Bürgernetzwerk Energiewende Niedersachsen – Hessen Postfach 1133, 37162 Uslar - Mail: [email protected] - Internet: www.buergernetzwerk-energiewende.de Zusammenfassung und Tipps zu den Naturschutzbelangen Ausführlicheres ist in den Richtlinien und Leitfäden der Bundesländer zu Naturschutz und Windeneregie nachzulesen. 1. Was ist Avifauna? Avifauna ist die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten. avis - Vogel Fauna – Tierwelt 2. Wer ist zuständig für die Kartierung? Die Gutachten werden von Menschen gemacht, die sich mit der Materie auskennen. Ob das stimmt kann man nicht nachprüfen. Auch Gutachterbüros bieten ihre Dienste an. Daten der stattlichen Vogelschutzwarten werden mit einbezogen und auch Daten von dritten müssen überprüft werden. Der Vorhabenträger ist verpflichtet, diese Gutachten in Auftrag zu geben. Leider gibt es keine amtlich vereidigten offiziellen Gutachter oder Ornithologen, sodass man sich nicht darauf verlassen kann, dass unabhängige Gutachten erstellt werden. Ob Gefälligkeitsgutachten erstellt werden, kann man kaum nachprüfen. 3. Umfang von Gutachten Gutachten sollten einen bestimmten Umfang haben. Dieser Umfang ist für Niedersachsen im NLT-Papier (Niedersächsischer Landkreistag, Arbeitshilfe, Naturschutz und Windenergie) ab Seite 13 und für Hessen in einem Papier vom Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung -Vorgaben zur Nutzung der Windenergie- grob beschrieben. Für Fledermäuse müssen z. B. mindestens 20-30 Begehungen erfolgen. Die Beobachtungen müssen über den Zeitraum einer Vegetationsperiode erfolgen. Sind Beobachtungen nur in einem geringen Umfang erfolgt, können diese Daten nur als Voruntersuchungen für das eigentliche Gutachten oder als Potentialanalyse gelten und sind anfechtbar. 4. Erfahrungen mit Gutachtern – Warum sind wir gefragt? Da Gutachter nur einen bestimmten zeitlichen Umfang bezahlt bekommen, ist ihre Möglichkeit der Untersuchung begrenzt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass nur ein Bruchteil des wirklich Vorhandenen festgestellt wird. Aussagen über Nahrungshabitate, Flugbewegungen und Horstvorkommen waren erschreckend lückenhaft. Da Informationen von dritten, besonders wenn diese fachlich korrekt gemacht werden, von den Naturschutzbehörden nicht übergangen werden dürfen, ist dies eine entscheidende Möglichkeit, die Planungen zu beeinflussen. Je eher wir tätig werden, desto größer die Chance, gewichtige Dokumentationen zu erstellen. Ein Beobachtungsjahr geht schnell vorbei! Durch Akteneinsicht können Gutachten eingesehen werden. 5. Abstände: Vorranggebiete – Einzelfallprüfung Werden von einem Landkreis Vorranggebiete ausgewiesen, werden vorab Abstände zugrunde gelegt. ( momentane ca.-Daten) - zu Wohnbebauungen meistens 1000 m - zu Streusiedlungen meist 600 m - zu Rotmilanbrutstätten 1000 m – 1500 m - zu Schwarzstorchbrutstätten 3000 m - zu Waldrändern 100 m Die dann übrig bleibenden Flächen können für WEA näher in Betracht gezogen werden. Sind Vorranggebiete ausgewiesen, sind alle anderen Flächen automatisch Ausschlussgebiete. Die am besten geeignetsten Flächen werden so ermittelt. Sind in einer Region keine Vorranggebiete ausgewiesen, kann jeder Interessierte einen Antrag stellen, ohne Betrachtung von Abständen. Nun kann auch unter Umständen deutlich dichter an avifaunistische Vorkommen gebaut werden. Wenn das notwendige Gutachten ergibt, dass z. B. der Milan in die entgegengesetzte Richtung, also weg von den Anlagen fliegt, um Nahrung zu suchen, können die Abstände auch unterschritten werden 6. Bedeutung der avifaunistischen Untersuchungen Die wichtigsten Kriterien bei der Beurteilung von Standorten für Windkraft sind - der Abstand zu Wohnbebauung - die Windhöfigkeit (durchschnittliches Windaufkommen an einem Standort) - die avifaunistischen Belange Der