Brief aus Berlin – Post für Hannover

Berlin, 22. Mai 2015
Sehr geehrte Damen und Herren,
liebe Freundinnen und Freunde,
in dieser Sitzungswoche habe ich erneut an der Sitzung des Verteidigungsausschusses
teilgenommen und die Mitglieder über die Hilfe der Bundeswehr in der Flüchtlingskrise im
Mittelmeer informiert sowie Fragen zum Sturmgewehr G36 beantwortet.
Auf Grundlage des Artikels 98 des internationalen UN-Seerechtsübereinkommens beteiligt
sich die Bundeswehr an den Rettungseinsätzen zur Errettung von in Seenot geratenen
Flüchtlingen im Mittelmeer. Artikel 98 besagt, dass alle Schiffsbesatzungen verpflichtet sind,
Schiffbrüchigen oder auf See in Not geratenen Personen zu Hilfe zu kommen. Die Deutsche
Marine stellt dafür momentan zwei Schiffe: Die Fregatte Hessen und der
Einsatzgruppenversorger Berlin retten seit Anfang Mai schiffbrüchige Flüchtlinge im
Mittelmeer.
Den Aufklärungswillen der Mitglieder des Ausschusses beim Sturmgewehr G36 begrüße ich
sehr. Deswegen war es mir auch wichtig, am Mittwoch persönlich Auskunft über den
Sachstand und die eingesetzten Untersuchungskommissionen zu geben. Ob das G36
komplett ersetzt werden muss, oder aber der Bundeswehr in einer überarbeiteten Form
erhalten bleiben kann, wird momentan geprüft und spätestens im Herbst entschieden .
Auf der Internetseite des Bundesverteidigungsministeriums finden Sie weitere
Informationen zum G36 und anderen sicherheitspolitischen Themen: www.bmvg.de.
Mit dem Nachtrag zum Bundeshaushalt 2015, den wir in dieser Woche beschlossen haben,
legen wir die Verteilung eines 10-Milliarden-Euro-Pakets für Zukunftsinvestitionen fest. Wir
machen damit den Weg frei für weitere Investitionsmaßnahmen der Bundesressorts in den
Jahren 2016 bis 2018. Unsere Schwerpunkte liegen in den Bereichen Infrastruktur, Energie
und Umwelt. So sichern wir langfristiges Wachstum und Deutschlands Zukunft.
Ich wünsche Ihnen ein gesegnetes Pfingstfest!
Mit den besten Grüßen aus Berlin
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Brief aus Berlin – Post für Hannover
Die Sitzungswoche vom 18.
bis 22. Mai 2015
Regierungserklärung durch Bundeskanzlerin
Dr. Angela Merkel
Bundeskanzlerin Angela Merkel hat in dieser
Woche eine Erklärung abgegeben zum Gipfel
Östliche Partnerschaft am 21./22. Mai 2015
in Riga, zum G7-Gipfel am 7./8. Juni 2015 in
Elmau und zum EU-Celac-Gipfel am 10./11.
Juni 2015 in Brüssel.
Beim Gipfel zur Östlichen Partnerschaft wird
die Implementierung der Assoziierungsabkommen und Freihandelszonen mit
Moldau, der Ukraine und Georgien im
Mittelpunkt stehen. Auch werden besonders
angepasste Angebote und Reformen für
Belarus, Armenien und Aserbaidschan
besprochen, die wichtige Bindeglieder zu
Russland sein können. Die Östliche
Partnerschaft insbesondere im Hinblick auf
das Verhältnis zwischen Russland und der EU
wird ebenfalls thematisiert.
Beim G7-Gipfel werden traditionelle Themen
wie Weltwirtschaft, Handel, Energie, Außenund Sicherheitspolitik sowie Entwicklung
besprochen. Deutsche Schwerpunkte im
Rahmen der G7-Präsidentschaft sollen auf
den Themen Gesundheit, Frauen, Umwelt
und auf der Stärkung sozialer und ökologischer Standards in Lieferketten liegen.
Laufende G7-Prozesse werden fortgesetzt,
vor allem auch die Post-2015-Agenda zur
Armutsreduzierung und zur nachhaltigen
Entwicklung. Als weitere Themen sind der
internationale Terrorismus, der sog.
Islamische Staat, die Lage in der Ukraine, die
Sicherheit in Afrika und auf hoher See
angedacht.
Der EU-Celac-Gipfel dreht sich um die Gestaltung der gemeinsamen Zukunft der beiden Wirtschaftsregionen. Lateinamerika ist
eine Region der Chancen, zu deren Entwicklung Europa Know-how anbieten kann.
http://www.bundestag.de/dokumente/textarchiv/2015/kw21
_de_regierungserklaerung_g7/375262
Gesetz zur Regelung der Tarifeinheit
In zweiter und dritter Lesung haben wir das
Gesetz, mit dem wir die Funktionsfähigkeit
der Tarifautonomie dauerhaft sichern wollen, beschlossen.
22. Mai 2015
Die Frage einer gesetzlichen Regelung der
Tarifeinheit haben wir lange diskutiert. Aus
Teilen der Wirtschaft und der Gewerkschaften wird sie für notwendig erachtet.
