Ausstellung Kunst & Handwerk im Stadtmuseum Fembohaus Stadt Nürnberg Museen der Stadt Nürnberg Stadtmuseum Fembohaus Brigitte Korn Museumsleiterin Teilnahmebedingungen 2015 Burgstraße 15 90403 Nürnberg Tel.: 09 11 / 2 31-54 18 1. Veranstalter und Ort Museen der Stadt Nürnberg, Stadtmuseum Fembohaus, Burgstraße 15. Zur Verfügung stehen das Foyer im Erdgeschoß sowie ausgewählte Räumlichkeiten im ersten bis vierten Obergeschoss des Museums. Änderungen der Ausstellungsflächen bleiben dem Veranstalter vorbehalten und richten sich nach den Erfordernissen des Museumsbetriebs. 2. Termin Donnerstag 03. Dezember bis einschließlich Sonntag 13. Dezember 2015. 3. Öffnungszeiten (Änderungen vorbehalten) Täglich 10.00 bis 18.00 Uhr Samstags 10.00 bis 19.00 Uhr 4. Eintrittspreis (Änderungen vorbehalten) Museum und Ausstellung € 3,00. 5. Bewerbung Zur Bewerbung zugelassen sind alle Kunsthandwerker und Designer (Studium bzw. fundierte Ausbildung) die sich professionell der zeitgenössischen Gestaltung und Herstellung von Gebrauchsgütern und angewandter Kunst im Bereich Unikat oder Kleinserien beschäftigen. Die angebotenen Produkte müssen selbstgefertigt sein. Handelsware ist ausgeschlossen. Wiederverkäufer sind nicht zugelassen. Stellt sich im Nachhinein heraus, dass die Umstände den oben definierten Bedingungen nicht entsprechen sowie ihre Zurschaustellung dem geltenden Recht, den guten Sitten oder dem Ausstellungsprogramm widersprechen, sind die den Bedingungen widersprechenden Gegenstände vom Stand zu entfernen. Der Veranstalter behält sich in diesem Fall darüber hinaus vor, die Schließung des ganzen Standes zu verlangen und auf Kosten des Ausstellers selbst vorzunehmen, sofern der Aussteller nicht unverzüglich dem Verlangen Folge leistet. Die Verpflichtung zur Zahlung des vollen Entgelts gemäß Nr. 10 bleibt davon unberührt. 6. Anmeldung /Teilnahme Der Wunsch, an der Veranstaltung teilzunehmen, wird durch Rücksendung der vollständig ausgefüllten, und unterschriebenen Bewerbung erklärt. Bei der Bewerbung wird darum gebeten, aussagekräftige Fotos der aktuell auszustellenden Exponate beizulegen. Die Anmeldung ist verbindlich; ein Rücktritt kann nur schriftlich erklärt werden. Über die Teilnahme entscheidet eigenverantwortlich der Veranstalter mit dem Ziel einer ausgewogenen Präsentation der Gewerke. Im Zweifelsfall erfolgt eine Auswahl durch Losentscheid; der Rechtsweg ist ausgeschlossen. Fax: 09 11 / 2 31-1 04 53 Stadtmuseum-fembohaus@ stadt.nuernberg.de www.stadtmuseum-fembohaus.de Öffentliche Verkehrsmittel: U-Bahn-Linie 1, 11 Haltestelle Lorenzkirche Buslinie 36 Haltestelle Hauptmarkt Bus-Linie 46, 47 Haltestelle Rathaus Seite 2 von 4 Erst mit Zusendung der Teilnahmebestätigung wird die Teilnahme für beide Seiten verbindlich. Bei zugesagter Teilnahme durch den Veranstalter werden die Aussteller gebeten, drei aussagekräftige Fotografien ihrer Produkte digital per Mail dem Veranstalter zuzusenden. Die Nutzungsrechte der Fotografien werden dem Veranstalter zur Werbung für den Markt (Folder, Plakat, Website) zur Verfügung gestellt. Dabei ist der Bildnachweis aus urheberrechtlichen Gründen anzugeben. Dem Veranstalter obliegt das Recht zur Auswahl der Fotografien. 