Amtsblatt - Verwaltungsgemeinschaft

Amtsblatt
der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“
mit öffentlichen Bekanntmachungen der Mitgliedsgemeinden
Mitgliedsgemeinden sind: Bethenhausen, Brahmenau, Großenstein,
Hirschfeld, Korbußen, Pölzig, Reichstädt, Schwaara
Herausgeber: Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“
Verantwortlich für den amtlichen Teil ist die Gemeinschaftsvorsitzende - Frau Barth
Jahrgang 2015
17.07.2015
Ausgabe 09
Öffnungszeiten der Verwaltungsgemeinschaft:
Zum Inhalt:
Dienstag
9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Donnerstag 9:00 bis 12:00 Uhr und 13:00 bis 18:00 Uhr
Freitag
9:00 bis 12:00 Uhr
Telefon: 036602 3320 • Fax: 036602 33233
• Amtlicher Teil: öffentliche Bekanntmachungen
• Allgemeine Informationen
• Aus den Gemeinden
- Amtlicher Teil Sitzungen der Gemeinderäte
Die Gemeinderäte der Mitgliedsgemeinden der
Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ haben
im Juni 2015 zu folgenden Beratungsgegenständen Beschlüsse gefasst:
Gemeinde Bethenhausen
Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung am 16.06.2015
gefasste Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat der Gemeinde Bethenhausen
beschließt einstimmig die Tagesordnung in der
vorliegenden Fassung.
2. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die
Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung vom 31.03.2015 in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen oder Ergänzungen.
Gemeinde Brahmenau
Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 22.06.2015
gefasste Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass
die Tagesordnung um einen TOP im nichtöffentlichen Teil erweitert wird.
2. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich die
erweiterte Tagesordnung.
3. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die
Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung vom 20.04.2015 in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen und Ergänzungen.
4. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die
Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung vom 11.05.2015 in der vorliegenden Fassung ohne Änderungen und Ergänzungen.
5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den
Beteiligungsbericht 2015 gemäß § 75 a ThürKO
der Gemeinde Brahmenau über die unmittelbare
Beteiligung an der KEBT Kommunalen Energie
Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT
AG), Erfurt sowie über die mittelbare Beteiligung an der Thüringer Energie AG (TEAG) im
Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung.
6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass
die Gemeinde Brahmenau dem Antrag zur partiellen Umnutzung der Gewerberäume zu einem
Backshop mit Waren des täglichen Bedarfs und
Cafe mit Imbissangebot auf dem Flurstück 57/3
der Flur 1 der Gemarkung Waaswitz das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
erteilt.
7. Der Gemeinderat der Gemeinde Brahmenau
beschließt einstimmig, dass die Gemeinde
Brahmenau als beteiligter Träger öffentlicher
Belange dem Bebauungsplan „Am Südrand II“,
1. Änderung der Gemeinde Großenstein ohne
weitere Hinweise und Anregungen zustimmt.
Relevante Informationen zum Vorhaben hat die
Gemeinde Brahmenau nicht.
>>>>>
Das nächste Amtsblatt erscheint am 21.08.2015. Redaktionsschluss für die nächste Ausgabe ist am 11.08.2015
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 2 -
Im nichtöffentlichen Teil der 4. Sitzung am
22.06.2015 gefasste Beschlüsse:
8. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, die
Bachberäumung der Brahme im OT Zschippach
inklusive Einbau der Sedimente hinter dem Erddamm am Zschippacher Berg, Flurstück 122, an
die Firma EWS Bau GmbH Brahmenau zu einem
Bruttopreis von 1.880,20 EUR zu vergeben.
9. Der Gemeinderat der Gemeinde Brahmenau beschließt einstimmig, den Industriegeschirrspüler
für die KITA Brahmenau von der Firma Selgros
Gera zum Bruttopreis von 2.000,39 € zu kaufen.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine
überplanmäßige Ausgabe von 100,00 € in der
Haushaltsstelle 4640.9350. Die Deckung erfolgt
mittels Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
(HHST. 9100.3100).
Der Beschluss ist unverzüglich in ortsüblicher
Weise bekannt zu machen.
Gemeinde Großenstein
Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 30.06.2015
gefasste Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung.
2. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung vom
12.05.2015 ohne Änderungen und Ergänzungen.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Großenstein
gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a
ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am
Kommunalen Energiezweckverband Thüringen
(KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an
der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung.
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Großenstein beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein als beteiligter Träger öffentlicher Belange
dem überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans der Stadt Ronneburg ohne weitere
Hinweise und Anregungen zustimmt. Relevante
Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde
Großenstein nicht.
5. Der Gemeinderat der Gemeinde Großenstein beschließt einstimmig, dass die Gemeinde Großenstein als beteiligter Träger öffentlicher Belange
dem Teilflächennutzungs- und Bebauungsplan
„Park Tannenfeld“ der Gemeinde Löbichau ohne
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
weitere Hinweise und Anregungen zustimmt.
Relevante Informationen zum Vorhaben hat die
Gemeinde Großenstein nicht.
6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die
Gemeinde Großenstein dem Antrag auf Erteilung
eines Vorbescheides hinsichtlich der planungsrechtlichen Prüfung der Bebauung des Flurstücks
73/26 der Flur 1 der Gemarkung Nauendorf mit
einem Einfamilienhaus das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB erteilt.
7. Der Gemeinderat beschließt mehrheitlich, dass die
Gemeinde Großenstein dem Antrag zur Errichtung eines Einfamilienhauses auf dem Flurstück
73/5 der Flur 1 der Gemarkung Nauendorf das
gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB
erteilt.
Im nichtöffentlichen Teil der 4. Sitzung am
30.06.2015 gefasster Beschluss:
8. Der Gemeinderat Großenstein beschließt mehrheitlich, die Leistungen der Straßenentwässerung
Nauendorf, Pappelallee an die Fa. EWS Bau GmbH,
Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu vergeben. Die Vergabesumme beträgt 3.370,41 €.
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat eine außerplanmäßige Ausgabe in der Haushaltsstelle
6300.9400 (investiver Straßenbau) in Höhe von
3.400 €.
Die Deckung erfolgt durch außerplanmäßige Einnahmen in der Haushaltsstelle 9000.3610 (Zuweisungen vom Land).
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Gemeinde Hirschfeld
Im öffentlichen Teil der 3. Sitzung am 22.06.2015
gefasste Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat bestätigt einstimmig die Tagesordnung in der vorliegenden Fassung.
2. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils der 2. Sitzung
vom 04.05.2015 in der vorliegenden Fassung.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Hirschfeld
gem. § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a
ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am
Kommunalen Energiezweckverband Thüringen
(KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an
der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Hirschfeld beschließt mehrheitlich die Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge für öffentliche
Verkehrsanlagen (Straßenausbaubeiträge) der Gemeinde Hirschfeld in der vorliegenden Fassung.
Die Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.
Im nichtöffentlichen Teil der 3. Sitzung am
22.06.2015 gefasster Beschluss:
5. Der Gemeinderat Hirschfeld beschließt einstimmig, die Leistungen der Lieferung des Schottermaterials zur Wegebefestigung zwischen Sachsenroda und Hirschfeld an die Fa. Containerdienst
Adler, Grobsdorf Nr. 16 in 07580 Ronneburg zu
vergeben. Vergabesumme: 5.652,50 €.
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
Gemeinde Korbußen
Im öffentlichen Teil der 4. Sitzung am 17.06.2015
gefasste Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat genehmigt einstimmig die geänderte Tagesordnung.
2. Der Gemeinderat genehmigt mehrheitlich die
Niederschrift des öffentlichen Teils der 3. Sitzung
vom 13.05.2015 ohne Änderungen oder Ergänzungen.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Korbußen
gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a
ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am
Kommunalen Energiezweckverband Thüringen
(KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an
der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung.
4. Der Gemeinderat der Gemeinde Korbußen beschließt mehrheitlich, dass die Gemeinde Korbußen als beteiligter Träger öffentlicher Belange dem
überarbeiteten Entwurf des Flächennutzungsplans
der Stadt Ronneburg ohne weitere Hinweise und
Anregungen zustimmt. Relevante Informationen zum Vorhaben hat die Gemeinde Korbußen
nicht.
5. Der Gemeinderat beschließt einstimmig, dass die
Gemeinde Korbußen dem Antrag auf Erteilung
eines Vorbescheides hinsichtlich der planungsrechtlichen Prüfung der Bebauung des Flst. 29/4
der Flur 1 der Gemarkung Pöppeln mit einem
Einfamilienhaus das gemeindliche Einvernehmen
nach § 36 BauGB erteilt.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 3 -
Im nichtöffentlichen Teil der 4. Sitzung am
17.06.2015 gefasste Beschlüsse:
6. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die
Vergabe der Lieferung eines Mittleren Löschfahrzeuges an die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG zu einem Gesamtauftragswert von 177.542,36 EUR.
Der Beschluss ist unverzüglich in ortüblicher
Weise bekannt zu machen.
7. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die Anschaffung von Funkmeldeempfängern Swissphone 4m-OB Quattro XLi inkl. Schutztasche mit
Displayausschnitt und Programmierung.
Der Auftrag wird an den günstigsten Bieter, die
Firma VOCOM Mobilfunk, zu einem Gesamtauftragswert von 3.417,68 EUR vergeben.
Der Beschluss ist unverzüglich in ortsüblicher
Weise bekannt zu machen.
8. Der Gemeinderat Korbußen beschließt einstimmig, die Leistungen der Instandsetzungsarbeiten
des Wirtschaftsweges Korbußen – Schwaara (Korbußener Flur) an die Firma Liesen ... alles für den
Bau GmbH, Niederlassung Marlishausen, Neue
Hausener Str. 1, 99310 Marlishausen, mit der Vergabesumme (Brutto) 4.998 € zu vergeben.
Der Beschluss ist unverzüglich in ortsüblicher
Weise bekannt zu machen.
Gemeinde Pölzig
Im öffentlichen Teil der 5. Sitzung am 25.06.2015
gefasste Beschlüsse:
1. Der Gemeinderat beschließt einstimmig die vorliegende Tagesordnung.
2. Der Gemeinderat beschließt einstimmig den Beteiligungsbericht 2015 der Gemeinde Pölzig gemäß § 23 ThürKGG in Verbindung mit § 75 a
ThürKO über die unmittelbare Beteiligung am
Kommunalen Energiezweckverband Thüringen
(KET) sowie über die mittelbare Beteiligung an
der Thüringer Energie AG (TEAG) und der Kommunalen Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (KEBT AG) im Jahr 2014 in der vorliegenden Fassung.
3. Der Gemeinderat beschließt einstimmig,
a) den Bauherrn bzgl. der Einhaltung der Verkehrsflächen und der Baugrenzen von den
Festsetzungen des Bebauungsplanes nach § 31
Abs. 2 BauGB zu befreien,
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 4 -
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
b) die Erteilung des gemeindlichen EinvernehDie Vergabesumme beträgt 8.526,59 €.
mens zur Erweiterung der bestehenden FreifläDer Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsübchen-Photovoltaikanlage auf den Flurstücken
licher Weise bekannt zu machen.
Gemarkung Pölzig, Flur 5, Flurstück 309/8 10. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig,
und Gemarkung Beiersdorf, Flur 3, Flurstück
die Leistungen der Straßenbefestigung, Los 1:
98/5.
Wiesenweg in Pölzig an die Fa. EWS Bau GmbH,
4. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig
Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu vergefolgende Vereinszuschüsse für das Jahr 2015:
ben. Die Vergabesumme beträgt 25.580,95 €.
1. Interessengemeinschaft
Gleichzeitig beschließt der Gemeinderat überGMWE – Pölziger Bahnhof e. V.
150,00 €
planmäßige Ausgaben von 26.000 € in der Haus2. Kirche Pölzig e. V.
500,00 €
haltsstelle 6300.5100. Die Deckung erfolgt durch
3. Rassekaninchen-Zuchtverein
Mehreinnahmen bei der Gewerbesteuer in der
T 147 Pölzig
150,00 €
HHST. 9000.0030.
4. Reit- und Fahrverein
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsübPölzig und Umgebung e. V.
600,00 €
licher Weise bekannt zu machen.
5. TSV 1861 Pölzig e. V.
300,00 €
6. Pölziger Angelverein 2006 e. V.
150,00 € 11. Der Gemeinderat der Gemeinde Pölzig beschließt
einstimmig die Vergabe der Sanitärmodernisie7. Verein der Freunde und Förderer
rung
in der Kindertagesstätte Pölzig, Waldstr. 10,
der Grundschule Brahmenau
150,00 €.
an die Firma Windisch aus Pölzig zum Brutto5. Der Gemeinderat der Gemeinde Pölzig genehmigt
preis von 10.949,90 € und die damit erforderlich
einstimmig die Niederschrift des öffentlichen Teils
werdenden Fliesenarbeiten an die Firma Mosaik,
der 4. Sitzung vom 28.05.2015 in der vorliegenden
Gera, zum Bruttopreis von 957,56 €.
Fassung.
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsübIm nichtöffentlichen Teil der 5. Sitzung am
licher Weise bekannt zu machen.
25.06.2015 gefasste Beschlüsse:
Gemeinde Reichstädt
6. Der Gemeinderat Pölzig beschließt mehrheitlich,
die Leistungen der Oberflächenbehandlung/Stra- Der Gemeinderat Reichstädt hat im Juni 2015 keine
ßeninstandsetzung GG Pölzig an die Firma Bi- Beschlüsse gefasst.
tunova GmbH Rositz zu vergeben. – VergabeGemeinde Schwaara
summe: 31.074,87 €.
Der Gemeinderat Schwaara hat im Juni 2015 keine
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüb- Beschlüsse gefasst.
licher Weise bekannt zu machen.
Die Einsicht in die Niederschriften über öffentliche
7. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig, die Sitzungen in der Verwaltungsgemeinschaft steht alLeistungen der Reparatur des Pflasters in der J.-S.- len Bürgern frei.
Bach-Straße in Pölzig an die Fa. EWS Bau GmbH,
Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu verge- Beschlüsse, die im nichtöffentlichen Teil gefasst
wurden, können erst eingesehen werden, wenn die
ben. Die Vergabesumme beträgt 3.345,57 €.
Gründe der Geheimhaltung weggefallen sind.
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüblicher Weise bekannt zu machen.
8. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig,
die Leistungen der Erneuerung der Borde vor
Sprechstunde
der Hauptstraße 50 in Pölzig an die Fa. EWS Bau
der Schiedsstelle
GmbH, Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu
e findet am
vergeben. Die Vergabesumme beträgt 2.533,81 €.
Die nächste Sprechstund
16:30 bis 17:30 Uhr,
Der Vergabebeschluss ist unverzüglich in ortsüb2. September 2015, von
inschaft „Am Brahlicher Weise bekannt zu machen.
in der Verwaltungsgeme
580 Großenstein,
9. Der Gemeinderat Pölzig beschließt einstimmig,
metal“, Dorfstraße 17, 07
die Leistungen der Aufschotterung, Los 2: Hoher
statt.
