Preisliste ab 04-2015

Sand
Splitt
Zierkies
Findlinge
Pflaster
Palisaden
Mauersteine
Bodenbeläge
Gabionen
Strahlmittel
Randeinfassungen
Pflasterfugenmörtel
Wir bringen den Stein ins Rollen
Rhenus SE & Co. KG
Am Hafen
56112 Lahnstein
Tel.:
02621 172-0
Fax:
02621 172-27
eMail:
[email protected]
Öffnungszeiten:
Montag – Freitag
Samstag
Dezember bis Februar
Samstags geschlossen
07.00 - 12.15 Uhr
12.45 - 17.00 Uhr
07.00 - 12.00 Uhr
Inhaltsverzeichnis
Allgemeines
Seite 1 + 2
Sand-Kies-Findlinge-Mutterboden
Seite 3
Splitt-Grobkies
Seite 4
Dekorative Ziersteine
Seite 5
Pflaster
Seite 6
Polygonalplatten
Seite 7
Bodenplatten
Seite 8
Bodenplatten und Blockstufen
Seite 9
Palisaden
Seite 10
Sitzgruppen
Seite 11
Randeinfassungen
Seite 12
Mauersteine
Seite 13
Pflasterfugenmörtel
Seite 14
Strahlmittel
Seite 15
Gabionen, Verpackungen, Winterprodukte
Seite 16
Verlegehinweise
Seite 17
Wegbeschreibung
Seite 18
Verlegebeispiele
Lieferungs- und Zahlungsbedingungen
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Allgemeines
Seite 1
ALLGEMEINES
Unsere Preise verstehen sich:
- zuzüglich der jeweils gültigen Mehrwertsteuer
- ab Lager Lahnstein, inkl. LKW-Beladung und Verwiegung
- freibleibend
- evtl. Kleinwasserzuschläge kommen zur Anrechnung
bei Oberrhein-Materialien
ab Pegel Kaub 1,60 m, bzw. ab Pegel Maxau 4,20 m
bei Niederrhein-Materialien und Naturstein-Pflaster "Türkei"
ab Pegel Köln 2,20 m
Je 10 cm weniger = 10 % Frachtaufschlag
Ab einem Pegel Kaub von 0,80 m bzw. Maxau von 3,50 m entfällt unsere
Lieferverpflichtung.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN
innerhalb 14 Tage nach Rechnungsdatum ./. 2 % Skonto, ansonsten nach
30 Tage rein netto;
bei Erstgeschäften generell per Vorauskasse oder bar;
das Aussortieren von Waren wird mit einen Zuschlag von 20 % berechnet
RÜCKNAHMEN
Bitte berechnen Sie Ihre Bedarfsmengen genau. Eine Warenrücknahme ist
grundsätzlich ausgeschlossen. Unser Verkauf unterstützt Sie gerne bei
Ihrer Bedarfsermittlung. (siehe LZB §3, Absatz6)
KLEINMENGEN
Bei Mindermengen unter 30,00 € berechnen wir einen Zuschlag für Portie,
Papiere, etc. in Höhe von 3,80 € pro 14-tägigem Fakturierungsrhythmus,
jeweils zum 01. und 15. eines Monats.
REKLAMATIONEN
Beanstandungen / Reklamationen sind sofort bzw. binnen 5 Werktagen
nach Lieferung, in jedem Fall aber vor dem Weiterversand, Verarbeitung
oder Einbau, schriftlich anzuzeigen.
Weiterverarbeitetes Material verliert jeglichen Reklamationsanspruch!
SONDERBESTELLUNGEN
Sonderbestellungen müssen zu 100 % der Auftragsmenge abgenommen
werden.
VERPACKUNGEN
Verpackungsmaterialien sind Einwegverpackungen und (Big-Bags, EinwegPaletten, Kisten, Folien, Bänder etc.) gehen in das Eigentum des
Auftraggebers über. Die Entsorgung erfolgt auf dessen Kosten.
TRANSPORTSICHERUNG
Für die Abholungen von unserem Lager in Lahnstein handelt jeder
Frachtführer, Fahrer bzw. Selbstabholer für die Sicherung der Ware und
das Einhalten des zulässigen Ladegewichts in Eigenverantwortung. Wir
übernehmen keine Verantwortung für unsachgemäß transportierte Waren
und Güter bzw. Überladung.
BELADUNG
Die Einweisung zur Beladung erfolgt durch unser Fachpersonal. Mit
unseren Umschlaggeräten können wir ausschließlich LKW und geeignete
Anhänger beladen. Das Verladen in PKW und anderen geschlossenen
Fahrzeugen und nicht geeigneten Anhängern erfolgt grundsätzlich durch
den Abholer. Für den Fall, dass wir Sie dennoch bei einer solchen
Beladung unterstützen, können wir dies nur unter Haftungsfreistellung
durchführen.
LAGERPLATZ
Den Anweisungen unseres Lagerpersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
Der Lagerplatz darf nur nach Freigabe durch uns und ausschließlich im Schritttempo befahren werden. Die Anmeldung zur Abholung
erfolgt an der Waage. Das Betreten des Lagerplatzes ohne Begleitung
durch uns ist untersagt. Eltern haften für ihre Kinder.
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Allgemeines
Seite 2
EIGENSCHAFTEN VON Abweichungen in Farbe und Struktur, insbesondere bei gebrauchtem
Pflaster, bleiben vorbehalten, soweit sie in der Natur der verwendeten
NATURSTEIN
Materialien liegen und handelsüblich sind. Fotos und Mustersteine geben
für Farbe und Beschaffenheit nur Anhaltswerte wieder. Hierzu gehören
auch
korrosionsbedingte
Farbveränderungen.
Handelsübliche
Schlagungen entsprechen keiner Güteklasse.
Porphyr entspricht generell nicht der EN.
Materialabmessungen und -ergiebigkeiten sind als Richt- und Erfahrungswerte zu verstehen, eine Gewähr hierfür können wir nicht übernehmen.
Das beim Pflaster enthaltene Steinmehl ist durch den mehrfachen
Umschlag (Schüttgut) entstandener Abrieb und berechtigt nicht zur
Reklamation.
Alle grauen Granite können sich je nach Intensität der Aggressoren im
Laufe der Zeit gelblich verfärben. Ursächlich hierfür ist in erster Linie die
Limonitisierung (Ausrostung) der Biotit-Glimmer. Dies liegt in der
Eigenschaft des Steines und berechtigt später nicht zur Reklamation.
Schichten- und Sedimentgesteine, wie z.B. Porphyr, Grauwacke,
Sandstein oder Quarzit, können tendenziell zum Aufspalten neigen. Dies
kann durch eine gebundene Bauweise kompensiert werden.
GEBRAUCHTES
NATURSTEIN PFLASTER
Bei Gebrauchtpflaster können, bedingt durch den Ausbau der Materialien,
Schmutz und Fremdanteile enthalten sein und berechtigen daher nicht zu
Reklamationen. Maßabweichungen und angeschlagene Steine sind
zulässig und schließt Beanstandungen aus.
