Berlin, 22. Mai 2015 Sehr geehrte Damen und Herren, liebe Freundinnen und Freunde, in dieser Sitzungswoche habe ich erneut an der Sitzung des Verteidigungsausschusses teilgenommen und die Mitglieder über die Hilfe der Bundeswehr in der Flüchtlingskrise im Mittelmeer informiert sowie Fragen zum Sturmgewehr G36 beantwortet. Auf Grundlage des Artikels 98 des internationalen UN-Seerechtsübereinkommens beteiligt sich die Bundeswehr an den Rettungseinsätzen zur Errettung von in Seenot geratenen Flüchtlingen im Mittelmeer. Artikel 98 besagt, dass alle Schiffsbesatzungen verpflichtet sind, Schiffbrüchigen oder auf See in Not geratenen Personen zu Hilfe zu kommen. Die Deutsche Marine stellt dafür momentan zwei Schiffe: Die Fregatte Hessen und der Einsatzgruppenversorger Berlin retten seit Anfang Mai schiffbrüchige Flüchtlinge im Mittelmeer. Den Aufklärungswillen der Mitglieder des Ausschusses beim Sturmgewehr G36 begrüße ich sehr. Deswegen war es mir auch wichtig, am Mittwoch persönlich Auskunft über den Sachstand und die eingesetzten Untersuchungskommissionen zu geben. Ob das G36 komplett ersetzt werden muss, oder aber der Bundeswehr in einer überarbeiteten Form erhalten bleiben kann, wird momentan geprüft und spätestens im Herbst entschieden . Auf der Internetseite des Bundesverteidigungsministeriums finden Sie weitere Informationen zum G36 und anderen sicherheitspolitischen Themen: www.bmvg.de. Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015, den wir in dieser Woche beschlossen haben, legen wir die Verteilung eines 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen fest. Wir machen damit den Weg frei für weitere Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den Jahren 2016 bis 2018. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Infrastruktur, Energie und Umwelt. So sichern wir langfristiges Wachstum und Deutschlands Zukunft. Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Pfingstfest! Mit den besten Grüßen aus Berlin 2 Brief aus Berlin – Post für Hannover Die Sitzungswoche vom 18. bis 22. Mai 2015 Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin Dr. Angela Merkel Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in dieser Woche eine Erklärung abgegeben zum Gipfel Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015 in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in Elmau und zum EU-Celac-Gipfel am 10./11. Juni 2015 in Brüssel. Beim Gipfel zur Östlichen Partnerschaft wird die Implementierung der Assoziierungsabkommen und Freihandelszonen mit Moldau, der Ukraine und Georgien im Mittelpunkt stehen. Auch werden besonders angepasste Angebote und Reformen für Belarus, Armenien und Aserbaidschan besprochen, die wichtige Bindeglieder zu Russland sein können. Die Östliche Partnerschaft insbesondere im Hinblick auf das Verhältnis zwischen Russland und der EU wird ebenfalls thematisiert. Beim G7-Gipfel werden traditionelle Themen wie Weltwirtschaft, Handel, Energie, Außenund Sicherheitspolitik sowie Entwicklung besprochen. Deutsche Schwerpunkte im Rahmen der G7-Präsidentschaft sollen auf den Themen Gesundheit, Frauen, Umwelt und auf der Stärkung sozialer und ökologischer Standards in Lieferketten liegen. Laufende G7-Prozesse werden fortgesetzt, vor allem auch die Post-2015-Agenda zur Armutsreduzierung und zur nachhaltigen Entwicklung. Als weitere Themen sind der internationale Terrorismus, der sog. Islamische Staat, die Lage in der Ukraine, die Sicherheit in Afrika und auf hoher See angedacht. Der EU-Celac-Gipfel dreht sich um die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der beiden Wirtschaftsregionen. Lateinamerika ist eine Region der Chancen, zu deren Entwicklung Europa Know-how anbieten kann. http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw21 _de_regierungserklaerung_g7/375262 Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit In zweiter und dritter Lesung haben wir das Gesetz, mit dem wir die Funktionsfähigkeit der Tarifautonomie dauerhaft sichern wollen, beschlossen. 22. Mai 2015 Die Frage einer gesetzlichen Regelung der Tarifeinheit haben wir lange diskutiert. Aus Teilen der Wirtschaft und der Gewerkschaften wird sie für notwendig erachtet. Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lenken wir den Tarifpluralismus in mehreren Schritten in geordnete Bahnen: Von der vereinbarten Tarifpluralität über Tarifgemeinschaften bis hin zur Einführung des Mehrheitsprinzips für den Fall, dass sich in einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden. Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden berücksichtigt. Unverändert bleibt, dass über die Verhältnismäßigkeit eines Streiks im Zweifel die Gerichte zu befinden haben, nicht der Gesetzgeber. Das Gesetz ist keine Antwort auf die aktuelle Streiksituation. Das kann es auch nicht bewirken. Die Verfassungsministerien haben den Gesetzentwurf intensiv geprüft und seine Verfassungsmäßigkeit bestätigt. Nachtragshaushaltsplan 2015 beschlossen Wir ordnen mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 die im diesjährigen Bundeshaushalt ausgebrachte noch globale Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Milliarden Euro den jeweiligen Politikbereichen zu und schaffen damit die Voraussetzung für konkrete Investitionsplanungen der Ressorts. Darüber hinaus unterstützen wir die Kommunen mit dem Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden. Insgesamt steigen die Nettoausgaben des Haushaltsplans 2015 damit um 3,5 Milliarden Euro. Neue Schulden müssen dafür nicht gemacht werden, der Etat bleibt ausgeglichen. http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/0 3/2015-03-18bundeshaushalt.html;jsessionid=8DCDF6F4B502F1040999BD ED39CA767B.s1t1 3 Brief aus Berlin – Post für Hannover Gesetz zur Förderung von Investitionen finanzschwacher Kommunen und zur Entlastung von Ländern und Kommunen bei der Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter Lesung beraten und beschlossen haben, regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden Euro ausgestatteten Sondervermögens „Kommunaler Investitionsförderungsfonds“ und sieht eine finanzielle Unterstützung von jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren 2015 und 2016 für Länder und ihre Kommunen vor, die sie in zur Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern nutzen können. Überdies stocken wir mit dem Gesetz die für 2017 vorgesehene Kommunalentlastung von einer Milliarde auf dann 2,5 Milliarden Euro auf. Staffelstab übergeben: Wehrbeauftragten Königshaus verabschiedet, neuen Wehrbeauftragten Bartels im Amt vereidigt Am 19. Mai habe ich den Wehrbeauftragten des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, zum Ende seiner fünfjährigen Amtszeit mit einer Serenade im Verteidigungsministerium geehrt. und als Hilfsorgan des Bundestags bei der Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“ über die Streitkräfte eingesetzt und hat dem Parlament über den inneren Zustand der Bundeswehr zu berichten. Jeder Soldat der Bundeswehr hat die Möglichkeit, sich einzeln ohne Einhaltung des Dienstweges unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu wenden. Daten und Fakten Deutsch-amerikanische Beziehungen Sieben Jahrzehnte nach dem Ende des Zweiten Weltkriegs und ein Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Krieges sehen 72 Prozent der Amerikaner Deutschland als verlässlichen Partner. 62 Prozent der Deutschen halten die USA für einen zuverlässigen Verbündeten. Die Mehrheit der Deutschen (57 Prozent) glaubt, dass es für Deutschland wichtiger ist, enge Beziehungen zu den USA zu haben als zu Russland. Jedoch fallen die Meinungen in Ost- und Westdeutschland auseinander: 44 Prozent der Ostdeutschen und 61 Prozent der Westdeutschen befürworten eine stärkere Bindung an die USA. Im Hinblick auf die internationale politische Lage sind Deutsche und Amerikaner unterschiedlicher Einschätzung: 59 Prozent der Amerikaner denken, die Europäische Union würde im Umgang mit Russland in der Ukraine-Krise nicht hart genug auftreten; dieser Ansicht sind nur 26 Prozent der Deutschen. Auch fordern 54 Prozent der Amerikaner von Deutschland mehr militärisches Engagement in der Welt; dem stimmt nur ein Viertel der Deutschen zu. Quelle: Pew Research Center Mit Hellmut Königshaus auf dem Paradeplatz Auf dem Paradeplatz am Bendlerblock bereiteten Fackelträger und das Stabsmusikkorps Königshaus einen ehrwürdigen Abschied. Er war im Mai 2010 als Wehrbeauftragter angetreten. Der SPD-Abgeordnete Hans-Peter Bartels hat das Amt am 20. Mai als zwölfter Wehrbeauftragter des Bundestages übernommen. Der Wehrbeauftragte ist nach dem Grundgesetz „zum Schutz der Grundrechte 22. Mai 2015 Bildrechtenachweis: L. Chaperon; CDU/CSUBundestagsfraktion; CDU-Landesgruppe Niedersachsen/ Arnim Linnartz; Deutscher Bundestag/Achim Melde; Deutscher Bundestag/Thomas Imo/photothek; Bundespresseamt; Deutscher Bundestag/Anke Jacobs; Bundeswehr/Uwe Grauwinkel. Impressum: Dr. Ursula von der Leyen, MdB Platz der Republik 1, 11011 Berlin www.ursula-von-der-leyen.de
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