Niederschrift Konstituierende Sitzung

Zahl: 437-0/2015
N i e d e r s c h r i f t
aufgenommen am Freitag, dem 27.03.2015 anlässlich der konstituierenden Sitzung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach im Bildungszentrum Bad
Eisenkappel.
Anwesend:
Bürgermeister:
Franz Josef Smrtnik, 9135 Trögern 8
Anwesende:
Elisabeth Lobnik, Bakk. 9135 Bad Eisenkappel 157
Gabriel Hribar, 9135 Trögern 5
Christian Varch, 9135 Bad Eisenkappel 220
Franz Kummer;9135 Zauchen 70
Mag. Jana Kacianka; Bad Eisenkappel 6/1
Michael Arbeitstein, 9135 Rechberg 42
Josef Orasche, 9135 Leppen 34
Mag. Dr. Andreas Jerlich MSc, 9135 Bad Eisenkappel 59
Majda Furjan-Kutschnig, 9135 Ebriach 125
Hans Georg Lopar; 9135 Vellach 61
Peter Koschlak, 9135 Bad Eisenkappel 330
Richard Županc, 9135 Vellach 45
Wilhelm Ošina, 9135 Leppen 57
Evelin Pircer, 9135 Vellach 64
Bernard Smrtnik; 9135 Vellach 158/1/5
Christian Morosz; 9135 Vellach 128/1
Gertraud Urschitz; 9135 Bad Eisenkappel 74/3
Harald Persche; 9135 Bad Eisenkappel 127/1
Sitzungsbeginn: 17.30 Uhr
Tagesordnung/dnevni red:
1. Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3
K-AGO
2. Angelobung des neugewählten Bürgermeisters gemäß § 25 Abs. 1 K-AGO
3. Angelobung der Ersatzmitglieder des Gemeinderates gemäß § 21 Abs. 4 KAGO
4. Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des
Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 24 K-AGO
5. Angelobung der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des
Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 25 K-AGO
6. Bildung und Wahl der Ausschüsse gemäß § 26 K-AGO
7. Aufteilung der Aufgaben des Bürgermeisters gem. § 69 Abs. 4 K-AGO
8. Verordnung gemäß § 29 K-AGP; Entschädigung
9. Neubestellung eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der
Grundverkehrskommission
10. Nominierung eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der
Ortsbildpflegekommission.
1. Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß § 21
Abs. 3 K-AGO
Der Bürgermeister verliest folgende Gelöbnisformel:
“Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu
halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine
Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und
Gewissen zu fördern.”
„Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom
upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval
svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal
blagor občine.“
Danach ruft er jedes einzelne Mitglied des Gemeinderates mit dem Namen auf. Die
Mitglieder nehmen das Gelöbnis vor dem Gemeinderat mit den Worten „Ich gelobe“
an und bestätigen dies mit nachstehender Unterschrift.
NAME
PARTEI
SMRTNIK Franz Josef
EL
LOBNIK Elisabeth, Bakk
SPÖ
HRIBAR Gabriel
EL
VARCH Christian
SPÖ
KUMMER Franz
ÖVP
Mag. KACIANKA Jana
EL
ARBEITSTEIN Michael
SPÖ
ORASCHE Josef
EL
JERLICH Andreas, Mag. Dr. MSc SPÖ
FURJAN-KUTSCHNIG Majda
EL
LOPAR Hans Georg
FPK
KOSCHLAK Peter
SPÖ
ŽUPANC Richard
ÖVP
OŠINA Wilhelm
EL
PIRČER Evelin
SPÖ
SMRTNIK Bernard
EL
MOROSZ Christian
SPÖ
URSCHITZ Gertraud
EL
PERSCHE Harald
SPÖ
UNTERSCHRIFT
2. Angelobung des neugewählten Bürgermeisters gemäß § 25 Abs. 1 KAGO
Der nach § 84 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002,
LGBl. Nr. 32/2002 idF LGBl. Nr. 85/2013, von der Gemeindewahlbehörde zum
Bürgermeister erklärte Wahlwerber ist gemäß § 25 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen
Gemeindeordnung 1998, LGBl. Nr. 66/1998 idF LGBl. Nr. 3/2015, vor dem
Gemeinderat anzugeloben. Das Gelöbnis ist in die Hand des Bezirkshauptmannes oder
eines von ihm aus dem Kreis der rechtskundigen Bediensteten der
Bezirkshauptmannschaft bestimmten Vertreters abzulegen. Mit der Angelobung
beginnt das Amt des neu gewählten Bürgermeisters.
