Fachgutachten Vögel - Windpark Hasel (1,8 MB ) PDF

Anlage 2
Windpark Hasel / Landkreis Lörrach
Fachgutachten Vögel
November 2015
Antragsteller:
EnBW Windkraftprojekte GmbH
Schelmenwasenstraße 15
70567 Stuttgart
Bearbeiter:
IUS Institut für Umweltstudien
Weibel & Ness GmbH
Heidelberg · Potsdam · Kandel
Projektleitung:
Andreas Ness, Dipl. Biologe
Bearbeitung:
Gunnar Hanebeck, Dipl.- Biologe
Michael Höllgärtner
Mathias Essig, Biologe und Geograph
Johanna Lenz, Dipl.-Biol.
Raphael Frieß, Dipl.-Biol.
Projekt-Nr. 3309
November 2015
Titelfoto: Rotmilan (Milvus milvus)
Grundlage: Luftbild, Topographische Karte 1:50 000, 1:100 000 (TK200 B-W) - ©
Landesamt für Geoinformation und Landentwicklung Baden-Württemberg vom
15.12.2015, Az: 2851.3-D/830.
IUS Weibel & Ness GmbH
Landschaftsarchitekten · Ökologen · Umweltgutachter
Römerstr. 56 · 69115 Heidelberg
Tel.: (0 62 21) 1 38 30-0 · Fax: (0 62 21) 1 38 30-29
E-Mail: [email protected]
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Inhaltsverzeichnis
1
Anlass und Aufgabenstellung............................................................................... 1
2
Methodik .............................................................................................................. 3
2.1
Datenrecherche .......................................................................................... 3
2.2
Felderfassungen ......................................................................................... 3
2.2.1 Brutvogelerfassung............................................................................ 4
2.2.2 Rastvogelerfassung ......................................................................... 11
3
Ergebnisse......................................................................................................... 14
3.1
Datenrecherche ........................................................................................ 17
3.2
Felderfassungen ....................................................................................... 17
3.2.1 Nicht windkraftempfindliche Vogelarten ........................................... 17
3.2.2 Erfassung von Brutvorkommen/Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten ................................................................. 19
3.2.3 Regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugwege
kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Vogelarten.................. 19
3.2.4 Rast- und Zugvögel ......................................................................... 20
4
Artspezifische Ergebnisdarstellung windkraftempfindlicher Vogelarten mit
fachgutachterlicher Einschätzung der Vorhabenswirkungen .............................. 24
4.1
Rotmilan (Milvus milvus) ........................................................................... 24
4.1.1 Charakterisierung der betroffenen Tierart ........................................ 24
4.1.2 Verbreitung im Untersuchungsraum ................................................ 24
4.1.3 Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege ............................... 27
4.2
Schwarzmilan (Milvus migrans) ................................................................ 28
4.2.1 Charakterisierung der betroffenen Tierart ........................................ 28
4.2.2 Verbreitung im Untersuchungsraum ................................................ 28
4.2.3 Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege ............................... 29
4.3
Wespenbussard (Pernis apivorus) ............................................................ 30
4.3.1 Charakterisierung der betroffenen Tierart ........................................ 30
4.3.2 Verbreitung im Untersuchungsraum ................................................ 31
4.3.3 Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege ............................... 32
4.4
Wanderfalke (Falco peregrinus) ................................................................ 32
4.4.1 Charakterisierung der betroffenen Tierart ........................................ 32
4.4.2 Verbreitung im Untersuchungsraum ................................................ 33
4.4.3 Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege ............................... 33
Windpark Hasel / LK Lörrach
4.5
Fachgutachten Vögel
Weitere windkraftempfindliche Arten ......................................................... 34
5
Fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände.................................. 37
6
Zusammenfassung ............................................................................................. 38
7
Literatur .............................................................................................................. 39
Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1:
Lage des geplanten Windparks Hasel / LK Lörrach (rote Punkte)............. 1
Abbildung 2:
Lage des Untersuchungsgebietes zur Erfassung der nicht
windkraftempfindlichen Brutvogelarten. Rote Punkte = geplante
WEA –Standorte....................................................................................... 5
Abbildung 3:
Lage der Beobachtungspunkte zur Erfassung der Flugwege
kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Vogelarten. Rote
Punkte = geplante WEA –Standorte. ........................................................ 9
Abbildung 4:
Musterbeispiel einer flächenhaften Bewertung von Überflügen von
windkraft-empfindlichen Vogelarten mit Hilfe eines 0,2 x 0,2 km
Rasters. Für jede Rasterzelle werden die beobachteten Überflüge
gezählt und anhand definierter Kriterien bewertet (vgl. Tabelle 2). ......... 11
Abbildung 5:
Lage des Untersuchungsraums zur Erfassung der Rastvögel. Rote
Punkte = geplante WEA –Standorte. ...................................................... 12
Abbildung 6:
Regelmäßig genutzte Flugkorridore. Rote Punkte: geplante WEAStandorte................................................................................................ 20
Abbildung 7:
Regelmäßig genutzter Schlafplatz von Bergfinken im Januar 2014. ....... 22
Abbildung 8:
Jahreszeitliches Auftreten der Überflüge des Rotmilans im
Untersuchungsgebiet. Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage
an. .......................................................................................................... 25
Abbildung 9:
Lage von Dichtezentren des Rotmilans im Umkreis von 6 km um
den Windpark Hasel. .............................................................................. 26
Abbildung 10: Jahreszeitliches Auftreten der Überflüge des Schwarzmilans im
Untersuchungsgebiet. Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage
an. .......................................................................................................... 29
Abbildung 11: Jahreszeitliches Auftreten der Überflüge des Wespenbussards im
Untersuchungsgebiet. Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage
an. .......................................................................................................... 31
Abbildung 12: Jahreszeitliches Auftreten der Überflüge des Wanderfalkens im
Untersuchungsgebiet. Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage
an. .......................................................................................................... 34
Abbildung 13: Auerhuhn-relevante windhöffige Flächen in der Umgebung des
Windparks Hasel (Quelle: FVA 2012). .................................................... 36
6
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Tabellenverzeichnis
Tabelle 1:
Erfassungszeiten und vorherrschende Witterungsbedingungen................ 6
Tabelle 2:
Bewertungskriterien für Überflüge windkraftempfindlicher
Vogelarten. ............................................................................................. 10
Tabelle 3:
Liste der windkraftempfindlichen Vogelarten in BW sowie ihre
Vorkommen in der Umgebung der geplanten Anlagenstandorte
des Windparks Hasel. Grau hinterlegt sind Arten, die im
Untersuchungsgebiet nachgewiesen wurden. Bei den fett
gedruckten Arten konnten im Untersuchungsgebiet
Fortpflanzungsstätten nachgewiesen werden (vgl. Karte 1 im
Anhang). ................................................................................................. 15
Tabelle 4:
Brutvogelarten in der näheren Umgebung der geplanten WEA und
der Zufahrt. ............................................................................................. 17
Tabelle 5:
Rast- und Zugvögel im Untersuchungsgebiet. ........................................ 21
Kartenverzeichnis
Karte 1:
Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten
Karte 2:
Revierzentren nicht windkraftempfindlicher Vogelarten
Karte 3:
Rotmilan: Brutnachweise und Flugbewegungen
Karte 4:
Rotmilan: Fachgutachterliche Einschätzung des Kollisionsrisikos
Karte 5:
Schwarzmilan: Brutnachweise und Flugbewegungen
Karte 6:
Schwarzmilan: Fachgutachterliche Einschätzung des
Kollisionsrisikos
Karte 7:
Wespenbussard: Flugbewegungen
Karte 8:
Sonstige windkraftempfindliche Brutvogelarten: Brutnachweise und
Flugbewegungen
Karte 9:
Rastvögel
Windpark Hasel / LK Lörrach
1
Fachgutachten Vögel
Anlass und Aufgabenstellung
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant an einem Standort bei Hasel (Landkreis
Lörrach) die Errichtung von fünf Windenergieanlagen (WEA) des Typs Vestas V126 mit je
3,3 MW Leistung. Die geplanten Standorte liegen auf einem in Nord-Süd-Richtung
verlaufenden, bewaldeten Höhenrücken, rd. 2 km nördlich der Ortslage der Gemeinde
Hasel, im Landkreis Lörrach (Abbildung 1).
Abbildung 1:
Lage des geplanten Windparks Hasel / LK Lörrach (rote Punkte).
1
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Die Gesamthöhe der WEA über Grund beträgt rd. 212 m bei einer Nabenhöhe von 149 m
und einem Rotordurchmesser von 126 m. Die Flächeninanspruchnahme für die WEA,
einschließlich der Flächen zur Montage und Wartung liegt zwischen 9.600 m² und
13.170 m² je WEA, für alle fünf Anlagen werden insgesamt rd. 6,1 ha in Anspruch
genommen.
Die bauzeitliche Andienung der WEA wird an dieser Stelle lediglich nachrichtlich
wiedergegeben. Die Andienung war von Wehr über die B 317/Wehr Talstraße kommend,
vollständig entlang bestehender Forstwege zu den Standorten der WEA geplant. Die
Erschließung und Zuwegung der WEA-Anlagenteile ist nicht Gegenstand dieses
BImSchG-Antrags und wird in einem separaten, baurechtlichen Verfahren beantragt. In
diesem Fachgutachten wird die geplante bauzeitliche Andienung jedoch berücksichtigt.
Im
vorliegenden
Fachgutachten
wird
untersucht,
welche
Vogelarten
im
Untersuchungsgebiet vorkommen und ob diese Arten in Verbindung mit dem geplanten
Windpark gestört, verletzt oder getötet werden können.