7. Stornierung Storniert ein zugelassener Anbieter seine Anmeldung weniger als 30 Tage vor Veranstaltungsbeginn und ist eine Standbesetzung durch einen anderen zahlenden Anbieter nicht möglich, bleibt die Zahlungsverpflichtung für das Entgelt in voller Höhe bestehen. Die Stellung einer Ersatzperson ist nur nach Absprache mit dem Veranstalter möglich. 8. Standplatz-Zuteilung Die Ausstellungs- und Standflächen im Haus ergeben sich aus den Erfordernissen des Museumsbetriebs. Die Zuteilung erfolgt ausschließlich durch den Veranstalter. Ein Platztausch ohne Absprache mit dem Veranstalter ist grundsätzlich nicht möglich. Die Untervermietung von Standplätzen an Dritte ist nicht zulässig. 9. Standgestaltung Bei der Gestaltung des Standes ist darauf zu achten, dass alle Ausgangsund Notausgangstüren unverstellt bleiben. Die mitgebrachten Lampen müssen mit Stromsparenden LED Leuchtmitteln ausgestattet sein. Elektrische Leuchten dürfen nicht mit brennbaren Stoffen umgeben werden, um eine Brandgefahr auszuschließen. Zum Ausschmücken und Ausstatten sowie zur Herstellung von Einbauten, Ausstellungsständen und dergleichen dürfen nur nichtbrennbare oder schwerentflammbare Baustoffe verwendet werden; sie müssen der DIN 4102 entsprechen. Brennbare Flüssigkeiten, Flüssiggas, elektrische Kocher und Zusatzheizgeräte dürfen nicht verwendet werden. Elektrogeräte/-lampen sind während des Betriebs ausreichend zu beaufsichtigen. Sie sind auf nicht brennbaren, wärmebeständigen Unterlagen so abzustellen, dass auch bei übermäßiger Erwärmung in der Nähe befindliche brennbare Gegenstände nicht entzündet werden können. Vorhandene Sicherheitseinrichtungen wie Feuermelder, Wandhydranten und Feuerlöscher dürfen durch Dekorationen und Ausstellungsgegenstände nicht verdeckt werden. Sie müssen jederzeit leicht auffindbar sein und ohne Behinderung in Tätigkeit gesetzt werden können. In den Ausstellungsräumen besteht generell Rauchverbot. Das Anzünden von Kerzen und anderem offenen Licht ist nicht gestattet. Der Aussteller ist zur Anbringung seines Namens und seiner Anschrift am Ausstellungsstand verpflichtet. Die Atmosphäre des Museums muss bei der Standgestaltung Berücksichtigung finden. In den Räumlichkeiten des Museums ist besonders auf die Museumsexponate zu achten. Es darf nichts auf den Objekten abgelegt oder an ihnen befestigt werden. Anbringungen jedweder Art (Befestigung mit Klebestreifen, Nägeln, Reißzwecken etc.) an den Wänden sind ausdrücklich verboten. Den Anweisungen der zur Überwachung der Veranstaltung beauftragten Bediensteten der Stadt Nürnberg ist jederzeit Folge zu leisten. Die Stellung eines Stromanschlusses wird vom Veranstalter gewährleistet. Zusätzliche Seite 3 von 4 Leuchtmittel dürfen nur in Absprache mit der Ausstellungsleitung verwendet werden. Für Stromzuleitungen von der Steckdose zu den Ausstellungsobjekten, Vitrinen etc. hat jeder Aussteller selbst zu sorgen und jene gegen Stolpergefahr abzusichern. Vom Aussteller mitgebrachte Tische und Stühle müssen an den Füßen mit Filzen versehen sein um Schäden durch Kratzer o.ä. an den historischen Fußböden zu verhindern. 10. Entgelt (Änderungen vorbehalten) Die Größe der Stände variiert auf Grund der historischen Räumlichkeiten. Unabhängig von der Größe, möglichen Hindernissen im Standbereich sowie der Ausstellungsumgebung beträgt das Entgelt für den Stand € 200,00. Der Betrag ist nach Rechnungsstellung Ende Dezember umgehend auf das angegebene Konto zu überweisen. Die Kosten für die allgemeine Reinigung trägt der Veranstalter. Der Verpackungsmüll muss vom Anbieter selbst und auf eigene Kosten entsorgt werden. 