Zu dieser Sitzung wurde der Bezirkshauptmann eingeladen welcher die Angelobung
wie folgt vornahm.
Herr Franz Josef Smrtnik, wurde von der Gemeindewahlbehörde am 1. März 2015 als
Bürgermeister der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach für gewählt erklärt. Ich
ersuche dich daher, vor dem Gemeinderat in die Hand des Bezirkshauptmannes das im
§ 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen.
“Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu
halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine
Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und
Gewissen zu fördern.”
„Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom
upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval
svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal
blagor občine.“
Der Vorsitzende:
..............................................
Franz Josef Smrtnik
Der Bezirkshauptmann
...........................................
Mag. Gerd Klösch
3. Angelobung der Ersatzmitglieder des Gemeinderates gemäß § 21 Abs. 4
K-AGO
Gemäß § 21 Abs. 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 – K-AGO,
LGBl. Nr. 66/1998 idF LGBl. Nr. 3/2015, sind in der ersten Sitzung des
Gemeinderates zumindest so viele Ersatzmitglieder des Gemeinderates anzugeloben,
als die einzelnen Gemeinderatsparteien Mitglieder im Gemeinderat haben. Von der
Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach sind alle Ersatzmitglieder zur gegenständlichen
Sitzung eingeladen worden.
Der Bürgermeister verliest folgende Gelöbnisformel:
“Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu
halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine
Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und
Gewissen zu fördern.”
„Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom
upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval
svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal
blagor občine.“
Danach ruft er jedes einzelne Ersatzmitglied des Gemeinderates mit dem Namen auf.
Die anwesenden Ersatzmitglieder nehmen das Gelöbnis vor dem Gemeinderat mit den
Worten „Ich gelobe“ an und bestätigen dies mit nachstehender Unterschrift.
NAME
KOGOJ Herbert
PARTEI
EL
WURM Willibald Robert
EL
BRUMNIK Sonja
EL
PASTERK Daniel
EL
AUPRICH Zita
EL
SMRTNIK Dominik
EL
ORASCHE Silvia
EL
KUTSCHNIG Engelbert
EL
PAULITSCH Irmgard
EL
UNTERSCHRIFT
NAME
OŠINA Andre
PARTEI
EL
SMRTNIK Toni
EL
PODGORSCHEK Maria
EL
Dr. KACIANKA Reinhard
EL
KUTSCHNIG Roman Johann
EL
LIPUŠ Alexandra
EL
OŠINA Damijan
EL
SMRTNIK-DOUJAK Maria
EL
KARNIČAR Andreas
EL
HRIBAR-MARKO Sonja,
MSc
URBANTSCHITSCH
Heinrich
KARNIČAR Johann
EL
SMRTNIK Matej
EL
LAZAREVIĆ Hilda
EL
NAME
OJSTER Andreas
PARTEI
SPÖ
KOSCHLAK Friederike
SPÖ
LAMPRECHT Jürgen, Ing.
SPÖ
LOBNIK Manuela
SPÖ
SADOVNIK Raimund
SPÖ
MALLE Thomas
SPÖ
KARNIČAR Daniela
SPÖ
SMOLNIK Karin Silke
SPÖ
UNTERSCHRIFT
EL
EL
UNTERSCHRIFT
NAME
KOPASIČ Robert
PARTEI
SPÖ
OSOJNIK Christian
SPÖ
LAMPRECHT Nicole
SPÖ
NEIBERSCH Anton
SPÖ
ČEMBIĆ Hanadi
SPÖ
OSOJNIK Friedrich
SPÖ
ROMANO Christian
SPÖ
SLUGA Simone
SPÖ
SILA Markus
SPÖ
STIRN Alexandra, Mag.
SPÖ
KREUTER Karl
SPÖ
KALAN Friedrich
SPÖ
KOGOJ Anton
SPÖ
JAN Kevin
SPÖ
SCHWARZ Wolfgang
SPÖ
ARBEITSTEIN Tanja
SPÖ
MALLE Helmut, Ing.
