Ausstellungsordnung - kv-salzland-rassekaninchen.de

Aktualisierte Ausstellungsordnung zur
25. Landesverbands-Jubiläums-Schau
am 6. und 7. Dezember 2014
in der Messe Magdeburg
1
Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde,
Liebe Jugendzüchter,
die 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 kann
nicht wie geplant in Welsleben stattfinden. Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Bördeland kann aufgrund des fehlenden Parkraumes in Welsleben keine ordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden.
Die Messe Magdeburg konnte uns kurzfristig die Messehalle 1 für die Durchführung der 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 zur
Verfügung stellen. Das Thema Standgebühren hat bei den Gesprächen mit der
Messeleitung eine wesentliche Rolle gespielt. In Welsleben haben wir für die
Miete der Reithalle und das Festzelt 4.300 Euro gezahlt. Und genau diesen Preis
konnte uns auch die Messe Magdeburg anbieten. Damit sind Standgelderhöhungen ausgeschlossen. Es bleibt also bei denen in der Informationsschrift 2014
veröffentlichen Standgebühren!
Die vom Veterinäramt der Stadt Magdeburg geforderte Impfpflicht gegen die
RHD und Myxomatose wurde durch das Landesverwaltungsamt aufgehoben!
Wir konnten in zahlreichen Gesprächen mit Fachleuten und mit sehr viel Schriftverkehr, dass Landesverwaltungsamt überzeugen, dass eine Impfpflicht gegen
die Myxomatose völlig überzogen und nicht nachvollziehbar ist. Unseren Argumenten, dass die Myxomatose in den kalten Monaten rückläufig ist bzw. fast
völlig zum Erliegen kommt und das beiden Kaninchenkrankheiten keine Seuche
im Sinne des Tiergesundheitsgesetztes sind, haben das Landesverwaltungsamt
schlussendlich überzeugt. Damit bleibt es bei der Impfung gegen die RHD und
einer Empfehlung gegen Myxomatose.
Wir freuen uns mit Euch gemeinsam das 25. Jubiläum unserer Landesverbandsschau in Magdeburg feiern zu können. Nachfolgend die geänderte Ausstellungsordnung zur 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember
2014 in Magdeburg.
Herzlichst
Mike Hennings
Landesvorsitzender
Christian Blappert
stellv. Landesvorsitzender
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1.
Ausrichtungsort
Die 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 wird
in der Messehalle 1 der Messe Magdeburg, Tessenowstraße 9, 39114 Magdeburg ausgerichtet.
2.
Ausrichter
Ausgerichtet wird diese Landesverbandsschau vom Landesvorstand mit
der Unterstützung der Vereine G824 Fleetmark, G386 Lindhorst/Colbitz,
G796 Schwanebeck und G910 Plötzky sowie der Herdbuchabteilung, der
HuK-Gruppen, der Vereinigten Clubs, der PV Sachsen-Anhalts sowie zahlreicher Zuchtfreunde.
3.
Angeschlossene Schauen
Der 25. Landesverbandsschau sind eine Jugendabteilung, eine Herdbuchabteilung, eine Erzeugnisschau der HuK-Gruppen angeschlossen.
4.
Durchführung
Für diese Schau gelten die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen (AAB)
des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter. Ausstellungsberechtigt sind alle Züchterinnen und Züchter des Zentralverbandes Deutscher
Rassekaninchenzüchter. Zugelassen sind alle im Bewertungsstandard 2004
zugelassen Kaninchenrassen und die beim Landesverband registrierten und
anerkannten Neuzüchtungen. Ausgestellt werden können die Zuchtgruppe
1, 2 und 3 für alle Rassen- und Farbenschläge. Einzeltiere sind zugelassen.
Ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung dürfen keine Tiere aus den
Ausstellungsgehegen genommen werden.
5.
Ausstellungsgebühren
Nenngeld pro Tier
ZG-Zuschlag
Katalog (keine Pflicht)
Unkosten pro Tier
Ummeldungen
Erwachsene
3,00 €
4, 00 €
5,00 €
2,00 €
1,50 €
Jugendliche
1,50 €
4,00 €
5,00 €
2,00 €
1,50 €
Eine Eintrittskarte kann an beiden Ausstellungstagen für 3,00 Euro an der
Kasse erworben werden und behält ihre Gültigkeit an bei beiden Tagen.