Gebrauchtpflaster entspricht generell keiner Güteklasse.
EIGENSCHAFTEN VON Leichte Verschmutzungen und gebrochene Steine sind umschlagsbedingt
und berechtigen nicht zur Reklamation. Keine Gewährleistung auf Farbe,
GROBKIESEL UND
Beschaffenheit und Größe, da diese Ware nicht der Güteprüfung
FINDLINGEN
unterliegt.
SONSTIGES
Es gelten ausschließlich unsere Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Als Gerichtsstand gilt Unna als vereinbart.
Alle bisherigen Preise verlieren hierauf ihre Gültigkeit. Preiskorrekturen insbesondere aufgrund tariflicher/gesetzlicher Veränderungen bei
Frachten, etc. - bleiben vorbehalten.
HINWEIS
Trotz umfangreicher Lagerhaltung kann es vorkommen, dass ein Artikel
momentan nicht verfügbar ist. Bitte rufen Sie uns an und lassen Ihr
Material reservieren.
Materialreservierungen erfolgen für max. 1 Woche.
Kalkulieren Sie bitte gegebenenfalls Lieferzeiten mit ein.
Anlieferung erfolgt nur auf gut befestigten Wegen. Für evtl. Beschädigungen beim Abkippen/Abladen übernehmen wir keine Haftung. Sollte der
LKW die Baustelle nicht erreichen können, weil z.B. die Zufahrt zu eng ist,
so ist der angegebene Frachtsatz trotzdem zu entrichten.
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Sand - Kies - Findlinge - Mutterboden
Material
Seite 3
Körnung
ME
€
0 - 8 mm
0 - 1 mm
0 - 2 mm
0 - 16 mm
to
to
to
to
19,50
14,00
19,50
21,00
2 - 8 mm
8 - 16 mm
16 - 32 mm
to
to
to
21,00
21,00
21,00
0 - 45 mm
0 - 32 mm
0 - 2 mm
0 - 5 mm
2 - 5 mm
2 - 5 mm
to
to
to
to
to
to
15,00
15,00
22,20
22,20
25,20
23,50
15 - 45 cm
50 - 150 cm
15 - 45 cm
15 - 60 cm
15 - 60 cm
to
to
to
to
to
110,00
220,00
130,00
130,00
60,00
10 - 25 mm
ohne Humus
Sack
to
5,61
19,80
0 - 12 mm
to
31,50
Sand / Mischkies
Niederrheinsand*
Oberrhein-Sand
Oberrhein-Sand*
Oberrhein-Mischkies*
Körnungen
Oberrhein-Körnung*
Oberrhein-Körnung*
Oberrhein-Körnung*
Lava / Splitte für Unterbau
Lava-Mischkörnung
Basalt-Mineralgemisch
Basalt-Sand
Basalt-Sand
Basalt-Splitt
Moräne-Splitt
Findlinge - Wasserbausteine
Wasserbausteine Granit
Findlinge-Granit
Findlinge-Jura
Findlinge-Lava
Findlinge-Basalt
grau
bunt
beige-gelb
rotbraun
anthrazit
Rindenmulch / Mutterboden
Rindenmulch, 70 ltr. Sack
Mutterboden, gesiebt
Wegebau
Kalksteinmineralgemisch
für wassergebundene Wegedecken
* güteüberwacht nach DIN EN 12620
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Splitt - Grobkies
Seite 4
Material
Körnung
ME
€
für rund ums Haus
Jura-Marmor-Schotter
gelb
56 - 120 mm
to
95,00
Kalkstein-Schotter
silber-beige
22 - 45 mm
to
80,00
Kalkstein-Schotter
silber-beige
70 - 110 mm
80,00
Marmor-Kies
weiß
versch. Körnungen
to
to
270,00
Marmor-Splitt
weiß
versch. Körnungen
to
270,00
Porphyr-Splitt
rot-braun
11 - 16 mm
to
80,00
Granit-Splitt
rot
8 - 16 mm
to
98,00
Granit-Splitt
grau
16 - 32 mm
to
98,00
Granit-Schotter
grau
32 - 56 mm
to
98,00
Granit-Schotter
grau
60 - 150 mm
to
98,00
Grauwacke-Splitt
rot-braun-grau
16 - 22 mm
to
35,00
Grauwacke Schotter
rot-braun-grau
80 - 150 mm
to
33,00
Basalt-Splitt
schwarz
16 -
32 mm
to
31,00
Basalt-Schotter
schwarz
32 -
x mm
to
39,00
Basalt-Schotter
schwarz
55 -
x mm
to
42,00
Moräne-Grobkiesel
bunt
32 -
x mm
to
62,00
Moräne-Grobkiesel
bunt
56 -
x mm
to
82,00
Moräne-Grobkiesel
bunt
100 -
x mm
to
102,00
Taunusquarzit
gelb-weiß
8 - 16 mm
to
70,00
Quarzsplitt
weiß
8 - 12 mm
to
110,00
Quarzkies
weiß
16 - 32 mm
to
95,00
Quarzkies
weiß
32 - 56 mm
to
130,00
Lava-Granulat
20 kg-Sack
2 -
8 mm
Sack
Quarzkies
Grauwacke-Splitt
Taunusquarzit
Granit-Schotter
Jura-Marmor
Basalt-Splitt
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
8,40
Stand: April 2015
Dekorative Ziersteine
Material
Farbe
Seite 5
Körnung
ME
€
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
50 - 100
mm
kg
0,50
100 - 200
mm
kg
0,50
Spaghettisteine
beige
150 - 350
mm
kg
0,50
Moonstone
natur
150 - 350
mm
kg
0,50
8 - 12
mm
kg
0,30
50 - 80
mm
Sack
22,50
Anatolia
grün
Verona
rosso
Flambe
weinrot
Granit Balls
Pfeffer + Salz
Green Shadow
grün-orange
Levanto
rosso
Nyx
schwarz-weiß
Rainbow
rot-weiß
Verona (Splitt)
rosso
Glitzersteine (25 kg)
schwarz und weiß
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Pflaster
Seite 6
(handelsübliche Schlagungen)
Material
Beschreibung
Farbe
Format
"Türkei"
schwarz
4x6
6X8
8 x 11
15 x 17
9,0
6,8
5,0
2,5
to
to
to
to
300,00
255,00
235,00
240,00
plan gespalten
für Reihenverlegung
anthrazit
9x9x9
5,5
to
345,00
BASALT
"Deutschland"
gebraucht
schwarz
8 x 11
14x16/15x17
4,8
2,5
to
to
233,00
190,00
BASALTLAVA
"Deutschland"
gebraucht
neu
grau-blau
anthrazit
14x16/15x17
14 x 17
3,0
2,5
to
to
155,00
250,00
grau
4x6
6x8
8 x 10
15 x 17
9,0
6,8
5,0
2,5
to
to
to
to
204,00
182,00
187,00
184,00
rötlich/violett
4x 6
8 x 10
9,0
5,0
to
to
285,00
270,00
"Indien"
schwarz
8 x 10
5,0
to
329,00
"China", Klasse 1
gelb-grau
9x9
5,5
to
350,00
rot
grün-grau
9x9
9x9
5,5
5,5
to
to
360,00
360,00
rotbraun-grau
4x6
6x8
8 x 11
15 x 17
9,0
6,8
5,0
2,7
to
to
to
to
355,00
355,00
345,00
345,00
BASALT
teilweise mit
Kontaktflächen
BASALT
GRANIT
"Vietnam"
"Türkei"
Mittelkorn
GRANIT
"Indien"
MANGA
GRANIT
qm / to ME
€
gesägt und gestockt
"China", Klasse 1
gesägt und geflammt
PORPHYR
"Südtirol"
SANDSTEIN
"Indien"
verschiedene Farben und
Formate
GRAUWACKE
"Bergisch"
herbstbunt
8 x 11
5,0
to
350,00
MARMOR
"Italien"
weiß
4x6
8 x 10
9,0
5,0
to
to
405,00
405,00
Seiten teilw. gesägt
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
auf Anfrage
Stand: April 2015
Polygonalplatten
Seite 7
Polygonalplatten - spaltrauhMaterial
Beschreibung Stärke ca. Format
PORPHYR
"Südtirol"
rotbraun-grau
SANDSTEIN
"Indien"
kg/qm ME
€/to
€/qm
Dünnformat
10-30 mm
15-25 cm
ca.
