Zahl: 437-0/2015 N i e d e r s c h r i f t aufgenommen am Freitag, dem 27.03.2015 anlässlich der konstituierenden Sitzung des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach im Bildungszentrum Bad Eisenkappel. Anwesend: Bürgermeister: Franz Josef Smrtnik, 9135 Trögern 8 Anwesende: Elisabeth Lobnik, Bakk. 9135 Bad Eisenkappel 157 Gabriel Hribar, 9135 Trögern 5 Christian Varch, 9135 Bad Eisenkappel 220 Franz Kummer;9135 Zauchen 70 Mag. Jana Kacianka; Bad Eisenkappel 6/1 Michael Arbeitstein, 9135 Rechberg 42 Josef Orasche, 9135 Leppen 34 Mag. Dr. Andreas Jerlich MSc, 9135 Bad Eisenkappel 59 Majda Furjan-Kutschnig, 9135 Ebriach 125 Hans Georg Lopar; 9135 Vellach 61 Peter Koschlak, 9135 Bad Eisenkappel 330 Richard Županc, 9135 Vellach 45 Wilhelm Ošina, 9135 Leppen 57 Evelin Pircer, 9135 Vellach 64 Bernard Smrtnik; 9135 Vellach 158/1/5 Christian Morosz; 9135 Vellach 128/1 Gertraud Urschitz; 9135 Bad Eisenkappel 74/3 Harald Persche; 9135 Bad Eisenkappel 127/1 Sitzungsbeginn: 17.30 Uhr Tagesordnung/dnevni red: 1. Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 K-AGO 2. Angelobung des neugewählten Bürgermeisters gemäß § 25 Abs. 1 K-AGO 3. Angelobung der Ersatzmitglieder des Gemeinderates gemäß § 21 Abs. 4 KAGO 4. Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 24 K-AGO 5. Angelobung der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 25 K-AGO 6. Bildung und Wahl der Ausschüsse gemäß § 26 K-AGO 7. Aufteilung der Aufgaben des Bürgermeisters gem. § 69 Abs. 4 K-AGO 8. Verordnung gemäß § 29 K-AGP; Entschädigung 9. Neubestellung eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der Grundverkehrskommission 10. Nominierung eines Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der Ortsbildpflegekommission. 1. Angelobung der neugewählten Gemeinderatsmitglieder gemäß § 21 Abs. 3 K-AGO Der Bürgermeister verliest folgende Gelöbnisformel: “Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” „Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal blagor občine.“ Danach ruft er jedes einzelne Mitglied des Gemeinderates mit dem Namen auf. Die Mitglieder nehmen das Gelöbnis vor dem Gemeinderat mit den Worten „Ich gelobe“ an und bestätigen dies mit nachstehender Unterschrift. NAME PARTEI SMRTNIK Franz Josef EL LOBNIK Elisabeth, Bakk SPÖ HRIBAR Gabriel EL VARCH Christian SPÖ KUMMER Franz ÖVP Mag. KACIANKA Jana EL ARBEITSTEIN Michael SPÖ ORASCHE Josef EL JERLICH Andreas, Mag. Dr. MSc SPÖ FURJAN-KUTSCHNIG Majda EL LOPAR Hans Georg FPK KOSCHLAK Peter SPÖ ŽUPANC Richard ÖVP OŠINA Wilhelm EL PIRČER Evelin SPÖ SMRTNIK Bernard EL MOROSZ Christian SPÖ URSCHITZ Gertraud EL PERSCHE Harald SPÖ UNTERSCHRIFT 2. Angelobung des neugewählten Bürgermeisters gemäß § 25 Abs. 1 KAGO Der nach § 84 der Kärntner Gemeinderats- und Bürgermeisterwahlordnung 2002, LGBl. Nr. 32/2002 idF LGBl. Nr. 85/2013, von der Gemeindewahlbehörde zum Bürgermeister erklärte Wahlwerber ist gemäß § 25 Abs. 1 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998, LGBl. Nr. 66/1998 idF LGBl. Nr. 3/2015, vor dem Gemeinderat anzugeloben. Das Gelöbnis ist in die Hand des Bezirkshauptmannes oder eines von ihm aus dem Kreis der rechtskundigen Bediensteten der Bezirkshauptmannschaft bestimmten Vertreters abzulegen. Mit der Angelobung beginnt das Amt des neu gewählten Bürgermeisters. Zu dieser Sitzung wurde der Bezirkshauptmann eingeladen welcher die Angelobung wie folgt vornahm. Herr Franz Josef Smrtnik, wurde von der Gemeindewahlbehörde am 1. März 2015 als Bürgermeister der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach für gewählt erklärt. Ich ersuche dich daher, vor dem Gemeinderat in die Hand des Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis abzulegen. “Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” „Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal blagor občine.