Amtsblatt der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden Mitgliedsgemeinden sind: Bethenhausen, Brahmenau, Großenstein, Hirschfeld, Korbußen, Pölzig, Reichstädt, Schwaara Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Gemeinschaftsvorsitzende - Frau Barth Jahrgang 2015 17.07.2015 Ausgabe 09 Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft: Zum Inhalt: Dienstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr Freitag 9:00 bis 12:00 Uhr Telefon: 036602 3320 • Fax: 036602 33233 • Amtlicher Teil: öffentliche Bekanntmachungen • Allgemeine Informationen • Aus den Gemeinden - Amtlicher Teil Sitzungen der Gemeinderäte Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ haben im Juni 2015 zu folgenden Beratungsgegenständen Beschlüsse gefasst: Gemeinde Bethenhausen Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung am 16.06.2015 gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bethenhausen beschließt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 2. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung vom 31.03.2015 in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen oder Ergänzungen. Gemeinde Brahmenau Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 22.06.2015 gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass die Tagesordnung um einen TOP im nichtöffentlichen Teil erweitert wird. 2. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die erweiterte Tagesordnung. 3. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung vom 20.04.2015 in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen und Ergänzungen. 4. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung vom 11.05.2015 in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen und Ergänzungen. 5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 gemäß § 75 a ThürKO der Gemeinde Brahmenau über die unmittelbare Beteiligung an der KEBT Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG), Erfurt sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung. 6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Brahmenau dem Antrag zur partiellen Umnutzung der Gewerberäume zu einem Backshop mit Waren des täglichen Bedarfs und Cafe mit Imbissangebot auf dem Flurstück 57/3 der Flur 1 der Gemarkung Waaswitz das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 7. Der Gemeinderat der Gemeinde Brahmenau beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Brahmenau als beteiligter Träger öffentlicher Belange dem Bebauungsplan „Am Südrand II“, 1. Änderung der Gemeinde Großenstein ohne weitere Hinweise und Anregungen zustimmt. Relevante Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde Brahmenau nicht. >>>>> Das nächste Amtsblatt erscheint am 21.08.2015. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 11.08.2015 Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 2 - Im nichtöffentlichen Teil der 4. Sitzung am 22.06.2015 gefasste Beschlüsse: 8. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die Bachberäumung der Brahme im OT Zschippach inklusive Einbau der Sedimente hinter dem Erddamm am Zschippacher Berg, Flurstück 122, an die Firma EWS Bau GmbH Brahmenau zu einem Bruttopreis von 1.880,20 EUR zu vergeben. 9. Der Gemeinderat der Gemeinde Brahmenau beschließt einstimmig, den Industriegeschirrspüler für die KITA Brahmenau von der Firma Selgros Gera zum Bruttopreis von 2.000,39 € zu kaufen. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine überplanmäßige Ausgabe von 100,00 € in der Haushaltsstelle 4640.9350. Die Deckung erfolgt mittels Entnahme aus der allgemeinen Rücklage (HHST. 9100.3100). Der Beschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Gemeinde Großenstein Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 30.06.2015 gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 2. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung vom 12.05.2015 ohne Änderungen und Ergänzungen. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Großenstein gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung. 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Großenstein beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein als beteiligter Träger öffentlicher Belange dem überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Ronneburg ohne weitere Hinweise und Anregungen zustimmt. Relevante Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde Großenstein nicht. 5. Der Gemeinderat der Gemeinde Großenstein beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein als beteiligter Träger öffentlicher Belange dem Teilflächennutzungs- und Bebauungsplan „Park Tannenfeld“ der Gemeinde Löbichau ohne Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ weitere Hinweise und Anregungen zustimmt. Relevante Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde Großenstein nicht. 6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides hinsichtlich der planungsrechtlichen Prüfung der Bebauung des Flurstücks 73/26 der Flur 1 der Gemarkung Nauendorf mit einem Einfamilienhaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. 7. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass die Gemeinde Großenstein dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück 73/5 der Flur 1 der Gemarkung Nauendorf das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Im nichtöffentlichen Teil der 4. Sitzung am 30.06.2015 gefasster Beschluss: 8. Der Gemeinderat Großenstein beschließt mehrheitlich, die Leistungen der Straßenentwässerung Nauendorf, Pappelallee an die Fa. EWS Bau GmbH, Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu vergeben. Die Vergabesumme beträgt 3.370,41 €. Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle 6300.9400 (investiver Straßenbau) in Höhe von 3.400 €. Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3610 (Zuweisungen vom Land). Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Gemeinde Hirschfeld Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung am 22.06.2015 gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung. 2. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung vom 04.05.2015 in der vorliegenden Fassung. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Hirschfeld gem. § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschfeld beschließt mehrheitlich die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge) der Gemeinde Hirschfeld in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen. Im nichtöffentlichen Teil der 3. Sitzung am 22.06.2015 gefasster Beschluss: 5. Der Gemeinderat Hirschfeld beschließt einstimmig, die Leistungen der Lieferung des Schottermaterials zur Wegebefestigung zwischen Sachsenroda und Hirschfeld an die Fa. Containerdienst Adler, Grobsdorf Nr. 16 in 07580 Ronneburg zu vergeben. Vergabesumme: 5.652,50 €. Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Gemeinde Korbußen Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 17.06.2015 gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die geänderte Tagesordnung. 2. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung vom 13.05.2015 ohne Änderungen oder Ergänzungen. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Korbußen gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung. 4. Der Gemeinderat der Gemeinde Korbußen beschließt mehrheitlich, dass die Gemeinde Korbußen als beteiligter Träger öffentlicher Belange dem überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Ronneburg ohne weitere Hinweise und Anregungen zustimmt. Relevante Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde Korbußen nicht. 5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Korbußen dem Antrag auf Erteilung eines Vorbescheides hinsichtlich der planungsrechtlichen Prüfung der Bebauung des Flst. 29/4 der Flur 1 der Gemarkung Pöppeln mit einem Einfamilienhaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 3 - Im nichtöffentlichen Teil der 4. Sitzung am 17.06.2015 gefasste Beschlüsse: 6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Vergabe der Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges an die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG zu einem Gesamtauftragswert von 177.542,36 EUR. Der Beschluss ist unverzüglich in ortüblicher Weise bekannt zu machen. 7. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung von Funkmeldeempfängern Swissphone 4m-OB Quattro XLi inkl. Schutztasche mit Displayausschnitt und Programmierung. Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter, die Firma VOCOM Mobilfunk, zu einem Gesamtauftragswert von 3.417,68 EUR vergeben. Der Beschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. 8. Der Gemeinderat Korbußen beschließt einstimmig, die Leistungen der Instandsetzungsarbeiten des Wirtschaftsweges Korbußen – Schwaara (Korbußener Flur) an die Firma Liesen ... alles für den Bau GmbH, Niederlassung Marlishausen, Neue Hausener Str. 1, 99310 Marlishausen, mit der Vergabesumme (Brutto) 4.998 € zu vergeben. Der Beschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. Gemeinde Pölzig Im öffentlichen Teil der 5. Sitzung am 25.06.2015 gefasste Beschlüsse: 1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Tagesordnung. 2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Pölzig gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung. 3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, a) den Bauherrn bzgl. der Einhaltung der Verkehrsflächen und der Baugrenzen von den Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31 Abs. 2 BauGB zu befreien, >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 4 - Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ b) die Erteilung des gemeindlichen EinvernehDie Vergabesumme beträgt 8.526,59 €. mens zur Erweiterung der bestehenden FreifläDer Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsübchen-Photovoltaikanlage auf den Flurstücken licher Weise bekannt zu machen. Gemarkung Pölzig, Flur 5, Flurstück 309/8 10. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig, und Gemarkung Beiersdorf, Flur 3, Flurstück die Leistungen der Straßenbefestigung, Los 1: 98/5. Wiesenweg in Pölzig an die Fa. EWS Bau GmbH, 4. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu vergefolgende Vereinszuschüsse für das Jahr 2015: ben. Die Vergabesumme beträgt 25.580,95 €. 1. Interessengemeinschaft Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat überGMWE – Pölziger Bahnhof e. V. 150,00 € planmäßige Ausgaben von 26.000 € in der Haus2. Kirche Pölzig e. V. 500,00 € haltsstelle 6300.5100. Die Deckung erfolgt durch 3. Rassekaninchen-Zuchtverein Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in der T 147 Pölzig 150,00 € HHST. 9000.0030. 4. Reit- und Fahrverein Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsübPölzig und Umgebung e. V. 600,00 € licher Weise bekannt zu machen. 5. TSV 1861 Pölzig e. V. 300,00 € 6. Pölziger Angelverein 2006 e. V. 150,00 € 11. Der Gemeinderat der Gemeinde Pölzig beschließt einstimmig die Vergabe der Sanitärmodernisie7. Verein der Freunde und Förderer rung in der Kindertagesstätte Pölzig, Waldstr. 10, der Grundschule Brahmenau 150,00 €. an die Firma Windisch aus Pölzig zum Brutto5. Der Gemeinderat der Gemeinde Pölzig genehmigt preis von 10.949,90 € und die damit erforderlich einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils werdenden Fliesenarbeiten an die Firma Mosaik, der 4. Sitzung vom 28.05.2015 in der vorliegenden Gera, zum Bruttopreis von 957,56 €. Fassung. Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsübIm nichtöffentlichen Teil der 5. Sitzung am licher Weise bekannt zu machen. 25.06.2015 gefasste Beschlüsse: Gemeinde Reichstädt 6. Der Gemeinderat Pölzig beschließt mehrheitlich, die Leistungen der Oberflächenbehandlung/Stra- Der Gemeinderat Reichstädt hat im Juni 2015 keine ßeninstandsetzung GG Pölzig an die Firma Bi- Beschlüsse gefasst. tunova GmbH Rositz zu vergeben. – VergabeGemeinde Schwaara summe: 31.074,87 €. Der Gemeinderat Schwaara hat im Juni 2015 keine Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüb- Beschlüsse gefasst. licher Weise bekannt zu machen. Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche 7. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig, die Sitzungen in der Verwaltungsgemeinschaft steht alLeistungen der Reparatur des Pflasters in der J.-S.- len Bürgern frei. Bach-Straße in Pölzig an die Fa. EWS Bau GmbH, Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu verge- Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil gefasst wurden, können erst eingesehen werden, wenn die ben. Die Vergabesumme beträgt 3.345,57 €. Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind. Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen. 8. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig, die Leistungen der Erneuerung der Borde vor Sprechstunde der Hauptstraße 50 in Pölzig an die Fa. EWS Bau der Schiedsstelle GmbH, Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu e findet am vergeben. Die Vergabesumme beträgt 2.533,81 €. Die nächste Sprechstund 16:30 bis 17:30 Uhr, Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüb2. September 2015, von inschaft „Am Brahlicher Weise bekannt zu machen. in der Verwaltungsgeme 580 Großenstein, 9. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig, metal“, Dorfstraße 17, 07 die Leistungen der Aufschotterung, Los 2: Hoher statt. Rain in Pölzig an die Fa. EWS Bau GmbH, Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu vergeben. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 5 - Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Brahmenau Vom 15.07.2015 Aufgrund des § 19 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 2, 7 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt die Gemeinde Brahmenau folgende Satzung: § 1 Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Brahmenau nach Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und dieser Satzung wiederkehrende Beiträge von denjenigen Grundstückeigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere Vorteile bietet. (2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind. § 2 Ermittlungseinheit (1) Es werden die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Brahmenau so zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Ermittlungseinheit) zusammengefasst, wie es in den dieser Satzung beigefügten Plänen (1x Übersichtsplan, 3x Lageplan) dargestellt ist. Diese 4 Pläne sind Bestandteil dieser Satzung. (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 4 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Ermittlungseinheit nach Absatz 1 ermittelt. § 3 Beitragsfähiger Aufwand (1) Beitragsfähig sind insbesondere die Investitionsaufwendungen für: 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten), 2. den Wert der von der Gemeinde Brahmenau aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten), 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn, 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von a) Rinnen und Bordsteinen, b) Radwegen, c) Gehwegen, d) Beleuchtungseinrichtungen, e) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße, f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, g) Parkflächen, h) unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün). Dies gilt auch für Investitionsaufwendungen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, sofern die Gemeinde Brahmenau Träger der Straßenbaulast ist. (2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsanlagen, 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie 3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. § 4 Gemeindeanteil Der Anteil der Gemeinde Brahmenau am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt 39,86 v. H. Der übrige Anteil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. § 5 Gegenstand der Beitragspflicht Der Beitragspflicht unterliegen alle im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer der in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefassten Verkehrsanlagen haben. § 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwands (Beitragsmaßstab) (1) Der nach den §§ 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer Flächen auf die >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 6 - Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung gemäß § 5 besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach den Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab). (2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach den Absätzen 5 bis 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8. (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) die über die Grenzen des Bebauungsplans in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich, d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht, aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 35 m Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Verkehrsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 35 m verläuft, e) die über die sich nach Buchst. b) oder Buchst. d) Doppelbuchst. bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der Verkehrsanlage bzw. im Fall von Buchst. d) Doppelbuchst. bb) der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht. (4) Bei erschlossenen Grundstücken, die a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden, oder b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird. (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen. (6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse innerhalb des B-Plangebietes wie folgt: a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse; b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,3 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist; d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene; e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss. Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse; b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt, d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. (8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammen- Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 7 - hang bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,5 2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen 0,0167 bb) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333 cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0 b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) 0,5 c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. b) e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, >>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 8 - bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a). (9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die bestehende Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 1,80 m haben. Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchst. a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht: a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchst. a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst. a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. § 7 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt. (2) Die vor dem 01.01.2015 angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7a Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Abs. 8 ThürKAG nach Abzug der von der Gemeinde Brahmenau aufgrund des Gemeindeanteils zu tragenden Kosten bei der Ermittlung des Beitragssatzes im Zeitraum 2015 bis 2018 berücksichtigt. § 8 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der jeweils im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) ist. Ist das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des EGBGB ist. (2) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres Miteigentumsanteils beitragspflichtig. (3) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. § 9 Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld, Vorausleistungen (1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. (2) Der Beitrag wird jeweils 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Anteils Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ der Gemeinde / Stadt und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. § 10 Auskunfts- und Anzeigepflicht Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde Brahmenau alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. § 11 Überleitungsbestimmungen Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für den sich aus Satz 2 ergebenden Zeitraum für die Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den Betrag der entstandenen Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG überschritten hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 9 - seit der Entstehung der Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG. Vorstehende Sätze 1 und 2 gelten, wenn im Satz 1 genannte Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG erst nach Erlass dieser Satzung entstehen, ab dem Jahr des Entstehens entsprechend. § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Brahmenau, 15.07.2015 Blume Bürgermeister Es folgen die Anlagen zur Ermittlungseinheit 1. Übersichtsplan 2. Lageplan Groitschen/Culm 3. Lageplan Zschippach 4. Lageplan Culm2 (Wüstenhain) Die öffentliche Bekanntmachung der Anlagen der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt gem. § 3 (2) der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) durch Auslegung. Die Auslegung erfolgt in der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“, Dorfstr. 17 in 07580 Großenstein, Bauamt, Haus 2, in der Zeit vom 20.07.2015 bis 31.07.2015 während der Dienstzeiten (Montag u. Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag u. Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Korbußen Vom 15.07.2015 Aufgrund des § 19 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 2, 7 und 7a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erlässt die Gemeinde Korbußen folgende Satzung: § 1 Wiederkehrende Beiträge für Verkehrsanlagen (1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Korbußen nach Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und dieser Satzung wiederkehrende Beiträge von denjenigen Grundstückeigentümern, Erbbauberechtigten oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen Einrichtung besondere Vorteile bietet. >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 10 - (2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind. § 2 Ermittlungseinheit Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ 2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie 3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und Fußwegbelag. (1) Es werden die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Korbußen so zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Ermittlungseinheit) zusammengefasst, wie es in dem dieser Satzung beigefügtem Plan dargestellt ist. Dieser Plan ist Bestandteil dieser Satzung. (2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Ermittlungseinheit nach Absatz 1 ermittelt. Der Anteil der Gemeinde Korbußen am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt nach der Mischkalkulation 53,73 v. H. Durch die Gemeinde Korbußen wird jedoch der entsprechend § 7, Abs. 4a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erhöhte Gemeindeanteil getragen. Dieser beträgt nach der Mischkalkulation 84,66 %. Der übrige Anteil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen. § 3 Beitragsfähiger Aufwand § 5 Gegenstand der Beitragspflicht (1) Beitragsfähig sind insbesondere die Investitionsaufwendungen für: 1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten), 2. den Wert der von der Gemeinde Korbußen aus ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten), 