Rain in Pölzig an die Fa. EWS Bau GmbH, Söllmnitzer Str. 23 in 07554 Brahmenau zu vergeben.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 5 -
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Brahmenau
Vom 15.07.2015
Aufgrund des § 19 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 2, 7 und 7a des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
erlässt die Gemeinde Brahmenau folgende Satzung:
§ 1 Wiederkehrende Beiträge
für Verkehrsanlagen
(1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Brahmenau nach
Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und
dieser Satzung wiederkehrende Beiträge von denjenigen Grundstückeigentümern, Erbbauberechtigten
oder Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im
Sinne des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes
zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), denen die
Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung besondere Vorteile bietet.
(2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben
sind.
§ 2 Ermittlungseinheit
(1) Es werden die öffentlichen Verkehrsanlagen der
Gemeinde Brahmenau so zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Ermittlungseinheit) zusammengefasst, wie es in den dieser Satzung beigefügten
Plänen (1x Übersichtsplan, 3x Lageplan) dargestellt
ist. Diese 4 Pläne sind Bestandteil dieser Satzung.
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine
einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 4 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Ermittlungseinheit nach Absatz 1
ermittelt.
§ 3 Beitragsfähiger Aufwand
(1) Beitragsfähig sind insbesondere die Investitionsaufwendungen für:
1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen
benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten),
2. den Wert der von der Gemeinde Brahmenau aus
ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum
Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten),
3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn,
4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von
a) Rinnen und Bordsteinen,
b) Radwegen,
c) Gehwegen,
d) Beleuchtungseinrichtungen,
e) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung
der Straße,
f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
g) Parkflächen,
h) unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün).
Dies gilt auch für Investitionsaufwendungen an
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, sofern die Gemeinde Brahmenau Träger der Straßenbaulast ist.
(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung
der Verkehrsanlagen,
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen, die
für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie
3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke und
Fußwegbelag.
§ 4 Gemeindeanteil
Der Anteil der Gemeinde Brahmenau am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt 39,86 v. H. Der
übrige Anteil des Aufwandes ist von den Beitragspflichtigen zu tragen.
§ 5 Gegenstand der Beitragspflicht
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt
oder eines Zugangs zu einer der in der einheitlichen
öffentlichen Einrichtung zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.
§ 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwands
(Beitragsmaßstab)
(1) Der nach den §§ 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird
nach Maßgabe ihrer Flächen auf die
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 6 -
Grundstücke verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit der öffentlichen Einrichtung gemäß
§ 5 besondere Vorteile vermittelt. Dabei wird die unterschiedliche Nutzung der Grundstücke nach Art
und Maß durch Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit
dem nach den Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab).
(2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und
im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer
eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht
vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen
Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener
Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind,
richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach
den Absätzen 5 bis 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8.
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken
a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
b) die über die Grenzen des Bebauungsplans in den
Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans,
c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4
BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die
Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die
Fläche im Satzungsbereich,
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht,
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche
des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche
zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie,
die in einem gleichmäßigen Abstand von 35 m
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an
die Verkehrsanlage angrenzen oder lediglich
durch einen zum Grundstück gehörenden Weg
mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen
der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem
gleichmäßigen Abstand von 35 m verläuft,
e) die über die sich nach Buchst. b) oder Buchst. d)
Doppelbuchst. bb) ergebenden Grenzen hinaus
bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche
zwischen der Verkehrsanlage bzw. im Fall von
Buchst. d) Doppelbuchst. bb) der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer
Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand
verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder
gewerblichen Nutzung entspricht.
(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe,
Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
so genutzt werden, oder
b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB)
liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in
einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) ist die
Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche
des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den
Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird.
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen
Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.
(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans
liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse innerhalb des B-Plangebietes wie folgt:
a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse;
b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als
Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt
durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden);
c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt,
gilt als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11
Abs. 3 BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt
durch 3,5, in allen anderen Gebieten die höchstzulässige Höhe geteilt durch 2,3 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die vorausgehende volle Zahl
abgerundet und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden); dies gilt in
gleicher Weise auch für den Fall, dass sowohl die
zulässige Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine
Baumassenzahl festgesetzt ist;
d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene;
e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne
Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem
Vollgeschoss.
Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl
der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so
ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend,
wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der
Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:
a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl
der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse;
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken
aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,
c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung
zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden
können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt,
d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder
Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je
Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.
(8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem
Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich,
sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind
(z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammen-
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 7 -
hang bebauten Ortsteils so genutzt werden
0,5
2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan
nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn
a) sie ohne Bebauung sind, bei
aa) Waldbestand oder wirtschaftlich nutzbaren
Wasserflächen
0,0167
bb) Nutzung als Grünland, Ackerland oder Gartenland
0,0333
cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B.
Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung)
0,5
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche
Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude
(z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche
der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend
der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche
gilt Buchst. a)
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten
geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend
der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche
gilt Buchst. b)
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine
Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,3
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend
der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche
gilt Buchst. a)
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer
Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die
von der Satzung erfassten Teilflächen
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen,
1,3
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, >>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 8 -
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung
1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für
die Restfläche gilt Buchst. a).
(9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die bestehende Geländeoberfläche hinausragt und die über
mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine
lichte Höhe von mindestens 1,80 m haben. Satz 1
gilt auch für Grundstücke in Gebieten, in denen
der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5
Abs. 6 Buchst. a) bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen der Besonderheiten des Bauwerks
nicht feststellbar, so werden bei gewerblich oder
industriell genutzten Grundstücken je angefangene
3,50 m und bei allen in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je angefangene 2,30 m Höhe
des Bauwerks (Traufhöhe) als ein Vollgeschoss berechnet.
Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art
der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten
Faktoren um 0,3 erhöht:
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,
Messe, Ausstellung und Kongresse;
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne
Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung
wie in den unter Buchst. a) genannten Gebieten
vorhanden oder zulässig ist;
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst.
a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich,
industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden
(so z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-,
Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden),
wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung
ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung
vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.
§ 7 Beitragssatz
(1) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.
(2) Die vor dem 01.01.2015 angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7a
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Abs. 8 ThürKAG nach Abzug der von der Gemeinde
Brahmenau aufgrund des Gemeindeanteils zu tragenden Kosten bei der Ermittlung des Beitragssatzes
im Zeitraum 2015 bis 2018 berücksichtigt.
§ 8 Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der jeweils im
Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des
Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) ist. Ist das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist
derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer,
Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen
Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des
EGBGB ist.
(2) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres Miteigentumsanteils beitragspflichtig.
(3) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer
oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist und
dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst
die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist,
so ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt
des Entstehens der Beitragspflicht der Besitzer des
betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von
Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.
§ 9 Entstehung und Fälligkeit
der Beitragsschuld, Vorausleistungen
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf
des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr.
(2) Der Beitrag wird jeweils 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des
Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter
Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Anteils
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
der Gemeinde / Stadt und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche
Last auf dem Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid
(Feststellungsbescheid) festgestellt werden.
§ 10 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde Brahmenau alle zur Ermittlung
der Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte
zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen
vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl
der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung
anzuzeigen.
§ 11 Überleitungsbestimmungen
Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7
ThürKAG entstanden, so bleiben diese Grundstücke
bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages
für den sich aus Satz 2 ergebenden Zeitraum für die
Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden Beitrag den Betrag
der entstandenen Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG überschritten
hätte, längstens jedoch auf die Dauer von 20 Jahren
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 9 -
seit der Entstehung der Erschließungsbeiträge oder
Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder
Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG.
Vorstehende Sätze 1 und 2 gelten, wenn im Satz 1
genannte Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG erst nach Erlass dieser
Satzung entstehen, ab dem Jahr des Entstehens entsprechend.
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Brahmenau, 15.07.2015
Blume
Bürgermeister
Es folgen die Anlagen zur Ermittlungseinheit
1. Übersichtsplan
2. Lageplan Groitschen/Culm
3. Lageplan Zschippach
4. Lageplan Culm2 (Wüstenhain)
Die öffentliche Bekanntmachung der Anlagen der
Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt gem. § 3 (2)
der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) durch Auslegung. Die Auslegung erfolgt
in der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“,
Dorfstr. 17 in 07580 Großenstein, Bauamt, Haus 2,
in der Zeit vom 20.07.2015 bis 31.07.2015 während
der Dienstzeiten (Montag u. Mittwoch von 09:00
Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag u. Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Satzung über die Erhebung wiederkehrender Beiträge
für die öffentlichen Verkehrsanlagen der Gemeinde Korbußen
Vom 15.07.2015
Aufgrund des § 19 Abs. 1 S. 1 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO) und der §§ 2, 7 und 7a des
Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG)
erlässt die Gemeinde Korbußen folgende Satzung:
§ 1 Wiederkehrende Beiträge
für Verkehrsanlagen
(1) Zur anteiligen Deckung der Investitionsaufwendungen für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von
öffentlichen Straßen, Wegen und Plätzen (Verkehrsanlagen) erhebt die Gemeinde Korbußen nach Maßgabe der Bestimmungen des ThürKAG und dieser
Satzung wiederkehrende Beiträge von denjenigen
Grundstückeigentümern, Erbbauberechtigten oder
Inhabern eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne
des Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum
Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB), denen die
Möglichkeit der Inanspruchnahme der öffentlichen
Einrichtung besondere Vorteile bietet.
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 10 -
(2) Die Satzung findet keine Anwendung auf Investitionsaufwendungen, für die Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben
sind.
§ 2 Ermittlungseinheit
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
2. für Hoch- und Tiefstraßen sowie für Straßen,
die für den Schnellverkehr mit Kraftfahrzeugen
bestimmt sind (Schnellverkehrsstraßen) sowie
3. für Brückenbauwerke, Tunnel und Unterführungen mit den dazugehörigen Rampen, mit
Ausnahme des Aufwands für Fahrbahndecke
und Fußwegbelag.
(1) Es werden die öffentlichen Verkehrsanlagen der
Gemeinde Korbußen so zu einer einheitlichen öffentlichen Einrichtung (Ermittlungseinheit) zusammengefasst, wie es in dem dieser Satzung beigefügtem
Plan dargestellt ist. Dieser Plan ist Bestandteil dieser
Satzung.
(2) Der beitragsfähige Aufwand wird für die eine
einheitliche öffentliche Einrichtung bildenden Verkehrsanlagen nach dem Durchschnitt der im Zeitraum von 5 Jahren zu erwartenden Investitionsaufwendungen in der Ermittlungseinheit nach Absatz 1
ermittelt.
Der Anteil der Gemeinde Korbußen am beitragsfähigen Investitionsaufwand beträgt nach der Mischkalkulation 53,73 v. H.
Durch die Gemeinde Korbußen wird jedoch der entsprechend § 7, Abs. 4a des Thüringer Kommunalabgabengesetzes (ThürKAG) erhöhte Gemeindeanteil
getragen. Dieser beträgt nach der Mischkalkulation
84,66 %. Der übrige Anteil des Aufwandes ist von
den Beitragspflichtigen zu tragen.
§ 3 Beitragsfähiger Aufwand
§ 5 Gegenstand der Beitragspflicht
(1) Beitragsfähig sind insbesondere die Investitionsaufwendungen für:
1. den Erwerb und die Freilegung der für die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Erschließungsanlagen
benötigten Grundflächen (einschließlich der Nebenkosten),
2. den Wert der von der Gemeinde Korbußen aus
ihrem Vermögen bereitgestellten Flächen zum
Zeitpunkt der Bereitstellung (zuzüglich der Nebenkosten),
3. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung der Fahrbahn,
4. die Herstellung, Anschaffung, Erweiterung, Verbesserung und Erneuerung von
a) Rinnen und Bordsteinen,
b) Radwegen,
c) Gehwegen,
d) Beleuchtungseinrichtungen,
e) Einrichtungen zur Oberflächenentwässerung
der Straße,
f) Böschungen, Schutz- und Stützmauern,
g) Parkflächen,
h) unselbständigen Grünanlagen (Straßenbegleitgrün).
Dies gilt auch für Investitionsaufwendungen an
Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen, sofern die Gemeinde Korbußen Träger der Straßenbaulast ist.
(2) Nicht beitragsfähig sind die Kosten
1. für die laufende Unterhaltung und Instandsetzung der Verkehrsanlagen,
Der Beitragspflicht unterliegen alle im Gemeindegebiet gelegenen Grundstücke, welche die rechtliche und tatsächliche Möglichkeit einer Zufahrt
oder eines Zugangs zu einer der in der einheitlichen
öffentlichen Einrichtung zusammengefassten Verkehrsanlagen haben.
§ 4 Gemeindeanteil
§ 6 Verteilung des umlagefähigen Aufwands
(Beitragsmaßstab)
(1) Der nach den §§ 3 bis 4 ermittelte Aufwand wird
nach Maßgabe ihrer Flächen auf die Grundstücke
verteilt, denen die Inanspruchnahmemöglichkeit
der öffentlichen Einrichtung gemäß § 5 besondere
Vorteile vermittelt. Dabei wird die unterschiedliche
Nutzung der Grundstücke nach Art und Maß durch
Vervielfachung der nach den Absätzen 2 bis 4 maßgeblichen Grundstücksfläche mit dem nach den
Absätzen 5 bis 10 maßgeblichen Nutzungsfaktor berücksichtigt (Vollgeschossmaßstab).
(2) Als Grundstücksfläche nach Absatz 1 gilt grundsätzlich der Flächeninhalt des Grundstücks im bürgerlich-rechtlichen Sinn. Ist ein vermessenes und
im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unter einer
eigenen Nummer eingetragenes Grundstück nicht
vorhanden, so gilt die vom Grundstückseigentümer,
Erbbauberechtigten oder Inhaber eines dinglichen
Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des
Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) zusammenhängend genutzte Fläche als Grundstück. Soweit Flächen erschlossener
Grundstücke baulich oder gewerblich nutzbar sind,
richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
den Absätzen 5 bis 7. Für die übrigen Flächen – einschließlich der im Außenbereich gelegenen Teilflächen jenseits einer Bebauungsplangrenze, einer Tiefenbegrenzungslinie oder der Grenze einer Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB – richtet sich die Ermittlung des Nutzungsfaktors nach Absatz 8.
(3) Als baulich oder gewerblich nutzbar gilt bei erschlossenen Grundstücken
a) die insgesamt oder teilweise im Geltungsbereich
eines Bebauungsplans und mit der Restfläche innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
b) die über die Grenzen des Bebauungsplans in den
Außenbereich hinausreichen, die Fläche im Bereich des Bebauungsplans,
c) die im Bereich einer Satzung nach § 34 Abs. 4
BauGB liegen und bei Grundstücken, die über die
Grenzen einer solchen Satzung hinausreichen, die
Fläche im Satzungsbereich,
d) für die kein Bebauungsplan und keine Satzung
nach § 34 Abs. 4 BauGB besteht,
aa) wenn sie insgesamt innerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils (§ 34 BauGB) liegen, die Gesamtfläche des Grundstücks,
bb) wenn sie mit ihrer Fläche teilweise im Innenbereich (§ 34 BauGB) und teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB) liegen, die Gesamtfläche
des Grundstücks, höchstens jedoch die Fläche
zwischen der Verkehrsanlage und einer Linie,
die in einem gleichmäßigen Abstand von 70 m
zu ihr verläuft; bei Grundstücken, die nicht an
die Verkehrsanlage angrenzen oder lediglich
durch einen zum Grundstück gehörenden Weg
mit ihr verbunden sind, die Fläche zwischen
der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer Linie, die in einem
gleichmäßigen Abstand von 70 m verläuft,
e) die über die sich nach Buchst. b) oder Buchst. d)
Doppelbuchst. bb) ergebenden Grenzen hinaus
bebaut oder gewerblich genutzt sind, die Fläche
zwischen der Verkehrsanlage bzw. im Fall von
Buchst. d) Doppelbuchst. bb) der der Verkehrsanlage zugewandten Grundstücksseite und einer
Linie hierzu, die in dem gleichmäßigen Abstand
verläuft, der der übergreifenden Bebauung oder
gewerblichen Nutzung entspricht.
