Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) für das Haushaltsjahr 2015 Aufgrund der §§ 94 ff. der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 07.03.2005 (GVBl. I S 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 18.07.2014 (GVBl. S. 178), hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) am 26.02.2015 folgende Haushaltssatzung beschlossen: §1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2015 wird im Ergebnishaushalt im ordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von 3.716.384 EUR 3.942.075 EUR -225.691 EUR im außerordentlichen Ergebnis mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf mit dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf mit einem Saldo von 0 EUR 0 EUR 0 EUR mit einem Defizit von im Finanzhaushalt mit dem Saldo aus Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit auf 225.691 EUR 80.237 EUR und dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf mit einem Saldo von 326.740 EUR 674.000 EUR -347.260 EUR Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf mit einem Saldo von 347.260 EUR 364.030 EUR -16.770 EUR mit einem Zahlungsmittelfehlbedarf des Haushaltsjahres von 283.793 EUR festgesetzt. §2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme im Haushaltsjahr 2015 zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird auf 347.260 Euro festgesetzt. §3 Der Gesamtbetrag von Verpflichtungsermächtigungen im Haushaltsjahr 2015 zur Leistung von Auszahlungen in künftigen Jahren für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen wird auf 450.000 Euro festgesetzt. §4 Der Höchstbetrag der Kassenkredite, die im Haushaltsjahr 2015 zur rechtzeitigen Leistung von Auszahlungen in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 2.650.000 EUR festgesetzt. §5 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2015 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer a) für land- und forstwirtschaftliche Betriebe (Grundsteuer A) auf 380 v.H. b) für Grundstücke (Grundsteuer B) auf 380 v.H. 2. Gewerbesteuer auf 380 v.H. §6 Es gilt der von der Gemeindevertretung als Teil des Haushaltsplanes beschlossene Stellenplan. §7 Der Gemeindevorstand ist berechtigt, anstelle von Krediten auf dem Kreditmarkt, im Rahmen der Kreditermächtigung zinsgünstigere Kredite bei anderen Kreditgebern (z.B. aus dem Hess. Investitionsfonds, KFW usw.) aufzunehmen. §8 Gem. § 114 g HGO werden für die Leistung über- oder außerplanmäßiger Aufwendungen und Auszahlungen folgende Regelungen getroffen: Bisher nicht veranschlagte Aufwendungen und Auszahlungen gelten als unerheblich, wenn sie a) bei überplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 10.000,00 € b) bei außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen 10.000,00 € nicht übersteigen. In diesen Fällen dürfen sie mit vorheriger Zustimmung des Gemeindevorstandes geleistet werden. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen bis zu einem Betrag von 1.000 EUR dürfen mit vorheriger Zustimmung des Bürgermeisters geleistet werden. Dem Gemeindevorstand ist die Zustimmung in der folgenden Sitzung zur Kenntnis zu geben. Alle Zustimmungen des Gemeindevorstandes zu über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen sind grundsätzlich der Gemeindevertretung zur Kenntnis zu geben. §8 Die beigefügte Budgetierungsrichtlinie ist Grundlage für die Bewirtschaftung des Haushalts. Ehrenberg (Rhön), den 27.02.2015 Der Gemeindevorstand Schreiner Siegel (Schreiner) Bürgermeister Bekanntmachung der Haushaltssatzung Die vorstehende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Die nach § 103 Abs. 2 und 4 und § 105 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) erforderliche Genehmigung der Aufsichtsbehörde zu der Festsetzung in §§ 2, 3 und 4 der Haushaltssatzung wurde am 13.04.2015 erteilt. Die Genehmigung hat folgenden Wortlaut: Der Landrat des Landkreises Fulda als Behörde der Landesverwaltung Fulda, 13.04.2015 Ich erteile die Genehmigung: 1. zur Aufnahme der in § 2 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Kredite in Hohe von 347.260,-- Euro (in Worten: „dreihundertsiebenundvierzigtausendzweihundertsechzig Euro“) gemäß 103 Abs. 2 Hessische Gemeindeordnung (HGO), 2. zur Inanspruchnahme der in § 3 der Haushaltssatzung 2015 der GemeindeEhrenberg (Rhön) vorgesehenen Verpflichtungsermächtigungen in Höhe von 450.000,-- Euro (in Worten: „vierhundertfünfzigtausend Euro) gemäß § 102 Abs. 4 HGO, 3. zur Aufnahme der in § 4 der Haushaltssatzung der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) für das Haushaltsjahr 2015 vorgesehenen Kassenkredite in Höhe von 2.650.000,-- Euro (in Worten: zwei Millionen sechshundertfünfzigtausend Euro“) gemäß § 105 Abs. 2 HGO. In Vertretung Dr. Wingenfeld Erster Kreisbeigeordneter Siegel Offenlegung Der Haushaltsplan 2015 liegt zur Einsichtnahme in der Zeit vom 23.04.2015 bis einschl. 04.05.2015 in der Finanzabteilung der Gemeindeverwaltung Ehrenberg (Rhön), Rathaus, Zimmer Nr. 4, Rhönstr. 26, 36115 Ehrenberg (Rhön), OT Wüstensachsen, während der Dienststunden öffentlich aus. Die Dienststunden der Gemeindeverwaltung sind in dieser Ausgabe des Ulstertalboten abgedruckt. Ehrenberg (Rhön), 20.04.015 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Ehrenberg (Rhön) gez. Schreiner (Schreiner) Bürgermeister
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