (EU) Nr. 1306/2013 (Schwellenwert) den Namen des Begünstigten, und
zwar
 bei natürlichen Personen Vorname und Nachname;
 den vollständigen eingetragenen Namen mit Rechtsform, sofern der Begünstigte eine juristische Personen
ist, die nach der Gesetzgebung des betreffenden Mitgliedstaats eine eigene Rechtspersönlichkeit besitzt;
 den vollständigen eingetragenen oder anderweitig amtlich anerkannten Namen der Vereinigung, sofern der
Begünstigte eine Vereinigung ohne eigene Rechtspersönlichkeit ist;
b) die Gemeinde, in der der Begünstigte wohnt oder eingetragen ist, sowie gegebenenfalls die Postleitzahl bzw.
der Teil der Postleitzahl, der für die betreffende Gemeinde steht;
c) für jede aus dem EGFL und aus dem ELER finanzierte Maßnahme die Beträge der Zahlungen, die der Begünstigte in dem betreffenden EU-Haushaltsjahr erhalten hat;
d) Art und Beschreibung der aus dem EGFL bzw. dem ELER finanzierten Maßnahmen unter Angabe des Fonds,
aus dem die Zahlungen gemäß Buchstabe c) gewährt werden.
Die zu veröffentlichenden Beträge der Zahlungen für die aus dem ELER finanzierten Maßnahmen entsprechen
dem Gesamtbetrag der öffentlichen Zahlungen, einschließlich des Beitrags der Europäischen Union und des nationalen Beitrags.
Schwellenwert nach Artikel 112 der VO (EU) Nr. 1306/2013: In Abweichung der vorstehenden Regelungen
veröffentlicht Deutschland den Namen eines Begünstigten nicht, wenn der Betrag an Beihilfen, die ein Begünstigter in einem Jahr erhalten hat, gleich oder niedriger als 1 250 EUR ist. In diesem Fall werden die o. g. Informationen von Deutschland veröffentlicht, dass der Name des Begünstigten durch einen Code anonymisiert wird.
Die Veröffentlichung der unter Buchstabe b) bis d) genannten Daten bleibt hiervon unberührt.
Ich/Wir wurde(n) hiermit darüber informiert, dass meine/unsere Daten gemäß Artikel 111 veröffentlicht werden
- 26 -
und dass sie zum Zweck des Schutzes der finanziellen Interessen der Europäischen Union von Rechnungsprüfungs- und Untersuchungseinrichtungen der Europäischen Union, des Bundes, der Länder, der Kreise und der
Gemeinden verarbeitet werden können.
Die Informationen werden in der Währungseinheit EUR dargestellt und auf einer besonderen – vom Bund und den
Ländern gemeinsam betriebenen – Internetseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE) unter
der Internetadresse www.agrar-fischerei-zahlungen.de
von den für die Zahlungen zuständigen Stellen des Bundes und der Länder veröffentlicht und bleiben vom
Zeitpunkt ihrer ersten Veröffentlichung an zwei Jahre lang auf der Webseite zugänglich.
Hinsichtlich des Schutzes von personenbezogenen Daten wird auf die einschlägigen datenschutzrechtlichen
Bestimmungen, insbesondere auf die der Richtlinie 95/46/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom
24. Oktober 1995 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten und zum
freien Datenverkehr (ABl. L 281 vom 23.11.1995, S. 31) bzw. der VO (EG) Nr. 45/2001 (ABl. L 8 vom
12.01.2001, S. 1) in der jeweils gültigen Fassung, die §§ 19 bis 21 des Bundesdatenschutzgesetzes sowie die entsprechenden Vorschriften der Datenschutzgesetze der Länder verwiesen.
Die Europäische Kommission hat unter ihrer zentralen Internetseite eine Website
http://ec.europa.eu/grants/search/beneficiaries_de.htm
eingerichtet, die auf die Veröffentlichungs-Internetseiten aller Mitgliedstaaten hinweist.
15.
Ich willige / Wir willigen ein, dass

Forderungsabtretungen zugunsten Dritter gemäß § 399 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) und Verpfändungen gemäß § 1275 BGB i. V. m. § 399 BGB ausgeschlossen sind, es sei denn, es werden folgende Voraussetzungen erfüllt:
Betrifft Maßnahmen nach VO (EU) Nr. 1307/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17.12.2013
mit Vorschriften über Direktzahlungen an Inhaber landwirtschaftlicher Betriebe im Rahmen von Stützungsregelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 608):
 Für den verpfändeten oder abgetretenen Anspruch wird folgende Formulierung verwendet: „Beihilfen …
aufgrund der VO (EU) Nr. 1307/2013“. Alternativ sind die einzelnen Direktzahlungen explizit zu benennen.