SPÖ
SZABO Konrad
MARCHL Christina
SPÖ
SPÖ
BEVC Paul
SPÖ
KOSCHLAK Christian
SPÖ
HALLER Dietfried, Dr.
SPÖ
UNTERSCHRIFT
NAME
PARTEI
WUTTE Roman
ÖVP
DOLINSEK Jakob
ÖVP
KOROTAJ Markus
ÖVP
BESSER Helfried
ÖVP
POTOTSCHNIGG Alice
ÖVP
Ing. HILGENFELD Wilhelm
ÖVP
LIPPUSCH Daniel-Markus
ÖVP
KUCHAR Johann
ÖVP
PIRKER Rozalija
ÖVP
GRUBELNIK Thomas
ÖVP
LIPUSCH Bernhard
ÖVP
JERLICH Johannes
ÖVP
ŽUPANC Sandro
ÖVP
TSCHAS Theobald
ÖVP
MICHEUZ Leo
ÖVP
ILGO Katrin
ÖVP
JERLICH Friederike
ÖVP
STRUTZMANN Evelin
ÖVP
GRUBELNIK Wilhelm
ÖVP
GRUBELNIK Richard
ÖVP
PIRKER Karl
ÖVP
JERLICH Franziska
ÖVP
REINWALD Wolfgang
ÖVP
UNTERSCHRIFT
NAME
PARTEI
SONNBERGER Wolfgang,
Ing.
SCHUIKI Konrad
ÖVP
WIESER Johanna
ÖVP
LAMPRECHT Bernhard
Mag.(FH)
THURN-VALSASSINA
Johannes
SPORN Sigrid
ÖVP
KONRAD Roland
ÖVP
RASPOTNIG Gerhard
ÖVP
LAMPRECHT Gottfrieda
ÖVP
UNTERSCHRIFT
ÖVP
ÖVP
ÖVP
Ing. NEČEMER Ingomar Josef ÖVP
KURASCH Valerija
ÖVP
WELZ Adolf
ÖVP
LIPPUSCH Paul
ÖVP
NAME
PARTEI
KRISTAN Wolfgang
FPÖ
KAMPNER Kerstin
FPÖ
SMERTNIK Melanie
FPÖ
LOPAR Hildegard
FPÖ
ZENKER Ingeborg
FPÖ
KURASCH Stephan
FPÖ
KUMMER Patrick
FPÖ
UNTERSCHRIFT
4. Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des
Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 24 K-AGO
Die Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des
Gemeindevorstandes wird entsprechend den Bestimmungen der K-AGO in der
konstituierenden Sitzung des neugewählten Gemeinderates durchgeführt.
Die Beschlussfähigkeit wird gemäß § 38 K-AGO festgestellt.
a) Feststellung der Anzahl der Mitglieder
Der Vorsitzende verliest die Bestimmungen des § 22 K-AGO über die
Zusammensetzung des Gemeindevorstandes, welche lauten:
Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister und zwei Vizebürgermeistern
und in Gemeinden mit 19 Gemeinderatsmitgliedern aus weiteren zwei Mitgliedern,
zumal die Gesamtanzahl lt. K-AGO aus 5 Mitgliedern besteht.
Der Bürgermeister ist in die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes nur
dann einzurechnen, wenn er einer Gemeinderatspartei angehört, die Anspruch auf
Vertretung im Gemeindevorstand hat (§ 24 Abs. 1 K-AGO). Dies ist im Falle der
Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach auf Grund des Wahlergebnisses so gegeben.
Somit wird festgestellt, dass der Gemeindevorstand aus fünf Mitgliedern besteht.
Der Vorsitzende stellt hierauf die auf jede Gemeinderatspartei unter Einrechnung des
gewählten Bürgermeisters entfallende Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes
und deren Ersatzmitglieder gemäß § 24 Abs. 1 K-AGO in folgender Weise fest:
Auf die Gemeinderatspartei Bürgermeister župan SMRTNIK Franz Josef
Eisenkappler Liste Kapelška lista EL entfallen 2 Mitglieder des
Gemeindevorstandes.
Auf die Gemeinderatspartei Elisabeth Lobnik – Sozialdemokratische Partei
Österreichs, SPÖ entfallen 2 Mitglieder des Gemeindevorstandes.
