Sand Splitt Zierkies Findlinge Pflaster Palisaden Mauersteine Bodenbeläge Gabionen Strahlmittel Randeinfassungen Pflasterfugenmörtel Wir bringen den Stein ins Rollen Rhenus SE & Co. KG Am Hafen 56112 Lahnstein Tel.: 02621 172-0 Fax: 02621 172-27 eMail: [email protected] Öffnungszeiten: Montag – Freitag Samstag Dezember bis Februar Samstags geschlossen 07.00 - 12.15 Uhr 12.45 - 17.00 Uhr 07.00 - 12.00 Uhr Inhaltsverzeichnis Allgemeines Seite 1 + 2 Sand-Kies-Findlinge-Mutterboden Seite 3 Splitt-Grobkies Seite 4 Dekorative Ziersteine Seite 5 Pflaster Seite 6 Polygonalplatten Seite 7 Bodenplatten Seite 8 Bodenplatten und Blockstufen Seite 9 Palisaden Seite 10 Sitzgruppen Seite 11 Randeinfassungen Seite 12 Mauersteine Seite 13 Pflasterfugenmörtel Seite 14 Strahlmittel Seite 15 Gabionen, Verpackungen, Winterprodukte Seite 16 Verlegehinweise Seite 17 Wegbeschreibung Seite 18 Verlegebeispiele Lieferungs- und Zahlungsbedingungen Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Allgemeines Seite 1 ALLGEMEINES Unsere Preise verstehen sich: - zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer - ab Lager Lahnstein, inkl. LKW-Beladung und Verwiegung - freibleibend - evtl. Kleinwasserzuschläge kommen zur Anrechnung bei Oberrhein-Materialien ab Pegel Kaub 1,60 m, bzw. ab Pegel Maxau 4,20 m bei Niederrhein-Materialien und Naturstein-Pflaster "Türkei" ab Pegel Köln 2,20 m Je 10 cm weniger = 10 % Frachtaufschlag Ab einem Pegel Kaub von 0,80 m bzw. Maxau von 3,50 m entfällt unsere Lieferverpflichtung. ZAHLUNGSBEDINGUNGEN innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ./. 2 % Skonto, ansonsten nach 30 Tage rein netto; bei Erstgeschäften generell per Vorauskasse oder bar; das Aussortieren von Waren wird mit einen Zuschlag von 20 % berechnet RÜCKNAHMEN Bitte berechnen Sie Ihre Bedarfsmengen genau. Eine Warenrücknahme ist grundsätzlich ausgeschlossen. Unser Verkauf unterstützt Sie gerne bei Ihrer Bedarfsermittlung. (siehe LZB §3, Absatz6) KLEINMENGEN Bei Mindermengen unter 30,00 € berechnen wir einen Zuschlag für Portie, Papiere, etc. in Höhe von 3,80 € pro 14-tägigem Fakturierungsrhythmus, jeweils zum 01. und 15. eines Monats. REKLAMATIONEN Beanstandungen / Reklamationen sind sofort bzw. binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Fall aber vor dem Weiterversand, Verarbeitung oder Einbau, schriftlich anzuzeigen. Weiterverarbeitetes Material verliert jeglichen Reklamationsanspruch! SONDERBESTELLUNGEN Sonderbestellungen müssen zu 100 % der Auftragsmenge abgenommen werden. VERPACKUNGEN Verpackungsmaterialien sind Einwegverpackungen und (Big-Bags, EinwegPaletten, Kisten, Folien, Bänder etc.) gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Entsorgung erfolgt auf dessen Kosten. TRANSPORTSICHERUNG Für die Abholungen von unserem Lager in Lahnstein handelt jeder Frachtführer, Fahrer bzw. Selbstabholer für die Sicherung der Ware und das Einhalten des zulässigen Ladegewichts in Eigenverantwortung. Wir übernehmen keine Verantwortung für unsachgemäß transportierte Waren und Güter bzw. Überladung. BELADUNG Die Einweisung zur Beladung erfolgt durch unser Fachpersonal. Mit unseren Umschlaggeräten können wir ausschließlich LKW und geeignete Anhänger beladen. Das Verladen in PKW und anderen geschlossenen Fahrzeugen und nicht geeigneten Anhängern erfolgt grundsätzlich durch den Abholer. Für den Fall, dass wir Sie dennoch bei einer solchen Beladung unterstützen, können wir dies nur unter Haftungsfreistellung durchführen. LAGERPLATZ Den Anweisungen unseres Lagerpersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Der Lagerplatz darf nur nach Freigabe durch uns und ausschließlich im Schritttempo befahren werden. Die Anmeldung zur Abholung erfolgt an der Waage. Das Betreten des Lagerplatzes ohne Begleitung durch uns ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder. Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Allgemeines Seite 2 EIGENSCHAFTEN VON Abweichungen in Farbe und Struktur, insbesondere bei gebrauchtem Pflaster, bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten NATURSTEIN Materialien liegen und handelsüblich sind. Fotos und Mustersteine geben für Farbe und Beschaffenheit nur Anhaltswerte wieder. Hierzu gehören auch korrosionsbedingte Farbveränderungen. Handelsübliche Schlagungen entsprechen keiner Güteklasse. Porphyr entspricht generell nicht der EN. Materialabmessungen und -ergiebigkeiten sind als Richt- und Erfahrungswerte zu verstehen, eine Gewähr hierfür können wir nicht übernehmen. Das beim Pflaster enthaltene Steinmehl ist durch den mehrfachen Umschlag (Schüttgut) entstandener Abrieb und berechtigt nicht zur Reklamation. Alle grauen Granite können sich je nach Intensität der Aggressoren im Laufe der Zeit gelblich verfärben. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die Limonitisierung (Ausrostung) der Biotit-Glimmer. Dies liegt in der Eigenschaft des Steines und berechtigt später nicht zur Reklamation. Schichten- und Sedimentgesteine, wie z.B. Porphyr, Grauwacke, Sandstein oder Quarzit, können tendenziell zum Aufspalten neigen. Dies kann durch eine gebundene Bauweise kompensiert werden. GEBRAUCHTES NATURSTEIN PFLASTER Bei Gebrauchtpflaster können, bedingt durch den Ausbau der Materialien, Schmutz und Fremdanteile enthalten sein und berechtigen daher nicht zu Reklamationen. Maßabweichungen und angeschlagene Steine sind zulässig und schließt Beanstandungen aus. Gebrauchtpflaster entspricht generell keiner Güteklasse. EIGENSCHAFTEN VON Leichte Verschmutzungen und gebrochene Steine sind umschlagsbedingt und berechtigen nicht zur Reklamation. Keine Gewährleistung auf Farbe, GROBKIESEL UND Beschaffenheit und Größe, da diese Ware nicht der Güteprüfung FINDLINGEN unterliegt. SONSTIGES Es gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Als Gerichtsstand gilt Unna als vereinbart. Alle bisherigen Preise verlieren hierauf ihre Gültigkeit. Preiskorrekturen insbesondere aufgrund tariflicher/gesetzlicher Veränderungen bei Frachten, etc. - bleiben vorbehalten. HINWEIS Trotz umfangreicher Lagerhaltung kann es vorkommen, dass ein Artikel momentan nicht verfügbar ist. Bitte rufen Sie uns an und lassen Ihr Material reservieren. Materialreservierungen erfolgen für max. 1 Woche. Kalkulieren Sie bitte gegebenenfalls Lieferzeiten mit ein. Anlieferung erfolgt nur auf gut befestigten Wegen. Für evtl. Beschädigungen beim Abkippen/Abladen übernehmen wir keine Haftung. Sollte der LKW die Baustelle nicht erreichen können, weil z.B. die Zufahrt zu eng ist, so ist der angegebene Frachtsatz trotzdem zu entrichten. Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Sand - Kies - Findlinge - Mutterboden Material Seite 3 Körnung ME € 0 - 8 mm 0 - 1 mm 0 - 2 mm 0 - 16 mm to to to to 19,50 14,00 19,50 21,00 2 - 8 mm 8 - 16 mm 16 - 32 mm to to to 21,00 21,00 21,00 0 - 45 mm 0 - 32 mm 0 - 2 mm 0 - 5 mm 2 - 5 mm 2 - 5 mm to to to to to to 15,00 15,00 22,20 22,20 25,20 23,50 15 - 45 cm 50 - 150 cm 15 - 45 cm 15 - 60 cm 15 - 60 cm to to to to to 110,00 220,00 130,00 130,00 60,00 10 - 25 mm ohne Humus Sack to 5,61 19,80 0 - 12 mm to 31,50 Sand / Mischkies Niederrheinsand* Oberrhein-Sand Oberrhein-Sand* Oberrhein-Mischkies* Körnungen Oberrhein-Körnung* Oberrhein-Körnung* Oberrhein-Körnung* Lava / Splitte für Unterbau Lava-Mischkörnung Basalt-Mineralgemisch Basalt-Sand Basalt-Sand Basalt-Splitt Moräne-Splitt Findlinge - Wasserbausteine Wasserbausteine Granit Findlinge-Granit Findlinge-Jura Findlinge-Lava Findlinge-Basalt grau bunt beige-gelb rotbraun anthrazit Rindenmulch / Mutterboden Rindenmulch, 70 ltr. Sack Mutterboden, gesiebt Wegebau Kalksteinmineralgemisch für wassergebundene Wegedecken * güteüberwacht nach DIN EN 12620 Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Splitt - Grobkies Seite 4 Material Körnung ME € für rund ums Haus Jura-Marmor-Schotter gelb 56 - 120 mm to 95,00 Kalkstein-Schotter silber-beige 22 - 45 mm to 80,00 Kalkstein-Schotter silber-beige 70 - 110 mm 80,00 Marmor-Kies weiß versch. Körnungen to to 270,00 Marmor-Splitt weiß versch. Körnungen to 270,00 Porphyr-Splitt rot-braun 11 - 16 mm to 80,00 Granit-Splitt rot 8 - 16 mm to 98,00 Granit-Splitt grau 16 - 32 mm to 98,00 Granit-Schotter grau 32 - 56 mm to 98,00 Granit-Schotter grau 60 - 150 mm to 98,00 Grauwacke-Splitt rot-braun-grau 16 - 22 mm to 35,00 Grauwacke Schotter rot-braun-grau 80 - 150 mm to 33,00 Basalt-Splitt schwarz 16 - 32 mm to 31,00 Basalt-Schotter