2
Windpark Hasel / LK Lörrach
2
Methodik
2.1
Datenrecherche
Fachgutachten Vögel
Zur Ermittlung des zu erwartenden Artenspektrums wurden im Vorfeld der Felderfassungen vorhandene Unterlagen ausgewertet. Gemäß den Hinweisen der LUBW (2013)
beträgt der Prüfradius je nach Vogelart bis zu 10 km um die geplanten Anlagen. Es
wurden folgende Unterlagen ausgewertet sowie Datenabfragen durchgeführt:
•
•
2.2
Auswertung vorhandener Unterlagen
-
Verbreitungsatlas „Die Vögel Baden-Württembergs“ (HÖLZINGER & BAUER
2011, HÖLZINGER & MAHLER 2001 und HÖLZINGER & BOSCHERT 2001)
-
Prüfung auf Artvorkommen in veröffentlichten Managementplänen im Bereich
von Natura2000-Gebieten
-
Vogelerfassungen zum Pumpspeicherwerk Atdorf aus den Jahren 2009 bis
2012 (IUS 2013)
-
Vogelerfassungen
zur
Bewertung
von
Potentialflächen
für
Windenergieanlagen in der Raumschaft Görwihl, Laufenburg, VVG Bad
Säckingen und Wehr aus dem Jahr 2013 (IUS 2014)
Datenabfrage bei Naturschutzbehörden und -verbänden
-
Datenabfrage zu Vorkommen von windkraftempfindlichen Vogelarten
insbesondere zu Wanderfalke, Schwarzmilan, Rotmilan, Weißstorch und
Kormoran (LUBW 2013)
-
Datenabfrage zu Wanderfalke und Uhu bei der Arbeitsgemeinschaft
Wanderfalkenschutz Baden-Württemberg (AGW BW)
-
Datenabfrage bei den Revierleitern des Gemeinde- und Staatswaldes
Felderfassungen
Die Erfassung der Vögel orientiert sich an den Hinweisen der LUBW (2013). Dabei
wurden folgende Methoden angewandt:
• Brutvogelerfassung (Kap. 2.2.1)
-
Erfassung von Brutvorkommen nicht windkraftempfindlicher Vogelarten
(Kap. 2.2.1.1)
-
Erfassung
von
Brutvorkommen/
Fortpflanzungsstätten
empfindlicher Vogelarten ( Kap. 2.2.1.2)
-
Erfassung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Vogelarten (Kap. 2.2.1.3)
-
Fachgutachterliche
Einschätzung
des
Vorkommens
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege (Kap. 2.2.1.4)
windkraft-
regelmäßig
• Rastvogelerfassung (Kap. 2.2.2)
3
Windpark Hasel / LK Lörrach
2.2.1
Fachgutachten Vögel
-
Erfassung von Rastvogelarten (Kap. 2.2.2)
-
Fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände (Kap. 2.2.2.2)
Brutvogelerfassung
2.2.1.1 Erfassung von Brutvorkommen nicht windkraftempfindlicher Vogelarten
Die Erfassung der Brutvorkommen nicht windkraftempfindlicher Brutvogelarten erfolgte
nach den Vorgaben der LUBW (2013). Das Untersuchungsgebiet umfasste alle durch das
Vorhaben unmittelbar betroffenen Flächen inklusive eines Pufferbereichs von 75m. Als
durch das Vorhaben unmittelbar betroffen werden alle Flächen definiert, die durch
Bautätigkeiten (z.B. Zuwegungen, Baueinrichtungs- und Kranstellflächen) und/oder die
Anlagen selbst (z.B. Fundament, durch die Rotoren überstrichene Flächen, technische
Anlagen) temporär oder dauerhaft beeinträchtigt werden können. Es erfolgte eine
vollständige Revierkartierung aller Vogelarten gemäß den Standards von SÜDBECK et al.
(2005) mit zehn Begehungen während des Untersuchungszeitraumes von Ende Februar
bis Juli 2013 (Tabelle 1). Der Standort der WEA Nr. 5 sowie der südliche Bereich der
Zufahrt (0-1,0 km) sind erst 2015 bekannt geworden, so dass im Frühjahr 2015 eine
Nachkartierung dieser Bereiche erfolgte.
Die Begehungen dienten der Feststellung von Revieren und Brutnachweisen sowie der
Erfassung von Nahrungsgästen. Die meisten Begehungen erfolgten in den frühen
Morgenstunden, da die Gesangsaktivität zu dieser Tageszeit am höchsten ist und der
Bestand so am vollständigsten erfasst werden kann. Zur Erfassung der dämmerungs- und
nachtaktiven Eulen wurden drei Begehungen nach Anbruch der Dämmerung in den
Abendstunden durchgeführt. Während der Transektbegehungen zur Erfassung der
Fledermäuse wurde ebenfalls auf rufende Eulen geachtet.
Bei den Erfassungen galt die mehrfache Beobachtung singender Männchen als Nachweis
für ein Revier. Zum Teil konnte außerdem durch Nestfund, fütternde Altvögel oder frisch
ausgeflogene Jungvögel ein Brutnachweis erbracht werden. Bei weniger häufigem
Antreffen von Individuen und dem Fehlen eines Brutnachweises wurde entsprechend der
Jahreszeit und dem Verhalten der Tiere eine Einordnung in die Kategorie „Nahrungsgäste
und Durchzügler“ vorgenommen. Diese Arten oder Individuen sind Nahrungsgäste
während der Brutsaison, die in der Nähe des Untersuchungsgebietes brüten, bzw.
übersommernde Nichtbrüter oder Durchzügler im Frühjahr und Sommer.
4
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 2:
Fachgutachten Vögel
Lage des Untersuchungsgebietes zur Erfassung der nicht windkraftempfindlichen
Brutvogelarten. Rote Punkte = geplante WEA –Standorte.
5
Windpark Hasel / LK Lörrach
Tabelle 1:
Fachgutachten Vögel
Erfassungszeiten und vorherrschende Witterungsbedingungen.
Erfassungszeiten
Erfassung
Erfassung
Nahrungs-
von
habitate und
Flugwege
Rastvogelarten
Witterungsbedingungen
15:00-18:15
1° C, bedeckt
10:00-13:00 und
13:15-16:15
16:30-18:00
2° C, sonnig bis wolkig
9:00-12:00 und
16:00-17:45
3° C, bedeckt
9:30-12:30 und
13:00-16:00
16:15-18:00
2° C, bedeckt
7:00-10:15 und
10:30-13:30 und
17:00-18:30
4° C, bedeckt
19:45-10:30
13:45-16:45
Datum
Brutvogelkartierung
28.02.2013
18:30-21:30
14.03.2013
6:45-9:45
20.03.2013
12:15-15:15
27.03.2013
03.04.2013
11.04.2013
9:15-12:15 und
12:30-15:30
16:00-18:30
12° C, bedeckt, vereinzelte
Regenschauer
19.04.2013
9:00-12:00 und
15:30-17:15
7° C, bedeckt
9:45-12:45 und
13:00-16:00
16:00-18:00
16° C, bedeckt
9:30-12:30 und
16:00-18:15
12° C, sonnig bis wolkig
9:00-12:00 und
12:15-15:15
15:30-17:45
14° C, bedeckt
9:00-12:00 und
15:45-17:15
10° C, bedeckt
12:15-15:15
26.04.2013
6:30-9:30
05.05.2013
12:45-15:45
09.05.2013
17.05.2013
5:30-8:45
12:15-15:15
22.05.2013
31.05.2013
5:45-9:30
9:00-12:00 und
12:15-15:15
11° C, bedeckt
9:45-12:45 und
13° C, bedeckt
13:00-16:00
09.06.2013
15.06.2013
9:00-12:00 und
12:15-15:15
21:45-24:00
16.06.2013
21.06.2013
5:30-9:00
15° C, wolkig
9:00-12:00 und
12:15-15:15
20° C, sonnig
9:15-12:15 und
18° C, sonnig bis wolkig
12:30-15:30
6
16° C, sonnig bis wolkig
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Erfassungszeiten
Datum
Brutvogelkartierung
28.06.2013
Erfassung
Erfassung
Nahrungs-
von
habitate und
Flugwege
Rastvogelarten
9:30-12:30 und
Witterungsbedingungen
15° C, sonnig bis wolkig
12:45-15:45
04.07.2013
6:00-9:30
10:00-13:00 und
14:00-17:00
19° C, sonnig
13.07.2013
5:45-9:15
9:30-12:30 und
22° C, sonnig
12:45-15:45
23.07.2013
9:00-12:00 und
12:15-15:15
28° C, sonnig bis wolkig
01.08.2013
9:00-12:00 und
27° C, sonnig
12:15-15:15
10.08.2013
9:00-12:00 und
12:15-15:15
18.08.2013
9:45-12:45 und
22° C, sonnig
17:00-19:00
26° C, sonnig bis wolkig
8:00-10:00
26° C, sonnig
31.08.2013
11:00-14:45
23° C, sonnig
08.09.2013
14:00-17:15
17° C, bedeckt
13.09.2013
14:30-18:00
14° C, sonnig bis wolkig
20.09.2013
10:30-13:45
13° C, bedeckt
26.09.2013
10:45-14:00
19° C, bedeckt
04.10.2013
11:00-14:30
17° C, bedeckt
13.10.2013
10:30-14:00
14° C, bedeckt
22.10.2013
15:00-19:30
16° C, sonnig
26.10.2013
12:30-15:45
18° C, sonnig bis wolkig
09.11.2013
13:45-17:00
10° C, bedeckt
14:00-17:00
23.08.2013
10:00-13:00 und
13:15-16:15
7
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
2.2.1.2 Erfassung von Brutvorkommen/Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten
Die Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten werden gemäß den
Hinweisen der LUBW innerhalb der artspezifisch abgegrenzten Radien um die Anlagen
erfasst. Es wurden folgende Suchradien angewendet:
• 1 km Suchradius u.a. für Rotmilan, Schwarzmilan, Baumfalke, Wespenbussard,
Wanderfalke
• 3 km für Schwarzstorch
Bei den tagaktiven Großvögeln wurde zusätzlich eine Horstsuche durchgeführt. Es
erfolgte eine Revierkartierung der windkraftempfindlichen Vogelarten gemäß den
Standards von SÜDBECK et al. (2005) mit zehn Begehungen während des
Untersuchungszeitraumes von Ende Februar bis Juli (Tabelle 1).