“ Der Vorsitzende: .............................................. Franz Josef Smrtnik Der Bezirkshauptmann ........................................... Mag. Gerd Klösch 3. Angelobung der Ersatzmitglieder des Gemeinderates gemäß § 21 Abs. 4 K-AGO Gemäß § 21 Abs. 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 – K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998 idF LGBl. Nr. 3/2015, sind in der ersten Sitzung des Gemeinderates zumindest so viele Ersatzmitglieder des Gemeinderates anzugeloben, als die einzelnen Gemeinderatsparteien Mitglieder im Gemeinderat haben. Von der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach sind alle Ersatzmitglieder zur gegenständlichen Sitzung eingeladen worden. Der Bürgermeister verliest folgende Gelöbnisformel: “Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” „Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal blagor občine.“ Danach ruft er jedes einzelne Ersatzmitglied des Gemeinderates mit dem Namen auf. Die anwesenden Ersatzmitglieder nehmen das Gelöbnis vor dem Gemeinderat mit den Worten „Ich gelobe“ an und bestätigen dies mit nachstehender Unterschrift. NAME KOGOJ Herbert PARTEI EL WURM Willibald Robert EL BRUMNIK Sonja EL PASTERK Daniel EL AUPRICH Zita EL SMRTNIK Dominik EL ORASCHE Silvia EL KUTSCHNIG Engelbert EL PAULITSCH Irmgard EL UNTERSCHRIFT NAME OŠINA Andre PARTEI EL SMRTNIK Toni EL PODGORSCHEK Maria EL Dr. KACIANKA Reinhard EL KUTSCHNIG Roman Johann EL LIPUŠ Alexandra EL OŠINA Damijan EL SMRTNIK-DOUJAK Maria EL KARNIČAR Andreas EL HRIBAR-MARKO Sonja, MSc URBANTSCHITSCH Heinrich KARNIČAR Johann EL SMRTNIK Matej EL LAZAREVIĆ Hilda EL NAME OJSTER Andreas PARTEI SPÖ KOSCHLAK Friederike SPÖ LAMPRECHT Jürgen, Ing. SPÖ LOBNIK Manuela SPÖ SADOVNIK Raimund SPÖ MALLE Thomas SPÖ KARNIČAR Daniela SPÖ SMOLNIK Karin Silke SPÖ UNTERSCHRIFT EL EL UNTERSCHRIFT NAME KOPASIČ Robert PARTEI SPÖ OSOJNIK Christian SPÖ LAMPRECHT Nicole SPÖ NEIBERSCH Anton SPÖ ČEMBIĆ Hanadi SPÖ OSOJNIK Friedrich SPÖ ROMANO Christian SPÖ SLUGA Simone SPÖ SILA Markus SPÖ STIRN Alexandra, Mag. SPÖ KREUTER Karl SPÖ KALAN Friedrich SPÖ KOGOJ Anton SPÖ JAN Kevin SPÖ SCHWARZ Wolfgang SPÖ ARBEITSTEIN Tanja SPÖ MALLE Helmut, Ing. SPÖ SZABO Konrad MARCHL Christina SPÖ SPÖ BEVC Paul SPÖ KOSCHLAK Christian SPÖ HALLER Dietfried, Dr. SPÖ UNTERSCHRIFT NAME PARTEI WUTTE Roman ÖVP DOLINSEK Jakob ÖVP KOROTAJ Markus ÖVP BESSER Helfried ÖVP POTOTSCHNIGG Alice ÖVP Ing. HILGENFELD Wilhelm ÖVP LIPPUSCH Daniel-Markus ÖVP KUCHAR Johann ÖVP PIRKER Rozalija ÖVP GRUBELNIK Thomas ÖVP LIPUSCH Bernhard ÖVP JERLICH Johannes ÖVP ŽUPANC Sandro ÖVP TSCHAS Theobald ÖVP MICHEUZ Leo ÖVP ILGO Katrin ÖVP JERLICH Friederike ÖVP STRUTZMANN Evelin ÖVP GRUBELNIK Wilhelm ÖVP GRUBELNIK Richard ÖVP PIRKER Karl ÖVP JERLICH Franziska ÖVP REINWALD Wolfgang ÖVP UNTERSCHRIFT NAME PARTEI SONNBERGER Wolfgang, Ing. SCHUIKI Konrad ÖVP WIESER Johanna ÖVP LAMPRECHT Bernhard Mag.(FH) THURN-VALSASSINA Johannes SPORN Sigrid ÖVP KONRAD Roland ÖVP RASPOTNIG Gerhard ÖVP LAMPRECHT Gottfrieda ÖVP UNTERSCHRIFT ÖVP ÖVP ÖVP Ing. NEČEMER Ingomar Josef ÖVP KURASCH Valerija ÖVP WELZ Adolf ÖVP LIPPUSCH Paul ÖVP NAME PARTEI KRISTAN Wolfgang FPÖ KAMPNER Kerstin FPÖ SMERTNIK Melanie FPÖ LOPAR Hildegard FPÖ ZENKER Ingeborg FPÖ KURASCH Stephan FPÖ KUMMER Patrick FPÖ UNTERSCHRIFT 4. Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 24 K-AGO Die Wahl der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder (Ersatzmitglieder) des Gemeindevorstandes wird entsprechend den Bestimmungen der K-AGO in der konstituierenden Sitzung des neugewählten Gemeinderates durchgeführt. Die Beschlussfähigkeit wird gemäß § 38 K-AGO festgestellt. a) Feststellung der Anzahl der Mitglieder Der Vorsitzende verliest die Bestimmungen des § 22 K-AGO über die Zusammensetzung des Gemeindevorstandes, welche lauten: Der Gemeindevorstand besteht aus dem Bürgermeister und zwei Vizebürgermeistern und in Gemeinden mit 19 Gemeinderatsmitgliedern aus weiteren zwei Mitgliedern, zumal die Gesamtanzahl lt. K-AGO aus 5 Mitgliedern besteht. Der Bürgermeister ist in die Gesamtzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes nur dann einzurechnen, wenn er einer Gemeinderatspartei angehört, die Anspruch auf Vertretung im Gemeindevorstand hat (§ 24 Abs. 1 K-AGO). Dies ist im Falle der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach auf Grund des Wahlergebnisses so gegeben. Somit wird festgestellt, dass der Gemeindevorstand aus fünf Mitgliedern besteht. Der Vorsitzende stellt hierauf die auf jede Gemeinderatspartei unter Einrechnung des gewählten Bürgermeisters entfallende Anzahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes und deren Ersatzmitglieder gemäß § 24 Abs. 1 K-AGO in folgender Weise fest: Auf die Gemeinderatspartei Bürgermeister župan SMRTNIK Franz Josef Eisenkappler Liste Kapelška lista EL entfallen 2 Mitglieder des Gemeindevorstandes. Auf die Gemeinderatspartei Elisabeth Lobnik – Sozialdemokratische Partei Österreichs, SPÖ entfallen 2 Mitglieder des Gemeindevorstandes. Auf die Gemeinderatspartei Liste Franz Kummer ÖVP entfällt 1 Mitglied des Gemeindevorstandes. b) Wahl der Gemeindevorstandsmitglieder Der Vorsitzende erklärt sodann aufgrund der eingebrachten Wahlvorschläge nachstehende Mitglieder des Gemeinderates als Vizebürgermeister, sonstige Mitglieder des Gemeindevorstandes und Ersatzmitglieder für gewählt: 1. Vizebürgermeister: Ersatzmitglied: Gabriel Hribar, EL Bernard Smrtnik, EL 2. Vizebürgermeisterin: Ersatzmitglied: Elisabeth Lobnik, Bakk., SPÖ Evelin Pirčer, SPÖ Sonstiges Mitglied des Gemeindevorstandes: Ersatzmitglied: Mag. Dr. MSc Andreas Jerlich, SPÖ Michael Arbeitstein, SPÖ Sonstiges Mitglied des Gemeindevorstandes: Ersatzmitglied: Franz Kummer, ÖVP Županc Richard, ÖVP 5. Angelobung der Vizebürgermeister und der sonstigen Mitglieder des Gemeindevorstandes sowie deren Ersatzmitglieder gemäß § 25 K-AGO a) Angelobung der Vizebürgermeister Die Vizebürgermeister, legen sodann vor dem Gemeinderat in die Hand des Bezirkshauptmannes das im § 21 Abs. 3 K-AGO vorgeschriebene Gelöbnis ab. Gelöbnis: “Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” „Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal blagor občine.“ b) Angelobung der der sonstigen Gemeindevorstandsmitglieder Die weiteren Mitglieder des Gemeindevorstandes und die Ersatzmitglieder legen sodann vor dem Gemeinderat in die Hand des Bürgermeisters das im § 21 Abs. 3 KAGO vorgeschriebene Gelöbnis ab. Gelöbnis: “Ich gelobe, der Verfassung, der Republik Österreich und dem Land Kärnten Treue zu halten, die Gesetze zu beachten, für die Selbstverwaltung einzutreten, meine Amtspflicht unparteiisch und uneigennützig zu erfüllen, die mir obliegende Verschwiegenheit zu wahren und das Wohl der Gemeinde nach bestem Wissen und Gewissen zu fördern.” „Zaobljubim, da bom zvest ustavi, Republiki Avstriji in deželi Koroški, da bom upošteval zakone, se zavzemal za samoupravo, nepristransko in nesebično izpolnjeval svojo uradno dolžnost, varoval tajnosti in po najboljši vednosti in vesti pospeševal blagor občine.