Auf die Gemeinderatspartei Liste Franz Kummer ÖVP entfällt 1 Mitglied des
Gemeindevorstandes.
b)
Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder
Der Vorsitzende erklärt sodann aufgrund der eingebrachten Wahlvorschläge
nachstehende Mitglieder des Gemeinderates als Vizebürgermeister, sonstige
Mitglieder des Gemeindevorstandes und Ersatzmitglieder für gewählt:
1.
Vizebürgermeister:
Ersatzmitglied:
Gabriel Hribar, EL
Bernard Smrtnik, EL
2.
Vizebürgermeisterin:
Ersatzmitglied:
Elisabeth Lobnik, Bakk., SPÖ
Evelin Pirčer, SPÖ
Sonstiges Mitglied des
Gemeindevorstandes:
Ersatzmitglied:
Mag. Dr. MSc Andreas Jerlich, SPÖ
Michael Arbeitstein, SPÖ
Sonstiges Mitglied des
Gemeindevorstandes:
Ersatzmitglied:
Franz Kummer, ÖVP
Županc Richard, ÖVP
5. Angelobung der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des
Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 25 K-AGO
a) Angelobung der Vizebürgermeister
Die Vizebürgermeister, legen sodann vor dem Gemeinderat in die Hand des
Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab.
Gelöbnis:
“Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu
halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine
Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und
Gewissen zu fördern.”
„Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom
upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval
svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal
blagor občine.“
b) Angelobung der der sonstigen Gemeindevorstandsmitglieder
Die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ersatzmitglieder legen
sodann vor dem Gemeinderat in die Hand des Bürgermeisters das im § 21 Abs. 3 KAGO vorgeschriebene Gelöbnis ab.
Gelöbnis:
“Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu
halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine
Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende
Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und
Gewissen zu fördern.”
„Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom
upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval
svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal
blagor občine.“
Die Niederschrift wird hierauf vom Vorsitzenden und dem Bezirkshauptmann
unterfertigt.
Der Vorsitzende:
..............................................
Franz Josef Smrtnik
6.
Der Bezirkshauptmann
...........................................
Mag. Gerd Klösch
Bildung und Wahl der Ausschüsse gemäß § 26 K-AGO
Nach § 26 K-AGO hat der Gemeinderat mit Mehrheit die Zahl der erforderlichen
Ausschüsse, ihren Wirkungskreis und die Zahl ihrer Mitglieder festzusetzen. Ein
Ausschuss muss mindestens drei Mitglieder haben.
Der Gemeinderat hat jedenfalls einen Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung
(Kontrollausschuss) festzusetzen. Die Zahl der Mitglieder des Kontrollausschusses hat
der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes und zu entsprechen. Dies bedeutet,
dass der Kontrollausschuss in der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach mit fünf
Mitgliedern zu besetzen ist.
Das Recht auf Erbringung des Wahlvorschlages für den Kontrollausschussobmann hat
gemäß § 26 Abs. 4 K-AGO die stärkste nicht im Gemeindevorstand vertretene
Gemeinderatspartei, wenn sie mit mindestens zwei Mitgliedern im Gemeinderat
vertreten ist. Diese Voraussetzung erfüllt keine einzige Gemeinderatspartei, zumal die
FPÖ nur mit einem Mitglied im Gemeinderat vertreten ist und die ÖVP, welche zwar
mit zwei Mitgliedern im Gemeinderat aber auch mit einem Mitglied im
Gemeindevorstand vertreten ist. Für solche Fälle geht gemäß den Bestimmungen des §
26 K-AGO das Recht auf Erstattung des Wahlvorschlages auf diejenige
Gemeinderatspartei über, auf die der geringste Anteil an der Verwaltung im
Gemeindevorstand aufgeteilt wurde. Da in Gemeinden unserer Größenordnung die
Aufteilung der Aufgaben lediglich auf die beiden Vizebürgermeister möglich ist, geht
das Recht auf Erstattung des Wahlvorschlages auf die ÖVP über, die keinen
Vizebürgermeister stellt und nur mit einem Mitglied im Gemeindevorstand vertreten
ist.
Die Obmänner und die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse sind vom Gemeinderat
aus seiner Mitte nach dem Verhältniswahlrecht und auf Basis von Wahlvorschlägen
bzw. nach dem Mehrheitswahlrecht bei nicht rechtzeitiger Einbringung von
Wahlvorschlägen, zu wählen.