2.2.1.3 Erfassung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Vogelarten
Zur Erhebung der regelmäßig frequentierten Nahrungshabitate und Flugkorridore wurden
vier feste Beobachtungspunkte eingerichtet (Abbildung 4). Nach den Hinweisen der
LUBW (2013) sollte ein Beobachtungspunkt im Bereich des geometrischen Mittelpunktes
des durch die Einzelanlagen gebildeten Polygons lokalisiert sein. Hiervon musste
aufgrund der schlechten Einsehbarkeit des Luftraumes abgewichen werden. Der
Beobachtungspunkt wurde in die Nähe der WEA 1 am Rande des Offenlandes bei Mettlen
verschoben. Die anderen drei Beobachtungspunkte befanden sich am Rande des
Untersuchungsgebietes bzw. auf angrenzenden Bergkuppen. Von diesen Standorten
konnte der überwiegende Teil des Untersuchungsgebietes auch über dem Wald
eingesehen werden. Der Untersuchungsraum erstreckte sich in einem Radius von 1 km
um die geplanten Anlagen. An jedem Beobachtungspunkt wurden im Zeitraum zwischen
Mitte März bis Ende August (insgesamt 23 Erfassungstage) jeweils drei Stunden
sämtliche Flugbewegungen windkraftempfindlicher Vogelarten dokumentiert. Die
Erfassungen wurden parallel mit zwei Erfassern durchgeführt. Dabei wurden jeweils zwei
Beobachtungspunkte simultan am Vormittag sowie am Nachmittag bearbeitet (Tabelle 1).
8
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 3:
Fachgutachten Vögel
Lage der Beobachtungspunkte zur Erfassung der Flugwege kollisionsgefährdeter
windkraftempfindlicher Vogelarten. Rote Punkte = geplante WEA –Standorte.
2.2.1.4 Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
Nach den Hinweisen der LUBW (2013) wird durch die fachgutachterliche Einschätzung
des Vorkommens von regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugwegen der
kollisionsgefährdeten windkraftempfindlichen Brutvogelarten abgeschätzt, ob es durch
das Vorhaben zu einer signifikanten Erhöhung des Tötungsrisikos wegen erhöhter
Aufenthaltswahrscheinlichkeiten im Bereich der Anlagen kommen kann. Die
fachgutachterliche Einschätzung wird unter Berücksichtigung insbesondere folgender
Parameter vorgenommen:
9
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
• im Rahmen der Geländeerfassungen beobachtete Flugbewegungen (Kapitel
2.2.1.3)
• Abstand
zu
bekannten
Fortpflanzungsstätten
kollisionsgefährdeter Brutvogelarten
windkraftsensibler,
• Lage potentieller Nahrungshabitate und Landschaftselemente, die zu einer
Kanalisierung von Flugbewegungen führen können
Zur Ermittlung der Nahrungsräume und Beurteilung der Landschaftsausstattung des
Untersuchungsgebietes wurden Luftbilder und ein digitales Höhenmodell ausgewertet.
Ergänzend fanden Ortsbegehungen statt, bei denen die Lebensräume der relevanten
Vogelarten abgegrenzt wurden.
Zur Beurteilung der im Rahmen der Geländeerfassungen beobachteten Flugbewegungen
wurde die Anzahl der Überflüge mit Hilfe eines Geoinformationssystems ausgewertet.
Hierfür wurde ein Raster mit einer Maschenweite von 0,2 x 0,2 km über den
Untersuchungsraum des geplanten Windparks gelegt. Für jede Rasterzelle wurde
artspezifisch die Anzahl der beobachteten Überflüge berechnet (Musterbeispiel in
Abbildung 4). Es wurden nur Arten berücksichtigt, für die mehr als 10 festgestellte
Überflüge vorlagen. Durchziehende Tiere wurden bei der flächenhaften Bewertung nicht
berücksichtigt.
Anhand der beobachteten Überflüge pro Rasterzelle wurde eine fünf-stufige flächenhafte
Bewertung der Konfliktintensität vorgenommen (Tabelle 2). An Standorten mit hohen und
sehr hohen Konfliktintensitäten kann ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko ohne
konfliktvermeidenden oder -mindernden Maßnahmen nicht ausgeschlossen werden. Bei
einer geringen und mittleren Konfliktintensität ist in der Regel nicht von einem signifikant
erhöhten Kollisionsrisiko auszugehen.
Tabelle 2:
Bewertungskriterien für Überflüge windkraftempfindlicher Vogelarten.
Konfliktintensität
Beschreibung
ohne
keine Überflüge in Rasterzelle beobachtet
gering
1 bis 5 Überflüge pro Rasterzelle
mittel
6 bis 10 Überflüge pro Rasterzelle
hoch
11 bis 15 Überflüge pro Rasterzelle
sehr hoch
mehr als 16 Überflüge pro Rasterzelle
10
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 4:
Fachgutachten Vögel
Musterbeispiel einer flächenhaften Bewertung von Überflügen von windkraftempfindlichen Vogelarten mit Hilfe eines 0,2 x 0,2 km Rasters. Für jede Rasterzelle
werden die beobachteten Überflüge gezählt und anhand definierter Kriterien bewertet
(vgl. Tabelle 2).
2.2.2
Rastvogelerfassung
2.2.2.1 Erfassung von Rastvogelbeständen
Zur Erfassung des Vorkommens von Rastvogelarten wurde in einem Radius von 2 km um
die geplanten Anlagen geeignete Flächen (Weiden, Äcker, Wasserflächen) sowie im
Bereich der geplanten WEA zwischen Ende Februar und Mitte Mai (Hauptrastzeit
während des Frühjahrszuges) sowie zwischen Mitte August und Mitte November
(Hauptrastzeit während des Herbstzuges) 1 mal wöchentlich begangen (Tabelle 1,
Abbildung 5). Dabei wurden folgende Arten bzw. Artengruppen bei der Erfassung
besonders berücksichtigt:
• alle Greifvogelarten
• Raubwürger
• Gänsearten sowie Sing und Zwergschwan
• Watvögel wie Kiebitz und Goldregenpfeifer
11
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Außerdem wurden regelmäßige Ansammlungen von weiteren Wasser- und Watvogelarten
sowie
Massenschlafplätze
von
Singvogelarten
auf
ein
Vorkommen
im
Untersuchungsgebiet überprüft.
Abbildung 5:
Lage des Untersuchungsraums zur Erfassung der Rastvögel. Rote Punkte = geplante
WEA –Standorte.
12
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
2.2.2.2 Fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände
Nach den Hinweisen der LUBW (2013) wird die fachgutachterliche Einschätzung der
Rastvogelbestände durch folgende Kriterien begründet:
• Daten zu Rastvögeln aus der Datenrecherche
• eigene Erfassungen zu Rastvogelbeständen
• Vorhandensein von Landschaftselementen, die größere Rastvogelbestände
erwarten lassen (z.B. Feuchtgebiete, Seen).
• Potentielle regelmäßige Flugbewegungen zwischen Nahrungshabitaten und
Schlaf- bzw. Sammelplätzen
• Abstände zu bereits bekannten, bedeutenden Rastgebieten.
Zur Ermittlung der Nahrungsräume und Beurteilung der Landschaftsausstattung des
Untersuchungsgebietes wurden Luftbilder und ein digitales Höhenmodell ausgewertet.
Ergänzend fanden Ortsbegehungen statt, bei denen die Nahrungsräume der relevanten
Vogelarten abgegrenzt wurden.
13
Windpark Hasel / LK Lörrach
3
Fachgutachten Vögel
Ergebnisse
Im Untersuchungsgebiet konnten insgesamt sieben windkraftempfindliche Vogelarten
festgestellt werden (Datenrecherche und Felderfassungen) (Tabelle 3). Davon brüten vier
Arten in der Umgebung des geplanten Windparks in Entfernungen von mindestens 1,8 km
(Rotmilan,
Schwarzmilan,
Wanderfalke
und
Weißstorch).
Bei
sämtlichen
windkraftempfindlichen Vogelarten wird ein geringes Kollisionsrisiko angenommen.
In den nachfolgenden Kapiteln 3.1 und 3.2 werden die Ergebnisse der Datenrecherche
und der Felderfassungen zusammengefasst. Im anschließenden Kapitel 4 werden die
Ergebnisse für die windkraftempfindlichen Vogelarten artspezifisch behandelt.
14
Windpark Hasel / LK Lörrach
Tabelle 3:
Fachgutachten Vögel
Liste der windkraftempfindlichen Vogelarten in BW sowie ihre Vorkommen in der Umgebung der geplanten Anlagenstandorte des Windparks Hasel. Grau hinterlegt sind Arten, die im Untersuchungsgebiet nachgewiesen
wurden. Bei den fett gedruckten Arten konnten im Untersuchungsgebiet Fortpflanzungsstätten nachgewiesen werden (vgl. Karte 1 im Anhang).
Untersuchungsradius zur
Minimalentfernung
Fachgutachterliche Einschätzung
Art der
Untersuchungsradius zur
Ermittlung des
Windkraft-
Ermittlung der
Prüfbereiches für die
Datenrecherche Brut-
Art
empfindlichkeit
Fortpflanzungsstätten
[km] (LUBW 2013)
Datenrecherche [km]
(LUBW 2013)
vorkommen im 6 km Radius um
die Anlagen
des
von
Nachweise Fortpflanzungsstätten Kollisionsrisikos mit zum Meideverhalten
2013 (IUS) zu den WEA [km]
den geplanten WEA gegenüber WEA
Alpensegler
K
3
3
-
NG
Auerhuhn
M
1
1
-
-
Baumfalke
K
1
4
-
-
Haselhuhn
M
1
1
-
-
Kormoran (BK)
K
1
4
-
-
Kornweihe
K
1
6
-
-
Möwen (BK)
K
1
4
-
-
Raubwürger
K, M
0,5
0,5
-
-
Reiher
K
1
4
-
-
Rohrweihe
K
1
6
-
-
Rotmilan
K
1
6
3 BP 2010, je 1 BP 2009, 2012,
2013, 11 BP 2014
2 BP
2,7
Schwarzmilan
K
1
4
je 1 BP 2010 und 2012, 2 BP 2014
-
Schwarzstorch
K, M
1
10
-
NG
Seeschwalben (BK)
K
1
4
-
-
Sumpfohreule
K
1
6
-
-
Uhu
K
1
6
-
-
Wachtelkönig
M
1
1
-
-
Wanderfalke
K
1
1
1 BP (2009 - 2013);1 BP (2010)
Weißstorch
K
1
6
Wespenbussard
K
1
(Großer Brachvogel,
Bekassine, Kiebitz)
K, M
Wiesenweihe
gering
kein Brutvorkommen
gering
kein
3,6
gering
kein
kein Brutvorkommen
gering
kein Brutvorkommen
-
1,8
gering
kein
1 BP
-
>6
gering
kein
4
-
NG, DZ
kein Brutvorkommen
gering
kein Brutvorkommen
1
1
-
-
K
1
6
-
-
Ziegenmelker
K, M
1
0,5
-
-
-
Zwergdommel
M
1
4
-
-
-
kein Brutvorkommen
"Wiesenlimikolen"
K = Kollisionsgefährdet, M = Meideverhalten gegenüber WEA, BP = Brutplatz, NG = Nahrungsgast; DZ = Durchzügler
15
Windpark Hasel / LK Lörrach
16
Fachgutachten Vögel
Windpark Hasel / LK Lörrach
3.1
Fachgutachten Vögel
Datenrecherche
Auf der Grundlage der Auswertung der bereits vorhandenen Daten gibt es im
Untersuchungsraum (Umkreis von 6 km um die WKA-Standorte) Hinweise auf das
Vorkommen von insgesamt 4 windkraftempfindlichen Brutvogelarten (vgl. Karte 1). Es
handelt sich um folgende Arten:
• Rotmilan (11 Brutpaare 2014, 3 Brutpaare 2010; je 1 Brutpaar 2009, 2012, 2013)
• Schwarzmilan (3 Brutpaare 2014, je 1 Brutpaar 2010 und 2012)
• Wanderfalke (1 Brutpaar 2009 bis 2013, 1 Brutpaar 2010)
• Weißstorch (1 Brutpaar)
Nach KÜSTER (2005) ziehen vor allem Greifvogelarten (Rotmilan, Fischadler,
Schlangenadler, Sumpfohreule und mehrere Weihenarten) das Wehratal entlang. Auch
Schwarzstörche sind über den Hotzenwald ziehend beobachtet worden.