6.
Bewertung
Die Bewertung erfolgt im A-B-C-D Modus nach dem Standard 2004. Eine
Jungtierbewertung erfolgt nicht. Kranke oder krank erscheinende Tiere
werden von der Bewertung ausgeschlossen und aus der Ausstellung entfernt.
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7.
Tiergesundheit
Für alle Kaninchen besteht eine Impfpflicht gegen die RHD. Die Impfung
muss mindestens 18 Tage vor der Landesschau erfolgt sein und darf nicht
länger als 12 Monate zurückliegen. Die Impfung gegen die Myxomatose
wird empfohlen. Dies ist durch eine tierärztliche Impfbescheinigung nachzuweisen, die beim Einsetzen der Kaninchen abzugeben ist.
8.
Anmeldung
Für jeden Aussteller und Rasse ist ein Anmeldebogen auszufüllen, der vom
Zuchtbuchführer des Vereins auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen
und mit Vereinsstempel und Unterschrift zu bestätigen ist.
Meldeschluss:
Meldungen an:
3. November 2014
Mike Hennings, Saalfeld 36, 38486 Apenburg-Winterfeld
Tel: 039035-97623 |Fax: 039035-97539
E-Mail: [email protected]
Die Bestätigung erfolgt bis zum 26. November 2014 an jeden Aussteller persönlich. Bei fehlenden B-Bögen wird um telefonische Rücksprache gebeten.
Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung ausdrücklich an und erteilt dem Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalts eine Einzugsermächtigung, um den fälligen Gesamtbetrag per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen.
Der Landesverband nutzt hierzu die auf dem Meldebogen angegebene
Kontoverbindung mit der GläubigerID: DE55ZZZ00000027303. Der Aussteller
hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die erforderliche
Deckung aufweist. Bei Nichteinlösung der Lastschrift hat der Aussteller die
von der Bank erhobene Rückgabegebühr zu zahlen. Auf das angegebene
Konto wird das Tierverkaufsgeld, sofern angefallen, überwiesen.
9.
Ummeldungen
Ummeldungen können schriftlich am Tag der Einlieferung unter Benutzung
des zugeschickten Ummeldebogens erfolgen. Die Ummeldegebühr beträgt
pro Nummer 1,50 Euro. Selbstverständlich muss auch dieser vom Zuchtbuchführer bestätigt sein. Nicht umgemeldete Tiere werden von der Preisverteilung ausgeschlossen. Eine Zahlung mit EC-Karte ist möglich!
10. Tiervermittlung
Der Verkaufspreis ist auf dem Anmeldebogen anzugeben. Die Ausstellungsleitung erhält eine vom Käufer zu zahlende Vermittlungsgebühr in Höhe von
10% auf den Kaufpreis. Ein privater Tierverkauf ist nicht gestattet. Gekaufte
Tiere können nach der offiziellen Eröffnung um 12 Uhr mitgenommen werden und müssen bis zum Ende der Ausstellung abgeholt sein. Die Zahlung
mit EC-Karte ist möglich.
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11. Preisverteilung
Der ZG-Zuschlag wird zu 100% in Form von Pokalen für Landesmeister, Sieger
und Ehrenpreise vergeben. Jeder Zuchtgruppe wird grundsätzlich nur ein
Preis zuerkannt. In der Jugend- und Herdbuchabteilung erfolgt eine gesonderte Auswertung der Meisterschaft. Landesmeistertitel werden nur auf
Zuchtgruppen mit „G“ Tätowierungen vergeben. Geldpreise werden laut
Beschluss des Landesverbandes nicht vergeben.
