AKTUELLE THEMEN NR. 38 – MÄRZ 2015 IM BRENNPUNKT Bundesförderungen 2015 Jetzt € 2.000,– Förderung kassieren! Der Bund fördert auch 2015 die Umstellung auf erneuerbare Energieträger. Die Förderaktion vom Klimaund Energiefonds sowie der Sanierungsscheck gelten für Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben werden. Sie erhalten bis zu 2.000 Euro Fördergeld! Holzheizungen 2015 – Klima- und Energiefonds Was wird gefördert? • Neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungen die bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht- bzw. Direktspeicheröfen ersetzen •P elletskaminöfen, sofern der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird • Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung gegen Pellets- oder Hackgutzentralheizungskessel bzw. Pelletskaminofen Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? • Ausschließlich Privatpersonen können die Förderung beantragen (bis 31. 11. 2015) Sanierungsscheck 2015 Was wird gefördert? • Umstellung des Wärmeerzeugungssystems auf erneuerbare Energieträger bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind • Pellets-, Hackgut- und Stückholzkessel dürfen maximal 50 kW haben und müssen 85 % Kesselwirkungsgrad und die Emissionsgrenzwerte des Umweltzeichens UZ 37 erfüllen • Mehr als 50 % private Nutzung des Gebäude • Antrag kann erst nach der Umsetzung gestellt werden • Es können keine weiteren Bundesförderungen, z.B. der Sanierungsscheck, in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Länder- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Beachten Sie bitte die jeweiligen Förderrichtlinien Wie hoch ist die Förderung? • Förderung wird einmalig als Investitionskostenzuschuss ausbezahlt Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein? • 2.000 Euro für Pellets-/Hackgutzentralheizungskessel der fossilen Kessel ersetzt • Ausschließlich natürliche Personen können die Förderung beantragen solange Fördermittel zur Verfügung stehen (bis 31. 12. 2015) • 800 Euro für Pellets-/Hackgutzentralheizungskessel der 15 Jahre alten Holzkessel ersetzt • Antrag muss vor der Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden • 500 Euro Pauschalförderung für Pelletskaminöfen • Es können keine weiteren Bundesförderungen, z.B. der Sanierungsscheck, in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Länder- oder Gemeindeförderungen sind möglich. Beachten Sie bitte die jeweiligen Förderrichtlinien Solaranlagen 2015 – Klima- und Energiefonds Wie hoch ist die Förderung? Was wird gefördert? • Bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 2.000 Euro für die Umstellung des Wärmeerzeugungssystems •S olaranlage zur Warmwasserbereitung (ab 4 m² Kollektorfläche) mit 750 Euro Für den Inhalt verantwortlich: Windhager Zentralheizung GmbH · A-5201 Seekirchen, Anton-Windhager-Str. 20 · +43 6212 / 2341-278 • Solaranlage zur Heizungsunterstützung (ab 15 m² Kollektorfläche) mit 1.500 Euro • Gebäude muss älter als 15 Jahre sein • Weitere Voraussetzungen siehe oben bei Holzheizungen 2015 AKTUELLE THEMEN NR. 38 – MÄRZ 2015 IM BRENNPUNKT Bundes- und Landesförderungen 2015 Burgenland Kärnten Förderung LAND Nieder österreich Ober österreich Salzburg Steiermark Tirol DirektFörderung Direktförde • Neuanlage: • 1.000 Euro • Max. 25 % 25 % der bzw. 1.400 Investitions rungen nicht 2.300 Euro. •Z usätzliche Euro für summe vorhanden. • Umstellung Förder Pelletszen von fossiler möglich tralheizung Altanlage: keiten 2.800 Euro. • Max. 1.100 für Solar, Euro für Puffer • Erneuerung Pelletsspeicher Biomasse Zentralhei usw. heizung auf zungska Pellets minöfen heizung: 500 Euro Annuitäten zuschuss (Darlehen) Es gilt die Förder möglichkeit Eigenheim sanierung und Neubau mittels Darlehen 30 % bzw. max. 2.600 Euro Weitere Infos eabgld.at Max. 30 % bzw. 1.800 Euro ktn.gv.at noe.gv.at/ Bauen-Wohnen oder Annuitäten zuschuss von 15 % esv.or.at/ foerderungen energieaktiv.at verwaltung. steiermark.at Vorarlberg Wien • Bis zu 35 % Direktförde bzw. 4.000 rungen nicht Euro für vorhanden. Pelletszen tralheizung • In Abhän gigkeit des Heizwär mebedarfs oder Annuitäten zuschuss von 35 % tirol.gv.at vorarlberg.at 03/2015 036398 Förderung BUND DirektFörderung Sanierungsscheck 2015 Bis zu € 2.000,– Weitere Infos www.sanierungsscheck15.at Holzheizungen 2015 Bis zu € 2.000,– Solaranlagen 2015 Bis zu € 1.500,– www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen Stand Förderungen März 2015, Änderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Die Unterlagen dienen als Erstinformation. Weitere Informationen unter den angegeben Internetadressen.
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