Bürgernetzwerk Energiewende Niedersachsen – Hessen

Bürgernetzwerk Energiewende Niedersachsen – Hessen
Postfach 1133, 37162 Uslar - Mail: [email protected] - Internet: www.buergernetzwerk-energiewende.de
Zusammenfassung und Tipps zu den Naturschutzbelangen
Ausführlicheres ist in den Richtlinien und Leitfäden der Bundesländer zu Naturschutz und
Windeneregie nachzulesen.
1. Was ist Avifauna?
Avifauna ist die Gesamtheit aller in einer Region vorkommenden Vogelarten.
avis - Vogel
Fauna – Tierwelt
2. Wer ist zuständig für die Kartierung?
Die Gutachten werden von Menschen gemacht, die sich mit der Materie
auskennen. Ob das stimmt kann man nicht nachprüfen. Auch Gutachterbüros
bieten ihre Dienste an. Daten der stattlichen Vogelschutzwarten werden mit
einbezogen und auch Daten von dritten müssen überprüft werden.
Der Vorhabenträger ist verpflichtet, diese Gutachten in Auftrag zu geben. Leider
gibt es keine amtlich vereidigten offiziellen Gutachter oder Ornithologen, sodass
man sich nicht darauf verlassen kann, dass unabhängige Gutachten erstellt
werden. Ob Gefälligkeitsgutachten erstellt werden, kann man kaum nachprüfen.
3. Umfang von Gutachten
Gutachten sollten einen bestimmten Umfang haben. Dieser Umfang ist für
Niedersachsen im NLT-Papier (Niedersächsischer Landkreistag, Arbeitshilfe,
Naturschutz und Windenergie) ab Seite 13 und für Hessen in einem Papier vom
Hessischen Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung
-Vorgaben zur Nutzung der Windenergie- grob beschrieben. Für Fledermäuse
müssen z. B. mindestens 20-30 Begehungen erfolgen. Die Beobachtungen
müssen über den Zeitraum einer Vegetationsperiode erfolgen. Sind
Beobachtungen nur in einem geringen Umfang erfolgt, können diese Daten nur als
Voruntersuchungen für das eigentliche Gutachten oder als Potentialanalyse gelten
und sind anfechtbar.
4. Erfahrungen mit Gutachtern – Warum sind wir gefragt?
Da Gutachter nur einen bestimmten zeitlichen Umfang bezahlt bekommen, ist ihre
Möglichkeit der Untersuchung begrenzt. Wir haben die Erfahrung gemacht, dass
nur ein Bruchteil des wirklich Vorhandenen festgestellt wird. Aussagen über
Nahrungshabitate, Flugbewegungen und Horstvorkommen waren erschreckend
lückenhaft.
Da Informationen von dritten, besonders wenn diese fachlich korrekt gemacht
werden, von den Naturschutzbehörden nicht übergangen werden dürfen, ist dies
eine entscheidende Möglichkeit, die Planungen zu beeinflussen.
Je eher wir tätig werden, desto größer die Chance, gewichtige Dokumentationen
zu erstellen. Ein Beobachtungsjahr geht schnell vorbei!
Durch Akteneinsicht können Gutachten eingesehen werden.
5. Abstände: Vorranggebiete – Einzelfallprüfung
Werden von einem Landkreis Vorranggebiete ausgewiesen, werden vorab
Abstände zugrunde gelegt. ( momentane ca.-Daten)
- zu Wohnbebauungen meistens 1000 m
- zu Streusiedlungen meist 600 m
- zu Rotmilanbrutstätten 1000 m – 1500 m
- zu Schwarzstorchbrutstätten 3000 m
- zu Waldrändern 100 m
Die dann übrig bleibenden Flächen können für WEA näher in Betracht gezogen
werden. Sind Vorranggebiete ausgewiesen, sind alle anderen Flächen
automatisch Ausschlussgebiete. Die am besten geeignetsten Flächen werden so
ermittelt.
