Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)

Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
für das Haushaltsjahr 2015
Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom
07.03.2005 (GVBl. I S 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. S.
178), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) am 26.02.2015
folgende Haushaltssatzung beschlossen:
§1
Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird
im Ergebnishaushalt
im ordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit einem Saldo von
3.716.384 EUR
3.942.075 EUR
-225.691 EUR
im außerordentlichen Ergebnis
mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf
mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf
mit einem Saldo von
0 EUR
0 EUR
0 EUR
mit einem Defizit von
im Finanzhaushalt
mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen
aus laufender Verwaltungstätigkeit auf
225.691 EUR
80.237 EUR
und dem Gesamtbetrag der
Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf
Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf
mit einem Saldo von
326.740 EUR
674.000 EUR
-347.260 EUR
Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf
mit einem Saldo von
347.260 EUR
364.030 EUR
-16.770 EUR
mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des
Haushaltsjahres von
283.793 EUR
festgesetzt.
§2
Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur
Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich
ist, wird auf 347.260 Euro festgesetzt.
§3
Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 zur
Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und
Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 450.000 Euro festgesetzt.
§4
Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen
Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf
2.650.000 EUR festgesetzt.
§5
Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie
folgt festgesetzt:
1. Grundsteuer
a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 380 v.H.
b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf
380 v.H.
2. Gewerbesteuer auf
380 v.H.
§6
Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene
Stellenplan.
§7
Der Gemeindevorstand ist berechtigt, anstelle von Krediten auf dem Kreditmarkt, im
Rahmen der Kreditermächtigung zinsgünstigere Kredite bei anderen Kreditgebern
(z.B. aus dem Hess. Investitionsfonds, KFW usw.) aufzunehmen.
§8
Gem. § 114 g HGO werden für die Leistung über- oder außerplanmäßiger
Aufwendungen und Auszahlungen folgende Regelungen getroffen:
Bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich,
wenn sie
a) bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
10.000,00 €
b) bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen
10.000,00 €
nicht übersteigen. In diesen Fällen dürfen sie mit vorheriger Zustimmung des
Gemeindevorstandes geleistet werden. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen
und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 1.000 EUR dürfen mit vorheriger
Zustimmung des Bürgermeisters geleistet werden. Dem Gemeindevorstand ist die
Zustimmung in der folgenden Sitzung zur Kenntnis zu geben.
Alle Zustimmungen des Gemeindevorstandes zu über- und außerplanmäßigen
Aufwendungen und Auszahlungen sind grundsätzlich der Gemeindevertretung zur
Kenntnis zu geben.
§8
Die beigefügte Budgetierungsrichtlinie ist Grundlage für die Bewirtschaftung des
Haushalts.
Ehrenberg (Rhön), den 27.02.2015
Der Gemeindevorstand
Schreiner
Siegel
(Schreiner)
Bürgermeister
Bekanntmachung der Haushaltssatzung
Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich
bekannt gemacht. Die nach § 103 Abs. 2 und 4 und § 105 Abs. 2 der Hessischen
Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der
Festsetzung in §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurde am 13.04.2015 erteilt. Die
Genehmigung hat folgenden Wortlaut:
Der Landrat des Landkreises Fulda
als Behörde der Landesverwaltung
Fulda, 13.04.2015
Ich erteile die Genehmigung:
1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Kredite in Hohe von
347.260,-- Euro
(in Worten: „dreihundertsiebenundvierzigtausendzweihundertsechzig Euro“)
gemäß 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO),
2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2015 der
GemeindeEhrenberg (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe
von
450.000,-- Euro
(in Worten: „vierhundertfünfzigtausend Euro)
gemäß § 102 Abs. 4 HGO,
3. zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Kassenkredite in Höhe von
2.650.000,-- Euro
(in Worten: zwei Millionen sechshundertfünfzigtausend Euro“)
gemäß § 105 Abs. 2 HGO.
In Vertretung
Dr. Wingenfeld
Erster Kreisbeigeordneter
Siegel
Offenlegung
Der Haushaltsplan 2015 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom
23.04.2015 bis einschl. 04.05.2015
in der Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Ehrenberg (Rhön), Rathaus, Zimmer Nr. 4,
Rhönstr. 26, 36115 Ehrenberg (Rhön), OT Wüstensachsen, während der Dienststunden
öffentlich aus. Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind in dieser Ausgabe des
Ulstertalboten abgedruckt.
Ehrenberg (Rhön), 20.04.015
Der Gemeindevorstand
der Gemeinde Ehrenberg (Rhön)
gez. Schreiner
(Schreiner)
Bürgermeister