schwarz 32 - x mm to 39,00 Basalt-Schotter schwarz 55 - x mm to 42,00 Moräne-Grobkiesel bunt 32 - x mm to 62,00 Moräne-Grobkiesel bunt 56 - x mm to 82,00 Moräne-Grobkiesel bunt 100 - x mm to 102,00 Taunusquarzit gelb-weiß 8 - 16 mm to 70,00 Quarzsplitt weiß 8 - 12 mm to 110,00 Quarzkies weiß 16 - 32 mm to 95,00 Quarzkies weiß 32 - 56 mm to 130,00 Lava-Granulat 20 kg-Sack 2 - 8 mm Sack Quarzkies Grauwacke-Splitt Taunusquarzit Granit-Schotter Jura-Marmor Basalt-Splitt Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten 8,40 Stand: April 2015 Dekorative Ziersteine Material Farbe Seite 5 Körnung ME € 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 50 - 100 mm kg 0,50 100 - 200 mm kg 0,50 Spaghettisteine beige 150 - 350 mm kg 0,50 Moonstone natur 150 - 350 mm kg 0,50 8 - 12 mm kg 0,30 50 - 80 mm Sack 22,50 Anatolia grün Verona rosso Flambe weinrot Granit Balls Pfeffer + Salz Green Shadow grün-orange Levanto rosso Nyx schwarz-weiß Rainbow rot-weiß Verona (Splitt) rosso Glitzersteine (25 kg) schwarz und weiß Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Pflaster Seite 6 (handelsübliche Schlagungen) Material Beschreibung Farbe Format "Türkei" schwarz 4x6 6X8 8 x 11 15 x 17 9,0 6,8 5,0 2,5 to to to to 300,00 255,00 235,00 240,00 plan gespalten für Reihenverlegung anthrazit 9x9x9 5,5 to 345,00 BASALT "Deutschland" gebraucht schwarz 8 x 11 14x16/15x17 4,8 2,5 to to 233,00 190,00 BASALTLAVA "Deutschland" gebraucht neu grau-blau anthrazit 14x16/15x17 14 x 17 3,0 2,5 to to 155,00 250,00 grau 4x6 6x8 8 x 10 15 x 17 9,0 6,8 5,0 2,5 to to to to 204,00 182,00 187,00 184,00 rötlich/violett 4x 6 8 x 10 9,0 5,0 to to 285,00 270,00 "Indien" schwarz 8 x 10 5,0 to 329,00 "China", Klasse 1 gelb-grau 9x9 5,5 to 350,00 rot grün-grau 9x9 9x9 5,5 5,5 to to 360,00 360,00 rotbraun-grau 4x6 6x8 8 x 11 15 x 17 9,0 6,8 5,0 2,7 to to to to 355,00 355,00 345,00 345,00 BASALT teilweise mit Kontaktflächen BASALT GRANIT "Vietnam" "Türkei" Mittelkorn GRANIT "Indien" MANGA GRANIT qm / to ME € gesägt und gestockt "China", Klasse 1 gesägt und geflammt PORPHYR "Südtirol" SANDSTEIN "Indien" verschiedene Farben und Formate GRAUWACKE "Bergisch" herbstbunt 8 x 11 5,0 to 350,00 MARMOR "Italien" weiß 4x6 8 x 10 9,0 5,0 to to 405,00 405,00 Seiten teilw. gesägt Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten auf Anfrage Stand: April 2015 Polygonalplatten Seite 7 Polygonalplatten - spaltrauhMaterial Beschreibung Stärke ca. Format PORPHYR "Südtirol" rotbraun-grau SANDSTEIN "Indien" kg/qm ME €/to €/qm Dünnformat 10-30 mm 15-25 cm ca. 62 Standard 20-50 mm 15-25 cm 83 to 225,00 18,68 Gigante 20-40 mm 20-40 cm 78 to 335,00 26,13 Großformat 30-70 mm 20-40 cm 105 to 275,00 28,88 Modak 20-40 mm 4-10 St./qm 70 to 560,00 39,20 Ravenna 25-40 mm 4-7 St./qm 75 to 540,00 40,50 hellgelb-gemischt 12-25 mm 5-9 St./qm 43 to 985,00 42,36 25-40 mm 5-9 St./qm 68 to 685,00 46,58 to 295,00 18,29 QUARZITE Albino Castelló silber-grau 20-30 mm 4-7 St./qm 47 to 1.000,00 47,00 Forest grau-grün-beige 15-30 mm 8-12 St./qm 45 to 700,00 31,50 25-40 mm 4-7 St./qm 80 to 520,00 41,60 Orient Rosso rosa 15-30 mm 8-12 St./qm 45 to 810,00 36,45 Nordland grau-grün 20-30 mm 4-7 St./qm 70 to 600,00 42,00 SCHIEFER rustikal anthrazit 20-30 mm 4-7 St/qm 65 to 500,00 32,50 Alle Maße haben Toleranzen ! Abrechnungsbasis ist das ermittelte Gewicht Orient Rosso Nordland Sandstein Porphyr Albino Castelló Castelló Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Bodenplatten Seite 8 Bodenplatten Material Beschreibung Stärke ca. Format PORPHYR alle Kanten handbekantet, Oberfläche spaltrauh freie Längen 2 - 5 cm 15 cm 100 qm 60,00 2 - 5 cm 20 cm 100 qm 69,00 2 - 5 cm 25 cm 100 qm 72,00 2 - 5 cm 30 cm 100 qm 75,00 2 - 5 cm 35 cm 100 qm 80,00 40 cm 100 100 qm qm 86,00 "Südtirol" rotbraun-grau mit gesägten Kanten BASALT* "China" anthrazit GRANIT "China" grau GRANIT "China" rot Granit ASTRA "Indien" violett-gewolkt TRAVERTIN VANILLA "Türkei" creme-beige QUARZIT ROSA BAHIA "Brasilien" rosé allseits gesägt, Oberfläche geflammt Fase 2 mm allseits gesägt, Oberfläche geflammt Fase 2 mm allseits gesägt, Oberfläche geflammt Fase 2 mm allseits gesägt, Kanten abgezogen Oberfläche geflammt und gebürstet allseits gesägt Oberfläche antik Kanten getrommelt handbekantet Oberfläche spaltrauh 2 - 5 cm 2 - 5 cm verschiedene Breiten kg / ME ME € auf Anfrage 3 cm 40 x 40 cm 90 qm 63,00 3 cm 40 x 60 cm 90 qm 63,00 3 cm 60 x 60 cm 90 qm 65,00 3 cm 40 x 40 cm 84 qm 38,00 3 cm 40 x 60 cm 84 qm 38,00 3 cm 60 x 60 cm 84 qm 40,00 3 cm 40 x 40 cm 84 qm 50,00 3 cm 40 x 60 cm 84 qm 50,00 3 cm 60 x 30 cm 85 qm 73,00 3 cm 60 x 40 cm 80 qm 61,00 25 - 40 mm 60 x 40 cm 90 qm 89,00 *Nicht mit säurehaltigen Reinigern behandeln, auch von der Verfugung mit Kunstharzfugenmörtel wird abgeraten Alle Maße haben Toleranzen ! Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Bodenplatten und Blockstufen Seite 9 Bodenplatten Material Beschreibung Stärke ca. Format QUARZIT handbekantet Oberfläche spaltrauh 25 - 40 mm 60 x 40 cm 90 qm 85,00 2 - 4 cm 40 x 40 cm 80 qm 47,50 2 - 4 cm 40 x 60 cm 80 qm 47,50 25 - 35 mm Ø3m 600 Stück GIALLO IMPERIALE "Brasilien" gelb SANDSTEIN "Indien" Oberfläche spaltrauh handbekantet Kreisplatten "Indien" versch. Farben BASALTLAVA Modak, Rot, Gelb, Grau, Mint, Ravenna Oberfläche spaltrauh kg / ME ME € 530,00 auf Anfrage grau-blau Blockstufen Material Beschreibung BASALT allseits gesägt und geflammt ausser Boden, 5 mm Fase an allen Kanten "China" G684 GRANIT "China" G603 Stück Stück Stück Stück Stück 65,00 97,50 130,00 162,50 195,00 15x35x 50 15x35x 75 15x35x100 15x35x125 15x35x150 74 110 147 184 220 Stück Stück Stück Stück Stück 45,00 67,50 90,00 112,50 135,00 15x35x100 15x35x125 147 184 Stück Stück 110,00 137,50 grau 14-16x35x100 136 Stück 90,00 braun oder beige 14-16x35x100 136 Stück 75,00 grau SANDSTEIN Oberfläche spaltrauh handbekantet € 79 119 158 198 238 allseits gesägt und geflammt ausser Boden, 5 mm Fase an allen Kanten rot kg / St. ME 15x35x 50 15x35x 75 15x35x100 15x35x125 15x35x150 schwarz G562 "Indien" Format Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Palisaden Seite 10 Palisaden Material Beschreibung GRANIT grau allseits bruchrauh "China" Format kg / ME ME 12 x 12 allseits bruchrauh GRANIT runde Palisaden "China" grau allseits gestockt BASALT "China" anthrazit/schwarz BASALT runde Palisaden Ø 12 cm 100 cm 30 Stück 16,40 Ø 12 cm 25 cm 8 Stück 50 cm 16 Stück 12,80 25 cm 11 Stück 50 cm 22 Stück 14,00 75 cm 33 Stück 21,00 100 cm 44 Stück 28,00 12 x 12 "China" anthrazit/schwarz SANDSTEIN "Indien" handbehauen 6,80 13,60 20,40 27,20 Stück 4,65 Stück 9,30 Stück 13,95 Stück 18,60 Stück 8,20 Stück 16,40 allseits bruchrauh bruchrauh rot 10 20 30 40 20 40 12 x 25 € grau 25 cm 50 cm 75 cm 100 cm 25 cm 50 cm rot allseits fein gestockt Stelen grau € 6,40 7,00 rot-gelb-braun 12 x 12 50 cm 16 Stück 14,60 rot-gelb-braun 12 x 12 75 cm 25 Stück 21,90 rot-gelb-braun 12 x 12 100 cm 33 Stück 29,20 Ø ca. 15-25 cm Höhen ca. 50 - 120 cm 95 Basaltsäulen wie gewachsen, mit natürlicher Patina lfdm auf Anfrage Alle Maße haben Toleranzen ! Sandstein Basalt Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Granit Stand: April 2015 Sitzgruppen Seite 11 Sitzgruppe Material BASALTLAVA Maße Beschreibung ME € Tisch ca. 80 - 100 cm breit 180 - 220 cm lang Stück 680,00 Tisch ca. 60 - 80 cm breit 150 - 180 cm lang Stück 590,00 Tisch ca. 140 cm Ø rund Stück 840,00 Sitzbank gerade Sitzbank mit geschwungen Kanten Sitzbank gerade Sitzbank mit geschwungenen Kanten Hocker/Sitzpoller wie gewachsen ca. 30 - 40 cm breit 151 - 180 cm lang Stück 345,00 ca. 30 - 40 cm breit 151 - 180 cm lang Stück 370,00 ca. 30 - 40 cm breit 181 - 220 cm lang Stück 370,00 ca. 30 - 40 cm breit 180 - 220 cm lang Stück 410,00 ca. Ø 30 cm 45 cm hoch Stück 120,00 Tischgruppen aus Basaltlava sind unverwüstliche Ganzjahresmöbel. Die Widerstandsfähigkeit gegen alle Einflüsse von Wind und Wetter geben den Möbeln ihren ganz besonderen Charakter. Blumenkübel Blumenkübel bilden den richtigen Rahmen für hochwertige Bepflanzungen. Blumenkübel sind Einzelanfertigungen, die hier abgebildeteten Muster sind nicht vorrätig! Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Randeinfassungen Seite 12 Bindersteine Material Beschreibung PORPHYR eine Seite bossiert, ca. 6-8 cm stark, in freien Längen ca. 15 - 30 cm 10 cm hoch 5,0 to 350,00 eine Seite bossiert, ca. 12 cm stark, in freien Längen ca. 30 - 40 cm 12 cm hoch 3,0 to 350,00 Format kg / m ME € 45 Stück 22,00 85 Stück 24,00 98 Stück 31,00 70 lfdm 35,00 30 Stück 19,00 60 Stück 38,00 68 Stück 36,00 90 Stück 47,00 "Südtirol" Format qm / to ME € Leistensteine Material Beschreibung GRANIT allseits spaltrauh, freie Längen ca. 100 cm "China" grau BASALT anthrazit BASALT "China" schwarz 8 cm breit 25 cm hoch allseits spaltrauh, freie Längen ca. 100 cm 12 cm breit allseits spaltrauh, freie Längen ca. 100 cm 14 cm breit unförmig behauen, freie Längen ca. 30 - 50 cm allseits bruchrauh, ca. 50 cm lang 25 cm hoch 25 cm hoch 12-14 breit 20-25 hoch 8 cm breit 25 cm hoch allseits bruchrauh, ca. 100 cm lang allseits bruchrauh, ca. 75 cm lang allseits bruchrauh, ca. 100 cm lang 8 cm breit 25 cm hoch 12 cm breit 25 cm hoch 12 cm breit 25 cm hoch Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Mauersteine Seite 13 Trockenmauersteine Material Beschreibung braun-grau-grün GRAUWACKE 20 - 40 cm Einband Format ca. 6 - 25 cm stark "Bergisch" grau-beige-rot 15 - 40 cm Einband "Mosel" SANDSTEIN "Indien" GRANIT grau Jura-Marmor gelb Muschelkalk grau-beige Basalt anthrazit ca. 10 - 35 cm stark Ravenna rötlich-braun-beige ca. 30-50 cm lang ca. 15 cm hoch gespalten teilweise mit Bohrlöcher ca. 20x20x40 cm 20 cm tief allseits grob maschinengespalten ca. 30-50 cm lang ca. 15-25 cm allseits grob maschinengespalten ca. 30-50 cm lang ca. 15-25 cm allseits grob gespalten ca. 30-45 cm lang ca. 15-25 cm Einband Einband Einband qm / to ME € 1,5 to 145,00 1,5 to 155,00 2,0 to 440,00 1,8 to 200,00 2,0 to 220,00 2,0 to 220,00 1,8 - 2,0 to 280,00 Jura-Marmor Sandstein Jura-Marmor Granit berg. Grauwacke Mosel-Grauwacke Muschelkalk Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Pflasterfugenmörtel Seite 14 Fugenmörtel auf Kunstharzbasis Material Beschreibung ROMPOX 1-Komponenten-Fertigmischung "EASY" für Fugenbreiten ab 8 mm für Fußgängerbelastung stark und dauerhaft wasserdurchlässig ROMPOX 2-Komponenten "Drän PLUS" für Fugenbreiten ab 5 mm für leichte Verkehrsbelastung bis 3 to stark und dauerhaft wasserdurchlässig Gebinde Farbe ME € 25 kg Eimer neutral Eimer 47,75 25 kg Eimer basalt Eimer 54,00 28,5 kg Eimer neutral Eimer 72,11 28,5 kg Eimer basalt Eimer 78,09 ROMPOX 2-Komponenten "D1" für Fugenbreiten ab 3 mm für mittlere Verkehrsbelastung bis 7,5 to - gering wasserdurchlässig 27,5 kg Gebinde neutral Sack 74,25 25 kg Füllstoff + 2,5 kg Harz-/HärterKomponente 27,5 kg Gebinde basalt Sack 84,70 27,5 kg Gebinde neutral Sack 82,23 27,5 kg Gebinde basalt Sack 89,93 ROMPOX 2-Komponenten "D2000" für Fugenbreiten ab 5 mm für mittlere bis starke Verkehrsbelastung bis 25 to sehr gering wasserdurchlässig 25 kg Füllstoff + 2,5 kg Harz-/HärterKomponente Verbrauch (Erfahrungswert) bei einer Mindestfugenbreite von 8 mm und einer Mindestfugentiefe von 30 mm Mosaikpflaster 4/6 cm Kleinpflaster 8/11 cm Großpflaster 15/17 cm Bodenplatten 20x20 cm Bodenplatten 40x40 cm Polygonalplatten kg/m² kg/m² kg/m² kg/m² kg/m² kg/m² ca. 13,5 ca. 7 ca. 5 ca. 3,5 ca. 2,5 ca. 4 - 8 Die Herstellerangaben sind zwingend zu beachten. Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage. Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Strahlmittel Material Seite 15 Körnung Sack/Pal. kg/Sack ME € Sakresiv 0,10 - 0,80 mm 30 40 to 170,00 Sakresiv 0,25 - 1,40 mm 30 40 to 170,00 Sakresiv 1,00 - 2,00 mm 30 40 to 170,00 Normalkorund NK braun 1,0 - 3,0 mm 50 25 kg 1,90 Glasperlen 100 - 200 my 25 kg 2,50 Glasperlen 300 - 400 my 25 kg 2,50 Quarzsand 0,10 - 0,50 mm 40 25 to 200,00 Quarzsand 0,50 - 1,00 mm 40 25 to 200,00 Quarzsand 3,00 - 4,00 mm 40 25 to 200,00 Sakresiv = Sakresiv ist ein synthetisches, mineralisches Strahlmittel für die Oberflächenvorbehandlung unter Einsatz eines Fördermittels wie Druckluft oder Wasser. Es ist eine aufbereitete Schmelzkammerschlacke, kantig schwarz. Silicose-, toxisch-, cancerogenungefährlich nach EN 8201 Anwendungsgebiete: - Karosseriearbeiten, Naßstrahlen - Anstrichentfernung (Holz) - Strahlarbeiten an Rohrleitungen, Tank, etc. - Entfernung von Zement und stark verrostetem Stahl Glasperlen = Glasperlen können aufgrund ihrer Härte und Kugelform Verunreinigungen und Metalloxide entfernen, ohne die behandelten