Aktualisierte Ausstellungsordnung zur 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 in der Messe Magdeburg 1 Liebe Zuchtfreundinnen und Zuchtfreunde, Liebe Jugendzüchter, die 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 kann nicht wie geplant in Welsleben stattfinden. Durch das Ordnungsamt der Gemeinde Bördeland kann aufgrund des fehlenden Parkraumes in Welsleben keine ordnungsrechtliche Genehmigung erteilt werden. Die Messe Magdeburg konnte uns kurzfristig die Messehalle 1 für die Durchführung der 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 zur Verfügung stellen. Das Thema Standgebühren hat bei den Gesprächen mit der Messeleitung eine wesentliche Rolle gespielt. In Welsleben haben wir für die Miete der Reithalle und das Festzelt 4.300 Euro gezahlt. Und genau diesen Preis konnte uns auch die Messe Magdeburg anbieten. Damit sind Standgelderhöhungen ausgeschlossen. Es bleibt also bei denen in der Informationsschrift 2014 veröffentlichen Standgebühren! Die vom Veterinäramt der Stadt Magdeburg geforderte Impfpflicht gegen die RHD und Myxomatose wurde durch das Landesverwaltungsamt aufgehoben! Wir konnten in zahlreichen Gesprächen mit Fachleuten und mit sehr viel Schriftverkehr, dass Landesverwaltungsamt überzeugen, dass eine Impfpflicht gegen die Myxomatose völlig überzogen und nicht nachvollziehbar ist. Unseren Argumenten, dass die Myxomatose in den kalten Monaten rückläufig ist bzw. fast völlig zum Erliegen kommt und das beiden Kaninchenkrankheiten keine Seuche im Sinne des Tiergesundheitsgesetztes sind, haben das Landesverwaltungsamt schlussendlich überzeugt. Damit bleibt es bei der Impfung gegen die RHD und einer Empfehlung gegen Myxomatose. Wir freuen uns mit Euch gemeinsam das 25. Jubiläum unserer Landesverbandsschau in Magdeburg feiern zu können. Nachfolgend die geänderte Ausstellungsordnung zur 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 in Magdeburg. Herzlichst Mike Hennings Landesvorsitzender Christian Blappert stellv. Landesvorsitzender 2 1. Ausrichtungsort Die 25. Landesverbands-Jubiläums-Schau am 6. und 7. Dezember 2014 wird in der Messehalle 1 der Messe Magdeburg, Tessenowstraße 9, 39114 Magdeburg ausgerichtet. 2. Ausrichter Ausgerichtet wird diese Landesverbandsschau vom Landesvorstand mit der Unterstützung der Vereine G824 Fleetmark, G386 Lindhorst/Colbitz, G796 Schwanebeck und G910 Plötzky sowie der Herdbuchabteilung, der HuK-Gruppen, der Vereinigten Clubs, der PV Sachsen-Anhalts sowie zahlreicher Zuchtfreunde. 3. Angeschlossene Schauen Der 25. Landesverbandsschau sind eine Jugendabteilung, eine Herdbuchabteilung, eine Erzeugnisschau der HuK-Gruppen angeschlossen. 4. Durchführung Für diese Schau gelten die Allgemeinen Ausstellungsbedingungen (AAB) des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter. Ausstellungsberechtigt sind alle Züchterinnen und Züchter des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter. Zugelassen sind alle im Bewertungsstandard 2004 zugelassen Kaninchenrassen und die beim Landesverband registrierten und anerkannten Neuzüchtungen. Ausgestellt werden können die Zuchtgruppe 1, 2 und 3 für alle Rassen- und Farbenschläge. Einzeltiere sind zugelassen. Ohne Genehmigung der Ausstellungsleitung dürfen keine Tiere aus den Ausstellungsgehegen genommen werden. 