Hinweise auf ein Brutvorkommen des Schwarzstorches im Umkreis von 10 km um die
Anlagenstandorte existieren nicht.
3.2
Felderfassungen
3.2.1
Nicht windkraftempfindliche Vogelarten
In der Umgebung der Anlagenstandorte (Umkreis von 200 m) und der Zufahrt konnten
insgesamt 37 Brutvögel nachgewiesen werden (Tabelle 4). Zwei Arten stehen auf der
bundes- oder landesweiten Roten Liste (Grauspecht und Baumpieper). Sieben Arten
werden auf der landesweiten Vorwarnliste geführt (Fitis, Goldammer, Gimpel, Neuntöter,
Hohltaube und Turmfalke). Weiterhin konnten weitere fünf schutzrelevante Arten
festgestellt werden, die bundes- oder landesweit ungefährdet sind (Habicht,
Mäusebussard, Sperber, Schwarzspecht und Waldkauz). Die sonstigen Arten in der
Umgebung der geplanten Anlagenstandorte sind ungefährdet und weit verbreitet. Es
konnten 23 ungefährdete Arten nachgewiesen werden.
Tabelle 4:
Brutvogelarten in der näheren Umgebung der geplanten WEA und der Zufahrt.
Dt. Name
wiss. Name
RL D RL BW
BNatSchG
Anhang 1
Buchfink
Fringilla coelebs
-
-
b
-
Amsel
Turdus merula
-
-
b
-
Blaumeise
Cyanistes caeruleus
-
-
b
-
Baumpieper
Anthus trivialis
V
3
b
-
Buntspecht
Dendrocopos major
-
-
b
-
Eichelhäher
Garrulus glandarius
-
-
b
-
Fitis
Phylloscopus trochilus
-
V
b
-
17
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Dt. Name
wiss. Name
BNatSchG
Anhang 1
Goldammer
Emberiza citrinella
-
V
b
-
Gartengrasmücke
Sylvia borin
-
-
b
-
Gebirgsstelze
Motacilla cinerea
-
-
b
-
Gimpel
Pyrrhula pyrrhula
-
V
b
-
Grauspecht
Picus canus
2
V
s
I
Habicht
Accipiter gentilis
-
-
s
-
Haubenmeise
Lophophanes cristatus
-
-
b
-
Kleiber
Sitta europaea
-
-
b
-
Kohlmeise
Parus major
-
-
b
-
Kolkrabe
Corvus corax
-
-
b
-
Mäusebussard
Buteo buteo
-
-
s
-
Misteldrossel
Turdus viscivorus
-
-
b
-
Mönchsgrasmücke
Sylvia atricapilla
-
-
b
-
Neuntöter
Lanius collurio
-
V
b
I
Rotkehlchen
Erithacus rubecula
-
-
b
-
Rabenkrähe
Corvus corone
-
-
b
-
Rotmilan
Milvus milvus
-
-
s
I
Ringeltaube
Columba palumbus
-
-
b
-
Singdrossel
Turdus philomelos
-
-
b
-
Sperber
Accipiter nisus
-
-
s
-
Schwarzspecht
Dryocopus martius
-
-
s
I
Sumpfmeise
Parus palustris
-
-
b
-
Turmfalke
Falco tinnunculus
-
V
s
-
Tannenmeise
Periparus ater
-
-
b
-
Waldbaumläufer
Certhia familiaris
-
-
b
-
Wintergoldhähnchen
Regulus regulus
-
-
b
-
Waldkauz
Strix aluco
-
-
s
-
Wasseramsel
Cinclus cinclus
-
-
b
-
Zaunkönig
Troglodytes troglodytes
-
-
b
-
Zilpzalp
Phylloscopus collybita
-
-
b
-
18
RL D RL BW
Windpark Hasel / LK Lörrach
3.2.2
Fachgutachten Vögel
Erfassung von Brutvorkommen/Fortpflanzungsstätten windkraftempfindlicher Vogelarten
Im Umkreis von 1 km um die geplanten Anlagen konnten keine Fortpflanzungsstätten
windkraftempfindlicher Vogelarten nachgewiesen werden (Karte 1, Tabelle 2).
Im Erfassungsjahr brüteten in weiterer Entfernung zwei Brutpaare des Rotmilans (2,7 km
und 3,0 km entfernt) sowie ein Brutpaar des Wanderfalken (1,8 km entfernt). In den
vergangenen Jahren wurden weitere Reviere des Rotmilans und des Schwarzmilans im
Umkreis von 6 km um die Anlagen dokumentiert (Tab. 2). Ein Horst des Weißstorches
befindet sich in Schopfheim rund 6 km westlich des geplanten Windparks.
3.2.3
Regelmäßig frequentierte Nahrungshabitate und Flugwege
kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Vogelarten
Bei den Erfassungen konnten insgesamt 98 Flugbewegungen kollisionsgefährdeter
windkraftempfindlicher Brutvogelarten dokumentiert werden. Die Flugbewegungen
verteilen sich auf folgende Vogelarten:
•
Rotmilan: 52 Flugbeobachtungen (Karte 3)
•
Schwarzmilan: 17 Flugbeobachtungen (Karte 5)
•
Wespenbussard: 15 Flugbeobachtungen, davon 10 Zugbeobachtungen
(Karte 7)
•
Wanderfalke: 5 Flugbeobachtungen (Karte 8)
•
Schwarzstorch: 2 Flugbeobachtungen (Karte 8)
•
Alpensegler: 1 Flugbeobachtung (Karte 8)
Eine Häufung von Überflügen konnten in den Offenlandbereichen südlich von Gersbach
dokumentiert werden. Dieses Gebiet nutzten Rotmilan, Schwarzmilan und
Wespenbussard regelmäßig als Nahrungsraum (siehe Karten 3, 5 und 7). Zwei
insbesondere vom Rotmilan regelmäßig genutzte Flugkorridore befinden sich vom
Wehratal über den Mettlenkopf sowie von Glashütten über Schlechtbach zum Offenland
südlich von Gersbach (Abbildung 1, Karte 3).
19
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 6:
3.2.4
Fachgutachten Vögel
Regelmäßig genutzte Flugkorridore. Rote Punkte: geplante WEA-Standorte.
Rast- und Zugvögel
Bei den Rastvogelerfassungen konnten insgesamt 21 Arten als Rastvögel bzw.
durchziehende Individuen nachgewiesen werden.
In den Offenlandbereichen südlich von Gersbach konnten rastende Trupps von
Feldlerchen, Wacholderdrosseln, Rotdrosseln und Hohltauben beobachtet werden.
Zahlreiche Bergfinken und Buchfinken wurden in den Gehölzen nordöstlich des
Glaserkopfes festgestellt.
Die höchste Zug- und Rastaktivität wurde im Oktober festgestellt. Mehrere Trupps mit
über 50 Individuen, vor allem Buchfinken, Drosseln und Feldlerchen, überflogen und
rasteten im Gebiet. Der Frühjahrszug ist im Untersuchungsgebiet im Vergleich zum
Herbstzug weniger stark ausgeprägt. Auf dem Frühjahrszug nutzen die Vögel
vorzugsweise die unterschiedlich ansteigenden Flusstäler von Wehra, Wiese und Hasel.
Der wesentlich steilere Aufstieg über die bewaldeten Wehra- und Haseltalhänge auf das
Plateau südlich von Gersbach wird in nur geringem Ausmaß vollzogen. Im Herbst
20
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
kommen die Vögel (v.a. Singvögel, Tauben) von Nordosten und werden über das
Offenland südlich von Gersbach über das Offenland bei Mettlen geleitet. Westlich und
östlich dieser Flugroute befinden sich Bergkuppen, die den Vogelzug kanalisieren (siehe
Karte 9). Greifvögel bevorzugen eine Flugroute nördlich des Glaserkopfes (u.a. Rotmilan,
Schwarzmilan, Wespenbussard, Mäusebussard). Der Glaserkopf dient hier als natürliche
Barriere, so dass dieser nördlich umflogen wird.
Tabelle 5:
Rast- und Zugvögel im Untersuchungsgebiet.
Art
Maximum
Datum
Bemerkung
Buchfink
735
26.10.2013
Bergfink
>50
26.10.2013 den Buchfinkenschwärmen beigemischt
Feldlerche
170
04.10.2013
Gimpel
13
09.11.2013
Goldammer
73
13.10.2013
Heidelerche
7
26.09.2013
Hohltaube
Einzeltiere
11.04.2013
Kernbeißer
7
22.10.2013
Mäusebussard
27
26.10.2013
Meisen (u.a.
