Gleichbehandlungsbericht 31_03_2015_final

Gleichbehandlungsbericht 2014
vorgelegt von
GELSENWASSER Energienetze GmbH
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
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Inhaltsverzeichnis
Präambel
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1. Rechtliche Entflechtung
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2. Operationelle Entflechtung
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3. Informatorische Entflechtung
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4. Kommunikationsverhalten
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5. Maßnahmen
7
6. Gleichbehandlungsbeauftragte
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7. Sanktionen und Beschwerden
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Präambel
Der Gleichbehandlungsbericht umfasst den rechtlich selbständigen Netzbetreiber
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GELSENWASSER Energienetze GmbH, Gelsenkirchen
-
nachstehend GWN
sowie die mit Tätigkeiten des Netzbetriebes befassten Gesellschaften:
•
GELSENWASSER AG, Gelsenkirchen
•
Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar
•
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH & Co. KG, Höxter
Diese Gruppe von Unternehmen wird nachstehend für Zwecke des Gleichbehandlungsprogramms
GELSENWASSER-Gruppe genannt.
Mit diesem Gleichbehandlungsbericht kommen die vorstehenden Gesellschaften, die zum vertikal
integrierten Unternehmen GELSENWASSER AG zählen, ihren Verpflichtungen aus § 7a Abs. 5
Satz 3 EnWG nach. Der Bericht betrifft den Zeitraum vom 01. Januar bis zum 31. Dezember 2014
und befasst sich mit den Maßnahmen des Gleichbehandlungsprogramms zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzgeschäfts im Tätigkeitsbereich Gas. Das Gleichbehandlungsprogramm
wurde den Mitarbeitern im Rahmen von Schulungen in Papierform zur Verfügung gestellt und ist
im konzernweiten Intranet publiziert.
Der Bericht wird von der Gleichbehandlungsbeauftragten Ingrid Beck vorgelegt.
Kontaktdaten:
Ingrid Beck
GELSENWASSER Energienetze GmbH
Willy-Brandt-Allee 26
45891 Gelsenkirchen
Tel.: 0209 / 708 1351
Fax: 0209 / 708 1322
E-Mail: [email protected]
Der Bericht ist im Internet unter http://www.gw-energienetze.de/ veröffentlicht sowie auf den
Homepages der von diesem Gleichbehandlungsbericht erfassten Gesellschaften.
Von den oben genannten Gesellschaften verfügen die Gesellschaften
GELSENWASSER AG
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
GELSENWASSER Energienetze GmbH
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über eigenes Personal und somit über eigene entflechtungsrelevante Geschäftsprozesse.
Das für den Netzbetrieb tätige Personal der Stadtwerke Kalkar GmbH wurde an GELSENWASSER Energienetze überstellt. Vier bei Stadtwerke Kalkar verbliebene Mitarbeiter sind für den Vertrieb tätig.
Die GWN wirkt darauf hin, dass die Grundsätze der Gleichbehandlung der GELSENWASSERGruppe auch auf die Pachtnetze und im Rahmen der für den Netzbetreiber zu erbringenden
Dienstleistungen angewendet werden.
Das Gleichbehandlungsprogramm der GELSENWASSER-Gruppe aus dem Jahr 2011 bildet die
Grundlage für die in 2014 ergriffenen Maßnahmen zur diskriminierungsfreien Ausübung des Netzbetriebes. Durch den nachstehenden Bericht werden diese Maßnahmen dargelegt.
1. Rechtliche Entflechtung
Die GELSENWASSER AG als vertikal integriertes Unternehmen i.S. des § 3 Ziff. 38 EnWG nimmt
auch die Funktion Energievertrieb wahr und ist dienstleistend für einen Speicherbetreiber tätig.
Die GWN ist eine 100%ige Tochter der GELSENWASSER AG.
GWN nahm zum 01.01.2007 als rechtlich selbständige Gesellschaft ihre Aktivitäten als Gasnetzbetreiber auf und wurde zum 01.01.2009 zu einer sogenannten „großen“ Netzgesellschaft umstrukturiert. Am 01.01.2014 wurde der Stromnetzbetrieb für ein Netz in Niedersachsen aufgenommen.
GWN ist in 48 Gaskonzessionsgebieten und 1 Stromkonzessionsgebiet als Netzbetreiber tätig.
Fünf Bestandskonzessionen konnten im Jahr 2014 verlängert werden. Im Zusammenhang mit der
Ausschreibung von Gas- und Stromkonzessionen im Münsterland hat GWN in 2014 zwei Gaskonzessionen und acht Stromkonzessionen hinzugewonnen. Die Übernahme des operativen Netzbetriebes für die hinzugewonnen Konzessionen wird nach 2015 stattfinden.