5. Ausstellungsgebühren Nenngeld pro Tier ZG-Zuschlag Katalog (keine Pflicht) Unkosten pro Tier Ummeldungen Erwachsene 3,00 € 4, 00 € 5,00 € 2,00 € 1,50 € Jugendliche 1,50 € 4,00 € 5,00 € 2,00 € 1,50 € Eine Eintrittskarte kann an beiden Ausstellungstagen für 3,00 Euro an der Kasse erworben werden und behält ihre Gültigkeit an bei beiden Tagen. 6. Bewertung Die Bewertung erfolgt im A-B-C-D Modus nach dem Standard 2004. Eine Jungtierbewertung erfolgt nicht. Kranke oder krank erscheinende Tiere werden von der Bewertung ausgeschlossen und aus der Ausstellung entfernt. 3 7. Tiergesundheit Für alle Kaninchen besteht eine Impfpflicht gegen die RHD. Die Impfung muss mindestens 18 Tage vor der Landesschau erfolgt sein und darf nicht länger als 12 Monate zurückliegen. Die Impfung gegen die Myxomatose wird empfohlen. Dies ist durch eine tierärztliche Impfbescheinigung nachzuweisen, die beim Einsetzen der Kaninchen abzugeben ist. 8. Anmeldung Für jeden Aussteller und Rasse ist ein Anmeldebogen auszufüllen, der vom Zuchtbuchführer des Vereins auf Richtigkeit und Vollständigkeit zu prüfen und mit Vereinsstempel und Unterschrift zu bestätigen ist. Meldeschluss: Meldungen an: 3. November 2014 Mike Hennings, Saalfeld 36, 38486 Apenburg-Winterfeld Tel: 039035-97623 |Fax: 039035-97539 E-Mail: [email protected] Die Bestätigung erfolgt bis zum 26. November 2014 an jeden Aussteller persönlich. Bei fehlenden B-Bögen wird um telefonische Rücksprache gebeten. Mit der Abgabe der Anmeldung erkennt der Aussteller die Ausstellungsordnung ausdrücklich an und erteilt dem Landesverband der Kaninchenzüchter Sachsen-Anhalts eine Einzugsermächtigung, um den fälligen Gesamtbetrag per SEPA-Lastschriftverfahren einzuziehen. Der Landesverband nutzt hierzu die auf dem Meldebogen angegebene Kontoverbindung mit der GläubigerID: DE55ZZZ00000027303. Der Aussteller hat dafür Sorge zu tragen, dass das angegebene Konto die erforderliche Deckung aufweist. Bei Nichteinlösung der Lastschrift hat der Aussteller die von der Bank erhobene Rückgabegebühr zu zahlen. Auf das angegebene Konto wird das Tierverkaufsgeld, sofern angefallen, überwiesen. 9. Ummeldungen Ummeldungen können schriftlich am Tag der Einlieferung unter Benutzung des zugeschickten Ummeldebogens erfolgen. Die Ummeldegebühr beträgt pro Nummer 1,50 Euro. Selbstverständlich muss auch dieser vom Zuchtbuchführer bestätigt sein. Nicht umgemeldete Tiere werden von der Preisverteilung ausgeschlossen. Eine Zahlung mit EC-Karte ist möglich! 10. Tiervermittlung Der Verkaufspreis ist auf dem Anmeldebogen anzugeben. Die Ausstellungsleitung erhält eine vom Käufer zu zahlende Vermittlungsgebühr in Höhe von 10% auf den Kaufpreis. Ein privater Tierverkauf ist nicht gestattet. Gekaufte Tiere können nach der offiziellen Eröffnung um 12 Uhr mitgenommen werden und müssen bis zum Ende der Ausstellung abgeholt sein. Die Zahlung mit EC-Karte ist möglich. 