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MEDIENMITTEILUNG
Freiräume in der beruflichen Vorsorge besser nutzen
An einem Seminar des Schweizer Kadervorsorgepioniers PensExpert diskutierten
ausgewiesene Vorsorge-, Anlage- und Steuerexperten Optimierungsmöglichkeiten
in der beruflichen Vorsorge. Angesichts der tiefen Renditeaussichten an den Kapitalmärkten gilt es, nicht nur die anlagetechnischen, sondern auch die steuerlichen
Freiräume voll auszuschöpfen. Um sich vor unliebsamen Steuernachforderungen
zu schützen, müssen allerdings die rechtlichen Rahmenbedingungen genau eingehalten werden.
Zürich, 20.4.15 „Der Franken dürfte in ein bis zwei Jahren zum Euro wieder gegen 1.20
tendieren“, meinte der Anlageexperte Dr. Felix Brill, Chefökonom und Partner Wellershoff
& Partners Ltd. am Seminar des Schweizer Kadervorsorgepioniers PensExpert, an dem
renommierte Experten Optimierungsmöglichkeiten in der Schweizer Kadervorsorge diskutierten. Die Konklusion ist klar: Wer noch nicht die von den BVV2-Richtlinien erlaubte
Fremdwährungslimite von 30% ausschöpft, sollte dies jetzt tun. Dabei würde Brill weniger
auf den US-Dollar setzen, sondern eher auf den Euro. Denn seiner Meinung nach befindet sich der Dollar nach seinem Höhenflug in dünner Luft. Für den Euro spricht die Tatsache, dass sich die Konjunkturstimmung in der Eurozone hebt und die Wirtschaft scheinbar
anzieht. Dasselbe dürfte auch für die Aktienmärkte gelten: Eurolandaktien attestiert Brill
gegenüber den US-Titeln Aufholpotential.
Aktien hoch und Obligationen tief gewichten
Überhaupt sollten Aktien so hoch wie möglich und Obligationen angesichts der tiefen
Renditen sowie der Kursrisiken möglichst tief gewichtet werden. Mark Huber, Geschäftsführer der Zürcher Niederlassung von PensExpert, stellte ein mögliches Musterportfolio
vor, das den strengen BVV2-Vorschriften gerecht wird. Dabei werden 40% des Portfolios
in Aktien investiert, 10% in Alternativen Anlagen, 20% in Immobilienfonds und 20% in Obligationen. Maximal 10% können neuerdings in eine Eigenhypothek investiert werden.
Dabei handelt es sich um eine neue vom Gesetzgeber erlaubte Optimierungsmöglichkeit
bei der Bewirtschaftung der Vorsorgegelder. Der Schuldzins wird dem Versicherten in
Rechnung gestellt und steuerlich als normaler Kredit- bzw. Liegenschaftenaufwand behandelt. Beim Vorsorgekonto des Versicherten fliesst dieser einbezahlte Zins als steuerfreier Ertrag zu. „Die Freiräume in der Kadervorsorge sind grösser als viele glauben. Ein
Versicherter mit hoher Risikofähigkeit kann den Obligationenanteil sogar auf gegen 10%
verringern, um sich vor Zinserhöhungen und entsprechenden Kursabgaben zu schützen
und so den Fokus noch stärker auf sachwertorientierte Anlagen setzen“, meinte Jörg
Odermatt, CEO von PensExpert, am Rande der Veranstaltung.
Neben den anlagetechnischen Optimierungsmöglichkeiten gilt es mehr denn je, auch die
steuerlichen Freiräume auszuschöpfen, wozu insbesondere Einkäufe zählen. Dabei müssen aber sämtliche regulatorischen Leitplanken eingehalten und die Toleranzgrenzen der
Steuerbehörden beachtet werden. Mario Lazzarini zeigte bei den Kadervorsorgeplänen
für Arbeitnehmeraktionäre die Möglichkeiten und Grenzen anhand von konkreten Beispielen auf. Wichtig ist, dass der Vorsorgeplan Arbeitnehmeraktionäre und Nahestehende
nicht bevorzugt und andere Kaderangestellte nicht benachteiligt. Es gilt das Prinzip der
Kollektivität, der Gleichbehandlung sowie der Planmässigkeit. Ansonsten vermuten die
Steuerbehörden eine verdeckte Gewinnausschüttung, was in der Folge die angestrebten
steuerlichen Einsparungen mehr als zunichte machen kann.