Am 31.12.2014 wurde das Eigentum an fünf Gasnetzen der GWN auf die GELSENWASSER
Münsterland Netzgesellschaft mbH & Co. KG übertragen. GWN betreibt diese Netze als zuständiger Netzbetreiber im Pachtverhältnis weiter. Die Gesellschaft ist eine reine Netzeigentümergesellschaft, an der GWN 100 % der Anteile hält. Interimsgeschäftsführer sind zwei Mitarbeiter der
GELSENWASSER AG.
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Der Netzbetrieb für die Gasnetze der
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Stadtwerke Kalkar GmbH & Co. KG, Kalkar
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Gasversorgung Hünxe GmbH, Hünxe
•
Stadtwerke Kaarst GmbH, Kaarst
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Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH, Höxter
wird von der GWN weiterhin im Rahmen einer Pacht durchgeführt. Die übrigen Netze im operativen Netzbetrieb der GWN befinden sich im Eigentum.
Die GELSENWASSER AG hat in 2014 mit 25,1 % eine Minderheitsbeteiligung an Stadtwerke
Haltern am See GmbH, ein vertikal integriertes Energieversorgungsunternehmen i.S.d. § 7 Abs. 2
EnWG erworben. Weiterhin wurde eine Verschmelzung der Gasversorgung Delitzsch GmbH auf
die Technische Werke Delitzsch GmbH (TWD) zum 1. Januar 2014 rückwirkend wirksam und die
Zustimmung zur Integration der Delitzsch Netz GmbH in die TWD erteilt. GELSENWASSER
Stadtwerkedienstleistungs-GmbH, eine 100%-Tochter der GELSENWASSER AG, hält nun 30,5 %
der Geschäftsanteile der TWD. Am 01.01.2014 nahm Stadtwerke Castrop-Rauxel GmbH, eine
Energievertriebsgesellschaft an der GELSENWASSER AG mit 49,9 % beteiligt ist, ihren Betrieb
auf.
2. Operationelle Entflechtung
Die im EnWG 2011 geforderte erforderliche Ausstattung des Netzbetreibers in personeller, materieller, technischer und finanzieller Hinsicht, um tatsächliche Entscheidungsbefugnisse effektiv ausüben zu können, ist sichergestellt. So waren zum 31.12.2014 203 Mitarbeiter bei der GWN über
einen Arbeitsvertrag beschäftigt sowie weitere 8 Mitarbeiter durch Gestellungsvertrag.
Alleiniger Geschäftsführer ist Herr Heiner Krietenbrink. Leitungsfunktionen üben darüber hinaus
die Prokuristen Ulrich Linnenbrink, Karl-Heinz-Schlüter und Dr. Frank Tesche aus. Es besteht
keine Doppelfunktion im vertikal integrierten Unternehmen.
Zum 31.12.2014 betreute die GWN 140 Tsd. Gas- und 4 Tsd. Stromzählpunkte. Somit fällt die
GWN in der Sparte Gas in den Zuständigkeitsbereich der Bundesnetzagentur, im Strombereich in
die Zuständigkeit der Landesregulierungsbehörde Niedersachsen.
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Von den vertikal integrierten Unternehmen nehmen folgende Gesellschaften dienstleistende Tätigkeiten wahr:
GELSENWASSER AG
Gas- und Wasserversorgung Höxter GmbH
Stadtwerke Burg Energienetze GmbH
Die Aufgabenstruktur bei GWN stellt sich wie folgt dar:
Geschäftsführung
Recht
Netzstrategie
Regulierungsmanagement
Netzwirtschaft
Wirtschaftlichkeitsrechnung
Netzplanung und -bau
Kostenrechnung/Controlling
Netzbetrieb
Netzentgeltkalkulation
Netzinstandhaltung
Abrechnung
Messwesen
Kundenmanagement
Energiedatenmanagement
Marktkommunikation
Forderungsmanagement
Die Mitarbeiter nehmen eine Vielzahl von Netzbetreiberaufgaben direkt in der Netz- gesellschaft
wahr. Darunter fallen auch die in der Konkretisierung der gemeinsamen Auslegungsgrundsätze
der Regulierungsbehörden des Bundes und der Länder zu den Entflechtungsbestimmungen in §§
6 bis 10 EnWG vom 21. Oktober 2008 genannten diskriminierungsanfälligen Netzbetreiberaufgaben. Eine Ausnahme gilt aufgrund der großen räumlichen Entfernung für die Steuerung des
Netzes am Standort Höxter. Darüber hinaus ist die Betriebsdirektion im Münsterland der
GELSENWASSER AG neben den Wassernetzen auch für den Betrieb von Gasnetzen der GWN
zuständig, nimmt aber keinerlei Vertriebsaufgaben wahr. Sie unterliegt der Weisungsbefugnis der
GWN und arbeitet auf Grundlage des Betriebshandbuches der GWN.