Flächen selbst zu schädigen. Da Glas chemisch nicht mit anderen Materialien reagiert, verursachen die Mikrokugeln keinerlei Korrosion auf den behandelten Oberflächen und damit auch keine Fremdablagerungen. Anwendungsgebiete: - Oberflächenbehandlung - Reinigungsstrahlen - Polieren Normalkorund = Normalkorund braun - NK gehört zu der Gruppe der Elektrokorunde. Er wird durch reduzierende Schmelze aus hochwertigen Bauxiten im elektrischen Lichtbogenofen nach dem Blockverfahren hergestellt. Durch den Gehalt von ca. 2,9% Titanoxid ist dieser Korund ein zähhartes und extrem standfestes, eisenfreies Strahlmittel für hohe Anforderungen. Anwendungsgebiete: - Nass und Trockenstrahlmittel - Schleif-, Läpp- und Poliermittel - Kunstharz-Schleifscheiben und Schleifmittel - Verschleißschutz- und Feuerfestprodukte Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Gabionen, Verpackungen, Winterprodukte Seite 16 Gabionen incl. Zubehör Material Beschreibung ZnAL 95/5 Zink 95 % Alu 5 % 350g/m² beschichtet Maschenweite 10 x 10 cm Drahtstärke Ø 4,5 mm Spiralen Ø 4,0 mm Distanzhalter Ø 5,0 mm ZnAL 95/5 Zink 95 % Alu 5 % 350g/m² beschichtet Maschenweite 10 x 5 cm Drahtstärke Ø 4,5 mm Spiralen Ø 4,0 mm Distanzhalter Ø 5,0 mm Größe ME € 50 x 50 x 50 cm Stück 40,00 100 x 50 x 50 cm Stück 48,00 100 x 50 x 100 cm Stück 58,00 100 x 100 x 100 cm Stück 71,00 50 x 50 x 50 cm Stück 43,00 100 x 50 x 50 cm Stück 53,00 100 x 50 x 100 cm Stück 69,00 100 x 100 x 100 cm Stück 89,00 ME € Zusätzlich können wir Ihnen auch Pergonen (Steinzäune) sowie Gabionen in 23 cm Tiefe anbieten Auf Grund der stark schwankenden Stahlpreise können die o.g. Preise abweichen. Sonstiges Material Beschreibung Big-Bags Big-Bags Europaletten Gitterboxen Bohrungen nur Befüllung oder Kauf inklusive Befüllung (keine Rückgabe möglich) bei frachtfreier Rückgabe an unser Lager Vollgutschrift nur Befüllung (durch den AG gestellt) Durchmesser 25 mm (z.B. für Brunnengestaltung) bis 80 cm Stück Stück Stück Stück cm 12,00 24,00 15,00 8,00 2,00 -kein Pfand auf Verpackungen- Winterprodukte Material Beschreibung Holzbriketts Holzbriketts Holzbriketts Holzpellets Auftausalz Auftausalz gepresste Harthölzer, rund mit Loch gepresste Harthölzer, eckig Pini Kay 6 mm, für Pelletöfen Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten à 10,0 kg à 10,0 kg à 10,0 kg à 15,0 kg à 25 kg à 50 kg ME € Paket Paket Paket Sack Sack Sack Preise saisonbedingt auf Anfrage Stand: April 2015 Verlegehinweise Seite 17 - Die Platten vor der Verlegung reinigen. Staub, Sägeschlamm oder ähnliches verhindern die Haftung des Mörtels. - Bei allen Platten empfehlen wir rückseitig eine Grundierung (z.B. mit PCI - ISOGRUND) aufzutragen, um den Haftverbund zwischen Platte und Mörtelbett zu verbessern. - Sofern nicht anders bestellt, haben Bodenplatten in fixen oder freien Längen immer Toleranzen in den Stärken gemäß EN. Sie sind daher im Mittel- oder Dickbettmörtel zu verlegen. Eine Verlegung mit Kleber ist nur bei kalibrierten Platten zulässig. - Bodenplatten dürfen generell nicht knirsch verlegt werden. Toleranzen gemäß EN 1341 sind zulässig und müssen über die Fugen aufgefangen werden. Bei spaltrauhen Materialien dienen die Fugen zur Verminderung von Überzähnen. Bei Bodenplatten mit gesägten Kanten sollten ca. 5-7 mm, bei Bodenplatten mit handbekanteten Kanten müssen mindestens 10-15 mm Fugenbreiten eingeplant werden. Ferner trocknet über die Fugen Kondeswasser unterhalb der Platten schneller aus. - Arbeiten Sie ausschließlich mit höherwertigen Zementen ohne Kalk oder Eisenanteilen wie zum Beispiel Trasszement, um Ausblühungen oder Ausrostungen so weit wie möglich auszuschließen. - Um zu vermeiden, dass sich die Reste von Fugenmassen auf den Steinoberflächen beim Einschlämmen der kompletten Fläche absetzen, empfehlen wir Ihnen: sauberes Ausgiessen der Fugen mit flüssigem Fugenmörtel Verlegung und Verfugung von kleinen Teilfächen in einem Arbeitsgang sofortige Reinigung von verschmutzten Platten vor dem Abbinden mit Mörtel - Planen Sie bei Ihren Flächen ein ausreichend starkes Gefälle von ca. 2,5 - 3 % ein. Oberflächenwasser muß immer vom Haus wegfliessen. - Naturstein zeichnet sich durch eine schwankende Wasseraufnahme aus. Diese kann auch innerhalb eines Produktionsvorkommens variieren. Hieraus kann ein unregelmäßiges Abtrocknungsverhalten innerhalb der verlegten Natursteinflächen resultieren. BITTE BEACHTEN Wir weisen darauf hin, dass die Verlegehinweise keine fachtechnische Beratung ersetzen können. Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu einem Landschaftsarchitekten oder einem Fachbetrieb des Garten- und Landschaftbaus in Ihrer Region. Diese Verlegehinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und verstehen sich als zusätzliche Information. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Haftung im Schadensfall. Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Wegbeschreibung Seite 18 So finden Sie uns ... von der B 9 und B 42 aus Richtung Koblenz kommend Abfahrt Niederlahnstein Im 1. Kreisverkehr 2. Ausfahrt abfahren in die Kölner Straße Im 2. Kreisverkehr 2. Ausfahrt abfahren Hauptrichtung ca. 1,5 km dem Straßenverlauf folgen Sie überqueren die Lahnbrücke (blau) nach ca. 300m (an der Sparda-Bank) rechts abbiegen in die Frankenstraße / Am Hafen folgen Sie dem Straßenverlauf bis zum Ende, dort finden Sie Büro und Lager der Rhenus SE & Co. KG Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten Stand: April 2015 Träume verwirklichen LieferungsLieferungs- und Zahlungsbedingungen, Ausgabe Januar 2007 _____________________________________________________________________________________________________ § 1 Allgemeines 1. Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers auch in laufender und künftiger Geschäftsverbindung. Wir speichern Personen- und Firmenbezogene Angaben mit aDV. 2. Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind. § 2 Angebote, Lieferfristen 1. Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf vorbehalten. 2. Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt. 3. Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt. 4. Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe; naturbedingte Abweichungen sind vorbehalten. § 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit 1. Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferungen trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten. 2. Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet. Bei Lieferung per Schiff gelten die Bedingungen der mit den Transporten beauftragten Frachtführer und die am Löschplatz gültigen Umschlagskonditionen neben diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen. Nicht zu vertreten haben wir beispielsweise auch Transportverzögerungen durch Naturereignisse wie z.B. Hochwasser, Niederwasser oder Schifffahrtssperren. Mehrkosten, die durch Niederwasser entstehen, sind vom Käufer zu tragen (Kleinwasserzuschlag). 3. Bei Grobkieseln sind evtl. Verschmutzungen und gebrochene Steine umschlagsbedingt und berechtigen nicht zu Reklamationen. 4. Bei Polygonalplatten ist die Abrechnungsbasis das ermittelte Gewicht an unserer öffentlich, geeichten Waage. 5. Bei gebrauchtem Natursteinpflaster sind ca. 5 - 10 % Schmutzanteil und angeschlagene Steine zulässig; dieses schließt Beanstandungen aus. 6. Für evtl. Warenrücknahme, die unserer vorherigen Zustimmung bedürfen, schreiben wir den Wert derselben abzüglich einer Kostenpauschale von 15 % bei frachtfreier Rücklieferung an unser Lager Lahnstein dem Käufer gut. 7. Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Mangel an Fracht-, Schiffsraum usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht. 8. Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % der verkauften Menge gelten als Vertragserfüllung. Der Käufer befindet sich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug. 9. Für Südtiroler Porphyr weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Formatangaben nur ca. Werte sind. Unter- und Übermaße in Abweichung von EN 18502 sind zulässig, da die italienischen Produzenten die EN generell nicht anerkennen. § 4 Zahlung 1. Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar. 2. Rechnungen des Verkäufers sind bar ohne Abzug sofort nach Empfang zahlbar. Fälligkeit tritt per Liefertag ein. Zielverkauf bedarf der Vereinbarung. Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen können 2 % Skonto vereinbart werden. 3. Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur Warenwert ohne Fracht. 4. Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung; sie werden, wenn der Verkäufer ihre Hergabe einräumt, nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks ist der Verkäufer nicht verpflichtet. 5. Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt., zu berechnen. 6. Bei Ablehnung zur Forderungsausfallversicherung oder bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. 7. Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten. 8. Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer schriftlich anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind. § 5 Vorbehalt der Konzernaufrechnung 1. Der Käufer ist damit einverstanden, dass die uns und den Unternehmen unseres Bereichs (Konzernunternehmen gem. § 18 AktG und Unternehmen im In- und Ausland, mit denen wir über Beteilungsbrücken von min. 50 % verbunden sind) gegen ihn zustehenden Forderungen innerhalb unseres Bereichs in der Weise abgetreten sind, dass jede Forderung jedem Unternehmen unseres Bereichs als Gesamtgläubiger zusteht. 2. Bei Forderungen des Käufers gegen uns oder Unternehmen unseres Bereiches dürfen wir und die Unternehmen unseres Bereichs Ansprüche gegen ihn und seinen Bereich mit seinen Forderungen aufrechnen/verrechnen. 3. Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn einerseits Barzahlung und andererseits Zahlung in Wechseln vereinbart ist oder wenn die gegenseitigen Ansprüche verschieden fällig sind, wobei mit Wertstellung abgerechnet wird. Bei laufendem Zahlungsverkehr bezieht sich diese Berechtigung auf den Saldo. LieferungsLieferungs- und Zahlungsbedingungen, Ausgabe Januar 2007 _____________________________________________________________________________________________________ § 6 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung 1. Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5 Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Weiterversand, Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Reklamationen von Schiffsladungen haben vor dem Löschen zu erfolgen. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden. 2. Maßnahmen des Verkäufers zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet der Verkäufer nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei. 3. Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 des BGB sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf EN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde. 4. Ansprüche aus etwaigen Mängeln an der Lieferung können sich nur auf die einzelnen mangelhaften Stücke oder Teile bzw. bei Massengut auf die jeweilige Einzelpartie beziehen. In dieser Hinsicht gelten die Lieferungen als teilbare Leistung. Ein Sicherheitseinbehalt seitens des Käufers über den kompletten Rechnungsbetrag oder aus anderen Rechnungen sowie deren Zurückbehaltung oder die Aufrechnung von Gegenforderungen sind ausgeschlossen. 5. Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen. § 7 Eigentumsvorbehalte 1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet. 2. Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren. 3. Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht, so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung. 4. Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschl. eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten entsprechend. 5. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt. 6. Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten, nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen. 7. Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten. 8. Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls. 9. Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über. § 8 Gerichtsstand 1. Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel und Scheckklagen, Unna. 2. Dieser Vertrag und seine Erfüllungen unterliegen ausdrücklich Deutschem Recht. § 9 Teilweise Aufhebung der Bedingungen 1. Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht. Rhenus SE & Co. KG - Niederlassung Lahnstein - Am Hafen - 56112 Lahnstein - Tel. 02621/17202621/172-0 - Fax 02621/17202621/172-27
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