März 2015

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[R M Kreport]
Ausgabe März 2015
INDUSTRIE: VERSCHAFFUNGSKLAUSEL D&O –
HABEN SIE EINE? von Annika Bruder
BAV: AUSWAHLHAFTUNG
von Stefan Fuchs
„Supergau“ oder auch „worst case“ genannt. Im D&O-Bereich lässt sich dies
folgendermaßen zeichnen: Ihr Arbeitgeber verklagt Sie als Manager auf Schadenersatz. Dieser Innenhaftungsanspruch
zählt zu den häufigsten Schadenfällen.
Als Vorstand oder Geschäftsführer einer
Kapitalgesellschaft haften Sie in einem
solchen Fall (unbegrenzt) mit Ihrem Privatvermögen.
Organhaftungsansprüche können je nach
Rechtsform entweder bis zu 5 Jahre bzw.
bei börsennotierten Gesellschaften bis zu
10 Jahre geltend gemacht werden.
Ihre Gesellschaft verfügt über eine D&OVersicherung? Aber ist diese auch so ausgestaltet, dass sie dem Schutzbedürfnis
im „worst case“ Rechnung trägt? Ist die
Deckungssumme ausreichend? Müssen
die Deckungssummen vielleicht sogar
mit mehreren Managern geteilt werden?
Wird der Versicherungsschutz jährlich
überprüft?
Eine D&O-Verschaffungsklausel im
Dienstvertrag verpflichtet die Gesellschaft, für den Manager eine D&O-Versicherung abzuschließen, welche diesen
im Schadenfall schützt. Auch wird festgelegt, dass Sie eine Kopie der Vertragsunterlagen erhalten.
Prüfen Sie Ihren Dienstvertrag. Denn es
geht um IHRE Sicherheit! Verfügt dieser
nicht über eine Verschaffungsklausel,
sprechen Sie uns dringend an.
Ein unterschätztes Risiko der bAV
INTERNA: VIELE WEGE FÜHREN ZU RMK von Annika Bruder
INFOBOX: COMPLIANCE
IM VERSICHERUNGSBEREICH
„Versicherungen“ … für viele ein Randthe- RDT 24 (Risk-Day-Training):
ma. Aber sind Sie sicher, dass Ihr Versiche- Checklisten, Besichtigung und Bürotarifierungskonzept einem Großschaden lückenlos rung – wir analysieren Ihr Unternehmen
standhalten würde? Wenn Sie diese Frage innerhalb eines Tages im Zeitraffer. Sind
alle Risiken wirklich in ausreichender Form
NICHT mit einem 100%IGEN „JA!“ beantabgedeckt? Sie erhalten innerhalb von 24 h
worten (können), sollten wir uns dringend
stichhaltige Ergebnisse.
kennenlernen. IHR ZEITLICHER INVEST IST
Ihr Nutzen: Finden Sie heraus, ob Ihre PräGERING – Ihr Weg mit uns dafür sicher!
mie zur Leistung passt.
Claims Day:
Der Stresstest für Ihre Feuerversicherungspolice. Wir simulieren den Ernstfall. Wie bewährt sich Ihr Konzept im Schadenfall? Gibt
es Deckungslücken oder Schwachstellen?
Wir prüfen und erstellen Ihnen ein Gutachten.
Seit 2001 gilt das Recht auf Entgeltumwandlung. Arbeitgeber setzen dieses
Recht oft in ihrem Sinne nachlässig
um. Sie erlauben die Beratung durch
private Versicherungsberater. Dabei
werden Risiken übersehen, vor allem
bei mitgebrachten Altverträgen. Gut
gemeint, aber schlecht gemacht. Wird
bAV angeboten, muss der Arbeitgeber
auch für deren Qualität und Beratung
im Rahmen der Fürsorgepflichten einstehen. Ein Teufelskreis im Hinblick auf
den Rechtsanspruch. Nur qualifizierte
Makler können den Arbeitgeber Anbieterübergreifend beraten und enthaften.
Fordern Sie hierzu den RMK-Report an.
Unter Compliance versteht man die unternehmerische Verantwortung zur Einhaltung gesetzlicher Bestimmungen, regulatorischer Standards und sämtlicher
interner Richtlinien. Relevant für Unternehmen sind z.B. die Bereiche Korruption, Steuern, Umwelt und Kartell. Besondere Bedeutung erlangt das Thema im
Versicherungsbereich im Rahmen von internationalen Programmen, welche spezielle Vorgaben für das Ausland mit sich
bringen. So müssen beispielsweise zwingend lokale Deckungen in sogenannten
„roten Staaten“ eingerichtet werden.