“ Die Niederschrift wird hierauf vom Vorsitzenden und dem Bezirkshauptmann unterfertigt. Der Vorsitzende: .............................................. Franz Josef Smrtnik 6. Der Bezirkshauptmann ........................................... Mag. Gerd Klösch Bildung und Wahl der Ausschüsse gemäß § 26 K-AGO Nach § 26 K-AGO hat der Gemeinderat mit Mehrheit die Zahl der erforderlichen Ausschüsse, ihren Wirkungskreis und die Zahl ihrer Mitglieder festzusetzen. Ein Ausschuss muss mindestens drei Mitglieder haben. Der Gemeinderat hat jedenfalls einen Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung (Kontrollausschuss) festzusetzen. Die Zahl der Mitglieder des Kontrollausschusses hat der Zahl der Mitglieder des Gemeindevorstandes und zu entsprechen. Dies bedeutet, dass der Kontrollausschuss in der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach mit fünf Mitgliedern zu besetzen ist. Das Recht auf Erbringung des Wahlvorschlages für den Kontrollausschussobmann hat gemäß § 26 Abs. 4 K-AGO die stärkste nicht im Gemeindevorstand vertretene Gemeinderatspartei, wenn sie mit mindestens zwei Mitgliedern im Gemeinderat vertreten ist. Diese Voraussetzung erfüllt keine einzige Gemeinderatspartei, zumal die FPÖ nur mit einem Mitglied im Gemeinderat vertreten ist und die ÖVP, welche zwar mit zwei Mitgliedern im Gemeinderat aber auch mit einem Mitglied im Gemeindevorstand vertreten ist. Für solche Fälle geht gemäß den Bestimmungen des § 26 K-AGO das Recht auf Erstattung des Wahlvorschlages auf diejenige Gemeinderatspartei über, auf die der geringste Anteil an der Verwaltung im Gemeindevorstand aufgeteilt wurde. Da in Gemeinden unserer Größenordnung die Aufteilung der Aufgaben lediglich auf die beiden Vizebürgermeister möglich ist, geht das Recht auf Erstattung des Wahlvorschlages auf die ÖVP über, die keinen Vizebürgermeister stellt und nur mit einem Mitglied im Gemeindevorstand vertreten ist. Die Obmänner und die sonstigen Mitglieder der Ausschüsse sind vom Gemeinderat aus seiner Mitte nach dem Verhältniswahlrecht und auf Basis von Wahlvorschlägen bzw. nach dem Mehrheitswahlrecht bei nicht rechtzeitiger Einbringung von Wahlvorschlägen, zu wählen. Für Ausschussmitglieder sind keine Ersatzmitglieder zu wählen. a) Festsetzung der Zahl der erforderlichen Ausschüsse mit Mehrheitsbeschluss (§ 26 Abs. 1 K-AGO) Mit Ausnahme des Kontrollausschusses, gibt es seit 1.2.2015 nach den Bestimmungen des § 26 K-AGO keine zusätzlichen Pflichtausschüsse mehr. In Vorgesprächen mit den im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen wurde vereinbart, dass - um eine optimale Vorberatung unter Einbindung aller im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen zu gewährleisten und alle Gemeinderatsfraktionen im Verhältnis der Wahlergebnisses zu berücksichtigen die Anzahl der Ausschüsse inkl. Kontrollausschuss mit fünf festzusetzen wäre. Eine Einbindung der vierten Gemeinderatsfraktion wäre nur möglich, wenn die Anzahl der Ausschüsse mit Elf festgesetzt werden würde. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, die Anzahl der Ausschüsse inkl. des Kontrollausschusses mit 5 festzusetzen. Einstimmig wird der Antrag beschlossen b) Festsetzung des Wirkungskreises der einzelnen Ausschüsse mit Mehrheitsbeschluss (§ 26 Abs. 1 K-AGO) Die im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen haben sich einvernehmlich auf folgende Wirkungskreise der einzelnen Ausschüsse geeinigt: Ausschuss für Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Sport und Kultur / Odbor za energetsko učinkovitost in varstvo podnebja ter šport in kulturo Wirkungskreis: Angelegenheiten der Erneuerbare Energie und des Klimaschutzes, der Mobilität, des Sportes und der Kultur sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bildung / Odbor za zdravje, socialne zadeve in izobrazbo Wirkungskreis: Gesundheit, Soziales, Familien, Jugend, Senioren, Erziehung und Bildung sowie Öffentliche Sicherheit, Zivilschutz und Feuerwehren. Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus / Odbor za finance, gospodarstvo in turizem Wirkungskreis: Finanzen, gemeindeeigene Betriebe, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wirtschaft, Markttätigkeiten, Tourismus Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Wegenetz / Odbor za gradnjo, varstvo okolja in cestno omrežje Wirkungskreis: Bauwesen, Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Raumordnung und Raumplanung, Natur- und Umweltschutz, gemeindeeigene Wege und Straßen, öffentliche Beleuchtung und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Gemeindewohnungen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung / Odbor za kontrolo Wirkungskreis: Die entsprechend der Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung und der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Kontrolltätigkeiten. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, den Wirkungsbereich der Ausschüsse lt. vorgenannten Bericht festzusetzen. Einstimmig wird der Antrag beschlossen. c) Festsetzung der Zahl der Mitglieder der Ausschüsse mit Mehrheitsbeschluss (§ 26 Abs. 1 K-AGO) Mit Ausnahme des Kontrollausschusses, bei welchem die Anzahl der Mitglieder gesetzlich geregelt ist, ist die Zahl der Mitglieder vom Gemeinderat festzulegen. Als Mindestanzahl sind drei Mitglieder lt. K-AGO vorgesehen. Bei drei Mitgliedern wäre die EL mit zwei und die SPÖ mit einem Mitglied vertreten. In Vorgesprächen mit den im Gemeindevorstand vertretenen Gemeinderatsfraktionen wurde vereinbart, dass die Anzahl der Mitglieder mit fünf beantragt werden soll, damit alle Gemeinderatsfraktionen, welche im Gemeindevorstand vertreten sind, auch in den Ausschüssen zumindest ein Mitglied entsenden können. Eine Einbindung der vierten Gemeinderatsfraktion wäre nur möglich, wenn die Anzahl der Mitglieder mit Elf festgesetzt wird. Bei fünf Mitgliedern hat die EL Anspruch auf zwei Mitglieder, die SPÖ Anspruch auf zwei Mitglieder und die ÖVP auf ein Mitglied. Dies entspricht der Aufteilung im Gemeindevorstand. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, die Anzahl der Mitglieder in den Ausschüssen mit 5 festzusetzen. Einstimmig wird dieser Antrag beschlossen. d) Ermittlung der Zahl der Ausschüsse, für deren Obmänner/Obfrauen die einzelnen Gemeinderatsparteien das Recht auf die Einbringung eines Wahlvorschlages entsprechend dem Verhältniswahlrecht haben und Festlegung, für welche Ausschüsse den einzelnen Gemeinderatsparteien das Recht auf Erstattung eines Wahlvorschlages für den Obmann bzw. für die Obfrau zukommt (§ 26 Abs. 2a K-AGO). Auch in diesem Punkt wurde im Vorfeld eine Einigung erzielt. Nach dem Verhältniswahlrecht und dem Ergebnis der Gemeinderatswahl hat die EL Anspruch auf zwei Obleute und die SPÖ ebenfalls auf zwei. Die ÖVP nach der AGO Anspruch auf den Obmann im Kontrollausschuss. Folgender Vorschlag wurde einvernehmlich ausgearbeitet: Für den Ausschuss für Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Sport und Kultur / Odbor za energetsko učinkovitost in varstvo podnebja ter šport in kulturo – Obmann/Obfrau EL Für den Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bildung / Odbor za zdravje, socialne zadeve in izobrazbo – Obmann/Obfrau EL Für den Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus / Odbor za finance, gospodarstvo in turizem – Obmann/Obfrau SPÖ Für den Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Wegenetz / Odbor za gradnjo, varstvo okolja in cestno omrežje – Obmann/Obfrau SPÖ Und für den Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung / Odbor za kontrolo lt. gesetzlicher Regelung Obmann ÖVP. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, die Obmänner/Obfrauen lt. vorstehendem Bericht festzusetzen. Einstimmig wird der Antrag beschlossen. e) Wahl der Obmänner – ausgenommen den Kontrollausschuss – und der sonstigen Mitglieder der Ausschüsse nach dem Verhältniswahlrecht. Von den Gemeinderatsfraktionen EL, SPÖ und ÖVP wurden folgende Wahlvorschläge eingebracht. Aus diesen ergibt sich folgende Zusammensetzung und Aufgaben der Ausschüsse: Ausschuss für Energieeffizienz und Klimaschutz sowie Sport und Kultur / Odbor za energetsko učinkovitost in varstvo podnebja ter šport in kulturo Wirkungskreis: Angelegenheiten der Erneuerbare Energie und des Klimaschutzes, der Mobilität, des Sportes und der Kultur sowie grenzüberschreitende Zusammenarbeit. Obmann: Mitglieder: Wilhelm Ošina, EL Bernard Smrtnik, EL Michael Arbeitstein, SPÖ Christian Morosz, SPÖ Richard Županc, ÖVP Ausschuss für Gesundheit, Soziales und Bildung / Odbor za zdravje, socialne zadeve in izobrazbo Wirkungskreis: Gesundheit, Soziales, Familien, Jugend, Senioren, Erziehung und Bildung sowie Öffentliche Sicherheit, Zivilschutz und Feuerwehren. Obmann: Mitglieder: Mag. Jana Kacianka, EL Gertraud Urschitz, EL Pircer Evelin, SPÖ Harald Persche, SPÖ Franz Kummer, ÖVP Ausschuss für Finanzen, Wirtschaft und Tourismus / Odbor za finance, gospodarstvo in turizem Wirkungskreis: Finanzen, gemeindeeigene Betriebe, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wirtschaft, Markttätigkeiten, Tourismus Obmann: Mitglieder: Michael Arbeitstein, SPÖ Christian Varch, SPÖ Gabriel Hribar, EL Mag. Jana Kacianka, EL Franz Kummer, ÖVP Ausschuss für Bauwesen, Umweltschutz und Wegenetz / Odbor za gradnjo, varstvo okolja in cestno omrežje Wirkungskreis: Bauwesen, Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Raumordnung und Raumplanung, Natur- und Umweltschutz, gemeindeeigene Wege und Straßen, öffentliche Beleuchtung und Betriebe mit marktbestimmter Tätigkeit (Gemeindewohnungen, Wasserversorgung, Abwasserbeseitigung, Abfallbeseitigung) Obmann: Mitglieder: Peter Koschlak, SPÖ Christian Morosz, SPÖ Josef Orasche, EL Bernard Smrtnik, EL Richard Županc, ÖVP Ausschuss für die Kontrolle der Gebarung / Odbor za kontrolo Wirkungskreis: Die entsprechend der Bestimmungen der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung und der Haushaltsordnung vorgeschriebenen Kontrolltätigkeiten. Obmann: Mitglieder: Richard Županc, ÖVP Gertraud Urschitz, EL Majda Furjan-Kutschnig, EL Peter Koschlak, SPÖ Harald Persche, SPÖ Antrag: Es wird der Antrag gestellt, die Mitglieder bzw. Obmänner/Obfrauen lt. vorstehendem Bericht zu wählen. Einstimmig werden die Mitglieder bzw. Obmänner gewählt. 7. Aufteilung der Aufgaben des Bürgermeisters gem. § 69 Abs. 4 K-AGO In Gemeinden bis zu 19 Mitgliedern im Gemeinderat, können mit Zustimmung der Aufsichtsbehörde die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister und den beiden Vizebürgermeistern aufgeteilt werden. Alle drei betreffenden Personen haben sich einvernehmlich auf eine Aufteilung der Aufgaben sowie auch auf den Inhalt dieser Aufgaben geeinigt. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, nachstehende Verordnung betreffend der Referatsaufteilung gemäß den Bestimmungen des § 69 K-AGO zu beschließen. Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach / Železna KaplaBela vom 27.3.2015, Zahl 467-0/2015, mit welcher die Aufgaben des Bürgermeisters des eigenen Wirkungsbereiches auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister aufgeteilt werden Aufgrund des § 69 Abs. 4 und 7 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung 1998 (K-AGO) LGBL. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2015 und der von der Landesregierung erteilten Genehmigung wird verordnet: §1 Die Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches gemäß § 69 Abs. 2 und 3 K-AGO werden auf den Bürgermeister und die Vizebürgermeister wie folgt aufgeteilt: Referat I: Bürgermeister Franz Josef Smrtnik Alle Angelegenheiten und Aufgaben des eigenen Wirkungsbereiches und Behördenaufgaben, soweit diese nicht einem der Vizebürgermeister durch Verordnung übertragen werden. Unter anderem sind dies die Angelegenheiten: Personal, Kultur, Erziehung und Bildung, Öffentliche Sicherheit, Feuerwehr, Finanzen, Land- und Forstwirtschaft, Veterinärwesen, Jagdangelegenheiten, Wohnungen, Bauwesen, Grundverkehr, Grundbesitz der Gemeinde, Natur- und Umweltschutz, Wasserversorgung, Abwasserwirtschaft sowie Straßen und Wegenetz. Referat II: 1. Vizebürgermeister Gabriel Hribar Energieeffizienz und Klimaschutz, grenzüberschreitende Zusammenarbeit, gemeindeeigene Betriebe, Wirtschaft sowie Raumordnung und Raumplanung. Referat III: 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Lobnik; Bakk. Sport, Soziales, Gesundheit, Familien, Jugend, Senioren, Tourismus sowie Markttätigkeit. §2 Vertretungen Der Bürgermeister und die beiden Vizebürgermeister haben sich im Verhinderungsfalle wie folgt zu vertreten: Den Bürgermeister Franz Josef Smrtnik vertritt der 1. Vizebürgermeister, im Verhinderungsfalle die 2. Vizebürgermeisterin. Den 1. Vizebürgermeister Gabriel Hribar, vertritt die 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Lobnik, Bakk. Die 2. Vizebürgermeisterin Elisabeth Lobnik, Bakk, vertritt der 1. Vizebürgermeister Gabriel Hribar. § 3. Inkrafttreten: Diese Verordnung tritt nach Ablauf des Tages in Kraft, an dem sie angeschlagen wurde. Die Kundmachung erfolgt erst nach Erteilung der aufsichtsbehördlichen Genehmigung. Gleichzeitig tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach vom 30.10.2014, außer Kraft. Einstimmig wird der Antrag beschlossen. 8. Verordnung gemäß § 29 K-AGO; Entschädigung Gemäß § 29 Abs. 2-4 der K-AGO, hat der Gemeinderat die Entschädigung (Sitzungsgeld) und wenn Beschlüsse nach § 69 Abs. 4 leg. cit. gefasst wurden, auch die monatlichen Bezüge für die Vizebürgermeister - für die Dauer der Gemeinderatsperiode - mittels Verordnung zu beschließen. Die im Gemeindevorstand vertretenden Parteien haben sich auf folgenden Antrag geeinigt: Antrag: Es wird der Antrag gestellt, nachstehende Verordnung betreffend der Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates zu beschließen. Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach / Železna Kapla-Bela, vom 27.3.2015, Zahl: 437-0/2015, mit der die Entschädigung der Mitglieder des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse festgelegt werden Gemäß § 29 Abs. 2 bis 4 der Kärntner Allgemeinen Gemeindeordnung - K-AGO, LGBl. Nr. 66/1998, in der Fassung des Gesetzes LGBl. Nr. 3/2015 wird verordnet: §1 Sitzungsgeld (1) Den Mitgliedern des Gemeinderates, des Gemeindevorstandes und der Ausschüsse der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach gebührt, soweit sie nicht Anspruch auf einen Bezug nach § 29 Abs. 4 K-AGO oder als Bürgermeister haben, für den Tag, an dem sie an einer Sitzung teilgenommen haben, ein Sitzungsgeld. (2) Wird ein Mitglied des Gemeinderates an einem Sitzungstag in ein und derselben Sitzung durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Ersatzmitglieder