DISKUSSION UM NEUE DÜNGEVERORDNUNG

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Mai 2015
DISKUSSION UM NEUE
DÜNGEVERORDNUNG
WASSERWIRTSCHAFT FORDERT WEITERGEHENDEN SCHUTZ VOR
NITRATBELASTUNG
MIT FACHBEIL AGE
ABWASSER SPEZIAL
ANHÖRUNG ZU FRACKING-GESETZ
Wasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen
REMIT FORDERT ENERGIEVERSORGER
HERAUS
GELSENWASSER-Expertin im Gespräch über
die neuen Meldepflichten
EDITORIAL
UNTERNEHMEN
INHALT
TITELTHEMA
| Wasserwirtschaft fordert weitergehenden
Schutz vor Nitratbelastung
04
UNTERNEHMEN | Umweltschutz
Wasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen beim
Fracking-Gesetz
Die aktuelle transparent steht im Zeichen von
Verordnungen, Gesetzen und Abkommen, die
derzeit die Energie- und Wasserwirtschaft beschäftigen. Ein Beispiel ist die bevorstehende
neue Düngeverordnung, die der Nitratbelastung
deutscher Gewässer einen Riegel vorschieben
soll. Ebenfalls noch in diesem Jahr werden die
endgültigen gesetzlichen Regelungen zum umstrittenen Fracking erwartet. Dann wäre da noch
die Frage nach der richtigen und rechtzeitigen
Vorbereitung auf die im Oktober 2015 startenden
Meldepflichten gemäß EU-Verordnung REMIT.
Und nicht zuletzt werden Freihandelsabkommen
wie TTIP diskutiert, mit denen Kommunen und
Versorgungswirtschaft die Gefahr unerwünschter Einflüsse auf sämtlichen Gebieten der Daseinsvorsorge verbinden. Lesen Sie, wie Gelsenwasser sich zu all diesen Themen einbringt und
positioniert – im Interesse von Region und Ressourcen, Partnern und eigenen Perspektiven.
Herzlichst
Automatisierte Effizienz für kommunale
Liegenschaften
Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen
von Freihandelsabkommen
LEISTUNGEN
18
| Abwasserwirtschaft
Stadt Dortmund baut mit GELSENWASSER
und AGG
06
| Systemlösungen
+
GELSENWASSER punktet mit „System“
und „Service“
08
| Stromversorgung
GELSENWASSER und Beteiligungen liefern
Öko-Heizstrom
11
| Regenerative Energien
GELSENWASSER+ im Einsatz für
Windenergieprojekt in Castrop-Rauxel
PARTNER
14
| Gespräch
07
| Verträge
GWN bleibt Netzbetreiber in Alpen und Uchte
HINTERGRUND
EXTRA
12
| Sponsoring
Aktuelle Bewerbungsphase für Bildungsprojekt
noch bis 5. Juni 2015
KURZ NOTIERT
10
| Energiepolitik
GELSENWASSER-Expertin im Gespräch über
die neuen Meldepflichten
Redaktion:
Antje Antoni
0209 708-296
[email protected]
ANHÖRUNG ZU
FRACKING-GESETZ
Wasserwirtschaft dringt auf Nachbesserungen
16
| Position
Antje Antoni
Herausgeber:
GELSENWASSER AG
Willy-Brandt-Allee 26 · 45891 Gelsenkirchen
Telefon: 0209 708-0 · Telefax: 0209 708-650
www.gelsenwasser.de
Umweltschutz
| Forschung & Entwicklung
3 Fragen an Christoph Tesche
Bürgermeister der Stadt Recklinghausen
IMPRESSUM
03
|
10
» Hohe Standards bei Technik und Sicherheit
20
» Ein starkes Team auf der E-world
20
» Neue Gaskonzession für Technische Werke Delitzsch 20
Die Bundesregierung plant ein Gesetz zum umstrittenen Einsatz von Fracking bei der Förderung von Erdgas aus unkonventionellem Schiefer- und Kohleflözgestein (s. Ausgabe 1/2015). Für
Gelsenwasser steht fest: Um einen wirksamen Schutz unserer
Wasserressourcen zu gewährleisten, besteht an einigen Stellen
noch Änderungs- bzw. Ergänzungsbedarf.
Im Kern finden sich einige Forderungen der Wasserwirtschaft wieder. Das unerwartete Fracking-Verbot oberhalb von 3.000 m wurde von den Fachleuten grundsätzlich begrüßt. Bei einer Anhörung
zu den geplanten Gesetzen am 12. Februar 2015 in Berlin stellten
die Wasserversorgungsverbände jedoch klar, dass Nachbesserungen zwingend erforderlich sind.
Im Dezember 2014 haben Bundesumwelt- und Bundeswirtschaftsministerium umfangreiche gesetzliche Regelungen zum Fracking
vorgelegt. Die folgende Aufzählung fasst die wichtigsten Vorschriften aus Sicht der Wasserwirtschaft zusammen:
» Talsperren zur mittelbaren und unmittelbaren Trinkwassernutzung und deren Wassereinzugsgebiete müssen als Ausnahmegebiete definiert werden. Fracking und die Versenkung von
Lagerstättenwasser können nicht in Gebieten stattfinden, aus
denen der Oberflächenabfluss über oberirdische Gewässer in
eine Talsperre gelangt, die der Sicherstellung der öffentlichen
Wasserversorgung dient.
» In ehemaligen Steinkohlebergbaugebieten im Ruhrgebiet wären die Folgen tausender neuer Fracking-Bohrungen unabsehbar. Fracking und die Versenkung von Lagerstättenwasser in
Einzugsgebieten von Wasserversorgungsanlagen, in denen im
Untergrund Steinkohle abgebaut wurde, müssen daher verboten werden, notfalls auch über eine Länderklausel.
» Die Entsorgung des Lagerstättenwassers muss nach dem
Stand der Technik erfolgen. In diesem kritischen Punkt darf
keine niederschwellige Lösung gewählt werden.
» Die Expertenkommission ist ausgewogen zu besetzen.
Beschlüsse müssen einstimmig gefasst werden, um sicherzustellen, dass auch mit vereinzelt geäußerten Bedenken eine
sorgfältige Auseinandersetzung stattfindet.
» Fracking-Verbot oberhalb von 3.000 m in Schiefergestein und
Kohleflözgestein; das Verbot kann durch Entscheidung einer
sechsköpfigen Expertenkommission aufgehoben werden
» wissenschaftliche Erprobungsmaßnahmen oberhalb von
3.000 m zulässig
» Fracking-Verbot in Wasserschutzgebieten, Heilquellenschutzgebieten, Naturschutzgebieten, Einzugsgebieten von Talsperren und Seen mit direkter Trinkwassernutzung (z. B. Bodensee,
Baden-Württemberg)
» wasserrechtliches Fracking-Verbot in Einzugsbereichen von
Wasserentnahmestellen für die öffentliche Wasserversorgung
oder für die unmittelbare Verwendung in Lebensmitteln
(z. B. Getränken) bei Besorgnis einer nachteiligen Veränderung
der Wasserbeschaffenheit
» Beweislast für mögliche Bergschäden beim Fracking-Anwender oder Bergbautreibenden
» verpflichtende Umweltverträglichkeitsprüfung mit dazugehörigen umfangreichen Untersuchungen für alle Tiefbohrungen
» Möglichkeit der Einführung eines Stoffregisters für verwendete
Additive
» strengere Regeln für die Versenkung von Lagerstättenwasser
und Flowback
» weitergehende eigene Regelungsmöglichkeiten für
Bundesländer
Ohne diese Ergänzungen bliebe das Trinkwasser in NRW deutlich schlechter geschützt als in anderen Bundesländern wie etwa
Baden-Württemberg. Entsprechend wird sich Gelsenwasser weiter dafür stark machen. Mit einer Verabschiedung der Gesetze ist noch in diesem Jahr zu
rechnen.
Ansprechpartner: Ulrich Peterwitz
Wasserwirtschaft
0209 708-274
[email protected]
03
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02
04
TITELTHEMA
TITELTHEMA
DISKUSSION
UM NEUE DÜNGEVERORDNUNG
Wasserwirtschaft fordert weitergehenden Schutz vor Nitratbelastung
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Auch in den Einzugsgebieten der Wasserwerke der GELSENWASSER AG gibt es lokale Brennpunkte, an denen die Nitratwerte bedenklich ansteigen. Teilweise sind die Einträge so hoch, dass
das natürliche Nitrat-Abbaupotenzial im Boden schon zur Hälfte aufgebraucht ist. In anderen Regionen ist ein solches Potenzial
aufgrund der Bodenbeschaffenheit erst gar nicht vorhanden. Die
Belastung wird sich also in den nächsten Jahren noch verschärfen.
Prävention im Fokus
Der Nitratgehalt in deutschen Gewässern nimmt zu, obwohl sich
die Landwirte in aller Regel an die Gesetze halten. Daraus ergibt
sich zwingend, dass die hierzulande geltenden gesetzlichen Regelungen Umwelt- und Gesundheitsanforderungen nicht mehr gerecht werden. Entsprechend fordert die EU von Deutschland eine
Novellierung der DüV als maßgebliches Steuerungsinstrument.
Die Wirksamkeit der hier zu treffenden Vorkehrungen ist umso bedeutsamer, als technische Wasseraufbereitungsverfahren zur Senkung des Nitratgehalts aufwendig und teuer sind. Auch der Versuch einiger Versorger, die Brunnen zu vertiefen, um nitratärmeres
Rohwasser zu gewinnen, ist auf Dauer keine Alternative: Je mehr
Wasser aus den tiefen Schichten entnommen wird, desto mehr
„junges“, nitratreicheres Wasser läuft von oben nach. Nachhaltig
effektiv lässt sich dem Problem also nur begegnen, indem weitere Nitrateinträge in die Gewässer verhindert werden. Dabei sollte
auch hier das Verursacherprinzip gelten.
Gesetzentwurf im Überblick
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Im Dezember 2014 hat das Bundesministerium für Ernährung und
Landwirtschaft (BMEL) den Entwurf für eine novellierte DüV vorgelegt. Wesentlich sind dabei die folgenden neuen Inhalte:
» Die organische Düngung wird jährlich auf max. 170 kg Stickstoff (N) pro Hektar (ha) beschränkt.
» Bilanzüberschüsse* dürfen ab 2020 maximal 50 kg N/ha
ausmachen; allerdings sind bis dahin noch bis zu 60 kg N/ha
zulässig.