Neben der Bearbeitung der Kapazitätsbestellung werden auch die Netzentgeltermittlung und die
Erstellung der Preisblätter, wie der vorstehenden Aufgabenübersicht zu entnehmen ist, von Mitarbeitern der GWN selbständig durchgeführt. Hierdurch ist sichergestellt, dass die in diesem
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Zusammenhang stehenden Informationen diskriminierungsfrei und hinsichtlich der Preisinformationen ausschließlich über den Weg der Internetveröffentlichung weitergegeben werden. Die Veröffentlichung der Preisblätter erfolgte fristgerecht zum 15.12.2014 und in der endgültigen Fassung
zum 31.12.2014.
GWN nimmt die Aufgaben des Messstellenbetreibers und Messdienstleisters im Gas- und Stromverteilnetz unter Einbindung von Dienstleistern wahr. Die integrierten Vertriebe bieten bisher keine
Messstellendienstleistungen als wettbewerbliche Dienstleistung an. Zum 31.12.2014 wurden 7
Messdienstleistungen und an 7 Messstellen der Messstellenbetrieb von Dritten wahrgenommen.
3. Informatorische Entflechtung
Die im Gleichbehandlungsprogramm festgelegten Verfahrens- und Verhaltensweisen wurden im
Rahmen von zwei Schulungen für neue Mitarbeiter bzw. Mitarbeiter, die in diskriminierungsrelevante Bereiche umgesetzt wurden, geschult. Alle neu von den Entflechtungsbestimmungen betroffenen Mitarbeiter wurden vorab in Schriftform über das Gleichbehandlungsprogramm informiert
und auf die Wahrung der Vertraulichkeit und die Einhaltung der Regelungen zum diskriminierungsfreien Handeln verpflichtet worden. Im Intranet der GELSENWASSER AG, auf das alle Konzernmitarbeiter zugreifen können, steht das Gleichbehandlungsprogramm den Mitarbeitern mit
entsprechenden Kontaktdaten zur Verfügung.
4. Kommunikationsverhalten
Über die Umsetzung der Anforderungen aus § 7a Abs. 6 EnWG wurde bereits im Rahmen der
beiden vorhergehenden Gleichbehandlungsberichte informiert. Ergänzend wurde damit begonnen,
die Betriebsausweise der Mitarbeiter, die im Verteilnetz Münsterland für die GWN dienstleistend
tätig sind, auszutauschen, um sie als für die Netzgesellschaft tätig auszuweisen. Weitere Maßnahmen wurden nicht ergriffen.
5. Maßnahmen
Im Jahr 2014 wurde das Technische Sicherheitsmanagement (TSM) im Gasnetz einschl. der Betriebsdirektion Münsterland erneut geprüft und um die Sparte Strom mit Erfolg erweitert. In diesem
Rahmen fand auch die Überprüfung der Anwendung von Festlegungen der Betriebshandbücher
Strom und Gas statt. Die Zuständigkeiten für die jeweiligen Aufgaben sind u.a. in einem Organisationshandbuch mit Bearbeitungsstand Dezember 2014 festgelegt.
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In 2014 wurde der umfangreiche Prozess zur Abwicklung der Anforderungen aus EEG und KWKG
gemeinsam mit dem Dienstleister der GWN fertiggestellt. Die Prozessdarstellung wird hinsichtlich
neuer gesetzlicher Anforderungen in 2015 aktualisiert. Einer externen Beratungsgesellschaft
wurde der Auftrag erteilt, die EEG- und KWK-G-Prozesse hinsichtlich ihrer Ausgestaltung und
Durchführung zu prüfen. Vorläufige Prüfungsergebnisse liegen zwischenzeitlich vor.
Durch die interne Revision wurde die Verwaltung der Messdaten Gas i.S.d § 21 g EnWG „Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten“ in den relevanten IT-Systemen
geprüft. Dabei wurden auch die Zugriffsberechtigungen auf das EDM-System und auf den Netzbetreiber-Mandanten im SAP-System geprüft. Die Berechtigungen im EDM-System entsprechen
den Anforderungen an die informationelle Entflechtung und sind neben den IT-Administratoren nur
für Berechtigte i.S.d. § 21 g EnWG eingerichtet. Zu den festgestellten Berechtigungen von Mitarbeitern der GELSENWASSER AG im SAP-Mandanten der Netzgesellschaft wurden zwischenzeitlich Prüfungen hinsichtlich deren Notwendigkeit und rechtlicher Zulässigkeit durchgeführt. Alle für
nicht zulässig erachteten Berechtigungen wurden daraufhin entzogen.