(4) Bei erschlossenen Grundstücken, die
a) nicht baulich oder gewerblich, sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind (z. B. Friedhöfe,
Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder in-
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 11 -
nerhalb des im Zusammenhang bebauten Ortsteils
so genutzt werden, oder
b) ganz oder teilweise im Außenbereich (§ 35 BauGB)
liegen oder wegen entsprechender Festsetzung in
einem Bebauungsplan nur in anderer Weise nutzbar sind (landwirtschaftliche Nutzung) ist die
Gesamtfläche des Grundstücks bzw. die Fläche
des Grundstücks zugrunde zu legen, die von den
Regelungen in Absatz 3 nicht erfasst wird.
(5) Zur Berücksichtigung des unterschiedlichen
Maßes der Nutzung wird die Fläche von Grundstücken, die baulich oder gewerblich nutzbar sind (Absatz 3) vervielfacht mit
a) 1,0 bei einer Bebaubarkeit mit 1 Vollgeschoss,
b) 1,3 bei einer Bebaubarkeit mit 2 Vollgeschossen,
c) 1,5 bei einer Bebaubarkeit mit 3 Vollgeschossen,
d) 1,6 bei einer Bebaubarkeit mit 4 und 5 Vollgeschossen,
e) 1,7 bei einer Bebaubarkeit mit 6 und mehr Vollgeschossen.
(6) Für Grundstücke, die ganz oder teilweise innerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplans
liegen, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse innerhalb des B-Plangebietes wie folgt:
a) ist die zulässige Zahl der Vollgeschosse festgesetzt, aus der höchstzulässigen Zahl der Vollgeschosse;
b) sind nur Baumassenzahlen festgesetzt, gilt als
Zahl der Vollgeschosse die Baumassenzahl geteilt
durch 3,5 (wobei Bruchzahlen unter 0,5 auf die
vorausgehende volle Zahl abgerundet und solche
ab 0,5 auf die nächstfolgende volle Zahl aufgerundet werden);
c) ist nur die zulässige Gebäudehöhe festgesetzt, gilt
als Zahl der Vollgeschosse in Gewerbe-, Industrie- und Sondergebieten im Sinne von § 11 Abs. 3
BauNVO die höchstzulässige Höhe geteilt durch
3,5, in allen anderen Gebieten die höchstzulässige
Höhe geteilt durch 2,3 (wobei Bruchzahlen unter
0,5 auf die vorausgehende volle Zahl abgerundet
und solche ab 0,5 auf die nächstfolgende volle
Zahl aufgerundet werden); dies gilt in gleicher
Weise auch für den Fall, dass sowohl die zulässige
Gebäudehöhe als auch gleichzeitig eine Baumassenzahl festgesetzt ist;
d) dürfen nur Garagen oder Stellplätze errichtet werden, gilt die Zahl von einem Vollgeschoss je Nutzungsebene;
e) ist gewerbliche oder industrielle Nutzung ohne
Bebauung festgesetzt, gilt die Zahl von einem
Vollgeschoss.
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 12 -
Ist tatsächlich eine höhere als die festgesetzte Zahl
der Vollgeschosse vorhanden oder zugelassen, so
ist diese zugrunde zu legen; dies gilt entsprechend,
wenn die zulässige Baumassenzahl oder die höchstzulässige Gebäudehöhe überschritten wird.
(7) Für Grundstücke außerhalb des Geltungsbereiches eines Bebauungsplanes oder für Grundstücke, für die ein Bebauungsplan die Zahl der
Vollgeschosse, die Baumassenzahl oder die Gebäudehöhe nicht festsetzt, ergibt sich die Zahl der Vollgeschosse:
a) bei bebauten Grundstücken aus der Höchstzahl
der tatsächlich vorhandenen Vollgeschosse;
b) bei unbebauten, aber bebaubaren Grundstücken
aus der Zahl der auf den Grundstücken der näheren Umgebung überwiegend vorhandenen Vollgeschosse,
c) bei Grundstücken, auf denen keine Bebauung
zulässig ist, die aber gewerblich genutzt werden
können, wird ein Vollgeschoss zugrunde gelegt,
d) bei Grundstücken, auf denen nur Garagen oder
Stellplätze zulässig oder vorhanden sind, wird je
Nutzungsebene ein Vollgeschoss zugrunde gelegt.
(8) Für die Flächen nach Absatz 4 gelten als Nutzungsfaktoren bei Grundstücken, die
1. aufgrund entsprechender Festsetzungen in einem
Bebauungsplan nicht baulich oder gewerblich,
sondern nur in vergleichbarer Weise nutzbar sind
(z. B. Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten) oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils so genutzt werden
0,5
2. im Außenbereich liegen oder wegen entsprechender Festsetzungen in einem Bebauungsplan
nur in anderer Weise nutzbar sind (z. B. landwirtschaftliche Nutzung), wenn
a) sie ohne Bebauung sind, bei
aa) Waldbestand oder wirtschaftlich
nutzbaren Wasserflächen
0,0167
bb) Nutzung als Grünland, Ackerland
oder Gartenland
0,0333
cc) gewerblicher Nutzung (z. B. Bodenabbau) 1,0
b) sie in einer der baulichen oder gewerblichen Nutzung vergleichbaren Weise genutzt werden (z. B.
Friedhöfe, Sportplätze, Freibäder, Dauerkleingärten, Campingplätze ohne Bebauung)
0,5
c) auf ihnen Wohnbebauung, landwirtschaftliche
Hofstellen oder landwirtschaftliche Nebengebäude
(z. B. Feldscheunen) vorhanden sind, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend
der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche
gilt Buchst. a)
d) sie als Campingplatz genutzt werden und eine Bebauung besteht, für eine Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten
geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt, 1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend
der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche
gilt Buchst. b)
e) sie gewerblich genutzt und bebaut sind, für eine
Teilfläche, die sich rechnerisch aus der Grundfläche der Baulichkeiten geteilt durch die Grundflächenzahl 0,2 ergibt,
1,3
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere
tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend
der Staffelung nach Absatz 5, für die Restfläche
gilt Buchst. a)
f) sie ganz oder teilweise im Geltungsbereich einer
Satzung nach § 35 Abs. 6 BauGB liegen, für die
von der Satzung erfassten Teilflächen
aa) mit Baulichkeiten, die kleinen Handwerksoder Gewerbebetrieben dienen,
1,3
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5,
bb) mit sonstigen Baulichkeiten oder ohne Bebauung
1,0
mit Zuschlägen für das zweite und jedes weitere tatsächlich vorhandene Vollgeschoss entsprechend der Staffelung nach Absatz 5, für
die Restfläche gilt Buchst. a).
(9) Vollgeschosse sind Geschosse, deren Deckenoberkante im Mittel mehr als 1,40 m über die bestehende
Geländeoberfläche hinausragt und die über mindestens zwei Drittel ihrer Grundfläche eine lichte Höhe
von mindestens 1,80 m haben. Satz 1 gilt auch für
Grundstücke in Gebieten, in denen der Bebauungsplan keine Festsetzungen nach § 5 Abs. 6 Buchst. a)
bis c) enthält. Ist die Zahl der Vollgeschosse wegen
der Besonderheiten des Bauwerks nicht feststellbar,
so werden bei gewerblich oder industriell genutzten
Grundstücken je angefangene 3,50 m und bei allen
in anderer Weise baulich genutzten Grundstücken je
angefangene 2,30 m Höhe des Bauwerks (Traufhöhe)
als ein Vollgeschoss berechnet.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Kirchengebäude werden stets als eingeschossige Gebäude behandelt.
(10) Zur Berücksichtigung der unterschiedlichen Art
der Nutzung werden die in Absatz 5 festgesetzten
Faktoren um 0,3 erhöht:
a) bei Grundstücken in durch Bebauungsplan festgesetzten Kern-, Gewerbe- und Industriegebieten
sowie Sondergebieten mit der Nutzungsart: Einkaufszentren und großflächige Handelsbetriebe,
Messe, Ausstellung und Kongresse;
b) bei Grundstücken in Gebieten, in denen ohne
Festsetzung durch Bebauungsplan eine Nutzung
wie in den unter Buchst. a) genannten Gebieten
vorhanden oder zulässig ist;
c) bei Grundstücken außerhalb der unter den Buchst.
a) und b) bezeichneten Gebiete, die gewerblich,
industriell oder in ähnlicher Weise genutzt werden
(so z. B. Grundstücke mit Büro-, Verwaltungs-,
Post-, Bahn-, Krankenhaus- und Schulgebäuden),
wenn diese Nutzung nach Maßgabe der Geschossflächen überwiegt. Liegt eine derartige Nutzung
ohne Bebauung oder zusätzlich zur Bebauung
vor, gilt die tatsächlich so genutzte Fläche als Geschossfläche.
§ 7 Beitragssatz
(1) Der Beitragssatz wird in einer gesonderten Satzung festgelegt.
(2) Die vor dem 01.01.2015 angefallenen beitragsfähigen Investitionsaufwendungen werden gemäß § 7a
Abs. 8 ThürKAG nach Abzug der von der Gemeinde
Korbußen aufgrund des Gemeindeanteiles zu tragenden Kosten bei der Ermittlung des Beitragssatzes
in den Jahren 2015 bis 2019 berücksichtigt.
§ 8 Beitragspflichtige
(1) Beitragspflichtig ist derjenige, der jeweils im
Zeitpunkt des Entstehens der Beitragsschuld Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen Nutzungsrechts im Sinne des
Artikels 233 § 4 des Einführungsgesetzes zum Bürgerlichen Gesetzbuche (EGBGB) ist. Ist das Grundstück mit einem Restitutionsanspruch belastet, ist
derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt der
Bekanntgabe des Beitragsbescheides Eigentümer,
Erbbauberechtigter oder Inhaber eines dinglichen
Nutzungsrechts im Sinne des Artikels 233 § 4 des
EGBGB ist.
(2) Mehrere Beitragspflichtige sind Gesamtschuldner; bei Wohnungs- und Teileigentum sind die einzelnen Wohnungs- und Teileigentümer nur entsprechend ihres Miteigentumsanteils beitragspflichtig.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 13 -
(3) Soweit der Beitragspflichtige der Eigentümer
oder Erbbauberechtigte eines Grundstückes ist und
dieser nicht im Grundbuch eingetragen ist oder sonst
die Eigentums- oder Berechtigungslage ungeklärt ist,
so ist derjenige beitragspflichtig, der im Zeitpunkt
des Entstehens der Beitragspflicht der Besitzer des
betroffenen Grundstücks ist. Bei einer Mehrheit von
Besitzern ist jeder entsprechend der Höhe seines Anteils am Mitbesitz zur Abgabe verpflichtet.
§ 9 Entstehung und Fälligkeit
der Beitragsschuld, Vorausleistungen
(1) Die Beitragsschuld entsteht jeweils mit Ablauf
des 31. Dezember für das abgelaufene Kalenderjahr.
(2) Der Beitrag wird jeweils 1 Monat nach Bekanntgabe des Beitragsbescheides fällig.
(3) Auf die Beitragsschuld können vom Beginn des
Kalenderjahres an Vorauszahlungen verlangt werden. Die Vorausleistungen werden nach der voraussichtlichen Beitragshöhe für das laufende Jahr bemessen. Absatz 2 gilt entsprechend.
(4) Der Beitragsbescheid enthält mindestens:
1. die Bezeichnung des Beitrages,
2. den Namen des Beitragsschuldners,
3. die Bezeichnung des Grundstückes,
4. den zu zahlenden Betrag,
5. die Berechnung des zu zahlenden Betrages unter
Mitteilung der beitragsfähigen Kosten, des Anteils
der Gemeinde/Stadt und der Berechnungsgrundlagen nach dieser Satzung,
6. die Festsetzung des Fälligkeitstermins,
7. die Eröffnung, dass der Beitrag als öffentliche
Last auf dem Grundstück ruht, und
8. eine Rechtsbehelfsbelehrung.
Die Grundlagen für die Festsetzung wiederkehrender Beiträge können durch besonderen Bescheid
(Feststellungsbescheid) festgestellt werden.
§ 10 Auskunfts- und Anzeigepflicht
Die Beitragspflichtigen sind verpflichtet, auf Verlangen der Gemeinde Korbußen alle zur Ermittlung der
Beitragsgrundlagen erforderlichen Auskünfte zu erteilen, auf Verlangen geeignete Unterlagen vorzulegen und jeden Eigentumswechsel, jede Veränderung
der Grundstücksfläche bzw. der Anzahl der Vollgeschosse sowie jede Nutzungsänderung anzuzeigen.
§ 11 Überleitungsbestimmungen
Waren vor Inkrafttreten dieser Satzung für im Gemeindegebiet liegende Grundstücke Erschließungsbeiträge bzw. Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 14 -
nach § 7 ThürKAG entstanden, so bleiben diese
Grundstücke bei der Ermittlung des wiederkehrenden Beitrages für den sich aus Satz 2 ergebenden
Zeitraum für die Ermittlungseinheit unberücksichtigt. Diese Grundstücke bleiben so lange beitragsfrei, bis die Gesamtsumme aus den einzelnen Jahresbeiträgen bei Veranlagung zum wiederkehrenden
Beitrag den Betrag der entstandenen Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7
ThürKAG überschritten hätte, längstens jedoch auf
die Dauer von 20 Jahren seit der Entstehung der Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach
dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge
nach § 7 ThürKAG.
Vorstehende Sätze 1 und 2 gelten, wenn im Satz 1
genannte Erschließungsbeiträge oder Ausgleichsbeträge nach dem Baugesetzbuch oder Straßenausbaubeiträge nach § 7 ThürKAG erst nach Erlass dieser
Satzung entstehen, ab dem Jahr des Entstehens entsprechend.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
§ 12 Inkrafttreten
Diese Satzung tritt am Tage nach der öffentlichen
Bekanntmachung in Kraft.