» Uferrandstreifen müssen mindestens 4 m breit sein.
* Stickstoffeintrag über Düngemittel abzgl. Stickstoffentnahme über Ernte =
Bilanzüberschuss
Im Zuge der Anhörung am 20. Januar 2015 erklärten die Wasserverbände, der Entwurf ginge nicht weit genug. Um die vereinbarten Gewässerschutzziele zu erreichen, seien folgende Änderungen unverzichtbar:
» Die DüV muss an die Nitratrichtlinie gekoppelt werden, die u. a.
auch Gegenmaßnahmen bei Überschreitung des Grenzwerts
vorschreibt.
» Für alle Betriebe ist die sog. Hoftorbilanz verbindlich einzuführen. Gemessen werden dabei die Stickstoffmengen, die über
Dünger oder Tierfutter auf den Hof gelangen, sowie diejenigen,
die den Hof in Form landwirtschaftlicher Produkte wieder verlassen.
» Die Lagerkapazitäten für Wirtschaftsdünger (Gülle) müssen
mindestens für die in sechs Monaten aufkommende Menge
ausreichen, in Problemregionen mindestens für neun Monate.
Damit wäre sichergestellt, dass die im Zeitraum des Ausbringungsverbots anfallende Gülle zusammen mit Restbeständen
zwischengelagert werden kann und ein Sicherheitspuffer vorhanden ist.
» Uferrandstreifen müssen eine Mindestbreite von 5 m aufweisen. Bei größerer Hangneigung kann der Pflichtabstand zum
Gewässer auf bis zu 10 m angehoben werden.
Gelsenwasser schließt sich diesen Forderungen uneingeschränkt
an. Im Rahmen der Anhörung hat das BMEL in Aussicht gestellt,
die Einwände der Wasserwirtschaft zu berücksichtigen. Die neue
DüV soll noch in diesem Jahr verabschiedet werden.
KOOPERATIVER
RESSOURCENSCHUTZ
Die GELSENWASSER AG
hat bereits 1989 eine Kooperation zwischen Landund Wasserwirtschaft initiiert. Diese finanziert u. a.
die Beratung der Landwirte
im Hinblick auf eine gewässerschonende Bewirtschaftung. Ferner werden die Anschaffung von Geräten zur Bestimmung des Nährstoffgehalts der
Gülle, der Zwischenfruchtanbau sowie Stickstoffuntersuchungen im Boden (Nmin) bezuschusst. Zahlreiche Probenahmen und Analysen in den Wassereinzugsgebieten dienen
dazu, die Effektivität der Kooperation zu überwachen. Darüber hinaus wird aktuell z. B. getestet, ob Unterfußdüngung
im Mais die Nährstoffe wirkungsvoller an die Pflanze bringt.
Denkbar wäre zukünftig auch, etwa die Anschaffung von zusätzlichem Gülle-Lagerraum oder einen verringerten Einsatz
organischen Düngers in Stickstoff-Hotspot-Regionen zu bezuschussen. Selbst bei bestem Willen können die Maßnahmen der Kooperation allein die Stickstoff- bzw. Nitrat-Problematik jedoch nicht lösen. Eine Veränderung der gesetzlichen
Rahmenbedingungen, insbesondere der Düngeverordnung,
ist daher auf jeden Fall erforderlich.
% der Probenentnahmestellen
Untersuchungen des Umweltbundesamts und des Sachverständigenrats für Umweltfragen bescheinigen Deutschland ein StickstoffProblem. So wird der zulässige Nitrat-Gehalt von 50 mg/l in Grundwasser und Oberflächengewässern an zahlreichen Messstellen
überschritten – mit steigender Tendenz. Neben großen Mengen
Stickstoffoxiden aus Kraftwerken und dem Personen- und Güterverkehr trägt vor allem eine intensive Landwirtschaft zu dieser
Entwicklung bei. Überschüsse stickstoffhaltiger Düngemittel verbleiben nach der Ernte im Boden und gelangen, umgewandelt in
Nitrat, durch Abschwemmung und Versickerung ins Oberflächenund Grundwasser.
Forderungen der Wasserwirtschaft
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Wegen Nichteinhaltung der europäischen Nitratrichtlinie hat die EU-Kommission gegen
Deutschland ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Da der Einsatz von Düngemitteln in diesem Zusammenhang eine zentrale Rolle spielt, stehen die politisch Verantwortlichen in der Pflicht, die Düngeverordnung (DüV) zu novellieren. Ein Entwurf liegt
seit dem 18. Dezember 2014 vor, muss nach Ansicht der Wasserverbände jedoch dringend
nachgebessert werden – eine Forderung, die Gelsenwasser mit Nachdruck unterstützt.
100 %
90 %
80 %
70 %
60 %
50 %
40 %
30 %
20 %
Ansprechpartner: Ulrich Peterwitz
Wasserwirtschaft
0209 708-274
[email protected]
10 %
0%
FI SE LV LT HU PL IE SI NL RO CY CZ SK AT IT DK PT GR UK BE ES BG EE FR LU DE MT EU-27
< 25
25 – 40
40 – 50
≥ 50 mg Nitrat je Liter
Jahresdurchschnitt der Nitratkonzentrationen, Bericht der EU-Kommission
Okt. 2013
05
LEISTUNGEN | Abwasserwirtschaft
PARTNER | Gespräch
© Stadt Recklinghausen
06
KOOPERATIONSKONZEPT FÜR
KANALSANIERUNG
Stadt Dortmund baut mit GELSENWASSER und AGG
Bürgermeister der Stadt Recklinghausen
Im vergangenen Jahr schrieb die Stadt Dortmund für umfassende Sanierungsmaßnahmen in
der Kanalisation die fachliche Unterstützung des Eigenbetriebs Stadtentwässerung aus. Für die
Projektsteuerung sowie für die örtliche Bauüberwachung erteilte sie der GELSENWASSER AG den
Zuschlag. Ausschlaggebend war ein Gesamtkonzept, das die Bündelung der Kompetenzen und
Ressourcen von Gelsenwasser und dem Netzwerkpartner Abwassergesellschaft Gelsenkirchen
GmbH (AGG) vorsieht.
Die Stadtentwässerung
Dortmund betreibt und
unterhält ein rd. 2.000 km
langes Kanalnetz. Das gesammelte Abwasser wird den Kläranlagen der Wasserverbände
zugeleitet. Untersuchungen ergaben für die kommenden Jahre einen erhöhten Sanierungsbedarf, der auch im Investitionsplan festgeschrieben ist. Um eine nachhaltige Umsetzung der anstehenden
Maßnahmen zu gewährleisten, suchte die Stadt 2014 per öffentlicher Ausschreibung kompetente Partner, die den Eigenbetrieb
unterstützen. Gefordert waren hohe fachliche Qualifikation sowie
umfangreiche Berufserfahrung des ausführenden Personals. Hier
setzte die GELSENWASSER AG von Beginn an auf die Zusammenarbeit mit der AGG, an der sie auch beteiligt ist. Seit Dezember 2014 sind nun zwei AGG- und drei Gelsenwasser-Mitarbeiter in das Dortmunder Projekt eingebunden, die gemeinsam die
Projektsteuerung und die örtliche Bauüberwachung verantworten.
Die Projektsteuerung umfasst alle Prozesse, die mit der Planung
und Umsetzung von Bau- sowie Sanierungs- bzw. Reparaturmaßnahmen in der Kanalisation zusammenhängen. Dabei wurden zunächst bestehende Verwaltungsabläufe analysiert. Auf dieser Basis entsteht derzeit ein Projektrahmenhandbuch, das als
3
FRAGEN AN
CHRISTOPH TESCHE
durchgängiger Leitfaden für die Verwaltung von der Maßnahmen­
initiierung bis zur Projektdokumentation alle Arbeitsschritte definiert. Ziel ist es, den im Investitionsplan der Stadtentwässerung
ausgewiesenen erhöhten Sanierungsbedarf der nächsten Jahre
effizient abzuarbeiten.
Die örtliche Bauüberwachung wertet das vorhandene Sanierungskonzept aus und veranlasst anschließend die notwendigen Schritte. Gleichartige Maßnahmen sollen kombiniert und in Ausschreibungspaketen definiert werden, die terminlich und qualitativ eine
bestmögliche Ausführung versprechen. Besonders gravierende
Schäden werden zeitnah behoben.
Die Mitarbeiter aller beteiligten Unternehmen arbeiten eng zusammen. Dabei bringt die Stadtentwässerung Dortmund der GELSENWASSER AG und der AGG ein hohes Maß an Vertrauen entgegen.
Ansprechpartner: Guido Steinert
Abwasserplanung und -projekte
0209 708-1941
[email protected]
Vor fast 125 Jahren schloss die
GELSENWASSER AG mit der
Stadt Recklinghausen einen
der ersten Konzessionsverträge der Unternehmensgeschichte. Heute sind hier eine Betriebsdirektion und das Kunden-Service-Center des Versorgers ansässig.
Recklinghäuser genießen aber nicht nur frisches Trinkwasser
von hervorragender Qualität. Sie schätzen ihre Heimat für attraktive Kultur- und Freizeitangebote, vielfältige Einkaufsmöglichkeiten und eine ausgezeichnete Infrastruktur.
Im Herbst letzten Jahres haben Sie das neue Einkaufszentrum Palais Vest in der Innenstadt eingeweiht. Wie profitiert
die Altstadt von diesem neuen Magneten?
Das moderne Einkaufszentrum – mit einem Investitionsvolumen
von über 200 Mio. € und einer Vielzahl neuer Geschäfte – ergänzt
das gute Angebot vor Ort, bindet Kaufkraft, gewinnt neue Kunden
für die gesamte Altstadt und schafft Arbeitsplätze für Menschen
aus der Region und aus Recklinghausen. Das Palais Vest ist nun
Teil von Recklinghausen, und unsere schöne Altstadt ist seitdem
noch attraktiver geworden.
In Ihrer Online-Kolumne haben Sie Ihren Lesern all die
­Feste und Events ans Herz gelegt, die Recklinghausen in
­nächster Zeit zu bieten hat. Was sind Ihre ganz persönlichen
­Highlights?