Sind in einer Region keine Vorranggebiete ausgewiesen, kann jeder Interessierte
einen Antrag stellen, ohne Betrachtung von Abständen. Nun kann auch unter
Umständen deutlich dichter an avifaunistische Vorkommen gebaut werden. Wenn
das notwendige Gutachten ergibt, dass z. B. der Milan in die entgegengesetzte
Richtung, also weg von den Anlagen fliegt, um Nahrung zu suchen, können die
Abstände auch unterschritten werden
6. Bedeutung der avifaunistischen Untersuchungen
Die wichtigsten Kriterien bei der Beurteilung von Standorten für Windkraft sind
- der Abstand zu Wohnbebauung
- die Windhöfigkeit (durchschnittliches Windaufkommen an einem Standort)
- die avifaunistischen Belange
Der Abstand zu Wohnbebauung ist einfach festzustellen und verändert sich nicht
unkontrolliert. Für die Windhöfigkeit gibt es Karten oder Messungen, auf die man
sich gesichert berufen kann. Die Avifauna ist am schwierigsten zu ermitteln und
am ehesten angreifbar, da ein Milan sich im nächsten Jahr auch durchaus
überlegen kann, nur 200 m von der Windkraftanlage entfernt sein Nest zu bauen.
Mit einer Einstweiligen Verfügung kann diese dann stillgelegt werden. Da die
Natur ständigen Schwankungen unterworfen ist, besteht in diesem Bereich die
größte Gefahr für Planer von WEA und für die Kritiker die größte Chance.
7. Windkraft relevante Arten
a. Rotmilan
Der Rotmilan ist ein rein europäischer Greifvogel. Über die Hälfte der Vögel
brüten in Deutschland. Hauptbrutgebiet ist in Nordhessen, Südniedersachsen
und Teilen Sachsen-Anhalts. Deutschland hat somit eine besondere
Verantwortung beim Erhalt dieser Vogelart.
- ca. 20 000 Brutpaare weltweit also EU-weit, ca. 60 % in Deutschland
- Geschlechtsreife 2-3 Jahre
- Alter bis 30 Jahre
- sehr standorttreu
- 1,6 ausgeflogene Junge pro erfolgreicher Brut mit einer darauf
folgenden hohen Jugendsterblichkeit
- Lebensraum: Waldrand und Offenland.
Bei der Nahrungssuche orientiert er sich ins Offenland. Brutbereich ist der
Waldrand meistens bis 200 m in den Wald, selten auch mal tiefer.
- Anatomisch betrachtet hat der Milan, wie auch der Bussard, einen
starken Überaugenwulst und kann Gefahr von oben nicht wahrnehmen.
Er ist darauf ausgerichtet, im Flug nach Beute unter ihm Ausschau zu
halten. Er wird häufig vom Rotor von WEA erschlagen, da ihm Gefahr
von oben unbekannt ist.
- Der Rotmilan möchte nicht gestört werden bei seinem Brutgeschäft
durch zu nahe Beobachtung. Der Horststandort sollte nicht unnötig
bekannt gemacht werden!
- Schutzradius bei der Planung von WEA um den Horst 1000-1500m je
nach Bundesland, Landkreis und Behörde
- Der Rotmilan ist im Anhang 1 der Europäischen
Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und deswegen eine besonders
schützenswerte Art.
Quelle: http://www.greifvogelmonitoring.de, http://www.bfn.de, u. a.
b. Schwarzmilan
Der Schwarzmilan kommt weltweit vor.
- ca. 81 600 Brutpaare in Europa
- Geschlechtsreife 4-5 Jahre
- Alter bis 30 Jahre
- sonst wie Rotmilan
c. Schwarzstorch
Der Schwarzstorch ist ein Waldbewohner und lebt zurückgezogen und
unauffällig in ausgedehnten, alten und ruhigen Wäldern, die sich durch
Feuchtgebiete, Bachläufe, Moore und Teiche auszeichnen. Er kommt in Laub-,
Nadel- und Mischwäldern vor und bevorzugt vor allem alte, breite Eichen,
Buchen oder Kiefern als Horstbäume.