Korbußen, 15.07.2015
Lamprecht, Bürgermeister
Anlagen: Lageplan nach § 2 dieser Satzung (Ermittlungseinheit)
Die öffentliche Bekanntmachung der Anlagen der
Straßenausbaubeitragssatzung erfolgt gem. § 3 (2)
der Thüringer Bekanntmachungsverordnung (ThürBekVO) durch Auslegung. Die Auslegung erfolgt
in der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“,
Dorfstr. 17 in 07580 Großenstein, Bauamt, Haus 2,
in der Zeit vom 20.07.2015 bis 31.07.2015 während
der Dienstzeiten (Montag u. Mittwoch von 09:00
Uhr bis 12:00 Uhr und von 13:00 Uhr bis 16:00 Uhr,
Dienstag u. Donnerstag von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
und von 13:00 Uhr bis 18:00 Uhr und Freitag von
09:00 Uhr bis 12:00 Uhr).
Bekanntmachung
Unterlagen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden Großenstein,
Hirschfeld, Korbußen, und Pölzig der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ am Kommunalen Energiezweckverband Thüringen (KET)
Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss,
in das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses
und des Lageberichtes sowie in die beschlossene
Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2014 des Kommunalen Energiezweckverbandes Thüringen (KET).
Die Einsichtnahme ist in den Räumen der Geschäftsstelle des KET, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt,
im Zeitraum von Anfang Dezember 2015 bis Ende
Januar 2016, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00
Uhr möglich.
Der Jahresabschluss der KEBT AG kann ebenfalls
im Zeitraum von Anfang Dezember 2015 bis Ende
Januar 2016, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00
Uhr in den Räumen der Geschäftsstelle des KEBT,
Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, eingesehen
werden.
Darüber hinaus besteht für die KEBT AG die Einsichtmöglichkeit auch im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff KEBT).
Bekanntmachung
Unterlagen im Zusammenhang mit der unmittelbaren Beteiligung der Gemeinden Bethenhausen,
Brahmenau und Schwaara der Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ an der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG
Gemäß § 75 Abs. 4 Nr. 2 ThürKO besteht die Möglichkeit der Einsichtnahme in den Jahresabschluss, in
das Ergebnis der Prüfung des Jahresabschlusses und
des Lageberichtes sowie in die beschlossene Verwendung des Jahresüberschusses für das Geschäftsjahr 2013/2014 der KEBT Kommunale Energie Beteiligungsgesellschaft Thüringen AG (01.07.2013 bis
30.06.2014).
Die Einsichtnahme ist in den Räumen der KEBT
AG, Alfred-Hess-Straße 37, 99094 Erfurt, im Zeitraum von Anfang September 2015 bis Ende November 2015, montags bis donnerstags von 09:00 Uhr
bis 16:00 Uhr und freitags von 09:00 Uhr bis 13:00
Uhr möglich.
Darüber hinaus besteht für die KEBT AG die Einsichtmöglichkeit auch im elektronischen Bundesanzeiger www.bundesanzeiger.de (Suchbegriff
KEBT).
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Mitteilung
Beschlüsse der Verbandsversammlung des Zweckverbandes
Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal vom 6. Juli 2015
017/15 - Die Verbandsversammlung beschließt die 3. Änderung des Abwasserbeseitigungskonzeptes des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres Elstertal für die
Jahre 2015 bis 2030 in der Fassung vom 25.06.2015.
018/15 - Die Verbandsversammlung beschließt die Aufhebung der Beschlüsse 050/13 und 080/13 zur Langfristplanung Trinkwasser und Abwasser.
Die Anlagen liegen zur Einsichtnahme in der Geschäftsstelle des Zweckverbandes Wasser/Abwasser Mittleres
Elstertal, De-Smit-Straße 6 in 07545 Gera während der
üblichen Dienststunden aus.
- Ende amtlicher Teil - Allgemeine Informationen Kreisvolkshochschule Greiz
Am Hainberg 1, Telefon: (03661) 62800
Leiter: Herr Ulrik Behr
Start ins Herbstsemester 2015
Im August 2015 beginnt an der Kreisvolkshochschule
Greiz das Herbstsemester 2015. Die VHS bietet nicht
nur Kurse und Vorträge in den Bereichen Berufliche
Bildung, Kunst, Kultur, Gesellschaft, Politik, Umwelt,
Sprachen und Gesundheit an, sondern auch spezifische
Kurse für Senioren sowie interessante Bildungsreisen.
Nähere Informationen zum kompletten Leistungsspektrum der KVHS entnehmen Sie bitte dem VHS-Programmheft für das Jahr 2015. Dieses liegt in allen Stadtund Gemeindeverwaltungen des Landkreises, in den
Filialen der Sparkassen und Banken sowie in den Geschäftsstellen der Krankenkassen und diversen Geschäften kostenlos aus. Bei Fragen zu den Kursen wenden Sie
sich bitte direkt an die Mitarbeiter der Kreisvolkshochschule Greiz, Geschäftsstelle Greiz, Am Hainberg 1,
Tel. 03661 6280-0 oder Geschäftsstelle Zeulenroda, Dr.Gebler-Platz 7, Tel. 036628 82215. Außerdem steht allen
Internetnutzern die Homepage www.kvhs-greiz.de zur
Verfügung. Rechtzeitige Anmeldung zu allen Kursen,
Vorträgen und Bildungsreisen wird erbeten und ist auch
per E-Mail an [email protected] möglich.
Nutzen Sie das breit gefächerte Bildungs- und Gesundheitsangebot Ihrer Kreisvolkshochschule!
Anmelde-/Öffnungszeiten Geschäftsstelle Greiz,
Tel. 03661 62 80-0
Mo, Mi, Do: 09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 18:00 Uhr
Dienstag:
09:00 – 12:00 Uhr und 13:00 – 17:00 Uhr
Freitag:
09:00 – 12:00 Uhr
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 15 -
Anmelde-/Öffnungszeiten Geschäftsstelle Zeulenroda, Tel. 036628 82215
Montag, Dienstag, Mittwoch: 07:30 – 12:00 Uhr
Donnerstag:
07:30 – 18:00 Uhr
Freitag:
07:30 – 12:00 Uhr
Bitte beachten Sie die geänderten Öffnungszeiten
während der Schulferien!
Die Gemeinde Brahmenau vermietet eine 3-RaumWohnung im 2. OG in einem Mehrfamilienhaus in
Brahmenau. Die Wohnung ist ca. 58 m² groß. Küche
und Bad haben Fenster.
Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 2-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Nauendorf.
Die Wohnung hat ca. 40 m².
Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Nauendorf.
Die Wohnung hat ca. 57 m².
Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großenstein. Die Wohnung hat ca. 64 m². Küche und Bad
haben Fenster.
Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großenstein. Die Wohnung hat ca. 64 m². Küche und Bad
haben Fenster.
Die Gemeinde Großenstein vermietet eine 3-RaumWohnung in einem Mehrfamilienhaus in Großenstein. Die Wohnung hat ca. 62 m². Küche und Bad
haben Fenster.
Die Gemeinde Pölzig vermietet eine 2-Raum-Dachgeschoss-Wohnung in einem Mehrfamilienhaus in
Pölzig. Die Wohnung hat ca. 51 m².
Sollten Sie Fragen dazu haben, stehen wir Ihnen gern
zur Verfügung.
Sie erreichen uns unter 036602-33223 (Frau Preuß)
oder per Mail unter [email protected].
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 16 -
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Juni – ABC
Abschied von der Schule feierten lautstark und bunt die
Abgangsklassen 10a, 10b und 9c. Mit kleinen Spielchen
sagten sie symbolisch „Tschüss“ zu ihren Lehrern und
den anderen Schülern.
Altenburg hieß das Reiseziel der Klasse 7b. Im Labyrinthehaus galt es, 5 Aufgaben im Dunkeln zu lösen und
dabei trotzdem Spaß zu haben.
Gesundes Frühstück bereiteten die Mädchen und Jungen der Klasse 6b im Rahmen des MNT-Unterrichts zu
und staunten selbst über die vielfältigen Möglichkeiten.
Konzentrationslager Buchenwald war das finale Ziel
des Geschichtsunterrichts der Klassen 9a und 9b. Bei tropischen Temperaturen während dieser Exkursion konnte
man sich das Grauen des Lagers und das Leiden der
Häftlinge allerdings kaum vorstellen …
Prüfungen bilden den Abschluss der Schulzeit. Nur 4 von
14 Schülern der 9c schafften den Qualifizierenden Hauptschulabschluss. Zwei traten erst gar nicht an, zwei fielen
durch die schriftlichen Prüfungen, einer verschlief (!)
seine Prüfung, vier schafften die Anforderungen der Praxisprüfung nicht und einer scheiterte in Bio mündlich.
Glückwunsch an die vier Erfolgreichen!
Wesentlich vielversprechender begann die Prüfungszeit
der Realschüler. Zwar gab es auch Ausfälle im schriftlichen Bereich, aber Stefan Giring setzte als erster Prüfling mündlich in Biologie mit der Note 1 gleich ein Achtungszeichen. Etwa zur Halbzeit der Prüfungsphase kann
man ein positives Fazit ziehen.
H. Tröger
Platz 3 für Fußballer des Osterlandgymnasiums beim Schulamtsfinale
Jugendkultur live präsentierte der Verein culture interactive und bezog die Schüler der achten und neunten
Klassen ein in die Welt der Break Dancer, Skateboarder,
Graffiti Sprayer, Techno DJ`s und Street Soccer Player.
Für alle eine willkommene Abwechslung, aber es hätte
noch mehr Praxis sein können …
Kletterwald Gera hatten sich die Mädchen und Jungen der 7a für ihren Wandertag ausgesucht. Nach zögerlichem Beginn trauten sich die meisten immer mehr
zu und so mancher staunte über sich selbst. Und wem es
doch zu gefährlich war, der stattete dem nahegelegenen
Tierpark einen Besuch ab …
Am 19. Mai 2015 nahmen die besten Fußballer des Osterlandgymnasiums Gera als Kreispokalsieger der Jahrgänge 2001 – 2003 beim Schulamtsfinale in Gera teil.
Der Sieger aus den 5 qualifizierten Teams wurde im Modus ‚Jeder gegen Jeden‘ ermittelt.
Bereits im 1. Spiel ging es gegen einen der Turnierfavoriten, das Zabelgymnasium Gera. Gegen körperlich
wesentlich robustere Gegner konnte ein starkes 0:0-Unentschieden erzielt werden.
Im 2. Spiel gegen die RS Schmölln hatte das Team des
Osterlandgymnasiums über weite Strecken Feldvorteile,
konnte diese Überlegenheit aber nicht in Tore ummünzen. So entschied ein Konter des Gegners das Spiel und
es wurde mit 0:1 verloren. Damit war der Turniersieg
nicht mehr möglich.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
In den weiteren Spielen gegen das Gymnasium Schleiz
(6:0) sowie das Abbe-Gymnasium Jena (4:1) platzte endlich der Knoten. Zahlreiche sehenswerte Kombinationen
führten zu Treffern und letztendlich zu Platz 3 in der
Turnierwertung.
Herzlichen Glückwunsch!
Eingesetzte Spieler
Felix Bastisch (Torwart), Paul Dechant, Marius Rassier
(1 Tor), Fabian Plewe (1 Tor), Max Thieme, Rick Fleischer, Max Grundig, Mathias Leopold (2 Tore), Simon
Ackermann (1 Tor), Niklas Franke (1 Tor), Niklas Tucholka (1 Tor), Adrian Steffen (2 Tore), Ben Thieme.
Mirko Schnelle
Angebote für die
Sommerferiengestaltung 2015
Jugendsportkoordinator SR „Nord“ LK Greiz
beim KSB Greiz
Montag, 10. August 2015
Drachenboot-Rennen Bleilochtalsperre + Sommerrodelbahn
Abfahrt: 08:30 Uhr Parkplatz REWE-Weida
Rückankunft: ca. 16:00 Uhr wieder Parkplatz REWEWeida, TN-Beitrag: 7 € inkl. Transport/Programm/Verpflegung + Sommerrodelbahn + für alle Fälle Badesachen
Achtung: Elternerklärung mit Badeerlaubnis (Schwimmer/Nichtschwimmer) und Bootsfahrgenehmigung erforderlich! Teilnehmerzahl ist begrenzt!
Dienstag, 11. August 2015
Sommerspaß mit Aqua-Bällen in Weida
Könnt Ihr denn noch übers Wasser laufen oder habt Ihr
es noch gar nicht probiert? Dann nicht verpassen!
Ort: Freibad Weida | Zeit: 11:00 – 15:00 Uhr | Eintritt
Freibad: 2,50 € Kinder, Jugendliche | 3,50 € Erwachsene
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 17 -
Donnerstag, 13. August 2015
Auf zum Tennis spielen und spielend lernen
Ort: Tennisplätze Weida | Zeit: 10:00 – 12:00 Uhr
Unter fachkundiger Anleitung könnt ihr ausprobieren,
euer Können zeigen oder einfach Spaß am Spiel haben.
Sportkleidung, Turnschuhe erforderlich, Schläger und
Bälle können ausgeliehen werden.
Dienstag, 18. August 2015
Bogenschießen mit Mario Oehme
Ort: Gera-Langenberg, Am Hausberg 9
Zeit: 13:00 – 16:00 Uhr
Der Goldmedaillengewinner der Paralympics in Athen
zeigt Euch in einem Schnupperkurs, wie man mit dem
olympischen Bogen schießen und sogar treffen kann.
Abfahrt: 12:15 Uhr Weida REWE-Parkplatz
Rückankunft: ca. 17:00 Uhr Weida REWE-Parkplatz
TN-Beitrag: 4 € inkl. Transport/Programm
Donnerstag, 20. August 2015
Besuch im Kletterwald Koala
Ort: Kletterwald Koala Münchenbernsdorf
Zeit: 13:00 Uhr bis ca. 16:00 Uhr
Kosten: 6 € incl. Klettern und Transport
Abfahrt: 12:30 Uhr Weida REWE-Parkplatz
Bitte wetterfeste Kleidung und festes Schuhwerk nicht
vergessen!
Freitag, 21. August 2015
Die große „Ferienabschluss“-Party
Ort: Sportplatz und Turnhalle in Münchenbernsdorf
Tobt auf der Hüpfburg, bezwingt die Kletterrutsche, probiert euch am TT-Automat aus, spielt mit uns Hockey,
Fußball oder lasst euch einfach überraschen.
Zeit: 09:00 – 13:00 Uhr
Achtung: eine Anmeldung ist nur für größere Gruppen
oder bei Fahrtproblemen nach Münchenbernsdorf notwendig.
Für alle Veranstaltungen (außer Sonderregelungen)
ist eine Anmeldung bis Montag, 03.08.2015 notwendig! Bei der Anmeldung können auch Fahrtprobleme
oder andere Treffpunkte zur Mitnahme von Teilnehmern
besprochen werden.
Verena Zimmermann: 036603 714260 (mit AB),
0157 73297950 oder [email protected]
Büro: Seiteneingang JC Weida, Dr.-Rudolf-BreitscheidStraße 12 a
Weiterhin ist eine Elternerlaubnis (bis 18 Jahre) erforderlich! Ohne diese erfolgt keine Teilnahme. Bitte auf
gesonderte Badeerlaubnis und Bootsfahrgenehmigung
achten!
Ich freue mich auf eure Teilnahme.