Schwanzmeise)
118
09.11.2013 gemischte Meisentrupps
Merlin
1
09.11.2013
Ringeltaube
70
31.08.2013
Rohrammer
Einzeltiere
13.10.2013
Rotdrossel
Einzeltiere
11.04.2014
Rotmilan
8
26.09.2013
Schwarzmilan
5
08.09.2013
Sperber
5
26.10.2013
Star
890
22.10.2013
Wacholderdrossel
63
13.10.2013
Wespenbussard
7
31.08.2013
Wiesenweihe
1
08.09.2013
21
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 7:
Fachgutachten Vögel
Regelmäßig genutzter Schlafplatz von Bergfinken im Januar 2014.
Im Januar 2015 befand sich in einem Waldstück nordwestlich von Wehr (rund 4,2 km
südwestlich des geplanten Windparks) ein Schlafplatz von Bergfinken (Abbildung 7).
Gegen 16:00 und 17:00 Uhr flogen nach Schätzungen 2 bis 3 Millionen Vögel ein.
Tagsüber hielten sie sich in der weiteren Umgebung bis Lörrach und im Hotzenwald bis
Herrischried und Görwihl auf. Der letzte bekannte Massenschlafplatz in der Umgebung
mit ähnlichen Individuenzahlen konnte 2010 nördlich von Görwihl festgestellt werden
(rund 13 km östlich des geplanten Windparks).
22
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Bergfinken ziehen ab Mitte September von ihren Brutgebieten in den Wäldern
Nordeuropas und Sibiriens nach West-, Mittel- und Südeuropa. In unregelmäßigen
Abständen finden in Süddeutschland und in der Schweiz Masseneinflüge statt.
Fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände
Das Untersuchungsgebiet bietet einigen Singvogelarten (z.B. Buchfink, Feldlerche,
verschiedene Drossselarten) geeignete Rastplätze auf ihrem Weg zu den
Überwinterungs- bzw. Brutgebieten. Durch die Rastvogelerfassungen konnten einige
Bereiche abgegrenzt, die vermehrt als Rastplatz genutzt wurden (Offenland und Waldrand
südlich Gersbach, Waldrand bei Mettlen; vgl. Karte 9). Diese Flächen besitzen jedoch nur
lokale Bedeutung für Rastvögel. Bereiche mit hoher oder sehr hoher Bedeutung für
Rastvögel konnten im Untersuchungsgebiet nicht ausgemacht werden. Es sind keine
Landschaftselemente wie naturnahe Seen oder Feuchtgebiete vorhanden, die eine große
Anzahl an Zugvögel anlocken würden.
Die zur Zugzeit festgestellten Vögel umflogen die Standorte für die geplanten WEA. Der
als Barriere wirkende Bergrücken südlich des Glaserkopfes leitet die Vögel an den
geplanten WEA vorbei. Die Greifvögel nutzen vorzugsweise eine Route nördlich des
Glaserkopfes, während die Singvögel eine Route östlich des Bergrückens favorisieren.
Es ist nicht anzunehmen, dass die geplanten WEA zu erheblichen negativen Wirkungen
für Zugvögel führen werden. Die bevorzugten Flugrouten können auch nach dem Bau der
WEA ohne Gefahr beflogen werden.
Auch für Bergfinken, die einen Massenschlafplatz in der Umgebung nutzen, ist kein
erhöhtes Tötungsrisikos beim Betrieb der WEA anzunehmen. Bei der täglichen
Nahrungssuche fliegen sie nicht in den Höhenbereich der Rotoren. Es existieren keine
dokumentierten Totfunde der Art in Europa (DÜRR 2014; Stand 28.10.2014).
23
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
4
Artspezifische Ergebnisdarstellung windkraftempfindlicher Vogelarten mit
fachgutachterlicher Einschätzung der Vorhabenswirkungen
4.1
Rotmilan (Milvus milvus)
4.1.1
Charakterisierung der betroffenen Tierart
Der Rotmilan besiedelt vielfältig strukturierte Landschaften mit Wäldern, Wiesen, und
Äckern. Die höchsten Brutdichten werden hingegen in den wenig strukturierten
Ackerbaugebieten Ostdeutschlands erreicht. Als Baumbrüter wird das Nest oft an
Waldrändern in Altbäumen und Feldgehölzen angelegt (SÜDBECK et al. 2005). Dabei
werden oft Krähennester oder Bussardhorste ausgebaut. Das Nest wird zumeist in 15 bis
20 m Höhe angelegt (LWF 2009). An günstigen Standorten wird das Nest alljährlich
genutzt. Es werden oft 3 bis 5 Ausweichnester gebaut, die bei Störungen als Brutplatz
genutzt werden können (SÜDBECK et al. 2005).
Das Jagdgebiet befindet sich meist im Umkreis von 5 km um den Horststandort, zuweilen
auch bis 12 km (LWF 2009). Die meisten Nahrungsflüge geschehen jedoch in rund 1 bis
2 km Entfernung zum Neststandort (MAMMEN et al. 2013, MAMMEN et al. 2010).
Waldbrüter haben einen größeren Aktionsraum als Offenlandbrüter (W ALZ 2005).
Als Kurzstreckenzieher kommt der Rotmilan ab Ende Februar im Brutgebiet an. Der
Nestbau startet ab Mitte März. Die Eier werden dann ab Ende März bis Anfang Mai
gelegt. Zur Nestlingszeit der Jungvögel zwischen Anfang Mai und Mitte Juni besitzt der
Rotmilan einen erhöhten Nahrungsbedarf, so dass regelmäßige An- und Abflüge vom
Horst erfolgen.
Das Verbreitungsgebiet des Rotmilans ist heute im Wesentlichen auf Zentral-, West- und
Südwesteuropa beschränkt. Der Verbreitungsschwerpunkt dieser Art liegt in Deutschland,
das allein über 50 Prozent des weltweit auf maximal 22.000 Brutpaare geschätzten
Rotmilanbestandes beherbergt. In Baden-Württemberg brütet der Rotmilan in nahezu
allen Landesteilen. Verbreitungslücken bestehen u. a. in den Hochlagen des
Schwarzwaldes. Die höchstgelegenen Brutplätze befinden sich 1.080 m ü NN im östlichen
Schwarzwald (EBENHÖH et al. 2011). Die am dichtesten besiedelten Gegenden innerhalb
des Schwarzwaldes liegen im Südschwarzwald mit seinem größeren Offenlandanteil
(W ALZ 2000).
4.1.2
Verbreitung im Untersuchungsraum
Bei den Erfassungen zum Windpark Hasel konnten 2013 zwei Brutplätze des Rotmilans
festgestellt werden. Jeweils ein Brutplatz befindet sich am Waldrand am Katzenloch (rund
0,8 km nordwestlich von Hasel) und am Waldrand bei Wolfrist (rund 0,8 km südöstlich von
Hasel). Die Entfernung zum geplanten Windpark beträgt rund 2,6 km und 2,9 km. Bei
Erfassungen, die im Rahmen der Planung zum PSW Atdorf durchgeführt wurden, konnten
2012 am Südhang des Wetschberges ein Brutplatz des Rotmilans festgestellt werden
(rund 1,9 km zum geplanten Windpark entfernt). Es ist anzunehmen, dass dieses
Brutpaar 2013 am Waldrand am Katzenloch brütete. Im Bereich Wolfrist konnten bei
24
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Erfassungen zum PSW Atdorf zwei Brutplätze dokumentiert werden. Ein Brutplatz konnte
2013 bestätigt werden, ein weiterer Brutplatz befand sich 2010 auf dem Wolfristkopf (rund
2,6 km zum geplanten Windpark entfernt).
Bei den Erfassungen zu regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugwegen
konnte der Rotmilan mit 52 Flugbeobachtungen nachgewiesen werden (Karte 3). Ab Ende
März wurde der Rotmilan regelmäßig mit zwei bis vier Überflügen beobachtet (Abbildung
8). Nach dem Ausfliegen der Jungen Ende Juni nahm die Aktivität im
Untersuchungsgebiet ab (2 Überflüge pro Erfassungstag). Zahlreiche Überflüge konnten
über den Wiesen und Weiden südlich von Gersbach beobachtet werden, seltener auch im
Offenland bei Mettlen.
Zwei regelmäßig genutzte Flugkorridore des Rotmilans befinden sich vom Wehratal über
den Mettlenkopf sowie von Glashütten über Schlechtbach zum Offenland südlich von
Gersbach (vgl. Abbildung 6). Es ist anzunehmen, dass diese Taleinschnitte von den bei
Hasel ansässigen Brutpaaren genutzt werden, um auf die Plateau-Fläche bei Gersbach
zu kommen. Ein direkter Flug über den Höhenrücken inklusive Glaserkopf wäre
wesentlich energieaufwendiger für die Greifvögel, so dass diese Route beim Rotmilan
eher gemieden wird.
5
Anzahl Überflüge
4
3
2
1
0
Mrz
Abbildung 8:
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Jahreszeitliches Auftreten der Überflüge des Rotmilans im Untersuchungsgebiet.
Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage an.
Bei landesweiten Erfassungen, die von der LUBW in Auftrag gegeben wurden, konnten
2014 in der Umgebung des geplanten Windparks (bis 6 km um die geplanten Anlagen) elf
Brutpaare des Rotmilans nachgewiesen werden (LUBW 2015, Datenabfrage vom
19.01.2015). Sämtliche Brutplätze befanden sich weiter als 3,3 km vom geplanten
Windpark entfernt. Im Offenland südlich von Gersbach sowie in den angrenzenden
Wäldern wurden keine Horste von Rotmilanen nachgewiesen.
25
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 9:
Fachgutachten Vögel
Lage von Dichtezentren des Rotmilans im Umkreis von 6 km um den Windpark Hasel.
Nach den Bewertungshinweisen der LUBW (2015) befindet sich der Windpark Hasel nicht
in einem Dichtezentrum des Rotmilans (Abbildung 9). In Entfernungen bis 3,3 km um die
WEA befanden sich 2014 keine Fortpflanzungsstätten des Rotmilans (Abbildung 9). Im
26
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Jahr 2013 befanden sich 2 Fortpflanzungsstätten des Rotmilans im Umkreis von 3,3 km
(vgl. Karte 1 im Anhang). Ein Dichtezentrum liegt vor, wenn in einem Radius von 3,3 km
mehr als 3 Revierpaare vorkommen. Bei der Berechnung der Dichtezentren wurde die
jährliche maximale vorliegende Anzahl an Revieren im Zeitraum 2010 bis 2014
verwendet. Der umfangreichste Datensatz stammt aus dem Jahr 2014 und bildet in der
Analyse die Berechnungsgrundlage. Demnach sind Dichtezentren im Bereich zwischen
Wehr und Herrischried östlich von Hasel zu erkennen (rot eingefärbte Bereiche in
Abbildung 9).
