kmu news - PEGEBA Pensionskasse Gewerbe Basel

Aktuell
kmu news Nr. 3 | 16
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Berufliche Vorsorge
Selbständige:
Bestens versichert
mit der PEGEBA
Die Pensionskasse Gewerbe
Basel (PEGEBA) bietet für
Selbständige eine passende Vorsorge im Rahmen
der zweiten Säule der
Schweizerischen Sozialversicherungen an.
Seit der Weisung der OAK (Oberaufsichtskommission BVG) ist es für
Selbständige ohne Personal möglich, sich einer Vorsorgeeinrichtung
anzuschliessen, auch wenn keine
Verbandslösung vorhanden ist.
Die PEGEBA bietet für alle Selbständigen in Zusammenarbeit mit
dem Gewerbeverband Basel-Stadt
solche Vorsorgelösungen an. Der
Selbständige kann aus drei Vorsorgeplänen wählen und somit seine
Vorsorge sehr individuell aufbauen
und gestalten (siehe Texte unten).
Höhere Steuerabzüge
Neben den Beiträgen in die Säule 3a von maximal 6768 Franken
pro Jahr (für Personen die eine
2. Säule haben) kann man die
reglementarischen Beiträge als
Aufwendungen von den Steuern in Abzug bringen. Zusätzlich
besteht aber auch noch die Möglichkeit, sich in die maximalen
reglementarischen Leistungen
einzukaufen.
In einem persönlichen Gespräch zeigt Ihnen Stephan Eng
gerne die Vorteile auf und berät
Sie bei der Gestaltung Ihrer Vorsorge. Wir freuen uns auf Ihre
Kontaktaufnahme!
Stephan Eng
E-Mail [email protected]
Telefon 061 227 50 15
info
Miniplan
Normalplan (AHV unbegrenzt)
Plus (AHV unbegrenzt)
Für alle, die eine kostengünstige Vorsorgelösung
bevorzugen und trotzdem einen optimalen
Schutz im Falle von Erwerbsunfähigkeit und Invalidität möchten. Ebenso sind die Möglichkeiten
des Alterssparens gross.
Für alle, die Wert auf einen erweiterten Risikoschutz bei Invalidität und im Todesfall legen.
Flexible Möglichkeiten beim Alterssparen sind
hier ebenfalls realisierbar.
Für alle, die einen maximalen Risikoschutz bei
Invalidität und im Todesfall wünschen. Flexible
Möglichkeiten beim Alterssparen sind selbstverständlich auch hier umsetzbar.
Leistungen:
yy Versicherter Lohn: Gemäss BVG koordiniert
und begrenzt auf das BVG-Minimum
yy Invalidenrente: in Prozent des projizierten Altersguthabens
yy Ehegattenrente: 60 Prozent Invalidenrente
yy Kinderrenten: 20 Prozent der Invalidenrente
yy Sparen: 7 / 10/ 15/ 18 Prozent des versicherten
Lohns (AHV-Lohn minus Koordinationsabzug)
Leistungen:
yy Versicherter Lohn: AHV-Lohn unbegrenzt
yy Invalidenrente: 27 Prozent des versicherten
Lohns
yy Ehegattenrente: 16 Prozent des versicherten
Lohns
yy Kinderrenten: 5 Prozent des versicherten Lohns
yy Sparen: 5/ 7,4/ 10,8/ 12,8 Prozent des versicherten Lohns
Leistungen:
yy Versicherter Lohn: AHV-Lohn unbegrenzt
yy Invalidenrente: 35 Prozent des versicherten
Lohns
yy Ehegattenrente: 20 Prozent des versicherten
Lohns
yy Kinderrenten: 7 Prozent des versicherten Lohns
yy Sparen: 6 /9 /12 / 15 Prozent des versicherten Lohns