Presseerklärung - AfD Mülheim an der Ruhr

Windenergiepark Styrumer Ruhrbogen
Mülheim, den 6.05.2015
Wo bleibt der Schutz der Bevölkerung vor gesundheitlichen Gefahren?
Die Bürger in Oberhausen-Alstaden sind sehr besorgt über das Vorhaben der Stadt
Mülheim, im Styrumer Ruhrbogen einen Windenergiepark einzurichten. Nur zu einem
geringen Teil werden dadurch Bürger im Norden von Mülheim-Speldorf und im
äußersten Westen von Mülheim-Styrum betroffen sein. Auch Duisburg fällt nur mit
geringen Teilen im Norden von Duissern in die Gefährdungszone der geplanten
Windkraftenergieanlagen (WEA´s). Vor allem trifft es Oberhausen-Alstaden Tausende
von Bürgern in dem gesamten südlichen Teil bis Franzenkamp, Antonius-Platz,
Landwehr, Hiberniastraße, Kewerstraße.
Am Montag, den 27. April 2015 lud der Bürgerring-Alstaden zu einer Versammlung
ein unter dem Motto „Aktiv gegen den Bau von Windrädern vorgehen“. Ca. 60 Bürger
folgten dieser Einladung. AfD-Mitglied im Mülheimer Ausschuss für Umwelt und
Energie Werner Große berichtete über den Entscheidungsstand. Weiterhin
informierte er über die Anfrage der AfD über die Gefahren von Windkraftanlagen vom
27.03.2015. Bekräftigt wurden seine Ausführungen durch den Artikel in der WAZ vom
28.04.2015 „Windkraftanlagen sorgen für Wirbel“. Dort wird in aller Klarheit
ausgeführt: „Alle Prüfungen sind abgeschlossen, Baurecht geschaffen und die
Ausschreibung läuft auch bereits. Noch bis Ende Juni 2015 können sich interessierte
Betreiber bewerben.“
Die geplanten WEA´s werden incl. Rotor eine Höhe von ca. 180 Metern erreichen.
Nach einer vorliegenden „Machbarkeitsstudie zur Wirkungen von Infraschall“ 2014,
Seiten 57ff des Umweltbundesamtes und dem Positionspapier „Zu Gesundheitsrisiken beim Ausbau der erneuerbaren Energien“ der Ärzte für Immissionsschutz
(AEFIS) ist eine Schutzzone um die WEA`s in einem Umkreis der 10-fachen Höhe
der Anlage erforderlich. Im Bundesland Bayern hat man dieser Erfordernis in der
Bauordnung bereits Rechnung getragen. Für den Windenergiepark heißt das, dass
sich im Umkreis von 1,8 km um die WEA keine Wohngebäude befinden dürfen. Das
ist bei weitem nicht der Fall, der Standort Styrumer Ruhrbogen scheidet damit aus!
In dem Sachstandsbericht vom 24.10.2014 wird ausgeführt, dass – nach artenschutzrechtlichen Prüfungen – der Vogelschutz, der Schutz von Fledermäusen und
Amphibien der Errichtung und dem Betrieb der geplanten WEA´s nicht
entgegensteht. Doch wo bleibt die „artenschutzrechtliche Prüfung“ für die
Menschen???
Die Klimaschutzziele der Stadt haben sicherlich einen hohen Stellenwert, aber nach
Auffassung der AfD dürfen diese nicht über den Schutz der Bürger vor
gesundheitlichen Gefahren gesetzt werden – auch und gerade wenn sie vorwiegend
in Oberhausen wohnen!