- ca. 13 000 Brutpaare weltweit
- ca. 6500 Brutpaare davon in Europa
- ca. 300 Brutpaare davon in Deutschland
- Lebensdauer über 15 Jahre
- Geschlechtsreife ab dem 3. Lebensjahr
- Da viele Jungvögel schon in den ersten Lebensjahren sterben, erreichen
nur wenige Vögel ein Alter von mehr als fünf Jahren.
- sehr revier- und horstgebietstreu
- Ein neu errichteter Horst ist ein kleiner, flacher Bau von unter einem
Meter Durchmesser. Im Laufe der Jahre entwickelt sich daraus ein
mächtiges Gebilde.
- Der Schwarzstorch ist im näheren Umfeld des Horstes sehr
störungsempfindlich. Wenn während der Brutzeit im Umkreis des Horstes
von weniger als einem Kilometer Forstarbeiten durchgeführt werden, gibt
er seinen Horst auf. Auch Erholungssuchende oder Besucher wie
Beobachter oder Fotografen sind erhebliche Störung!
Horststandorte werden streng geheim gehalten, jede Störung sollte
unbedingt unterlassen werden!
- Nahrungsrevier 6-10 km um den Horst vor allem im flachen Wasser von
Bächen und Teichen sowie in Feuchtwiesen.
- Da es immer weniger Feuchtwiesen gibt, Waldgebiete austrocknen,
gerade bei Planungen von WEA im Wald, die Infrastruktur der
Siedlungsbauten, Wald- und Verkehrswege zunimmt, nimmt der
Lebensraum des Vogels ab.
- Der Schwarzstorch ist im Anhang 1 der Europäischen
Vogelschutzrichtlinie aufgeführt und deswegen eine besonders
schützenswerte Art, für die Maßnahmen zum Erhalt der Populationen von
den einzelnen Mitgliedsstaaten unternommen werden müssen.
- Schutzradius bei der Planung von WEA um den Horst 3000m.
Quelle: http://www.bfn.de, u. a.
d. Allgemein Greifvögel
sind von Windkraftplanungen betroffen. Die einzelnen Arten und Schutzradien
um Horststandorte sind den Richtlinien (s. o.) zu entnehmen.
e. Alle Groß- und Schreitvögel
wie Weißstörche, Gänse, Grau- und Silberreiher, etc. sollten kartiert werden
f. Alle Eulenvögel
sind von Bedeutung.
g. Fledermäuse
Es gibt viele Arten, die alle geschützt sind. Sie sind dämmerungsaktiv und
schnell und somit für Laien nur schwer zu identifizieren.
Fledermäuse haben, genauso wie Zugvögel, ihre Sommer- und
Winterquartiere. Sollen WEA in Zugkorridore gebaut werden, werden
Abschaltzeiten gefordert. Zum Ausschluss einer Genehmigung reicht es meist
nicht aus. Trotzdem sind Hinweise der Bevölkerung zu Vorkommen wichtig, da
das Gelände in Folge als besonders wertvoll eingestuft werden kann.
Planungen werden immer mühsamer und mit anderen Abschaltzeiten
zusammen genommen, kann es insgesamt dann als unwirtschaftlich erachtetet
werden, an solch einem Platz zu bauen.
h. Vogelzug
Zugvögel sollten sorgfältig dokumentiert werden, da im Rahmen der
gutachterlichen Untersuchungen nur sehr wenige Beobachtungstage
vorgesehen sind. Der herbstliche Vogelzug beginnt, wenn der erste Frost
einsetzt. Die Windrichtung ist ein wichtiger Faktor. Um möglichst
energiesparend zu fliegen, warten die Vögel überwiegend Nord, Nord-Ost
Wind ab.
Der Vogelzug führt, genauso wie die Fledermausvorkommen meist nur zu
Abschaltzeiten der WEA, würden sich aber mit Abschaltzeiten bei
Fledermauszug summieren, sodass sich die Ausfallzeiten verlängern.
Grundsätzlich gilt:
Es ist immer besondere Vorsicht geboten, wenn Vögel beobachtete werden.
