Equal Pay Day 2015 Transparenz

Equal Pay Day 2015
Transparenz
Sarah Lillemeier
Vorbereitung EPD kfd
18.10.2014
Köln
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Equal Pay Day 2015
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Equal Pay Day 2015
 Video 1:
 http://www.stmas.bayern.de/frauen/entgelt/kinospot.php
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Agenda
 Gender Pay Gap
• Zahlen, Fakten, Hitergründe
 Entgeltdiskriminierungen
• Wie erkennen?
 Schwerpunktthema
• Transparenz
 Resümee
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Gender Pay Gap
GPG Deutschland
22 Prozent
Equal Pay Day 2015
20. März 2015
Gender Pension Gap
60 Prozent
GPG EU-Durchschnitt
16 Prozent
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Gender Pay Gap
 Video 2:
 http://www.youtube.com/watch?v=w68l-nkozuE&feature=channel
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Gender Pay Gap
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Gender Pay Gap
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Gender Pay Gap
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Gender Pay Gap
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Gender Pay Gap
 Video 3:
 http://www.youtube.com/watch?v=tDj7gf6p35g
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Gender Pay Gap
Ursachen
Bildung
Erwerbsunterbrechungen
-reduzierungen
vertikale
Arbeitsmarktsegregation
Gender
Pay
Gap
horizontale
Arbeitsmarktsegregation
Arbeitsbewertungen
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Gender Pay Gap
Bereinigter Gender Pay Gap
7 Prozent
„Unter dem bereinigten Gender Pay Gap wird der Teil des
Verdienstunterschieds verstanden, der auch dann bestehen bliebe,
wenn weibliche und männliche Arbeitnehmer dieselben
Eigenschaften, das heißt beispielsweise die gleiche Berufserfahrung,
einen äquivalenten Bildungsabschluss und einen vergleichbaren
Beruf aufweisen würden“
(Statistisches Bundesamt 2010: V)
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Gender Pay Gap
Detaillierte Zerlegung des Gender Pay Gap (Deutschland)
Tätigkeit
19 Prozent
Leistungsgruppe
24 Prozent
Geringfügige Beschäftigung
10 Prozent
(Quelle: Statistisches Bundesamt 2010: 54)
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Gender Pay Gap
 Kritik am bereinigten Pay Gap
Basiert nicht auf den rechtlichen Grundlagen
Berücksichtigt nicht die Bedeutung der
Arbeitsbewertungen
Feminisierung von Berufen = Abwertung
(z.B. Sekretär, Lehrer, Verkaufs- und Büroberufe)
Maskulinisierung von Berufen = Aufwertung
(z.B. Medizin)
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Entgeltdiskriminierungen
Quelle: Newsletter Entgeltgleichheit Nr. 8
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Entgeltdiskriminierungen
Rechtliche Grundlagen
Art. 3 Absatz 2 GG
Entgeltgleichheitsgrundsatz (Art. 157 AEUV)
Art. 4 EU-Richtlinie 2006/54/EG
EuGH Rechtsprechung
§ 2, § 3 und § 8 AGG
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Entgeltdiskriminierungen
Reichweite Entgeltgleichheitsgebot
Die Bezahlung der in den Vergleich einbezogenen
Arbeitnehmer muss sich auf ein und dieselbe Quelle
zurückführen lassen. Anderenfalls fehlt eine Einheit, die
für die Ungleichbehandlung verantwortlich ist und die
die Gleichbehandlung herstellen könnte.
(EuGH, 17. September 2002, C-320/00)
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Entgeltdiskriminierungen
Unmittelbare
Diskriminierung
• Erkennbar am direkten
Geschlechtsbezug
Mittelbare
Diskriminierung
• Neutral formulierte
Regelungen, die
unterschiedlich auf Frauen und
Männer wirken
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Entgeltdiskriminierungen
Verdienste in Deutschland werden zu
einem großen Teil durch Entgeltsysteme
bestimmt
Nur 1/3 der Löhne werden frei verhandelt
Ansonsten werden feste Lohnangebote
gemacht
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Entgeltdiskriminierungen
Diskriminierungspotentiale in Entgeltsystemen
ergeben sich…
Mit der Auswahl der Kriterien zur
Arbeitsbewertung
Mit der Definition der Kriterien zur
Arbeitsbewertung
Mit der Gewichtung der einzelnen Kriterien
zur Arbeitsbewertung
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Entgeltdiskriminierungen
 Beispiel BAT
 Projekthintergrund
Diskriminierungskritischen Prüfung BAT
 Projektinhalt
Neubewertung ausgewählter Tätigkeiten
Z.B.