11. Auf- und Abbau Die Auf- und Abbauzeiten werden wie folgt festgelegt (Änderungen bleiben dem Veranstalter vorbehalten) Aufbau: Foyer Erdgeschoss, 1. und 2. OG Dienstag, 01.12. 14.00 – 17.00 Uhr, Mittwoch, 02.12. 8.00 – 14.00 Uhr, Donnerstag, 03.12. 8.00 – 10.00 Uhr. Räume im 3. und 4. OG Mittwoch, 02.12. 8.00 – 17.00 Uhr, Donnerstag, 03.12. 8.00 – 10.00 Uhr. Abbau: Sonntag, 13.12. nach 18.00 Uhr. Die Standfläche muss sauber und besenrein hinterlassen werden. Ansprechpartnerin für die Organisation vor Ort ist Frau Ottmann, Tel. 0911/231-2595. 12. Öffentlichkeitsarbeit Der Veranstalter übernimmt die Öffentlichkeitsarbeit, bzw. wird in geeigneter Weise Werbung für die Ausstellung betreiben. Ein Hinweis auf die Ausstellung ist im Internet unter der Seite http://www.museen.nuernberg.de/fembohaus vorgesehen. 13. Teilnehmer Interessenten werden gebeten, sich bis spätestens 31. März 2015 schriftlich auf dem Postweg zu bewerben. Stadtmuseum Fembohaus Burgstraße15 90403 Nürnberg Tel.: 0911/231-5418 Fax: 0911 /231-10453 Die für das Jahr 2015 ausgewählten Bewerber erhalten bis spätestens 1. Mai 2015 ihre Teilnahmebestätigung zugesandt. Mit der Unterzeichnung Seite 4 von 4 (durch den Bewerber - s. a. Nr. 17) und Rücksendung des Formulars bis spätestens 23. Mai 2015 wird die Teilnahme verbindlich. 14. Versicherung/Haftung Für Stand und Ware haftet jeder Aussteller selbst. Ebenso haftet er für alle Personen- und Sachschäden, die durch ihn oder in seinem Auftrag tätige Personen verursacht werden. Er stellt den Veranstalter insoweit von allen Schadensersatzansprüchen, die im Zusammenhang mit der Ausstellung von Dritten geltend gemacht werden können frei. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für Schäden, die an Stand und Ausstellungsgut entstehen können, es sei denn der Schaden wird durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. Für Schutz und Versicherung von Stand und Ausstellungsgütern vor Diebstahl und Beschädigung durch Dritte muss der Aussteller selbst Sorge tragen. 15. Hausrecht Der Veranstalter übt innerhalb des Ausstellungsgeländes das Hausrecht aus. Sollten Beobachtungen gemacht werden, die Hinweise in Richtung Diebstahl, Beschädigung und dergleichen gehen, wird um umgehende Benachrichtigung der Ausstellungsleitung gebeten. 16. Erfüllungsort/Gerichtsstand Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Gerichtsstandsvereinbarung vor, ist der Gerichtsstand für die Ansprüche der Parteien, aus oder auf Grund dieses Vertrages, Nürnberg. 17. Schlussabstimmungen Mit der Unterschrift auf dem Bewerbungsformular werden die Teilnahmebedingungen des Veranstalters verbindlich anerkannt. Sollte eine oder mehrere Bestimmungen dieses Vertrages ganz oder teilweise rechtsunwirksam sein oder werden, oder sollte der Vertrag eine Regelungslücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen Regelungen in Kraft. Vereinbarungen, die von den Teilnahmebedingungen abweichen, bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der Schriftform.
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