Jede Störung kann das Gegenteil des Gewünschten, nämlich den Erhalt der
Art vor Ort, zur Folge haben. Ein gutes Fernglas hilft bei der nötigen Distanz.
8. Abschaltzeiten
Aus verschiedenen Gründen können Abschaltzeiten für den Betrieb von WEA
gefordert werden. Je mehr Zeiten, in denen die Anlagen still stehen müssen, desto
unwirtschaftlicher wird ein Windrad.
Gründe für die Abschaltung können sein:
1. Vogelzug:
- der Vogelzug im Frühjahr und im Herbst
2. Fledermäuse:
- der Fledermauszug im Frühjahr und im Herbst
- wenn die Temperatur bei über 10°C liegt und die Windgeschwindigkeit
weniger als 6 km/h beträgt. Zu diesen Zeiten sind Fledermausaktivitäten
am häufigsten.
3. Greifvögel:
- die Mahtzeit von Feldern und Wiesen im Spätsommer, da Greifvögel
besonders gerne auf frisch gemähten Flächen auch im Umfeld von WEA
nach Beute suchen
- Sollte im nach hinein ein Milan nahe einer WEA brüten, können
Abschaltzeiten von März bis August gefordert werden, von
Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang.
4. Schattenwurf:
- Der Schatten des sich drehenden Rotors darf nicht länger als 30 min tägl.
auf ein Wohngebäude fallen. Danach muss sich die Anlage ausschalten.
9. Möglichkeiten der Kartierung
Vorab ist zur Dokumentation der Avifauna zu sagen, je sorgfältiger und
professioneller gearbeitet wird, desto mehr werden die Hinweise und Daten
von den Naturschutzbehörden ernst genommen. Die Daten sollten vor Gericht
standhalten können, umso eher werden sie auch außergerichtlich für voll
genommen.
Mit der Dokumentation wollen wir beweisen, dass die Vögel hier ihren
Lebensraum haben. Das Ziel ist eine sogenannte Raumnutzungsanalyse.
Wie machen wir das?
1. Wir belegen, dass sie hier brüten.
2. Wir belegen, dass sie hier ihre Nahrung suchen.
3. Wir belegen, welchen Raum sie zwischen den beiden Habitaten
(Lebensstätten) durchqueren.
Hilfreich bei der Dokumentation sind Sichtungsprotokolle, Topografische Karten 1:
25 000 und auch GPS-Geräte oder -Handys.
Die Sichtungsprotokolle haben wir mit Ort, Datum Namen und Unterschrift
versehen, damit niemand die Sichtungen anzweifeln kann
-Beispiel im Anhang-.
Für jedes Sichtungsprotokoll sollte der entsprechende Kartenausschnitt kopiert
und angeheftet werden, damit immer umgehend die Sichtung mit einem Pfeil für
eine Bewegung oder einem Punkt für eine nicht bewegte Beobachtung
eingetragen werden kann. Der Pfeil sollte wirklich nur so lang sein, wie die
Flugbewegung verfolgt werden konnte.
Jede Sichtung wird im Protokoll nummeriert. Diese Nummer ist auf der Karte am
Punkt oder Pfeil entsprechen wieder zu finden.
Es ist am praktischsten, wenn jeder mehrere Vordrucke zur Verfügung hat, damit
für jede Tierart ein eigenes Dokument angefertigt werden kann. Das vereinfacht
die weitere Verarbeitung der Daten in eventuell später erstellten,
zusammenfassenden Karten.
Zur Verdeutlichung kann man die Sichtungen in einem Text zusammenfassend
beschreiben. Auf alle Tierarten kann so hingewiesen werden und besonders
wichtige Aspekte können hervorgehoben werden. Auch die angewendete
Dokumentationstechnik kann zum einfacheren Verständnis für die
Naturschutzbehörde kurz erläutert werden.
Horststandorte
Ende November bis Ende Februar können im unbelaubten Wald die Horste
gefunden werden. Ist der Wald belaubt, ist es so gut wie unmöglich.