Verena Zimmermann
Jugendsportkoordinator SR „Nord“ LK Greiz
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 18 -
Die niedergelassenen Ärzte führen einen gemeinsamen ärztlichen Notdienst in den Räumen ErnstToller-Straße 14, 07551 Gera, durch.
Diese Anlaufpraxis ist zu folgenden Zeiten geöffnet
und ärztlich besetzt:
Montag, Dienstag und Donnerstag
von 18:00 bis 21:00 Uhr
Mittwoch und Freitag
von 13:00 bis 22:00 Uhr
Samstag, Sonntag, Feiertage und Brückentage
sowie am 24.12. und 31.12. von 08:00 bis 22:00 Uhr
Die Ärzte in der Notfallpraxis in der Ernst-TollerStraße 14 sind unter der Telefonnummer 0365 24929
erreichbar.
Dringende Hausbesuche sind unter der Telefonnummer der Rettungsleitstelle 0365 48820 oder
über die Hotline-Nummer 0180 588412330 anzumelden.
Gottesdienste
im Kirchspiel Großenstein
Baldenhain, Großenstein, Korbußen, Mückern,
Nauendorf, Reichstädt, Frankenau, Vogelgesang, Braunichswalde, Linda, Gauern, Pohlen
Sonntag, 19. Juli 2015
09:00 Uhr Korbußen
09:00 Uhr Braunichswalde
10:15 Uhr Linda
10:15 Uhr Reichstädt
Sonntag, 26. Juli 2015
09:00 Uhr Mückern
09:00 Uhr Gauern
10:15 Uhr Nauendorf
10:15 Uhr Vogelgesang
Sonntag, 2. August 2015
14:00 Uhr Großenstein
Sonntag, 9. August 2015
09:00 Uhr Linda
10:15 Uhr Braunichswalde
Sonntag, 16. August 2015
09:00 Uhr Nauendorf
09:00 Uhr Vogelgesang
10:15 Uhr Gauern
10:15 Uhr Mückern
10:15 Uhr Frankenau
14:00 Uhr Korbußen
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Sonntag, 23. August 2015
09:00 Uhr Großenstein - Schulanfängergottesdienst 10:15 Uhr Braunichswalde Schulanfängergottesdienst Veranstaltung:
Frauenkreis: Großenstein am 20. Juli, am 3. und 17. August um 19:00 Uhr - Handarbeiten Wort zum Monat
„Jesus Christus spricht: Seid klug wie die Schlangen
und ohne Falsch wie die Tauben!“
Matthäus 10, 16
Liebe Leser,
das ist ein Bibelwort! Sogar von Jesus selbst. Seid klug
wie die Schlangen und ohne Falsch wie die Tauben. So
fordert er seine Zuhörer auf. Klug und ohne Falsch zu
sein, erwarten wir nicht genau das von unseren Freunden? Wünschen wir uns nicht genau das von unserem
gesamten Umfeld? Paradiesisches Leben! Jesus ist nicht
blauäugig, deshalb bringt er Schlangen und Tauben als
starke Symbole ins Spiel: Viele Menschen haben Angst
vor Schlangen, vor ihrer Art, sich lautlos und schnell
fortzubewegen, vor ihrer Art, sich ihrer Beute zu bemächtigen, vor ihrer Kraft und Gewandtheit, vor ihrer
Überlegenheit. In vielen Kulturen auf dieser Erde sind
Schlangen das Symbol für frei fließende Lebensenergie
und Lebenslust. Für Heilkraft. Sie, liebe Leser, kennen
die Äskulap – Schlange im Apothekenzeichen … Schlangen sind Lebenskünstler. Sie agieren gut angepasst an
ihre Umwelt und kommen bestens mit den jeweiligen
Gegebenheiten klar – sehr wach, mit scharfen Sinnen,
verschwenden keine Energie, verzetteln sich nicht auf
ihrem Weg, den sie zielstrebig verfolgen. Denn sie wissen genau, was sie wollen. Und wollen, was sie wirklich zum Leben brauchen. Sie zerstören nichts auf ihrem
Weg, sondern sind im Einklang mit der Welt. Schlangen
als unser Vorbild! Jesus verteufelt sie also keinesfalls,
im Gegenteil. Aber mit einer speziellen Auflage: Ohne
Falschheit! Um das zu erklären, benutzt Jesus wieder ein
tierisches Symbol, die Tauben. Sie sind weder hinterlistig noch heimtückisch, dort wo sie Schaden anrichten,
ist es nicht ihre Schuld. Arglos können wir sie nennen.
Ohne Hintergedanken oder perfiden Eigennutz. Mein
„Täubchen“ ist ein anschauliches Kosewort, weil genau
das darin steckt. –
Klug und ohne Falsch ist der Anspruch, den Jesus an
einen Menschen stellt, der es verdient, Mensch zu sein.
In dieser Lebensweisheit steckt nicht das hohe Ideal,
das eigentlich unser Vermögen übersteigt, sondern ist
alltagstaugliche Verhaltensweise, die zum persönlichen
Maßstab avancieren könnte.
Herzliche Grüße,
Ihre Pfarrerin Anne - Kathrein Schulz
Urlaubsvertretung:
Vom 01. bis 09.08. Pfarrer Götz, Tel.: 0160 96045567
vom 10. bis 16.08. Pfarrerin Schaller, Tel.: 514731
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 19 -
An alle Freunde
der Konzerte in der
Großensteiner Kirche
Am Freitag | 31. Juli 2015 | 19:30 Uhr
beginnt das diesjährige Konzert
des Thüringer Orgelsommers
Orgel – Cello
Theophil Heinke, Waltershausen – Orgel
Kathleen Lang, Leipzig – Cello
Werke alter Meister
Zu einem Imbiss wird vor und nach
dem Konzert geladen.
Eintritt: 10,- € | ermäßigt: 8,- €
Gemeinde Bethenhausen
Gemeinde Brahmenau
Neuer Farbanstrich
Der gemeindeeigene Bungalow am Teich erhielt einen
neuen Farbanstrich, der wieder einige Jahre Schutz bieten sollte.
Für die gesponserte Farbe und den gleichzeitig durchgeführten Anstrich möchte ich mich bei dem Brahmenauer
Bürger, der ausdrücklich nicht namentlich erwähnt werden möchte, recht herzlich bedanken!
Blume
Bürgermeister
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 20 -
Glückwünsche zur
Diamantenen Hochzeit
In der Straße „Am Zuckerberg“ in Brahmenau feierten am 16. Juni 2015
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Nachdem der Bürgermeister jeden Teilnehmer persönlich
begrüßt hatte, setzte sich der kleine, gut gelaunte Trupp
in Bewegung. Es ging auf dem ehemaligen Bahndamm
der „Wuitz-Mumsdorfer“ Richtung Zschippach. Danach
der Brahme folgend nach Dorna.
Magdalena und Egon Rüger
ihre „Diamantene Hochzeit“.
Die herzlichsten Grüße und Wünsche an das glückliche Paar überbrachten gemeinsam die Landrätin
Frau Martina Schweinsburg und der Brahmenauer
Bürgermeister Bernd Blume.
„Wir fühlen uns sehr wohl in Brahmenau“, sagte
Magdalena und Egon ergänzte: „Es freut uns sehr,
was hier alles geschaffen wurde!“
Für die Glückwünsche und Geschenke bedankte
sich das „Diamantene Paar“ recht herzlich.
Vor der „Fuchsmühle“ konnte altes, landwirtschaftliches
Gerät bestaunt werden, das zum Verkauf angeboten
wurde.
An der Brahmetalbrücke angekommen, stellten wir fest,
dass die Fledermauskästen bewohnt sind und viele Nistkästen unterhalb des Brückenkörpers durch Dohlen besetzt waren. Unterhalb der Dornaer Kirche ging es weiter
durch das Feuchtbiotop nach Röpsen. Erster Gewitterdonner machte sich bemerkbar aber noch ohne Regen.
Nach der Autobahnunterführung der Brahme ging es
eine kleine Anhöhe hinauf, von dort hatte man einen
schönen Ausblick über das Brahmetal.
Die Gemeinde Brahmenau wünscht
den Jubilaren viel Gesundheit und alles Gute!
„Auf, auf zum fröhlichen Wandern“
Samstag, 13. Juni, es war schwülwarm und erste Regenwolken zeigten sich am nordwestlichen Morgenhimmel.
Nicht die allerbesten Voraussetzungen für den an diesem
Tag geplanten 10. Brahmenauer Wandertag. Doch die
22 Wanderfreunde, die sich um 09:00 Uhr an der Bushaltestelle am Schulberg trafen, waren „guter Dinge“.
Viel Zeit zum Genießen hatten wir leider nicht beim Anblick des Himmels, der sich immer mehr verdunkelte.
Nach kurzer Beratung über den Rückweg wurde festgelegt, von Röpsen über Schwaara nach Brahmenau zu
wandern.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 21 -
Gegen 12:30 Uhr trafen alle wieder in Brahmenau ein.
Vor dem Haus der Generationen konnten sich alle bei
Roster, Kaffee und Bier stärken.
Der Tag selbst hatte sehr nass begonnen. Dennoch
herrschte auf dem Markt ein reges Treiben. Das Eisenbahn- und Spielzeugmuseum war in einem festen Gebäude untergebracht, sodass der Regen keinen Schaden
machte. Im angrenzenden Auktionshaus staunte so mancher darüber, wie man mit alten Haushaltsgeräten und
Schränken noch gutes Geld machen kann …
Ein Dank von allen Wanderfreunden an Manuela und
Roland Nerlich sowie Werner Klawitter für die gute
Bewirtung und an den Wettergott, der uns während der
Wanderung „verschonte“!
Heinrich, Otto und Mathilde
Kaum einer der 38 Teilnehmer der traditionellen Jahresausfahrt der dfb-Gruppe aus Brahmenau wusste vor
Reisebeginn, welch geschichtsträchtige Stadt Ziel der
24. Tour werden würde. Quedlinburg, das Städtchen an
der Bode, war im frühen Mittelalter Königspfalz von
Heinrich I. und Otto I. Königswitwe Mathilde legte mit
der Gründung eines Damenstifts den Grundstein dafür,
dass Frauen zur damaligen Zeit schon erstaunlich viel
Einfluss hatten. Die Stadt war später sogar Mitglied der
Hanse und wurde vor etwa 200 Jahren zum Zentrum von
Blumen- und Saatzuchtgut. Seit 1994 zählt Quedlinburg,
wo heute rund 20000 Menschen leben, zum UNESCOWeltkulturerbe.
Das war nur ein Bruchteil der Informationen, die Frau
Meineke und ihre Kollegin den Reiseteilnehmern während der Führung durch das Rathaus mit dem imposanten
Rathaussaal vermittelten.
Sehr interessant und lehrreich war auch die Fahrt mit der
Bimmelbahn, die sich elegant durch die zum Teil sehr engen Gassen von Alt- und Neu-Quedlinburg schlängelte.
Der Fahrer wusste so manche Anekdote zu erzählen,
während die Zuhörer über die Vielfalt der Fachwerkhäuser und Jugendstilvillen staunten.
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 22 -
Die Tour endete unweit vom Brauhaus Lüdde, wo es ein
kräftiges Mittagessen oder einen kleineren Imbiss gab.
Einige Reiseteilnehmer probierten das selbstgebraute
Pils, während den meisten der legendäre „Pubarschknall“ doch zu verdächtig erschien …
Der Nachmittag wurde vom bereits beschriebenen Rathausbesuch bestimmt, aber natürlich blieb auch Zeit für
den traditionellen Fahrt-Eisbecher. Gelegenheit dazu boten die zahlreichen Cafés, Restaurants und Hotels auf
Schritt und Tritt.
Kurz vor Ende der rund zweieinhalbstündigen Rückfahrt
stand noch das finale Abendessen auf dem Programm.
Das Schnitzelhaus Zeitz kann man durchaus weiter empfehlen!
Herzlichen Dank an dieser Stelle noch einmal an die Fa.
Herzum Tour´s und ihren Fahrer Denny, die diese Fahrt
logistisch abgesichert hatten und Vorfreude auf die anstehende Jubiläumstour weckte …
I. Sprotte / H. Tröger
Der zweite Seniorennachmittag
in Brahmenau
Auch der zweite Seniorennachmittag am 17. Juni 2015,
zu dem wieder unser Jugendklub gemeinsam mit der
Freien Wählergemeinschaft Brahmenau und dem Kultur- und Heimatverein Brahmetal die Senioren der Gemeinde ins Haus der Generationen eingeladen hatte, war
sehr gut besucht. Die Senioren saßen erneut bei Kaffee
und Kuchen beisammen und erzählten über Vergangenes
und Aktuelles, wobei die anwesenden Jugendlichen ins
Gespräch einbezogen wurden. So lernen sich auch Alt
und Jung der Gemeinde in gemütlicher Runde kennen.
Zum 1. Seniorennachmi•ag stellte Frau Nerlich den Jugendklub vor
Die Senioren des Kultur- und Heimatvereins möchten auf
diesem Wege, sicherlich im Namen aller Senioren, die
dabei waren, dem Jugendklub Brahmenau unter Leitung
von Frau Nerlich für die nette Bedienung (die leckeren
Kuchen waren unter Anleitung von Frau Nerlich zum
Teil von den Jugendlichen selbst gebacken worden – Hut
ab) ganz herzlich danken.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ebenfalls ein Dankeschön für die Unterstützung von
Frau Kräußlich und Herrn Daenecke.
Bis zum nächsten Seniorennachmittag allen
eine schöne Sommerzeit und den Jugendlichen
erlebnisreiche Ferien.
Senioren
des Kultur- und Heimatvereins Brahmetal e. V.
Nachruf
Tief bewegt erfuhren wir vom Tod unserer
ehemaligen Kollegin
Frau Karin Mückschel
Frau Mückschel arbeitete viele Jahre als Lehrerin und Schulleiterin an staatlichen Grundschulen.
Für ihr Engagement bei der Entwicklung eines
lebendigen kindgerechten Schulalltages sind
wir ihr sehr dankbar. Ihre Impulse werden uns
auch kün!ig in der täglichen Arbeit begleiten.
In unseren Herzen lebt die Erinnerung an sie
weiter.
Das Kollegium der Grundschule Brahmenau
Zirkus „Brahmelini“
gastierte mit seiner Show
„Tina`s Reise um die Welt“
Zirkus ist nicht nur für Kinder eine bunte, exotische Welt
voller fremder und vertrauter Gerüche. Menschen in bunten Kostümen, in farbiges Scheinwerferlicht getaucht und
von unterschiedlicher Musik untermalt zeigen Attraktionen, wie man sie nur im Zirkus zu sehen bekommt. Und
es gibt Tiere, die hautnah Kunststücke zeigen.
Welches Kind träumt nicht davon, auch einmal in der
Mitte des Zeltes, in der Manege, zu stehen?
Wenn ausgebildete Artisten Kindern diesen Traum ermöglichen, zeigt sich schnell, welche Talente in Kindern
stecken und dass in solch einem Projekt jedes Kind seine
Rolle finden kann, ob sportlich oder unsportlich, schüchtern oder selbstbewusst.