In die vorstehende Formulierung ist immer das Jahr, für das die Pfändung bzw. Abtretung gelten soll (z. B.
„Beihilfen 2015 aufgrund der VO (EU) Nr. 1307/2013“) aufzunehmen. Erklärungen, die für mehrere Jahre
gelten sollen, müssen den genauen Zeitraum enthalten. Eine Erklärung kann jedoch nur ab 2015 bis maximal
einschließlich 2020 abgegeben werden.
Betrifft Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Ökologischer Landbau, Erschwernisausgleich, Ausgleichzulage und Tierschutzmaßnahmen nach VO (EG) Nr. 1698/2005 in Verbindung mit VO (EG) Nr. 1974/2006
und VO (EU) Nr. 65/2011 bzw. VO (EU) Nr. 1305/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom
17.12.2013 über die Förderung der ländlichen Entwicklung durch den Europäischen Landwirtschaftsfonds für
die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) (ABl. L 347 vom 20.12.2013, S. 487) i.V.m. mit den dazugehörigen Verordnungen der Kommission:
 Für den verpfändeten oder abgetretenen Anspruch sind die Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen,
der Ökologische Landbau, der Erschwernisausgleich, die Ausgleichszulage bzw. die Tierschutzmaßnahme
aufgrund VO (EG) Nr. 1698/2005 in Verbindung mit VO (EG) Nr. 1974/2006 bzw. VO (EU) Nr.
1305/2013 i.V.m. mit den dazugehörigen der Kommission genau und zweifelsfrei zu benennen und zwar
stets in Verbindung mit dem Jahr (bei mehrjährigen Maßnahmen Auszahlungsjahr), für das die Pfändung
bzw. Abtretung gelten soll. Erklärungen, die für mehrere Jahre gelten sollen, müssen den genauen Zeitraum enthalten. Eine Erklärung kann jedoch nur bis maximal einschließlich 2020 abgegeben werden.
Betrifft Maßnahmen nach VO (EU) Nr. 1307/2013 sowie Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen, Ökologischer Landbau, den Erschwernisausgleich, die Ausgleichszulage und Tierschutzmaßnahmen nach VO (EG) Nr.
1698/2005 in Verbindung mit VO (EG) Nr. 1974/2006 und VO (EU) Nr. 65/2011 bzw. VO (EU) Nr. 1305/2013
i.V.m. mit den dazugehörigen Verordnungen der Kommission:
 Die Abtretungs- bzw. Pfändungserklärung muss folgenden Zusatz enthalten: „Ansprüche des Landes Niedersachsen / der Freien Hansestadt Bremen aufgrund von Rückforderungen aus Fördermaßnahmen, die
ganz oder teilweise aus dem Europäischen Ausrichtungs- und Garantiefonds für die Landwirtschaft
(EAGFL) -Abteilung Garantie-, dem Europäischen Garantiefonds für die Landwirtschaft (EGFL) oder
dem Europäischen Landwirtschaftsfonds für die Entwicklung des ländlichen Raums (ELER) finanziert
wurden oder werden bzw. die den Regelungen der VO (EU) Nr. 1306/2013 unterliegen, werden vorrangig
vor dieser Vereinbarung / Erklärung befriedigt. Dies gilt auch für solche Forderungen, die bis zur Auszahlung der abzutretenden / zu pfändenden Ansprüche noch entstehen und seitens des Landes Niedersachsen /
der Freien Hansestadt Bremen geltend gemacht werden.
Die Rangfolge für Forderungen, die nicht die o.a. Ansprüche des Landes Niedersachsen / der Freien Hansestadt Bremen betreffen, richtet sich in jedem Falle nach dem Posteingang bei der zuständigen Bewilligungsbehörde.“

im Falle einer Abtretung meiner / unserer Ansprüche aus der Antragstellung die Abtretungserklärung spätestens
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
16.
innerhalb von 14 Tagen nach Ausstellung bei der zuständigen Behörde vorzulegen ist (Offenlegung). Abtretungserklärungen, die nicht spätestens einen Monat vor Auszahlung der Beihilfe bei der zuständigen Behörde
offengelegt werden, können für diese Auszahlung nicht mehr berücksichtigt werden.
der gesamte Zahlungsverkehr (Zahlungen und ggf. Rückzahlungen) auf bargeldlosem Wege erfolgt und die
Annahme von Schecks ausgeschlossen ist.