Ab März darf man nur noch auf den angelegten, festen Waldwegen gehen. Beim
Durchstreifen durchs Dickicht besteht die Gefahr, dass in der besonders sensiblen
Zeit, wenn die Vögel zurückkehren und sich für ihr Nest entscheiden, im
entsprechenden Moment ein Mensch zu dicht vorbeistreift und somit der Horst für
den scheuen Vogel nicht mehr in Frage kommt. Der Beobachtungs-Abstand zu
bebrüteten Nestern sollte mind. 200 m betragen. Beim Schwarzstorch ist auch
dies noch zu nah.
Um die Standorte festzuhalten gibt es mehrere Möglichkeiten
1. GPS-Daten sind professionell und am besten nachzuvollziehen, aber nicht
zwangsläufig notwendig.
2. Fotobelege können die Art des Nestes zeigen, die Größe und den Baum. Wir
sind dazu übergegangen, das Nest von nahem, von ferner und den Stamm des
Baumes zu fotografieren. Manchmal ist der Baum schon von einem Förster mit
z. B. ‚H‘, wie Habitatbaum, gekennzeichnet. Niemand kann im Falle des
Verschwindens des Nestes oder Abholzen des Baumes dann behaupten, das
Nest sei nicht vorhanden gewesen.
3. In einem Sichtungsprotokoll kann man die Nester auflisten mit Zeitpunkt der
Sichtung, Baumart, Ortsbeschreibung und Datum und Unterschrift oder, wer
gerne mit dem Computer arbeitet, kann eine Tabelle anlegen, in die alles
eingetragen wird.
4. In einer Karte kann man übersichtlich die Standorte einzeichnen. So hat man
optisch sofort den Bezug zu den Bauvorhaben.
Sind viele Personen an den Sichtungen beteiligt, kann das Gelände in
Planquadrate aufgeteilt werden, aber auch eine Person kann WE-Planungen
enorme durcheinander bringen
Nach der Suche nach den Horststandorten kommt im 2. Schritt die Beobachtung,
welcher Horst von welchem Vogel beflogen wird. Ab Ende Februar kehren die
Milane zurück und beziehen im Laufe des März das Nest. Aus gebührender
Entfernung, mindestens 200 m, kann dann mit einem guten Fernglas beobachtet
werden, wo die Vögel im Wald verschwinden.
Schwarzstörche sollten auf keinen Fall beobachtet werden. Ihr Horstbereich ist
hoch sensibel und sollte absolut tabu sein. Störche verlassen das Nest und bauen
an einem anderen Ort, wenn sie gestört werden. Flugbewegungen des
Schwarzstorchs haben ein sehr großes Gewicht bei der Beurteilung eines WEAStandortes, das Risiko einer Störung darf nicht eingegangen werden!
Äußerste Vorsicht sollte generell geboten sein, um nicht zu stören!
Familienausflüge zur den Beobachtungen, lautes Auftreten und großartiges
Bewegen sind absolut ungeeignet. Wir wollen die Tiere schützen und nicht
verscheuchen. Auch wenn die Vögel sich zur Nahrungssuche Dörfern und
Menschen nähern, ist der Brutstandort möglichst unbemerkt und störungsarm.
Flugbewegungen
Beobachtungen der Flugbewegungen kann man überwiegend von Ende Februar
bis November machen. Die restliche Zeit verbringen viele Vögel im Süden. Kann
ein Vogel nicht genau identifiziert werden, wird er nicht notiert. Es gibt genügend
folgende Gelegenheiten.
Nahrungshabitate
Der Bezug zwischen Horststandort und Nahrungsgebiet ist wichtig. Steht die
geplante WEA zwischen diesen beiden Lebensräumen, ist dies ein Grund den
Standort zu verweigern. Kann man im Jahresverlauf den Rotmilan oft über
bestimmten Offenlandbereichen jagend dokumentieren, kann man davon
ausgehen, dass hier sein Nahrungsgebiet ist.