3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn, 4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von a) Rinnen und Bordsteinen, b) Radwegen, c) Gehwegen, d) Beleuchtungseinrichtungen, e) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung der Straße, f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern, g) Parkflächen, h) unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün). Dies gilt auch für Investitionsaufwendungen an Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, sofern die Gemeinde Korbußen Träger der Straßenbaulast ist. (2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten 1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsanlagen, Der Beitragspflicht unterliegen alle im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt oder eines Zugangs zu einer der in der einheitlichen öffentlichen Einrichtung zusammengefassten Verkehrsanlagen haben. § 4 Gemeindeanteil § 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwands (Beitragsmaßstab) (1) Der nach den §§ 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird nach Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung gemäß § 5 besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß durch Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach den Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab). (2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer, Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind, richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ den Absätzen 5 bis 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8. (3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, b) die über die Grenzen des Bebauungsplans in den Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans, c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die Fläche im Satzungsbereich, d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht, aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 70 m zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an die Verkehrsanlage angrenzen oder lediglich durch einen zum Grundstück gehörenden Weg mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem gleichmäßigen Abstand von 70 m verläuft, e) die über die sich nach Buchst. b) oder Buchst. d) Doppelbuchst. bb) ergebenden Grenzen hinaus bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche zwischen der Verkehrsanlage bzw. im Fall von Buchst. d) Doppelbuchst. bb) der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder gewerblichen Nutzung entspricht. (4) Bei erschlossenen Grundstücken, die a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder in- Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 11 - nerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden, oder b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) ist die Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird. (5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss, b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen, c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen, d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen, e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen. (6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse innerhalb des B-Plangebietes wie folgt: a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse; b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,3 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist; d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene; e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss. >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 12 - Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend, wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird. (7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse: a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse; b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse, c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt, d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt. (8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die 1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden 0,5 2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn a) sie ohne Bebauung sind, bei aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren Wasserflächen 0,0167 bb) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland 0,0333 cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0 b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung) 0,5 c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude (z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. b) e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a) f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die von der Satzung erfassten Teilflächen aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen, 1,3 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung 1,0 mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche gilt Buchst. a). (9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die bestehende Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe von mindestens 1,80 m haben. Satz 1 gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchst. a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder industriell genutzten Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt. (10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten Faktoren um 0,3 erhöht: a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe, Messe, Ausstellung und Kongresse; b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung wie in den unter Buchst. a) genannten Gebieten vorhanden oder zulässig ist; c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst. a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich, industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden (so z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-, Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden), wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche. § 7 Beitragssatz (1) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt. (2) Die vor dem 01.01.2015 angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7a Abs. 8 ThürKAG nach Abzug der von der Gemeinde Korbußen aufgrund des Gemeindeanteiles zu tragenden Kosten bei der Ermittlung des Beitragssatzes in den Jahren 2015 bis 2019 berücksichtigt. § 8 Beitragspflichtige (1) Beitragspflichtig ist derjenige, der jeweils im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) ist. Ist das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des EGBGB ist. (2) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres Miteigentumsanteils beitragspflichtig. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 13 - (3) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist und dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist, so ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt des Entstehens der Beitragspflicht der Besitzer des betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet. § 9 Entstehung und Fälligkeit der Beitragsschuld, Vorausleistungen (1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr. (2) Der Beitrag wird jeweils 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig. (3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend. (4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens: 1. die Bezeichnung des Beitrages, 2. den Namen des Beitragsschuldners, 3. die Bezeichnung des Grundstückes, 4. den zu zahlenden Betrag, 5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Anteils der Gemeinde/Stadt und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung, 6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins, 7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche Last auf dem Grundstück ruht, und 8. eine Rechtsbehelfsbelehrung. Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid (Feststellungsbescheid) festgestellt werden. § 10 Auskunfts- und Anzeigepflicht Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde Korbußen alle zur Ermittlung der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen. § 11 Überleitungsbestimmungen Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 14 - nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für den sich aus Satz 2 ergebenden Zeitraum für die Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den Betrag der entstandenen Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG überschritten hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung der Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG. Vorstehende Sätze 1 und 2 gelten, wenn im Satz 1 genannte Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG erst nach Erlass dieser Satzung entstehen, ab dem Jahr des Entstehens entsprechend. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ § 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft. Korbußen, 15.07.2015 Lamprecht, Bürgermeister Anlagen: Lageplan nach § 2 dieser Satzung (Ermittlungseinheit) Die öffentliche Bekanntmachung der Anlagen der Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt gem. § 3 (2) der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) durch Auslegung. Die Auslegung erfolgt in der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“, Dorfstr. 17 in 07580 Großenstein, Bauamt, Haus 2, in der Zeit vom 20.07.2015 bis 31.07.2015 während der Dienstzeiten (Montag u. Mittwoch von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr, Dienstag u. Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr). Bekanntmachung Unterlagen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden Großenstein, Hirschfeld, Korbußen, und Pölzig der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET) Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie in die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2014 des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der Geschäftsstelle des KET, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum von Anfang Dezember 2015 bis Ende Januar 2016, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr möglich. Der Jahresabschluss der KEBT AG kann ebenfalls im Zeitraum von Anfang Dezember 2015 bis Ende Januar 2016, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle des KEBT, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, eingesehen werden. Darüber hinaus besteht für die KEBT AG die Einsichtmöglichkeit auch im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT). Bekanntmachung Unterlagen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden Bethenhausen, Brahmenau und Schwaara der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes sowie in die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (01.07.2013 bis 30.06.2014). Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KEBT AG, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum von Anfang September 2015 bis Ende November 2015, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr möglich. Darüber hinaus besteht für die KEBT AG die Einsichtmöglichkeit auch im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT). Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Mitteilung Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 6. Juli 2015 017/15 - Die Verbandsversammlung beschließt die 3. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal für die Jahre 2015 bis 2030 in der Fassung vom 25.06.2015. 018/15 - Die Verbandsversammlung beschließt die Aufhebung der Beschlüsse 050/13 und 080/13 zur Langfristplanung Trinkwasser und Abwasser. Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während der üblichen Dienststunden aus. - Ende amtlicher Teil - Allgemeine Informationen Kreisvolkshochschule Greiz Am Hainberg 1, Telefon: (03661) 62800 Leiter: Herr Ulrik Behr Start ins Herbstsemester 2015 Im August 2015 beginnt an der Kreisvolkshochschule Greiz das Herbstsemester 2015. Die VHS bietet nicht nur Kurse und Vorträge in den Bereichen Berufliche Bildung, Kunst, Kultur, Gesellschaft, Politik, Umwelt, Sprachen und Gesundheit an, sondern auch spezifische Kurse für Senioren sowie interessante Bildungsreisen. Nähere Informationen zum kompletten Leistungsspektrum der KVHS entnehmen Sie bitte dem VHS-Programmheft für das Jahr 2015. Dieses liegt in allen Stadtund Gemeindeverwaltungen des Landkreises, in den Filialen der Sparkassen und Banken sowie in den Geschäftsstellen der Krankenkassen und diversen Geschäften kostenlos aus. Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule Greiz, Geschäftsstelle Greiz, Am Hainberg 1, Tel. 03661 6280-0 oder Geschäftsstelle Zeulenroda, Dr.Gebler-Platz 7, Tel. 036628 82215. Außerdem steht allen Internetnutzern die Homepage www.kvhs-greiz.de zur Verfügung. Rechtzeitige Anmeldung zu allen Kursen, Vorträgen und Bildungsreisen wird erbeten und ist auch per E-Mail an [email protected] möglich. Nutzen Sie das breit gefächerte Bildungs- und Gesundheitsangebot Ihrer Kreisvolkshochschule! Anmelde-/Öffnungszeiten Geschäftsstelle Greiz, Tel. 03661 62 80-0 Mo, Mi, Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr Dienstag: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr Freitag: 09:00 – 12:00 Uhr Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 15 - Anmelde-/Öffnungszeiten Geschäftsstelle Zeulenroda, Tel. 036628 82215 Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr Donnerstag: 07:30 – 18:00 Uhr Freitag: 07:30 – 12:00 Uhr Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten während der Schulferien! Die Gemeinde Brahmenau vermietet eine 3-RaumWohnung im 2. OG in einem Mehrfamilienhaus in Brahmenau. Die Wohnung ist ca. 58 m² groß. Küche und Bad haben Fenster. Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 2-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Nauendorf. Die Wohnung hat ca. 40 m². Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Nauendorf. Die Wohnung hat ca. 57 m². Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großenstein. Die Wohnung hat ca. 64 m². Küche und Bad haben Fenster. Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großenstein. Die Wohnung hat ca. 64 m². Küche und Bad haben Fenster. Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großenstein. Die Wohnung hat ca. 62 m². Küche und Bad haben Fenster. Die Gemeinde Pölzig vermietet eine 2-Raum-Dachgeschoss-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in Pölzig. Die Wohnung hat ca. 51 m². Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gern zur Verfügung. Sie erreichen uns unter 036602-33223 (Frau Preuß) oder per Mail unter [email protected]. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 16 - Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Juni – ABC Abschied von der Schule feierten lautstark und bunt die Abgangsklassen 10a, 10b und 9c. Mit kleinen Spielchen sagten sie symbolisch „Tschüss“ zu ihren Lehrern und den anderen Schülern. Altenburg hieß das Reiseziel der Klasse 7b. Im Labyrinthehaus galt es, 5 Aufgaben im Dunkeln zu lösen und dabei trotzdem Spaß zu haben. Gesundes Frühstück bereiteten die Mädchen und Jungen der Klasse 6b im Rahmen des MNT-Unterrichts zu und staunten selbst über die vielfältigen Möglichkeiten. Konzentrationslager Buchenwald war das finale Ziel des Geschichtsunterrichts der Klassen 9a und 9b. Bei tropischen Temperaturen während dieser Exkursion konnte man sich das Grauen des Lagers und das Leiden der Häftlinge allerdings kaum vorstellen … Prüfungen bilden den Abschluss der Schulzeit. Nur 4 von 14 Schülern der 9c schafften den Qualifizierenden Hauptschulabschluss. Zwei traten erst gar nicht an, zwei fielen durch die schriftlichen Prüfungen, einer verschlief (!) seine Prüfung, vier schafften die Anforderungen der Praxisprüfung nicht und einer scheiterte in Bio mündlich. Glückwunsch an die vier Erfolgreichen! Wesentlich vielversprechender begann die Prüfungszeit der Realschüler. Zwar gab es auch Ausfälle im schriftlichen Bereich, aber Stefan Giring setzte als erster Prüfling mündlich in Biologie mit der Note 1 gleich ein Achtungszeichen. Etwa zur Halbzeit der Prüfungsphase kann man ein positives Fazit ziehen. H. Tröger Platz 3 für Fußballer des Osterlandgymnasiums beim Schulamtsfinale Jugendkultur live präsentierte der Verein culture interactive und bezog die Schüler der achten und neunten Klassen ein in die Welt der Break Dancer, Skateboarder, Graffiti Sprayer, Techno DJ`s und Street Soccer Player. Für alle eine willkommene Abwechslung, aber es hätte noch mehr Praxis sein können … Kletterwald Gera hatten sich die Mädchen und Jungen der 7a für ihren Wandertag ausgesucht. Nach zögerlichem Beginn trauten sich die meisten immer mehr zu und so mancher staunte über sich selbst. Und wem es doch zu gefährlich war, der stattete dem nahegelegenen Tierpark einen Besuch ab … Am 19. Mai 2015 nahmen die besten Fußballer des Osterlandgymnasiums Gera als Kreispokalsieger der Jahrgänge 2001 – 2003 beim Schulamtsfinale in Gera teil. Der Sieger aus den 5 qualifizierten Teams wurde im Modus ‚Jeder gegen Jeden‘ ermittelt. Bereits im 1. Spiel ging es gegen einen der Turnierfavoriten, das Zabelgymnasium Gera. Gegen körperlich wesentlich robustere Gegner konnte ein starkes 0:0-Unentschieden erzielt werden. Im 2. Spiel gegen die RS Schmölln hatte das Team des Osterlandgymnasiums über weite Strecken Feldvorteile, konnte diese Überlegenheit aber nicht in Tore ummünzen. So entschied ein Konter des Gegners das Spiel und es wurde mit 0:1 verloren. Damit war der Turniersieg nicht mehr möglich. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ In den weiteren Spielen gegen das Gymnasium Schleiz (6:0) sowie das Abbe-Gymnasium Jena (4:1) platzte endlich der Knoten. Zahlreiche sehenswerte Kombinationen führten zu Treffern und letztendlich zu Platz 3 in der Turnierwertung. Herzlichen Glückwunsch! Eingesetzte Spieler Felix Bastisch (Torwart), Paul Dechant, Marius Rassier (1 Tor), Fabian Plewe (1 Tor), Max Thieme, Rick Fleischer, Max Grundig, Mathias Leopold (2 Tore), Simon Ackermann (1 Tor), Niklas Franke (1 Tor), Niklas Tucholka (1 Tor), Adrian Steffen (2 Tore), Ben Thieme. Mirko Schnelle Angebote für die Sommerferiengestaltung 2015 Jugendsportkoordinator SR „Nord“ LK Greiz beim KSB Greiz Montag, 10. August 2015 Drachenboot-Rennen Bleilochtalsperre + Sommerrodelbahn Abfahrt: 08:30 Uhr Parkplatz REWE-Weida Rückankunft: ca. 16:00 Uhr wieder Parkplatz REWEWeida, TN-Beitrag: 7 € inkl. Transport/Programm/Verpflegung + Sommerrodelbahn + für alle Fälle Badesachen Achtung: Elternerklärung mit Badeerlaubnis (Schwimmer/Nichtschwimmer) und Bootsfahrgenehmigung erforderlich! Teilnehmerzahl ist begrenzt! Dienstag, 11. August 2015 Sommerspaß mit Aqua-Bällen in Weida Könnt Ihr denn noch übers Wasser laufen oder habt Ihr es noch gar nicht probiert? Dann nicht verpassen! Ort: Freibad Weida | Zeit: 11:00 – 15:00 Uhr | Eintritt Freibad: 2,50 € Kinder, Jugendliche | 3,50 € Erwachsene Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 17 - Donnerstag, 13. August 2015 Auf zum Tennis spielen und spielend lernen Ort: Tennisplätze Weida | Zeit: 10:00 – 12:00 Uhr Unter fachkundiger Anleitung könnt ihr ausprobieren, euer Können zeigen oder einfach Spaß am Spiel haben. Sportkleidung, Turnschuhe erforderlich, Schläger und Bälle können ausgeliehen werden. Dienstag, 18. August 2015 Bogenschießen mit Mario Oehme Ort: Gera-Langenberg, Am Hausberg 9 Zeit: 13:00 – 16:00 Uhr Der Goldmedaillengewinner der Paralympics in Athen zeigt Euch in einem Schnupperkurs, wie man mit dem olympischen Bogen schießen und sogar treffen kann. Abfahrt: 12:15 Uhr Weida REWE-Parkplatz Rückankunft: ca. 17:00 Uhr Weida REWE-Parkplatz TN-Beitrag: 4 € inkl. Transport/Programm Donnerstag, 20. August 2015 Besuch im Kletterwald Koala Ort: Kletterwald Koala Münchenbernsdorf Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr Kosten: 6 € incl. Klettern und Transport Abfahrt: 12:30 Uhr Weida REWE-Parkplatz Bitte wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk nicht vergessen! Freitag, 21. August 2015 Die große „Ferienabschluss“-Party Ort: Sportplatz und Turnhalle in Münchenbernsdorf Tobt auf der Hüpfburg, bezwingt die Kletterrutsche, probiert euch am TT-Automat aus, spielt mit uns Hockey, Fußball oder lasst euch einfach überraschen. Zeit: 09:00 – 13:00 Uhr Achtung: eine Anmeldung ist nur für größere Gruppen oder bei Fahrtproblemen nach Münchenbernsdorf notwendig. Für alle Veranstaltungen (außer Sonderregelungen) ist eine Anmeldung bis Montag, 03.08.2015 notwendig! Bei der Anmeldung können auch Fahrtprobleme oder andere Treffpunkte zur Mitnahme von Teilnehmern besprochen werden. Verena Zimmermann: 036603 714260 (mit AB), 0157 73297950 oder [email protected] Büro: Seiteneingang JC Weida, Dr.-Rudolf-BreitscheidStraße 12 a Weiterhin ist eine Elternerlaubnis (bis 18 Jahre) erforderlich! Ohne diese erfolgt keine Teilnahme. Bitte auf gesonderte Badeerlaubnis und Bootsfahrgenehmigung achten! Ich freue mich auf eure Teilnahme. Verena Zimmermann Jugendsportkoordinator SR „Nord“ LK Greiz Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 18 - Die niedergelassenen Ärzte führen einen gemeinsamen ärztlichen Notdienst in den Räumen ErnstToller-Straße 14, 07551 Gera, durch. Diese Anlaufpraxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet und ärztlich besetzt: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18:00 bis 21:00 Uhr Mittwoch und Freitag von 13:00 bis 22:00 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertage und Brückentage sowie am 24.12. und 31.12. von 08:00 bis 22:00 Uhr Die Ärzte in der Notfallpraxis in der Ernst-TollerStraße 14 sind unter der Telefonnummer 0365 24929 erreichbar. Dringende Hausbesuche sind unter der Telefonnummer der Rettungsleitstelle 0365 48820 oder über die Hotline-Nummer 0180 588412330 anzumelden. Gottesdienste im Kirchspiel Großenstein Baldenhain, Großenstein, Korbußen, Mückern, Nauendorf, Reichstädt, Frankenau, Vogelgesang, Braunichswalde, Linda, Gauern, Pohlen Sonntag, 19. Juli 2015 09:00 Uhr Korbußen 09:00 Uhr Braunichswalde 10:15 Uhr Linda 10:15 Uhr Reichstädt Sonntag, 26. Juli 2015 09:00 Uhr Mückern 09:00 Uhr Gauern 10:15 Uhr Nauendorf 10:15 Uhr Vogelgesang Sonntag, 2. August 2015 14:00 Uhr Großenstein Sonntag, 9. August 2015 09:00 Uhr Linda 10:15 Uhr Braunichswalde Sonntag, 16. August 2015 09:00 Uhr Nauendorf 09:00 Uhr Vogelgesang 10:15 Uhr Gauern 10:15 Uhr Mückern 10:15 Uhr Frankenau 14:00 Uhr Korbußen Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Sonntag, 23. August 2015 09:00 Uhr Großenstein - Schulanfängergottesdienst 10:15 Uhr Braunichswalde Schulanfängergottesdienst Veranstaltung: Frauenkreis: Großenstein am 20. Juli, am 3. und 17. August um 19:00 Uhr - Handarbeiten Wort zum Monat „Jesus Christus spricht: Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben!