Kommission stellt Verpflichtungen zur Erreichung globaler

Europäische Kommission - Pressemitteilung
Kommission stellt Verpflichtungen zur Erreichung globaler Ziele für eine
nachhaltige Stadtentwicklung vor
Quito, 20. Oktober 2016
Im Rahmen der Konferenz der Vereinten Nationen über menschliche Siedlungen
„Habitat III“ stellte die Europäische Kommission drei Verpflichtungen zur Erreichung der
globalen Ziele der Neuen Städteagenda vor.
Die Neue Städteagenda, die auf der UN-Konferenz Habitat III, welche diese Woche in Quito (Ecuador)
stattfindet, angenommen wurde, enthält Leitlinien, die darauf abzielen, die Städte weltweit inklusiver,
grüner, sicherer und prosperierender zu gestalten. Es ist dies ein Eckstein bei der Umsetzung der
Agenda 2030 für nachhaltige Entwicklung und anderer wichtiger Reformagenden, insbesondere des
Pariser Abkommens.
Die UN-Habitatpartner, u. a. die EU und ihre Mitgliedstaaten, stellten Verpflichtungen zur Umsetzung
der Neuen Städteagenda vor, jede mit einem bestimmten Geltungsbereich sowie den erwarteten
Ergebnissen und Leistungen.
In ihrer Rede anlässlich der UN-Konferenz Habitat III erklärte die EU-Kommissarin für Regionalpolitik,
Corina Crețu: „Unsere Verpflichtungen bauen auf den langjährigen Erfahrungen der EU mit
erfolgreichen Programmen und Projekten im Bereich der Städtepolitik auf. Es ist an der Zeit, das
Konzept über die EU-Grenzen hinaus auszuweiten. Mit diesen Verpflichtungen wird die EU Vorreiterin
bei den globalen Anstrengungen, um die Kräfte einer raschen Urbanisierung zu nutzen, damit sie in
Chancen für Beschäftigung, Wachstum und eine bessere Lebensqualität für alle münden.“
Die drei Verpflichtungen sind folgende:
1. Umsetzung der Neuen Städteagenda durch die Städteagenda für die EU
Der Neuen Städteagenda und der Städteagenda für die EU gemein ist die Vision einer ausgewogenen,
nachhaltigen und integrierten Stadtentwicklung.
Die Städteagenda für die EU wurde konzipiert, damit die Städte bei der Politikgestaltung mitreden
können. Mit ihren 12 Schwerpunktthemen, der Governance auf mehreren Ebenen und dem Fokus auf
dem Peer-Learning trägt die Städteagenda für die EU zur Umsetzung der Neuen Städteagenda
innerhalb der EU bei und zwar in Partnerschaft mit städtischen Stakeholdern – nicht nur Städten,
sondern auch Unternehmen, NRO und Vertretern aus den Mitgliedstaaten und den EU-Institutionen.
Derzeit werden Aktionspläne für die 12 Schwerpunktthemen ausgearbeitet. Sie werden politische
Empfehlungen, bewährte Verfahren und Vorhaben enthalten, die in der EU gemeinsam und in
größerem Maßstab durchgeführt werden sollen.
2. Entwicklung einer globalen harmonisierten Definition von „Stadt“
Um den Daten- und den Leistungsvergleich und das Monitoring zu verbessern, sollte weltweit die
gleiche Definition von „Stadt“ verwendet werden. Die EU wird in Partnerschaft mit der OECD und der
Weltbank eine solche Definition erarbeiten und sich dabei auf die Definition von „Stadt“ der EU und der
OECD stützen, die auf der Bevölkerungsgröße und -dichte sowie dem EU-Verstädterungsgrad basiert.
Es wird eine Online-Datenbank entwickelt; außerdem wird eine umfassende Liste der Städte mit ihren
wesentlichen Merkmalen erstellt. Schließlich wird den Vereinten Nationen ein Vorschlag für eine globale
Definition von „Stadt“ unterbreitet.
3. Förderung der Zusammenarbeit zwischen Städten im Bereich der nachhaltigen
Städteentwicklung
Ausgehend von dem fundierten Konzept des von der EU finanzierten Netzwerks URBACT und der
Methodik des Programms für internationale Städtezusammenarbeit der EU werden Städte weltweit [1]
dazu angeregt, sich mit einer oder mehreren Partnerstädten zusammenzutun, um lokale Aktionspläne
und Projekte zu gemeinsamen Prioritäten – Zugang zu Wasser, Verkehrssystemen,
Gesundheitsdiensten oder Wohnraum – zu entwickeln und durchzuführen. In die Ausarbeitung und
Durchführung dieser Aktionspläne sollten Partner aus der Wirtschaft eng eingebunden werden.
Eine Online-Vernetzungsplattform bietet Orientierungshilfe an und ermöglicht eine
regionenübergreifende Zusammenarbeit.
Hintergrund
Habitat III ist die Konferenz der Vereinten Nationen zu Wohnungswesen und nachhaltiger
Stadtentwicklung, die vom 17. bis zum 20. Oktober 2016 in Quito (Ecuador) stattfindet.
In der Resolution 66/207 und im Rahmen des Zwanzigjahreszyklus (1976, 1996 und 2016) beschloss
die Generalversammlung der Vereinten Nationen, die Konferenz Habitat III einzuberufen, um dem
globalen Bekenntnis zur nachhaltigen Stadtentwicklung neuen Impuls zu verleihen und den
Schwerpunkt auf die Umsetzung einer Neuen Städteagenda zu legen. Grundlage hierfür sollte die
Habitat-Agenda von Istanbul von 1996 sein.
Weitere Informationen
Konferenz Habitat III
EU-Städtepolitik
Twitter: @EU_Regional@CorinaCretuEU#EUUrbanAgenda
[1] Der Geltungsbereich der Verpflichtung erstreckt sich auf Städte in Argentinien, Brasilien, Chile,
Kolumbien, Mexiko, Peru, Kanada, China, Indien, Japan, den Vereinigten Staaten und der Europäischen
Union.
IP/16/3477
Kontakt für die Medien:
Jakub ADAMOWICZ (+32 2 29 50595)
Sophie DUPIN DE SAINT-CYR (+32 2 295 61 69)
Kontakt für die Öffentlichkeit: Europe Direct – telefonisch unter 00 800 67 89 10 11 oder per E-Mail