MEDIENMITTEILUNG Freiräume in der beruflichen Vorsorge besser nutzen An einem Seminar des Schweizer Kadervorsorgepioniers PensExpert diskutierten ausgewiesene Vorsorge-, Anlage- und Steuerexperten Optimierungsmöglichkeiten in der beruflichen Vorsorge. Angesichts der tiefen Renditeaussichten an den Kapitalmärkten gilt es, nicht nur die anlagetechnischen, sondern auch die steuerlichen Freiräume voll auszuschöpfen. Um sich vor unliebsamen Steuernachforderungen zu schützen, müssen allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen genau eingehalten werden. Zürich, 20.4.15 „Der Franken dürfte in ein bis zwei Jahren zum Euro wieder gegen 1.20 tendieren“, meinte der Anlageexperte Dr. Felix Brill, Chefökonom und Partner Wellershoff & Partners Ltd. am Seminar des Schweizer Kadervorsorgepioniers PensExpert, an dem renommierte Experten Optimierungsmöglichkeiten in der Schweizer Kadervorsorge diskutierten. Die Konklusion ist klar: Wer noch nicht die von den BVV2-Richtlinien erlaubte Fremdwährungslimite von 30% ausschöpft, sollte dies jetzt tun. Dabei würde Brill weniger auf den US-Dollar setzen, sondern eher auf den Euro. Denn seiner Meinung nach befindet sich der Dollar nach seinem Höhenflug in dünner Luft. Für den Euro spricht die Tatsache, dass sich die Konjunkturstimmung in der Eurozone hebt und die Wirtschaft scheinbar anzieht. Dasselbe dürfte auch für die Aktienmärkte gelten: Eurolandaktien attestiert Brill gegenüber den US-Titeln Aufholpotential. Aktien hoch und Obligationen tief gewichten Überhaupt sollten Aktien so hoch wie möglich und Obligationen angesichts der tiefen Renditen sowie der Kursrisiken möglichst tief gewichtet werden. Mark Huber, Geschäftsführer der Zürcher Niederlassung von PensExpert, stellte ein mögliches Musterportfolio vor, das den strengen BVV2-Vorschriften gerecht wird. Dabei werden 40% des Portfolios in Aktien investiert, 10% in Alternativen Anlagen, 20% in Immobilienfonds und 20% in Obligationen. Maximal 10% können neuerdings in eine Eigenhypothek investiert werden. Dabei handelt es sich um eine neue vom Gesetzgeber erlaubte Optimierungsmöglichkeit bei der Bewirtschaftung der Vorsorgegelder. Der Schuldzins wird dem Versicherten in Rechnung gestellt und steuerlich als normaler Kredit- bzw. Liegenschaftenaufwand behandelt. Beim Vorsorgekonto des Versicherten fliesst dieser einbezahlte Zins als steuerfreier Ertrag zu. „Die Freiräume in der Kadervorsorge sind grösser als viele glauben. Ein Versicherter mit hoher Risikofähigkeit kann den Obligationenanteil sogar auf gegen 10% verringern, um sich vor Zinserhöhungen und entsprechenden Kursabgaben zu schützen und so den Fokus noch stärker auf sachwertorientierte Anlagen setzen“, meinte Jörg Odermatt, CEO von PensExpert, am Rande der Veranstaltung. Neben den anlagetechnischen Optimierungsmöglichkeiten gilt es mehr denn je, auch die steuerlichen Freiräume auszuschöpfen, wozu insbesondere Einkäufe zählen. Dabei müssen aber sämtliche regulatorischen Leitplanken eingehalten und die Toleranzgrenzen der Steuerbehörden beachtet werden. Mario Lazzarini zeigte bei den Kadervorsorgeplänen für Arbeitnehmeraktionäre die Möglichkeiten und Grenzen anhand von konkreten Beispielen auf. Wichtig ist, dass der Vorsorgeplan Arbeitnehmeraktionäre und Nahestehende nicht bevorzugt und andere