62
Standard
20-50 mm
15-25 cm
83
to
225,00
18,68
Gigante
20-40 mm
20-40 cm
78
to
335,00
26,13
Großformat
30-70 mm
20-40 cm
105
to
275,00
28,88
Modak
20-40 mm 4-10 St./qm
70
to
560,00
39,20
Ravenna
25-40 mm
4-7 St./qm
75
to
540,00
40,50
hellgelb-gemischt
12-25 mm
5-9 St./qm
43
to
985,00
42,36
25-40 mm
5-9 St./qm
68
to
685,00
46,58
to
295,00
18,29
QUARZITE
Albino
Castelló
silber-grau
20-30 mm
4-7 St./qm
47
to
1.000,00 47,00
Forest
grau-grün-beige
15-30 mm 8-12 St./qm
45
to
700,00
31,50
25-40 mm
4-7 St./qm
80
to
520,00
41,60
Orient Rosso
rosa
15-30 mm 8-12 St./qm
45
to
810,00
36,45
Nordland
grau-grün
20-30 mm
4-7 St./qm
70
to
600,00
42,00
SCHIEFER
rustikal anthrazit
20-30 mm
4-7 St/qm
65
to
500,00
32,50
Alle Maße haben Toleranzen ! Abrechnungsbasis ist das ermittelte Gewicht
Orient Rosso
Nordland
Sandstein
Porphyr
Albino
Castelló
Castelló
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Bodenplatten
Seite 8
Bodenplatten
Material
Beschreibung
Stärke ca.
Format
PORPHYR
alle Kanten
handbekantet,
Oberfläche spaltrauh
freie Längen
2 - 5 cm
15 cm
100
qm
60,00
2 - 5 cm
20 cm
100
qm
69,00
2 - 5 cm
25 cm
100
qm
72,00
2 - 5 cm
30 cm
100
qm
75,00
2 - 5 cm
35 cm
100
qm
80,00
40 cm
100
100
qm
qm
86,00
"Südtirol"
rotbraun-grau
mit gesägten Kanten
BASALT*
"China"
anthrazit
GRANIT
"China"
grau
GRANIT
"China"
rot
Granit ASTRA
"Indien"
violett-gewolkt
TRAVERTIN
VANILLA
"Türkei"
creme-beige
QUARZIT
ROSA BAHIA
"Brasilien"
rosé
allseits gesägt,
Oberfläche geflammt
Fase 2 mm
allseits gesägt,
Oberfläche geflammt
Fase 2 mm
allseits gesägt,
Oberfläche geflammt
Fase 2 mm
allseits gesägt,
Kanten abgezogen
Oberfläche geflammt
und gebürstet
allseits gesägt
Oberfläche antik
Kanten getrommelt
handbekantet
Oberfläche spaltrauh
2 - 5 cm
2 - 5 cm
verschiedene
Breiten
kg / ME ME
€
auf
Anfrage
3 cm
40 x 40 cm
90
qm
63,00
3 cm
40 x 60 cm
90
qm
63,00
3 cm
60 x 60 cm
90
qm
65,00
3 cm
40 x 40 cm
84
qm
38,00
3 cm
40 x 60 cm
84
qm
38,00
3 cm
60 x 60 cm
84
qm
40,00
3 cm
40 x 40 cm
84
qm
50,00
3 cm
40 x 60 cm
84
qm
50,00
3 cm
60 x 30 cm
85
qm
73,00
3 cm
60 x 40 cm
80
qm
61,00
25 - 40 mm
60 x 40 cm
90
qm
89,00
*Nicht mit säurehaltigen Reinigern behandeln, auch von der Verfugung mit Kunstharzfugenmörtel wird
abgeraten
Alle Maße haben Toleranzen !
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Bodenplatten und Blockstufen
Seite 9
Bodenplatten
Material
Beschreibung
Stärke ca.
