wer ist die kpc?

Förderungsmöglichkeiten des Bundes
Wien, 17.03.2016
DI Mag. Ulrike Sturm
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Beraten. Fördern. Umwelt schützen.
Inhalt
 Wer ist die KPC?
 Förderungsmöglichkeiten im Bereich Biomasse
 Überblick Umweltförderung
 Tipps für die Antragsstellung
Beraten. Fördern. Umwelt schützen.
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WER IST DIE KPC?
KOMMUNALKREDIT PUBLIC CONSULTING GMBH
Beraten. Fördern. Umwelt schützen.
Wer ist die KPC?
Ihr Partner in der Umweltförderung!
 Aufgabe
Verbindung zwischen Förderwerber und dem Ministerium
für ein lebenswertes Österreich (BMLFUW)
 Interesse
Ihre Umweltprojekte sind unsere Spezialität
 Eigentümer
Unsere Eigentümer sind Banken – Wir sind keine Bank
90 % Kommunalkredit Austria, 10 % Raiffeisenlandesbank OÖ
 Projekte
seit 1993 rd. 300.000 Projekte mit einem
Förderungsvolumen von rd. 11 Mrd. Euro
 MitarbeiterInnen 114
(Stand März 2016)
Beraten. Fördern. Umwelt schützen.
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Auszahlungen 2004 – 2014
Förderbeträge in Millionen Euro
Bilanz 2014
750
700
61.238 Anträge
650
65.111 Endabrechnungen
600
550
722.700.000 Euro Förderung
500
2.600.000.000 Euro Investitionen
450
400
 32.000 Arbeitsplätze
350
300
2004
2005
2006
2007
2008
2009
2010
2011
2012
2013
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Wer ist die KPC?
Unsere Auftraggeber
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FÖRDERANGEBOTE IM BEREICH BIOMASSE
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Zielgruppen der Umweltförderung
Mittelständische
Unternehmen
Konfessionelle Einrichtungen
Betriebe
Vereine
Einzelunternehmer
Kommunen
Contracting
Kleine Betriebe
Städtische Einrichtungen
Großkonzerne
Private Haushalte
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Holzheizungen zur Eigenversorgung
für Betriebe - Einzelanlagen
Maßnahmen:
• zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung
• Errichtung von Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung eines betriebseigenen Gebäudes.
Förderungssatz:
•
Pauschale bei Einzelanlagen < 400 kW:
• 135 Euro/kW (0-50 kW);
• 60 Euro/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)
• Max. 30 % der förderungsfähigen Kosten
Einreichzeitraum:
• nach Umsetzung (6 Monate)
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Holzheizungen zur Eigenversorgung
für Betriebe - Mikronetze
Maßnahmen:
• Mikronetze zur innerbetrieblichen Wärmeversorgung
• Errichtung von Holzheizungen zur zentralen Wärmeversorgung mehrerer betriebseigener Gebäude.
Förderungssatz:
• Bis 35 % bei innerbetrieblichen Netzen und Anlagen
≥ 400 kW (Hauptkomponentenförderung)
• Keine Förderung der wohnlich genutzten Flächen
Einreichzeitraum:
•
vor der ersten rechtsverbindlichen Bestellung von
Anlagenteilen
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Nahwärmeversorgung
auf Basis erneuerbarer Energieträger
Maßnahme:
Errichtung einer Biomasse-Kesselanlage zur
Wärmeversorgung von min. 2 Abnehmern mit
Wärmeverkauf
Fördersatz: bis zu 35 %
Einreichzeitraum: vor der ersten Bestellung!