Für Ausschussmitglieder sind keine Ersatzmitglieder zu wählen.
a) Festsetzung der Zahl der erforderlichen Ausschüsse mit Mehrheitsbeschluss (§
26 Abs. 1 K-AGO)
Mit Ausnahme des Kontrollausschusses, gibt es seit 1.2.2015 nach den Bestimmungen
des § 26 K-AGO keine zusätzlichen Pflichtausschüsse mehr. In Vorgesprächen mit
den im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen wurde vereinbart, dass
- um eine optimale Vorberatung unter Einbindung aller im Gemeindevorstand
vertretenen Gemeinderatsfraktionen zu gewährleisten und alle Gemeinderatsfraktionen
im Verhältnis der Wahlergebnisses zu berücksichtigen die Anzahl der Ausschüsse
inkl. Kontrollausschuss mit fünf festzusetzen wäre. Eine Einbindung der vierten
Gemeinderatsfraktion wäre nur möglich, wenn die Anzahl der Ausschüsse mit Elf
festgesetzt werden würde.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, die Anzahl der Ausschüsse inkl. des Kontrollausschusses
mit 5 festzusetzen.
Einstimmig wird der Antrag beschlossen
b) Festsetzung des Wirkungskreises der einzelnen Ausschüsse mit
Mehrheitsbeschluss (§ 26 Abs. 1 K-AGO)
Die im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen haben sich
einvernehmlich auf folgende Wirkungskreise der einzelnen Ausschüsse geeinigt:
Ausschuss für Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Sport und Kultur /
Odbor za energetsko učinkovitost in varstvo podnebja ter šport in kulturo
Wirkungskreis: Angelegenheiten der Erneuerbare Energie und des Klimaschutzes, der
Mobilität, des Sportes und der Kultur sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bildung / Odbor za zdravje,
socialne zadeve in izobrazbo
Wirkungskreis: Gesundheit, Soziales, Familien, Jugend, Senioren, Erziehung und Bildung
sowie Öffentliche Sicherheit, Zivilschutz und Feuerwehren.
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus / Odbor za finance,
gospodarstvo in turizem
Wirkungskreis: Finanzen, gemeindeeigene Betriebe, Land- und Forstwirtschaft,
Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wirtschaft, Markttätigkeiten, Tourismus
Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Wegenetz / Odbor za gradnjo,
varstvo okolja in cestno omrežje
Wirkungskreis: Bauwesen, Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Raumordnung und
Raumplanung, Natur- und Umweltschutz, gemeindeeigene Wege und Straßen, öffentliche
Beleuchtung und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Gemeindewohnungen,
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung)
Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung / Odbor za kontrolo
Wirkungskreis: Die entsprechend der Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen
Gemeindeordnung und der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Kontrolltätigkeiten.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, den Wirkungsbereich der Ausschüsse lt.
vorgenannten Bericht festzusetzen.
Einstimmig wird der Antrag beschlossen.
c) Festsetzung der Zahl der Mitglieder der Ausschüsse mit Mehrheitsbeschluss (§
26 Abs. 1 K-AGO)
Mit Ausnahme des Kontrollausschusses, bei welchem die Anzahl der Mitglieder
gesetzlich geregelt ist, ist die Zahl der Mitglieder vom Gemeinderat festzulegen. Als
Mindestanzahl sind drei Mitglieder lt. K-AGO vorgesehen. Bei drei Mitgliedern wäre
die EL mit zwei und die SPÖ mit einem Mitglied vertreten.
In Vorgesprächen mit den im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen
wurde vereinbart, dass die Anzahl der Mitglieder mit fünf beantragt werden soll, damit
alle Gemeinderatsfraktionen, welche im Gemeindevorstand vertreten sind, auch in den
Ausschüssen zumindest ein Mitglied entsenden können. Eine Einbindung der vierten
Gemeinderatsfraktion wäre nur möglich, wenn die Anzahl der Mitglieder mit Elf
festgesetzt wird.
Bei fünf Mitgliedern hat die EL Anspruch auf zwei Mitglieder, die SPÖ Anspruch auf
zwei Mitglieder und die ÖVP auf ein Mitglied. Dies entspricht der Aufteilung im
Gemeindevorstand.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen mit 5
festzusetzen.