Format
QUARZIT
handbekantet
Oberfläche spaltrauh
25 - 40 mm
60 x 40 cm
90
qm
85,00
2 - 4 cm
40 x 40 cm
80
qm
47,50
2 - 4 cm
40 x 60 cm
80
qm
47,50
25 - 35 mm
Ø3m
600
Stück
GIALLO IMPERIALE
"Brasilien"
gelb
SANDSTEIN
"Indien"
Oberfläche
spaltrauh
handbekantet
Kreisplatten
"Indien"
versch. Farben
BASALTLAVA
Modak, Rot,
Gelb, Grau,
Mint, Ravenna
Oberfläche spaltrauh
kg / ME ME
€
530,00
auf Anfrage
grau-blau
Blockstufen
Material
Beschreibung
BASALT
allseits gesägt und geflammt ausser
Boden, 5 mm Fase an allen Kanten
"China"
G684
GRANIT
"China"
G603
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
65,00
97,50
130,00
162,50
195,00
15x35x 50
15x35x 75
15x35x100
15x35x125
15x35x150
74
110
147
184
220
Stück
Stück
Stück
Stück
Stück
45,00
67,50
90,00
112,50
135,00
15x35x100
15x35x125
147
184
Stück
Stück
110,00
137,50
grau
14-16x35x100
136
Stück
90,00
braun oder
beige
14-16x35x100
136
Stück
75,00
grau
SANDSTEIN
Oberfläche spaltrauh
handbekantet
€
79
119
158
198
238
allseits gesägt und geflammt ausser
Boden, 5 mm Fase an allen Kanten
rot
kg / St. ME
15x35x 50
15x35x 75
15x35x100
15x35x125
15x35x150
schwarz
G562
"Indien"
Format
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Palisaden
Seite 10
Palisaden
Material
Beschreibung
GRANIT
grau allseits
bruchrauh
"China"
Format kg / ME ME
12 x 12
allseits bruchrauh
GRANIT
runde Palisaden
"China"
grau
allseits gestockt
BASALT
"China"
anthrazit/schwarz
BASALT
runde Palisaden
Ø 12 cm
100 cm
30
Stück 16,40
Ø 12 cm
25 cm
8
Stück
50 cm
16
Stück 12,80
25 cm
11
Stück
50 cm
22
Stück 14,00
75 cm
33
Stück 21,00
100 cm
44
Stück 28,00
12 x 12
"China"
anthrazit/schwarz
SANDSTEIN
"Indien"
handbehauen
6,80
13,60
20,40
27,20
Stück 4,65
Stück 9,30
Stück 13,95
Stück 18,60
Stück 8,20
Stück 16,40
allseits bruchrauh
bruchrauh
rot
10
20
30
40
20
40
12 x 25
€
grau
25 cm
50 cm
75 cm
100 cm
25 cm
50 cm
rot allseits fein
gestockt
Stelen grau
€
6,40
7,00
rot-gelb-braun
12 x 12
50 cm
16
Stück 14,60
rot-gelb-braun
12 x 12
75 cm
25
Stück 21,90
rot-gelb-braun
12 x 12
100 cm
33
Stück 29,20
Ø ca. 15-25 cm
Höhen ca. 50 - 120 cm
95
Basaltsäulen
wie gewachsen,
mit natürlicher Patina
lfdm
auf Anfrage
Alle Maße haben Toleranzen !
Sandstein
Basalt
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Granit
Stand: April 2015
Sitzgruppen
Seite 11
Sitzgruppe
Material
BASALTLAVA
Maße
Beschreibung
ME
€
Tisch
ca.
80 - 100 cm breit
180 - 220 cm lang
Stück
680,00
Tisch
ca.
60 - 80 cm breit
150 - 180 cm lang
Stück
590,00
Tisch
ca. 140 cm Ø rund
Stück
840,00
Sitzbank
gerade
Sitzbank
mit geschwungen
Kanten
Sitzbank
gerade
Sitzbank
mit geschwungenen
Kanten
Hocker/Sitzpoller
wie gewachsen
ca.
30 - 40 cm breit
151 - 180 cm lang
Stück
345,00
ca.
30 - 40 cm breit
151 - 180 cm lang
Stück
370,00
ca.
30 - 40 cm breit
181 - 220 cm lang
Stück
370,00
ca.
30 - 40 cm breit
180 - 220 cm lang
Stück
410,00
ca.
Ø 30 cm
45 cm hoch
Stück
120,00
Tischgruppen aus Basaltlava sind
unverwüstliche Ganzjahresmöbel.
Die Widerstandsfähigkeit gegen alle
Einflüsse von Wind und Wetter geben
den Möbeln ihren ganz besonderen
Charakter.
Blumenkübel
Blumenkübel bilden den richtigen
Rahmen für hochwertige
Bepflanzungen.
Blumenkübel sind Einzelanfertigungen, die hier abgebildeteten Muster sind nicht vorrätig!
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Randeinfassungen
Seite 12
Bindersteine
Material
Beschreibung
PORPHYR
eine Seite bossiert, ca. 6-8 cm stark,
in freien Längen ca. 15 - 30 cm
10 cm hoch
5,0
to
350,00
eine Seite bossiert, ca. 12 cm stark,
in freien Längen ca. 30 - 40 cm
12 cm hoch
3,0
to
350,00
Format
kg / m
ME
€
45
Stück
22,00
85
Stück
24,00
98
Stück
31,00
70
lfdm
35,00
30
Stück
19,00
60
Stück
38,00
68
Stück
36,00
90
Stück
47,00
"Südtirol"
Format
qm / to ME
€
Leistensteine
Material
Beschreibung
GRANIT
allseits spaltrauh,
freie Längen ca. 100 cm
"China" grau
BASALT
anthrazit
BASALT
"China"
schwarz
8 cm breit
25 cm hoch
allseits spaltrauh,
freie Längen ca. 100 cm
12 cm breit
allseits spaltrauh,
freie Längen ca. 100 cm
14 cm breit
unförmig behauen,
freie Längen ca. 30 - 50 cm
allseits bruchrauh,
ca. 50 cm lang
25 cm hoch
25 cm hoch
12-14 breit
20-25 hoch
8 cm breit
25 cm hoch
allseits bruchrauh,
ca. 100 cm lang
allseits bruchrauh,
ca. 75 cm lang
allseits bruchrauh,
ca. 100 cm lang
8 cm breit
25 cm hoch
12 cm breit
25 cm hoch
12 cm breit
25 cm hoch
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Mauersteine
Seite 13
Trockenmauersteine
Material
Beschreibung
braun-grau-grün
GRAUWACKE 20 - 40 cm Einband
Format
ca. 6 - 25 cm
stark
"Bergisch"
grau-beige-rot
15 - 40 cm Einband
"Mosel"
SANDSTEIN
"Indien"
GRANIT
grau
Jura-Marmor
gelb
Muschelkalk
grau-beige
Basalt
anthrazit
ca. 10 - 35 cm
stark
Ravenna
rötlich-braun-beige
ca. 30-50 cm lang
ca. 15 cm hoch
gespalten
teilweise mit Bohrlöcher
ca. 20x20x40
cm
20 cm tief
allseits grob
maschinengespalten
ca. 30-50 cm lang
ca. 15-25 cm
allseits grob
maschinengespalten
ca. 30-50 cm lang
ca. 15-25 cm
allseits grob
gespalten
ca. 30-45 cm lang
ca. 15-25 cm
Einband
Einband
Einband
qm / to ME
€
1,5
to
145,00
1,5
to
155,00
2,0
to
440,00
1,8
to
200,00
2,0
to
220,00
2,0
to
220,00
1,8 - 2,0
to
280,00
Jura-Marmor
Sandstein
Jura-Marmor
Granit
berg. Grauwacke
Mosel-Grauwacke
Muschelkalk
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Pflasterfugenmörtel
Seite 14
Fugenmörtel auf Kunstharzbasis
Material
Beschreibung
ROMPOX
1-Komponenten-Fertigmischung
"EASY"
für Fugenbreiten
ab 8 mm
für Fußgängerbelastung
stark und dauerhaft wasserdurchlässig
ROMPOX
2-Komponenten
"Drän PLUS"
für Fugenbreiten
ab 5 mm
für leichte Verkehrsbelastung bis 3 to
stark und dauerhaft wasserdurchlässig
Gebinde Farbe
ME
€
25 kg Eimer
neutral
Eimer
47,75
25 kg Eimer
basalt
Eimer
54,00
28,5 kg
Eimer
neutral
Eimer
72,11
28,5 kg
Eimer
basalt
Eimer
78,09
ROMPOX
2-Komponenten
"D1"
für Fugenbreiten
ab 3 mm
für mittlere Verkehrsbelastung
bis 7,5 to - gering wasserdurchlässig
27,5 kg
Gebinde
neutral
Sack
74,25
25 kg Füllstoff + 2,5 kg Harz-/HärterKomponente
27,5 kg
Gebinde
basalt
Sack
84,70
27,5 kg
Gebinde
neutral
Sack
82,23
27,5 kg
Gebinde
basalt
Sack
89,93
ROMPOX
2-Komponenten
"D2000"
für Fugenbreiten
ab 5 mm
für mittlere bis starke
Verkehrsbelastung bis 25 to
sehr gering wasserdurchlässig
25 kg Füllstoff + 2,5 kg Harz-/HärterKomponente
Verbrauch
(Erfahrungswert)
bei einer
Mindestfugenbreite von 8 mm
und einer
Mindestfugentiefe von 30 mm
Mosaikpflaster 4/6 cm
Kleinpflaster 8/11 cm
Großpflaster 15/17 cm
Bodenplatten 20x20 cm
Bodenplatten 40x40 cm
Polygonalplatten
kg/m²
kg/m²
kg/m²
kg/m²
kg/m²
kg/m²
ca. 13,5
ca. 7
ca. 5
ca. 3,5
ca. 2,5
ca. 4 - 8
Die Herstellerangaben sind zwingend zu beachten.