4.1.3
Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
Der Rotmilan gilt als windkraftempfindliche Vogelart und verunglückt zumeist bei der
Nahrungssuche. In der bundesweiten Schlagopferkartei (DÜRR 2015; Stand 01.06.2015)
ist der Rotmilan mit 270 Totfunden gemeldet, davon sieben aus Baden-Württemberg. Aus
dem europäischen Ausland sind weitere 51 Totfunde an WEA dokumentiert worden (29 x
Spanien, 12 x Schweden, 6 x Frankreich, 3 x Großbritannien, 1 x Dänemark). Es besteht
ein hohes Schlagrisiko für Alt- und Brutvögel (89 % der Funde, LANGGEMACH & DÜRR
2014). Die Mehrzahl der Altvogelverluste passieren in der Zeit zwischen der
Revierbesetzung und dem Selbstständigwerden der Jungvögel zwischen März und Juli
mit einem Peak im April und Mai (LANGGEMACH & DÜRR 2014). Windkraftanlagen werden
vom Rotmilan nicht gemieden. Das Nahrungsangebot und –verfügbarkeit kann unter den
WEA sowie entlang der Verbindungswege attraktiv für Rotmilane sein, so dass Windparks
z.T. gezielt angeflogen werden.
Die Brutplätze befinden sich mehr als 2 km vom geplanten Windpark entfernt. Nach den
Hinweisen der LUBW sollte der Windpark mindestens 1 km von Rotmilanhorsten entfernt
sein. In den neuen Abstandsempfehlungen der Länderarbeitsgemeinschaft der
Vogelschutzwarten werden 1,5 km als Minimalabstand gefordert (LAG VSW 2015).
MAMMEN et al. (2013) fordern 1,25 km zwischen den WEA und den Horsten als
Minimalabstand. In der Umgebung des Horstes in Entfernungen bis 1 km erfolgen zur
Brutzeit die meisten Nahrungssuchflüge des Rotmilans. Die weitere Umgebung bis 2 km
wird in geringer Intensität regelmäßig aufgesucht. Nur gelegentlich werden weitere
Entfernung zur Nahrungssuche zurückgelegt (MAMMEN et al. 2013). Die festgestellten
Horste des Rotmilans in der Umgebung des geplanten Windparks befinden sich weiter als
2 km von den Anlagen entfernt.
Über den Weiden und Wiesen südlich von Gersbach konnte eine verstärkte Aktivität des
Rotmilans beobachtet werden. Nach den Bewertungskriterien für die Überflüge (vgl. Kap.
2.2.1.4) konnte hier eine sehr hohe Konfliktintensität mit bis zu 22 Überflügen pro
Rasterzelle berechnet werden (Karte 4). Im Bereich der geplanten WEA wurden nur
vereinzelte Überflüge beobachtet. Hier befinden sich keine ergiebigen Nahrungsräume
bzw. regelmäßig frequentierte Flugwege des Rotmilans. Mit weniger als 3 Überflügen pro
Rasterzelle im gesamten Untersuchungszeitraum wurde hier nur eine geringe
Konfliktintensität ermittelt. Es ist daher im Bereich der drei geplanten WEA von keinem
erhöhten Tötungsrisiko auszugehen.
27
Windpark Hasel / LK Lörrach
4.2
Schwarzmilan (Milvus migrans)
4.2.1
Charakterisierung der betroffenen Tierart
Fachgutachten Vögel
Der Schwarzmilan besiedelt vorzugsweise halboffene Waldlandschaften in
Flussniederungen und anderen grundwassernahen Gebieten. Er gilt als Charaktervogel
von Auwäldern. Der Brutplatz kann sich jedoch auch in Buchen- und Nadelmischwäldern
befinden (SÜDBECK et al. 2005). Er gilt als sehr horst- und reviertreu (BAUER et al. 2005).
Der Schwarzmilan baut sein Nest in Bäumen mit freiem Anflug. Bei hinreichendem
Nahrungsangebot brütet die Art auch kolonieartig mit wenigen hundert Metern Abstand
zwischen den einzelnen Horsten. Der Aktionsraum des Schwarzmilans kann weniger als 5
bis mehr als 43 km2 betragen (LFU 2009, W ALZ 2008).
Als Langstreckenzieher kommt der Schwarzmilan ins Brutgebiet von Mitte März bis Mitte
April zurück. Die Balzflüge werden unmittelbar nach der Ankunft bis in den Juni hinein
vollzogen. Der Nestbau beginnt ab Anfang April, so dass die Eiablage zwischen Anfang
April und Ende Mai (Maximum Mitte April bis Anfang Mai) durchgeführt wird. Zur
Nestlingszeit der Jungvögel zwischen Anfang Mai und Ende Juni besitzt der
Schwarzmilan einen erhöhten Nahrungsbedarf, so dass regelmäßige An- und Abflüge
vom Horst erfolgen. Die Art verlässt bereits ab Ende Juli ihr Brutgebiet, um in Afrika
südlich der Sahara zu überwintern.
Der Schwarzmilan kommt in allen Bundesländern Deutschlands vor. Ebenso wie der
Rotmilan ist die Art im Osten Bayerns und im Nordwesten Deutschlands seltener. Der
Brutbestand konzentriert sich in Baden-Württemberg hauptsächlich auf die gewässerreichen Gebiete am Ober- und Hochrhein, dem Bodensee, im Donautal und am mittleren bis
unteren Neckar. Im Schwarzwald fehlt der Schwarzmilan als Brutvogel weitgehend
(GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001). W ALZ (2000) berichtet jedoch, dass der Süd- und Hochschwarzwald vom Schwarzmilan, wenn auch in einer verhältnismäßig geringen Dichte,
besiedelt ist.
4.2.2
Verbreitung im Untersuchungsraum
Bei den Erfassungen zum Windpark Hasel konnte 2013 ein Brutplatz des Schwarzmilans,
rund 1 km südlich von Hasel am Rande eines Waldstückes, nachgewiesen werden. Die
Entfernung zum geplanten Windpark beträgt rund 3,5 km.
Bei den Erfassungen zu regelmäßig frequentierten Nahrungshabitaten und Flugwegen
konnte der Schwarzmilan mit 17 Flugbeobachtungen nachgewiesen werden (Karte 5). Bei
den meisten Erfassungsdurchgängen konnten ab Anfang April regelmäßige
Einzelbeobachtungen im Offenland südlich von Gersbach beobachtet werden. Am
16.06.2013 wurden vier Flugbewegungen dokumentiert. Die meisten Flugbewegungen
konnten im Offenland südlich von Gersbach beobachtet werden. Hier wurde auf den
Wiesen und Weiden nach Nahrung gesucht. Das Offenland bei Mettlen wurde zweimal
zur Nahrungssuche angeflogen. Im Bereich der Standorte der geplanten WEA wurden
keine Überflüge beobachtet. Einige Flugbewegungen deuten wie beim Rotmilan auf zwei
28
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
vom Schwarzmilan regelmäßig genutzte Flugkorridore hin (Wehratal über den Mettlenkopf
sowie von Glashütten über Schlechtbach zum Offenland südlich von Gersbach).
Bei landesweiten Erfassungen, die von der LUBW in Auftrag gegeben wurden, konnten
2014 in der Umgebung des geplanten Windparks (bis 6 km um die geplanten Anlagen)
drei Brutpaare des Schwarzmilans nachgewiesen werden (LUBW 2015, Datenabfrage
vom 19.01.2015). Zwei Brutplätze befanden sich in Gehölzen westlich von Hasel. Die
Entfernung zum geplanten Windpark beträgt rund 3,2 km. Ein weiterer Brutplatz befindet
sich nördlich von Schopfheim (rund 4,8 km westlich des geplanten Windparks).
5
Anzahl Überflüge
4
3
2
1
0
Mrz
Abbildung 10:
Apr
Jahreszeitliches
Mai
Auftreten
Jun
der
Jul
Überflüge
Aug
des
Schwarzmilans
im
Untersuchungsgebiet. Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage an.
4.2.3
Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
Der Schwarzmilan gilt als windkraftempfindliche Vogelart (LUBW 2013). In der
bundesweiten Schlagopferkartei (DÜRR 2015; Stand 01.06.2015) ist der Schwarzmilan mit
28 Schlagopfern gemeldet, davon 17 aus Brandenburg. Aus Baden-Württemberg liegen
keine Totfunde vor. Aus dem europäischen Ausland sind weitere 84 Totfunde an WEA
dokumentiert worden (71 x Spanien, 13 x Frankreich). Die bundesweiten tödlichen
Kollisionen mit WEA erfolgten zur einen Hälfte während der Brutzeit (13 Totfunde) und zur
anderen Hälfte während der Zugzeit im Frühjahr und im Spätsommer bis Herbst (14
Totfunde). Hinsichtlich durchziehender oder nahrungssuchender Schwarzmilane wurde
29
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
kein Meideverhalten gegenüber Windkraftanlagen festgestellt (LANGGEMACH & DÜRR
2014).
Die Brutplätze des Schwarzmilans befinden sich weiter als 3 km vom geplanten Windpark
entfernt. Hierbei werden die empfohlenen Abstandskriterien der LUBW von 1 km
zwischen dem Windpark und den Brutplätzen nicht unterschritten. Die beobachteten
Flugbewegungen im Untersuchungsgebiet lassen eine regelmäßige Nutzung des
Offenlandes erkennen, jedoch nur mit wenigen Überflügen (Karte 6). Nach den
Bewertungskriterien für die Überflüge (vgl. Kap. 2.2.1.4) ist fast im gesamten
Untersuchungsgebiet von einer geringen Konfliktintensität auszugehen. Nur für zwei
Rasterzellen im Offenland südlich von Gersbach sind mittlere Konfliktintensitäten ermittelt
worden (5 bzw. 7 Überflüge pro Rasterzelle). Über die geplanten Standorte der WEA
konnten keine Überflüge des Schwarzmilans beobachtet werden.