4 11. Preisverteilung Der ZG-Zuschlag wird zu 100% in Form von Pokalen für Landesmeister, Sieger und Ehrenpreise vergeben. Jeder Zuchtgruppe wird grundsätzlich nur ein Preis zuerkannt. In der Jugend- und Herdbuchabteilung erfolgt eine gesonderte Auswertung der Meisterschaft. Landesmeistertitel werden nur auf Zuchtgruppen mit „G“ Tätowierungen vergeben. Geldpreise werden laut Beschluss des Landesverbandes nicht vergeben. Für die besten Zuchtgruppen und Einzeltiere werden folgende Auszeichnungen vergeben: • Medaille des Bundesministeriums für Ernährung und Landwirtschaft • Medaillen des Landwirtschaftsministeriums des Landes Sachsen-Anhalts • Medaillen des Zentralverbandes Deutscher Rassekaninchenzüchter • Landesverbandsehrenpreise • Landesmeister je Rasse und Farbenschlag bei einer Mindestpunktzahl von 378,0 Punkten • Stiftungsehrenpreise und Ehrenpreise • Sieger und Klassensieger Zur Landesverbandsschau wird ebenfalls die Vereinslandesmeisterschaft ausgetragen. Hierbei werden die 5 besten Zuchtgruppen von 5 verschiedenen Ausstellern eines Vereins ausgewertet. Zugedachte Geldspenden der Kreisverbände und/oder Vereine bitten wir auf das SEPA-Konto: DE14 8106 9052 0105 8036 59 | BIC: GENODEF1WZL bei Volksbank Börde-Bernburg e.G. zu überweisen. Ausstellerinnen und Aussteller können ihre Ehrenpreisspenden in Form von Geld auf dem Anmeldebogen vermerken. Selbstverständlich erfolgt eine diesbezügliche Nennung im Katalog. 12. Fütterung Die Fütterung erfolgt mit Pellets, Heu und Wasser. Die üblichen Futterbecher sind von den Ausstellern mitzubringen. Nippeltränken sind zugelassen und ausdrücklich erwünscht! Beides kann am Tag des Einsetzens auch bei der Ausstellungsleitung käuflich erworben werden. 13. Haftung Für Verluste auf dem Transport oder durch höhere Gewalt haftet die Schauleitung nicht. Bei Tierverlusten die durch Verschulden der Ausstellungsleitung zu verantworten sind, erfolgt eine Entschädigung gem. AAB. Seuchen oder höhere Gewalt entbinden die Ausstellungsleitung vom Schadensersatz. Bei Ausfall der Ausstellung sind die entstandenen Kosten anteilmäßig vom Aussteller zu tragen. 5 14. Einspruch Gegen die Bewertung und die Preisverteilung kann nur am 6. Dezember 2014 bis 13:00 Uhr gegen eine Kaution von 50 Euro pro Bewertungsnummer Einspruch beim Ausstellungsleiter eingelegt werden. 15. Termine Anmeldeschluss: Anlieferung: Bewertung: Offizielle Eröffnung: Tierverkauf: Tierausgabe: Aussetzen: Öffnungszeiten: 3. November 2014 (Poststempel) 3. Dezember 2014 von 10:00 - 18:00 Uhr 3. Dezember 2014 ab 19:00 Uhr (nicht öffentlich) 4. Dezember 2014 ab 08:00 Uhr (nicht öffentlich) 6. Dezember 2014 um 10:00 Uhr 6. Dezember 2014 ab 08:00 Uhr 7. Dezember 2014 bis 12:00 Uhr Nach der offiziellen Eröffnung ab 12:00 Uhr 7. Dezember 2014 ab 13:00 Uhr 6. Dezember 2014 von 08:00 - 17:00 Uhr 7. Dezember 2014 von 08:00 - 13:00 Uhr 16. Ausstellungsleitung Ausstellungsleiter: Mike Hennings, In Saalfeld 36, 38486 Apenburg-Winterfeld Tel: 039035-97623 | Mobil: 0171-5403816 E-Mail: [email protected] stellv. Ausstellungsleiter/ Technischer Leiter: Christian Blappert, Bahnhofstraße 1d4 39397 Schwanebeck Tel: 039424-5707 | Mobil: 0171-9531989 E-Mail: [email protected] Kassierung / Ehrenpreisbeschaffung: Joachim Wendt, Lindenstraße 7, OT Osmarsleben, 39439 Güsten Preisrichterangelegenheiten: Helmut Halupka, Anne Frank Str. 7, 39307 Genthin Tierverkauf: Vereinigte Clubs Sachsen-Anhalt Jürgen Kümmling, Dr. Külz-Straße 121a, 06528 Edersleben Ehrenpreiseausgabe: Herdbuchabteilung Willy Stolze, Strandbadstr. 16, OT Reinsdorf, 06889 Lutherstadt Wittenberg Bitte informiert Euch auch über unsere Internetseite www.kaninchen-LSA.de 6 Die Messe Magdeburg im Überblick! 7 Wie findet Ihr die Messe Magdeburg? 8
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