Wie im Koalitionsvertrag vereinbart, lenken
wir den Tarifpluralismus in mehreren
Schritten in geordnete Bahnen: Von der
vereinbarten Tarifpluralität über Tarifgemeinschaften bis hin zur Einführung des
Mehrheitsprinzips für den Fall, dass sich in
einem Betrieb die Tarifverträge überschneiden. Die Rechte der Minderheitsgewerkschaften werden berücksichtigt. Unverändert bleibt, dass über die Verhältnismäßigkeit eines Streiks im Zweifel die Gerichte zu
befinden haben, nicht der Gesetzgeber. Das
Gesetz ist keine Antwort auf die aktuelle
Streiksituation. Das kann es auch nicht
bewirken. Die Verfassungsministerien haben
den Gesetzentwurf intensiv geprüft und
seine Verfassungsmäßigkeit bestätigt.
Nachtragshaushaltsplan 2015 beschlossen
Wir ordnen mit dem Nachtragshaushaltsgesetz 2015 die im diesjährigen Bundeshaushalt ausgebrachte noch globale Verpflichtungsermächtigung in Höhe von 7 Milliarden Euro den jeweiligen Politikbereichen
zu und schaffen damit die Voraussetzung für
konkrete Investitionsplanungen der Ressorts. Darüber hinaus unterstützen wir die
Kommunen mit dem Investitionsförderungsfonds in Höhe von 3,5 Milliarden. Insgesamt
steigen die Nettoausgaben des Haushaltsplans 2015 damit um 3,5 Milliarden Euro.
Neue Schulden müssen dafür nicht gemacht
werden, der Etat bleibt ausgeglichen.
http://www.bundesregierung.de/Content/DE/Artikel/2015/0
3/2015-03-18bundeshaushalt.html;jsessionid=8DCDF6F4B502F1040999BD
ED39CA767B.s1t1
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Brief aus Berlin – Post für Hannover
Gesetz zur Förderung von Investitionen
finanzschwacher Kommunen und zur
Entlastung von Ländern und Kommunen bei
der Aufnahme und Unterbringung von
Asylbewerbern
Das Gesetz, das wir in zweiter und dritter
Lesung beraten und beschlossen haben,
regelt die Errichtung des mit 3,5 Milliarden
Euro ausgestatteten Sondervermögens
„Kommunaler Investitionsförderungsfonds“
und sieht eine finanzielle Unterstützung von
jeweils 500 Millionen Euro in den Jahren
2015 und 2016 für Länder und ihre
Kommunen vor, die sie in zur Aufnahme und
Unterbringung von Asylbewerbern nutzen
können. Überdies stocken wir mit dem
Gesetz die für 2017 vorgesehene Kommunalentlastung von einer Milliarde auf dann 2,5
Milliarden Euro auf.
Staffelstab übergeben: Wehrbeauftragten
Königshaus verabschiedet, neuen Wehrbeauftragten Bartels im Amt vereidigt
Am 19. Mai habe ich den Wehrbeauftragten
des Deutschen Bundestages, Hellmut Königshaus, zum Ende seiner fünfjährigen Amtszeit
mit einer Serenade im Verteidigungsministerium geehrt.
und als Hilfsorgan des Bundestags bei der
Ausübung der parlamentarischen Kontrolle“
über die Streitkräfte eingesetzt und hat dem
Parlament über den inneren Zustand der
Bundeswehr zu berichten. Jeder Soldat der
Bundeswehr hat die Möglichkeit, sich einzeln
ohne
Einhaltung
des
Dienstweges
unmittelbar an den Wehrbeauftragten zu
wenden.
Daten und Fakten
Deutsch-amerikanische Beziehungen
Sieben Jahrzehnte nach dem Ende des
Zweiten Weltkriegs und ein Vierteljahrhundert nach Ende des Kalten Krieges sehen
72 Prozent der Amerikaner Deutschland als
verlässlichen Partner. 62 Prozent der
Deutschen halten die USA für einen
zuverlässigen Verbündeten. Die Mehrheit
der Deutschen (57 Prozent) glaubt, dass es
für Deutschland wichtiger ist, enge Beziehungen zu den USA zu haben als zu
Russland. Jedoch fallen die Meinungen in
Ost- und Westdeutschland auseinander:
44 Prozent der Ostdeutschen und 61 Prozent
der Westdeutschen befürworten eine stärkere Bindung an die USA. Im Hinblick auf die
internationale politische Lage sind Deutsche
und Amerikaner unterschiedlicher Einschätzung: 59 Prozent der Amerikaner denken, die
Europäische Union würde im Umgang mit
Russland in der Ukraine-Krise nicht hart
genug auftreten; dieser Ansicht sind nur
26 Prozent der Deutschen. Auch fordern
54 Prozent der Amerikaner von Deutschland
mehr militärisches Engagement in der Welt;
dem stimmt nur ein Viertel der Deutschen
zu. Quelle: Pew Research Center
Mit Hellmut Königshaus auf dem Paradeplatz
Auf dem Paradeplatz am Bendlerblock bereiteten Fackelträger und das Stabsmusikkorps Königshaus einen ehrwürdigen Abschied. Er war im Mai 2010 als Wehrbeauftragter angetreten. Der SPD-Abgeordnete
Hans-Peter Bartels hat das Amt am 20. Mai
als zwölfter Wehrbeauftragter des Bundestages übernommen.
Der Wehrbeauftragte ist nach dem
Grundgesetz „zum Schutz der Grundrechte
22. Mai 2015
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L. Chaperon; CDU/CSUBundestagsfraktion; CDU-Landesgruppe
Niedersachsen/ Arnim Linnartz; Deutscher
Bundestag/Achim Melde; Deutscher
Bundestag/Thomas Imo/photothek;
Bundespresseamt; Deutscher
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Grauwinkel.
Impressum:
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Platz der Republik 1, 11011 Berlin
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