Es ist daher nicht von einem erhöhten Tötungsrisiko durch die geplanten WEA für den
Schwarzmilan auszugehen.
4.3
Wespenbussard (Pernis apivorus)
4.3.1
Charakterisierung der betroffenen Tierart
Der Wespenbussard bevorzugt reich strukturierte Landschaften mit altholzbestandenen
Wäldern als Bruthabitate und offenen Stellen wie Lichtungen, Wiesen, Sümpfen und
Heiden zur Nahrungssuche (SÜDBECK et al. 2005). Der Wespenbussard ist ein Freibrüter,
sein Nest ist zum Boden hin gut abgeschirmt und befindet sich meist in 15 bis 20 m Höhe
entweder in Stammnähe oder im Kronenbereich eines alten Laub- oder Nadelbaumes.
Die Reviergröße beträgt 10 bis 40 km², Jagdflüge können sich jedoch in bis zu 10 km
Entfernung vom Nest erstecken (ZIESEMER 2005). Allgemein gelten Brutpaare als sehr
territorial. Sie verteidigen das Brutrevier bis ca. 1,5 km Entfernung vom Horst. In diesem
Umkreis findet sich dann meist auch kein zweiter Horst (LFU 2009). Die Reviergröße
beträgt durchschnittlich 1 Brutpaar / 100 km² (BAUER et al. 2005). Die Siedlungsdichte
hängt maßgeblich vom Wetter im vergangenen Winter ab (Wespenmortalität), nicht aber
vom Wetter im Frühjahr (MEBS & SCHMIDT 2006). Als Langstreckenzieher kehren
Wespenbussarde frühestens ab Mitte April, meist jedoch ab Anfang Mai zu ihren
Brutplätzen zurück. Wespenbussarde leben in monogamer Saisonehe. Neugebaute
Nester haben einen Durchmesser von 65 bis 90 cm und sind 25 bis 40 cm hoch. Es
werden aber auch alte Greifvogel, Krähen- oder Kolkrabennester angenommen. Das Nest
wird laufend mit Blättern und frischen grünen Zweigen ausgepolstert (Begrünung zur
Tarnung und Pflege). Der Legebeginn fällt meist auf Ende Mai bis Mitte Juni. Ab Ende
Juni/Anfang Juli schlüpfen die Jungen. Die Nestlingsdauer beträgt weitere 35 – 48 Tage
(BAUER 2005).
Der Wespenbussard nistet in allen Lagen bis 850 m ü. NN. Er gilt als verbreiteter, aber
seltener Brutvogel in Baden-Württemberg (GLUTZ VON BLOTZHEIM 2001). Der landesweite
Bestand umfasst 200 bis 350 Brutpaare (HÖLZINGER et al. 2007).
30
Windpark Hasel / LK Lörrach
4.3.2
Fachgutachten Vögel
Verbreitung im Untersuchungsraum
Hinweise auf Fortpflanzungsstätten des Wespenbussardes konnten im Untersuchungsgebiet nicht festgestellt werden. Auch aus der weiteren Umgebung des geplanten
Windparks sind keine Vorkommen bekannt. Bei den Erfassungen der Flugbewegungen
konnte der Wespenbussard mit 15 Flugbewegungen beobachtet werden. Dabei konnten
10 Flugbeobachtungen ziehenden Wespenbussarden zugeordnet werden (Abbildung 11).
Am 17.05.2013 konnten fünf Durchzügler nördlich des Glaserkopfes in Richtung
Nordosten ziehend beobachtet werden. Zum Herbstzug überflogen fünf Wespenbussarde
in entgegengesetzter Richtung das Untersuchungsgebiet. Hierbei wurde ebenfalls eine
Route nördlich des Glaserkopfes genutzt.
Zur Brutzeit wurden insgesamt 5 Überflüge im Untersuchungsgebiet festgestellt (Mitte
Juni bis Anfang Juli und Anfang August, Abbildung 11). Sie verteilen sich hauptsächlich
auf das Offenland südlich von Gersbach (Karte 7). Dabei konnten keine
reviermarkierenden Verhaltensweisen festgestellt werden. Wiederholt genutzte Flugrouten
befinden sich wie beim Rotmilan von Glashütten über Schlechtbach zum Offenland
südlich von Gersbach sowie vom Wehratal über das Offenland bei Mettlen.
6
Anzahl Überflüge
5
4
3
2
1
0
Mrz
Abbildung 11:
Apr
Jahreszeitliches
Mai
Auftreten
Jun
der
Jul
Überflüge
Aug
des
Wespenbussards
im
Untersuchungsgebiet. Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage an.
31
Windpark Hasel / LK Lörrach
4.3.3
Fachgutachten Vögel
Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
Der Wespenbussard gilt als windkraftempfindliche Vogelart (LUBW 2013), da
Wespenbussarde zur Reviermarkierung über ihrem Revier kreisen und so auch in die
kritischen Höhen der Rotoren geraten können. Über ein Meideverhalten von brütenden
Wespenbussarden gegenüber Windparks berichten MÖCKEL & WIESNER (2007).
Beobachtungen in Österreich ließen hingegen kein Meideverhalten beim Wespenbussard
erkennen (TRAXLER et al. 2004). In der bundesweiten Schlagopferkartei (DÜRR 2015;
Stand 01.06.2015) ist der Wespenbussard mit 7 Schlagopfern gemeldet. Aus BadenWürttemberg liegen keine Totfunde vor. Aus dem europäischen Ausland sind weitere 8
Totfunde an WEA aus Spanien dokumentiert worden. Die Funddaten der bundesweiten
Opfer verteilen sich auf die Monate Mai bis August.
Die wenigen Einzelbeobachtungen im Juni und Juli sowie im August 2013 zeigen, dass
sich in der Umgebung der geplanten WEA keine Fortpflanzungsstätten (Nester) des
Wespenbussardes befinden. Bei den Beobachtungen konnten keine reviermarkierenden
Verhaltensweisen (Balzflug, Revierkampf) festgestellt werden. Es ist davon auszugehen,
dass es sich um Nahrungssuchflüge und Transferflüge von weiter entfernt siedelnden
Tieren gehandelt hat. Die Jagdgebiete sind regelmäßig bis zu 3 bis 6 km vom Horst
entfernt, gelegentlich auch bis zu 10 km (ZIESEMER 1999).
Aufgrund fehlender Hinweise von besetzten Nestern und nur geringer Flugaktivität im
Untersuchungsgebiet ist davon auszugehen, dass der geplante Windpark keine
signifikante Erhöhung des Kollisionsrisikos des Wespenbussardes hervorrufen wird.
4.4
Wanderfalke (Falco peregrinus)
4.4.1
Charakterisierung der betroffenen Tierart
Der Wanderfalke kommt in unterschiedlichen Natur- und Kulturlandschaften mit
geeigneten Nistmöglichkeiten wie Felsen vor. So brütet er sowohl an Steilküsten als auch
im Tiefland, in Mittelgebirgslandschaften sowie in den unteren Stufen der Alpen.
Neuerdings siedelt er aber auch in Städten mit möglichst ganzjährig hohem
Nahrungsangebot (Vogelbeute im freien Luftraum) und hohen Gebäuden (> 25 m Höhe)
als mögliche Ersatzquartiere. Der Jahreslebensraum eines Wanderfalkenpaares beträgt
rund 30 km². Die meisten Jagdflüge finden im Nahbereich des Horstes bis 3 km
Entfernung statt (MEBS & SCHMIDT 2006).
Wanderfalken sind überwiegend Freibrüter, jedoch auch Nischen, Spalten, Halbhöhlen
und Höhlen werden besiedelt. Die Brutplatzwahl variiert in Abhängigkeit von den
Brutmöglichkeiten. Neben Felsbrütern, die sowohl an hohen Steilhängen mit Felsklippen
von > 10 m Höhe, mit freiem Anflug zu den Brutplätzen aber auch in Steinbruchwänden
nisten, sind auch Baumbrüter als Nachnutzer von Nestern anderer Greifvögel bekannt.
Heute erschließen sich die Vögel verstärkt neue Nisthabitate an markanten, meist isoliert
32
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
stehenden Gebäuden, wie z.B. Kirchen, Industrieanlagen aller Art, Großbrücken sowie
Funk- und Sendetürme.
Wanderfalken führen eine monogame Saisonehe, bei isolierten Vorkommen sind auch
Dauerehen bekannt. Als Standvogel erfolgt eine meist ganzjährige Nistplatzbesetzung.
Bereits ab Mitte Januar bis Mitte April findet die Balz statt. Allgemein herrscht eine
ausgeprägte Nistplatztreue, der Wechsel des Brutplatzes erfolgt wenn möglich im selben
Revier. Meist erfolgt eine Jahresbrut. Legebeginn ist meist ab Ende Februar,
hauptsächlich jedoch ab Mitte März bis Ende April, mitunter erfolgen bis Mitte Mai auch
Nachgelege. Männchen und Weibchen brüten. Die Nestlingsdauer beträgt 5 bis 7
Wochen.
Sowohl auf Bundesebene als auch in Baden-Württemberg gilt die Art dank umfangreicher
Schutzmaßnahmen nicht mehr als gefährdet. Im Schwarzwald kommt der Wanderfalke
vor allen Dingen in steilen, felsdurchsetzten Talhängen vor.
4.4.2
Verbreitung im Untersuchungsraum
Der Wanderfalke besitzt einen langjährig genutzten Brutplatz an einem mit Felsen
durchsetztem Wehratalhang rund 1,8 km südöstlich des geplanten Windparks (AGF BW
2014). Bei den Erfassungen, die im Rahmen der Planungen zum PSW Atdorf
durchgeführt wurden, konnte 2010 ein Brutplatz westlich des Wehrastausees
dokumentiert werden (rund 3,0 km südöstlich des geplanten Windparks). Vermutlich
handelt es sich um einen Ausweichhorst des ansässigen Brutpaares.
Bei den Erfassungen der Flugbewegungen von windkraftempfindlichen Vogelarten konnte
der Wanderfalke mit fünf Überflügen zwischen Ende April und Ende Juni beobachtet
werden (Abbildung 12, Karte 8). Die Überflüge erfolgten über den Wehratalhängen und
über dem Offenland bei Mettlen sowie südlich von Gersbach. Über den geplanten WEAStandorten konnten keine Überflüge beobachtet werden.