Ich verpflichte mich / Wir verpflichten uns
alle Unterlagen, Aufzeichnungen, Belege, Bücher oder Karten für die Dauer von sechs Jahren nach Zuweisung der
Zahlungsansprüche / Empfang der Beihilfezahlungen bzw. ab dem auf die Schlusszahlung folgenden Jahr aufzubewahren, soweit nicht nach anderen Bestimmungen eine längere Aufbewahrungsfrist vorgeschrieben ist.
17.
Ich teile / Wir teilen
jede beihilferelevante Abweichung von den Antragsangaben (insbesondere hinsichtlich der Größe und der Nutzung
von Flächen), jeden Wechsel des Nutzungsberechtigten während der Dauer der von mir / uns übernommenen Verpflichtungen, jede beihilferelevante Änderung meiner / unserer Betriebsverhältnisse sowie jede Nichteinhaltung von
Beihilfevoraussetzungen – auch in Fällen höherer Gewalt – durch Abgabe einer schriftlichen Erklärung gegenüber
der zuständigen Dienststelle der Landwirtschaftskammer Niedersachsen unverzüglich mit. Dieses gilt insbesondere
auch für den Fall, dass Antragsflächen bis zum 31.12.2015 ihre Beihilfefähigkeit verlieren.
18.
Ich erkläre / Wir erklären:





eine Umwandlung bzw. Gründung meines / unseres Betriebes dient nicht der missbräuchlichen Umgehung der
Bestimmungen über Begrenzungen von Beihilfezahlungen im Sinne des Subventionsgesetzes,
dass über mein / unser Unternehmen zum Zeitpunkt der Antragstellung keine Gesamtvollstreckung eingeleitet
wurde. Die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens wurde weder von mir / uns, noch von einem Gläubiger beantragt (§§ 16 und 27 Insolvenzordnung). Mir / Uns ist auch nicht bekannt, dass vom Insolvenzgericht Sicherungsmaßnahmen nach den §§ 21 ff. der Insolvenzordnung verfügt wurden,
das für den Erhalt der Zahlungen angegebene Bankkonto ausschließlich mir / uns oder einer für die Durchführung des Antragsverfahrens bevollmächtigten Person gehört (die Bevollmächtigung wird der Behörde nachgewiesen),
dass sich mein / unser Unternehmen nicht in Auflösung nach § 41 Satz 1 oder § 69 Abs. 3 Satz 1 des Landwirtschaftsanpassungsgesetzes in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. Juli 1991 (BGBl. I, S. 1418) befindet.
dass in den letzten 5 Jahren gegen mich als Antragsteller bzw. den nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigten meines / unseres Unternehmens weder eine Geldbuße von wenigstens 2.500 Euro nach § 404 Absatz
2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuches noch nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes eine Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder eine Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verhängt wurde.
19.
Die graphischen Informationen über die zu beantragenden Flächen sowie ggf. die ökologischen Vorrangflächen (im
Umweltinteresse genutzte Flächen) und Landschaftselemente habe/n ich / wir von der zuständigen Behörde vor
Antragstellung erhalten. Soweit Änderungen zu den dort enthaltenen Angaben eingetreten sind, habe/n ich / wir
diese berichtigt und mitgeteilt.
Außerdem versichere ich / versichern wir, dass ich / wir die von mir / uns bewirtschafteten Schläge / Teilschläge
gemäß Anlage 1a (GFN), ggf. die Landschaftselemente gemäß Anlage 1b und ggf. die ökologischen Vorrangflächen
gemäß Anlage 2 auf den Feldblockkarten skizziert habe/n, soweit dieses vorgeschrieben ist und / oder soweit diese
nicht dort bereits ausgewiesen sind.
20.
Die Nichteinwilligung zu den unter den vorstehenden Ziffern aufgeführten Verpflichtungen, Einwilligungen und
Erklärungen führt grundsätzlich zur Ablehnung des Antrages bzw. zum Rücktritt von der Vereinbarung. Streichungen der aufgeführten Verpflichtungen, Einwilligungen und Erklärungen sind unwirksam.
Nach der VO (EU) Nr. 1306/2013 ist die Einrichtung einer informatisierten Datenbank und eines integrierten Kontrollsystems im Zusammenhang mit der Antragsbearbeitung vorgeschrieben.
Ich versichere / Wir versichern die Richtigkeit und Vollständigkeit der in diesem Sammelantrag einschließlich aller Anlagen gemachten Angaben und erkenne/n die zuvor dargelegten Verpflichtungen, Erklärungen und Hinweise für mich / uns
als verbindlich an.
________________________________
Ort, Datum
_________________________________________________________
Unterschrift/en der / des Antragsteller/s/in bzw. der / des
Vertretungsberechtigten
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