IM BRENNPUNKT

AKTUELLE THEMEN NR. 38 – MÄRZ 2015
IM BRENNPUNKT
Bundesförderungen 2015
Jetzt € 2.000,–
Förderung kassieren!
Der Bund fördert auch 2015 die Umstellung auf
erneuerbare Energieträger. Die Förderaktion vom Klimaund Energiefonds sowie der Sanierungsscheck gelten für
Heizsysteme, die mit erneuerbaren Energieträgern betrieben
werden. Sie erhalten bis zu 2.000 Euro Fördergeld!
Holzheizungen 2015 – Klima- und Energiefonds
Was wird gefördert?
• Neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungen die bestehende
fossile Kessel oder elektrische Nacht- bzw. Direktspeicheröfen ersetzen
•P
elletskaminöfen, sofern der Einsatz fossiler Brennstoffe reduziert wird
• Tausch einer mindestens 15 Jahre alten Holzheizung gegen Pellets- oder
Hackgutzentralheizungskessel bzw. Pelletskaminofen
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
• Ausschließlich Privatpersonen können die Förderung beantragen
(bis 31. 11. 2015)
Sanierungsscheck 2015
Was wird gefördert?
• Umstellung des Wärmeerzeugungssystems auf erneuerbare
Energieträger bei Gebäuden, die älter als 20 Jahre sind
• Pellets-, Hackgut- und Stückholzkessel dürfen maximal 50 kW haben
und müssen 85 % Kesselwirkungsgrad und die Emissionsgrenzwerte
des Umweltzeichens UZ 37 erfüllen
• Mehr als 50 % private Nutzung des Gebäude
• Antrag kann erst nach der Umsetzung gestellt werden
• Es können keine weiteren Bundesförderungen, z.B. der Sanierungsscheck,
in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Länder- oder
Gemeindeförderungen sind möglich. Beachten Sie bitte die jeweiligen
Förderrichtlinien
Wie hoch ist die Förderung?
• Förderung wird einmalig als Investitionskostenzuschuss ausbezahlt
Welche Voraussetzungen müssen gegeben sein?
• 2.000 Euro für Pellets-/Hackgutzentralheizungskessel der
fossilen Kessel ersetzt
• Ausschließlich natürliche Personen können die Förderung beantragen
solange Fördermittel zur Verfügung stehen (bis 31. 12. 2015)
• 800 Euro für Pellets-/Hackgutzentralheizungskessel der 15 Jahre alten
Holzkessel ersetzt
• Antrag muss vor der Umsetzung der Maßnahmen eingereicht werden
• 500 Euro Pauschalförderung für Pelletskaminöfen
• Es können keine weiteren Bundesförderungen, z.B. der Sanierungsscheck,
in Anspruch genommen werden. Zusätzliche Länder- oder
Gemeindeförderungen sind möglich. Beachten Sie bitte die jeweiligen
Förderrichtlinien
Solaranlagen 2015 – Klima- und Energiefonds
Wie hoch ist die Förderung?
Was wird gefördert?
• Bis zu 30 % der förderungsfähigen Kosten bzw. maximal 2.000 Euro für die
Umstellung des Wärmeerzeugungssystems
•S
olaranlage zur Warmwasserbereitung (ab 4 m² Kollektorfläche) mit 750 Euro
Für den Inhalt verantwortlich:
Windhager Zentralheizung GmbH · A-5201 Seekirchen,
Anton-Windhager-Str. 20 · +43 6212 / 2341-278
• Solaranlage zur Heizungsunterstützung (ab 15 m² Kollektorfläche)
mit 1.500 Euro
• Gebäude muss älter als 15 Jahre sein
• Weitere Voraussetzungen siehe oben bei Holzheizungen 2015
AKTUELLE THEMEN NR. 38 – MÄRZ 2015
IM BRENNPUNKT
Bundes- und Landesförderungen 2015
Burgenland
Kärnten
Förderung
LAND
Nieder­
österreich
Ober­
österreich
Salzburg
Steiermark
Tirol
DirektFörderung
Direktförde­ • Neuanlage: • 1.000 Euro • Max. 25 %
25 % der
bzw. 1.400 Investitions­
rungen nicht
2.300 Euro.
•Z
usätzliche
Euro für
summe
vorhanden.
• Umstellung Förder­
Pelletszen­
von fossiler
möglich­
tralheizung
Altanlage:
keiten
2.800 Euro.
• Max. 1.100
für Solar,
Euro für
Puffer­
• Erneuerung
Pelletsspeicher
Biomasse­
Zentralhei­
usw.
heizung auf
zungska­
Pellets­
minöfen
heizung:
500 Euro
Annuitäten­
zuschuss
(Darlehen)
Es gilt die
Förder­
möglichkeit
Eigenheim­
sanierung
und Neubau
mittels
Darlehen
30 % bzw.
max. 2.600
Euro
Weitere
Infos
eabgld.at
Max. 30 %
bzw. 1.800
Euro
ktn.gv.at
noe.gv.at/
Bauen-Wohnen
oder
Annuitäten­
zuschuss
von 15 %
esv.or.at/
foerderungen
energieaktiv.at
verwaltung.
steiermark.at
Vorarlberg
Wien
• Bis zu 35 % Direktförde­
bzw. 4.000 rungen nicht
Euro für
vorhanden.
Pelletszen­
tralheizung
• In Abhän­
gigkeit des
Heizwär­
mebedarfs
oder
Annuitäten­
zuschuss
von 35 %
tirol.gv.at
vorarlberg.at
03/2015 036398
Förderung BUND
DirektFörderung
Sanierungsscheck 2015
Bis zu € 2.000,–
Weitere
Infos
www.sanierungsscheck15.at
Holzheizungen 2015
Bis zu € 2.000,–
Solaranlagen 2015
Bis zu € 1.500,–
www.klimafonds.gv.at/foerderungen/aktuelle-foerderungen
Stand Förderungen März 2015, Änderungen, Druck- und Satzfehler vorbehalten. Die Unterlagen dienen als Erstinformation. Weitere Informationen unter den angegeben Internetadressen.