“ Matthäus 10, 16 Liebe Leser, das ist ein Bibelwort! Sogar von Jesus selbst. Seid klug wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben. So fordert er seine Zuhörer auf. Klug und ohne Falsch zu sein, erwarten wir nicht genau das von unseren Freunden? Wünschen wir uns nicht genau das von unserem gesamten Umfeld? Paradiesisches Leben! Jesus ist nicht blauäugig, deshalb bringt er Schlangen und Tauben als starke Symbole ins Spiel: Viele Menschen haben Angst vor Schlangen, vor ihrer Art, sich lautlos und schnell fortzubewegen, vor ihrer Art, sich ihrer Beute zu bemächtigen, vor ihrer Kraft und Gewandtheit, vor ihrer Überlegenheit. In vielen Kulturen auf dieser Erde sind Schlangen das Symbol für frei fließende Lebensenergie und Lebenslust. Für Heilkraft. Sie, liebe Leser, kennen die Äskulap – Schlange im Apothekenzeichen … Schlangen sind Lebenskünstler. Sie agieren gut angepasst an ihre Umwelt und kommen bestens mit den jeweiligen Gegebenheiten klar – sehr wach, mit scharfen Sinnen, verschwenden keine Energie, verzetteln sich nicht auf ihrem Weg, den sie zielstrebig verfolgen. Denn sie wissen genau, was sie wollen. Und wollen, was sie wirklich zum Leben brauchen. Sie zerstören nichts auf ihrem Weg, sondern sind im Einklang mit der Welt. Schlangen als unser Vorbild! Jesus verteufelt sie also keinesfalls, im Gegenteil. Aber mit einer speziellen Auflage: Ohne Falschheit! Um das zu erklären, benutzt Jesus wieder ein tierisches Symbol, die Tauben. Sie sind weder hinterlistig noch heimtückisch, dort wo sie Schaden anrichten, ist es nicht ihre Schuld. Arglos können wir sie nennen. Ohne Hintergedanken oder perfiden Eigennutz. Mein „Täubchen“ ist ein anschauliches Kosewort, weil genau das darin steckt. – Klug und ohne Falsch ist der Anspruch, den Jesus an einen Menschen stellt, der es verdient, Mensch zu sein. In dieser Lebensweisheit steckt nicht das hohe Ideal, das eigentlich unser Vermögen übersteigt, sondern ist alltagstaugliche Verhaltensweise, die zum persönlichen Maßstab avancieren könnte. Herzliche Grüße, Ihre Pfarrerin Anne - Kathrein Schulz Urlaubsvertretung: Vom 01. bis 09.08. Pfarrer Götz, Tel.: 0160 96045567 vom 10. bis 16.08. Pfarrerin Schaller, Tel.: 514731 Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 19 - An alle Freunde der Konzerte in der Großensteiner Kirche Am Freitag | 31. Juli 2015 | 19:30 Uhr beginnt das diesjährige Konzert des Thüringer Orgelsommers Orgel – Cello Theophil Heinke, Waltershausen – Orgel Kathleen Lang, Leipzig – Cello Werke alter Meister Zu einem Imbiss wird vor und nach dem Konzert geladen. Eintritt: 10,- € | ermäßigt: 8,- € Gemeinde Bethenhausen Gemeinde Brahmenau Neuer Farbanstrich Der gemeindeeigene Bungalow am Teich erhielt einen neuen Farbanstrich, der wieder einige Jahre Schutz bieten sollte. Für die gesponserte Farbe und den gleichzeitig durchgeführten Anstrich möchte ich mich bei dem Brahmenauer Bürger, der ausdrücklich nicht namentlich erwähnt werden möchte, recht herzlich bedanken! Blume Bürgermeister Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 20 - Glückwünsche zur Diamantenen Hochzeit In der Straße „Am Zuckerberg“ in Brahmenau feierten am 16. Juni 2015 Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Nachdem der Bürgermeister jeden Teilnehmer persönlich begrüßt hatte, setzte sich der kleine, gut gelaunte Trupp in Bewegung. Es ging auf dem ehemaligen Bahndamm der „Wuitz-Mumsdorfer“ Richtung Zschippach. Danach der Brahme folgend nach Dorna. Magdalena und Egon Rüger ihre „Diamantene Hochzeit“. Die herzlichsten Grüße und Wünsche an das glückliche Paar überbrachten gemeinsam die Landrätin Frau Martina Schweinsburg und der Brahmenauer Bürgermeister Bernd Blume. „Wir fühlen uns sehr wohl in Brahmenau“, sagte Magdalena und Egon ergänzte: „Es freut uns sehr, was hier alles geschaffen wurde!“ Für die Glückwünsche und Geschenke bedankte sich das „Diamantene Paar“ recht herzlich. Vor der „Fuchsmühle“ konnte altes, landwirtschaftliches Gerät bestaunt werden, das zum Verkauf angeboten wurde. An der Brahmetalbrücke angekommen, stellten wir fest, dass die Fledermauskästen bewohnt sind und viele Nistkästen unterhalb des Brückenkörpers durch Dohlen besetzt waren. Unterhalb der Dornaer Kirche ging es weiter durch das Feuchtbiotop nach Röpsen. Erster Gewitterdonner machte sich bemerkbar aber noch ohne Regen. Nach der Autobahnunterführung der Brahme ging es eine kleine Anhöhe hinauf, von dort hatte man einen schönen Ausblick über das Brahmetal. Die Gemeinde Brahmenau wünscht den Jubilaren viel Gesundheit und alles Gute! „Auf, auf zum fröhlichen Wandern“ Samstag, 13. Juni, es war schwülwarm und erste Regenwolken zeigten sich am nordwestlichen Morgenhimmel. Nicht die allerbesten Voraussetzungen für den an diesem Tag geplanten 10. Brahmenauer Wandertag. Doch die 22 Wanderfreunde, die sich um 09:00 Uhr an der Bushaltestelle am Schulberg trafen, waren „guter Dinge“. Viel Zeit zum Genießen hatten wir leider nicht beim Anblick des Himmels, der sich immer mehr verdunkelte. Nach kurzer Beratung über den Rückweg wurde festgelegt, von Röpsen über Schwaara nach Brahmenau zu wandern. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 21 - Gegen 12:30 Uhr trafen alle wieder in Brahmenau ein. Vor dem Haus der Generationen konnten sich alle bei Roster, Kaffee und Bier stärken. Der Tag selbst hatte sehr nass begonnen. Dennoch herrschte auf dem Markt ein reges Treiben. Das Eisenbahn- und Spielzeugmuseum war in einem festen Gebäude untergebracht, sodass der Regen keinen Schaden machte. Im angrenzenden Auktionshaus staunte so mancher darüber, wie man mit alten Haushaltsgeräten und Schränken noch gutes Geld machen kann … Ein Dank von allen Wanderfreunden an Manuela und Roland Nerlich sowie Werner Klawitter für die gute Bewirtung und an den Wettergott, der uns während der Wanderung „verschonte“! Heinrich, Otto und Mathilde Kaum einer der 38 Teilnehmer der traditionellen Jahresausfahrt der dfb-Gruppe aus Brahmenau wusste vor Reisebeginn, welch geschichtsträchtige Stadt Ziel der 24. Tour werden würde. Quedlinburg, das Städtchen an der Bode, war im frühen Mittelalter Königspfalz von Heinrich I. und Otto I. Königswitwe Mathilde legte mit der Gründung eines Damenstifts den Grundstein dafür, dass Frauen zur damaligen Zeit schon erstaunlich viel Einfluss hatten. Die Stadt war später sogar Mitglied der Hanse und wurde vor etwa 200 Jahren zum Zentrum von Blumen- und Saatzuchtgut. Seit 1994 zählt Quedlinburg, wo heute rund 20000 Menschen leben, zum UNESCOWeltkulturerbe. Das war nur ein Bruchteil der Informationen, die Frau Meineke und ihre Kollegin den Reiseteilnehmern während der Führung durch das Rathaus mit dem imposanten Rathaussaal vermittelten. Sehr interessant und lehrreich war auch die Fahrt mit der Bimmelbahn, die sich elegant durch die zum Teil sehr engen Gassen von Alt- und Neu-Quedlinburg schlängelte. Der Fahrer wusste so manche Anekdote zu erzählen, während die Zuhörer über die Vielfalt der Fachwerkhäuser und Jugendstilvillen staunten. >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 22 - Die Tour endete unweit vom Brauhaus Lüdde, wo es ein kräftiges Mittagessen oder einen kleineren Imbiss gab. Einige Reiseteilnehmer probierten das selbstgebraute Pils, während den meisten der legendäre „Pubarschknall“ doch zu verdächtig erschien … Der Nachmittag wurde vom bereits beschriebenen Rathausbesuch bestimmt, aber natürlich blieb auch Zeit für den traditionellen Fahrt-Eisbecher. Gelegenheit dazu boten die zahlreichen Cafés, Restaurants und Hotels auf Schritt und Tritt. Kurz vor Ende der rund zweieinhalbstündigen Rückfahrt stand noch das finale Abendessen auf dem Programm. Das Schnitzelhaus Zeitz kann man durchaus weiter empfehlen! Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an die Fa. Herzum Tour´s und ihren Fahrer Denny, die diese Fahrt logistisch abgesichert hatten und Vorfreude auf die anstehende Jubiläumstour weckte … I. Sprotte / H. Tröger Der zweite Seniorennachmittag in Brahmenau Auch der zweite Seniorennachmittag am 17. Juni 2015, zu dem wieder unser Jugendklub gemeinsam mit der Freien Wählergemeinschaft Brahmenau und dem Kultur- und Heimatverein Brahmetal die Senioren der Gemeinde ins Haus der Generationen eingeladen hatte, war sehr gut besucht. Die Senioren saßen erneut bei Kaffee und Kuchen beisammen und erzählten über Vergangenes und Aktuelles, wobei die anwesenden Jugendlichen ins Gespräch einbezogen wurden. So lernen sich auch Alt und Jung der Gemeinde in gemütlicher Runde kennen. Zum 1. Seniorennachmi•ag stellte Frau Nerlich den Jugendklub vor Die Senioren des Kultur- und Heimatvereins möchten auf diesem Wege, sicherlich im Namen aller Senioren, die dabei waren, dem Jugendklub Brahmenau unter Leitung von Frau Nerlich für die nette Bedienung (die leckeren Kuchen waren unter Anleitung von Frau Nerlich zum Teil von den Jugendlichen selbst gebacken worden – Hut ab) ganz herzlich danken. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ebenfalls ein Dankeschön für die Unterstützung von Frau Kräußlich und Herrn Daenecke. Bis zum nächsten Seniorennachmittag allen eine schöne Sommerzeit und den Jugendlichen erlebnisreiche Ferien. Senioren des Kultur- und Heimatvereins Brahmetal e. V. Nachruf Tief bewegt erfuhren wir vom Tod unserer ehemaligen Kollegin Frau Karin Mückschel Frau Mückschel arbeitete viele Jahre als Lehrerin und Schulleiterin an staatlichen Grundschulen. Für ihr Engagement bei der Entwicklung eines lebendigen kindgerechten Schulalltages sind wir ihr sehr dankbar. Ihre Impulse werden uns auch kün!ig in der täglichen Arbeit begleiten. In unseren Herzen lebt die Erinnerung an sie weiter. Das Kollegium der Grundschule Brahmenau Zirkus „Brahmelini“ gastierte mit seiner Show „Tina`s Reise um die Welt“ Zirkus ist nicht nur für Kinder eine bunte, exotische Welt voller fremder und vertrauter Gerüche. Menschen in bunten Kostümen, in farbiges Scheinwerferlicht getaucht und von unterschiedlicher Musik untermalt zeigen Attraktionen, wie man sie nur im Zirkus zu sehen bekommt. Und es gibt Tiere, die hautnah Kunststücke zeigen. Welches Kind träumt nicht davon, auch einmal in der Mitte des Zeltes, in der Manege, zu stehen? Wenn ausgebildete Artisten Kindern diesen Traum ermöglichen, zeigt sich schnell, welche Talente in Kindern stecken und dass in solch einem Projekt jedes Kind seine Rolle finden kann, ob sportlich oder unsportlich, schüchtern oder selbstbewusst. An drei Tagen (19. – 23. Juni 2015) ging für die Schüler der Grundschule Brahmenau und die älteste Gruppe der Brahmenauer Kobolde dieser Traum in Erfüllung. Viele Kinder der Schule beteiligten sich an der Suche für einen eigenen Zirkusnamen. Die Schülersprecher der Klassen 3 und 4 entschieden sich letztendlich für den Vorschlag von Jan Heidel, Klasse 3a: „Zirkus Brahmelini“. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 23 - Die Trapezkünstler trainierten im Zelt Unsere Jongleure probten in der Turnhalle Wie können Fakire auf Glasscherben laufen? Die Tüchertanzgruppe bei der Probe Seiltänzer auf schmalem Seil Die Fakire Die Akrobaten Raubkatzen werden zu Trapezkünstlern >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 24 - Die Schüler der zweiten und vierten Klasse gestalteten im Foyer eine Ausstellung zum Thema. Ein großes Dankeschön erhält der Förderverein unserer Schule. Er übernahm für jedes teilnehmende Kind die Kosten, welche immerhin eine vierstellige Summe erreichten. Außerdem sorgte er für das leibliche Wohl der Gäste und Zuschauer! Ein weiteres Dankeschön sagen wir allen Eltern und unserem Hausmeister Herrn Piehler, welche beim Auf- und Abbau des Zirkuszeltes halfen. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Die Höhepunkte unserer Projekttage waren unumstritten die Vorstellungen im Zirkuszelt, in der Manege. Schließlich brannten die Schüler darauf, ihr Können den Eltern, Geschwistern, Verwandten und allen Zuschauern zu präsentieren. Sie wurden zu Stars in der Manege und versprühten ein Feuerwerk der guten Laune! Diese wiederum wurde zu allen Vorstellungen mit herzlichem Applaus der Zuschauer belohnt. Lehrer und Erzieher der Grundschule Brahmenau Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Gemeinde Großenstein Nauendorfer Volleyballturnier Das Turnier 2015 organisierten Volleyball begeisterte Nauendorfer, welches wieder regen Zuspruch fand. Der Wettergott meinte es mit dem Regen zu gut, weshalb es dieses Jahr in der Großensteiner Sporthalle stattfand. Punkt 10:00 Uhr starteten wir nach Auslosung der Gruppen die Spiele. Gegen 16:00 Uhr, nach spannenden Ballwechseln und ohne ernsthafte Verletzungen, standen die Platzierungen fest. 1. Großsteener 5. Alte Herren 2. Klein Ronneburg 6. Korbußen 3. Nuklear 7. Unnerdorf 4. Reichstädt 8. Freizeitdachse Ein besonderer Dank gilt den Bäckern der Kuchen, dem Schmierer der Fettbrote, Ausgebern der Speisen und Getränke, den freiwilligen Schiedsrichtern sowie den Bedienern der Punktetafel, etc. etc. etc. Wir freuen uns im kommenden Jahr auf das nächste Turnier. Die Organisatoren des Feuerwehrvereins Nauendorf i. Tr. e. V. Der nächste Seniorennachmittag findet am Freitag, dem 14. August 2015, um 14:00 Uhr im Tanz- und Vereinslokal Weise in Großenstein statt. Marlitta Weise Abteilung Fußball – 1. Männermannschaft Rückblick Saison 2014/2015 Die Sommerpause ist vorbei, unsere Mannschaft befindet sich aktuell in der Vorbereitung auf die kommende Spielzeit in der Kreisoberliga und dennoch möchten wir an dieser Stelle nochmals zurückblicken. Ein Rückblick auf eine unglaubliche Saison 2014/2015. Man stelle sich mal folgenden Dialog vor dem ersten Spieltag am 16.08.2014 vor: „Ich habe so ein Gefühl, dass wir die Schmöllner heute schlagen, Tabellenführer werden und bis zum letzten Spieltag durchweg bleiben!