Die Anpassung und Erstellung von Richtlinien für Tätigkeiten mit Diskriminierungspotenzial
wurden durch die Gleichbehandlungsbeauftragte ex ante geprüft. Änderungsvorschläge wurden
berücksichtigt.
Zwei Dienstleistungsverträge der GWN wurden hinsichtlich Anforderungen aus den Vorschriften
zur informationellen Entflechtung und der Möglichkeit der Ausübung des Weisungsrechts geprüft.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte hat hierzu Maßnahmen empfohlen, die noch der Umsetzung
bedürfen.
Die halbjährlichen Anpassungen in der Marktkommunikation wurden jeweils fristgerecht umgesetzt. Zusätzlich wurde aufgrund einer Änderung in der KoV VII die SSQNOT für das Mehr/Mindermengenverfahren geändert. Aus einer Anforderung aus den Formatanpassungen resultierend wurde das Projekt „Komplexe Messstellen“ gestartet.
Bei mittel- oder unmittelbar die GWN und ihre Mitarbeiter betreffende Veröffentlichungen wird die
Gleichbehandlungsbeauftragte vorab in den Freigabeprozess einbezogen.
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6. Gleichbehandlungsbeauftragte
Frau Beck ist für die GELSENWASSER-Gruppe als Gleichbehandlungsbeauftragte tätig und in
dieser Funktion direkt dem technischen Vorstand der GELSENWASSER AG zugeordnet. Als Mitarbeiterin der GELSENWASSER Energienetze GmbH besteht ein unmittelbarer Kommunikationsweg zur Geschäftsführung. Ferner besteht innerhalb der GESENWASSER AG und der GWN eine
direkte Zugangsmöglichkeit zu allen relevanten Bereichen.
Die Tätigkeit der Gleichbehandlungsbeauftragten in ihrer zusätzlichen Funktion als Leiterin des
Regulierungsmanagements führt auch zur Einbindung in die Organisation und Durchführung netzbetreiberrelevanter Aufgaben und Prozesse. Im Rahmen ihrer Tätigkeit als Regulierungsmanagerin ist die Gleichbehandlungsbeauftragte zuständig für die Identifizierung und Initiierung der Implementierung regulatorischer Maßnahmen, die Kostenprüfung nach ARegV, die Netzentgeltberechnung und Mengenwirtschaft, Umsetzungsfragen in Billing und Marktkommunikation, die
Berichterstattung gegenüber der Regulierungsbehörde und die Umsetzung der Veröffentlichungspflichten nach EnWG. Für die Abwicklung dieser Aufgaben sind der Abteilung Regulierungsmanagement drei weitere Mitarbeiter zugeordnet. Im Zuge dieser Tätigkeit wird durch die Gleichbehandlungsbeauftragte auf die Einhaltung des Gleichbehandlungsprogramms hingewirkt.
Die Gleichbehandlungsbeauftragte ist den Mitarbeitern namentlich bekannt und steht ihnen jederzeit als Ansprechpartnerin zur Verfügung. Sie wirkt insbesondere bei der entflechtungskonformen
Ausgestaltung der Organisation, von Prozessen und IT-Systemen und den damit in Zusammenhang stehenden Berechtigungskonzepten und dem Prozess der Erteilung von Zugriffsberechtigungen sowie der entflechtungskonformen Weitergabe von Informationen beratend mit.
Um die fachlichen Kenntnisse auf einem aktuellen Stand zu halten, hat die Gleichbehandlungsbeauftragte an verschiedenen Informationsveranstaltungen des BDEW teilgenommen.
7. Sanktionen und Beschwerden
Von insgesamt vier Beschwerden von Letztverbrauchern im Zusammenhang mit dem Lieferantenwechsel bzw. der Verbrauchsermittlung wurden drei der Schlichtungsstelle Energie vorgetragen. Drei Beschwerden wurden abgelehnt bzw. vom Kunden nicht weiterverfolgt, bei einer Beschwerde wurde der Forderung des Kunden entsprochen.
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Im Rahmen der Einführung von EEG-Prozessen wegen der erstmaligen Aufnahme eines Stromnetzbetriebes ist es insbesondere im Zusammenhang mit der Datenübernahme vom vorherigen
Netzbetreiber zu Unstimmigkeiten gekommen, die aber nicht unmittelbar zu Beschwerden geführt
haben. Alle Unstimmigkeiten wurden innerhalb von zwei Wochen geklärt.
Eine Beschwerde im Zusammenhang mit einem Zählerwechsel konnte zur Zufriedenheit des
Kunden innerhalb von 1 Tag erfolgreich gelöst werden.
Sanktionsmaßnahmen mit arbeitsrechtlichen Konsequenzen wurden gegenüber Mitarbeitern nicht
durchgeführt.
Gelsenkirchen, den 16.03.2015
Gleichbehandlungsbeauftragte
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