Windenergiepark Styrumer Ruhrbogen Mülheim, den 6.05.2015 Wo bleibt der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren? Die Bürger in Oberhausen-Alstaden sind sehr besorgt über das Vorhaben der Stadt Mülheim, im Styrumer Ruhrbogen einen Windenergiepark einzurichten. Nur zu einem geringen Teil werden dadurch Bürger im Norden von Mülheim-Speldorf und im äußersten Westen von Mülheim-Styrum betroffen sein. Auch Duisburg fällt nur mit geringen Teilen im Norden von Duissern in die Gefährdungszone der geplanten Windkraftenergieanlagen (WEA´s). Vor allem trifft es Oberhausen-Alstaden Tausende von Bürgern in dem gesamten südlichen Teil bis Franzenkamp, Antonius-Platz, Landwehr, Hiberniastraße, Kewerstraße. Am Montag, den 27. April 2015 lud der Bürgerring-Alstaden zu einer Versammlung ein unter dem Motto „Aktiv gegen den Bau von Windrädern vorgehen“. Ca. 60 Bürger folgten dieser Einladung. AfD-Mitglied im Mülheimer Ausschuss für Umwelt und Energie Werner Große berichtete über den Entscheidungsstand. Weiterhin informierte er über die Anfrage der AfD über die Gefahren von Windkraftanlagen vom 27.03.2015. Bekräftigt wurden seine Ausführungen durch den Artikel in der WAZ vom 28.04.2015 „Windkraftanlagen sorgen für Wirbel“. Dort wird in aller Klarheit ausgeführt: „Alle Prüfungen sind abgeschlossen, Baurecht geschaffen und die Ausschreibung läuft auch bereits. Noch bis Ende Juni 2015 können sich interessierte Betreiber bewerben.“ Die geplanten WEA´s werden incl. Rotor eine Höhe von ca. 180 Metern erreichen. Nach einer vorliegenden „Machbarkeitsstudie zur Wirkungen von Infraschall“ 2014, Seiten 57ff des Umweltbundesamtes und dem Positionspapier „Zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ der Ärzte für Immissionsschutz (AEFIS) ist eine Schutzzone um die WEA`s in einem Umkreis der 10-fachen Höhe der Anlage erforderlich. Im Bundesland Bayern hat man dieser Erfordernis in der Bauordnung bereits Rechnung getragen. Für den Windenergiepark heißt das, dass sich im Umkreis von 1,8 km um die WEA keine Wohngebäude befinden dürfen. Das ist bei weitem nicht der Fall, der Standort Styrumer Ruhrbogen scheidet damit aus! In dem Sachstandsbericht vom 24.10.2014 wird ausgeführt, dass – nach artenschutzrechtlichen Prüfungen – der Vogelschutz, der Schutz von Fledermäusen und Amphibien der Errichtung und dem Betrieb der geplanten WEA´s nicht entgegensteht. Doch wo bleibt die „artenschutzrechtliche Prüfung“ für die Menschen??? Die Klimaschutzziele der Stadt haben sicherlich einen hohen Stellenwert, aber nach Auffassung der AfD dürfen diese nicht über den Schutz der Bürger vor gesundheitlichen Gefahren gesetzt werden – auch und gerade wenn sie vorwiegend in Oberhausen wohnen!
© Copyright 2024 ExpyDoc