662 KB, pdf - Solarfocus

Bundesförderung Solar und Biomasse 2015
Bundesförderung Biomasseheizungen
Gefördert werden neu installierte Pellets- und Hackgutzentralheizungsgeräte,
die einen oder mehrere bestehende fossile Kessel oder elektrische Nacht
oder Direktspeicheröfen ersetzen. Pelletskaminöfen werden gefördert, wenn
dadurch der Einsatz fossiler Brennstoffe einer bestehenden Heizung reduziert wird.
Die Errichtung von Neuanlagen (ohne Ersatz eines fossilen Brennstoffes bzw.
einer 15 Jahre alten Holzheizung) sowie Stückholzheizungen werden nicht gefördert.
Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden.
2.000 Euro für ein Pellets- oder Hackgutzentralheizungsgerät, das einen fossilen Kessel ersetzt
800 Euro für ein Pellets- oder Hackgutzentralheizungsgerät bei Tausch einer mindestens 15 Jahre alten
Holzheizung
500 Euro für einen Pelletskaminofen
Einreichverfahren als 2-stufiges Verfahren:
Schritt 1 – Registrierung
Schritt 2 – Antragstellung
Eine Registrierung unter www.holzheizungen.klimafonds.gv.at.
Für die Errichtung einer Holzheizung können zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden in
Anspruch genommen werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung, wie
z. B. einer Förderung im Rahmen des „Sanierungsschecks 2015“, ist nicht möglich.
Bundesförderung Solaranlagen
Gefördert werden neu errichtete Solaranlagen zur Beheizung von bestehenden
Gebäuden und/oder zur Warm-wasserbereitung in bestehenden Gebäuden.
Das Gebäude muss älter als 15 Jahre sein (Baubewilligung vor 2001),
Erweiterungen von bestehenden Solaranlagen und die Wiederverwendung
gebrauchter Kollektoren werden nicht gefördert.
Es muss eine überwiegend private Nutzung der geförderten Anlage gewährleistet sein, d. h., die zu Wohnzwecken dienende Fläche muss mehr als 50 % des Gesamtgebäudes betragen. Der Förderantrag kann ausschließlich von Privatpersonen gestellt werden.
Die installierte Bruttokollektorfläche muss bei Solaranlagen zur Warmwasserbereitung mindestens 4 m² und bei
Anlagen zur Beheizung eines Gebäudes mindestens 15 m² umfassen.
Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Pauschalbetrages ausbezahlt und ist abhängig vom
Verwendungszweck der Solaranlage:
• Für Solaranlagen zur Warmwasserbereitung gilt die Förderpauschale von 750 Euro.
• Für Solaranlagen zur Beheizung eines Gebäudes gilt die Förderpauschale von 1.500 Euro.
Die Einreichung für die Förderaktion „Solaranlagen“ verläuft in einem 2-stufigen Verfahren.
Schritt 1 – Registrierung
Schritt 2 – Antragstellung
Eine Registrierung unter www.solaranlagen.klimafonds.gv.at.
Für die Errichtung von Solaranlagen können zusätzliche Fördermittel der Länder und Gemeinden in
Anspruch genommen werden. Die gleichzeitige Inanspruchnahme einer weiteren Bundesförderung, wie z. B.
einer Förderung im Rahmen des „Sanierungsschecks 2015“, ist nicht möglich.