Abstand zu Wohnbebauung ist einfach festzustellen und verändert sich nicht unkontrolliert. Für die Windhöfigkeit gibt es Karten oder Messungen, auf die man sich gesichert berufen kann. Die Avifauna ist am schwierigsten zu ermitteln und am ehesten angreifbar, da ein Milan sich im nächsten Jahr auch durchaus überlegen kann, nur 200 m von der Windkraftanlage entfernt sein Nest zu bauen. Mit einer Einstweiligen Verfügung kann diese dann stillgelegt werden. Da die Natur ständigen Schwankungen unterworfen ist, besteht in diesem Bereich die größte Gefahr für Planer von WEA und für die Kritiker die größte Chance. 7. Windkraft relevante Arten a. Rotmilan Der Rotmilan ist ein rein europäischer Greifvogel. Über die Hälfte der Vögel brüten in Deutschland. Hauptbrutgebiet ist in Nordhessen, Südniedersachsen und Teilen Sachsen-Anhalts. Deutschland hat somit eine besondere Verantwortung beim Erhalt dieser Vogelart. - ca. 20 000 Brutpaare weltweit also EU-weit, ca. 60 % in Deutschland - Geschlechtsreife 2-3 Jahre - Alter bis 30 Jahre - sehr standorttreu - 1,6 ausgeflogene Junge pro erfolgreicher Brut mit einer darauf folgenden hohen Jugendsterblichkeit - Lebensraum: Waldrand und Offenland. Bei der Nahrungssuche orientiert er sich ins Offenland. Brutbereich ist der Waldrand meistens bis 200 m in den Wald, selten auch mal tiefer. - Anatomisch betrachtet hat der Milan, wie auch der Bussard, einen starken Überaugenwulst und kann Gefahr von oben nicht wahrnehmen. Er ist darauf ausgerichtet, im Flug nach Beute unter ihm Ausschau zu halten. Er wird häufig vom Rotor von WEA erschlagen, da ihm Gefahr von oben unbekannt ist. - Der Rotmilan möchte nicht gestört werden bei seinem Brutgeschäft durch zu nahe Beobachtung. Der Horststandort sollte nicht unnötig bekannt gemacht werden! - Schutzradius bei der Planung von WEA um den Horst 1000-1500m je nach Bundesland, Landkreis und Behörde - Der Rotmilan ist im Anhang 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und deswegen eine besonders schützenswerte Art. Quelle: http://www.greifvogelmonitoring.de, http://www.bfn.de, u. a. b. Schwarzmilan Der Schwarzmilan kommt weltweit vor. - ca. 81 600 Brutpaare in Europa - Geschlechtsreife 4-5 Jahre - Alter bis 30 Jahre - sonst wie Rotmilan c. Schwarzstorch Der Schwarzstorch ist ein Waldbewohner und lebt zurückgezogen und unauffällig in ausgedehnten, alten und ruhigen Wäldern, die sich durch Feuchtgebiete, Bachläufe, Moore und Teiche auszeichnen. Er kommt in Laub-, Nadel- und Mischwäldern vor und bevorzugt vor allem alte, breite Eichen, Buchen oder Kiefern als Horstbäume. - ca. 13 000 Brutpaare weltweit - ca. 6500 Brutpaare davon in Europa - ca. 300 Brutpaare davon in Deutschland - Lebensdauer über 15 Jahre - Geschlechtsreife ab dem 3. Lebensjahr - Da viele Jungvögel schon in den ersten Lebensjahren sterben, erreichen nur wenige Vögel ein Alter von mehr als fünf Jahren. - sehr revier- und horstgebietstreu - Ein neu errichteter Horst ist ein kleiner, flacher Bau von unter einem Meter Durchmesser. Im Laufe der Jahre entwickelt sich daraus ein mächtiges Gebilde. - Der Schwarzstorch ist im näheren Umfeld des Horstes sehr störungsempfindlich. Wenn während der Brutzeit im Umkreis des Horstes von weniger als einem Kilometer Forstarbeiten durchgeführt werden, gibt er seinen Horst auf. Auch Erholungssuchende oder Besucher wie Beobachter oder Fotografen sind erhebliche Störung! Horststandorte werden streng geheim gehalten, jede Störung sollte unbedingt unterlassen werden! - Nahrungsrevier 6-10 km um den Horst vor allem im flachen Wasser von Bächen und Teichen sowie in Feuchtwiesen. - Da es immer weniger Feuchtwiesen gibt, Waldgebiete austrocknen, gerade bei Planungen von WEA im Wald, die Infrastruktur der Siedlungsbauten, Wald- und Verkehrswege zunimmt, nimmt der Lebensraum des Vogels