Einstimmig wird dieser Antrag beschlossen.
d) Ermittlung der Zahl der Ausschüsse, für deren Obmänner/Obfrauen die
einzelnen Gemeinderatsparteien das Recht auf die Einbringung eines
Wahlvorschlages entsprechend dem Verhältniswahlrecht haben und Festlegung,
für welche Ausschüsse den einzelnen Gemeinderatsparteien das Recht auf
Erstattung eines Wahlvorschlages für den Obmann bzw. für die Obfrau
zukommt (§ 26 Abs. 2a K-AGO).
Auch in diesem Punkt wurde im Vorfeld eine Einigung erzielt. Nach dem
Verhältniswahlrecht und dem Ergebnis der Gemeinderatswahl hat die EL Anspruch
auf zwei Obleute und die SPÖ ebenfalls auf zwei. Die ÖVP nach der AGO Anspruch
auf den Obmann im Kontrollausschuss.
Folgender Vorschlag wurde einvernehmlich ausgearbeitet:
Für den Ausschuss für Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Sport und Kultur /
Odbor za energetsko učinkovitost in varstvo podnebja ter šport in kulturo –
Obmann/Obfrau EL
Für den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bildung / Odbor za zdravje, socialne
zadeve in izobrazbo – Obmann/Obfrau EL
Für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus / Odbor za finance,
gospodarstvo in turizem – Obmann/Obfrau SPÖ
Für den Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Wegenetz / Odbor za gradnjo,
varstvo okolja in cestno omrežje – Obmann/Obfrau SPÖ
Und für den Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung / Odbor za kontrolo lt.
gesetzlicher Regelung Obmann ÖVP.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, die Obmänner/Obfrauen lt. vorstehendem Bericht
festzusetzen.
Einstimmig wird der Antrag beschlossen.
e) Wahl der Obmänner – ausgenommen den Kontrollausschuss – und der
sonstigen Mitglieder der Ausschüsse nach dem Verhältniswahlrecht.
Von den Gemeinderatsfraktionen EL, SPÖ und ÖVP wurden folgende Wahlvorschläge
eingebracht.
Aus diesen ergibt sich folgende Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse:
Ausschuss für Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Sport und Kultur /
Odbor za energetsko učinkovitost in varstvo podnebja ter šport in kulturo
Wirkungskreis: Angelegenheiten der Erneuerbare Energie und des Klimaschutzes, der
Mobilität, des Sportes und der Kultur sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit.
Obmann:
Mitglieder:
Wilhelm Ošina, EL
Bernard Smrtnik, EL
Michael Arbeitstein, SPÖ
Christian Morosz, SPÖ
Richard Županc, ÖVP
Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bildung / Odbor za zdravje,
socialne zadeve in izobrazbo
Wirkungskreis: Gesundheit, Soziales, Familien, Jugend, Senioren, Erziehung und Bildung
sowie Öffentliche Sicherheit, Zivilschutz und Feuerwehren.
Obmann:
Mitglieder:
Mag. Jana Kacianka, EL
Gertraud Urschitz, EL
Pircer Evelin, SPÖ
Harald Persche, SPÖ
Franz Kummer, ÖVP
Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus / Odbor za finance,
gospodarstvo in turizem
Wirkungskreis: Finanzen, gemeindeeigene Betriebe, Land- und Forstwirtschaft,
Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wirtschaft, Markttätigkeiten, Tourismus
Obmann:
Mitglieder:
Michael Arbeitstein, SPÖ
Christian Varch, SPÖ
Gabriel Hribar, EL
Mag. Jana Kacianka, EL
Franz Kummer, ÖVP
Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Wegenetz / Odbor za gradnjo,
varstvo okolja in cestno omrežje
Wirkungskreis: Bauwesen, Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Raumordnung und
Raumplanung, Natur- und Umweltschutz, gemeindeeigene Wege und Straßen, öffentliche
Beleuchtung und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Gemeindewohnungen,
Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung)
Obmann:
Mitglieder:
Peter Koschlak, SPÖ
Christian Morosz, SPÖ
Josef Orasche, EL
Bernard Smrtnik, EL
Richard Županc, ÖVP
Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung / Odbor za kontrolo
Wirkungskreis: Die entsprechend der Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen
Gemeindeordnung und der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Kontrolltätigkeiten.
Obmann:
Mitglieder:
Richard Županc, ÖVP
Gertraud Urschitz, EL
Majda Furjan-Kutschnig, EL
Peter Koschlak, SPÖ
Harald Persche, SPÖ
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, die Mitglieder bzw. Obmänner/Obfrauen lt.
vorstehendem Bericht zu wählen.
