Teilnahmebedingungen für den Kunsthandwerkermarkt 2015 im

Ausstellung Kunst & Handwerk im Stadtmuseum
Fembohaus
Stadt Nürnberg
Museen der Stadt Nürnberg
Stadtmuseum Fembohaus
Brigitte Korn
Museumsleiterin
Teilnahmebedingungen 2015
Burgstraße 15
90403 Nürnberg
Tel.: 09 11 / 2 31-54 18
1. Veranstalter und Ort
Museen der Stadt Nürnberg, Stadtmuseum Fembohaus, Burgstraße 15. Zur
Verfügung stehen das Foyer im Erdgeschoß sowie ausgewählte
Räumlichkeiten im ersten bis vierten Obergeschoss des Museums.
Änderungen der Ausstellungsflächen bleiben dem Veranstalter vorbehalten
und richten sich nach den Erfordernissen des Museumsbetriebs.
2. Termin
Donnerstag 03. Dezember bis einschließlich
Sonntag 13. Dezember 2015.
3. Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten)
Täglich 10.00 bis 18.00 Uhr
Samstags 10.00 bis 19.00 Uhr
4. Eintrittspreis (Änderungen vorbehalten)
Museum und Ausstellung € 3,00.
5. Bewerbung
Zur Bewerbung zugelassen sind alle Kunsthandwerker und Designer
(Studium bzw. fundierte Ausbildung) die sich professionell der
zeitgenössischen Gestaltung und Herstellung von Gebrauchsgütern und
angewandter Kunst im Bereich Unikat oder Kleinserien beschäftigen.
Die angebotenen Produkte müssen selbstgefertigt sein. Handelsware ist
ausgeschlossen. Wiederverkäufer sind nicht zugelassen. Stellt sich im
Nachhinein heraus, dass die Umstände den oben definierten Bedingungen
nicht entsprechen sowie ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den
guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widersprechen, sind die den
Bedingungen widersprechenden Gegenstände vom Stand zu entfernen. Der
Veranstalter behält sich in diesem Fall darüber hinaus vor, die Schließung
des ganzen Standes zu verlangen und auf Kosten des Ausstellers selbst
vorzunehmen, sofern der Aussteller nicht unverzüglich dem Verlangen Folge
leistet. Die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts gemäß Nr. 10 bleibt
davon unberührt.
6. Anmeldung /Teilnahme
Der Wunsch, an der Veranstaltung teilzunehmen, wird durch
Rücksendung der vollständig ausgefüllten, und unterschriebenen
Bewerbung erklärt. Bei der Bewerbung wird darum gebeten,
aussagekräftige Fotos der aktuell auszustellenden Exponate beizulegen. Die
Anmeldung ist verbindlich; ein Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden.
Über die Teilnahme entscheidet eigenverantwortlich der Veranstalter mit dem
Ziel einer ausgewogenen Präsentation der Gewerke. Im Zweifelsfall erfolgt
eine Auswahl durch Losentscheid; der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Fax: 09 11 / 2 31-1 04 53
Stadtmuseum-fembohaus@
stadt.nuernberg.de
www.stadtmuseum-fembohaus.de
Öffentliche Verkehrsmittel:
U-Bahn-Linie 1, 11
Haltestelle Lorenzkirche
Buslinie 36
Haltestelle Hauptmarkt
Bus-Linie 46, 47
Haltestelle Rathaus
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Erst mit Zusendung der Teilnahmebestätigung wird die Teilnahme für
beide Seiten verbindlich.
Bei zugesagter Teilnahme durch den Veranstalter werden die Aussteller
gebeten, drei aussagekräftige Fotografien ihrer Produkte digital per Mail dem
Veranstalter zuzusenden. Die Nutzungsrechte der Fotografien werden dem
Veranstalter zur Werbung für den Markt (Folder, Plakat, Website) zur
Verfügung gestellt. Dabei ist der Bildnachweis aus urheberrechtlichen
Gründen anzugeben. Dem Veranstalter obliegt das Recht zur Auswahl der
Fotografien.
7. Stornierung
Storniert ein zugelassener Anbieter seine Anmeldung weniger als 30 Tage
vor Veranstaltungsbeginn und ist eine Standbesetzung durch einen anderen
zahlenden Anbieter nicht möglich, bleibt die Zahlungsverpflichtung für das
Entgelt in voller Höhe bestehen. Die Stellung einer Ersatzperson ist nur nach
Absprache mit dem Veranstalter möglich.
8. Standplatz-Zuteilung
Die Ausstellungs- und Standflächen im Haus ergeben sich aus den
Erfordernissen des Museumsbetriebs. Die Zuteilung erfolgt ausschließlich
durch den Veranstalter. Ein Platztausch ohne Absprache mit dem
Veranstalter ist grundsätzlich nicht möglich. Die Untervermietung von
Standplätzen an Dritte ist nicht zulässig.
9. Standgestaltung
Bei der Gestaltung des Standes ist darauf zu achten, dass alle Ausgangsund Notausgangstüren unverstellt bleiben. Die mitgebrachten Lampen
müssen mit Stromsparenden LED Leuchtmitteln ausgestattet sein. Elektrische
Leuchten dürfen nicht mit brennbaren Stoffen umgeben werden, um eine
Brandgefahr auszuschließen. Zum Ausschmücken und Ausstatten sowie zur
Herstellung von Einbauten, Ausstellungsständen und dergleichen dürfen nur
nichtbrennbare oder schwerentflammbare Baustoffe verwendet werden; sie
müssen der DIN 4102 entsprechen.
Brennbare
Flüssigkeiten,
Flüssiggas,
elektrische
Kocher
und
Zusatzheizgeräte dürfen nicht verwendet werden.