ab. - Der Schwarzstorch ist im Anhang 1 der Europäischen Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und deswegen eine besonders schützenswerte Art, für die Maßnahmen zum Erhalt der Populationen von den einzelnen Mitgliedsstaaten unternommen werden müssen. - Schutzradius bei der Planung von WEA um den Horst 3000m. Quelle: http://www.bfn.de, u. a. d. Allgemein Greifvögel sind von Windkraftplanungen betroffen. Die einzelnen Arten und Schutzradien um Horststandorte sind den Richtlinien (s. o.) zu entnehmen. e. Alle Groß- und Schreitvögel wie Weißstörche, Gänse, Grau- und Silberreiher, etc. sollten kartiert werden f. Alle Eulenvögel sind von Bedeutung. g. Fledermäuse Es gibt viele Arten, die alle geschützt sind. Sie sind dämmerungsaktiv und schnell und somit für Laien nur schwer zu identifizieren. Fledermäuse haben, genauso wie Zugvögel, ihre Sommer- und Winterquartiere. Sollen WEA in Zugkorridore gebaut werden, werden Abschaltzeiten gefordert. Zum Ausschluss einer Genehmigung reicht es meist nicht aus. Trotzdem sind Hinweise der Bevölkerung zu Vorkommen wichtig, da das Gelände in Folge als besonders wertvoll eingestuft werden kann. Planungen werden immer mühsamer und mit anderen Abschaltzeiten zusammen genommen, kann es insgesamt dann als unwirtschaftlich erachtetet werden, an solch einem Platz zu bauen. h. Vogelzug Zugvögel sollten sorgfältig dokumentiert werden, da im Rahmen der gutachterlichen Untersuchungen nur sehr wenige Beobachtungstage vorgesehen sind. Der herbstliche Vogelzug beginnt, wenn der erste Frost einsetzt. Die Windrichtung ist ein wichtiger Faktor. Um möglichst energiesparend zu fliegen, warten die Vögel überwiegend Nord, Nord-Ost Wind ab. Der Vogelzug führt, genauso wie die Fledermausvorkommen meist nur zu Abschaltzeiten der WEA, würden sich aber mit Abschaltzeiten bei Fledermauszug summieren, sodass sich die Ausfallzeiten verlängern. Grundsätzlich gilt: Es ist immer besondere Vorsicht geboten, wenn Vögel beobachtete werden. Jede Störung kann das Gegenteil des Gewünschten, nämlich den Erhalt der Art vor Ort, zur Folge haben. Ein gutes Fernglas hilft bei der nötigen Distanz. 8. Abschaltzeiten Aus verschiedenen Gründen können Abschaltzeiten für den Betrieb von WEA gefordert werden. Je mehr Zeiten, in denen die Anlagen still stehen müssen, desto unwirtschaftlicher wird ein Windrad. Gründe für die Abschaltung können sein: 1. Vogelzug: - der Vogelzug im Frühjahr und im Herbst 2. Fledermäuse: - der Fledermauszug im Frühjahr und im Herbst - wenn die Temperatur bei über 10°C liegt und die Windgeschwindigkeit weniger als 6 km/h beträgt. Zu diesen Zeiten sind Fledermausaktivitäten am häufigsten. 3. Greifvögel: - die Mahtzeit von Feldern und Wiesen im Spätsommer, da Greifvögel besonders gerne auf frisch gemähten Flächen auch im Umfeld von WEA nach Beute suchen - Sollte im nach hinein ein Milan nahe einer WEA brüten, können Abschaltzeiten von März bis August gefordert werden, von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang. 4. Schattenwurf: - Der Schatten des sich drehenden Rotors darf nicht länger als 30 min tägl. auf ein Wohngebäude fallen. Danach muss sich die Anlage ausschalten. 9. Möglichkeiten der Kartierung Vorab ist zur Dokumentation der Avifauna zu sagen, je sorgfältiger und professioneller gearbeitet wird, desto mehr werden die Hinweise und Daten von den Naturschutzbehörden ernst genommen. Die Daten sollten vor Gericht standhalten können, umso eher werden sie auch außergerichtlich für voll genommen. Mit der Dokumentation wollen wir beweisen, dass die Vögel hier ihren Lebensraum haben. Das Ziel ist eine sogenannte Raumnutzungsanalyse. Wie machen wir das? 1. Wir belegen, dass sie hier brüten. 2. Wir belegen, dass sie hier ihre Nahrung suchen. 