Detaillierte Informationen erhalten Sie auf Anfrage.
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Strahlmittel
Material
Seite 15
Körnung
Sack/Pal. kg/Sack
ME
€
Sakresiv
0,10 - 0,80 mm
30
40
to
170,00
Sakresiv
0,25 - 1,40 mm
30
40
to
170,00
Sakresiv
1,00 - 2,00 mm
30
40
to
170,00
Normalkorund NK
braun
1,0 - 3,0 mm
50
25
kg
1,90
Glasperlen
100 - 200 my
25
kg
2,50
Glasperlen
300 - 400 my
25
kg
2,50
Quarzsand
0,10 - 0,50 mm
40
25
to
200,00
Quarzsand
0,50 - 1,00 mm
40
25
to
200,00
Quarzsand
3,00 - 4,00 mm
40
25
to
200,00
Sakresiv =
Sakresiv ist ein synthetisches, mineralisches Strahlmittel für die
Oberflächenvorbehandlung unter Einsatz eines Fördermittels wie
Druckluft oder Wasser.
Es ist eine aufbereitete Schmelzkammerschlacke, kantig schwarz.
Silicose-, toxisch-, cancerogenungefährlich nach EN 8201
Anwendungsgebiete: - Karosseriearbeiten, Naßstrahlen
- Anstrichentfernung (Holz)
- Strahlarbeiten an Rohrleitungen, Tank, etc.
- Entfernung von Zement und stark verrostetem
Stahl
Glasperlen =
Glasperlen können aufgrund ihrer Härte und Kugelform Verunreinigungen und
Metalloxide entfernen, ohne die behandelten Flächen selbst zu schädigen. Da
Glas chemisch nicht mit anderen Materialien reagiert, verursachen die
Mikrokugeln keinerlei Korrosion auf den behandelten Oberflächen und damit
auch keine Fremdablagerungen.
Anwendungsgebiete: - Oberflächenbehandlung
- Reinigungsstrahlen
- Polieren
Normalkorund =
Normalkorund braun - NK gehört zu der Gruppe der Elektrokorunde. Er wird
durch reduzierende Schmelze aus hochwertigen Bauxiten im elektrischen
Lichtbogenofen nach dem Blockverfahren hergestellt. Durch den Gehalt von
ca. 2,9% Titanoxid ist dieser Korund ein zähhartes und extrem standfestes,
eisenfreies Strahlmittel für hohe Anforderungen.
Anwendungsgebiete: - Nass und Trockenstrahlmittel
- Schleif-, Läpp- und Poliermittel
- Kunstharz-Schleifscheiben und Schleifmittel
- Verschleißschutz- und Feuerfestprodukte
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Gabionen, Verpackungen, Winterprodukte
Seite 16
Gabionen incl. Zubehör
Material
Beschreibung
ZnAL 95/5
Zink 95 %
Alu 5 %
350g/m²
beschichtet
Maschenweite 10 x 10 cm
Drahtstärke Ø 4,5 mm
Spiralen Ø 4,0 mm
Distanzhalter Ø 5,0 mm
ZnAL 95/5
Zink 95 %
Alu 5 %
350g/m²
beschichtet
Maschenweite 10 x 5 cm
Drahtstärke Ø 4,5 mm
Spiralen Ø 4,0 mm
Distanzhalter Ø 5,0 mm
Größe
ME
€
50 x 50 x 50 cm
Stück
40,00
100 x 50 x 50 cm
Stück
48,00
100 x 50 x 100 cm
Stück
58,00
100 x 100 x 100 cm
Stück
71,00
50 x 50 x 50 cm
Stück
43,00
100 x 50 x 50 cm
Stück
53,00
100 x 50 x 100 cm
Stück
69,00
100 x 100 x 100 cm
Stück
89,00
ME
€
Zusätzlich können wir Ihnen auch Pergonen (Steinzäune)
sowie Gabionen in 23 cm Tiefe anbieten
Auf Grund der stark schwankenden Stahlpreise
können die o.g. Preise abweichen.
Sonstiges
Material
Beschreibung
Big-Bags
Big-Bags
Europaletten
Gitterboxen
Bohrungen
nur Befüllung oder Kauf
inklusive Befüllung (keine Rückgabe möglich)
bei frachtfreier Rückgabe an unser Lager Vollgutschrift
nur Befüllung (durch den AG gestellt)
Durchmesser 25 mm (z.B. für Brunnengestaltung)
bis 80 cm
Stück
Stück
Stück
Stück
cm
12,00
24,00
15,00
8,00
2,00
-kein Pfand auf Verpackungen-
Winterprodukte
Material
Beschreibung
Holzbriketts
Holzbriketts
Holzbriketts
Holzpellets
Auftausalz
Auftausalz
gepresste Harthölzer, rund mit Loch
gepresste Harthölzer, eckig
Pini Kay
6 mm, für Pelletöfen
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
à 10,0 kg
à 10,0 kg
à 10,0 kg
à 15,0 kg
à 25 kg
à 50 kg
ME
€
Paket
Paket
Paket
Sack
Sack
Sack
Preise
saisonbedingt
auf
Anfrage
Stand: April 2015
Verlegehinweise
Seite 17
-
Die Platten vor der Verlegung reinigen. Staub, Sägeschlamm oder ähnliches verhindern
die Haftung des Mörtels.