Lücken aus Scheidungen und Wohneigentumsförderung zuerst schliessen
Auch in Spezialsituationen wie Trennung und Scheidung müssen bei der Steuerplanung
bestimmte Regeln eingehalten werden. In solchen Fällen werden die Pensionskassenvermögen der beiden Ex-Eheleute geteilt, wobei in der Regel beim finanziell stärkeren
Partner eine sogenannte Scheidungslücke entsteht. Diese darf er auffüllen, wobei die
dreijährige Kapitalbezugssperre gemäss Gesetz nicht gilt. Die Scheidungslücke muss
gemäss Samuel Görner, juristischer Mitarbeiter von der Eidg. Steuerverwaltung, zuerst
geschlossen werden, bevor allfällige reguläre Einkäufe wieder aufgenommen werden dürfen. Der Versicherte kann also nicht frei wählen, ob er zuerst die regulären Einkaufslücken
oder die Scheidungslücke füllt. Ähnliche Regeln gelten ja auch beim Vorbezug einer
Wohneigentumsförderung (WEF). Auch hier muss der WEF-Vorbezug zuerst zurückbezahlt werden, bevor ordentliche Einkäufe getätigt werden. Scheidungslücken bilden hier
allerdings die Ausnahme: Diese dürfen auch geschlossen werden, wenn ein WEFVorbezug besteht.
Diese und viele weitere Beispiele zeigen, dass die Optimierungsmöglichkeiten bei der
Vorsorgeplanung oft zu wenig und leider hie und da auch falsch genutzt werden. „Um die
Freiräume in der Vorsorge optimal zu nutzen, sollten sich die Versicherten entsprechende
Grundkenntnisse aneignen, damit keine falschen Erwartungen aufkommen“, fasst Jörg
Odermatt zusammen. Seiner Meinung nach lohnt sich in komplexen Fällen sowie bei der
Wahl und der Erstellung des Vorsorgeplanes der Beizug eines professionellen Beraters.
Nur so kann man sich vor unliebsamen Überraschungen schützen und das Potential der
Kadervorsorge voll zur Entfaltung bringen.
Die Vortragsunterlagen finden Sie unter folgenden Links:
Begrüssung
Trennung und Scheidung
Steuerpraxis Kadervorsorge für Arbeitnehmeraktionäre
SNB Paukenschlag - was nun?
News aus dem Hause PensExpert
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Medienkontakte:
 Jörg Odermatt, CEO PensExpert AG,
041 226 15 25; [email protected]
 Ralph Spillmann oder Johanna Doeblin, Communicators
044 455 56 66, [email protected]
[email protected]
Über PensExpert
PensExpert wurde im Jahr 2000 gegründet und offeriert innovative und intelligente Vorsorgelösungen mit hohem Individualisierungsgrad. Mit der Kadervorsorgestiftung PensFlex können die Versicherten individuell und eigenverantwortlich über ihre Anlagestrategie entscheiden. Vorsorgenehmer haben mit der Freizügigkeitsstiftung PensFree die Möglichkeit, Freizügigkeitsgelder im Rahmen eines Vermögensverwaltungsauftrages durch verschiedene Bankpartner massgeschneidert
und transparent bewirtschaften zu lassen. Und mit der Vorsorgestiftung Pens3a bietet PensExpert
den Kunden als schweizweit einzige Säule 3a die Möglichkeit, individuelle Anlagen auf Einzeltitelbasis zu tätigen. Expatriates und Kunden mit Wohnsitz im Ausland profitieren mit der Freizügigkeitsstiftung Independent von grenzüberschreitenden Vorsorgelösungen.
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