3. Wir belegen, welchen Raum sie zwischen den beiden Habitaten (Lebensstätten) durchqueren. Hilfreich bei der Dokumentation sind Sichtungsprotokolle, Topografische Karten 1: 25 000 und auch GPS-Geräte oder -Handys. Die Sichtungsprotokolle haben wir mit Ort, Datum Namen und Unterschrift versehen, damit niemand die Sichtungen anzweifeln kann -Beispiel im Anhang-. Für jedes Sichtungsprotokoll sollte der entsprechende Kartenausschnitt kopiert und angeheftet werden, damit immer umgehend die Sichtung mit einem Pfeil für eine Bewegung oder einem Punkt für eine nicht bewegte Beobachtung eingetragen werden kann. Der Pfeil sollte wirklich nur so lang sein, wie die Flugbewegung verfolgt werden konnte. Jede Sichtung wird im Protokoll nummeriert. Diese Nummer ist auf der Karte am Punkt oder Pfeil entsprechen wieder zu finden. Es ist am praktischsten, wenn jeder mehrere Vordrucke zur Verfügung hat, damit für jede Tierart ein eigenes Dokument angefertigt werden kann. Das vereinfacht die weitere Verarbeitung der Daten in eventuell später erstellten, zusammenfassenden Karten. Zur Verdeutlichung kann man die Sichtungen in einem Text zusammenfassend beschreiben. Auf alle Tierarten kann so hingewiesen werden und besonders wichtige Aspekte können hervorgehoben werden. Auch die angewendete Dokumentationstechnik kann zum einfacheren Verständnis für die Naturschutzbehörde kurz erläutert werden. Horststandorte Ende November bis Ende Februar können im unbelaubten Wald die Horste gefunden werden. Ist der Wald belaubt, ist es so gut wie unmöglich. Ab März darf man nur noch auf den angelegten, festen Waldwegen gehen. Beim Durchstreifen durchs Dickicht besteht die Gefahr, dass in der besonders sensiblen Zeit, wenn die Vögel zurückkehren und sich für ihr Nest entscheiden, im entsprechenden Moment ein Mensch zu dicht vorbeistreift und somit der Horst für den scheuen Vogel nicht mehr in Frage kommt. Der Beobachtungs-Abstand zu bebrüteten Nestern sollte mind. 200 m betragen. Beim Schwarzstorch ist auch dies noch zu nah. Um die Standorte festzuhalten gibt es mehrere Möglichkeiten 1. GPS-Daten sind professionell und am besten nachzuvollziehen, aber nicht zwangsläufig notwendig. 2. Fotobelege können die Art des Nestes zeigen, die Größe und den Baum. Wir sind dazu übergegangen, das Nest von nahem, von ferner und den Stamm des Baumes zu fotografieren. Manchmal ist der Baum schon von einem Förster mit z. B. ‚H‘, wie Habitatbaum, gekennzeichnet. Niemand kann im Falle des Verschwindens des Nestes oder Abholzen des Baumes dann behaupten, das Nest sei nicht vorhanden gewesen. 3. In einem Sichtungsprotokoll kann man die Nester auflisten mit Zeitpunkt der Sichtung, Baumart, Ortsbeschreibung und Datum und Unterschrift oder, wer gerne mit dem Computer arbeitet, kann eine Tabelle anlegen, in die alles eingetragen wird. 4. In einer Karte kann man übersichtlich die Standorte einzeichnen. So hat man optisch sofort den Bezug zu den Bauvorhaben. Sind viele Personen an den Sichtungen beteiligt, kann das Gelände in Planquadrate aufgeteilt werden, aber auch eine Person kann WE-Planungen enorme durcheinander bringen Nach der Suche nach den Horststandorten kommt im 2. Schritt die Beobachtung, welcher Horst von welchem Vogel beflogen wird. Ab Ende Februar kehren die Milane zurück und beziehen im Laufe des März das Nest. Aus gebührender Entfernung, mindestens 200 m, kann dann mit einem guten Fernglas beobachtet werden, wo die Vögel im Wald verschwinden. Schwarzstörche sollten auf keinen Fall beobachtet werden. Ihr Horstbereich ist hoch sensibel und sollte absolut tabu sein. Störche verlassen das Nest und bauen an einem anderen Ort, wenn sie gestört werden. Flugbewegungen des Schwarzstorchs haben ein sehr großes Gewicht bei der Beurteilung eines WEAStandortes, das Risiko einer Störung darf nicht eingegangen werden! Äußerste Vorsicht sollte generell geboten sein, um nicht zu