Diplom-Bibliothekar_in und Diplom-Ingenieur_in
Altenpfleger_in und Techniker_in)
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Entgeltdiskriminierungen
Ergebnis
 In drei Fällen
• Unterbewertungen der weiblich dominierten
Tätigkeiten
 Ursache
• Fehlende Kriterien bei der Arbeitsbewertung
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Entgeltdiskriminierungen
Instrumente zur Aufdeckung von
Diskriminierungspotenzialen in Entgeltsystemen
EVA-Liste
Instrumente zur Aufdeckung von
Entgeltdiskriminierungen
eg-check
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Transparenz
 Schwerpunktthema des Equal Pay Day 2015
 Transparenz – Spiel mit offenen Karten: Was verdienen Frauen
und Männer?
 Hintergrund Koalitionsvertrag
„Um das Prinzip „Gleicher Lohn für gleiche oder gleichwertige Arbeit“ besser
zur Geltung zu bringen, wollen wir mehr Transparenz herstellen, unter anderem
durch eine Verpflichtung für Unternehmen ab 500 Beschäftigte, im
Lagebericht nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) auch zur Frauenförderung
und Entgeltgleichheit nach Maßgabe gesetzlicher Kriterien Stellung zu
nehmen. Darauf aufbauend wird für Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer ein
individueller Auskunftsanspruch festgelegt“ (Seite 72/73)
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Transparenz
 Koalitionsvertrag
 „Transparenzgesetzt“
 Individueller Auskunftsanspruch =
 Aus Pressemitteilung BPW
„In Deutschland weiß kaum jemand, was die Kollegen verdienen – offen über
Gehälter zu sprechen, ist bis heute nicht üblich. ‚Wir wissen, dass wir damit ein großes
und komplexes Tabu-Thema aufbrechen‘, erklärt Henrike von Platen, Präsidentin des
BPW Germany, ‚aber nur so kann ein öffentliches Bewusstsein für die eigenen Rechte
geschaffen werden. Höchste Priorität hat die Gehaltstransparenz vor allem für
Frauen, denn sie ist ein wichtiger Faktor, um die immer noch aktuelle Lohnlücke von
22 Prozent zwischen den Geschlechtern zu schließen.“
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Transparenz
 Fakt ist
Verbote über das eigene Einkommen zu sprechen
(z.B. in Arbeitsverträgen) sind rechtlich nichtig
Betriebs- oder Personalräte haben das Recht die
Gehaltsinformationen für alle Beschäftigten
einzusehen
Ein individueller Anspruch Informationen über die
Gehälter von Kollegen und Kolleginnen zu erhalten
besteht derzeit nicht
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Transparenz
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Transparenz
 Problematisch am individuellen Anspruch ist
 Individuell geeignete Vergleichstätigkeiten zu finden,
insbesondere vermeintlich gleichwertige Tätigkeiten
 „Transparenzgesetz“ größere Reichweite
 Unternehmen werden in Deutschland derzeit nicht auf die
Einhaltung des Entgeltgleichheitsgrundsatzes kontrolliert
 Ein „Transparenzgesetz“ könnte hier Abhilfe schaffen
 Aber auf dessen Ausgestaltung kommt es an
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Transparenz
 Transparenzgesetz Österreich
 Verpflichtet Arbeitgeber_innen mit mind. 150 Beschäftigten
kontinuierlich Einkommensberichte zu erstellen
 Die Arbeitgeber_innen müssen das arbeitszeitbereinigte Durchschnittsoder Medianeinkommen der männlichen und weiblichen Beschäftigten
in den einzelnen Entgeltgruppen bekanntgeben
 Schwachstellen
 Pauschale Betrachtung des Arbeitsentgelts
 Keine Information, inwieweit gleiches Entgelt für gleiche oder
gleichwertige Arbeit gezahlt wird
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Resümee
Gender Pay Gap konstant hoch in Deutschland
Gender Pay Gap kein Maßstab für
Entgeltdiskriminierungen
Transparenz der Gehälter und der
Entgeltsysteme ist ein wichtiger Schritt Richtung
Entgeltgleichheit
 Auf die Ausgestaltung kommt es an!
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Vielen Dank!