Kaderangestellte nicht benachteiligt. Es gilt das Prinzip der Kollektivität, der Gleichbehandlung sowie der Planmässigkeit. Ansonsten vermuten die Steuerbehörden eine verdeckte Gewinnausschüttung, was in der Folge die angestrebten steuerlichen Einsparungen mehr als zunichte machen kann. Lücken aus Scheidungen und Wohneigentumsförderung zuerst schliessen Auch in Spezialsituationen wie Trennung und Scheidung müssen bei der Steuerplanung bestimmte Regeln eingehalten werden. In solchen Fällen werden die Pensionskassenvermögen der beiden Ex-Eheleute geteilt, wobei in der Regel beim finanziell stärkeren Partner eine sogenannte Scheidungslücke entsteht. Diese darf er auffüllen, wobei die dreijährige Kapitalbezugssperre gemäss Gesetz nicht gilt. Die Scheidungslücke muss gemäss Samuel Görner, juristischer Mitarbeiter von der Eidg. Steuerverwaltung, zuerst geschlossen werden, bevor allfällige reguläre Einkäufe wieder aufgenommen werden dürfen. Der Versicherte kann also nicht frei wählen, ob er zuerst die regulären Einkaufslücken oder die Scheidungslücke füllt. Ähnliche Regeln gelten ja auch beim Vorbezug einer Wohneigentumsförderung (WEF). Auch hier muss der WEF-Vorbezug zuerst zurückbezahlt werden, bevor ordentliche Einkäufe getätigt werden. Scheidungslücken bilden hier allerdings die Ausnahme: Diese dürfen auch geschlossen werden, wenn ein WEFVorbezug besteht. Diese und viele weitere Beispiele zeigen, dass die Optimierungsmöglichkeiten bei der Vorsorgeplanung oft zu wenig und leider hie und da auch falsch genutzt werden. „Um die Freiräume in der Vorsorge optimal zu nutzen, sollten sich die Versicherten entsprechende Grundkenntnisse aneignen, damit keine falschen Erwartungen aufkommen“, fasst Jörg Odermatt zusammen. Seiner Meinung nach lohnt sich in komplexen Fällen sowie bei der Wahl und der Erstellung des Vorsorgeplanes der Beizug eines professionellen Beraters. Nur so kann man sich vor unliebsamen Überraschungen schützen und das Potential der Kadervorsorge voll zur Entfaltung bringen. Die Vortragsunterlagen finden Sie unter folgenden Links: Begrüssung Trennung und Scheidung Steuerpraxis Kadervorsorge für Arbeitnehmeraktionäre SNB Paukenschlag - was nun? News aus dem Hause PensExpert 2 Medienkontakte: Jörg Odermatt, CEO PensExpert AG, 041 226 15 25; [email protected] Ralph Spillmann oder Johanna Doeblin, Communicators 044 455 56 66, [email protected] [email protected] Über PensExpert PensExpert wurde im Jahr 2000 gegründet und offeriert innovative und intelligente Vorsorgelösungen mit hohem Individualisierungsgrad. Mit der Kadervorsorgestiftung PensFlex können die Versicherten individuell und eigenverantwortlich über ihre Anlagestrategie entscheiden. Vorsorgenehmer haben mit der Freizügigkeitsstiftung PensFree die Möglichkeit, Freizügigkeitsgelder im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrages durch verschiedene Bankpartner massgeschneidert und transparent bewirtschaften zu lassen. Und mit der Vorsorgestiftung Pens3a bietet PensExpert den Kunden als schweizweit einzige Säule 3a die Möglichkeit, individuelle Anlagen auf Einzeltitelbasis zu tätigen. Expatriates und Kunden mit Wohnsitz im Ausland profitieren mit der Freizügigkeitsstiftung Independent von grenzüberschreitenden Vorsorgelösungen. 3
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