AGB_CBC ComputerBusinessCenter GmbH

Allgemeine Geschäfts-, Verkaufs-, Liefer- und Zahlungsbedingungen der CBC Computer Business Center GmbH,
nachstehend CBC genannt.
1. Geltung
Diese Geschäftsbedingungen sind Grundlage für die Abwicklung jedes an uns gerichteten Auftrages.
2. Preislisten
Für alle unsere Lieferungen und Leistungen gelten unsere Preislisten in jeweils neuester Fassung. Mit der Herausgabe einer neuen Preisliste verlieren alle früheren
Preislisten ihre Gültigkeit.
3. Preise
Unsere Preislisten enthalten Nettopreise. Die hierauf zu
erhebende Mehrwertsteuer wird in der jeweils am Tage
der Rechnungsstellung gültigen gesetzlichen Höhe berechnet.
4. Zahlungen
Zahlungen haben ohne jeden Abzug innerhalb von acht
Kalendertagen nach Lieferung zu erfolgen, soweit nicht
anders vereinbart.
5. Zahlungsverzug
Bei Zahlungsverzug berechnen wir Verzugszinsen in
Höhe von 1% pro Monat. Den Nachweis höheren Verzugsschadens behalten wir uns vor. Dem Kunden bleibt
der Nachweis vorbehalten, daß uns ein geringerer Verzugsschaden entstanden ist.
6. Lieferfristen
Wir vereinbaren bei Auftragsannahme Lieferfristen nach
Kalenderwochen und werden mit einer Ankündigungszeit von zwei Wochen das Lieferdatum mitteilen.
7. Lieferung
Die Lieferung erfolgt ab CBC Frankfurt. Versand- und
Verpackungsart wählen wir aus, wenn der Kunde nicht
eine besondere Versandart wünscht.
8. Lieferverzug
Im Falle des Lieferverzuges kann der Kunde vom Vertrag zurücktreten, wenn eine uns eingeräumte Nachfrist
von mindestens vier Kalenderwochen abgelaufen ist.
Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
9. Teillieferung
Eine zusammen mit der Lieferung von Hard- und / oder
Softwareprodukten von uns zu erbringende Dienstleistung stellt keine Teillieferung dar.
10. Gewährleistung bei Hardwarekauf
Wir übernehmen die Gewähr dafür, daß die gelieferte
Ware frei von Material- und Fabrikationsfehlern ist. Die
Gewährleistung beschränkt sich nach unserer Wahl auf
Nachbesserung (Reparatur) oder Ersatzlieferung. So-
weit beides nicht möglich ist oder zweimal fehlschlägt,
gelten die gesetzlichen Vorschriften. Für die Rücksendung beanstandeter Waren ist die Originalverpackung
oder eine gleichwertige Verpackung zu verwenden. Wir
übernehmen keine Haftung für Abnutzung und Verschleiß. Unsere Haftung ist ausgeschlossen, wenn vom
Käufer oder von Dritten an von uns gelieferter Ware Veränderungen irgendwelcher Art vorgenommen wurden.
Ersatz für mittelbare Schäden leisten wir nicht. Für von
uns verkaufte gebrauchte Geräte übernehmen wir keinerlei Gewährleistung, es sei denn, bestimmte Eigenschaften werden ausdrücklich zugesichert. Wir übernehmen keinerlei Gewähr dafür, daß gekaufte Ware
kompatibel zu anderer, beim Kunden vorhandener Hardware oder Software ist, es sei denn, wir sichern dies ausdrücklich zu. Das gilt sowohl für Anschlüsse als auch für
die Funktionsweise.
11. Gewährleistung beim Softwarekauf
Bezüglich der nicht von uns selbst erstellten Software
(Handelsware) gewähren wir die von den Herstellern eingeräumten Garantien. Außerdem sichern wir die von den
Herstellern definierten Eigenschaften der Software ohne
jede Änderung zu.
12. Softwarelizenz
Wir weisen darauf hin, daß beim Kauf von Software
neben dem Datenträger und ggf. einer Dokumentation
eine Lizenz des Herstellers erworben wird, die Bedingungen und Umfang der erlaubten Nutzung regelt. Der
Käufer verpflichtet sich, die Software nur in dem durch
die Lizenz gestatteten Umfang zu nutzen, keine Kopien
entgeltlich oder unentgeltlich an Dritte weiterzugeben
oder diese Dritten sonst zugänglich zu machen und wird
uns bei widerrechtlicher Aneignung der Software durch
Dritte sofort informieren. Softwareprodukte bleiben geistiges Eigentum des Herstellers.
13. Haftungsausschluss
Ein Haftungsausschluss bei Verletzung von Leben, Körper, Gesundheit und bei grobem Verschulden erfolgt
nicht.
14. Software-Entwicklung und -Anpassung
Software-Entwicklung und -Anpassung unterliegen Sondervereinbarungen.
15. Eigentumsvorbehalt
Gelieferte Waren bleiben bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises unser Eigentum. Für den Fall des
Weiterverkaufs von Vorbehaltsware tritt der Käufer
schon jetzt seine Forderungen aus dem Weiterverkauf
zur Sicherung unserer Forderung aus dem Verkauf an
uns ab. Zur Verpfändung oder Sicherungsübereignung
von Vorbehaltsware ist der Käufer nicht berechtigt.
16. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Im Geschäftsverkehr mit Kaufleuten ist Erfüllungsort und
ausschließlicher Gerichtsstand Frankfurt am Main.
Stand 01.03.2015