An drei Tagen (19. – 23. Juni 2015) ging für die Schüler
der Grundschule Brahmenau und die älteste Gruppe der
Brahmenauer Kobolde dieser Traum in Erfüllung. Viele
Kinder der Schule beteiligten sich an der Suche für einen
eigenen Zirkusnamen. Die Schülersprecher der Klassen
3 und 4 entschieden sich letztendlich für den Vorschlag
von Jan Heidel, Klasse 3a: „Zirkus Brahmelini“.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 23 -
Die Trapezkünstler trainierten im Zelt
Unsere Jongleure probten in der Turnhalle
Wie können Fakire auf Glasscherben laufen?
Die Tüchertanzgruppe bei der Probe
Seiltänzer auf schmalem Seil
Die Fakire
Die Akrobaten
Raubkatzen werden zu Trapezkünstlern >>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 24 -
Die Schüler der zweiten und vierten Klasse gestalteten
im Foyer eine Ausstellung zum Thema.
Ein großes Dankeschön erhält der Förderverein unserer
Schule. Er übernahm für jedes teilnehmende Kind die
Kosten, welche immerhin eine vierstellige Summe erreichten. Außerdem sorgte er für das leibliche Wohl der
Gäste und Zuschauer! Ein weiteres Dankeschön sagen
wir allen Eltern und unserem Hausmeister Herrn Piehler,
welche beim Auf- und Abbau des Zirkuszeltes halfen.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Die Höhepunkte unserer Projekttage waren unumstritten die Vorstellungen im Zirkuszelt, in der Manege.
Schließlich brannten die Schüler darauf, ihr Können den
Eltern, Geschwistern, Verwandten und allen Zuschauern zu präsentieren. Sie wurden zu Stars in der Manege
und versprühten ein Feuerwerk der guten Laune! Diese
wiederum wurde zu allen Vorstellungen mit herzlichem
Applaus der Zuschauer belohnt.
Lehrer und Erzieher der Grundschule Brahmenau
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Gemeinde Großenstein
Nauendorfer Volleyballturnier
Das Turnier 2015 organisierten Volleyball begeisterte
Nauendorfer, welches wieder regen Zuspruch fand.
Der Wettergott meinte es mit dem Regen zu gut, weshalb
es dieses Jahr in der Großensteiner Sporthalle stattfand.
Punkt 10:00 Uhr starteten wir nach Auslosung der Gruppen die Spiele. Gegen 16:00 Uhr, nach spannenden Ballwechseln und ohne ernsthafte Verletzungen, standen die
Platzierungen fest.
1. Großsteener
5. Alte Herren
2. Klein Ronneburg
6. Korbußen
3. Nuklear
7. Unnerdorf
4. Reichstädt
8. Freizeitdachse
Ein besonderer Dank gilt den Bäckern der Kuchen, dem
Schmierer der Fettbrote, Ausgebern der Speisen und Getränke, den freiwilligen Schiedsrichtern sowie den Bedienern der Punktetafel, etc. etc. etc. Wir freuen uns im
kommenden Jahr auf das nächste Turnier.
Die Organisatoren
des Feuerwehrvereins Nauendorf i. Tr. e. V.
Der nächste Seniorennachmittag findet
am Freitag, dem 14. August 2015,
um 14:00 Uhr im Tanz- und
Vereinslokal Weise in Großenstein statt.
Marlitta Weise
Abteilung Fußball –
1. Männermannschaft
Rückblick Saison 2014/2015
Die Sommerpause ist vorbei, unsere Mannschaft befindet sich aktuell in der Vorbereitung auf die kommende
Spielzeit in der Kreisoberliga und dennoch möchten wir
an dieser Stelle nochmals zurückblicken. Ein Rückblick
auf eine unglaubliche Saison 2014/2015.
Man stelle sich mal folgenden Dialog vor dem ersten
Spieltag am 16.08.2014 vor: „Ich habe so ein Gefühl,
dass wir die Schmöllner heute schlagen, Tabellenführer
werden und bis zum letzten Spieltag durchweg bleiben!“
– „Ja klar, und dann schießen wir natürlich noch über
100 Tore und steigen mit einem zweistelligen Punktevorsprung in die Kreisoberliga auf! Träum weiter!!!“ Fakt
ist, dass es so eine Unterhaltung wahrscheinlich nicht
gab, aber wenn, dann hätte sie wohl einen ähnlichen
Wortlaut gehabt und manch einer hätte im Nachhinein
sicher gern Wetten auf diese Spielzeit abgeschlossen.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 25 -
Mit einem 6:2-Heimsieg gegen Schmölln startete unsere
Mannschaft in die Saison, was für sich allein gesehen
schon eine kleine Sensation war. Und vielleicht ein Omen?
Denn in sechs Kreisligajahren zuvor hatte es unsere Elf
nicht geschafft, ein Eröffnungsspiel zu gewinnen. Einen
ersten „Dämpfer“ gab es am 4. Spieltag mit einem 2:2Unentschieden beim Kreisoberliga-Absteiger in Monstab.
Unsere Mannschaft schüttelte sich aber nur kurz und gewann daraufhin alle kommenden Spiele, die 2014 noch
anstanden – neun Stück an der Zahl!!! Highlight darunter, der Sieg beim späteren Tabellenzweiten Ehrenhain
am 8. Spieltag, als man einen 1:3-Pausenrückstand noch
in einen 4:3-Sieg umwandelte. Ab diesem Zeitpunkt war
endgültig klar, dass man in dieser Saison Großes erreichen konnte. Unser Team überwinterte dann fünf Spieltage später mit einem Vorsprung von 12 Punkten vor Bad
Köstritz auf dem Ligathron – Herbstmeister!
Im März eröffnete man die Rückrunde, mit dem noch
ausstehenden Nachholspiel bei den abstiegsbedrohten
Altenburgern vom SV Einheit, spielte nur Unentschieden und bekam direkt zu spüren – das mittlerweile
aufgestockte Saisonziel „Aufstieg“ wird kein Selbstläufer. Doch auch hier fing man sich mit hart erkämpften
Siegen gegen Rositz und Windischleuba wieder, bis am
17. Spieltag die erste Saisonniederlage gegen den vermeintlichen „Angstgegner“ Monstab-Lödla zu Buche
stand. Monstab-Lödla blieb damit die einzige Mannschaft, gegen die unser SSV nicht gewinnen konnte.
Doch kam unsere Elf in der Rückrunde mal ins Straucheln, schaffte es die Konkurrenz nicht, davon Profit zu
schlagen, weil man selbst Punkte liegen ließ. So wuchs
der Vorsprung an der Tabellenspitze kontinuierlich an
und unsere Jungs präsentierten sich gerade in den Topspielen gegen Bad Köstritz und Ehrenhain hochkonzentriert und ließen nichts anbrennen. Am 22. Spieltag,
vier Spiele vor Schluss, lag der erste Matchball vor der
Partie gegen Eintracht Ponitz auf dem Silbertablett und
auch hier war unsere Elf wieder auf der Höhe. Mit einem
7:1-Heimsieg machte man alles klar und konnte damit die
Sektkorken frühzeitig knallen lassen.
Es war tatsächlich geschafft: Staffelsieger, Meister, Aufsteiger in die Kreisoberliga – das gab es in Großenstein
seit der Wende noch nie! In den letzten vier Spielen ging
man auf Kreisliga-Abschiedsrunde, musste gegen Leumnitz noch eine (katerbedingte?) Niederlage hinnehmen,
ließ aber in den übrigen drei Spielen (daraus 9 Punkte
und 26:0 Tore) keinen Zweifel an der verdienten Meisterschaft aufkommen.
Dieser Erfolg ist dabei vor allem ein Spiegelbild der hervorragenden Vereinsarbeit der letzten Jahre. Beginnend
von unserer Nachwuchsarbeit, über den unermüdlichen
Einsatz vieler Mitglieder, Ehrenamtlicher und Helfer, das
tolle Miteinander zwischen erster und zweiter Mannschaft (herzlichen Glückwunsch zum Aufstieg in die
1. Kreisklasse!!!) bis hin zur Unterstützung unserer Fans,
Sponsoren und Freunde des Vereins. Vielen, vielen Dank
dafür!!!
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 26 -
Die neue Saison wird ein hartes Stück Arbeit … wir
freuen uns riesig drauf … packen wir’s an!!!
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Nachwuchsarbeit Fußball:
SG Ronneburg/Großenstein - Teil 1
In der Saison 2014/15 bildeten die Vereine FSV Ronneburg und SSV 1938 Großenstein im 14. Jahr hintereinander eine Spielgemeinschaft im Nachwuchsbereich.
Nach 6 Jahren konnte erstmals wieder eine A-Juniorenmannschaft ins Rennen geschickt werden. Nur die Altersklasse der B-Junioren konnte nicht besetzt werden.
In den Altersklassen C-, D- und E-Junioren nahm je eine
Mannschaft am Wettspielbetrieb teil und bei den F-Junioren konnten sogar 2 Mannschaften für den Punktspielbetrieb gestellt werden.
Der ganz große Erfolg gelang den A-Junioren mit dem
Erringen des Kreismeistertitels des KFA Ostthüringen.
Einzelstatistik 2014/2015:
Ude, Andreas (24 Punktspiele + 2 Pokalspiele / 1 Tor(e)
Punktspiel + 0 Tore Pokal / 2084 Einsatzminuten gesamt); Franke, André (24+1 / 1+0 / 2192); Kretzschmar, Marcel (23+2 / 9+0 / 2204); Müller, André (23+2 /
0+0 / 2202); Fengler, Manuel (23+2 / 5+0 / 2186); Ude,
Lucas (23+2 / 7+2 / 1718); Kropfelder, Philipp (23+2
11 + 3 / 1390); Muxfeldt, Tobias (21+2 / 3+1 / 2005);
Schmidt, Christian (21+2 / 10+0 / 2004); Nützel, Alexander (20+1 / 5+1 / 1851); Pitschel, Steve (19+0 / 15+0
1522); Lochmann, Eric (18+0 / 25+0 / 1601); Kasel,
Christoph (16+2 / 0+0 / 1560); Erler, Thomas (16+1 /
1+0 / 663); Muxfeldt, Hendrik (13+1 / 2+0 / 947); Albert, Martin (9+0 / 0+0 / 765); Gerhardt, Max (8+1 /
0+0 / 60); Azendorf, Martin (7+0 / 5+0 / 320); Melzer,
Toni (6+0 / 1+0 / 290); Wilzewsky, David (3+0 / 1+0 /
31); Franke, Michael (2+0 / 0+0 / 180); Erler, Philipp
(1+1 / 0+0 / 52); Böttner, Christian (1+0 / 0+0 / 12);
Rösler, Raik (1+1 / 0+0 / 61); Schmidt, René (1+1 / 0+0 /
25); Gollmer, Mathias (1+0 / 0+0 / 1) Spröte, Oliver
(0+1 / 0+0 / 66)
Trainer: Torsten Schellenberg
Mannschaftsbetreuer: Florian Liebisch
Aktuelle Termine zur Saisonvorbereitung
(Änderungen vorbehalten)
1. Mannschaft:
Samstag, 18.07. 14:00 Uhr SSV : Post Gera (Landesklasse)
Freitag, 24.07. 19:00 Uhr SV Gleistal (Kreisoberliga
Jena-Saale) : SSV
Sonntag, 26.07. 15:00 Uhr SSV : BSV Paitzdorf
(1. Kreisklasse)
Donnerstag, 30.07. 18:30 Uhr TSV 1880 Rüdersdorf
(Kreisliga) : SSV
Samstag, 01.08. 14:00 Uhr SG Lusaner SC (Kreisliga) : SSV
2. Mannschaft:
Sonntag, 19.07. 14:00 Uhr SSV II : SV 1887 Roschütz II
Sonntag, 02.08. 14:00 Uhr SSV II : FSV Ronneburg II
Alle Infos rund um unseren SSV wie gewohnt auf
www.ssv1938.de und facebook
A-Junioren:
Kreismeister KFA Ostthüringen + Pokalfinalist
Unser ältester Jahrgang war auch in dieser Saison wieder
die erfolgreichste Mannschaft der Spielgemeinschaft.
stehend v.l.n.r.: Trainer Peter Kropfelder, Jürgen Ditscher, Lukas Malz,
Maximilian Gerold, Philipp Erler, Toni Wilfart, Toni Melzer, Lucas Ude,
Raphael Wollmann, Florian Wi•ler, Trainer Udo Bräu•gam, hockend
v.l.n.r.: Nachwuchsleiter Olaf Beer, Eric Lochmann, Philipp Rehnelt,
Christopher Böhnke, Niklas Rank, Nico Ender, Johannes Böhme,
liegend: Lenny Ude, es fehlten: Tom Große, Nico Sachsenröder
Unter den Trainern Udo Bräutigam und Peter Kropfelder
ging es mit 17 Spielern in die Saison 14/15. Dabei wurden
4 B-Junioren in A-Juniorenmannschaft integriert und
2 Gastspieler von SV Lumzig halfen aus.
Nach einer guten Hinrunde und einem spektakulären
Auswärtssieg beim Tabellenführer SV Schmölln, mit 6:3
nach 0:2-Rückstand, wurde Kurs Richtung Kreismeistertitel genommen. Da die Konkurrenz in der Rückrunde
auch noch schwächelte, konnten die A-Junioren souverän
den Kreismeistertitel einfahren. In den 14 Punktspielen
konnten 10 Siege erspielt werden, 3 Spiele endeten unentschieden und nur 1 Spiel wurde verloren.
Nach einem klaren 3:0-Auswärtssieg bei Wismut Gera
war auch noch der Einzug ins Pokalfinale perfekt. Leider
ging das Finale bei einer Hitzeschlacht (über 35 °C) in
Altenburg gegen SV Roschütz mit 2:3 verloren.
Der Jüngste der Mannschaft, Nico Ender, bestritt alle 16
Pflichtspiele und war auch noch mit 16 Toren bester Torschütze der Mannschaft! Kapitän Eric Lochmann bestritt
12 Spiele und war mit 10 Toren zweitbester Torschütze.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ebenfalls in allen Pflichtspielen eingesetzt war Raphael
Wollmann.
Zur erfolgreichen Mannschaft gehörten weiterhin: Torwart Christopher Böhnke 15 Einsätze / 0 Tore, Johannes
Böhme 15/0, Max Gerold 14/1, Philipp Erler 14/0, Toni
Wilfart 13/3, Toni Melzer 13/5, Lukas Malz 13/0, Lucas Ude 11/8, Philipp Rehnelt 11/9, Florian Wittler 9/4,
Niklas Rank 9/0, Jürgen Ditscher 7/0, Tom Große 7/0,
Nico Sachsenröder 6/0 und Marvin Oertel 4/0.
Abschließend möchte sich die Mannschaft bei der Fa.
Theophil für die finanzielle Unterstützung bedanken.
