Amtsblatt der Gemeinde Oberhausen Nr. 05/2015 Dienstag,07.04.2015 1. Haushaltssatzung der Gemeinde Oberhausen für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund des Art. 63 ff der Gemeindeordnung erlässt die Gemeinde Oberhausen folgende Haushaltssatzung: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit festgesetzt; er schließt im Verwaltungshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.521.300 € und im Vermögenshaushalt in den Einnahmen und Ausgaben mit 2.096.400 € ab. § 2 Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen sind nicht vorgesehen. § 3 Verpflichtungsermächtigungen im Vermögenshaushalt werden nicht festgesetzt. § 4 Die Steuersätze (Hebesätze) für nachstehende Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (A) 270 v.H. b) für die Grundstücke (B) 270 v.H. 2. Gewerbesteuer 300 v.H. § 5 Der Höchstbetrag der Kassenkredite zur rechtzeitigen Leistung von Ausgaben nach dem Haushaltsplan wird auf 200.000.-- € festgesetzt. § 6 Weitere Vorschriften werden nicht aufgenommen § 7 Diese Haushaltssatzung tritt mit dem 1. Januar 2015 in Kraft. Gemeinde Oberhausen, den 27.03.2015 Feistl, 1. Bürgermeister Die Haushaltssatzung mit Anlagen liegt ab dem Tage der Bekanntmachung eine Woche lang in der Geschäftsstelle der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing, Kasse währen der allgemeinen Geschäftsstunden zur Einsichtnahme auf. 2. Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Huglfing für das Haushaltsjahr 2015 Die Haushaltssatzung des Grundschulverbandes Huglfing für das Haushaltsjahr 2015 wird im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 496.400 € und im Vermögenshaushalt auf 649.000 € Die Umlage pro Verbandsschüler beträgt im Verwaltungshaushalt 540.- Euro, die Investitionsumlage pro Schüler 1.700.- €. 3. Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Huglfing für das Haushaltsjahr 2015 Die Haushaltssatzung des Mittelschulverbandes Huglfing für das Haushaltsjahr 2015 wird im Amtsblatt des Landratsamtes Weilheim-Schongau in den nächsten Tagen bekannt gegeben. Die Einnahmen und Ausgaben des Verwaltungshaushaltes belaufen sich auf 206.800 € und im Vermögenshaushalt auf 700 € Die Umlage pro Verbandsschüler beträgt im Verwaltungshaushalt 740.- Euro, eine Investitionsumlage wird nicht erhoben. 4. Öffentliche Bekanntmachung - Versteigerung von Fundsachen (Fahrräder) durch die Verwaltungsgemeinschaft Huglfing Im Laufe der vergangenen Jahre wurden beim Fundamt der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing mehrere Fahrräder als Fundsache abgegeben. Die Fundräder sind seit mindestens 6 Monaten herrenlos, es hat sich kein Eigentümer gemeldet oder der Finder auf sein Erwerbsrecht verzichtet. Diese Fahrräder werden nun, soweit bis dahin niemand mehr Ansprüche als Eigentümer erhebt, öffentlich versteigert. Die Verkehrssicherheit der Fahrräder kann nicht bestätigt werden. Bitte Rückseite beachten Die Versteigerung findet am Donnerstag, den 23.04.2015 um 15:00 Uhr an der Verwaltungsgemeinschaft in Huglfing, Hauptstr. 32 statt. Ab 14:00 Uhr besteht Gelegenheit, die Fundräder zu besichtigen. Der Erlös aus dieser Versteigerung geht in das Eigentum der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing über. Huglfing, den 25.03.2015 Verwaltungsgemeinschaft Huglfing 5. Oberhauser Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche Am Montag, den 27.April findet um 20:00 Uhr ein Treffen im Fußballstüberl statt. Nach dem großen Erfolg vom letzten Jahr, wollen wir auch heuer wieder ein Ferienprogramm für Kinder und Jugendliche anbieten. Wer eine Idee hat, gerne etwas anbieten möchte oder uns auf eine andere Art unterstützen kann ist an diesem Abend herzlich willkommen. Auf euer Kommen freuen sich Sylvia Jocher (Jugendreferentin) und Markus Kunzendorf (1. Vorsitzender BSC Oberhausen) Für weitere Infos stehen wir gerne zur Verfügung: [email protected] / Tel. 90383 oder [email protected] / Tel. 0163/6876111 6. Aufruf an alle Jugendlichen und jungen Erwachsenen Aus der Zukunftswerkstatt am 14. März ist eine Projektgruppe „Grillplatz am Badeweiher“ entstanden. Um dieses Projekt umsetzen zu können, und möglichst bald die Feuerstelle nutzen zu können, brauchen wir noch engagierte Jugendliche (12 bis 21 Jahre), die uns tatkräftig unterstützen. Bei Interesse einfach beim Bürgermeister, Thomas Feistl ([email protected]) oder der Jugendreferentin, Sylvia Jocher ([email protected]) melden. 7. Halbjährlicher Probealarm zur Warnung der Bevölkerung am 15.04.2015 Die Sirenen zur Warnung der Bevölkerung werden aufgrund deren Funktionstüchtigkeit überprüft. Diese werden deshalb am Mittwoch, 15.04.2015 um 11.00 Uhr, mit einem Heulton von einer Minute Dauer durch die Leitstelle Oberland aktiviert. Die Bevölkerung wird darauf hingewiesen, die örtlichen Radiosender einzuschalten um weitere Informationen zum Verhalten, zum Unglück, zur Aufforderung der Mithilfe usw. zu erhalten. Zum Thema Warnung der Bevölkerung können Sie auch am Bürgertelefon des Landkreises am 15.04.2015 in der Zeit von 11.00 Uhr bis 11.30 Uhr unter der Rufnummer 0881/681 – 1100 Näheres erfragen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Feistl 1. Bürgermeister
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