Unsere Stadt bietet so viele tolle und vielseitige Veranstaltungen,
da ist es natürlich schwer, sich konkret auf einige wenige festzulegen. Jetzt im Frühling freue ich mich z. B. auf die Ruhrfestspiele
und auf die „Woche des Sports“ mit vielen Turnieren und Wettbe-
werben und dem internationalen Marktplatzspringen im Mai. Sehr
zu empfehlen ist „Zu Gast in Recklinghausen“ mit den leckeren
Speisen und der tollen Atmosphäre auf dem Rathausplatz im Sommer. Dann bin ich schon gespannt auf „Recklinghausen leuchtet“,
das in diesem Jahr übrigens zehnjähriges Jubiläum feiert. Am besten wirft man einfach einen Blick in unsere Broschüre „Feste feiern in Recklinghausen“: Darin werden alle großen Veranstaltungen
aufgelistet, und ich bin mir sicher, dass für jeden etwas dabei ist.
Inzwischen sind Sie fast ein Jahr im Amt. Was sind Ihre
spannendsten Projekte, und was steht in den kommenden
fünf Jahren in Ihrem Fokus?
Wir haben in sehr vielen Bereichen Besonderes vor. Stadtentwicklung z. B. ist immer zukunftsgerichtet und darum sehr spannend.
Mit unseren zahlreichen Projekten streben wir eine fortwährende
und richtungweisende Entwicklung an. Derzeit und in den kommenden Jahren arbeiten wir etwa am Stadtteilkonzept Hillerheide
und da auch an der Entwicklung der Trabrennbahn. Die Zukunft
des Saalbaus ist ebenfalls ein Thema. Dann ist mir der Runde Tisch
Soziales, den ich ins Leben gerufen habe, wichtig. Ziel ist es, mit
Fachleuten aus der Verwaltung, mit Vertretern der großen Sozialverbände und Kirchen gemeinsam über Probleme zu diskutieren
und diese zu lösen.
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© www.stefangallwitz.com
08
LEISTUNGEN
|
Systemlösungen
LEISTUNGEN
VORTEILE
Auf der diesjährigen E-world energy & water präsentierte sich die neue Servicemarke GELSENWASSER+ erstmals der Fachöffentlichkeit. Wie die beachtliche Resonanz bewies, ist die Ausrichtung am konkreten Bedarf gelungen; zahlreiche Vertreter von Kommunen,
Ver- und Entsorgern sowie Unternehmen zeigten Interesse an den Systemlösungen, die aktuelle Aufgabenstellungen kompetent und
effizient bewältigen helfen. Dazu zählen auch die beiden Angebote aus den Bereichen Wasser und Kaufmännische Services, die wir
Ihnen in dieser Ausgabe der transparent vorstellen.
Hohe Betriebskosten, sanierungsbedürftige Netze, rückläufiger
Wasserabsatz, steigende technische und gesetzliche Auflagen:
Wer sein Wasserversorgungssystem zukunftssicher aufstellen will,
steht aktuell vor einer hoch komplexen Aufgabe. Wie lassen sich
Wasserverluste oder Trübungsrisiken reduzieren? Welche Investitionen zahlen sich dauerhaft aus? Wo liegen Einsparpotenziale,
und wie lassen sie sich nutzen? Überzeugende Antworten auf diese Fragen liefert das Dienstleistungspaket „System“ von GELSENWASSER+, das Technik und Prozesse nachhaltig optimiert.
Ganzheitlicher Ansatz
Im Rahmen der Systemlösung wird die gesamte Versorgungskette von der Wassergewinnung bis zur Verteilung sorgfältig untersucht, um sie zukünftigen Anforderungen anzupassen. Ergebnis ist
ein Konzept, das die gewünschte Versorgungsqualität mittel- und
langfristig mit geringstmöglichem Aufwand sicherstellen hilft. Das
Angebot richtet sich an Stadtwerke, Versorger und Unternehmen
und berücksichtigt alle relevanten Aspekte. Die „System“-Bausteine stehen einzeln oder als Gesamtpaket zur Verfügung und werden auf die individuelle Situation des Kunden abgestimmt.
gabe: Die entsprechenden Kennzahlen werden gemeinsam mit
dem Kunden definiert. Daraufhin analysieren Experten den Istzustand und vergleichen verschiedene Planungsvarianten in technischer und wirtschaftlicher Hinsicht. Daraus ergibt sich die Empfehlung eines zukunftsfähigen Versorgungskonzepts, bei dem alle
Bestandteile optimal ineinandergreifen. Der nächste Schritt liefert
den Umsetzungsplan für den Netzumbau zum Zielversorgungssystem. Zusätzlich stellt „System“ optional eine Reihe weiterer Leistungen bereit, mit denen sich bekannte Schwachstellen gezielt beseitigen lassen – von der Druckstoßanalyse bis hin zur effektiven,
praxisoptimierten Netzspülstrategie.
Vielfältige Nutzeffekte
Insgesamt ermöglicht die Systemlösung damit eine langfristig bedarfsgerechte Ausgestaltung des jeweiligen Wasserversorgungssystems. Dabei profitieren Kunden u. a. von praxiserprobten,
mehrfach optimierten Lösungen, hoher Planungssicherheit und
deutlichen Effizienzsteigerungen. „Wie bereits realisierte Projekte
gezeigt haben, lassen sich Kosten in Millionenhöhe einsparen“, erklärt der Leiter des „System“-Teams Bernd Heyen. Für Rückfragen
zu Vorgehensweise und individueller Ausgestaltung können Interessenten eine kostenlose und unverbindliche
Erstberatung in Anspruch nehmen.
Schritt für Schritt zur optimierten Versorgung
Basis ist ein STANET®-Rechennetzmodell; Vergleichsmessung und
Netzkalibrierung sorgen für maximale Planungssicherheit. Maßgabe des weiteren Vorgehens ist die zu erfüllende Versorgungsauf-
09
Seit Anfang Februar gibt eine eigene Website ausführlich Auskunft
über die neue Servicemarke. Unter www.gelsenwasser-plus.de
erhalten Sie einen Überblick über alle verfügbaren Systemlösungen: Neben Kurzdarstellungen der Leistungsbestandteile und
Nutzeffekte finden Sie Referenzen, Kontakte sowie Downloadlinks zu Infobroschüren. Da sich das Angebotsspektrum kontinuierlich erweitert, lohnt es sich, immer mal wieder vorbeizuschauen. So erfahren Sie auch von aktuellen Fachveranstaltungen, auf
denen Sie die Experten von GELSENWASSER+ antreffen.
GELSENWASSER+ punktet mit „System“ und „Service“
Auf direktem Weg zu zukunftsfähigen Konzepten
Systemlösungen
DAS PLUS IM NETZ
IN SERIE
WASSERVERSORGUNG MIT „SYSTEM“
|
GEN
S Y S T E M LÖ S U N
VOM PRO F I
us .d e
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se r- pl
WETTBEWERBSVORTEIL „SERVICE“
Optimierte Kundenbetreuung und -abrechnung
Die Welt der Ver- und Entsorgung wird immer prozesslastiger; Auflagen und Kostendruck nehmen ebenso zu wie die Ansprüche der
Endverbraucher. Damit Kundenzufriedenheit und Wirtschaftlichkeit
nicht in Widerstreit geraten, muss die eigene Effizienz kontinuierlich
gesteigert und gleichzeitig maximale Servicequalität realisiert werden. Wer seine Kundenbetreuung mithilfe erprobter dynamischer
Prozesse nachhaltig optimieren möchte, kommt mit „Service“ in jeder Marktrolle schnell und einfach ans Ziel.
Individualisierbare Komplettlösung
Das Rundum-sorglos-Paket liefert maßgeschneiderte Betreuungsprozesse, die den Anforderungen von Markt, Gesetzgeber
und Kunden langfristig gerecht werden und zugleich wirtschaftlich
überzeugen. Grundlage ist ein ausgereiftes Modell, das in Unternehmen der Gelsenwasser-Gruppe seit Jahren genutzt und kontinuierlich weiterentwickelt wird. Das Angebot richtet sich an Stadtwerke und Versorger, Abwasserentsorger und Kommunen und
bietet Leistung nach Bedarf: Die einzelnen Bausteine werden den
konkreten Rahmenbedingungen angepasst und gemäß den Wünschen des Auftraggebers zusammengestellt.
SAP-System, in den alle relevanten Stamm- und Bewegungsdaten einfließen. Auf dieser Basis werden jeweils spezifische Module
für die verschiedenen Marktrollen bereitgestellt. Die Leistungen für
Lieferanten und Netzbetreiber reichen von der telefonischen und
schriftlichen Kundenbetreuung über die Abrechnung von Kunden
bzw. Netznutzungsentgelten bis hin zum außergerichtlichen Mahnwesen und der Marktkommunikation. Zusätzlich werden spezifische Verpflichtungen übernommen, wie sie sich z. B. aus Konzessionen oder EEG-Anlagen ergeben. Für Messstellenbetreiber
organisiert das Expertenteam die Zählwertbeschaffung und gewährleistet die Kommunikation mit Kunden und Dienstleistern.
Kosteneffizienz mit Qualitätssicherheit
Jedes Modul des Pakets stärkt Kundenbindung und Marktposition. Dafür garantiert ein bewährtes System, mit dem die Nutzer
auch an jeder künftigen Weiterentwicklung teilhaben. „Das jeweils
gewünschte Service-Level wird effizient umgesetzt. Unsere Kunden sparen Kosten durch Synergieeffekte und können sich darauf
verlassen, dass wir alle gesetzliche Vorgaben berücksichtigen und
für Datenschutz und Datensicherheit sorgen.“ So fasst Ralph Rombeck, Leiter des „Service“-Teams, die Vorteile des Angebots zusammen. Interessenten steht er jederzeit gern
für eine kostenlose, unverbindliche Erstberatung zur Verfügung.
Full Service für jede Marktrolle
Ansprechpartner: Bernd Heyen
0209 708-1849
[email protected]
Nach inhaltlichen, strukturellen und technischen Vorgaben des
Kunden entsteht das zukünftige Servicesystem: ein maßgeschneiderter separater Mandant mit Buchungskreisen im Gelsenwasser-
Ansprechpartner: Ralph Rombeck
0209 708-590
[email protected]
ABWASSER SPEZIAL
10
EXTRA
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MAI 
Sponsoring
BILDUNGSFÖRDERUNG „VON KLEIN AUF“ NUTZEN!
Aktuelle Bewerbungsphase läuft noch bis 5. Juni 2015
Pro Jahr stellen die Gelsenwasser-Unternehmen 500.000 € für die Unterstützung von Bildungsprojekten in Schulen und Kindergärten bereit. Im Mittelpunkt steht die Erleichterung von Übergängen: von der frühkindlichen Betreuung zur Schule, von der Grundschule zur weiterführenden Schule, zum Abitur und in die Berufsausbildung. „1.095 Vorhaben bewähren sich bereits
in der Praxis und es bestätigt sich, dass die Menschen vor Ort am besten wissen, wie die Gelder möglichst nachhaltig und mit größter Wirkung eingesetzt werden können“, so Henning R.
Deters, Vorstandsvorsitzender der GELSENWASSER AG.
Ansprechpartner: Stefan Garriß
Fachbereich Abwasser
0209 708 -1990
[email protected]
Förderberechtigt sind Einrichtungen des Elementarbereichs und allgemeinbildende weiterführende Schulen bis zur Sekundarstufe I aus 75 Kommunen im Versorgungsgebiet
der Gelsenwassser-Gruppe in Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen. Anträge können jederzeit und ausschließlich über die Webseite unter www.vonkleinaufbildung.de eingereicht werden. Eine unabhängige Jury entscheidet mehrmals im Jahr über die Mittelvergabe. Die nächste Bewerbungsfrist endet am 5. Juni 2015; für
Rückfragen steht das Projektbüro gern zur Verfügung.
IST EINE FREMDWASSERREDUZIERUNG
VORTEILHAFT?
Ansprechpartnerin: Jennifer Kownatzki
Unternehmenskommunikation
0209 708-456
[email protected]
PARTNER
|
Stadt Billerbeck erhält Antwort dank ZAK EN
Gefördert von der NRW.Bank, haben die Abwasserbetriebe Billerbeck im vergangenen Jahr das dynamische Simulationsmodell ZAKEN von Gelsenwasser für eine umfassende Analyse ihrer Kläranlage genutzt. Auf die Ermittlung der verfahrenstechnischen und energetischen Eigenschaften folgte
nun der Auftrag, die Auswirkungen einer nachhaltigen Fremdwasserreduzierung zu simulieren.
Verträge
NEUER ALTER GASKONZESSIONÄR
GWN bleibt Netzbetreiber in Alpen und Uchte
Sowohl am Niederrhein als auch in Niedersachsen geht die Kooperation mit der GELSENWASSER Energienetze GmbH (GWN) in die
Verlängerung. Zuvor hatte die Netzgesellschaft in öffentlichen Ausschreibungen der Gemeinde Alpen und der vier Kommunen der
Samtgemeinde Uchte überzeugt und für weitere 20 Jahre die jeweiligen Gaskonzessionen gewonnen.
Während sich in Alpen Bürgermeister
Thomas Ahls über die Fortsetzung der
bewährten Zusammenarbeit mit dem
erfahrenen Netzbetreiber GWN freute, äußerten sich in Uchte gleich fünf Bürger-
meister zufrieden über den Ausgang des
Vergabewettbewerbs. SamtgemeindeBürgermeister Reinhard Schmale, Bürgermeisterin Annegret Trampe (Flecken Diepenau), sowie die Bürgermeister Heinrich
Stellhorn (Gemeinde Raddestorf), Jürgen
Sievers (Flecken Uchte) und Karsten Heineking (Gemeinde Warmsen) gratulierten
im Rahmen der Vertragsunterzeichnung
am 2. März 2015 ihrem neuen und alten
Mitstreiter. GWN-Geschäftsführer Heiner
Krietenbrink bedankte sich bei allen Partnern für das erwiesene Vertrauen und verFreuen sich auf die weitere Zusammenarbeit in
Alpen: Bürgermeister Thomas Ahls (r.) und Heiner
Krietenbrink (Geschäftsführer GWN)
sicherte, der Gasnetzbetrieb werde auch
künftig zuverlässig und in gewohnt hoher
Qualität geführt.
GWN betreut am Niederrhein und in
Ostwestfalen bzw. dem angrenzenden
Niedersachsen insgesamt etwa 3.100 km
Gasrohrnetz in 34 Kommunen.
Ansprechpartner:
Heiner Krietenbrink
GELSENWASSER
Energienetze GmbH
0209 708-1320
heiner.krietenbrink@
gw-energienetze.de
Die Abwasserbetriebe der Stadt Billerbeck sind
seit Jahren bemüht, durch Bau- und Sanierungsmaßnahmen den Fremdwasserzufluss ihrer Kläranlage mit einer Ausbaugröße von 25.000 EW zu
senken. Um festzustellen, ob eine weitergehende Fremdwasserreduzierung für die gewünschten
Einsparungen sorgen würde, griff man erneut auf
ZAKEN zurück: Gelsenwasser wurde beauftragt,
mithilfe des vorhandenen aktuellen Simulationsmodells die verfahrenstechnischen und energetischen Auswirkungen zu prüfen.
Auf Basis der Zulaufdaten aus dem Jahr 2013
und des gleitenden Minimums ermittelte ein Ingenieurbüro die täglichen Fremdwassermengen. Die sich anschließende Simulation bewertete zwei Varianten: Bei gleichbleibender Belüftung
wurden die Zulaufmengen zugrunde gelegt, die
sich aus einer Fremdwassersenkung um 50 %
sowie um 75 % ergäben.
Als Ergebnis zeigte sich, dass die Fremdwasserreduzierung die Ablaufkonzentrationen ansteigen
ließe, wobei die eingeleitete Fracht leicht verringert werden kann. Energetisch würde sich keine wesentliche Optimierung ergeben: Da die Zulauffracht zur Kläranlage gleich bliebe, müsste
die gleiche Luftmenge wie bisher aufgebracht
werden. Zudem hatte die erste Energieanalyse
Handlungsbedarf beim Zulaufhebewerk aufgedeckt, sodass auch hier derzeit nur geringe Einsparungen durch die geringere Zulaufmenge zu
erwarten wären.
„Damit verfügt der Abwasserbetrieb über die
notwendigen Fakten, um die Auswirkungen der
Fremdwasserreduzierungen auf der Kläranlage zu bewerten“, so Rainer Hein, Werkleiter
der Eigenbetriebe. „Dabei ist von besonderem
Interesse, dass mit dem jetzigen System der
Einleitüberwachung auf Grundlage der Ablaufkonzentrationen und nicht der Frachten eine weitere Fremdwasserreduzierung wirtschaftlich nicht
darstellbar ist.“
Eckdaten im Überblick
Auftraggeber:
Eigenbetriebe der Stadt Billerbeck
Ausbaugröße Kläranlage:
20.000 EW
Auslastung:
12.900 m³
Belebungsbeckenvolumen:
3.750 EW
Energieverbrauch:
31,9 kWh / (EW*a) =
38 % Unterschreitungshäufigkeit
Ansprechpartner: Stefan Hurzlmeier
Verfahrenstechnik Abwasser
09451 944716
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Blick auf den Zulaufbereich der neuen
zweistraßigen Vorklärung. Je nach
Abwasseranfall wird nur eine oder beide
Straßen beschickt.
OPTIMIERTE VORKLÄRUNG
Spezielle Anforderungen
Überzeugendes Ergebnis
Im Sinne nachhaltiger Ergebnisse sollte jederzeit die Möglichkeit zur Abdeckung der neuen
zweistraßigen Vorklärung bestehen. Daraus ergab sich die Notwendigkeit, zwei Ex-Schutz-Konzepte zu erarbeiten. Alle elektrischen Geräte, die
sich im Abdeckungsfall in einer Ex-Zone befänden, wurden von vornherein für die entsprechende Ex-Schutz-Klasse ausgelegt.
Technisch auf dem neuesten Stand, qualitativ
hochwertig und für zukünftige Anforderungen gerüstet: Neben diesen Erwartungen galt es auch
im Bereich Arbeitsschutz höchsten Ansprüchen
gerecht zu werden. Da die vielfältigen Vorschriften ständigen Änderungen unterliegen, müssen
sich Verantwortliche für Planung und Bau kontinuierlich auf dem Laufenden halten. Das galt hier
umso mehr, als die Kläranlage während des Neubaus in Betrieb bleiben sollte – eine Vorgabe, die
auch den Abstimmungsbedarf mit Baufirmen und
Betriebspersonal deutlich erhöhte.
Aufgrund der hohen Salzkonzentration im Abwasser der Kläranlage Emmerich stellte auch die Auswahl der geeigneten Betonqualität eine Herausforderung dar. Hier zog man einen Gutachter hinzu
und führte sehr engmaschige Qualitätskontrollen
durch. Um in der Wasserwechselzone Betonkor-
Die neue Vorklärung
in Zahlen
» Bemessungsvolumenstrom:
600 m³/h
» Aufenthaltszeit im Vorklärbecken:
0,5 h
» Beckenabmessungen (L x B x T):
16 m x 9 m x 2,5 m
» Volumen je Straße:
180 m³
» Volumen gesamt:
360 m³
Trotz der hohen Komplexität der Aufgabe ist es
gelungen, die neue Vorklärung termingerecht und
Auf der Kläranlage der Stadt Emmerich am Rhein hat die GELSENWASSER AG im Auftrag der Technische Werke Emmerich am Rhein
GmbH (TWE) das runde Vorklärbecken durch zwei parallele Längsbecken ersetzt. Die „alte“ Vorklärung wurde zum Pufferbecken umfunktioniert. Die Bauarbeiten dauerten von Oktober 2013 bis Ende Januar 2015. Am 17. Februar 2015 fand die behördliche Abnahme
statt; im Anschluss wurden die neuen Anlagenteile an die TWE übergeben und die neue Vorklärung konnte in Betrieb gehen.
Anlass
Auf der von der TWE betriebenen Kläranlage Emmerich wird kommunales und industrielles Abwasser gemeinsam behandelt; das
Rohabwasser ist stark industriell geprägt. Nach Durchlauf der mechanischen Reinigungsstufe, bestehend aus Rechen, Sandfang
und Vorklärung, wird es in jeweils drei Belebungs- und Nachklärungsbecken aerob biologisch gereinigt.
Die Verweildauer des Rohabwassers in der „alten“ Vorklärung betrug bei Trockenwetterzufluss mehrere Stunden. Unerwünschte anaerobe Prozesse waren die Folge: Wasserstoffsulfid entstand und
der Primärschlamm neigte zu einer starken Schwimmschlammbildung. Da der anfallende Schwimmschlamm direkt der nachgeschalteten Belebung zugeführt wurde, konnte er nicht in der Faulung verwertet werden. Zudem ließ sich die Vorklärung wegen ihrer
einstraßigen Ausführung nicht an unterschiedliche Zulauf- und Belastungssituationen anpassen. Als Anfang 2012 dann noch ein wesentlicher Großeinleiter ankündigte, seine Abwassermengen ab
2013 bei gleichbleibender Fracht deutlich zu reduzieren, ergab sich
ein klarer Handlungsbedarf. Im Sommer 2012 beauftragte TWE
dann eine Vorplanung für die Umgestaltung der Vorklärung.
Grundlagenermittlung und Vorplanung
Im Zuge von Grundlagenermittlung und Vorplanung wurden ab
Oktober 2012 die Randbedingungen festgelegt und anschließend
verschiedene Varianten geprüft. Daraus ergaben sich zwei Optionen: Man konnte das alte Vorklärbecken so umgestalten, dass
es sich wechselnden Wassermengen flexibel anpassen ließ, oder
eine neue, zweistraßige Vorklärung bauen und das alte Vorklärbecken als Pufferbecken nutzen. Obwohl sich die erste Variante
preislich günstiger darstellte, fiel die Entscheidung für den Neubau.
Hauptargumente waren die größere Flexibilität im Betrieb sowie
eine höhere Pufferkapazität im Havariefall; zudem hätte die Kläranlage sonst während der einjährigen Bauphase ohne Vorklärung
betrieben werden müssen.
Ein geeigneter Bauplatz für die neue Vorklärung befand sich zwischen der weißen Halle (ehem. Flotation) und dem bisherigen
Vorklärbecken, das zukünftig als Pufferbecken für hydraulische
Spitzen und Frachtstöße dienen sollte. Neben einem sehr leistungsfähigen Schwimmschlammabzug berücksichtigte das Neubaukonzept auch die Zuführung des Schwimmschlamms zur Faulung.
Umsetzung
Nach Freigabe der Vorplanungsergebnisse beauftragte Gelsenwasser das Ingenieurbüro Prof. Dr.-Ing. Dr. rer. pol. K.-U. Rudolph
GmbH mit den weiteren Planungsstufen. Dieser Prozess sollte bis
Ende Juli 2013 abgeschlossen sein, sodass die Ausschreibung
noch im August erfolgen konnte. Vier Lose waren zu vergeben: Bauund Rohrleitungsverlegung, EMS-Technik, Pumpen und Schlammräumung mittels Kettenräumer. Alle Angebote mussten bis Mitte
September eingereicht sein; die Vergabe erfolgte im Oktober, und
bereits im November wurde mit dem Bau begonnen. Dass dieser
äußerst enge Zeitplan eingehalten werden konnte, ist dem Engagement aller beteiligten Abteilungen und nicht zuletzt der genehmigenden Behörde zu verdanken.
Sowohl der Schwimmschlamm als auch der Bodenschlamm
werden mittels Kettenräumer aus dem Becken entfernt.
Betriebsleiter Bernhard Rembarz zeigt stolz die neu installierten Pumpen für den Schwimmschlammabzug.
rosion durch Schwefelwasserstoff zu verhindern,
wurden die Wände von der Beckenoberkante bis
zu 30 cm unterhalb des Mindestwasserspiegels
mit PE-Kunststoffplatten ausgekleidet.
zur vollsten Zufriedenheit des Auftraggebers fertigzustellen. Dabei hat die TWE u. a. die konstruktive Zusammenarbeit aller Beteiligten sowie
deren hohes Engagement ausdrücklich hervorgehoben.
Eine weitere Besonderheit ergab sich aus der
Lage in der Deichschutzzone 3. Bei hohen
Rhein-Pegelständen kommt es zu hohen Grundwasserständen, die eine Entleerung der Becken
verbieten. Diese Auflage war sowohl für die Bauphase als auch für den späteren Betrieb zu berücksichtigen. Dazu wurde auf der Kläranlage
Emmerich im Zuge der Neubaumaßnahme eine
Grundwasserpegelmessung installiert und deren Signal auf das Prozessleitsystem aufgeschaltet. Bei Hochwasser wird ein Alarm ausgelöst,
sodass das Betriebspersonal die nötigen Maßnahmen einleiten kann.
Ansprechpartnerin: Ingrid Gerard
Gruppenleiterin Verfahrenstechnik
(Abwasser)
0209 708-1971
[email protected]
Projektmitarbeiter Frank Bersuck vorn IKT
(vorn, Mitte) mit Gerd Kühntopp, Dieter Müller
und Ronny Harnpel (v. l.) bei der Auswertung
des ­Leistungschecks
Fahrzeugführer Jörg Glockmann (SWM, l.) mit
­Alexander Lücke (IKT) beim Leistungscheck am
­H D-Spülfahrzeug
LEISTUNGEN | Stromversorgung
NEUES ­V ERSORGUNGSANGEBOT
GELSENWASSER und Beteiligungen liefern Ö
­ ko-Heizstrom
Leistungsspektrum
Bau, Betrieb und Sanierung unter­
irdischer Infrastruktureinrichtungen:
»» Forschungsprojekte
»» Prüfungen
»» Warentests
»» Beratungen
»» Seminare
Ansprechpartner: Andreas Lehnert
SWM/Abwasserentsorgung
0391 587-2037
[email protected]
© goritza - Fotolia.com
Städtische Werke Magdeburg lassen Fuhrpark prüfen
In den 1950er und 1960er Jahren war Heizstrom für Nachtspeicheröfen noch eine interessante Alternative zu Kohle und Öl, doch in
den 1970er Jahren ging die Nachfrage wegen der zunehmenden Nutzung von Fernwärme und Gas stark zurück. Erst in jüngerer Zeit,
seit etwa 2009, erfährt Heizstrom eine Renaissance; der Einbau von Wärmepumpen in etwa jedem vierten Neubau lässt den Bedarf
spürbar ansteigen.
Eine Fachdienstleistung des IKT – Institut für Unterirdische Infrastruktur, Gelsenkirchen, haben
vor Kurzem die Städtischen Werke Magdeburg
GmbH & Co. KG (SWM) in Anspruch genommen:
Sie ließen ihre Hochdruck-Spülfahrzeuge vor Ort
umfassend prüfen und schulten gleichzeitig ihre
Mitarbeiter auf eine optimale Bedienung.
Mit dem „Fahrzeug-Check für Hochdruckspülund Saugfahrzeuge“ hält das IKT ein besonders
nützliches Angebot für Abwasserbetriebe bereit. Im Mittelpunkt steht die Prüfung von Pumpen, Düsen und Schläuchen, die wesentlichen
Einfluss auf Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit haben. Ein korrekt funktionierendes Fahrzeug spart nicht nur Betriebsstoffe, es garantiert
auch eine materialschonende und effiziente Reinigung. Auf Wunsch wird dieser Check nach individueller Terminvereinbarung auch direkt beim
Unternehmen durchgeführt – wie jüngst bei den
SWM in Magdeburg.
Macht die Pumpe ausreichend Druck? Kommt
der Druck auch an der Düse an? Wie wird optimal
gereinigt? Zur Beantwortung dieser und weiterer betriebsrelevanter Fragen trat das Kanalreinigungsteam mit insgesamt vier Hochdruck-Spülfahrzeugen zum Fahrzeug-Check an. Zunächst
wurde die Technik überprüft – angefangen beim
Soll-Ist-Vergleich der maximalen Leistung der
HD-Pumpe im Feinstrahl bis hin zur Ermittlung
Teilnehmer am Leistungscheck, das Team Kanalreinigung der
SWM Magdeburg mit Gruppenleiter Dieter Müller (l.) und
den Projektmitarbeitern des IKT, A
­ lexander Lücke und Frank
Bersuck (r. außen)
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Das IKT ist ein neutrales, unabhängiges
und gemeinnütziges Institut. Es ­arbeitet
praxis- und anwendungsorientiert an
­Fragen des unterirdischen Leitungsbaus.
Schwerpunkt ist die Kanalisation.
SPÜLFAHRZEUGE IM
LEISTUNGSCHECK
© KB3 - Fotolia.com
IKT – Institut für Unter­
irdische Infrastruktur
von Düsendruck und Sprühstrahlleistungsdichte nach DIN 19523.
Im Anschluss fand die Schulung der Mitarbeiter
statt. Sie lernten ihre Fahrzeuge besser kennen
und erhielten zahlreiche Anstöße für Verbesserungen im Alltag. Besonderes Augenmerk wurde
dabei auf den richtigen Druck beim Spülen gelegt. Einen zu hohen gilt es zu vermeiden, wenn
man die Leitungen nicht schädigen und optimal
reinigen möchte. Eine hilfreiche Basis liefert hier
das Leistungsdatenblatt, das die Ergebnisse des
technischen Checks pro HD-Spülfahrzeug zusammenfasst und nun als Arbeitshilfe im Reinigungsalltag eingesetzt wird.
Diese Entwicklung hat die GELSENWASSER AG veranlasst, ihr
Portfolio in der Stromsparte zum 1. Januar 2015 zu erweitern. Das
neue Heizstrom-Angebot stammt – wie inzwischen alle Stromprodukte der Unternehmensgruppe – zu 100 % aus Wasserkraftwerken und richtet sich an Haushalte mit Nachtspeicherheizungen
oder Wärmepumpen. Je nach Zähleranlage können sie zwischen
zwei Tarifen wählen: Bei „ÖkoHeizstrom“ wird der Verbrauch der
klimafreundlichen Energie mit einem separaten Zähler gemessen,
bei „ÖkoHeizstrom Kombi“ zusammen mit dem übrigen Stromverbrauch erfasst. Relativ geringe Arbeitspreise ergeben sich vor allem aus ca. 30 % niedrigeren Netzentgelten (gemäß § 14a EnWG)
und günstigeren Beschaffungskosten aufgrund der Abnahme in
Schwachlastzeiten.
Vier Monate nach der Einführung bei Gelsenwasser haben
die Tochterunternehmen NGW GmbH am Niederrhein und
WESTFALICA GmbH in Ostwestfalen sowie die Stadtwerke Castrop-Rauxel das Angebot in ihr Produktportfolio übernommen.
Grundversorgte Heizstromkunden – immerhin 98 % aller Verbraucher mit elektronischer Wärmebereitstellung – können bei einem
Beispielverbrauch von 3.500 kWh Tagstrom und 7.500 kWh Nachtstrom bis zu 300 € pro Jahr sparen.
Ansprechpartner: Patrick Mutert
Vertriebssteuerung Absatzportfoliomanagement
0209 708-367
[email protected]
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HINTERGRUND
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Energiepolitik
REMIT FORDERT
ENERGIEVERSORGER HERAUS
GELSENWASSER-Expertin im Gespräch über die neuen Meldepflichten
REMIT – Regulation on wholesale Energy Market Integrity and Transparency: So heißt die 2011 erlassene EU-Verordnung, die Transparenz und Stabilität der europäischen Energiemärkte erhöhen soll. Neben dem Verbot von Insiderhandel und Marktmanipulation
werden dazu umfassende Meldepflichten für alle Unternehmen eingeführt, die Strom- und/oder Gaslieferungsverträge oder entsprechende Transportverträge abschließen. Das betriff t vor allem Energieversorgungsunternehmen (EVU), aber auch Großkunden mit der
technischen Möglichkeit, 600 GWh und mehr pro Jahr zu verbrauchen. Zu Beginn dieses Jahres wurden die Anforderungen konkretisiert. transparent fragte bei der Gelsenwasser-Expertin Jenny Arndt nach, wie sich der Regionalversorger darauf vorbereitet hat, welche
Pflichten und Fristen zu beachten sind und was sich an Dienstleister delegieren lässt.
Welche Maßnahmen hat Gelsenwasser ergriffen, um die
REMIT-Vorgaben zu erfüllen?
Arndt: Wir haben sehr früh begonnen, uns mit diesem Thema auseinanderzusetzen und dafür ein Team aus Fachkräften gebildet, die
mit Mechanismen und Geschäftstypen im Energiehandel umfassend vertraut sind. Wir haben die für uns geltenden Reporting-Vorschriften und -Fristen im Detail zusammengestellt und notwendige
Entscheidungen für eine reibungslose Umsetzung herbeigeführt.
Dazu gehörte nicht zuletzt die Entwicklung des Anforderungskatalogs für eine geeignete IT-Lösung.
Welche Fristen müssen Marktteilnehmer beachten, und
welche Pflichten sind zu erfüllen?
Arndt: Bis zum Beginn der Meldepflicht muss sich jeder Marktteilnehmer bei der nationalen Regulierungsbehörde registrieren.
In Deutschland ist das die Bundesnetzagentur, die dafür im März
HINTERGRUND
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Energiepolitik
GLOSSAR
ACER: Die European Agency for the Cooperation of Energy Regulators ist eine dezentrale Agentur der Europäischen Union mit Sitz
in Ljubljana, Slowenien. Die 2009 gegründete Behörde überwacht
und reguliert die europäischen Energiemärkte mit Blick auf Transparenz und Stabilität. Sie soll u. a. die Arbeit der nationalen Regulierungsbehörden unterstützen und koordinieren und die Entwicklung
auf den Energiemärkten überwachen.
Registered Reporting Mechanisms (RRMs): Sie sollen die Meldung
von Transaktionsdaten unter REMIT übernehmen. Dazu sind umfangreiche Anforderungen zu erfüllen, die neben der Informationstechnik auch das Berichtswesen und den Bereich Compliance betreffen.
2015 ein Online-Portal eingerichtet hat. Da es sich um ein aufwendigeres Verfahren handelt, empfiehlt sich eine frühzeitige Registrierung. Ab dem 7. Oktober 2015 sind dann zunächst alle Geschäftsabschlüsse und -anfragen (Order) an sog. organisierten
Marktplätzen zu melden. Börsen und Brokerplattformen sind aufgefordert, ihren Kunden einen entsprechenden Meldedienst anzubieten. Die größere Herausforderung für die meisten EVU ergibt
sich mit dem Start der zweiten Phase am 7. April 2016: Von da an
müssen sämtliche Energieliefer- und Transportgeschäfte gemeldet werden; auch Transaktionen mit größeren Endkunden gehören dazu.
organisierten Marktplatz getätigt werden könnten – auch wenn
sie an anderer Stelle stattfinden. Um für Sicherheit in der Anwendung zu sorgen, wird ACER eine vollständige Liste aller Standardgeschäftstypen veröffentlichen. Für sie gilt eine Meldefrist von 24
Stunden nach Abschluss; alle anderen Verträge wie z. B. Energiegeschäfte mit flexibler Abnahme- und Preisstruktur fallen in die
Rubrik Nicht-Standard und müssen innerhalb eines Monats nach
Abschluss gemeldet werden. Zusätzlich schreibt die REMIT Meldungen über den Lebenszyklus einer Transaktion vor: Stehen bei
Vertragsunterzeichnung Liefermenge und Preis noch nicht fest,
werden Modifizierungsmeldungen fällig.
Sind die EVU alleine für die Meldung verantwortlich?
Den meisten EVU bleibt noch gut ein Jahr bis zum Start der
Transaktionsmeldungen unter REMIT. Reicht das aus, um
sich vorzubereiten?
Arndt: Nein, prinzipiell sind immer beide Parteien einer Transaktion meldepflichtig; die Meldung kann allerdings auch delegiert werden – z. B. an den Lieferanten. Die Daten sind über sog. Registered Reporting Mechanisms (RRMs) an die EU-Behörde ACER zu
liefern. Theoretisch kann sich jeder Marktteilnehmer als RRM qualifizieren, die Anforderungen an Organisation und IT sind allerdings
hoch komplex. Insbesondere kleinere und mittlere EVU werden
daher eher auf den Lieferanten oder einen Dienstleister ausweichen. Als Lieferant wird die GELSENWASSER AG ihren Kunden
eine Meldung anbieten.
Arndt: Ein genauerer Blick in die gesetzlichen Anforderungen
und die komplexen Strukturen mancher Energiegeschäfte zeigt,
dass diese Zeitspanne auf jeden Fall notwendig ist. Neben der
Anpassung der vorhandenen Informationstechnik müssen Kontrollmechanismen implementiert und unter Umständen Dienstleistungsverträge geschlossen werden – das sind komplizierte und
aufwendige Prozesse. Hier wird Gelsenwasser seine NetzwerkPartner mit einem REMIT-Leitfaden und einer geeigneten IT-Lösung unterstützen.
Kleine EVU können es sich also relativ leicht machen?
Arndt: Das denken einige. Doch auch wenn Unternehmen einen
Dienstleister beauftragen, müssen sie alle meldepflichtigen Geschäfte selbst identifizieren, die zugehörigen Daten zusammenstellen und dem Dienstleister zur Verfügung stellen, sofern sie ihm
nicht bereits vorliegen. Die Meldeverantwortung unter REMIT bleibt
beim Marktteilnehmer und kann nicht, wie die Meldung an sich, an
einen Dienstleister vergeben werden.
Der Teufel steckt oft im Detail. Können Sie eingrenzen, für
welche Vorgänge welche Fristen gelten?
Arndt: Der Gesetzgeber unterscheidet Standard- und Nicht-Standardgeschäfte. Erstere umfassen alle Geschäfte, die an einem
Vielen Dank für das Gespräch.
Ansprechpartnerin: Jenny Arndt
Portfoliomanagement
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LEISTUNGEN
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Regenerative Energien
REPOWERING
MIT „DYNAMIK“
GELSENWASSER+ im Einsatz für Windenergieprojekt
in Castrop-Rauxel
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Die Anforderungen an den Antrag auf Genehmigung der Windenergieanlage sind sehr
umfangreich. 20 Ordner mit Planungsunterlagen, Gutachten und technischen Spezifikationen des Windrads hat die ARGE bei der Unteren Immissionsschutzbehörde des Kreises
Recklinghausen eingereicht.
w w w.g el se nw as
Das erste Windrad drehte sich in Castrop-Rauxel schon in den
1990er Jahren: Ein Landwirt errichtete es im Stadtteil Schwerin auf
dem mit 127 m höchsten Punkt der Stadt als Hofanlage. Mit einer
Höhe von rd. 45 m und 80 kW Nennleistung war es die erste Anlage im Windvorranggebiet Westhofsches Feld. Daraus ist bis heute
ein Windpark mit insgesamt sechs Windenergieanlagen erwachsen, die unterschiedliche technische Entwicklungsstufen repräsentieren. Als die Stadt 2012 den Flächennutzungsplan neu aufstellte, untersuchte sie auch das Potenzial zusätzlicher Flächen für
die Windenergie. Die Erweiterung des Westhofschen Felds schaffte den hier notwendigen Raum für eine sog. Repowering-Maßnahme (s. Infokasten).
Fachpartner Stadtwerke
Inzwischen ist das erste Windrad in Castrop-Rauxel über 20 Jahre
alt. Da sein Betreiber in dem vergrößerten Windvorranggebiet über
ein geeignetes Grundstück verfügt, möchte er hier eine moderne
Anlage errichten. Das ist in diesem Fall jedoch nur als Repowering
möglich: Wegen der Schallemissionen der alten Technik würde jedes zusätzliche Windrad am Standort zu einer Überschreitung der
Grenzwerte führen. Um eine neue, leistungsstärkere Anlage aufzustellen, muss die alte daher abgebaut werden. Auf der Suche nach
einem geeigneten Fachpartner entschied sich der Landwirt für die
Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH, die neben dem klassischen Energievertrieb auch die Erzeugung und Nutzung regenerativer Energie fördert. Die neue Anlage mit einer Nabenhöhe von
138 m und 2,3 MW Nennleistung wird pro Jahr klimafreundlichen
Strom für ca. 1.700 Haushalte produzieren. Kunden der Stadtwer-
Umfassende Prüfungsaufgaben
Die erste große Hürde besteht darin, den Bauantrag für die Windenergieanlage so vorzubereiten, dass er den umfangreichen Auflagen gemäß Bundesimmissionsschutzgesetz gerecht wird. Dafür
müssen unabhängige Planungsbüros zahlreiche technische und
umweltschutzrechtliche Belange prüfen. Gefordert sind u. a.
» Schall- und Schattengutachten,
» Turbulenz- und Baugrundgutachten sowie
» artenschutzrechtliche Prüfung und landschaftspflegerische
Begleitplanung.
Die Bearbeitungszeit hängt vom jeweiligen Thema ab und beträgt
mindestens einen Monat; die letztgenannte Aufgabe dauert rd. ein
Jahr, da am Standort vorkommende Vögel und Fledermäuse über
eine gesamte Vegetationsperiode kartiert werden müssen.
Regenerative Energien
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Repowering bezeichnet den Ersatz älterer Windräder durch neue
Anlagen, die in mehrfacher Hinsicht Vorteile bieten. So arbeitet
moderne Windenergietechnik effektiver, zuverlässiger, umweltschonender und stromnetzverträglicher. Schallimmissionen und
Schattenwurf sind ebenso deutlich reduziert wie der Wartungsaufwand. Genehmigungsrechtlich unterliegt ein Repowering zwar
den gleichen Anforderungen wie die Errichtung komplett neuer
Windenergieanlagen; ein Ersatzbau wird jedoch von Anliegern in
der Regel eher akzeptiert.
se r- pl
>> Mit dem Leistungspaket DYNAMIK stellt die GELSENWASSER AG praxisgerechte Lösungsansätze sowie ein
optimales Projektmanagement bereit. Dabei überzeugen die ausführenden Experten in hohem Maße durch
Fachkompetenz und eine intensive Kundenbetreuung. So haben Sie uns ermöglicht, in vergleichsweise kurzer
Zeit den Genehmigungsantrag zu stellen. Unsere Zwischenbilanz: ein rundum gelungenes Angebot! <<
Volkan Karagece, Geschäftsführer Stadtwerke Castrop-Rauxel
ke sollen sich zu einem späteren Zeitpunkt an der Windenergieanlage beteiligen können.
Zur Umsetzung des Projekts haben die Projektpartner die Arbeitsgemeinschaft CAS Wind GbR (ARGE) gegründet, die später in eine
Betreibergesellschaft umgewandelt werden soll. Mit der gesamten Projektierung – von der Planung über das Finanzierungskonzept, den Anlagenkauf und die Bauleitung bis hin zur Inbetriebnahme – wurde auf Basis des Dienstleistungsangebots „Dynamik“
die GELSENWASSER AG beauftragt.
|
KURZ ERKLÄRT:
REPOWERING
GEN
S Y S T E M LÖ S U N
VOM PRO F I
us .d e
Die Gelsenwasser-Beteiligung Stadtwerke CASTROP-RAUXEL GmbH plant zusammen mit einem ansässigen Grundstückseigentümer
eine neue Windenergieanlage im Süden der Stadt. Zur Umsetzung des Vorhabens gründeten die Partner eine Gesellschaft bürgerlichen
Rechts; für die Projektentwicklung kommt die Systemlösung „Dynamik“ von GELSENWASSER+ (s. 1/2015). zum Einsatz. Im März wurde
ein erster Meilenstein erreicht: Der Antrag auf Genehmigung nach Bundesimmissionsschutzgesetz konnte gestellt werden.
LEISTUNGEN
Herausforderung Schallschutz
Als besondere Herausforderung erwies sich die Erfüllung der
Schallschutzauflagen. Entscheidend sind die für umliegende
Wohngebiete gesetzlich festgelegten Grenzwerte. Bei der Auswahl der Windenergieanlage war hier nicht nur die Geräuschentwicklung der vorhandenen Windräder zu berücksichtigen. Auch
weitere Schallimmissionen – z. B. einer benachbarten Biogasanlage und der Lüftungsanlagen eines Supermarkts – mussten in die
Berechnung einbezogen werden. Unter diesen Voraussetzungen
fiel die Entscheidung für eine Windenergieanlage, die über ein neues Rotorblattdesign ein optimiertes Schallverhalten aufweist. Dafür
sorgen sog. „Trailing Edge Serrations“: Die zackenförmigen Kanten
sind den am äußeren Ende aufgefächerten Schwingen von Greifvögeln nachempfunden, mit denen sie sich nahezu lautlos durch
die Luft bewegen.
Im März 2015 hat die ARGE den Antrag auf Genehmigung der
Windenergieanlage beim Kreis Recklinghausen gestellt. Inzwischen bereitet sie gemeinsam mit der GELSENWASSER AG ihre
Umwandlung in eine Betreibergesellschaft sowie Finanzierung und
Kauf der Windenergieanlage vor.
Ansprechpartner: Stephan Dohe
Projektentwicklung/M & A
0209 708-1920
[email protected]
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UNTERNEHMEN | Forschung & Entwicklung
UNTERNEHMEN | Forschung & Entwicklung
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GELSENWASSER ENTWICKELT
SMART-E-BOX
Automatisierte Effizienz für kommunale Liegenschaften
Marc Borgers (l.) aus dem Fachbereich Technische Dienste der Stadt Haltern und
Markus Kramp aus der Abteilung Energietechnik der GELSENWASSER AG mit
der ersten Smart-E-Box, die in einer Turnhalle in Haltern verbaut worden ist.
SMART-E-BOX-TECHNIK
Smart-E-Box ist ein lernendes, automatisiertes Energieoptimierungssystem, welches ohne weitere Messverkabelung einzelne
elektrische Verbraucher an deren Signatur erkennt und so Laufzeiten und Energieverbräuche bestimmt. Auf diese Weise lassen
sich signifikante Verbraucher ausmachen und anhand von Richtwerten Energieeinsparpotenziale identifizieren. Sind die Daten
einmal ausgelesen und verarbeitet, kann der Anwender sie über
eine gesicherte Netzwerkverbindung standortunabhängig abfragen. Dazu ist weder eine Server- noch eine Softwareinstallation
beim Kunden nötig. Da es sich um sensible Daten handelt, werden sie verschlüsselt und jeweils erst bei Abruf in lesbare Zahlen umgewandelt.
Energie effizient einsetzen und sparen: Dieser Anspruch ist für Kommunen in den letzten Jahren zum ständigen Wegbegleiter geworden. Städte und Gemeinden nehmen hier – auch politisch gewollt – eine Vorbildfunktion für andere Akteure in der Gesellschaft ein.
Entsprechend haben Klimaschutzprogramme und Energieberichte längst in den meisten Rathäusern Einzug gehalten. Kontinuierlich
Verbesserungen zu ermitteln und konkrete Maßnahmen umzusetzen, ist jedoch in der Praxis oft nur schwer zu bewerkstelligen. Manch
eine Kommune kann bereits das ständige Monitoring der Energiedaten aufgrund akuten Personalmangels kaum leisten. Für Gelsenwasser Ansporn genug, ein praxisorientiertes Instrument für das kommunale Energiemanagement zu entwickeln.
Der Vorlauf
Befeuert wurde diese Idee durch ein Forschungs- und Entwicklungsprojekt, das Gelsenwasser ab Ende des Jahres 2013 mit einem kleinen Technologieunternehmen aus dem Ruhrgebiet realisierte. Dabei wollte man sich die Tatsache zunutze machen, dass
jeder elektrische Verbraucher ein typisches Lastgangprofil aufweist: Es ging darum, den Stromlastgang in einem privaten Haushalt an einer einzigen Stelle zu messen und durch Analyse der Daten mittels mathematischer Algorithmen die dahinter liegenden
Einzelverbraucher zu erkennen. Nach dem erfolgreichen Test eines Pilotprodukts mit dem Namen „Smart-E-Box privat“ entstand
der Plan, diese Technik auch für kommunale Objekte zu erschließen. Das Projekt „Smart-E-Box kommunal“, bisher bekannt unter
dem Arbeitstitel „SmartCare“, startete Ende 2014 in drei ausgewählten Pilotkommunen des G
­ elsenwasser-Versorgungsgebiets.
Produkt entwickelt haben, das pro Liegenschaft die zehn wesentlichen Verbraucher erkennt bzw. 80 % des jeweiligen Stromverbrauchs den „Verursachern“ zuordnet. Dazu zählen z. B. Pumpen,
Beleuchtungsanlagen oder PCs, Aufzüge und weitere Einzelverbraucher. Warum die Grundlast in einzelnen Gebäuden besonders hoch ist, ob nachts das Licht in einer abgelegenen Sporthalle
noch brennt, eine Pumpe oder Lüftung außerhalb der Gebäudenutzungszeiten läuft – solche und ähnliche praktische Fragen sollen mithilfe des Systems schnell und einfach zu beantworten sein.
Das Pilotprojekt
Erstes Teilziel erreicht
Die Städte Haltern am See und Castrop-Rauxel sowie die Gemeinde Saerbeck stellen insgesamt 15 „typische“ Liegenschaften zur
Verfügung und unterstützen mit ihren technischen Ansprechpartnern vor Ort die Entwicklung des kommunalen Energieeffizienzprodukts. In Haltern am See und Castrop-Rauxel sind zudem die
lokalen Stadtwerke in die Produktentwicklung eingebunden. Im
ersten Halbjahr wurden die technischen Einheiten in Schulen, Turnhallen, Kindergärten, Rathäusern und weiteren Einrichtungen verbaut. Bis zum Jahresende will Gelsenwasser ein standardisiertes
Der zu betreibende Anwendungsaufwand hat sich im Projektverlauf bereits reduziert. Ging man zu Anfang noch davon aus, in jeder Liegenschaft eine eigenständige Messeinheit hinter dem Zähler
installieren zu müssen, kann man mittlerweile auch auf vorhandene intelligente Zähler aufsetzen. Vorausgesetzt, die Datenqualität
des intelligenten Zählers an einer definierten Schnittstelle ist ausreichend, wird dieser einfach um ein aufsteckbares Smart-E-BoxModul ergänzt. Damit lassen sich Materialeinsatz sowie Installationsaufwand deutlich verringern.
In den kommenden Monaten wird die Technik so perfektioniert,
dass sie relevante Signaturen sicher und automatisch erkennt und
die Stromabnahme ganzer Liegenschaften auf zuverlässige Aussagen über den Verbrauch einzelner Geräte herunterbricht. Später
sollen dann auch die Daten der Medien Wasser und Wärme einbezogen werden, um ein umfassendes Monitoring- und Analyseprodukt für das kommunale Energiemanagement bereitzustellen.
Sie möchten mehr über Technik, Anwendungsmöglichkeiten und
Vorteile von „Smart-E-Box kommunal“ wissen? Die Projektverantwortlichen freuen sich darauf, Ihre Fragen zu beantworten – gerne
auch in einem persönlichen Gespräch.
Ansprechpartnerin: Dr. Agnes Janda
Unternehmensstrategie
0209 708-478
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UNTERNEHMEN
|
Position
UNTERNEHMEN
DA SEINSVOR S O R G E
DA SEINSVO R S O R G E
GEFÄHRDUNG
DER DASEINSVORSORGE?
Stellungnahme zu potenziellen Auswirkungen von Freihandelsabkommen
Die Europäische Kommission verhandelt derzeit u. a. die hoch umstrittenen Freihandelsabkommen TTIP (mit den USA) und TiSA (mit
23 Staaten); eine entsprechende Übereinkunft mit Kanada (CETA) steht zur Entscheidung an. Öffentlich zugänglich ist lediglich das über
1.500 Seiten starke CETA-Vertragswerk, das für Versorgungsunternehmen wie die GELSENWASSER AG und die Kommunen als Träger
und Geschäftspartner gravierende Fragen aufwirft.
Ein Freihandelsabkommen zielt darauf, die wirtschaftlichen Beziehungen zwischen den beteiligten Staaten zu intensivieren. Um
den Marktzugang für Industriegüter, landwirtschaftliche Produkte und Dienstleistungen wechselseitig zu erleichtern, kommen alle
Handelshemmnisse auf den Prüfstand: Zölle, Sicherheitsstandards
und Wettbewerbsregeln, aber auch Sozialpolitik sowie Arbeitnehmer-, Umwelt- und Gesundheitsschutz. Genau hier sehen Kritiker ein grundlegendes Problem, denn um Schranken abzubauen, einigt man sich häufig auf den kleinsten gemeinsamen Nenner.
Daraus ergeben sich auch für die Kernfelder der „Daseinsvorsorge“ wie die Wasserversorgung erhebliche Risiken, die es auszuschließen gilt.
Viele kommunale Entscheidungsträger fordern zu Recht, soziale Errungenschaften zu erhalten. So könnten auch Zuwendungen
für Wohlfahrtsverbände, Sozialchartas im Wohnungsbau, das Geschäftsmodell der Sparkassen bis hin zum steuerlichen Querverbund als Handelshindernisse eingestuft und abgeschafft werden.
Die Konsequenzen für Bildung, Kultur und Lebensstandard in den
Städten und Gemeinden wären kaum abzusehen.
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Nach Auffassung von Wasserwirtschaft
und Kommunen dürfen jedoch bei Umwelt- und Verbraucherschutzstandards
keinesfalls Abstriche gemacht werden,
zumal diese einen gesellschaftlichen
Konsens widerspiegeln. Im Gegenteil: Regierungen dürfen nicht nur auf
den Status quo festgelegt sein, sondern müssen in der Lage sein, ihre Standards weiterzuentwickeln,
wenn dies notwendig erscheint. Dies findet der angedachte Regulierungsrat , dem neue Gesetzesvorschläge, bevor sie zum EUParlament gehen, vorgelegt werden sollen, bedenklich. Gerade die
unbestritten hohe Qualität unseres Trinkwassers muss weiterhin
auch vor „nur“ potenziell schädlichen Einflüssen geschützt werden.
Position
„Im Recht zu sein“ stellt dabei keinen
ausreichenden Schutz dar. Angesichts
von Kosten in Millionenhöhe, einem
komplizierten Rechtsgebiet und der
Durchführung in englischer Sprache
würde bereits die Androhung eines solchen Verfahrens erheblichen Druck auf
kommunale Verantwortliche ausüben.
Erhalt des Vergaberechts in der Wasserversorgung
Überdies bewahrt der Investorenschutz nicht nur erzielte Gewinne, sondern bereits Gewinnerwartungen vor Beeinträchtigungen
durch politische Entscheidungen. In diesem, sehr weit gefassten Sinn ließen sich auch Konzessionen als Investitionen begreifen, was die bewährten Partnerschaften zwischen Versorgern und
Kommunen gefährden und insbesondere die Konzessionsvergabe in der Wasserwirtschaft infrage stellen könnte. Die bei der letzten Reform des Vergaberechts erkämpfte Ausnahme für die Wasserversorgung in der europäischen Konzessionsrichtlinie bietet im
Rahmen der derzeit diskutierten Freihandelsregeln womöglich keinen hinreichenden juristischen Schutz.
Zukunftssicherheit für die Daseinsvorsorge
Im Zuge der Freihandelsabkommen könnten auch solche Branchen liberalisiert werden, bei denen ein Staat wegen ihrer besonderen Bedeutung für das tägliche Leben der Menschen oder
aufgrund eines natürlichen Monopols entschieden hatte, nur bestimmte Eigentümer oder Rechtsformen zuzulassen. In Deutschland gilt das insbesondere für den Bereich der öffentlichen Daseinsvorsorge: Nach dem deutschen Grundgesetz entscheiden
Kommunen selbst, ob sie die damit verbundenen Aufgaben eigenständig erfüllen oder Dritten übertragen und wen sie beauftragen. Würde sich bei einem Abkommen der sog. „Negativlisten-Ansatz“ durchsetzen, unterläge künftig jeder Sektor den vereinbarten
Markt- und Wettbewerbsbestimmungen, der nicht explizit ausgenommen wäre – auch die Trinkwasserver- und Abwasserentsorgung. In die kommunale Organisationsfreiheit würde dies in womöglich verfassungswidriger Weise eingreifen.
Einbindung der Kommunen
Wegen der Bedeutung der Freihandelsabkommen für die Kommunen sollten sie in die Verhandlungen einbezogen werden. Einen
ersten Schritt in diese Richtung stellt der neue TTIP-Beirat dar, in
dem auch der Deutsche Städtetag vertreten ist. Neben den politischen Entscheidungsträgern im Einzugsgebiet wird Gelsenwasser
in den kommenden Monaten auch die Branchenverbände in ihren
Bemühungen unterstützen, die Qualitätsstandards für unser Trinkwasser zu erhalten. Ein unverzichtbarer Garant dafür ist die Hoheit
der Kommunen über die Daseinsvorsorge.
Bewahrung des Vorsorgeprinzips
Wesentlicher Bestandteil der aktuellen europäischen Umwelt- und
Gesundheitspolitik ist das Vorsorgeprinzip. Danach besteht eine
Verpflichtung zu vorbeugendem Handeln, um Umwelt- oder gesundheitliche Schäden zu vermeiden – und zwar auch dann, wenn
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schen Wettbewerbern zu schützen. Auf Kritik stößt hier vielfach die
vorgesehene Option, ein internationales Schiedsgericht anzurufen.
Das sei zwischen Staaten mit funktionierendem Rechtssystem nicht
nötig und berge die Gefahr, dass Unternehmen auf diesem Weg unliebsame, aber demokratisch und rechtsstaatlich legitimierte politische und administrative Maßnahmen als Handelshindernis infrage
stellen. So haben Förderkonzerne etwa gegen Moratorien für Fracking bereits Schiedsgerichtsverfahren angestrengt.
es zu Art, Umfang und Eintrittswahrscheinlichkeit noch keine gesicherten oder ausreichenden Erkenntnisse gibt. Dieses Prinzip
könnte z. B. bei TTIP zur Diskussion stehen, weil es mit der USamerikanischen „Trial and Error“-Logik beim Chemikalieneinsatz
nicht vereinbar und im Sinne der Abkommen als „Handelshindernis“ zu verstehen wäre.
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Verzicht auf internationale Schiedsgerichte
Als regulärer Bestandteil eines Freihandelsabkommens zielt der Investorenschutz vor allem darauf, ausländische Unternehmen vor widerrechtlicher Enteignung und Benachteiligung gegenüber inländi-
Ansprechpartner: Dr. Arnt Baer
Grundsatzfragen
0209 708-450
[email protected]
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KURZ NOTIERT
HOHE STANDARDS BEI TECHNIK
UND SICHERHEIT
Das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) bei Gelsenwasser
ist einwandfrei. Mit der offiziellen Übergabe der TSM-Urkunden erhielten am 30. Januar 2015 nicht nur die GELSENWASSER AG und
die GELSENWASSER Energienetze GmbH (s. 1/2015) diese Bestätigung schwarz auf weiß. Sechs Beteiligungen schnitten in Verbindung mit den o. g. Partnern in den Sparten Gas und/oder Wasser ausgezeichnet ab und freuten sich über das begehrte Zertifikat.
Um das hohe Niveau zu halten, hinterfragen und optimieren die Verantwortlichen permanent Prozesse, Qualifikationen und technische
Ausstattung. So können sie auch der nächsten offiziellen Prüfung
durch die unabhängigen Experten des DVGW (Deutscher Verband
des Gas- und Wasserfaches e. V.) und des FNN (Forum Netztechnik/Netzbetrieb) gelassen entgegensehen.
Sie freuen sich gemeinsam: Vertreter der Wasserversorgung Herne GmbH & Co. KG,
­hertenwasser GmbH, Vereinigte Gas-und Wasserversorgung GmbH,
­Gemeindewerke Hünxe GmbH, Wasserversorgung Voerde GmbH, Stadtwerke
Kalkar GmbH & Co. KG, GELSENWASSER AG und GELSENWASSER Energienetze
GmbH bei der ­Urkundenübergabe
EIN STARKES TEAM AUF DER
E-WORLD
Mit Rekordbeteiligung zeigte sich die 15. E-world energy & water
erneut als wichtigste europäische Plattform der Energiebranche.
Davon profitierte auch die GELSENWASSER AG, die sich mit ihren Partnerunternehmen und den Kerngeschäftsfeldern Wasser,
Abwasser und Energie präsentierte. Unter dem Motto „Ein starkes Team“ stand die Vielfalt der Kompetenzen und Leistungen im
­Gelsenwasser-Netzwerk im Fokus; auf große Resonanz stießen dabei nicht zuletzt die bedarfsorientierten Systemlösungen der n
­ euen
Marke GELSENWASSER+. Zum Abschluss des rundum gelungenen Messeauftritts tauschten sich SchülerInnen beim „Dialog mit
der Jugend“ mit dem Vorstandsvorsitzenden Henning R. Deters
aus und ließen sich von Gelsenwasser-Azubis über die Ausbildung
im Unternehmen informieren.
NEUE GASKONZESSION FÜR
TECHNISCHE WERKE DELITZSCH
Der Stadtrat von Delitzsch hat die Gaskonzession für das Gemeindegebiet Döbernitz zum 1. Januar 2015 an die Gelsenwasser-Beteiligung Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) vergeben. „Für
die Bürger bedeutet dies kurze Wege und in allen Netzangelegenheiten einen kompetenten Service vor Ort.“ So erklärt Oberbürgermeister Dr. Manfred Wilde die Entscheidung, bei der auch die jahrelange Erfahrung der TWD im Bau und Betrieb von Strom- und
Gasnetzen eine Rolle spielte. Mit der Übernahme vergrößert sich ihr
Versorgungsgebiet um ca. 15 km Leitungen und nahezu 300 Hausanschlüsse. Dem Technischen Leiter Michael Denef zufolge hat das
Unternehmen in den vergangenen Wochen bereits rd. 135.000 € in
das neue Netz investiert.