-
Bei allen Platten empfehlen wir rückseitig eine Grundierung (z.B. mit PCI - ISOGRUND)
aufzutragen, um den Haftverbund zwischen Platte und Mörtelbett zu verbessern.
-
Sofern nicht anders bestellt, haben Bodenplatten in fixen oder freien Längen immer
Toleranzen in den Stärken gemäß EN. Sie sind daher im Mittel- oder Dickbettmörtel zu
verlegen. Eine Verlegung mit Kleber ist nur bei kalibrierten Platten zulässig.
-
Bodenplatten dürfen generell nicht knirsch verlegt werden. Toleranzen gemäß EN 1341
sind zulässig und müssen über die Fugen aufgefangen werden. Bei spaltrauhen
Materialien dienen die Fugen zur Verminderung von Überzähnen. Bei Bodenplatten mit
gesägten Kanten sollten ca. 5-7 mm, bei Bodenplatten mit handbekanteten Kanten
müssen mindestens 10-15 mm Fugenbreiten eingeplant werden. Ferner trocknet über
die Fugen Kondeswasser unterhalb der Platten schneller aus.
-
Arbeiten Sie ausschließlich mit höherwertigen Zementen ohne Kalk oder Eisenanteilen
wie zum Beispiel Trasszement, um Ausblühungen oder Ausrostungen so weit wie
möglich auszuschließen.
-
Um zu vermeiden, dass sich die Reste von Fugenmassen auf den Steinoberflächen beim
Einschlämmen der kompletten Fläche absetzen, empfehlen wir Ihnen:
sauberes Ausgiessen der Fugen mit flüssigem Fugenmörtel
Verlegung und Verfugung von kleinen Teilfächen in einem Arbeitsgang
sofortige Reinigung von verschmutzten Platten vor dem Abbinden mit
Mörtel
-
Planen Sie bei Ihren Flächen ein ausreichend starkes Gefälle von ca. 2,5 - 3 % ein.
Oberflächenwasser muß immer vom Haus wegfliessen.
-
Naturstein zeichnet sich durch eine schwankende Wasseraufnahme aus. Diese kann
auch innerhalb eines Produktionsvorkommens variieren. Hieraus kann ein
unregelmäßiges Abtrocknungsverhalten innerhalb der verlegten Natursteinflächen
resultieren.
BITTE
BEACHTEN
Wir weisen darauf hin, dass die Verlegehinweise keine fachtechnische Beratung
ersetzen können. Wir empfehlen Ihnen den Kontakt zu einem Landschaftsarchitekten
oder einem Fachbetrieb des Garten- und Landschaftbaus in Ihrer Region.
Diese Verlegehinweise erheben nicht den Anspruch auf Vollständigkeit und verstehen
sich als zusätzliche Information. Hieraus entsteht kein Anspruch auf Haftung im
Schadensfall.
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Wegbeschreibung
Seite 18
So finden Sie uns ...
von der B 9 und B 42 aus Richtung Koblenz kommend
Abfahrt Niederlahnstein
Im 1. Kreisverkehr 2. Ausfahrt abfahren in die Kölner Straße
Im 2. Kreisverkehr 2. Ausfahrt abfahren Hauptrichtung
ca. 1,5 km dem Straßenverlauf folgen
Sie überqueren die Lahnbrücke (blau)
nach ca. 300m (an der Sparda-Bank) rechts abbiegen
in die Frankenstraße / Am Hafen
folgen Sie dem Straßenverlauf bis zum Ende, dort finden Sie
Büro und Lager der Rhenus SE & Co. KG
Zwischenverkauf, Preisänderungen und Irrtümer bleiben vorbehalten
Stand: April 2015
Träume verwirklichen
LieferungsLieferungs- und Zahlungsbedingungen, Ausgabe Januar 2007
_____________________________________________________________________________________________________
§ 1 Allgemeines
1.
Diese Lieferungs- und Zahlungsbedingungen sind Bestandteil aller Angebote und Verträge über Warenlieferungen des Verkäufers auch in laufender und
künftiger Geschäftsverbindung. Wir speichern Personen- und Firmenbezogene Angaben mit aDV.
2.
Abweichende Vereinbarungen und Geschäftsbedingungen sind nur verbindlich, wenn sie vom Verkäufer schriftlich bestätigt sind.
§ 2 Angebote, Lieferfristen
1.
Angebote sind freibleibend; Zwischenverkauf vorbehalten.
2.
Lieferfristen gelten vorbehaltlich richtiger sowie rechtzeitiger Selbstbelieferung, es sei denn, dass der Verkäufer verbindliche Lieferfristen schriftlich zusagt.
3.
Verkaufspreise gelten nur dann als Festpreise, wenn sie der Verkäufer schriftlich zusagt.
4.
Proben und Muster gelten als annähernde Anschauungsstücke für Qualität, Abmessungen und Farbe; naturbedingte Abweichungen sind vorbehalten.
§ 3 Lieferung, Verzug und Unmöglichkeit
1.
Für Lieferungen des Verkäufers ist die Verladestelle Erfüllungsort; bei Anlieferungen trägt der Käufer die Gefahr. Lieferung erfolgt an die vereinbarte
Stelle; bei geänderter Anweisung trägt der Käufer die Kosten.
2.
Lieferung frei Baustelle oder frei Lager bedeutet Anlieferung ohne Abladen unter der Voraussetzung einer mit schwerem Lastzug befahrbaren Anfuhrstraße. Verlässt das Lieferfahrzeug auf Weisung des Käufers die befahrbare Anfuhrstraße, so haftet dieser für auftretenden Schaden. Das Abladen hat
unverzüglich und sachgemäß durch den Käufer zu erfolgen. Wartezeiten werden dem Käufer berechnet.
Bei Lieferung per Schiff gelten die Bedingungen der mit den Transporten beauftragten Frachtführer und die am Löschplatz gültigen Umschlagskonditionen neben diesen Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.
Nicht zu vertreten haben wir beispielsweise auch Transportverzögerungen durch Naturereignisse wie z.B. Hochwasser, Niederwasser oder Schifffahrtssperren. Mehrkosten, die durch Niederwasser entstehen, sind vom Käufer zu tragen (Kleinwasserzuschlag).
3.
Bei Grobkieseln sind evtl. Verschmutzungen und gebrochene Steine umschlagsbedingt und berechtigen nicht zu Reklamationen.
4.
Bei Polygonalplatten ist die Abrechnungsbasis das ermittelte Gewicht an unserer öffentlich, geeichten Waage.
5.
Bei gebrauchtem Natursteinpflaster sind ca. 5 - 10 % Schmutzanteil und angeschlagene Steine zulässig; dieses schließt Beanstandungen aus.
6.
Für evtl. Warenrücknahme, die unserer vorherigen Zustimmung bedürfen, schreiben wir den Wert derselben abzüglich einer Kostenpauschale von 15 %
bei frachtfreier Rücklieferung an unser Lager Lahnstein dem Käufer gut.