C-Junioren: 3. Platz in der Kreisoberliga –
Staffel A + Pokalhalbfinale
Eine gute Saisonleistung und ein sehr achtbares Ergebnis
können unsere C-Junioren vorweisen.
stehend v.l.n.r.: ÜL Jens Kühn, Lucas Hartmann, Piet Richter, Moritz
Seemann, ÜL Olaf Beer, Oscar Kuntz, Niklas Malz, Jonas Krug, Valen•n Mar•n, ÜL Peter Franke, hockend v.l.n.r.: Niklas Pokorny, Paul
Hermann, Max Thieme, Justus Hilbert, Joop Nestler, Erik Wilzewski,
Loris Völgyesi, liegend: Jonas Bräuner, es fehlten: Tim Schirmeister,
Maximilian Härtling
Das Trainertrio Olaf Beer, Jens Kühn und Peter Franke
war am Saisonende mit Platz 3 in der „Altenburger
Staffel“ mehr als zufrieden. Die Zielstellung Mittelfeldplatz wurde klar übertroffen und der Silberrang nur um
2 Punkte verfehlt.
Mit einem relativ kleinen Kader von 15 Mann, davon
2 Gastspieler vom TSV Pölzig und ein Gastspieler vom
SV Lumpzig, wurden die 18 Punkt- und die 3 Pokalspiele
bestritten.
Von den 18 Punktspielen wurden 12 siegreich gestaltet,
3 x unentschieden gespielt und nur 3 Partien wurden verloren. Dabei wurde ein Torverhältnis von 55:23 Toren
erzielt.
Auch im Pokalwettbewerb schlug sich die Mannschaft
sehr achtbar. Nach 2 Siegen gegen Hohenölsen mit 5:2
und gegen Wintersdorf mit 2:0 konnten wir ins Halbfinale einziehen. Leider war im Halbfinale der FC Thüringen Weida ein bisschen cleverer und kaltschnäuziger und
konnte uns 3:1 schlagen.
Kapitän Erik Wilzewski sowie Lukas Hartmann und Justus Hilbert haben in 20 Pflichtspielen mitgewirkt. Diese 3 Spieler waren auch die erfolgreichsten Torschützen.
Erik traf 17 x, Lukas 12 x und Justus 7 x ins Scharze.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 27 -
Ebenfalls 20 Pflichtspiele bestritt unser Torwart Jonas
Bräuner.
Folgende Spieler trugen weiterhin zum erfolgreichen
Abschneiden bei: Valentin Martin 19 Einsätze / 6 Tore,
Niklas Malz 19/4, Max Thieme 19/4, Oscar Kuntz 18/0,
Jonas Krug 17/4, Moritz Seemann 17/1, Paul Hermann
16/0, Piet Richter 16/0, Niklas Pokorny 15/2, Loris Völgyesi und Maximilian Härtling 13/1. Je 1x halfen Joop
Nestler und Leon Herzum aus.
D-Junioren: 4. Platz in der Kreisliga – Staffel B
Das Trainertrio Steve Nerlich, Fabian Asyngier und Ralf
Rust konnte in der letzten Saison nur auf 11 Spieler zurückgreifen. Leider ist in der Winterpause auch noch
Bianca Passeck zum JFC Gera gewechselt. Auf diesem
Weg wünschen wir Bianca alles Gute und viele sportliche Erfolge.
stehend v.l.n.r.: ÜL Steve Nerlich, Fritz Maaß, Yannic Lätzsch, ÜL
Ralf Rust, Bianca Passeck, Leon Herzum, ÜL Michael Passeck, Jus•n
Nerlich, Sebas•an Maelzer, ÜL Fabian Asyngier, hockend v.l.n.r.: Ken
Lierse, Jakob Hintzke, Nick Trautmann, Noel Asyngier, Cedric Rust,
es fehlt: Oliver Pohl
Bei diesem „Mini-Kader“ kann man vor der Mannschaft
nur den Hut ziehen, dass alle Pflichtspiele in voller Stärke
absolviert wurden und dass am Saisonende auch noch
ein respektabler 4. Tabellenplatz heraussprang. In den 14
Punktspielen der 8er Staffel wurden 8 Siege erkämpft
und 6 Niederlagen mussten eingesteckt werden. Dabei
wurde ein positives Torverhältnis von 36:28 Toren erzielt. Im Pokal wurden der Mannschaft die Grenzen aufgezeigt. Gegen den Kreisoberligisten JFC Gera II musste
mit 1:10 eine deutliche Niederlage eingesteckt werden.
Noel Asyngier und Justin Nerlich bestritten alle 14
Punktspiele und waren mit 9 Treffern die Top-Torschützen der Mannschaft. Auch die Spieler Leon Herzum,
Sebastian Maelzer, Cedric Rust, Fritz Maaß und Jakob
Hintzke bestritten alle Punktspiele. Dabei erzielten Leon
7 Tore, Sebastian 6 Tore, Cedric 3 Tore und Fritz 1 Tor.
Weiterhin gehörten zur Mannschaft: Torwart Nick Trautmann mit 12 Einsätzen, Yannic Lätzsch mit 9 Einsätzen
und Luana Gül Hrauda, die als Gastspielerin vom Post
SV Gera zu uns kam, 9x eingesetzt wurde und dabei ein
Tor erzielte.
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 28 -
Das Trainerteam möchte sich nochmals bei den 3 E-Junioren Noel, Sebastian und Cedric bedanken, welche die
komplette Saison bei den D-Junioren gespielt haben. Und
natürlich nicht zu vergessen der E-Junior Felix Hebisch,
welcher mehrmals als Torwart ausgeholfen hat.
Teil 2 mit Berichten und Fotos der E- und F-Junioren
sowie einer Vorschau auf die Saison 2015/16 erscheint in
der Augustausgabe.
Olaf Beer, Nachwuchsleiter SSV 1938 Großenstein
Zuckertütenfest und Abschiedsfeier
bei den Sprottetaler Knirpsen
Endlich wuchsen die Zuckertüten nach langer Zuckerwasser-Gießerei!
Mit einem tollen Programm am 23. Juni 2015 begeisterten unsere Schulanfänger ihre Eltern und luden
sie sogar zum Mitmachen ein. Frau Menzel und Frau
Tschirschke sangen fleißig mit. Frau Öttling hatte kleine
Verse gedichtet, um jedem persönliche Worte der Kindergartenzeit zu widmen.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Herr Buschner baute uns im Namen der Eltern eine
Baumbank, die mit den Namen der Schulanfänger versehen wurde. Wir bedanken uns für diese bleibende Erinnerung.
Das Abschiedsfest am 25. Juni 2015 ging bis 20:00 Uhr
und lockte unsere „Wackelzähne“ vor allem auf die riesengroße Hüpfburg, die uns Frau Ettel (Apotheke Pölzig)
bereitstellte.
Wir verabschieden uns traurigen Herzens von den zukünftigen Erstklässlern und bedanken uns bei den Eltern
für ihr Engagement der letzten 5 Jahre in unserem Haus!
Danach erhielt jeder kleine Große seine Zuckertüte unter
dem „Notfall-Regenwetter-Turnraum-Zuckertütenbaum“.
Danach konnte sich jeder eine Zuckerwatte schmecken
lassen. Wer genug vom Zucker hatte, erhielt als Alternative eine herzhafte Roster (gebraten von unseren lieben
Feuerwehrmännern).
Moritz Hebisch, Maxim Näther, Phillip Pohl, Theo Hietschold, Maximilian Jahn, David Meusel, Leonard Weber, Aurelia Tröger, Helena Soucek, Hanna Schellenberg,
Friedrich Wähler, Ben Mäder, Dean Todziej, Marian
Langner, Maria Bräuner, Hannah Alberti, Milaine Mälzer, Jannik Köhler und Romeo Riedel
Wir wünschen euch einen guten Start in der Schule
und viel Erfolg beim Lernen!
Das Team der Kita „Sprottetaler Knirpse“
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 29 -
Gemeinde Hirschfeld
Gemeinde Korbußen
SV ´94 Korbußen
Korbußner Open im Wettsensen 2015
Am 28. Juni 2015 war es wieder einmal so weit. Das
Wetter meinte es gut mit den Veranstaltern, den Mitgliedern des SV 94 ´Korbußen, und so konnte der erneute
Wettbewerb um den Titel des Siegers bzw. der Siegerin
im Handmähen um 10:00 Uhr auf der Streuobstwiese
starten.
Neben 13 Bewerbern, darunter eine weibliche Starterin,
waren auch wieder zahlreiche Gäste erschienen, um dem
Ereignis beizuwohnen.
Nach dem Auslosen der Parzellen von ca. 7 mal 7 Metern ertönte das Startzeichen: „An die Sense – fertig
– los!! und dann gab es für die Teilnehmer kein Halten
mehr. Unterschiedliche Taktiken, wie Kreisschwad oder
Reihenschwad, sowie Geräte kamen zum Einsatz, und
es dauerte gerade einmal sechs Minuten, bis auf der ersten Parzelle kein Hälmchen mehr neben dem anderen
stand.
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 30 -
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Am Ende standen dann die Sieger fest. Klaus Hofmann
gewann vor Michael Dietzmann und Wolfgang Zimmerling. Carmen Dobler, die Siegerin des Damenwettbewerbs, hätte selbst in der Männerwertung einen beachtlichen vierten Platz belegt und damit weitere 9 Starter
auf die nachfolgenden Plätze verwiesen.
Allen Teilnehmern an dieser Stelle noch einmal unseren
herzlichen Glückwunsch.
Dank des Sensenprofis Klaus Hofmann konnten die Teilnehmer und natürlich auch die Gäste jedoch nicht nur
ihre sportlichen Kräfte messen, sondern auch Neues rund
um die Handsense erfahren, verschiedene Sensenbäume
oder -blätter ausprobieren, die Kunst des Dengelns und
Wetzens kennenlernen sowie sich Tipps und Tricks rund
um die richtige Körperhaltung einholen.
Doch nicht nur die Geschwindigkeit entschied über den
Sieger bzw. die Siegerin. Neben der Gleichmäßigkeit der
Mahd wurde auch die Sauberkeit der gemähten Parzelle
von den drei Preisrichtern bewertet.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Insider berichten, dass der eine oder andere über ein
neues Mähgerät nachdenkt, um im nächsten Jahr vielleicht noch erfolgreicher an den Start gehen zu können.
Auch soll die Rede von zukünftig stattfindenden gezielten Trainingseinheiten gewesen sein.
Der SV `94 Korbußen lässt sich überraschen und freut
sich auf eine weitere Ausgabe der Korbußner Open im
Wettsensen 2016.
Ein besonderer Dank zum Abschluss gilt Carsten Metsch,
dem Mitarbeiter Fleischerei Stölzner, der die Versorgung
mit Thüringer Rostern sicherstellte.
S. Wolf
Der nächste Seniorennachmittag findet
am Montag, dem 10. August 2015,
um 14:00 Uhr in der Kutscherstube
Korbußen statt.
Lamprecht, Bürgermeister
Gemeinde Pölzig
Vortrag von Nanami Haino
über ihre Heimat Japan
Am Freitag, dem 19. Juni 2015, fand ein Vortrag über
Japan im Vereinshaus der Gemeinde Pölzig, Weg der
Jugend 13, statt. Die japanische Gastschülerin Nanami
Haino hielt einen Vortrag über ihr Heimatland, ihre Heimatstadt Tamba und über ihre Schule dort. Sie berichtete
aus dem Blickwinkel einer 17-jährigen Schülerin, die ein
Jahr in Deutschland verbracht hat, um die deutsche Sprache und Kultur kennen zu lernen und am 2. Juli 2015 in
ihre Heimat zurückflog.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 31 -
Vortrag erzählte sie über die wichtigsten Feste und die
dazu gehörigen Speisen. Nicht alles war verständlich. Im
Großen und Ganzen gab sie uns einen interessanten Einblick in eine ganz andere Kultur mit anderen Bräuchen,
anderem Wohnen und Heizen.
Der ganze Vortrag
dauerte 90 Minuten
unterbrochen durch
eine Pause. Für die
Pause hatte Nanami
Sush i u nd japanische Süßigkeiten
vorbereitet. Doch
wir hatten nicht mit
so viel Interesse gerechnet. Sie hatte
ungefähr 45 SushiKostproben vorbereitet. Gekommen
waren aber über 60 Gäste. Wer kein Sushi kosten konnte,
der durfte japanische Süßigkeiten probieren.
Gegen 21:00 Uhr war der Vortrag zu Ende, der mit reichlich Applaus belohnt wurde und es konnten Fragen gestellt werden zu der Thematik. Wovon auch reger Gebrauch gemacht wurde.
Organisiert hat das alles der Heimatverein „Schloss Pölzig“.
Nanami Haino ist mittlerweile schon wieder in ihrer Heimat, geht zur Schule und will im Februar ihre Schulzeit
mit den Abiturprüfungen abschließen.
Wir wünschen ihr für ihren weiteren Lebensweg viel
Glück und Gesundheit und bedanken uns recht herzlich
für den schönen Vortrag.
Der Heimatverein „Schloss Pölzig e. V.“
Es ist wieder soweit
Beiersdorf feiert
Sie hat den mutigen Schritt gewagt, ohne deutsche
Sprachkenntnisse sich als Austauschschülerin für ein
Jahr nach Deutschland zu begeben. Bei einer völlig fremden Familie zu leben. Sie hat es durchgestanden und wie
ihr Vortrag gezeigt hat, kann sie sich auf Deutsch verständlich machen. In einem kurzweiligen teils lustigen
Am Sonnabend, dem 15. August 2015, lädt der
Verein „Schnauderquelle Beiersdorf e. V.“ zum
alljährlichen „Beiersdorfer Teichfest“ ein.
Los geht´s ab 18:00 Uhr.
Für leckeres Grillgut und Getränke ist
gesorgt.
Wer das Tanzbein schwingen mag, kann
dies bei Discomusik tun.
Natürlich wird noch mehr geboten.
Bilder sowie Filme von den Attraktionen in Beiersdorf werden gezeigt – Unterhaltung mit kleinen
Spielen für Jung und Alt.
Wir freuen uns auf viele Besucher.
Schnauderquelle Beiersdorf e. V.
Carmen Sprotte
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 32 -
Programm Teichfest 2015
Freitag, 31. Juli 2015
Das Teichfest wird wie gewohnt mit einem Fackelumzug
19:30 Uhr beginnend auf dem Markt in Pölzig durch den
Ort eröffnet und klingt am Freitagabend mit der Disko
aus.
Sonnabend, 1. August 2015
beginnt das Teichfest um 14:00 Uhr.
Mit Kaffee, Kuchen, Eis, Zuckerwatte und frisch geräucherten Forellen ist für das leibliche Wohl gesorgt.
14:00 Uhr findet ein Wettbewerb im Bierkastenstapeln
statt.
15:00 Uhr erwarten wir die Bootsbauer zum traditionellen Bootsrennen und hoffen auf viele gute Ideen, wie
in den letzten Jahren.
16:00 Uhr findet der traditionelle Gaudi-Triathlon statt.
Der Teichfestwirt spendiert für die Siegboote tolle Preise.
Wir rufen die Vereine in der Umgebung und in Pölzig
dazu auf, sich mit eigenen Booten zu beteiligen. Wir sind
bemüht ein attraktives Programm bis in den Abend hinein zu gestalten.