Elektrogeräte/-lampen sind während des Betriebs ausreichend zu
beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen
so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe
befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können.
Vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Feuermelder, Wandhydranten und
Feuerlöscher dürfen durch Dekorationen und Ausstellungsgegenstände nicht
verdeckt werden. Sie müssen jederzeit leicht auffindbar sein und ohne
Behinderung in Tätigkeit gesetzt werden können. In den Ausstellungsräumen
besteht generell Rauchverbot. Das Anzünden von Kerzen und anderem
offenen Licht ist nicht gestattet. Der Aussteller ist zur Anbringung seines
Namens und seiner Anschrift am Ausstellungsstand verpflichtet.
Die Atmosphäre des Museums muss
bei der Standgestaltung
Berücksichtigung finden. In den Räumlichkeiten des Museums ist besonders
auf die Museumsexponate zu achten. Es darf nichts auf den Objekten
abgelegt oder an ihnen befestigt werden. Anbringungen jedweder Art
(Befestigung mit Klebestreifen, Nägeln, Reißzwecken etc.) an den Wänden
sind ausdrücklich verboten.
Den Anweisungen der zur Überwachung der Veranstaltung beauftragten
Bediensteten der Stadt Nürnberg ist jederzeit Folge zu leisten. Die Stellung
eines Stromanschlusses wird vom Veranstalter gewährleistet. Zusätzliche
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Leuchtmittel dürfen nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung verwendet
werden.
Für
Stromzuleitungen
von
der
Steckdose
zu
den
Ausstellungsobjekten, Vitrinen etc. hat jeder Aussteller selbst zu sorgen und
jene gegen Stolpergefahr abzusichern.
Vom Aussteller mitgebrachte Tische und Stühle müssen an den Füßen mit
Filzen versehen sein um Schäden durch Kratzer o.ä. an den historischen
Fußböden zu verhindern.
10. Entgelt (Änderungen vorbehalten)
Die Größe der Stände variiert auf Grund der historischen Räumlichkeiten.
Unabhängig von der Größe, möglichen Hindernissen im Standbereich sowie
der Ausstellungsumgebung beträgt das Entgelt für den Stand € 200,00. Der
Betrag ist nach Rechnungsstellung Ende Dezember umgehend auf das
angegebene Konto zu überweisen.
Die Kosten für die allgemeine Reinigung trägt der Veranstalter. Der
Verpackungsmüll muss vom Anbieter selbst und auf eigene Kosten entsorgt
werden.
11. Auf- und Abbau
Die Auf- und Abbauzeiten werden wie folgt festgelegt (Änderungen bleiben
dem Veranstalter vorbehalten)
Aufbau:
Foyer Erdgeschoss, 1. und 2. OG
Dienstag, 01.12.
14.00 – 17.00 Uhr,
Mittwoch, 02.12.
8.00 – 14.00 Uhr,
Donnerstag, 03.12.
8.00 – 10.00 Uhr.
Räume im 3. und 4. OG
Mittwoch, 02.12.
8.00 – 17.00 Uhr,
Donnerstag, 03.12.
8.00 – 10.00 Uhr.
Abbau: Sonntag, 13.12.
nach 18.00 Uhr.
Die Standfläche muss sauber und besenrein hinterlassen werden.
Ansprechpartnerin für die Organisation vor Ort ist Frau Ottmann, Tel.
0911/231-2595.
12. Öffentlichkeitsarbeit
Der Veranstalter übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit, bzw. wird in geeigneter
Weise Werbung für die Ausstellung betreiben.
Ein Hinweis auf die Ausstellung ist im Internet unter der Seite
http://www.museen.nuernberg.de/fembohaus vorgesehen.
13. Teilnehmer
Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. März 2015 schriftlich
auf dem Postweg zu bewerben.
Stadtmuseum Fembohaus
Burgstraße15
90403 Nürnberg
Tel.: 0911/231-5418
Fax: 0911 /231-10453
Die für das Jahr 2015 ausgewählten Bewerber erhalten bis spätestens
1. Mai 2015 ihre Teilnahmebestätigung zugesandt. Mit der Unterzeichnung
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(durch den Bewerber - s. a. Nr. 17) und Rücksendung des Formulars bis
spätestens 23. Mai 2015 wird die Teilnahme verbindlich.
14. Versicherung/Haftung
Für Stand und Ware haftet jeder Aussteller selbst. Ebenso haftet er für alle
Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder in seinem Auftrag tätige
Personen verursacht werden. Er stellt den Veranstalter insoweit von allen
Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung von
Dritten geltend gemacht werden können frei. Der Veranstalter übernimmt
keine Haftung für Schäden, die an Stand und Ausstellungsgut entstehen
können, es sei denn der Schaden wird durch ihn oder seine
Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schutz und
Versicherung von Stand und Ausstellungsgütern vor Diebstahl und
Beschädigung durch Dritte muss der Aussteller selbst Sorge tragen.
15. Hausrecht
Der Veranstalter übt innerhalb des Ausstellungsgeländes das Hausrecht aus.
Sollten Beobachtungen gemacht werden, die Hinweise in Richtung Diebstahl,
Beschädigung und dergleichen gehen, wird um umgehende Benachrichtigung
der Ausstellungsleitung gebeten.
16. Erfüllungsort/Gerichtsstand
Liegen
die
gesetzlichen
Voraussetzungen
für
eine
Gerichtsstandsvereinbarung vor, ist der Gerichtsstand für die Ansprüche der
Parteien, aus oder auf Grund dieses Vertrages, Nürnberg.
17. Schlussabstimmungen
Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular werden die Teilnahmebedingungen des Veranstalters verbindlich anerkannt.
Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise
rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine
Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen
oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder
fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in
Kraft. Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen,
bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.