des Gemeinderates – bei Ausschusssitzungen auch durch ein oder in zeitlicher Abfolge mehrere Mitglieder des Gemeinderates – vertreten, so gebührt das Sitzungsgeld nur für ein einziges an der Sitzung teilnehmendes Mitglied (Ersatzmitglied). Die Aufteilung hat durch die in Betracht kommende Gemeinderatspartei zu erfolgen. §2 Höhe des Sitzungsgeldes Das Sitzungsgeld wird pro Tag mit 1,0% des monatlichen Bezuges eines Nationalratsabgeordneten festgesetzt. §3 Sitzungsgeld für Ausschussobmänner Den Obmännern/Obfrauen der Ausschüsse gebührt für jene Ausschusssitzungen, bei denen sie den Vorsitz führen, das gemäß § 2 dieser Verordnung festgesetzte Sitzungsgeld im doppelten Ausmaß. Diese Bestimmung gilt selbst dann, wenn sie mehrere Obmann- bzw. Obfraufunktionen ausüben. §4 Bezug für Mitglieder des Gemeindevorstandes (1) Den Mitgliedern des Gemeindevorstandes, die mit Aufgaben gemäß § 69 Abs. 4, 5 oder 6 betraut wurden, gebührt – ausgenommen dem Bürgermeister – ein monatlicher Bezug. (2) Der Bezug beträgt für jedes Mitglied, das mit Aufgaben im Sinne des Abs. 1 betraut wurde 8,7% des monatlichen Bezuges eines Mitgliedes des Nationalrates. §5 Inkrafttreten (1) Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages des Anschlages an der Amtstafel des Gemeindeamtes in Kraft. (2) Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Gemeinderates der Marktgemeinde Eisenkappel-Vellach vom 07.05.2009, Zahl 917-0/2009, außer Kraft. Einstimmig wurde der Antrag beschlossen. 9. Neubestellung eines Mitgliedes Grundverkehrskommission und Ersatzmitgliedes der Gemäß § 11 Abs. 1 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes 2002, ist bei jeder Bezirksverwaltungsbehörde - für den Bereich des politischen Bezirkes - eine Grundverkehrskommission errichtet. Nach Abs. 2 dieses Paragraphen besteht die Grundverkehrskommission - neben den Mitgliedern von rechtskundigen sowie fachkundigen Personen die von der Landesregierung ernannt werden - einem fachkundigen Mitglied aus dem Bereich der Landwirtschaftskammer auch ein Vertreter jener Gemeinde in der das Grundstück oder dessen größerer Teil gelegen ist. Die Bestellung erfolgt auf die Dauer der Gemeinderatsperiode. Gem. § 11 Abs. 3 des Kärntner Grundverkehrsgesetzes, ist ein in Kärnten selbstständig erwerbstätiger Landwirt als Mitglied (Ersatzmitglied) zu bestellen. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge Herrn Županc Richard als ordentliches Mitglied und Herrn Orasche Josef als Ersatzmitglied der Grundverkehrskommission bestellen. Einstimmig wird dieser Antrag beschlossen. 10. Nominierung eines Ortsbildpflegekommission. Mitgliedes und Ersatzmitgliedes der Gem. § 11 Kärntner Ortsbildpflegegesetzes 1990, hat der Gemeinderat ein Mitglied sowie ein Ersatzmitglied der Ortsbildpflegekommission auf die Dauer seiner Funktionsperiode zu bestellen. Antrag: Es wird der Antrag gestellt, der Gemeinderat möge Herrn Mag. Dr. MSC Andreas Jerlich als ordentliches Mitglied und Herrn Lopar Hans Georg als Ersatzmitglied der Ortsbildpflegekommission bestellen. Einstimmig wird dieser Antrag beschlossen. Ansprachen der neu angelobten Vizebürgermeister und des Bürgermeisters. Nach Abschluss der Sitzung erteilte der Bürgermeister den beiden Vizebürgermeistern das Wort. Die abschließende Worte wurden von ihm vorgetragen. Die Sitzung wurde von einem Chor sowie von Kindern der Musikschule Bad Eisenkappel umrahmt. Im Anschluss an die Sitzung hat der Bürgermeister alle auf einen kleinen Imbiss eingeladen. Ende der Sitzung: 19:30 Der Bürgermeister/župan: Der Amtsleiter: Franz Josef Smrtnik Ferdinand Bevc
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