Für den Schwarzstorch sind besonders Feuchtgebiete, Wiesen, Flüsse/Bäche,
Teiche (auch Gartenteiche), Seen, etc. interessant zur Nahrungssuche. Diese
sollten als potentielle oder durch Sichtungen gesicherte Nahrungsareale in einer
extra Karte dargestellt werden und mit gesicherten oder vermuteten
Horststandorten in Bezug gebracht werden. Auch diese Flugrouten müssen bei
Windradplanungen Beachtung finden.
Ruhe- oder Rastplätze
haben ebenfalls Bedeutung und sollten mit Protokoll dokumentiert werden.
Vogelzug
Zweierlei Karten kann man für den Vogelzug anlegen.
1. Jede Sichtung wir mit geschätzter Individuenzahl und Flugrichtung als langer
Pfeil in Protokoll und Karte eingezeichnet. Zählt man schnell 10 Vögel und
überschlägt dann grob, wie oft diese Strecke der 10 Tiere in die Formation
passt, kann man die Anzahl schätzen.
Im Laufe der Zeit wir deutlich, auf welchem Weg die Zugvögel das Gebiet
überqueren. Verschiedene Routen können sichtbar werden.
2. Diese Routen kann man zur verdeutlichenden Übersicht mit breitem, farbigem
Pfeil auf einer extra Karte verzeichnen. Für jeden ist sofort und deutlich zu
erkennen, wie der Flugkorridor beschaffen ist.
Fotobelege
sind immer ein sehr gutes Beweismittel. Sehr wichtig dabei ist, dass immer
Landschaftselemente mit auf dem Bild zu erkennen sind. Der fliegende Rotmilan
mit einer Baumspitze könnte z. B. das erste Foto sein, das 2. Foto könnte dann
der unveränderte Ausschnitt etwas weiter weggezoomt ohne Milan sein, das 3.
Bild wäre dann, ohne veränderte Position, der ganze Waldrand mit einem Weg
davor, was dann eindeutig auf das Gelände hinweist. Die wiederkehrenden
Baumspitzen im 1-3 Bild können mit Kreis direkt auf dem Foto oder auf einem
darübergelegten Transparentpapier eingekreist werden. So kann jeder Fremde
sofort den Beweis nachvollziehen.
Fotos ohne Ortselement beweisen nichts.
10. Wer kann sich an den Beobachtungen beteiligen?
Alle interessierten Bürger können teilnehmen. Besonders Jäger kann man
befragen. Auch Förster sind oft bereit, z. B. Flugbewegungen und Sichtungen des
Schwarzstorches im und über dem Wald zu bestätigen. Horststandorte werden
allerdings nicht preisgegeben.
Nicht sollten potentielle Erbauer, Investoren und deren Umfeld von der
avifaunistischen Arbeit erfahren. Überhaupt ist diese Sammlung von
Naturschutzdaten nicht für jedermann. Die Fantasien, Vögel und Brutstandorte zu
stören, werden unnötig angeheizt. Je mehr die Bedeutung dieser Beobachtungen
deutlich wird, desto größer können auch auf der anderen Seite die
Gegenmaßnahmen werden.
11. Wann kann man beobachten?
Oktober/November bis Ende Februar können die Horste im Wald dokumentiert
werden. Die Vögel sind in ihren Winterquartieren und wir stören sie nicht.
Die Zeit der Nestauswahl bzw. des Nestbaus und der Brut von März bis Ende Mai
ist besonders sensibel. In dieser Zeit darf unter keinen Umständen gestört
werden. Und auch danach ist immer Vorsicht und Rücksichtnahme geboten!
Flugbewegungen können das ganze Jahr hindurch beobachtet werden.
Der Gang zum Mülleimer vor der Haustür, die Gartenarbeit im Freien oder der
Blick aus dem Fenster im Alltag ergeben oftmals Beobachtungen, die man
notieren kann. Auch der Sonntagsspaziergang kann genutzt werden. Wer die
Morgenstunden liebt, kann sich auch einfach 2 Stunden auf eine Bank setzen und
einfach beobachten.
