IHR E T A D UP [R M Kreport] Ausgabe März 2015 INDUSTRIE: VERSCHAFFUNGSKLAUSEL D&O – HABEN SIE EINE? von Annika Bruder BAV: AUSWAHLHAFTUNG von Stefan Fuchs „Supergau“ oder auch „worst case“ genannt. Im D&O-Bereich lässt sich dies folgendermaßen zeichnen: Ihr Arbeitgeber verklagt Sie als Manager auf Schadenersatz. Dieser Innenhaftungsanspruch zählt zu den häufigsten Schadenfällen. Als Vorstand oder Geschäftsführer einer Kapitalgesellschaft haften Sie in einem solchen Fall (unbegrenzt) mit Ihrem Privatvermögen. Organhaftungsansprüche können je nach Rechtsform entweder bis zu 5 Jahre bzw. bei börsennotierten Gesellschaften bis zu 10 Jahre geltend gemacht werden. Ihre Gesellschaft verfügt über eine D&OVersicherung? Aber ist diese auch so ausgestaltet, dass sie dem Schutzbedürfnis im „worst case“ Rechnung trägt? Ist die Deckungssumme ausreichend? Müssen die Deckungssummen vielleicht sogar mit mehreren Managern geteilt werden? Wird der Versicherungsschutz jährlich überprüft? Eine D&O-Verschaffungsklausel im Dienstvertrag verpflichtet die Gesellschaft, für den Manager eine D&O-Versicherung abzuschließen, welche diesen im Schadenfall schützt. Auch wird festgelegt, dass Sie eine Kopie der Vertragsunterlagen erhalten. Prüfen Sie Ihren Dienstvertrag. Denn es geht um IHRE Sicherheit! Verfügt dieser nicht über eine Verschaffungsklausel, sprechen Sie uns dringend an. Ein unterschätztes Risiko der bAV INTERNA: VIELE WEGE FÜHREN ZU RMK von Annika Bruder INFOBOX: COMPLIANCE IM VERSICHERUNGSBEREICH „Versicherungen“ … für viele ein Randthe- RDT 24 (Risk-Day-Training): ma. Aber sind Sie sicher, dass Ihr Versiche- Checklisten, Besichtigung und Bürotarifierungskonzept einem Großschaden lückenlos rung – wir analysieren Ihr Unternehmen standhalten würde? Wenn Sie diese Frage innerhalb eines Tages im Zeitraffer. Sind alle Risiken wirklich in ausreichender Form NICHT mit einem 100%IGEN „JA!“ beantabgedeckt? Sie erhalten innerhalb von 24 h worten (können), sollten wir uns dringend stichhaltige Ergebnisse. kennenlernen. IHR ZEITLICHER INVEST IST Ihr Nutzen: Finden Sie heraus, ob Ihre PräGERING – Ihr Weg mit uns dafür sicher! mie zur Leistung passt. Claims Day: Der Stresstest für Ihre Feuerversicherungspolice. Wir simulieren den Ernstfall. Wie bewährt sich Ihr Konzept im Schadenfall? Gibt es Deckungslücken oder Schwachstellen? Wir prüfen und erstellen Ihnen ein Gutachten. Seit 2001 gilt das Recht auf Entgeltumwandlung. Arbeitgeber setzen dieses Recht oft in ihrem Sinne nachlässig um. Sie erlauben die Beratung durch private Versicherungsberater. Dabei werden Risiken übersehen, vor allem bei mitgebrachten Altverträgen. Gut gemeint, aber schlecht gemacht. Wird bAV angeboten, muss der Arbeitgeber auch für deren Qualität und Beratung im Rahmen der Fürsorgepflichten einstehen. Ein Teufelskreis im Hinblick auf den Rechtsanspruch. Nur qualifizierte Makler können den Arbeitgeber Anbieterübergreifend beraten und enthaften. Fordern Sie hierzu den RMK-Report an. Unter Compliance versteht man die unternehmerische Verantwortung zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, regulatorischer Standards und sämtlicher interner Richtlinien. Relevant für Unternehmen sind z.B. die Bereiche Korruption, Steuern, Umwelt und Kartell. Besondere Bedeutung erlangt das Thema im Versicherungsbereich im Rahmen von internationalen Programmen, welche spezielle Vorgaben für das Ausland mit sich bringen. So müssen beispielsweise zwingend lokale Deckungen in sogenannten „roten Staaten“ eingerichtet werden. SCHADEN: KOSTENPAUSCHALEN – EIN „LUXUSPROBLEM“ FÜR KFZ-ZULIEFERER? von Thomas Lohse In der Vergangenheit waren vereinbarte Kostenpauschalen noch als Grundrauschen abzutun, zwischenzeitlich hat dies erschreckende Dimensionen erreicht. Über sogenannte Gewährleistungsvereinbarungen wird die Spirale der Pauschalen permanent nach oben geschraubt. Meist besteht kein Versicherungsschutz, weil die gesetzliche Haftungsgrundlage oder der notwendige Kostennachweis fehlen. In vielen Fällen sind die nicht versicherten Positionen (Materialkosten plus Kostenpauschale) mittlerweile höher als die versicherten (Aus- und Einbaukosten). Ein Fall aus der Praxis: Den versicherten Aus- und Einbaukosten über 1,5 Mio. 1 stehen Kostenpauschalen über 900 T 1 und eigenen Herstellkosten über 700 T 1 gegenüber. In Summe sind somit nur knapp 50 % der geforderten Schadenhöhe von 3,1 Mio. 1 einer versicherten Position zuzurechnen. Versicherungsschutz kann über die „erweiterte Rückrufkostendeckung“ vereinbart werden. Sprechen Sie uns an, wir unterstützen Sie gerne bei einer individuellen Lösungsfindung. INTERNATIONAL: BETRIEBSUNTERBRECHUNG – DER „DOMINO“-EFFEKT IM KONZERN von Manfred Radloff Nach einem Großbrand folgt meist auch Die Praxis zeigt überraschend häufig das eine Betriebsunterbrechung. Umsätze/ Fehlen dieser Lokalpolicen und damit Erträge werden nicht wie geplant erwirt- eine gravierende Lücke. schaftet. Ohne Produkte können auch die ausländischen Töchter nichts verkaufen. Damit diese sog. „Wechselwirkungsschäden“ versichert sind, müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Ist das weltweite Limit dafür ausreichend? Haben Ihre Niederlassungen überhaupt eine BU-Police oder sehen sie den Schaden nur aus ihrer Sicht und beachten den „Dominoeffekt“ in der Gruppe nicht? Außerdem sind in vielen Ländern lokale Policen vorgeschrieben. Entweder vom Versicherer oder aus Compliancegründen. ANSCHRIFT Radloff, Meier & Kollegen Versicherungsmakler GmbH Bartholomäusstraße 26 C D-90489 Nürnberg KOMMUNIKATION Fon+49 (09 11) 37 65 03-0 Fax+49 (09 11) 37 65 03-33 [email protected] · www.r-m-k.de BRANCHE: INNOVATIVE VERSICHERUNGSSTRATEGIE FÜR KFZ-ZULIEFERER von Christina Engels-Müller Die erweiterte Rückrufkostendeckung KFZ-Hersteller setzen zunehmend auf die Plattformstrategie und profitieren davon. Für KFZ-Zulieferer hingegen entstehen durch die damit verbundenen erhöhten Stückzahlen erhebliche Risiken, da im Schadenfall die Kosten enorm in die Höhe getrieben werden (siehe Artikel Großschaden). Die Versicherungsbranche bietet nun eine innovative Lösung für diesen Fall: die erweiterte Rückrufkostendeckung. Als Ergänzung zur herkömmlichen Produkt- und Rückrufkostendeckung können durch dieses Produkt bisherige Deckungslücken geschlossen werden. Sowohl eigene Herstellkosten als auch Ansprüche des KFZ-Herstellers (z. B. vertraglich vereinbarte Kostenpauschalen) sind somit versicherbar. Besonders zu empfehlen ist diese Versicherungsoption für KFZZulieferer, welche Gewährleistungsvereinbarungen mit den KFZ-Herstellern geschlossen oder entsprechend hohe Herstellkosten haben. Die Deckung erfolgt nach dem Bausteinprinzip und kann maßgeschneidert zusammengestellt werden. GESCHÄFTSFÜHRER Versicherungsfachwirt Manfred Radloff Versicherungsbetriebswirt (DVA) Rudolf Meier VERMITTLERREGISTER IHK München Register-Nr. D-QXUY-IAYYV-85 Verband Deutscher VersicherungsMakler e.V.
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