Für die besten Zuchtgruppen und Einzeltiere werden folgende Auszeichnungen vergeben:
•
Medaille des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft
•
Medaillen des Landwirtschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalts
•
Medaillen des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter
•
Landesverbandsehrenpreise
•
Landesmeister je Rasse und Farbenschlag bei einer Mindestpunktzahl
von 378,0 Punkten
•
Stiftungsehrenpreise und Ehrenpreise
•
Sieger und Klassensieger
Zur Landesverbandsschau wird ebenfalls die Vereinslandesmeisterschaft
ausgetragen. Hierbei werden die 5 besten Zuchtgruppen von 5 verschiedenen Ausstellern eines Vereins ausgewertet.
Zugedachte Geldspenden der Kreisverbände und/oder Vereine bitten wir
auf das SEPA-Konto: DE14 8106 9052 0105 8036 59 | BIC: GENODEF1WZL bei
Volksbank Börde-Bernburg e.G. zu überweisen. Ausstellerinnen und Aussteller können ihre Ehrenpreisspenden in Form von Geld auf dem Anmeldebogen vermerken. Selbstverständlich erfolgt eine diesbezügliche Nennung im
Katalog.
12. Fütterung
Die Fütterung erfolgt mit Pellets, Heu und Wasser. Die üblichen Futterbecher
sind von den Ausstellern mitzubringen. Nippeltränken sind zugelassen und
ausdrücklich erwünscht! Beides kann am Tag des Einsetzens auch bei der
Ausstellungsleitung käuflich erworben werden.
13. Haftung
Für Verluste auf dem Transport oder durch höhere Gewalt haftet die Schauleitung nicht. Bei Tierverlusten die durch Verschulden der Ausstellungsleitung zu verantworten sind, erfolgt eine Entschädigung gem. AAB. Seuchen
oder höhere Gewalt entbinden die Ausstellungsleitung vom Schadensersatz. Bei Ausfall der Ausstellung sind die entstandenen Kosten anteilmäßig
vom Aussteller zu tragen.
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14. Einspruch
Gegen die Bewertung und die Preisverteilung kann nur am 6. Dezember
2014 bis 13:00 Uhr gegen eine Kaution von 50 Euro pro Bewertungsnummer
Einspruch beim Ausstellungsleiter eingelegt werden.
15. Termine
Anmeldeschluss:
Anlieferung:
Bewertung:
Offizielle Eröffnung:
Tierverkauf:
Tierausgabe:
Aussetzen:
Öffnungszeiten:
3. November 2014 (Poststempel)
3. Dezember 2014 von 10:00 - 18:00 Uhr
3. Dezember 2014 ab 19:00 Uhr (nicht öffentlich)
4. Dezember 2014 ab 08:00 Uhr (nicht öffentlich)
6. Dezember 2014 um 10:00 Uhr
6. Dezember 2014 ab 08:00 Uhr
7. Dezember 2014 bis 12:00 Uhr
Nach der offiziellen Eröffnung ab 12:00 Uhr
7. Dezember 2014 ab 13:00 Uhr
6. Dezember 2014 von 08:00 - 17:00 Uhr
7. Dezember 2014 von 08:00 - 13:00 Uhr
16. Ausstellungsleitung
Ausstellungsleiter:
Mike Hennings, In Saalfeld 36,
38486 Apenburg-Winterfeld
Tel: 039035-97623 | Mobil: 0171-5403816
E-Mail: [email protected]
stellv. Ausstellungsleiter/ Technischer
Leiter:
Christian Blappert, Bahnhofstraße 1d4
39397 Schwanebeck
Tel: 039424-5707 | Mobil: 0171-9531989
E-Mail: [email protected]
Kassierung / Ehrenpreisbeschaffung:
Joachim Wendt, Lindenstraße 7,
OT Osmarsleben, 39439 Güsten
Preisrichterangelegenheiten:
Helmut Halupka, Anne Frank Str. 7,
39307 Genthin
Tierverkauf:
Vereinigte Clubs Sachsen-Anhalt
Jürgen Kümmling, Dr. Külz-Straße 121a,
06528 Edersleben
Ehrenpreiseausgabe:
Herdbuchabteilung
Willy Stolze, Strandbadstr. 16, OT Reinsdorf,
06889 Lutherstadt Wittenberg
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www.kaninchen-LSA.de
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Die Messe Magdeburg im Überblick!
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