Besonderheiten:
• Verpflichtendes Qualitätsmanagement für
Anlagen ≥ 400 kW oder 1.000 Trassenmeter
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Ausbau von Wärmeverteilnetzen
für Betriebe
Maßnahmen:
Neuerrichtung, Erweiterung und Verdichtung von
Wärmeverteilnetzen
Fördersatz: bis zu 35 %
Einreichzeitraum: vor der ersten rechtsverbindlichen
Bestellung von Anlagenteilen
Besonderheit:
Vereinfachtes Verfahren bei Verdichtungsprojekten:
•
•
max. 25 Abnehmer ≤ 50 kW
Vergabe einer Pauschale von 62 EUR/kW
Anschlussleistung (bis zu 35% der förderungsfähigen
Kosten)
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Fernwärmeanschlüsse
für Betriebe
Maßnahmen:
Errichtung eines Fernwärmeanschlusses
Förderungssatz:
• Pauschale bei Fernwärmeanschlüssen < 400 kW:
• 62 Euro/kW (0-100 kW);
• 32 Euro/kW (für jedes weitere kW bis 400 kW)
•
Bis 30 % bei Fernwärmeanschlüssen ≥ 400 kW
Einreichzeitraum:
• Fernwärmeanschlüssen < 400 kW:
nach Umsetzung des Projekts, spätestens jedoch
sechs Monate nach Rechnungslegung
•
Fernwärmeanschlüssen ≥ 400 kW: vor der ersten
rechtsverbindlichen Bestellung von
Anlagenteilen
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ÜBERBLICK UMWELTFÖRDERUNG
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Förderungsbereiche für Betriebe
Energieversorgung
Holzheizungen zur Eigenversorgung
Nahwärmeversorgung auf Basis erneuerbarer Energieträger
Fernwärmeanschlüsse
Wärmepumpen
Solaranlagen
Photovoltaikanlagen
Stromerzeugung in Insellage auf Basis erneuerbarer Energieträger
Herstellung biogener Brenn- und Treibstoffe
Energetische Nutzung biogener Roh- und Reststoffe
Erdgas-Kraft-Wärme-Kopplung
Abwärmeauskopplung
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Förderungsbereiche für Betriebe
Energiesparen
Thermische Gebäudesanierung
Neubau in energieeffizienter Bauweise
Energiesparen in Betrieben
Mustersanierung
LED-Systeme im Innenbereich
Klimatisierung und Kühlung
Energie-Effizienz-Scheck
Mobilität
Elektromobilität
E-Ladeinfrastruktur
Mobilitätsmanagement
Energieeffiziente Fahrzeugtechnologien
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Förderungsbereiche für Betriebe
Weitere Förderungen
Rohstoffmanagement
Luftreinhaltung
Staubfilter bei Biomasse-Kesselanlagen
Gefährliche Abfälle
Sonstige Umweltschutzmaßnahmen
Abfallvermeidung
Klima- und Energie- Modellregionen
Klimaschulen
Modellregionen Investitionsförderungen
Klimaforschung ACRP
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TIPPS ZUR ANTRAGSTELLUNG
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Ihr erfolgreiches Förderungsprojekt
Auszahlung
Abrechnung
Umsetzung
Einreichung
Information
Planung
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Tipps zur Antragstellung
OnlineAntragstellung
Beurteilung
Genehmigung &
Fördervertrag
Bestellung, Umsetzung
Annahmeerklärung
Endabrechnung
Auszahlung
Gute Planung und
Vorbereitung
sämtliche Informationen und Förderungsbedingungen
finden sich in den Informationsblättern
Unterlagen
beschaffen und
aufbereiten
sobald Unterlagen vollständig vorliegen, kann schnell und
leicht der Onlineantrag gestellt werden
Zeitpunkt der
Antragstellung
vor dem frühesten Zeitpunkt aus Bestellung – Lieferung –
Leistung = vor Verpflichtung die, die Investition
unumkehrbar macht
Weitere
Förderungen
ab 1.7.2015: Kumulierung von zwei Bundesförderungen
möglich bei AWS-Garantien für: Gründungs-, Innovationsund Wachstumsfinanzierungen, KMU-Stabilisierung,
Kreditfinanzierungen, Mezzaninfinanzierungen,
Internationalisierungsprojekte
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Tipps zur Antragstellung
OnlineAntragstellung
Beurteilung
Genehmigung &
Fördervertrag
Bestellung, Umsetzung
Annahmeerklärung
Endabrechnung
Auszahlung
Benötigte
Förderung
Es muss angegeben werden, wie hoch die benötigten
Fördermittel aus EU- und nationalen Mitteln sind, die
zur Umsetzung des Projektes benötigt werden
Achtung: dieser genannte Betrag begrenzt die
Förderungshöhe
keine höhere Förderung möglich
Angebote/Kosten
Einreichung
In jedem Förderungsbereich notwendig
Angebote müssen zu Kostenangaben im OnlineFormular passen
Angebote/Kosten
Endabrechnung
Es sollten gleich Vergleichsangebote eingeholt werden,
da diese bei der Endabrechnung vorgelegt werden müssen
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Ihr Kontakt zu uns …
„Es gibt einen Weg zur KPC und das ist www.umweltfoerderung.at “
• Erleichterte Einreichung über die Onlineplattform
• Alle Informationen zum Download verfügbar
• Gesteigerte Transparenz durch MEINE FÖRDERUNG
• Uploadmöglichkeiten für sämtliche Unterlagen
• Alle Telefondurchwahlen zu Ihren Ansprechpartnern
leicht zu finden
Wir beraten Sie gern!
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Kommunalkredit Public Consulting GmbH (KPC)
Türkenstraße 9, 1092 Wien
Tel +43 1 31631-0
Fax +43 1 31631-104
www.umweltfoerderung.at
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