Einstimmig werden die Mitglieder bzw. Obmänner gewählt.
7. Aufteilung der Aufgaben des Bürgermeisters gem. § 69 Abs. 4 K-AGO
In Gemeinden bis zu 19 Mitgliedern im Gemeinderat, können mit Zustimmung der
Aufsichtsbehörde die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches
auf den Bürgermeister und den beiden Vizebürgermeistern aufgeteilt werden.
Alle drei betreffenden Personen haben sich einvernehmlich auf eine Aufteilung der
Aufgaben sowie auch auf den Inhalt dieser Aufgaben geeinigt.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, nachstehende Verordnung betreffend der
Referatsaufteilung gemäß den Bestimmungen des § 69 K-AGO zu beschließen.
Verordnung
des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach / Železna KaplaBela
vom 27.3.2015, Zahl 467-0/2015,
mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf
den Bürgermeister und die Vizebürgermeister aufgeteilt werden
Aufgrund des § 69 Abs. 4 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998
(K-AGO) LGBL. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2015 und der
von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet:
§1
Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß § 69 Abs. 2 und 3 K-AGO
werden auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister wie folgt aufgeteilt:
Referat I: Bürgermeister Franz Josef Smrtnik
Alle Angelegenheiten und Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches und
Behördenaufgaben, soweit diese nicht einem der Vizebürgermeister durch Verordnung
übertragen werden. Unter anderem sind dies die Angelegenheiten: Personal, Kultur,
Erziehung und Bildung, Öffentliche Sicherheit, Feuerwehr, Finanzen, Land- und
Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wohnungen, Bauwesen,
Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Natur- und Umweltschutz,
Wasserversorgung, Abwasserwirtschaft sowie Straßen und Wegenetz.
Referat II: 1. Vizebürgermeister Gabriel Hribar
Energieeffizienz und Klimaschutz,
grenzüberschreitende
Zusammenarbeit,
gemeindeeigene Betriebe, Wirtschaft sowie Raumordnung und Raumplanung.
Referat III: 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Lobnik; Bakk.
Sport, Soziales, Gesundheit, Familien, Jugend, Senioren, Tourismus sowie
Markttätigkeit.
§2
Vertretungen
Der Bürgermeister und die beiden Vizebürgermeister haben sich im
Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten:
Den Bürgermeister Franz Josef Smrtnik vertritt der 1. Vizebürgermeister, im
Verhinderungsfalle die 2. Vizebürgermeisterin.
Den 1. Vizebürgermeister Gabriel Hribar, vertritt die 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth
Lobnik, Bakk.
Die 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Lobnik, Bakk, vertritt der 1. Vizebürgermeister
Gabriel Hribar.
§ 3.
Inkrafttreten:
Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie angeschlagen
wurde. Die Kundmachung erfolgt erst nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen
Genehmigung. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der
Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach vom 30.10.2014, außer Kraft.
Einstimmig wird der Antrag beschlossen.
8. Verordnung gemäß § 29 K-AGO; Entschädigung
Gemäß § 29 Abs. 2-4 der K-AGO, hat der Gemeinderat die Entschädigung
(Sitzungsgeld) und wenn Beschlüsse nach § 69 Abs. 4 leg. cit. gefasst wurden, auch
die monatlichen Bezüge für die Vizebürgermeister - für die Dauer der
Gemeinderatsperiode - mittels Verordnung zu beschließen.
Die im Gemeindevorstand vertretenden Parteien haben sich auf folgenden Antrag
geeinigt:
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, nachstehende Verordnung betreffend der
Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates zu beschließen.
Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde
Eisenkappel-Vellach / Železna Kapla-Bela, vom 27.3.2015, Zahl: 437-0/2015,
mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des
Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt werden
Gemäß § 29 Abs. 2 bis 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO,
LGBl. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2015 wird verordnet:
§1
Sitzungsgeld
(1) Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der
Ausschüsse der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach gebührt, soweit sie nicht
Anspruch auf einen Bezug nach § 29 Abs. 4 K-AGO oder als Bürgermeister
haben, für den Tag, an dem sie an einer Sitzung teilgenommen haben, ein
Sitzungsgeld.