stören! Familienausflüge zur den Beobachtungen, lautes Auftreten und großartiges Bewegen sind absolut ungeeignet. Wir wollen die Tiere schützen und nicht verscheuchen. Auch wenn die Vögel sich zur Nahrungssuche Dörfern und Menschen nähern, ist der Brutstandort möglichst unbemerkt und störungsarm. Flugbewegungen Beobachtungen der Flugbewegungen kann man überwiegend von Ende Februar bis November machen. Die restliche Zeit verbringen viele Vögel im Süden. Kann ein Vogel nicht genau identifiziert werden, wird er nicht notiert. Es gibt genügend folgende Gelegenheiten. Nahrungshabitate Der Bezug zwischen Horststandort und Nahrungsgebiet ist wichtig. Steht die geplante WEA zwischen diesen beiden Lebensräumen, ist dies ein Grund den Standort zu verweigern. Kann man im Jahresverlauf den Rotmilan oft über bestimmten Offenlandbereichen jagend dokumentieren, kann man davon ausgehen, dass hier sein Nahrungsgebiet ist. Für den Schwarzstorch sind besonders Feuchtgebiete, Wiesen, Flüsse/Bäche, Teiche (auch Gartenteiche), Seen, etc. interessant zur Nahrungssuche. Diese sollten als potentielle oder durch Sichtungen gesicherte Nahrungsareale in einer extra Karte dargestellt werden und mit gesicherten oder vermuteten Horststandorten in Bezug gebracht werden. Auch diese Flugrouten müssen bei Windradplanungen Beachtung finden. Ruhe- oder Rastplätze haben ebenfalls Bedeutung und sollten mit Protokoll dokumentiert werden. Vogelzug Zweierlei Karten kann man für den Vogelzug anlegen. 1. Jede Sichtung wir mit geschätzter Individuenzahl und Flugrichtung als langer Pfeil in Protokoll und Karte eingezeichnet. Zählt man schnell 10 Vögel und überschlägt dann grob, wie oft diese Strecke der 10 Tiere in die Formation passt, kann man die Anzahl schätzen. Im Laufe der Zeit wir deutlich, auf welchem Weg die Zugvögel das Gebiet überqueren. Verschiedene Routen können sichtbar werden. 2. Diese Routen kann man zur verdeutlichenden Übersicht mit breitem, farbigem Pfeil auf einer extra Karte verzeichnen. Für jeden ist sofort und deutlich zu erkennen, wie der Flugkorridor beschaffen ist. Fotobelege sind immer ein sehr gutes Beweismittel. Sehr wichtig dabei ist, dass immer Landschaftselemente mit auf dem Bild zu erkennen sind. Der fliegende Rotmilan mit einer Baumspitze könnte z. B. das erste Foto sein, das 2. Foto könnte dann der unveränderte Ausschnitt etwas weiter weggezoomt ohne Milan sein, das 3. Bild wäre dann, ohne veränderte Position, der ganze Waldrand mit einem Weg davor, was dann eindeutig auf das Gelände hinweist. Die wiederkehrenden Baumspitzen im 1-3 Bild können mit Kreis direkt auf dem Foto oder auf einem darübergelegten Transparentpapier eingekreist werden. So kann jeder Fremde sofort den Beweis nachvollziehen. Fotos ohne Ortselement beweisen nichts. 10. Wer kann sich an den Beobachtungen beteiligen? Alle interessierten Bürger können teilnehmen. Besonders Jäger kann man befragen. Auch Förster sind oft bereit, z. B. Flugbewegungen und Sichtungen des Schwarzstorches im und über dem Wald zu bestätigen. Horststandorte werden allerdings nicht preisgegeben. Nicht sollten potentielle Erbauer, Investoren und deren Umfeld von der avifaunistischen Arbeit erfahren. Überhaupt ist diese Sammlung von Naturschutzdaten nicht für jedermann. Die Fantasien, Vögel und Brutstandorte zu stören, werden unnötig angeheizt. Je mehr die Bedeutung dieser Beobachtungen deutlich wird, desto größer können auch auf der anderen Seite die Gegenmaßnahmen werden. 