“ – „Ja klar, und dann schießen wir natürlich noch über 100 Tore und steigen mit einem zweistelligen Punktevorsprung in die Kreisoberliga auf! Träum weiter!!!“ Fakt ist, dass es so eine Unterhaltung wahrscheinlich nicht gab, aber wenn, dann hätte sie wohl einen ähnlichen Wortlaut gehabt und manch einer hätte im Nachhinein sicher gern Wetten auf diese Spielzeit abgeschlossen. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 25 - Mit einem 6:2-Heimsieg gegen Schmölln startete unsere Mannschaft in die Saison, was für sich allein gesehen schon eine kleine Sensation war. Und vielleicht ein Omen? Denn in sechs Kreisligajahren zuvor hatte es unsere Elf nicht geschafft, ein Eröffnungsspiel zu gewinnen. Einen ersten „Dämpfer“ gab es am 4. Spieltag mit einem 2:2Unentschieden beim Kreisoberliga-Absteiger in Monstab. Unsere Mannschaft schüttelte sich aber nur kurz und gewann daraufhin alle kommenden Spiele, die 2014 noch anstanden – neun Stück an der Zahl!!! Highlight darunter, der Sieg beim späteren Tabellenzweiten Ehrenhain am 8. Spieltag, als man einen 1:3-Pausenrückstand noch in einen 4:3-Sieg umwandelte. Ab diesem Zeitpunkt war endgültig klar, dass man in dieser Saison Großes erreichen konnte. Unser Team überwinterte dann fünf Spieltage später mit einem Vorsprung von 12 Punkten vor Bad Köstritz auf dem Ligathron – Herbstmeister! Im März eröffnete man die Rückrunde, mit dem noch ausstehenden Nachholspiel bei den abstiegsbedrohten Altenburgern vom SV Einheit, spielte nur Unentschieden und bekam direkt zu spüren – das mittlerweile aufgestockte Saisonziel „Aufstieg“ wird kein Selbstläufer. Doch auch hier fing man sich mit hart erkämpften Siegen gegen Rositz und Windischleuba wieder, bis am 17. Spieltag die erste Saisonniederlage gegen den vermeintlichen „Angstgegner“ Monstab-Lödla zu Buche stand. Monstab-Lödla blieb damit die einzige Mannschaft, gegen die unser SSV nicht gewinnen konnte. Doch kam unsere Elf in der Rückrunde mal ins Straucheln, schaffte es die Konkurrenz nicht, davon Profit zu schlagen, weil man selbst Punkte liegen ließ. So wuchs der Vorsprung an der Tabellenspitze kontinuierlich an und unsere Jungs präsentierten sich gerade in den Topspielen gegen Bad Köstritz und Ehrenhain hochkonzentriert und ließen nichts anbrennen. Am 22. Spieltag, vier Spiele vor Schluss, lag der erste Matchball vor der Partie gegen Eintracht Ponitz auf dem Silbertablett und auch hier war unsere Elf wieder auf der Höhe. Mit einem 7:1-Heimsieg machte man alles klar und konnte damit die Sektkorken frühzeitig knallen lassen. Es war tatsächlich geschafft: Staffelsieger, Meister, Aufsteiger in die Kreisoberliga – das gab es in Großenstein seit der Wende noch nie! In den letzten vier Spielen ging man auf Kreisliga-Abschiedsrunde, musste gegen Leumnitz noch eine (katerbedingte?) Niederlage hinnehmen, ließ aber in den übrigen drei Spielen (daraus 9 Punkte und 26:0 Tore) keinen Zweifel an der verdienten Meisterschaft aufkommen. Dieser Erfolg ist dabei vor allem ein Spiegelbild der hervorragenden Vereinsarbeit der letzten Jahre. Beginnend von unserer Nachwuchsarbeit, über den unermüdlichen Einsatz vieler Mitglieder, Ehrenamtlicher und Helfer, das tolle Miteinander zwischen erster und zweiter Mannschaft (herzlichen Glückwunsch zum Aufstieg in die 1. Kreisklasse!!!) bis hin zur Unterstützung unserer Fans, Sponsoren und Freunde des Vereins. Vielen, vielen Dank dafür!!! >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 26 - Die neue Saison wird ein hartes Stück Arbeit … wir freuen uns riesig drauf … packen wir’s an!!! Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Nachwuchsarbeit Fußball: SG Ronneburg/Großenstein - Teil 1 In der Saison 2014/15 bildeten die Vereine FSV Ronneburg und SSV 1938 Großenstein im 14. Jahr hintereinander eine Spielgemeinschaft im Nachwuchsbereich. Nach 6 Jahren konnte erstmals wieder eine A-Juniorenmannschaft ins Rennen geschickt werden. Nur die Altersklasse der B-Junioren konnte nicht besetzt werden. In den Altersklassen C-, D- und E-Junioren nahm je eine Mannschaft am Wettspielbetrieb teil und bei den F-Junioren konnten sogar 2 Mannschaften für den Punktspielbetrieb gestellt werden. Der ganz große Erfolg gelang den A-Junioren mit dem Erringen des Kreismeistertitels des KFA Ostthüringen. Einzelstatistik 2014/2015: Ude, Andreas (24 Punktspiele + 2 Pokalspiele / 1 Tor(e) Punktspiel + 0 Tore Pokal / 2084 Einsatzminuten gesamt); Franke, André (24+1 / 1+0 / 2192); Kretzschmar, Marcel (23+2 / 9+0 / 2204); Müller, André (23+2 / 0+0 / 2202); Fengler, Manuel (23+2 / 5+0 / 2186); Ude, Lucas (23+2 / 7+2 / 1718); Kropfelder, Philipp (23+2 11 + 3 / 1390); Muxfeldt, Tobias (21+2 / 3+1 / 2005); Schmidt, Christian (21+2 / 10+0 / 2004); Nützel, Alexander (20+1 / 5+1 / 1851); Pitschel, Steve (19+0 / 15+0 1522); Lochmann, Eric (18+0 / 25+0 / 1601); Kasel, Christoph (16+2 / 0+0 / 1560); Erler, Thomas (16+1 / 1+0 / 663); Muxfeldt, Hendrik (13+1 / 2+0 / 947); Albert, Martin (9+0 / 0+0 / 765); Gerhardt, Max (8+1 / 0+0 / 60); Azendorf, Martin (7+0 / 5+0 / 320); Melzer, Toni (6+0 / 1+0 / 290); Wilzewsky, David (3+0 / 1+0 / 31); Franke, Michael (2+0 / 0+0 / 180); Erler, Philipp (1+1 / 0+0 / 52); Böttner, Christian (1+0 / 0+0 / 12); Rösler, Raik (1+1 / 0+0 / 61); Schmidt, René (1+1 / 0+0 / 25); Gollmer, Mathias (1+0 / 0+0 / 1) Spröte, Oliver (0+1 / 0+0 / 66) Trainer: Torsten Schellenberg Mannschaftsbetreuer: Florian Liebisch Aktuelle Termine zur Saisonvorbereitung (Änderungen vorbehalten) 1. Mannschaft: Samstag, 18.07. 14:00 Uhr SSV : Post Gera (Landesklasse) Freitag, 24.07. 19:00 Uhr SV Gleistal (Kreisoberliga Jena-Saale) : SSV Sonntag, 26.07. 15:00 Uhr SSV : BSV Paitzdorf (1. Kreisklasse) Donnerstag, 30.07. 18:30 Uhr TSV 1880 Rüdersdorf (Kreisliga) : SSV Samstag, 01.08. 14:00 Uhr SG Lusaner SC (Kreisliga) : SSV 2. Mannschaft: Sonntag, 19.07. 14:00 Uhr SSV II : SV 1887 Roschütz II Sonntag, 02.08. 14:00 Uhr SSV II : FSV Ronneburg II Alle Infos rund um unseren SSV wie gewohnt auf www.ssv1938.de und facebook A-Junioren: Kreismeister KFA Ostthüringen + Pokalfinalist Unser ältester Jahrgang war auch in dieser Saison wieder die erfolgreichste Mannschaft der Spielgemeinschaft. stehend v.l.n.r.: Trainer Peter Kropfelder, Jürgen Ditscher, Lukas Malz, Maximilian Gerold, Philipp Erler, Toni Wilfart, Toni Melzer, Lucas Ude, Raphael Wollmann, Florian Wi•ler, Trainer Udo Bräu•gam, hockend v.l.n.r.: Nachwuchsleiter Olaf Beer, Eric Lochmann, Philipp Rehnelt, Christopher Böhnke, Niklas Rank, Nico Ender, Johannes Böhme, liegend: Lenny Ude, es fehlten: Tom Große, Nico Sachsenröder Unter den Trainern Udo Bräutigam und Peter Kropfelder ging es mit 17 Spielern in die Saison 14/15. Dabei wurden 4 B-Junioren in A-Juniorenmannschaft integriert und 2 Gastspieler von SV Lumzig halfen aus. Nach einer guten Hinrunde und einem spektakulären Auswärtssieg beim Tabellenführer SV Schmölln, mit 6:3 nach 0:2-Rückstand, wurde Kurs Richtung Kreismeistertitel genommen. Da die Konkurrenz in der Rückrunde auch noch schwächelte, konnten die A-Junioren souverän den Kreismeistertitel einfahren. In den 14 Punktspielen konnten 10 Siege erspielt werden, 3 Spiele endeten unentschieden und nur 1 Spiel wurde verloren. Nach einem klaren 3:0-Auswärtssieg bei Wismut Gera war auch noch der Einzug ins Pokalfinale perfekt. Leider ging das Finale bei einer Hitzeschlacht (über 35 °C) in Altenburg gegen SV Roschütz mit 2:3 verloren. Der Jüngste der Mannschaft, Nico Ender, bestritt alle 16 Pflichtspiele und war auch noch mit 16 Toren bester Torschütze der Mannschaft! Kapitän Eric Lochmann bestritt 12 Spiele und war mit 10 Toren zweitbester Torschütze. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ebenfalls in allen Pflichtspielen eingesetzt war Raphael Wollmann. Zur erfolgreichen Mannschaft gehörten weiterhin: Torwart Christopher Böhnke 15 Einsätze / 0 Tore, Johannes Böhme 15/0, Max Gerold 14/1, Philipp Erler 14/0, Toni Wilfart 13/3, Toni Melzer 13/5, Lukas Malz 13/0, Lucas Ude 11/8, Philipp Rehnelt 11/9, Florian Wittler 9/4, Niklas Rank 9/0, Jürgen Ditscher 7/0, Tom Große 7/0, Nico Sachsenröder 6/0 und Marvin Oertel 4/0. Abschließend möchte sich die Mannschaft bei der Fa. Theophil für die finanzielle Unterstützung bedanken. C-Junioren: 3. Platz in der Kreisoberliga – Staffel A + Pokalhalbfinale Eine gute Saisonleistung und ein sehr achtbares Ergebnis können unsere C-Junioren vorweisen. stehend v.l.n.r.: ÜL Jens Kühn, Lucas Hartmann, Piet Richter, Moritz Seemann, ÜL Olaf Beer, Oscar Kuntz, Niklas Malz, Jonas Krug, Valen•n Mar•n, ÜL Peter Franke, hockend v.l.n.r.: Niklas Pokorny, Paul Hermann, Max Thieme, Justus Hilbert, Joop Nestler, Erik Wilzewski, Loris Völgyesi, liegend: Jonas Bräuner, es fehlten: Tim Schirmeister, Maximilian Härtling Das Trainertrio Olaf Beer, Jens Kühn und Peter Franke war am Saisonende mit Platz 3 in der „Altenburger Staffel“ mehr als zufrieden. Die Zielstellung Mittelfeldplatz wurde klar übertroffen und der Silberrang nur um 2 Punkte verfehlt. Mit einem relativ kleinen Kader von 15 Mann, davon 2 Gastspieler vom TSV Pölzig und ein Gastspieler vom SV Lumpzig, wurden die 18 Punkt- und die 3 Pokalspiele bestritten. Von den 18 Punktspielen wurden 12 siegreich gestaltet, 3 x unentschieden gespielt und nur 3 Partien wurden verloren. Dabei wurde ein Torverhältnis von 55:23 Toren erzielt. Auch im Pokalwettbewerb schlug sich die Mannschaft sehr achtbar. Nach 2 Siegen gegen Hohenölsen mit 5:2 und gegen Wintersdorf mit 2:0 konnten wir ins Halbfinale einziehen. Leider war im Halbfinale der FC Thüringen Weida ein bisschen cleverer und kaltschnäuziger und konnte uns 3:1 schlagen. Kapitän Erik Wilzewski sowie Lukas Hartmann und Justus Hilbert haben in 20 Pflichtspielen mitgewirkt. Diese 3 Spieler waren auch die erfolgreichsten Torschützen. Erik traf 17 x, Lukas 12 x und Justus 7 x ins Scharze. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 27 - Ebenfalls 20 Pflichtspiele bestritt unser Torwart Jonas Bräuner. Folgende Spieler trugen weiterhin zum erfolgreichen Abschneiden bei: Valentin Martin 19 Einsätze / 6 Tore, Niklas Malz 19/4, Max Thieme 19/4, Oscar Kuntz 18/0, Jonas Krug 17/4, Moritz Seemann 17/1, Paul Hermann 16/0, Piet Richter 16/0, Niklas Pokorny 15/2, Loris Völgyesi und Maximilian Härtling 13/1. Je 1x halfen Joop Nestler und Leon Herzum aus. D-Junioren: 4. Platz in der Kreisliga – Staffel B Das Trainertrio Steve Nerlich, Fabian Asyngier und Ralf Rust konnte in der letzten Saison nur auf 11 Spieler zurückgreifen. Leider ist in der Winterpause auch noch Bianca Passeck zum JFC Gera gewechselt. Auf diesem Weg wünschen wir Bianca alles Gute und viele sportliche Erfolge. stehend v.l.n.r.: ÜL Steve Nerlich, Fritz Maaß, Yannic Lätzsch, ÜL Ralf Rust, Bianca Passeck, Leon Herzum, ÜL Michael Passeck, Jus•n Nerlich, Sebas•an Maelzer, ÜL Fabian Asyngier, hockend v.l.n.r.: Ken Lierse, Jakob Hintzke, Nick Trautmann, Noel Asyngier, Cedric Rust, es fehlt: Oliver Pohl Bei diesem „Mini-Kader“ kann man vor der Mannschaft nur den Hut ziehen, dass alle Pflichtspiele in voller Stärke absolviert wurden und dass am Saisonende auch noch ein respektabler 4. Tabellenplatz heraussprang. In den 14 Punktspielen der 8er Staffel wurden 8 Siege erkämpft und 6 Niederlagen mussten eingesteckt werden. Dabei wurde ein positives Torverhältnis von 36:28 Toren erzielt. Im Pokal wurden der Mannschaft die Grenzen aufgezeigt. Gegen den Kreisoberligisten JFC Gera II musste mit 1:10 eine deutliche Niederlage eingesteckt werden. Noel Asyngier und Justin Nerlich bestritten alle 14 Punktspiele und waren mit 9 Treffern die Top-Torschützen der Mannschaft. Auch die Spieler Leon Herzum, Sebastian Maelzer, Cedric Rust, Fritz Maaß und Jakob Hintzke bestritten alle Punktspiele. Dabei erzielten Leon 7 Tore, Sebastian 6 Tore, Cedric 3 Tore und Fritz 1 Tor. Weiterhin gehörten zur Mannschaft: Torwart Nick Trautmann mit 12 Einsätzen, Yannic Lätzsch mit 9 Einsätzen und Luana Gül Hrauda, die als Gastspielerin vom Post SV Gera zu uns kam, 9x eingesetzt wurde und dabei ein Tor erzielte. >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 28 - Das Trainerteam möchte sich nochmals bei den 3 E-Junioren Noel, Sebastian und Cedric bedanken, welche die komplette Saison bei den D-Junioren gespielt haben. Und natürlich nicht zu vergessen der E-Junior Felix Hebisch, welcher mehrmals als Torwart ausgeholfen hat. Teil 2 mit Berichten und Fotos der E- und F-Junioren sowie einer Vorschau auf die Saison 2015/16 erscheint in der Augustausgabe. Olaf Beer, Nachwuchsleiter SSV 1938 Großenstein Zuckertütenfest und Abschiedsfeier bei den Sprottetaler Knirpsen Endlich wuchsen die Zuckertüten nach langer Zuckerwasser-Gießerei! Mit einem tollen Programm am 23. Juni 2015 begeisterten unsere Schulanfänger ihre Eltern und luden sie sogar zum Mitmachen ein. Frau Menzel und Frau Tschirschke sangen fleißig mit. Frau Öttling hatte kleine Verse gedichtet, um jedem persönliche Worte der Kindergartenzeit zu widmen. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Herr Buschner baute uns im Namen der Eltern eine Baumbank, die mit den Namen der Schulanfänger versehen wurde. Wir bedanken uns für diese bleibende Erinnerung. Das Abschiedsfest am 25. Juni 2015 ging bis 20:00 Uhr und lockte unsere „Wackelzähne“ vor allem auf die riesengroße Hüpfburg, die uns Frau Ettel (Apotheke Pölzig) bereitstellte. Wir verabschieden uns traurigen Herzens von den zukünftigen Erstklässlern und bedanken uns bei den Eltern für ihr Engagement der letzten 5 Jahre in unserem Haus! Danach erhielt jeder kleine Große seine Zuckertüte unter dem „Notfall-Regenwetter-Turnraum-Zuckertütenbaum“. Danach konnte sich jeder eine Zuckerwatte schmecken lassen. Wer genug vom Zucker hatte, erhielt als Alternative eine herzhafte Roster (gebraten von unseren lieben Feuerwehrmännern). Moritz Hebisch, Maxim Näther, Phillip Pohl, Theo Hietschold, Maximilian Jahn, David Meusel, Leonard Weber, Aurelia Tröger, Helena Soucek, Hanna Schellenberg, Friedrich Wähler, Ben Mäder, Dean Todziej, Marian Langner, Maria Bräuner, Hannah Alberti, Milaine Mälzer, Jannik Köhler und Romeo Riedel Wir wünschen euch einen guten Start in der Schule und viel Erfolg beim Lernen! Das Team der Kita „Sprottetaler Knirpse“ Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 29 - Gemeinde Hirschfeld Gemeinde Korbußen SV ´94 Korbußen Korbußner Open im Wettsensen 2015 Am 28. Juni 2015 war es wieder einmal so weit. Das Wetter meinte es gut mit den Veranstaltern, den Mitgliedern des SV 94 ´Korbußen, und so konnte der erneute Wettbewerb um den Titel des Siegers bzw. der Siegerin im Handmähen um 10:00 Uhr auf der Streuobstwiese starten. Neben 13 Bewerbern, darunter eine weibliche Starterin, waren auch wieder zahlreiche Gäste erschienen, um dem Ereignis beizuwohnen. Nach dem Auslosen der Parzellen von ca. 7 mal 7 Metern ertönte das Startzeichen: „An die Sense – fertig – los!! und dann gab es für die Teilnehmer kein Halten mehr. Unterschiedliche Taktiken, wie Kreisschwad oder Reihenschwad, sowie Geräte kamen zum Einsatz, und es dauerte gerade einmal sechs Minuten, bis auf der ersten Parzelle kein Hälmchen mehr neben dem anderen stand. >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 30 - Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Am Ende standen dann die Sieger fest. Klaus Hofmann gewann vor Michael Dietzmann und Wolfgang Zimmerling. Carmen Dobler, die Siegerin des Damenwettbewerbs, hätte selbst in der Männerwertung einen beachtlichen vierten Platz belegt und damit weitere 9 Starter auf die nachfolgenden Plätze verwiesen. Allen Teilnehmern an dieser Stelle noch einmal unseren herzlichen Glückwunsch. Dank des Sensenprofis Klaus Hofmann konnten die Teilnehmer und natürlich auch die Gäste jedoch nicht nur ihre sportlichen Kräfte messen, sondern auch Neues rund um die Handsense erfahren, verschiedene Sensenbäume oder -blätter ausprobieren, die Kunst des Dengelns und Wetzens kennenlernen sowie sich Tipps und Tricks rund um die richtige Körperhaltung einholen. Doch nicht nur die Geschwindigkeit entschied über den Sieger bzw. die Siegerin. Neben der Gleichmäßigkeit der Mahd wurde auch die Sauberkeit der gemähten Parzelle von den drei Preisrichtern bewertet. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Insider berichten, dass der eine oder andere über ein neues Mähgerät nachdenkt, um im nächsten Jahr vielleicht noch erfolgreicher an den Start gehen zu können. Auch soll die Rede von zukünftig stattfindenden gezielten Trainingseinheiten gewesen sein. Der SV `94 Korbußen lässt sich überraschen und freut sich auf eine weitere Ausgabe der Korbußner Open im Wettsensen 2016. Ein besonderer Dank zum Abschluss gilt Carsten Metsch, dem Mitarbeiter Fleischerei Stölzner, der die Versorgung mit Thüringer Rostern sicherstellte. S. Wolf Der nächste Seniorennachmittag findet am Montag, dem 10. August 2015, um 14:00 Uhr in der Kutscherstube Korbußen statt. Lamprecht, Bürgermeister Gemeinde Pölzig Vortrag von Nanami Haino über ihre Heimat Japan Am Freitag, dem 19. Juni 2015, fand ein Vortrag über Japan im Vereinshaus der Gemeinde Pölzig, Weg der Jugend 13, statt. Die japanische Gastschülerin Nanami Haino hielt einen Vortrag über ihr Heimatland, ihre Heimatstadt Tamba und über ihre Schule dort. Sie berichtete aus dem Blickwinkel einer 17-jährigen Schülerin, die ein Jahr in Deutschland verbracht hat, um die deutsche Sprache und Kultur kennen zu lernen und am 2. Juli 2015 in ihre Heimat zurückflog. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 31 - Vortrag erzählte sie über die wichtigsten Feste und die dazu gehörigen Speisen. Nicht alles war verständlich. Im Großen und Ganzen gab sie uns einen interessanten Einblick in eine ganz andere Kultur mit anderen Bräuchen, anderem Wohnen und Heizen. Der ganze Vortrag dauerte 90 Minuten unterbrochen durch eine Pause. Für die Pause hatte Nanami Sush i u nd japanische Süßigkeiten vorbereitet. Doch wir hatten nicht mit so viel Interesse gerechnet. Sie hatte ungefähr 45 SushiKostproben vorbereitet. Gekommen waren aber über 60 Gäste. Wer kein Sushi kosten konnte, der durfte japanische Süßigkeiten probieren. Gegen 21:00 Uhr war der Vortrag zu Ende, der mit reichlich Applaus belohnt wurde und es konnten Fragen gestellt werden zu der Thematik. Wovon auch reger Gebrauch gemacht wurde. Organisiert hat das alles der Heimatverein „Schloss Pölzig“. Nanami Haino ist mittlerweile schon wieder in ihrer Heimat, geht zur Schule und will im Februar ihre Schulzeit mit den Abiturprüfungen abschließen. Wir wünschen ihr für ihren weiteren Lebensweg viel Glück und Gesundheit und bedanken uns recht herzlich für den schönen Vortrag. Der Heimatverein „Schloss Pölzig e. V.“ Es ist wieder soweit Beiersdorf feiert Sie hat den mutigen Schritt gewagt, ohne deutsche Sprachkenntnisse sich als Austauschschülerin für ein Jahr nach Deutschland zu begeben. Bei einer völlig fremden Familie zu leben. Sie hat es durchgestanden und wie ihr Vortrag gezeigt hat, kann sie sich auf Deutsch verständlich machen. In einem kurzweiligen teils lustigen Am Sonnabend, dem 15. August 2015, lädt der Verein „Schnauderquelle Beiersdorf e. V.“ zum alljährlichen „Beiersdorfer Teichfest“ ein. Los geht´s ab 18:00 Uhr. Für leckeres Grillgut und Getränke ist gesorgt. Wer das Tanzbein schwingen mag, kann dies bei Discomusik tun. Natürlich wird noch mehr geboten. Bilder sowie Filme von den Attraktionen in Beiersdorf werden gezeigt – Unterhaltung mit kleinen Spielen für Jung und Alt. Wir freuen uns auf viele Besucher. Schnauderquelle Beiersdorf e. V. Carmen Sprotte Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 32 - Programm Teichfest 2015 Freitag, 31. Juli 2015 Das Teichfest wird wie gewohnt mit einem Fackelumzug 19:30 Uhr beginnend auf dem Markt in Pölzig durch den Ort eröffnet und klingt am Freitagabend mit der Disko aus. Sonnabend, 1. August 2015 beginnt das Teichfest um 14:00 Uhr. Mit Kaffee, Kuchen, Eis, Zuckerwatte und frisch geräucherten Forellen ist für das leibliche Wohl gesorgt. 14:00 Uhr findet ein Wettbewerb im Bierkastenstapeln statt. 15:00 Uhr erwarten wir die Bootsbauer zum traditionellen Bootsrennen und hoffen auf viele gute Ideen, wie in den letzten Jahren. 16:00 Uhr findet der traditionelle Gaudi-Triathlon statt. Der Teichfestwirt spendiert für die Siegboote tolle Preise. Wir rufen die Vereine in der Umgebung und in Pölzig dazu auf, sich mit eigenen Booten zu beteiligen. Wir sind bemüht ein attraktives Programm bis in den Abend hinein zu gestalten. Ab 20:00 Uhr beginnt die Disko im Zelt. Das Programm gestaltet der Karnevalsverein. Eingebettet sind erotische Tanzeinlagen mit vielen kleinen Überraschungen. Sonntag, 2. August 2015 Ab 10:00 Uhr Frühschoppen und Essen aus der Gulaschkanone Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt. Wir hoffen auf schönes Wetter und viele Interessenten. Das Festkomitee Feuerwehr Pölzig Wie jedes Jahr verbrachten auch die diesjährigen Schulanfänger am 26. Juni 2015 ihren letzten Tag der Zuckertütenwoche bei der Feuerwehr. Gleich nach der Begrüßung ging es mit den Einsatzfahrzeugen auf Rundfahrt mit Zwischenstopp in Beiersdorf. Dort mussten die Kinder einen Baum und zwei Sträucher selber pflanzen. Trotz Regen mussten diese standesge- Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ mäß mit dem Feuerwehrschlauch gegossen werden. Danach wurde unsere Rundfahrt zur Freude der Kinder mit Blaulicht und Martinshorn fortgesetzt. Nach Ankunft im Gerätehaus versorgten die Eltern alle mit Roster, Wiener, Steaks und Salaten. Mit vollem Bauch wurden dann das Feuerwehrfahrzeug und die Technik erkundet und natürlich mussten die meisten diese auch ausprobieren. Denn wann bekommt man sonst schon die Gelegenheit dazu? Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ehe die Kinder und Erzieherinnen zu ihrer Schatzsuche aufbrachen, ließen sie noch Heliumballons mit kleinen Zeichnungen und Wünschen in den Abendhimmel steigen. (Foto auf der Seite 32 rechts unten.) Und wie es sich für einen richtigen Schulstart gehört, bekam noch jeder Schulanfänger eine gut gefüllte Zuckertüte überreicht. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 33 - Am Montag fuhren wir ins “Grüne Klassenzimmer” nach Ronneburg. Hier konnten wir auf der Wiese ganz viel über Pflanzen und Tiere lernen. Viel Spaß und Erfolg in der Schule! Feuerwehr und Feuerwehrverein Pölzig An dieser Stelle auch ein dickes Dankeschön an die Kindertagesstätte Pölzig für die supertolle Zusammenarbeit!!! Wir sammelten verschiedene Wiesenpf lanzen und beobachteten kleine Tiere in Lupengläsern. Mit Herzum Tours ging es am Dienstag nach Posterstein. In der Burg ging es auf Schatzsuche, welcher in der Nacht zuvor gestohlen wurde. Die Diebe konnten ihn aber nicht mitnehmen, weil sie von den Burggeistern Posti und Stein überrascht wurden und Reißaus nahmen. Nun sagen wir „Auf Wiedersehen“ zu unserem Kindergarten. Mit einer Zuckertütenwoche verabschiedeten wir uns im Juni symbolisch von unserem Kindergarten. Noch einmal konnten wir ganz viel erleben. Anfang Juni begannen wir, unseren Baum mit ganz viel Zuckerwasser zu gießen, damit auch ganz große Zuckertüten wachsen konnten. Vom Verließ bis zur Burgspitze haben wir alles durchsucht, bis wir ihn endlich fanden. Kleine Spiele rundeten diesen Aufenthalt ab. Zum Spielplatz wurde uns das Mittagessen gebracht, welches von der Fleischerei Göpel spendiert wurde. >>>>> Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 34 - Hier sagen wir ganz herzlich DANKE. Es hat uns ganz lecker geschmeckt. Weiter ging es zum Minigolf nach Vollmershain. Hier konnten wir unser Geschick unter Beweis stellen. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Am tollsten fanden wir die Löwen und Geparden, welche gerade gefüttert wurden. Die Spielplätze und das Fahren mit der Parkeisenbahn waren ebenfalls ein tolles Erlebnis. Am Donnerstag zum Zuckertütenfest war es dann endlich soweit. Unsere Zuckertüten waren tatsächlich gewachsen und jeder konnte sich eine abschneiden. Nach dem gemeinsamen Kaffeetrinken mit unseren Eltern hatten wir viel Spaß mit dem Clown und seinem Ara. Am Freitagabend trafen wir uns bei der FFW. Wir fuhren mit den Feuerwehrautos nach Beiersdorf. Dort pflanzten wir gemeinsam Bäume. Als wir wiederkamen, hatten unsere Eltern schon die Roster und Wiener für uns fertig. Danach zeigten uns die Feuerwehrmänner ihr Einsatzfahrzeug mit seinem ganzen Zubehör. Am Ende bekamen wir alle eine Urkunde und einen Pokal. Zum Schluss ließen wir alle gemeinsam Luftballons in die Luft steigen. Und als Überraschung gab es für jeden noch eine ganz große Zuckertüte. Am Mittwoch fuhren wir mit Bus und Straßenbahn nach Gera ins Tiergehege. Allen Mitgliedern der FFW sagen wir DANKE. Jetzt verabschiedeten wir uns von der Feuerwehr und von unseren Eltern, denn es ging mit Taschenlampen in unseren Wald auf Schatzsuche. Nachdem wir alle Hinweise, die zum Schatz führten und den Schatz gefunden hatten, waren wir doch froh, den dunklen Wald wieder verlassen zu können. Im Kindergarten teilten wir den Schatz gerecht auf und gingen dann ins Bett. Es war schon ganz schön spät geworden und alle waren auch schon müde. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 35 - Nach dem Frühstuck wurden wir von Mutti und Vati wieder abgeholt. Diese tolle Woche wird uns noch sehr lange in Erinnerung bleiben. Wir sagen dem Team der Kita vielen Dank für die schönen Kindergartenjahre. Es verabschieden sich recht herzlich Gemeinde Reichstädt Luca, Michelle, Delaine, Tim, Lennox, Alicia, Tim Jacen, Alexander, Oskar und Jochen Die Gemeinde Reichstädt verkauft ein Baugrundstück 870 m² groß und voll erschlossen. Preis nach Vereinbarung. Telefonische Anfragen dienstags von 17:30 – 18:30 Uhr unter 036602 22460 oder 036602 33222 Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 36 - Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ 8. Reichstädter Teichfest am Mühlteich Samstag, 8. August 2015 ab 17:00 Uhr • Hüpfburg • Disco mit Eileen • Löbichauer Schalmeien • 19:00 Uhr – Der Sandmann kommt • Kanufahrt • Kesselgulasch, Roster, Steaks, Knüppelkuchen, Eintritt frei! Es lädt ein der Feuerwehrverein Reichstädt e. V. Gemeinde Schwaara Geschichtlicher Abriss: Die Wasserversorgung von Schwaara - 60 Jahre Zentrales Wassernetz in Schwaara 1956: In der Lutzsche erfolgt die Quellerfassung, die Rohre werden bis zum Spritzenhaus verlegt. Das war die vorläufige Wasserentnahmestelle in der Gemeinde für die Dorfbewohner. Die meisten haben noch einen eigenen Brunnen mit entsprechender Wasserpumpe. Ein toller Tag … Ja nun war er auch schon da, unser großer Tag, an dem wir sagten: Während der Bauarbeiten. (Foto: Berthold Wandschura) „Ja“. Wir bedanken uns für die zahlreichen Glückwünsche, lieben Worte und Gesten aber auch für all die Geschenke anlässlich unserer Hochzeit bei unseren Eltern, unseren Familien, unseren Freunden und Nachbarn, dem Sportverein, unseren Kollegen und Bekannten. Wir haben uns sehr gefreut. Matthias & Eileen Meuche 30. Mai 2015 Die fer!ge Pumpsta!on in Betrieb. (Foto: Ruth Förster) 1964: Im Oktober ist der Wasserleitungsbau abgeschlossen, das Pumpenhaus ist fertiggestellt, das Wassernetz geht in Betrieb und auch die höher gelegenen Häuser sind an das Dorfnetz der Wasserleitung angeschlossen. Zum Abschluss der Bauarbeiten feiern die Einwohner von Schwaara ein großes Wasserfest. Das Wasserwerk, Quellgebiet und das Netz sind Eigentum der Engeren Gemeinde. Der Bau des Leitungsnetzes wurde somit zum Teil von der Engeren Gemeinde finanziert. 1979: Am 28. Mai wird auf der Vollversammlung der Engeren Gemeinde von den Mitgliedern einstimmig die Übergabe in das Volkseigentum beschlossen. Damit geht das Wasserversorgungssystem ins Volkseigentum über. Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Der noch vorhandene Anschlusspunkt an die Quelle. (Foto: Roland Vojacek) Am Ende des Lutzsche-Teiches ist das Quellgebiet. (Foto: Roland Vojacek) 1990: Der Betrieb der Pumpenstation wird eingestellt und das bestehende Wasserleitungsnetz wird an die Fernwasserleitung der OTWA angeschlossen. 1994: Rückbau der Pumpenstation und Gewinnung des Terrains als Kinderspielplatz 1995: Das gesamte Wasserortsnetz und auch die bestehenden Abwasserleitungen werden in die Zuständigkeit der OTWA übergeben. Roland Vojacek - Nach Redaktionsschluss Veranstaltungstermine für Ronneburg August 2015 8. August 2015 Brunnenfest mit Sommerkino Ort: Ronneburger Schloss Veranstalter: Heimatverein Ronneburg e. V. 12. August 2015, ab 16:00 Uhr Bergbauverein Ronneburg e. V. - Themenvortrag „Altbergbau Gera/Ronneburg“ Olaf Zeidler Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 37 - Ort: Informationszentrum Bogenbinderhalle Veranstalter: Bergbauverein Ronneburg e. V. 15. August 2015 Erdschweinessen Ort: WIG - Wein im Garten Veranstalter: WIG Ronneburg 29. August 2015 Stadtjubiläum „150 Jahre Freiwillige Feuerwehr Stadt Ronneburg“ mit den Ronneburger Vereinen Bühnenprogramm: 13:00 Uhr - Großer Festumzug, Stellplatz: Markt Wegstrecke: August-Bebel-Straße, Zeitzer Straße, Straße der Opfer des Faschismus, Martin-Luther-Straße, Goethestraße, Robert-Schumann-Straße, Altenburger Straße, Friedrich Straße, Brunnenstraße, Weidaer Straße Ziel: NEUE LANDSCHAFT Ronneburg 15:00 Uhr - Buntes Nachmittagsprogramm mit den Schalmeien aus Rüdersdorf, dem Spielmanns- und Fanfarenzug Ronneburg/Hessen, den Tanzgruppen der Ronneburger Kindertagesstätten und des ASC Ronneburg, Aktionen der Berufsfeuerwehr Gera und Freiwilligen Feuerwehr Ronneburg Nebenprogramm: Hüpf burgen, Kübelspritze, Feuerwehr- und Traktorrundfahrten, Mal- und Bastelstraße, Modellboot, Modellflugzeuge und Modelleisenbahn, Hundevorführungen, Trockenangeln, Kampfsportvorführungen, Technikausstellung 20:00 Uhr - Jubiläumsparty mit „Surprise – Die Partyband“, anschl. Höhenfeuerwerk Ort: NEUE LANDSCHAFT Ronneburg Veranstalter: Stadtverwaltung Ronneburg i. A. Plarre Impressum Amtsbla• der VG “Am Brahmetal“ Kostenlose Ausgabe an alle Haushalte Herausgeber: Verwaltungsgemeinscha! „Am Brahmetal“ Verantwortlich für den Anzeigenteil sind: Frau Anne•e Kühn, erreichbar unter der Anschri! der VG „Am Brahmetal“ und Herr Knut Radziej unter der Anschri! des Verlages Layout und Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR Auflage: 2333 Exemplare | Erscheinungsweise: monatlich Beiträge, Inseratangebote bi!e an VG „Am Brahmetal“ Dorfstr. 17 | 07580 Großenstein | Tel.: 036602 3320 | Fax: 036602 33233 E-Mail: [email protected] oder an NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR | Dorfstr. 10 | 04626 Nöbdenitz | Tel.: 034496 60041 | Fax: 64506 | E-Mail: [email protected] Bezugsbedingungen 1. Kostenlose Verteilung an alle Haushalte im Gebiet der Mitgliedsgemeinden. 2. Im Bedarfsfall können kostenlose Einzelexemplare in der VG „Am Brahmetal“, Dorfstraße 17, 07580 Großenstein, gegen Übernahme der Portokosten bestellt werden. Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 38 - Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“ Die Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ gratuliert im Monat Juli recht herzlich und wünscht den Genannten alles Gute, Gesundheit, persönliches Wohlergehen sowie Lebensfreude für die Zukunft Gratuliert wird in Bethenhausen und Ortsteil Frau Anitta Grimm zum 82. Geburtstag Frau Ursula Sänger zum 72. Geburtstag Frau Gudrun Plarre zum 70. Geburtstag Herrn Bernd Plarre zum 69. Geburtstag Frau Brunhilde Hestencz zum 67. Geburtstag Frau Margit Sänger zum 65. Geburtstag in Brahmenau und Ortsteilen Frau Ingeburg Staudte zum 94. Geburtstag Herrn Herbert Lätzsch zum 85. Geburtstag Frau Rita Marschner zum 81. Geburtstag Frau Siglinde Gröger zum 80. Geburtstag Herrn Claus Gröger zum 80. Geburtstag Herrn Klaus Lätzsch zum 79. Geburtstag Herrn Martin Ott zum 78. Geburtstag Herrn Claus Schönfeld zum 77. Geburtstag Frau Helgard Schönfeld zum 76. Geburtstag Herrn Jürgen Riefler zum 70. Geburtstag Frau Gloria Wöllner zum 69. Geburtstag Frau Olivia Voigt zum 67. Geburtstag Frau Birgit Hahn zum 65. Geburtstag in Großenstein und Ortsteilen Persönliche Glückwünsche der Bürgermeisterin werden zum 80./85./90. usw. Geburtstag überbracht. Frau Irma Kirsten zum 89. Geburtstag Frau Renate Wagner zum 86. Geburtstag Herrn Wolfgang Weller zum 81. Geburtstag Herrn Dieter Apert zum 78. Geburtstag Herrn Manfred Geyer zum 77. Geburtstag Herrn Eckhard Katsch zum 74. Geburtstag Herrn Klaus Krüger zum 74. Geburtstag Frau Helga Graf zum 73. Geburtstag Herrn Karl-Heinz Weihrauch zum 72. Geburtstag Herrn Peter Löbner zum 72. Geburtstag Herrn Lutz Mackenroth zum 71. Geburtstag Frau Rita Otto zum 70. Geburtstag Frau Ingrid Sauerbrei zum 68. Geburtstag Frau Maria Launert zum 66. Geburtstag in Hirschfeld Frau Gerda Piehler zum 87. Geburtstag Frau Edeltraud Fröbel zum 78. Geburtstag Herrn Rainer Franke zum 69. Geburtstag in Korbußen - Persönliche Glückwünsche des Bürgermeisters werden zum 75./80./85./90. usw. Geburtstag überbracht. Frau Christa Sänger zum 85. Geburtstag Herrn Martin Kaiser zum 83. Geburtstag Herrn Reinhard Voigt zum 76. Geburtstag Herrn Heinz Müller zum 72. Geburtstag Frau Helga Hahn zum 71. Geburtstag Herrn Bernd Poser zum 71. Geburtstag Herrn Wolfgang Kluge zum 70. Geburtstag Herrn Gerhard Hippe zum 69. Geburtstag Herrn Jürgen Rauschenbach zum 65. Geburtstag in Pölzig und Ortsteilen Herrn Rudolf Hermann zum 89. Geburtstag Frau Ingeborg Otto zum 86. Geburtstag Herrn Karl Becker zum 85. Geburtstag Herrn Egon König zum 84. Geburtstag Frau Ruth König zum 83. Geburtstag Herrn Manfred Harzer zum 80. Geburtstag Frau Edith Cerny zum 80. Geburtstag Frau Lilli Becker zum 79. Geburtstag Herrn Werner Zehmitzsch zum 78. Geburtstag Frau Margarete Rauschenbach zum 78. Geburtstag Herrn Erhard Goblirsch zum 77. Geburtstag Herrn Hermann Lippert zum 77. Geburtstag Herrn Günter Ewald zum 76. Geburtstag Herrn Erich Liebisch zum 76. Geburtstag Herrn Reiner Saupe zum 76. Geburtstag Herrn Rolf Trommler zum 75. Geburtstag Herrn Walter Hanusch zum 75. Geburtstag Frau Erika Rössel zum 75. Geburtstag Frau Renate Liehm zum 71. Geburtstag Frau Liane Harzer zum 70. Geburtstag Frau Käthe Gimper zum 70. Geburtstag in Reichstädt und Ortsteil Frau Hilde Hempel zum 90. Geburtstag Frau Käthe Nestvogel zum 87. Geburtstag Frau Lore Pitzschler zum 81. Geburtstag Frau Marie Körner zum 80. Geburtstag Herrn Rolf Eschke zum 77. Geburtstag Herrn Edwin Mäder zum 69. Geburtstag Herrn Hans Rosenkranz zum 65. Geburtstag Frau Ingeborg Neunübel zum 65. Geburtstag in Schwaara Herrn Klaus Petermann zum 68. Geburtstag
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