7.
Arbeitskämpfe oder unvorhersehbare außergewöhnliche Ereignisse wie hoheitliche Maßnahmen, Verkehrsstörungen, Mangel an Fracht-, Schiffsraum
usw. befreien den Verkäufer für die Dauer ihrer Auswirkungen oder im Falle der Unmöglichkeit voll von der Lieferpflicht.
8.
Im Falle des Leistungsverzuges des Verkäufers oder der von ihm zu vertretenden Unmöglichkeit der Leistung sind Schadensersatzansprüche des Käufers ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
Der Verkäufer ist zu Teillieferungen berechtigt. Minder- oder Mehrlieferungen bis zu 10 % der verkauften Menge gelten als Vertragserfüllung.
Der Käufer befindet sich 30 Tage nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung oder einer gleichwertigen Zahlungsaufforderung in Zahlungsverzug.
9.
Für Südtiroler Porphyr weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass Formatangaben nur ca. Werte sind. Unter- und Übermaße in Abweichung von EN 18502
sind zulässig, da die italienischen Produzenten die EN generell nicht anerkennen.
§ 4 Zahlung
1.
Bei Barverkauf ist der Kaufpreis sofort bei Empfang der Ware ohne Abzug zahlbar.
2.
Rechnungen des Verkäufers sind bar ohne Abzug sofort nach Empfang zahlbar. Fälligkeit tritt per Liefertag ein. Zielverkauf bedarf der Vereinbarung.
Rechnungen sind bei Zielgewährung grundsätzlich 30 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig; bei Zahlung innerhalb von 14 Tagen können 2 %
Skonto vereinbart werden.
3.
Skontogewährung hat zur Voraussetzung, dass das Konto des Käufers sonst keine fälligen Rechnungsbeträge aufweist. Skontierfähig ist nur Warenwert
ohne Fracht.
4.
Wechsel und Schecks sind keine Barzahlung; sie werden, wenn der Verkäufer ihre Hergabe einräumt, nur vorbehaltlich Diskontierungsmöglichkeit gegen
Vergütung aller Spesen zahlungshalber angenommen. Zur rechtzeitigen Vorlage von Wechseln und Schecks ist der Verkäufer nicht verpflichtet.
5.
Der Verkäufer ist berechtigt, vom Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, vom Fälligkeitstage an und vom Käufer, der kein Kaufmann ist, ab Verzug Zinsen in Höhe der von ihm selbst zu zahlenden Kreditkosten, mindestens aber 5 % über dem Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank, jeweils zzgl. der gesetzlichen MwSt., zu berechnen.
6.
Bei Ablehnung zur Forderungsausfallversicherung oder bei Zahlungsschwierigkeiten des Käufers, insbesondere auch bei Zahlungsverzug, Scheck- oder
Wechselprotest, ist der Verkäufer berechtigt, weitere Lieferungen nur gegen Vorauskasse auszuführen, alle offenstehenden - auch gestundeten - Rechnungsbeträge sofort fällig zu stellen und gegen Rückgabe zahlungshalber hereingenommener Wechsel Barzahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen.
7.
Rechnungen des Verkäufers gelten als anerkannt, wenn nicht innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum schriftlich widersprochen wird. Der Verkäufer wird den Käufer mit jeder Rechnung hierüber unterrichten.
8.
Der Käufer verzichtet auf die Geltendmachung eines Zurückbehaltungsrechtes aus früheren oder anderen Geschäften der laufenden Geschäftsverbindung. Die Aufrechnung von Gegenforderungen ist nur insoweit zulässig, als diese vom Verkäufer schriftlich anerkannt und zur Zahlung fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
§ 5 Vorbehalt der Konzernaufrechnung
1.
Der Käufer ist damit einverstanden, dass die uns und den Unternehmen unseres Bereichs (Konzernunternehmen gem. § 18 AktG und Unternehmen im
In- und Ausland, mit denen wir über Beteilungsbrücken von min. 50 % verbunden sind) gegen ihn zustehenden Forderungen innerhalb unseres Bereichs
in der Weise abgetreten sind, dass jede Forderung jedem Unternehmen unseres Bereichs als Gesamtgläubiger zusteht.
2.
Bei Forderungen des Käufers gegen uns oder Unternehmen unseres Bereiches dürfen wir und die Unternehmen unseres Bereichs Ansprüche gegen ihn
und seinen Bereich mit seinen Forderungen aufrechnen/verrechnen.
3.
Die vorstehenden Regelungen gelten auch dann, wenn einerseits Barzahlung und andererseits Zahlung in Wechseln vereinbart ist oder wenn die gegenseitigen Ansprüche verschieden fällig sind, wobei mit Wertstellung abgerechnet wird. Bei laufendem Zahlungsverkehr bezieht sich diese Berechtigung
auf den Saldo.
LieferungsLieferungs- und Zahlungsbedingungen, Ausgabe Januar 2007
_____________________________________________________________________________________________________
§ 6 Mängelrüge, Gewährleistung und Haftung
1.
Die Obliegenheiten der §§ 377 und 378 des Handelsgesetzbuches gelten mit der Maßgabe, dass der Käufer, der Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches ist, alle erkennbaren und der Käufer, der kein Kaufmann ist, alle offensichtlichen Mängel, Fehlmengen oder Falschlieferungen binnen 5
Werktagen nach Lieferung, in jedem Falle aber vor Weiterversand, Verarbeitung oder Einbau schriftlich anzuzeigen hat. Reklamationen von Schiffsladungen haben vor dem Löschen zu erfolgen. Transportschäden sind dem Verkäufer unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Bei Anlieferung per Bahn, mit
Fahrzeugen des gewerblichen Güternah- und Fernverkehrs oder durch sonstige Verkehrsträger hat der Käufer die erforderlichen Formalitäten gegenüber dem Frachtführer wahrzunehmen. Handelüblicher Bruch und Schwund können nicht beanstandet werden.
2.
Maßnahmen des Verkäufers zur Schadensminderung gelten nicht als Mängelanerkenntnis. Durch Verhandlungen über eine Beanstandung verzichtet der
Verkäufer nicht auf den Einwand, dass die Rüge nicht rechtzeitig, sachlich unbegründet oder sonst ungenügend gewesen sei.
3.
Bei fristgerechter, berechtigter Mängelrüge fehlerhafter Ware im Sinne von § 459 Abs. 1 des Bürgerlichen Gesetzbuches stehen dem Käufer unter Ausschluss von Schadensersatzansprüchen die gesetzlichen Gewährleistungsrechte zu. Zugesicherte Eigenschaften im Sinne von § 459 Abs. 2 des BGB
sind als Zusicherung ausdrücklich zu kennzeichnen. Eine Bezugnahme auf EN-Normen beinhaltet grundsätzlich die nähere Warenbezeichnung und begründet keine Zusicherung durch den Verkäufer, es sei denn, dass eine Zusicherung ausdrücklich vereinbart wurde.