Ab 20:00 Uhr beginnt die Disko im Zelt. Das Programm
gestaltet der Karnevalsverein. Eingebettet sind erotische
Tanzeinlagen mit vielen kleinen Überraschungen.
Sonntag, 2. August 2015
Ab 10:00 Uhr Frühschoppen und Essen aus der Gulaschkanone
Für Speisen und Getränke ist ausreichend gesorgt.
Wir hoffen auf schönes Wetter und viele Interessenten.
Das Festkomitee
Feuerwehr Pölzig
Wie jedes Jahr verbrachten auch die diesjährigen Schulanfänger am 26. Juni 2015 ihren letzten Tag der Zuckertütenwoche bei der Feuerwehr.
Gleich nach der Begrüßung ging es mit den Einsatzfahrzeugen auf Rundfahrt mit Zwischenstopp in Beiersdorf.
Dort mussten die Kinder einen Baum und zwei Sträucher
selber pflanzen. Trotz Regen mussten diese standesge-
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
mäß mit dem Feuerwehrschlauch gegossen werden. Danach wurde unsere Rundfahrt zur Freude der Kinder mit
Blaulicht und Martinshorn fortgesetzt.
Nach Ankunft im Gerätehaus versorgten die Eltern
alle mit Roster, Wiener, Steaks und Salaten. Mit vollem
Bauch wurden dann das Feuerwehrfahrzeug und die
Technik erkundet und natürlich mussten die meisten
diese auch ausprobieren. Denn wann bekommt man sonst
schon die Gelegenheit dazu?
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ehe die Kinder und Erzieherinnen zu ihrer Schatzsuche
aufbrachen, ließen sie noch
Heliumballons mit kleinen
Zeichnungen und Wünschen in den Abendhimmel
steigen. (Foto auf der Seite
32 rechts unten.)
Und wie es sich für einen
richtigen Schulstart gehört,
bekam noch jeder Schulanfänger eine gut gefüllte Zuckertüte überreicht.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 33 -
Am Montag fuhren wir ins “Grüne Klassenzimmer”
nach Ronneburg. Hier konnten wir auf der Wiese ganz
viel über Pflanzen und Tiere lernen.
Viel Spaß und
Erfolg in der Schule!
Feuerwehr und
Feuerwehrverein Pölzig
An dieser Stelle auch ein
dickes Dankeschön an die
Kindertagesstätte Pölzig
für die supertolle Zusammenarbeit!!!
Wir sammelten verschiedene Wiesenpf lanzen und
beobachteten kleine Tiere in Lupengläsern.
Mit Herzum Tours ging es am Dienstag nach Posterstein.
In der Burg ging es auf Schatzsuche, welcher in der Nacht
zuvor gestohlen wurde. Die Diebe konnten ihn aber
nicht mitnehmen, weil sie von den Burggeistern Posti
und Stein überrascht wurden und Reißaus nahmen.
Nun sagen wir „Auf Wiedersehen“
zu unserem Kindergarten.
Mit einer Zuckertütenwoche verabschiedeten wir uns im
Juni symbolisch von unserem Kindergarten. Noch einmal konnten wir ganz viel erleben.
Anfang Juni begannen wir, unseren Baum mit ganz viel
Zuckerwasser zu gießen, damit auch ganz große Zuckertüten wachsen konnten.
Vom Verließ bis zur Burgspitze haben wir alles durchsucht, bis wir ihn endlich fanden. Kleine Spiele rundeten
diesen Aufenthalt ab.
Zum Spielplatz wurde uns das Mittagessen gebracht,
welches von der Fleischerei Göpel spendiert wurde.
>>>>>
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 34 -
Hier sagen wir ganz herzlich DANKE. Es hat uns ganz
lecker geschmeckt.
Weiter ging es zum Minigolf nach Vollmershain. Hier
konnten wir unser Geschick unter Beweis stellen.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Am tollsten fanden wir die Löwen und Geparden, welche
gerade gefüttert wurden. Die Spielplätze und das Fahren
mit der Parkeisenbahn waren ebenfalls ein tolles Erlebnis.
Am Donnerstag zum Zuckertütenfest war es dann endlich soweit. Unsere Zuckertüten waren tatsächlich gewachsen und jeder konnte sich eine abschneiden. Nach
dem gemeinsamen Kaffeetrinken mit unseren Eltern hatten wir viel Spaß mit dem Clown und seinem Ara.
Am Freitagabend trafen wir uns bei der FFW. Wir fuhren
mit den Feuerwehrautos nach Beiersdorf.
Dort pflanzten wir gemeinsam Bäume. Als wir wiederkamen, hatten unsere Eltern schon die Roster und Wiener
für uns fertig. Danach zeigten uns die Feuerwehrmänner
ihr Einsatzfahrzeug mit seinem ganzen Zubehör.
Am Ende bekamen wir alle eine Urkunde und einen
Pokal.
Zum Schluss ließen wir alle gemeinsam Luftballons in
die Luft steigen. Und als Überraschung gab es für jeden
noch eine ganz große Zuckertüte.
Am Mittwoch fuhren wir mit Bus und Straßenbahn nach
Gera ins Tiergehege.
Allen Mitgliedern der FFW sagen wir DANKE.
Jetzt verabschiedeten wir uns von der Feuerwehr und
von unseren Eltern, denn es ging mit Taschenlampen in
unseren Wald auf Schatzsuche. Nachdem wir alle Hinweise, die zum Schatz führten und den Schatz gefunden
hatten, waren wir doch froh, den dunklen Wald wieder
verlassen zu können.
Im Kindergarten teilten wir den Schatz gerecht auf und
gingen dann ins Bett. Es war schon ganz schön spät geworden und alle waren auch schon müde.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 35 -
Nach dem Frühstuck wurden wir von Mutti und Vati
wieder abgeholt. Diese tolle Woche wird uns noch sehr
lange in Erinnerung bleiben.
Wir sagen dem Team der Kita vielen Dank
für die schönen Kindergartenjahre.
Es verabschieden sich recht herzlich
Gemeinde Reichstädt
Luca, Michelle, Delaine, Tim, Lennox, Alicia,
Tim Jacen, Alexander, Oskar und Jochen
Die Gemeinde Reichstädt
verkauft ein Baugrundstück
870 m² groß und voll erschlossen.
Preis nach Vereinbarung.
Telefonische Anfragen
dienstags von 17:30 – 18:30 Uhr unter 036602 22460
oder 036602 33222
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 36 -
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
8. Reichstädter Teichfest
am Mühlteich
Samstag, 8. August 2015 ab 17:00 Uhr
• Hüpfburg
• Disco mit Eileen
• Löbichauer Schalmeien
• 19:00 Uhr – Der Sandmann kommt
• Kanufahrt
• Kesselgulasch, Roster, Steaks, Knüppelkuchen,
Eintritt frei!
Es lädt ein der
Feuerwehrverein Reichstädt e. V.
Gemeinde Schwaara
Geschichtlicher Abriss:
Die Wasserversorgung von Schwaara
- 60 Jahre Zentrales Wassernetz
in Schwaara
1956: In der Lutzsche erfolgt die Quellerfassung, die
Rohre werden bis zum Spritzenhaus verlegt. Das war
die vorläufige Wasserentnahmestelle in der Gemeinde
für die Dorfbewohner. Die meisten haben noch einen eigenen Brunnen mit entsprechender Wasserpumpe.
Ein toller Tag …
Ja nun war er
auch schon da,
unser großer Tag,
an dem wir
sagten:
Während der Bauarbeiten. (Foto: Berthold Wandschura)
„Ja“.
Wir bedanken uns für die zahlreichen
Glückwünsche, lieben Worte und Gesten aber
auch für all die Geschenke anlässlich unserer
Hochzeit bei unseren Eltern, unseren Familien,
unseren Freunden und Nachbarn, dem
Sportverein, unseren Kollegen und Bekannten.
Wir haben uns sehr gefreut.
Matthias & Eileen Meuche
30. Mai 2015
Die fer!ge Pumpsta!on in Betrieb. (Foto: Ruth Förster)
1964: Im Oktober ist der Wasserleitungsbau abgeschlossen, das Pumpenhaus ist fertiggestellt, das Wassernetz
geht in Betrieb und auch die höher gelegenen Häuser
sind an das Dorfnetz der Wasserleitung angeschlossen.
Zum Abschluss der Bauarbeiten feiern die Einwohner
von Schwaara ein großes Wasserfest. Das Wasserwerk,
Quellgebiet und das Netz sind Eigentum der Engeren Gemeinde. Der Bau des Leitungsnetzes wurde somit zum
Teil von der Engeren Gemeinde finanziert.
1979: Am 28. Mai wird auf der Vollversammlung der
Engeren Gemeinde von den Mitgliedern einstimmig die
Übergabe in das Volkseigentum beschlossen. Damit geht
das Wasserversorgungssystem ins Volkseigentum über.
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Der noch vorhandene Anschlusspunkt an die Quelle.
(Foto: Roland Vojacek)
Am Ende des Lutzsche-Teiches ist das Quellgebiet.
(Foto: Roland Vojacek)
1990: Der Betrieb der Pumpenstation wird eingestellt
und das bestehende Wasserleitungsnetz wird an die Fernwasserleitung der OTWA angeschlossen.
1994: Rückbau der Pumpenstation und Gewinnung des
Terrains als Kinderspielplatz
1995: Das gesamte Wasserortsnetz und auch die bestehenden Abwasserleitungen werden in die Zuständigkeit
der OTWA übergeben.
Roland Vojacek
- Nach Redaktionsschluss Veranstaltungstermine
für Ronneburg August 2015
8. August 2015
Brunnenfest mit Sommerkino
Ort: Ronneburger Schloss
Veranstalter: Heimatverein Ronneburg e. V.
12. August 2015, ab 16:00 Uhr
Bergbauverein Ronneburg e. V. - Themenvortrag
„Altbergbau Gera/Ronneburg“ Olaf Zeidler
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 37 -
Ort: Informationszentrum Bogenbinderhalle
Veranstalter: Bergbauverein Ronneburg e. V.
15. August 2015
Erdschweinessen
Ort: WIG - Wein im Garten
Veranstalter: WIG Ronneburg
29. August 2015
Stadtjubiläum „150 Jahre Freiwillige Feuerwehr
Stadt Ronneburg“ mit den Ronneburger Vereinen
Bühnenprogramm:
13:00 Uhr - Großer Festumzug, Stellplatz: Markt
Wegstrecke: August-Bebel-Straße, Zeitzer Straße, Straße
der Opfer des Faschismus, Martin-Luther-Straße, Goethestraße, Robert-Schumann-Straße, Altenburger Straße,
Friedrich Straße, Brunnenstraße, Weidaer Straße
Ziel: NEUE LANDSCHAFT Ronneburg
15:00 Uhr - Buntes Nachmittagsprogramm mit den
Schalmeien aus Rüdersdorf, dem Spielmanns- und Fanfarenzug Ronneburg/Hessen, den Tanzgruppen der Ronneburger Kindertagesstätten und des ASC Ronneburg,
Aktionen der Berufsfeuerwehr Gera und Freiwilligen
Feuerwehr Ronneburg
Nebenprogramm: Hüpf burgen, Kübelspritze, Feuerwehr- und Traktorrundfahrten, Mal- und Bastelstraße,
Modellboot, Modellflugzeuge und Modelleisenbahn,
Hundevorführungen, Trockenangeln, Kampfsportvorführungen, Technikausstellung
20:00 Uhr - Jubiläumsparty mit „Surprise – Die Partyband“, anschl. Höhenfeuerwerk
Ort: NEUE LANDSCHAFT Ronneburg
Veranstalter: Stadtverwaltung Ronneburg
i. A. Plarre
Impressum
Amtsbla• der VG “Am Brahmetal“
Kostenlose Ausgabe an alle Haushalte
Herausgeber: Verwaltungsgemeinscha! „Am Brahmetal“
Verantwortlich für den Anzeigenteil sind:
Frau Anne•e Kühn,
erreichbar unter der Anschri! der VG „Am Brahmetal“ und
Herr Knut Radziej unter der Anschri! des Verlages
Layout und Druck: NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR
Auflage: 2333 Exemplare | Erscheinungsweise: monatlich
Beiträge, Inseratangebote bi!e an
VG „Am Brahmetal“ Dorfstr. 17 | 07580 Großenstein |
Tel.: 036602 3320 | Fax: 036602 33233
E-Mail: [email protected] oder an
NICOLAUS & Partner Ingenieur GbR | Dorfstr. 10 |
04626 Nöbdenitz | Tel.: 034496 60041 | Fax: 64506 |
E-Mail: [email protected]
Bezugsbedingungen
1. Kostenlose Verteilung an alle Haushalte im Gebiet der
Mitgliedsgemeinden.
2. Im Bedarfsfall können kostenlose Einzelexemplare in der
VG „Am Brahmetal“, Dorfstraße 17, 07580 Großenstein,
gegen Übernahme der Portokosten bestellt werden.
Ausgabe 09 - 17.07.2015 - Seite 38 -
Amtsblatt der VG „Am Brahmetal“
Die Verwaltungsgemeinschaft „Am Brahmetal“ gratuliert im Monat Juli
recht herzlich und wünscht den Genannten alles Gute, Gesundheit,
persönliches Wohlergehen sowie Lebensfreude für die Zukunft
Gratuliert wird
in Bethenhausen und Ortsteil
Frau Anitta Grimm zum 82. Geburtstag
Frau Ursula Sänger zum 72. Geburtstag
Frau Gudrun Plarre zum 70. Geburtstag
Herrn Bernd Plarre zum 69. Geburtstag
Frau Brunhilde Hestencz zum 67. Geburtstag
Frau Margit Sänger zum 65. Geburtstag
in Brahmenau und Ortsteilen
Frau Ingeburg Staudte zum 94. Geburtstag
Herrn Herbert Lätzsch zum 85. Geburtstag
Frau Rita Marschner zum 81. Geburtstag
Frau Siglinde Gröger zum 80. Geburtstag
Herrn Claus Gröger zum 80. Geburtstag
Herrn Klaus Lätzsch zum 79. Geburtstag
Herrn Martin Ott zum 78. Geburtstag
Herrn Claus Schönfeld zum 77. Geburtstag
Frau Helgard Schönfeld zum 76. Geburtstag
Herrn Jürgen Riefler zum 70. Geburtstag
Frau Gloria Wöllner zum 69. Geburtstag
Frau Olivia Voigt zum 67. Geburtstag
Frau Birgit Hahn zum 65. Geburtstag
in Großenstein und Ortsteilen
Persönliche Glückwünsche der Bürgermeisterin
werden zum 80./85./90. usw. Geburtstag überbracht.
Frau Irma Kirsten zum 89. Geburtstag
Frau Renate Wagner zum 86. Geburtstag
Herrn Wolfgang Weller zum 81. Geburtstag
Herrn Dieter Apert zum 78. Geburtstag
Herrn Manfred Geyer zum 77. Geburtstag
Herrn Eckhard Katsch zum 74. Geburtstag
Herrn Klaus Krüger zum 74. Geburtstag
Frau Helga Graf zum 73. Geburtstag
Herrn Karl-Heinz Weihrauch zum 72. