Gleichbehandlungsbericht 2014 vorgelegt von GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen 1 von 10 Inhaltsverzeichnis Präambel 3 1. Rechtliche Entflechtung 4 2. Operationelle Entflechtung 5 3. Informatorische Entflechtung 7 4. Kommunikationsverhalten 7 5. Maßnahmen 7 6. Gleichbehandlungsbeauftragte 9 7. Sanktionen und Beschwerden 9 2 von 10 Präambel Der Gleichbehandlungsbericht umfasst den rechtlich selbständigen Netzbetreiber • GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen - nachstehend GWN sowie die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Gesellschaften: • GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen • Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar • Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG, Höxter Diese Gruppe von Unternehmen wird nachstehend für Zwecke des Gleichbehandlungsprogramms GELSENWASSER-Gruppe genannt. Mit diesem Gleichbehandlungsbericht kommen die vorstehenden Gesellschaften, die zum vertikal integrierten Unternehmen GELSENWASSER AG zählen, ihren Verpflichtungen aus § 7a Abs. 5 Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2014 und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Tätigkeitsbereich Gas. Das Gleichbehandlungsprogramm wurde den Mitarbeitern im Rahmen von Schulungen in Papierform zur Verfügung gestellt und ist im konzernweiten Intranet publiziert. Der Bericht wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten Ingrid Beck vorgelegt. Kontaktdaten: Ingrid Beck GELSENWASSER Energienetze GmbH Willy-Brandt-Allee 26 45891 Gelsenkirchen Tel.: 0209 / 708 1351 Fax: 0209 / 708 1322 E-Mail: [email protected] Der Bericht ist im Internet unter http://www.gw-energienetze.de/ veröffentlicht sowie auf den Homepages der von diesem Gleichbehandlungsbericht erfassten Gesellschaften. Von den oben genannten Gesellschaften verfügen die Gesellschaften GELSENWASSER AG Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH GELSENWASSER Energienetze GmbH 3 von 10 über eigenes Personal und somit über eigene entflechtungsrelevante Geschäftsprozesse. Das für den Netzbetrieb tätige Personal der Stadtwerke Kalkar GmbH wurde an GELSENWASSER Energienetze überstellt. Vier bei Stadtwerke Kalkar verbliebene Mitarbeiter sind für den Vertrieb tätig. Die GWN wirkt darauf hin, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung der GELSENWASSERGruppe auch auf die Pachtnetze und im Rahmen der für den Netzbetreiber zu erbringenden Dienstleistungen angewendet werden. Das Gleichbehandlungsprogramm der GELSENWASSER-Gruppe aus dem Jahr 2011 bildet die Grundlage für die in 2014 ergriffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes. Durch den nachstehenden Bericht werden diese Maßnahmen dargelegt. 1. Rechtliche Entflechtung Die GELSENWASSER AG als vertikal integriertes Unternehmen i.S. des § 3 Ziff. 38 EnWG nimmt auch die Funktion Energievertrieb wahr und ist dienstleistend für einen Speicherbetreiber tätig. Die GWN ist eine 100%ige Tochter der GELSENWASSER AG. GWN nahm zum 01.01.2007 als rechtlich selbständige Gesellschaft ihre Aktivitäten als Gasnetzbetreiber auf und wurde zum 01.01.2009 zu einer sogenannten „großen“ Netzgesellschaft umstrukturiert. Am 01.01.2014 wurde der Stromnetzbetrieb für ein Netz in Niedersachsen aufgenommen. GWN ist in 48 Gaskonzessionsgebieten und 1 Stromkonzessionsgebiet als Netzbetreiber tätig. Fünf Bestandskonzessionen konnten im Jahr 2014 verlängert werden. Im Zusammenhang mit der Ausschreibung von Gas- und Stromkonzessionen im Münsterland hat GWN in 2014 zwei Gaskonzessionen und acht Stromkonzessionen hinzugewonnen. Die Übernahme des operativen Netzbetriebes für die hinzugewonnen Konzessionen wird nach 2015 stattfinden. Am 31.12.2014 wurde das Eigentum an fünf Gasnetzen der GWN auf die GELSENWASSER Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG übertragen. GWN betreibt diese Netze als zuständiger Netzbetreiber im Pachtverhältnis weiter. Die Gesellschaft ist eine reine Netzeigentümergesellschaft, an der GWN 100 % der Anteile hält. Interimsgeschäftsführer sind zwei Mitarbeiter der GELSENWASSER AG. 4 von 10 Der Netzbetrieb für die Gasnetze der • Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar • Gasversorgung Hünxe GmbH, Hünxe • Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst • Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter wird von der GWN weiterhin im Rahmen einer Pacht durchgeführt. Die übrigen Netze im operativen Netzbetrieb der GWN befinden sich im Eigentum. Die GELSENWASSER AG hat in 2014 mit 25,1 % eine Minderheitsbeteiligung an Stadtwerke Haltern am See GmbH, ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen i.S.d. § 7 Abs. 2 EnWG erworben. Weiterhin wurde eine Verschmelzung der Gasversorgung Delitzsch GmbH auf die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) zum 1. Januar 2014 rückwirkend wirksam und die Zustimmung zur Integration der Delitzsch Netz GmbH in die TWD erteilt. GELSENWASSER Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, eine 100%-Tochter der GELSENWASSER AG, hält nun 30,5 % der Geschäftsanteile der TWD. Am 01.01.2014 nahm Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, eine Energievertriebsgesellschaft an der GELSENWASSER AG mit 49,9 % beteiligt ist, ihren Betrieb auf. 2. Operationelle Entflechtung Die im EnWG 2011 geforderte erforderliche Ausstattung des Netzbetreibers in personeller, materieller, technischer und finanzieller Hinsicht, um tatsächliche Entscheidungsbefugnisse effektiv ausüben zu können, ist sichergestellt. So waren zum 31.12.2014 203 Mitarbeiter bei der GWN über einen Arbeitsvertrag beschäftigt sowie weitere 8 Mitarbeiter durch Gestellungsvertrag. Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Heiner Krietenbrink. Leitungsfunktionen üben darüber hinaus die Prokuristen Ulrich Linnenbrink, Karl-Heinz-Schlüter und Dr. Frank Tesche aus. Es besteht keine Doppelfunktion im vertikal integrierten Unternehmen. Zum 31.12.2014 betreute die GWN 140 Tsd. Gas- und 4 Tsd. Stromzählpunkte. Somit fällt die GWN in der Sparte Gas in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, im Strombereich in die Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen. 5 von 10 Von den vertikal integrierten Unternehmen nehmen folgende Gesellschaften dienstleistende Tätigkeiten wahr: GELSENWASSER AG Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH Stadtwerke Burg Energienetze GmbH Die Aufgabenstruktur bei GWN stellt sich wie folgt dar: Geschäftsführung Recht Netzstrategie Regulierungsmanagement Netzwirtschaft Wirtschaftlichkeitsrechnung Netzplanung und -bau Kostenrechnung/Controlling Netzbetrieb Netzentgeltkalkulation Netzinstandhaltung Abrechnung Messwesen Kundenmanagement Energiedatenmanagement Marktkommunikation Forderungsmanagement Die Mitarbeiter nehmen eine Vielzahl von Netzbetreiberaufgaben direkt in der Netz- gesellschaft wahr. Darunter fallen auch die in der Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§ 6 bis 10 EnWG vom 21. Oktober 2008 genannten diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben. Eine Ausnahme gilt aufgrund der großen räumlichen Entfernung für die Steuerung des Netzes am Standort Höxter. Darüber hinaus ist die Betriebsdirektion im Münsterland der GELSENWASSER AG neben den Wassernetzen auch für den Betrieb von Gasnetzen der GWN zuständig, nimmt aber keinerlei Vertriebsaufgaben wahr. Sie unterliegt der Weisungsbefugnis der GWN und arbeitet auf Grundlage des Betriebshandbuches der GWN. Neben der Bearbeitung der Kapazitätsbestellung werden auch die Netzentgeltermittlung und die Erstellung der Preisblätter, wie der vorstehenden Aufgabenübersicht zu entnehmen ist, von Mitarbeitern der GWN selbständig durchgeführt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die in diesem 6 von 10 Zusammenhang stehenden Informationen diskriminierungsfrei und hinsichtlich der Preisinformationen ausschließlich über den Weg der Internetveröffentlichung weitergegeben werden. Die Veröffentlichung der Preisblätter erfolgte fristgerecht zum 15.12.2014 und in der endgültigen Fassung zum 31.12.2014. GWN nimmt die Aufgaben des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters im Gas- und Stromverteilnetz unter Einbindung von Dienstleistern wahr. Die integrierten Vertriebe bieten bisher keine Messstellendienstleistungen als wettbewerbliche Dienstleistung an. Zum 31.12.2014 wurden 7 Messdienstleistungen und an 7 Messstellen der Messstellenbetrieb von Dritten wahrgenommen. 3. Informatorische Entflechtung Die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Verfahrens- und Verhaltensweisen wurden im Rahmen von zwei Schulungen für neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter, die in diskriminierungsrelevante Bereiche umgesetzt wurden, geschult. Alle neu von den Entflechtungsbestimmungen betroffenen Mitarbeiter wurden vorab in Schriftform über das Gleichbehandlungsprogramm informiert und auf die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung der Regelungen zum diskriminierungsfreien Handeln verpflichtet worden. Im Intranet der GELSENWASSER AG, auf das alle Konzernmitarbeiter zugreifen können, steht das Gleichbehandlungsprogramm den Mitarbeitern mit entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung. 4. Kommunikationsverhalten Über die Umsetzung der Anforderungen aus § 7a Abs. 6 EnWG wurde bereits im Rahmen der beiden vorhergehenden Gleichbehandlungsberichte informiert. Ergänzend wurde damit begonnen, die Betriebsausweise der Mitarbeiter, die im Verteilnetz Münsterland für die GWN dienstleistend tätig sind, auszutauschen, um sie als für die Netzgesellschaft tätig auszuweisen. Weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen. 5. Maßnahmen Im Jahr 2014 wurde das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) im Gasnetz einschl. der Betriebsdirektion Münsterland erneut geprüft und um die Sparte Strom mit Erfolg erweitert. In diesem Rahmen fand auch die Überprüfung der Anwendung von Festlegungen der Betriebshandbücher Strom und Gas statt. Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben sind u.a. in einem Organisationshandbuch mit Bearbeitungsstand Dezember 2014 festgelegt. 7 von 10 In 2014 wurde der umfangreiche Prozess zur Abwicklung der Anforderungen aus EEG und KWKG gemeinsam mit dem Dienstleister der GWN fertiggestellt. Die Prozessdarstellung wird hinsichtlich neuer gesetzlicher Anforderungen in 2015 aktualisiert. Einer externen Beratungsgesellschaft wurde der Auftrag erteilt, die EEG- und KWK-G-Prozesse hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und Durchführung zu prüfen. Vorläufige Prüfungsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor. Durch die interne Revision wurde die Verwaltung der Messdaten Gas i.S.d § 21 g EnWG „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten“ in den relevanten IT-Systemen geprüft. Dabei wurden auch die Zugriffsberechtigungen auf das EDM-System und auf den Netzbetreiber-Mandanten im SAP-System geprüft. Die Berechtigungen im EDM-System entsprechen den Anforderungen an die informationelle Entflechtung und sind neben den IT-Administratoren nur für Berechtigte i.S.d. § 21 g EnWG eingerichtet. Zu den festgestellten Berechtigungen von Mitarbeitern der GELSENWASSER AG im SAP-Mandanten der Netzgesellschaft wurden zwischenzeitlich Prüfungen hinsichtlich deren Notwendigkeit und rechtlicher Zulässigkeit durchgeführt. Alle für nicht zulässig erachteten Berechtigungen wurden daraufhin entzogen. Die Anpassung und Erstellung von Richtlinien für Tätigkeiten mit Diskriminierungspotenzial wurden durch die Gleichbehandlungsbeauftragte ex ante geprüft. Änderungsvorschläge wurden berücksichtigt. Zwei Dienstleistungsverträge der GWN wurden hinsichtlich Anforderungen aus den Vorschriften zur informationellen Entflechtung und der Möglichkeit der Ausübung des Weisungsrechts geprüft. Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat hierzu Maßnahmen empfohlen, die noch der Umsetzung bedürfen. Die halbjährlichen Anpassungen in der Marktkommunikation wurden jeweils fristgerecht umgesetzt. Zusätzlich wurde aufgrund einer Änderung in der KoV VII die SSQNOT für das Mehr/Mindermengenverfahren geändert. Aus einer Anforderung aus den Formatanpassungen resultierend wurde das Projekt „Komplexe Messstellen“ gestartet. Bei mittel- oder unmittelbar die GWN und ihre Mitarbeiter betreffende Veröffentlichungen wird die Gleichbehandlungsbeauftragte vorab in den Freigabeprozess einbezogen. 8 von 10 6. Gleichbehandlungsbeauftragte Frau Beck ist für die GELSENWASSER-Gruppe als Gleichbehandlungsbeauftragte tätig und in dieser Funktion direkt dem technischen Vorstand der GELSENWASSER AG zugeordnet. Als Mitarbeiterin der GELSENWASSER Energienetze GmbH besteht ein unmittelbarer Kommunikationsweg zur Geschäftsführung. Ferner besteht innerhalb der GESENWASSER AG und der GWN eine direkte Zugangsmöglichkeit zu allen relevanten Bereichen. Die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten in ihrer zusätzlichen Funktion als Leiterin des Regulierungsmanagements führt auch zur Einbindung in die Organisation und Durchführung netzbetreiberrelevanter Aufgaben und Prozesse. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Regulierungsmanagerin ist die Gleichbehandlungsbeauftragte zuständig für die Identifizierung und Initiierung der Implementierung regulatorischer Maßnahmen, die Kostenprüfung nach ARegV, die Netzentgeltberechnung und Mengenwirtschaft, Umsetzungsfragen in Billing und Marktkommunikation, die Berichterstattung gegenüber der Regulierungsbehörde und die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach EnWG. Für die Abwicklung dieser Aufgaben sind der Abteilung Regulierungsmanagement drei weitere Mitarbeiter zugeordnet. Im Zuge dieser Tätigkeit wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragte auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms hingewirkt. Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern namentlich bekannt und steht ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie wirkt insbesondere bei der entflechtungskonformen Ausgestaltung der Organisation, von Prozessen und IT-Systemen und den damit in Zusammenhang stehenden Berechtigungskonzepten und dem Prozess der Erteilung von Zugriffsberechtigungen sowie der entflechtungskonformen Weitergabe von Informationen beratend mit. Um die fachlichen Kenntnisse auf einem aktuellen Stand zu halten, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte an verschiedenen Informationsveranstaltungen des BDEW teilgenommen. 7. Sanktionen und Beschwerden Von insgesamt vier Beschwerden von Letztverbrauchern im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel bzw. der Verbrauchsermittlung wurden drei der Schlichtungsstelle Energie vorgetragen. Drei Beschwerden wurden abgelehnt bzw. vom Kunden nicht weiterverfolgt, bei einer Beschwerde wurde der Forderung des Kunden entsprochen. 9 von 10 Im Rahmen der Einführung von EEG-Prozessen wegen der erstmaligen Aufnahme eines Stromnetzbetriebes ist es insbesondere im Zusammenhang mit der Datenübernahme vom vorherigen Netzbetreiber zu Unstimmigkeiten gekommen, die aber nicht unmittelbar zu Beschwerden geführt haben. Alle Unstimmigkeiten wurden innerhalb von zwei Wochen geklärt. Eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Zählerwechsel konnte zur Zufriedenheit des Kunden innerhalb von 1 Tag erfolgreich gelöst werden. Sanktionsmaßnahmen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden gegenüber Mitarbeitern nicht durchgeführt. Gelsenkirchen, den 16.03.2015 Gleichbehandlungsbeauftragte 10 von 10
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