4.
Ansprüche aus etwaigen Mängeln an der Lieferung können sich nur auf die einzelnen mangelhaften Stücke oder Teile bzw. bei Massengut auf die jeweilige Einzelpartie beziehen. In dieser Hinsicht gelten die Lieferungen als teilbare Leistung. Ein Sicherheitseinbehalt seitens des Käufers über den
kompletten Rechnungsbetrag oder aus anderen Rechnungen sowie deren Zurückbehaltung oder die Aufrechnung von Gegenforderungen sind ausgeschlossen.
5.
Schadensersatzansprüche des Käufers aus positiver Vertragsverletzung, Verschulden bei Vertragsverhandlungen und unerlaubter Handlung sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit des Verkäufers, eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen.
§ 7 Eigentumsvorbehalte
1.
Die gelieferte Ware bleibt bis zur Bezahlung des Kaufpreises und Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und der im Zusammenhang mit dem Kaufgegenstand noch entstehenden Forderungen als Vorbehaltsware Eigentum des Verkäufers. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Wird im Zusammenhang
mit der Bezahlung des Kaufpreises durch den Käufer eine wechselmäßige Haftung des Verkäufers begründet, so erlischt der Eigentumsvorbehalt nicht
vor Einlösung des Wechsels durch den Käufer als Bezogenen. Bei Zahlungsverzug des Käufers ist der Verkäufer zur Rücknahme der Vorbehaltsware
nach Mahnung berechtigt und der Käufer zur Herausgabe verpflichtet.
2.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verarbeitet, so erfolgt die Verarbeitung für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus
verpflichtet wird; die neue Sache wird Eigentum des Verkäufers. Bei Verarbeitung zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verarbeitung. Wird Vorbehaltsware mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware gemäß §§ 947, 948 des BGB verbunden, vermischt oder vermengt, so wird der Verkäufer Miteigentümer entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen. Erwirbt der Käufer durch Verbindung, Vermischung oder Vermengung Alleineigentum, so
überträgt er schon jetzt an den Verkäufer Miteigentum nach dem Verhältnis des Wertes der Vorbehaltsware zu der anderen Ware zur Zeit der Verbindung, Vermischung oder Vermengung. Der Käufer hat in diesen Fällen die im Eigentum oder Miteigentum des Verkäufers stehende Sache, die ebenfalls
als Vorbehaltsware im Sinne der nachfolgenden Bestimmungen gilt, unentgeltlich zu verwahren.
3.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer, allein oder zusammen mit nicht dem Verkäufer gehörender Ware, veräußert, so tritt der Käufer schon jetzt die aus der
Weiterveräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten und Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Wert der Vorbehaltsware ist der Rechnungsbetrag des Verkäufers zzgl. eines Sicherungsaufschlages von 10 %, der jedoch außer Ansatz bleibt, soweit ihm Rechte Dritter entgegenstehen. Wenn die weiterveräußerte Vorbehaltsware im Miteigentum des Verkäufers steht,
so erstreckt sich die Abtretung der Forderungen auf den Betrag, der dem Anteilswert des Verkäufers am Miteigentum entspricht. Absatz 1 Satz 2 gilt entsprechend für den verlängerten Eigentumsvorbehalt; die Vorausabtretung gemäß Abs. 3 Satz 1 und 3 erstreckt sich auch auf die Saldoforderung.
4.
Wird Vorbehaltsware vom Käufer als wesentlicher Bestandteil in das Grundstück eines Dritten eingebaut, so tritt der Käufer schon jetzt die gegen den
Dritten oder den, den es angeht, entstehenden Forderungen auf Vergütung in Höhe des Wertes der Vorbehaltsware mit allen Nebenrechten einschl.
eines solchen auf Einräumung einer Sicherungshypothek mit Rang vor dem Rest ab; der Verkäufer nimmt die Abtretung an. Abs. 3 Satz 2 und 3 gelten
entsprechend.
5.
Der Käufer ist zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum Einbau der Vorbehaltsware nur im üblichen, ordnungsgemäßen Geschäftsgang und
nur mit der Maßgabe berechtigt und ermächtigt, dass die Forderungen im Sinne von Abs. 3, 4 und 5 auf den Verkäufer tatsächlich übergehen. Zu anderen Verfügungen über die Vorbehaltsware, insbesondere Verpfändung oder Sicherungsübereignung, ist der Käufer nicht berechtigt.
6.
Der Verkäufer ermächtigt den Käufer unter Vorbehalt des Widerrufs zur Einziehung der gemäß Abs. 3, 4 und 5 abgetretenen Forderungen. Der Verkäufer wird von der eigenen Einziehungsbefugnis keinen Gebrauch machen, solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen, auch gegenüber Dritten,
nachkommt. Auf Verlangen des Verkäufers hat der Käufer die Schuldner der abgetretenen Forderungen zu benennen und diesen die Abtretung anzuzeigen; der Verkäufer ist ermächtigt, den Schuldnern die Abtretung auch selbst anzuzeigen.
7.
Über Zwangsvollstreckungsmaßnahmen Dritter in die Vorbehaltsware oder in die abgetretenen Forderungen hat der Käufer den Verkäufer unverzüglich
unter Übergabe der für den Widerspruch notwendigen Unterlagen zu unterrichten.
8.
Mit Zahlungseinstellung, Beantragung oder Eröffnung des Insolvenzverfahrens erlöschen das Recht zur Weiterveräußerung, zur Verwendung oder zum
Einbau der Vorbehaltsware und die Ermächtigung zum Einzug der abgetretenen Forderungen; bei einem Scheck- oder Wechselprotest erlischt die Einzugsermächtigung ebenfalls.
9.
Übersteigt der Wert der eingeräumten Sicherheiten die Forderungen um mehr als 20 %, so ist der Verkäufer insoweit zur Rückübertragung oder Freigabe nach seiner Wahl verpflichtet. Mit Tilgung aller Forderungen des Verkäufers aus der Geschäftsverbindung gehen das Eigentum an der Vorbehaltsware und die abgetretenen Forderungen an den Käufer über.
§ 8 Gerichtsstand
1.
Liegen die Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung nach § 38 der Zivilprozessordnung vor, ist Gerichtsstand für alle Ansprüche der Vertragsparteien, auch für Wechsel und Scheckklagen, Unna.
2.
Dieser Vertrag und seine Erfüllungen unterliegen ausdrücklich Deutschem Recht.
§ 9 Teilweise Aufhebung der Bedingungen
1.
Die Ungültigkeit einzelner Bestimmungen berührt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen dieser Lieferungs- und Zahlungsbedingungen nicht.
Rhenus SE & Co. KG - Niederlassung Lahnstein - Am Hafen - 56112 Lahnstein - Tel. 02621/17202621/172-0 - Fax 02621/17202621/172-27