4.4.3
Fachgutachterliche Einschätzung des Vorkommens regelmäßig
frequentierter Nahrungshabitate und Flugwege
Der Wanderfalke gilt als windkraftempfindliche Vogelart (LUBW 2013), da Wanderfalken
aus dem hohen Luftraum jagen und so regelmäßig in die kritischen Höhen der Rotoren
geraten. In der bundesweiten Schlagopferkartei (DÜRR 2015; Stand 01.06.2015) ist der
Wanderfalke mit 10 Schlagopfern gemeldet. Aus Baden-Württemberg liegen keine
Totfunde vor. Aus dem europäischen Ausland sind weitere 10 Totfunde an WEA
dokumentiert worden (6 x Spanien, 2 x Belgien, 1 x Österreich und 1 x Schottland).
Es wird davon ausgegangen, dass der Betrieb der geplanten WEA keine nachteiligen
Auswirkungen auf den Wanderfalken haben wird. Die beobachteten Flugbewegungen
zeigen, dass das Untersuchungsgebiet nur selten vom Wanderfalken genutzt wurde.
Überflüge über die Bereiche der geplanten WEA konnten nicht festgestellt werden. Der
langjährig genutzte Brutplatz befindet sich rund 1,8 km vom geplanten Windpark entfernt.
33
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
5
Anzahl Überflüge
4
3
2
1
0
Mrz
Abbildung 12:
Apr
Mai
Jun
Jul
Aug
Jahreszeitliches Auftreten der Überflüge des Wanderfalkens im Untersuchungsgebiet.
Rote Kreise zeigen die Beobachtungstage an.
4.5
Weitere windkraftempfindliche Arten
Die Datenrecherche und die Erfassungen zum geplanten Windpark erbrachten den
Nachweis von drei weiteren windkraftempfindlichen Vogelarten. Für diese werden keine
nachteiligen Wirkungen durch den geplanten Windpark erwartet. Es handelt sich um
folgende Arten (Karte 8):
• Alpensegler
• Schwarzstorch
• Weißstorch
Der Alpensegler wurde bei den Erfassungen zu den Überflügen windkraftempfindlicher
Vogelarten am 13.07.2013 über dem Offenland südlich Gersbach als Nahrungsgast
beobachtet. Die nächsten Brutplätze befinden sich in Freiburg, Emmendingen, Basel
(Schweiz), Muhlhouse (Frankreich), Lörrach und Waldshut-Tiengen. Sämtliche Brutplätze
befinden sich weiter als 20 km vom geplanten Windpark entfernt. Bei der Nahrungssuche
ist der Alpensegler wenig wählerisch und jagt im offenen Luftraum über Städten, Wäldern
und Wiesen. Aufgrund der Entfernung der bekannten Brutplätze zum geplanten Windpark,
sind keine nachteiligen Auswirkungen auf den Alpensegler zu erwarten. Das
Untersuchungsgebiet zählt nicht zu einem regelmäßig aufgesuchten Jagdgebiet der Art.
Der Schwarzstorch wurde bei den Erfassungen zum geplanten Windpark Hasel dreimal
(09.05., 9.06.2013 und 15.03.2014) mit jeweils einem Individuum über der Wehra im
Westen des Untersuchungsgebietes kreisend in Richtung Nordosten ziehend beobachtet.
34
Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
Es könnte sich um späte Zugvögel gehandelt haben. Die Zugzeit des Schwarzstorches
erstreckt sich in Baden-Württemberg von Anfang März bis Ende Mai, selten auch bis Mitte
Juni (HÖLZINGER & BAUER 2011). Dabei zieht der Schwarzstorch überwiegend einzeln
oder zu zweit. Auch KÜSTER (2005) nennt das Wehratal als Zugroute u.a. des
Schwarzstorches. Kollisionen des Schwarzstorches mit den geplanten WEA sind nicht zu
erwarten. Fliegende Schwarzstörche können bei auftretenden WEA eine Kurskorrektur
durchführen, so dass der Windpark in sicherer Entfernung umflogen wird (BRAUNEIS
1999). Konflikte mit WEA treten beim Schwarzstorch grundsätzlich eher in den
Brutgebieten auf und weniger auf dem Zug. Neu errichtete Windparks führen beim
Schwarzstorch zu einer Lebensraumentwertung, so dass Nahrungsgebiete und Brutplätze
gemieden werden. Die Art ist weniger von Kollisionen betroffen. In der bundesweiten
Schlagopferkartei (DÜRR 2015; Stand 01.06.2015) ist der Schwarzstorch nur mit zwei
Schlagopfern gemeldet. Aus dem europäischen Ausland sind ebenfalls nur wenige
Totfunde an WEA dokumentiert worden (3 x Spanien, 1 Frankreich).
In Schopfheim befindet sich ein langjährig genutzter Brutplatz des Weißstorches rund
6,3 km westlich des geplanten Windparks (LUBW 2013). Günstige Nahrungsgebiete
befinden sich auf dem Grünland entlang des angrenzenden Flusses Wiese. Der
Weißstorch konnte bei den Felderfassungen zum geplanten Windpark Hasel nicht
festgestellt werden. Da das Untersuchungsgebiet nicht zu den bevorzugten
Nahrungsräumen des Weißstorches zählt, sind Kollisionen mit den geplanten WEA kaum
zu erwarten.
Das im Schwarzwald vorkommende Auerhuhn wurde bei den Erfassungen im
Untersuchungsgebiet nicht festgestellt. Das Untersuchungsgebiet ist für die Art wenig
geeignet. Die nächsten Auerhuhn-relevanten Flächen befinden sich auf dem Rohrenkopf
rund 4 km nördlich des Windparks und bei Herrischried rund 6 km östlich des Windparks
(Abbildung 13, FVA 2012). Diese Flächen sind jedoch hinsichtlich des Auerhuhns weniger
problematisch (Kategorie 3, FVA 2012). Die windhöffigen Bereiche im Bereich des
Windparks Hasel wurden mit der Kategorie 4 bewertet. Sie werden „von Auerhühnern
aktuell und mit großer Wahrscheinlichkeit auch künftig nicht genutzt. Eine Bebauung
durch Windkraftanlagen ist aus Sicht des Auerhuhnschutzes unbedenklich“ (FVA 2012).
35
Windpark Hasel / LK Lörrach
Abbildung 13:
Auerhuhn-relevante windhöffige Flächen in der Umgebung des Windparks Hasel
(Quelle: FVA 2012).
36
Fachgutachten Vögel
Windpark Hasel / LK Lörrach
5
Fachgutachten Vögel
Fachgutachterliche Einschätzung der Rastvogelbestände
Das Untersuchungsgebiet bietet Rastvögeln keine besonders bedeutsamen Strukturen
wie naturnahe Seen oder großflächige Feuchtgebiete. Die von Singvögeln genutzten
Wiesen und Weiden (z.B. von Feldlerchen, Drosseln genutzt) und Gehölzstrukturen (z.B.
von Finken genutzt) sind großflächig auch in der Umgebung vorhanden, so dass die
Bereiche im Untersuchungsgebiet keine essentiellen Strukturen für die Arten darstellen.
Demnach sind erhebliche Auswirkungen auf Rastvogelbestände durch den geplanten
Windpark nicht zu erwarten.
37
Windpark Hasel / LK Lörrach
6
Fachgutachten Vögel
Zusammenfassung
Die EnBW Windkraftprojekte GmbH plant an einem Standort bei Hasel (Landkreis
Lörrach) die Errichtung von bis zu fünf Windenergieanlagen (WEA).
Zur Beurteilung des Konfliktpotentials mit Vögeln wurde eine Bestandserfassung
durchgeführt. Die Erfassung der Vögel erfolgte auf Basis des Scopings vom 13.03.2013.
Dabei wurden bei der Erfassung der Vögel folgende Methoden angewandt:
• Datenrecherche
• Erfassung von Brutvorkommen nicht windkraftempfindlicher Vogelarten
• Erfassung von Brutvorkommen windkraftempfindlicher Vogelarten
• Erfassung regelmäßig frequentierter Nahrungshabitate
kollisionsgefährdeter windkraftempfindlicher Vogelarten
und
Flugwege
• Erfassung von Rastvögeln
Bei dem geplanten Windpark bestehen folgende windkrafttypische Wirkfaktoren:
• betriebsbedingte Kollisionen
• bau- und anlagebedingte Verluste und Beeinträchtigungen von Lebensräumen
Insgesamt konnten bei den Erfassungen 35 nicht windkraftempfindliche Brutvogelarten im
Bereich der geplanten Anlagenstandorte nachgewiesen werden. Artenschutzrechtliche
Verbotstatbestände in Bezug auf nicht windkraft-empfindliche Vogelarten sind nach
Durchführung von vorgezogenen Ausgleichsmaßnahmen (im Sinne von CEF) nicht zu
erwarten. Die Vermeidungs- und CEF-Maßnahmen sind in der speziellen artenschutzrechtlichen Prüfung (saP, Genehmigungsantrag Anlage 4) detailliert beschrieben
und werden in den Landschaftspflegerischen Begleitplan (LBP, Genehmigungsantrag
Anlage 7) übernommen.
Im Umkreis von 1 km um die geplanten Anlagen konnten keine Fortpflanzungsstätten
windkraftempfindlicher Vogelarten nachgewiesen werden. Überflüge konnten von
insgesamt 6 kollisionsgefährdeten windkraftempfindlichen Arten dokumentiert werden. Es
handelt sich um folgende Arten:
• Rotmilan
• Schwarzmilan
• Wespenbussard
• Wanderfalke
• Schwarzstorch
• Alpensegler
Bei den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen windkraftempfindlichen Vogelarten ist
nicht von einem signifikant erhöhten Tötungsrisiko durch Kollisionen mit den
Windenergieanlagen auszugehen.
Erhebliche Auswirkungen auf Rastvogelbestände durch den geplanten Windpark sind
ebenfalls nicht zu erwarten.
38
Windpark Hasel / LK Lörrach
7
Fachgutachten Vögel
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Windpark Hasel / LK Lörrach
Fachgutachten Vögel
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zwei Jäger im Verborgenen: Was hat die Telemetrie Neues gebracht? Egretta 42: 4056.
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