Amtsblatt der Gemeinde Oberhausen Nr. 04/2015 Donnerstag,12.03.2015 1.Bebauungsplan Berg 2; vereinfachtes Änderungsverfahren Der Gemeinderat Oberhausen hat in der Sitzung am 05.03.2015 beschlossen, für den Bebauungsplan Berg 2 ein vereinfachtes Änderungsverfahren durchzuführen. Für den Bereich der Festsetzungen „3“ wird bei der Bauweise I + D die Kniestockhöhe von 1,60 m auf 2,05 m höher gesetzt. Die Grundzüge der bisherigen Planung werden durch diese Änderung nicht berührt, so dass ein vereinfachtes Änderungsverfahren nach § 13 BauBG zur Anwendung kommt. Der Entwurf der Änderung liegt gemäß § 3 Abs. 2 BauGB in der Zeit vom 23.03.2015 bis 23.04.2015 zu den üblichen Geschäftszeiten bei der Verwaltungsgemeinschaft Huglfing, Hauptstr.32, 82386 Huglfing und bei der Gemeinde Oberhausen, Schulstr.1, 82386 Oberhausen, öffentlich aus. Während der Auslegung können Bedenken und Anregungen vorgebracht werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung unberücksichtigt bleiben können. 2. Grüngutannahmestelle in Huglfing Die Grüngutannahmestelle in Huglfing auf dem Gelände der Fa. Albrecht Hoch- und Tiefbau GmbH in der Tratstr. 1 hat ab Freitag, 20.03.2015 wieder geöffnet. Die Öffnungszeiten: Montag – Freitag 8.00 Uhr – 12.00 Uhr und 13.00 Uhr – 17.00 Uhr, sowie samstags von 9.00 Uhr – 12.00 Uhr. Für Privatpersonen ist die Anlieferung von max. 2 m³ Garten- und Grünabfälle (z.B. Baum- und Hekenschnitt, Zweige, Äste, Rasenschnitt) pro Tag kostenlos. 3. Informationsnachmittag in der Kinderkrippe und im Kindergarten Alle interessierten Eltern, die Ihr Kind zum Herbst 2015 für die Kinderkrippe bzw. für den Kindergarten in Oberhausen anmelden wollen, haben Gelegenheit die Kinderkrippe bzw. den Kindergarten zu besichtigen: - Kinderkrippe, Dorfstr. 20, am Freitag, 27.03.2015 von 14.00 Uhr bis 16.30 Uhr - Kindergarten, Schulstr. 1, am Dienstag, 17.03.2015 von 15.00 Uhr bis 17.00 Uhr am Freitag, den 27. März 2015 von 14:00 bis 16:30 Uhr Das pädagogische Personal wird für Fragen und Gespräche zur Verfügung stehen. Auf Ihr Kommen freuen sich die Teams der Kinderkrippe und des Kindergartens 4. Bedarfs- und Anmeldung für Kinderkrippe und Kinderkarten Wie alle Jahre erhalten Eltern mit Kinder von 0 – 6 Jahren voraussichtlich ab der KW 15 die Möglichkeit zur Kinderkrippen- bzw. Kindergartenanmeldung. Außerdem kann jeglicher Bedarf und Wünsche (zu den Öffnungszeiten, anderen Betreuungsformen, Qualitätsmerkmalen, Ausstattung, Ferienbetreuung usw.) im Zuge dieser Bedarfsmeldung gemeldet und geäußert werden. Sollte Ihr Kind bereits in den Kindergarten bzw. die Kinderkrippe gehen, diesen auch im kommenden Jahr 2015/2016besuchen, und kein weiterer Bedarf erforderlich sein, ist keine Rückmeldung erforderlich. Bedarfsmeldungen für Kinder über 6 Jahre (Schulkinder) für eine Hortunterbringung bzw. Ferienbetreuung bitten wir schriftlich oder per E-Mail an die VG Huglfing [email protected] zu richten. Der entsprechende Betreuungsbedarf (welche Betreuungszeit, welche Ferien, zeitlicher Umfang, usw.) ist hierbei zu nennen. 5. Frühjahrsreinigung der Straßen Wenn die Witterung es zulässt, ist voraussichtlich in der KW 12 bzw. 13 (16.03. – 27.03.) wieder der Einsatz der Straßenkehrmaschine in Oberhausen vorgesehen. Wir bitten in dieser Zeit, die Straßen von parkenden Autos frei zu halten. Mit freundlichen Grüßen Thomas Feistl 1. Bürgermeister
© Copyright 2024 ExpyDoc