SCHADEN: KOSTENPAUSCHALEN –
EIN „LUXUSPROBLEM“ FÜR KFZ-ZULIEFERER?
von Thomas Lohse
In der Vergangenheit waren vereinbarte
Kostenpauschalen noch als Grundrauschen abzutun, zwischenzeitlich hat dies
erschreckende Dimensionen erreicht.
Über sogenannte Gewährleistungsvereinbarungen wird die Spirale der Pauschalen
permanent nach oben geschraubt. Meist
besteht kein Versicherungsschutz, weil
die gesetzliche Haftungsgrundlage oder
der notwendige Kostennachweis fehlen.
In vielen Fällen sind die nicht versicherten Positionen (Materialkosten plus Kostenpauschale) mittlerweile höher als die
versicherten (Aus- und Einbaukosten). Ein
Fall aus der Praxis:
Den versicherten Aus- und Einbaukosten über 1,5 Mio. 1 stehen Kostenpauschalen über 900 T 1 und eigenen Herstellkosten über 700 T 1 gegenüber. In
Summe sind somit nur knapp 50 % der
geforderten Schadenhöhe von 3,1 Mio. 1
einer versicherten Position zuzurechnen.
Versicherungsschutz kann über die „erweiterte Rückrufkostendeckung“ vereinbart werden. Sprechen Sie uns an, wir
unterstützen Sie gerne bei einer individuellen Lösungsfindung.
INTERNATIONAL: BETRIEBSUNTERBRECHUNG –
DER „DOMINO“-EFFEKT IM KONZERN
von Manfred Radloff
Nach einem Großbrand folgt meist auch Die Praxis zeigt überraschend häufig das
eine Betriebsunterbrechung. Umsätze/ Fehlen dieser Lokalpolicen und damit
Erträge werden nicht wie geplant erwirt- eine gravierende Lücke.
schaftet. Ohne Produkte können auch die
ausländischen Töchter nichts verkaufen.
Damit diese sog. „Wechselwirkungsschäden“ versichert sind, müssen die Voraussetzungen dafür erfüllt sein. Ist das weltweite Limit dafür ausreichend? Haben
Ihre Niederlassungen überhaupt eine
BU-Police oder sehen sie den Schaden nur
aus ihrer Sicht und beachten den „Dominoeffekt“ in der Gruppe nicht? Außerdem
sind in vielen Ländern lokale Policen vorgeschrieben. Entweder vom Versicherer
oder aus Compliancegründen.
ANSCHRIFT
Radloff, Meier & Kollegen
Versicherungsmakler GmbH
Bartholomäusstraße 26 C
D-90489 Nürnberg
KOMMUNIKATION
Fon+49 (09 11) 37 65 03-0
Fax+49 (09 11) 37 65 03-33
[email protected] · www.r-m-k.de
BRANCHE: INNOVATIVE
VERSICHERUNGSSTRATEGIE FÜR KFZ-ZULIEFERER
von Christina Engels-Müller
Die erweiterte Rückrufkostendeckung
KFZ-Hersteller setzen zunehmend auf
die Plattformstrategie und profitieren
davon. Für KFZ-Zulieferer hingegen entstehen durch die damit verbundenen erhöhten Stückzahlen erhebliche Risiken,
da im Schadenfall die Kosten enorm in
die Höhe getrieben werden (siehe Artikel Großschaden). Die Versicherungsbranche bietet nun eine innovative
Lösung für diesen Fall: die erweiterte
Rückrufkostendeckung. Als Ergänzung
zur herkömmlichen Produkt- und Rückrufkostendeckung können durch dieses Produkt bisherige Deckungslücken
geschlossen werden. Sowohl eigene
Herstellkosten als auch Ansprüche des
KFZ-Herstellers (z. B. vertraglich vereinbarte Kostenpauschalen) sind somit
versicherbar. Besonders zu empfehlen
ist diese Versicherungsoption für KFZZulieferer, welche Gewährleistungsvereinbarungen mit den KFZ-Herstellern
geschlossen oder entsprechend hohe
Herstellkosten haben. Die Deckung
erfolgt nach dem Bausteinprinzip und
kann maßgeschneidert zusammengestellt werden.
GESCHÄFTSFÜHRER
Versicherungsfachwirt
Manfred Radloff
Versicherungsbetriebswirt (DVA)
Rudolf Meier
VERMITTLERREGISTER
IHK München
Register-Nr. D-QXUY-IAYYV-85
Verband
Deutscher
VersicherungsMakler e.V.