11. Wann kann man beobachten? Oktober/November bis Ende Februar können die Horste im Wald dokumentiert werden. Die Vögel sind in ihren Winterquartieren und wir stören sie nicht. Die Zeit der Nestauswahl bzw. des Nestbaus und der Brut von März bis Ende Mai ist besonders sensibel. In dieser Zeit darf unter keinen Umständen gestört werden. Und auch danach ist immer Vorsicht und Rücksichtnahme geboten! Flugbewegungen können das ganze Jahr hindurch beobachtet werden. Der Gang zum Mülleimer vor der Haustür, die Gartenarbeit im Freien oder der Blick aus dem Fenster im Alltag ergeben oftmals Beobachtungen, die man notieren kann. Auch der Sonntagsspaziergang kann genutzt werden. Wer die Morgenstunden liebt, kann sich auch einfach 2 Stunden auf eine Bank setzen und einfach beobachten. 12. Wer bekommt die Ergebnisse? Nur als Kopie sollte man die Dokumentationsbelege abgeben. Die Originale können für verschiedene Empfänger vervielfältigt werden. 1. in Niedersachsen: Untere Naturschutzbehörde des entsprechenden Landkreises 2. in Hessen Untere oder Obere Naturschutzbehörde des entsprechenden Landkreises 3. Naturschutzverbände wie NABU etc. mit der Bitte um Stellungnahme in der Angelegenheit 4. in Landesgrenzbereichen sollten evtl. verschiedene Naturschutzbehörden informiert werden. Es ist ratsam, per Einschreiben-Rückschein zu versenden. Es steckt doch viel Mühe in solchen Unterlagen. 13. Gefahren und Schutz der Horststandorte Da bei Planungen von WEA-Anlagen viel Geld im Spiel ist, ist die Verlockung sich der ‚lästigen‘ Horste und Vögel zu entledigen sehr groß. - Horste werden vom Baum geholt und Horstbäume werden im Rahmen von Baumfäll-Arbeiten abgesägt. - Milane, die Aasfresser sind, werden durch vergiftete Köder getötet. - Durch Störungen wie Waldarbeiten, Fahrzeugbewegungen und unnötige Besucher werden Brutstätten gestört und nicht mehr vom Vogel aufgesucht. Wie kann die Avifauna geschützt werden? 1. Nur das nötigste bekannt geben. Potentielle Investoren und Landbesitzer sollten keinen Zugang zu gesammelten Daten haben! 2. So viel wie möglich dokumentieren, gewissenhaft und stichhaltig. 3. Die Daten nur an die Naturschutzbehörden und Naturschutzorganisationen, nicht an andere Stellen senden. 4. Sind diese nicht vertrauenswürdig, Horststandorte nicht als Punkt, sondern als größeren Kreis einzeichnen. 5. Möglichst viel fotografisch festhalten. 6. Bei Storchennestern, die von allen Behörden als absolut geheim behandelt werden, sollte nur ein mind. 5 cm großer Kreis um das Brutgebiet auf der Karte gezeichnet werden, mit dem Hinweis eines bestätigten Horstgebietes. 7. Vertrauenswürdige Förster können informiert werden mit der Bitte, Horstbäume zu kennzeichnen. Nester und Bäume können nicht mehr unbemerkt verschwinden. Horstbäume sind manchmal mit z. B. einem H, wie Habitat, gekennzeichnet. 8. Für Extremfälle könnten auch batteriebetriebene Wildbeobachtungskameras in einiger Entfernung installiert werden. Auf den Stammbereich gerichtet, fotografieren sie jeden, der sich dem relevanten Baum nähert. Die Installation muss aber mit dem zuständigen Förster und, wenn betroffen, auch dem Jagdpächter abgesprochen werden. Nach der EU-Artenschutzverordnung handelt es sich um ‚streng geschützte Arten‘ bei den oben genannten Tieren. Somit stellt die Zerstörung von Nestern nach dem Bundes-Naturschutzgesetz § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, Schutz der Lebensstätten besonders geschützter Arten, eine Straftat dar und sollte bei der Polizei angezeigt werden. Gesetze sind im NLT-Papier ab Seite 24 zu finden. Ob eher der Weg der Geheimhaltung bzw. groben Einzeichnung von Horststandorten oder der Weg der genauen Offenlegung gegenüber den Behörden gewählt wird, ist Ermessenssache und abhängig von der Vertrauenswürdigkeit und dem Verhältnis zu den jeweiligen Stellen. www.vogelstimmen.de Um den Ruf der Vögel besser kennen zu lernen, macht es Spaß, diese Seite zu erkunden. Dieser Text hat keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit. Richtigstellungen und weitere Anregungen sind ausdrücklich erwünscht. Mitteilungen unter [email protected]
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