(2) Wird ein Mitglied des Gemeinderates an einem Sitzungstag in ein und
derselben Sitzung durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Ersatzmitglieder
des Gemeinderates – bei Ausschusssitzungen auch durch ein oder in zeitlicher
Abfolge mehrere Mitglieder des Gemeinderates – vertreten, so gebührt das
Sitzungsgeld nur für ein einziges an der Sitzung teilnehmendes Mitglied
(Ersatzmitglied). Die Aufteilung hat durch die in Betracht kommende
Gemeinderatspartei zu erfolgen.
§2
Höhe des Sitzungsgeldes
Das Sitzungsgeld wird pro Tag mit 1,0% des monatlichen Bezuges eines
Nationalratsabgeordneten festgesetzt.
§3
Sitzungsgeld für Ausschussobmänner
Den Obmännern/Obfrauen der Ausschüsse gebührt für jene Ausschusssitzungen,
bei denen sie den Vorsitz führen, das gemäß § 2 dieser Verordnung festgesetzte
Sitzungsgeld im doppelten Ausmaß. Diese Bestimmung gilt selbst dann, wenn sie
mehrere Obmann- bzw. Obfraufunktionen ausüben.
§4
Bezug für Mitglieder des Gemeindevorstandes
(1) Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die mit Aufgaben gemäß § 69 Abs.
4, 5 oder 6 betraut wurden, gebührt – ausgenommen dem Bürgermeister – ein
monatlicher Bezug.
(2) Der Bezug beträgt für jedes Mitglied, das mit Aufgaben im Sinne des Abs. 1
betraut wurde 8,7% des monatlichen Bezuges eines Mitgliedes des Nationalrates.
§5
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel
des Gemeindeamtes in Kraft.
(2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des
Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach vom 07.05.2009, Zahl
917-0/2009, außer Kraft.
Einstimmig wurde der Antrag beschlossen.
9. Neubestellung
eines
Mitgliedes
Grundverkehrskommission
und
Ersatzmitgliedes
der
Gemäß § 11 Abs. 1 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 2002, ist bei jeder
Bezirksverwaltungsbehörde - für den Bereich des politischen Bezirkes - eine
Grundverkehrskommission errichtet. Nach Abs. 2 dieses Paragraphen besteht die
Grundverkehrskommission - neben den Mitgliedern von rechtskundigen sowie
fachkundigen Personen die von der Landesregierung ernannt werden - einem
fachkundigen Mitglied aus dem Bereich der Landwirtschaftskammer auch ein
Vertreter jener Gemeinde in der das Grundstück oder dessen größerer Teil gelegen ist.
Die Bestellung erfolgt auf die Dauer der Gemeinderatsperiode.
Gem. § 11 Abs. 3 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes, ist ein in Kärnten selbstständig
erwerbstätiger Landwirt als Mitglied (Ersatzmitglied) zu bestellen.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge Herrn Županc Richard als
ordentliches Mitglied und Herrn Orasche Josef als Ersatzmitglied der
Grundverkehrskommission bestellen.
Einstimmig wird dieser Antrag beschlossen.
10. Nominierung
eines
Ortsbildpflegekommission.
Mitgliedes
und
Ersatzmitgliedes
der
Gem. § 11 Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990, hat der Gemeinderat ein Mitglied
sowie ein Ersatzmitglied der Ortsbildpflegekommission auf die Dauer seiner
Funktionsperiode zu bestellen.
Antrag:
Es wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge Herrn Mag. Dr. MSC
Andreas Jerlich als ordentliches Mitglied und Herrn Lopar Hans Georg als
Ersatzmitglied der Ortsbildpflegekommission bestellen.
Einstimmig wird dieser Antrag beschlossen.
Ansprachen der neu angelobten Vizebürgermeister und des
Bürgermeisters.
Nach Abschluss der Sitzung erteilte der Bürgermeister den beiden
Vizebürgermeistern das Wort. Die abschließende Worte wurden von ihm
vorgetragen.
Die Sitzung wurde von einem Chor sowie von Kindern der Musikschule Bad
Eisenkappel umrahmt.
Im Anschluss an die Sitzung hat der Bürgermeister alle auf einen kleinen Imbiss
eingeladen.
Ende der Sitzung: 19:30
Der Bürgermeister/župan:
Der Amtsleiter:
Franz Josef Smrtnik
Ferdinand Bevc