12. Wer bekommt die Ergebnisse?
Nur als Kopie sollte man die Dokumentationsbelege abgeben. Die Originale
können für verschiedene Empfänger vervielfältigt werden.
1. in Niedersachsen: Untere Naturschutzbehörde des entsprechenden
Landkreises
2. in Hessen Untere oder Obere Naturschutzbehörde des entsprechenden
Landkreises
3. Naturschutzverbände wie NABU etc. mit der Bitte um Stellungnahme in der
Angelegenheit
4. in Landesgrenzbereichen sollten evtl. verschiedene Naturschutzbehörden
informiert werden.
Es ist ratsam, per Einschreiben-Rückschein zu versenden. Es steckt doch viel
Mühe in solchen Unterlagen.
13. Gefahren und Schutz der Horststandorte
Da bei Planungen von WEA-Anlagen viel Geld im Spiel ist, ist die Verlockung sich
der ‚lästigen‘ Horste und Vögel zu entledigen sehr groß.
- Horste werden vom Baum geholt und Horstbäume werden im Rahmen von
Baumfäll-Arbeiten abgesägt.
- Milane, die Aasfresser sind, werden durch vergiftete Köder getötet.
- Durch Störungen wie Waldarbeiten, Fahrzeugbewegungen und unnötige
Besucher werden Brutstätten gestört und nicht mehr vom Vogel
aufgesucht.
Wie kann die Avifauna geschützt werden?
1. Nur das nötigste bekannt geben. Potentielle Investoren und Landbesitzer
sollten keinen Zugang zu gesammelten Daten haben!
2. So viel wie möglich dokumentieren, gewissenhaft und stichhaltig.
3. Die Daten nur an die Naturschutzbehörden und Naturschutzorganisationen,
nicht an andere Stellen senden.
4. Sind diese nicht vertrauenswürdig, Horststandorte nicht als Punkt, sondern als
größeren Kreis einzeichnen.
5. Möglichst viel fotografisch festhalten.
6. Bei Storchennestern, die von allen Behörden als absolut geheim behandelt
werden, sollte nur ein mind. 5 cm großer Kreis um das Brutgebiet auf der Karte
gezeichnet werden, mit dem Hinweis eines bestätigten Horstgebietes.
7. Vertrauenswürdige Förster können informiert werden mit der Bitte, Horstbäume
zu kennzeichnen. Nester und Bäume können nicht mehr unbemerkt
verschwinden. Horstbäume sind manchmal mit z. B. einem H, wie Habitat,
gekennzeichnet.
8. Für Extremfälle könnten auch batteriebetriebene Wildbeobachtungskameras in
einiger Entfernung installiert werden. Auf den Stammbereich gerichtet,
fotografieren sie jeden, der sich dem relevanten Baum nähert. Die Installation
muss aber mit dem zuständigen Förster und, wenn betroffen, auch dem
Jagdpächter abgesprochen werden.
Nach der EU-Artenschutzverordnung handelt es sich um ‚streng geschützte Arten‘
bei den oben genannten Tieren. Somit stellt die Zerstörung von Nestern nach dem
Bundes-Naturschutzgesetz § 44 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG, Schutz der
Lebensstätten besonders geschützter Arten, eine Straftat dar und sollte bei der
Polizei angezeigt werden.
Gesetze sind im NLT-Papier ab Seite 24 zu finden.
Ob eher der Weg der Geheimhaltung bzw. groben Einzeichnung von
Horststandorten oder der Weg der genauen Offenlegung gegenüber den
Behörden gewählt wird, ist Ermessenssache und abhängig von der
Vertrauenswürdigkeit und dem Verhältnis zu den jeweiligen Stellen.
www.vogelstimmen.de
Um den Ruf der Vögel besser kennen zu lernen, macht
es Spaß, diese Seite zu erkunden.
Dieser Text hat keinen Anspruch auf Unfehlbarkeit. Richtigstellungen und weitere Anregungen sind
ausdrücklich erwünscht. Mitteilungen unter [email protected]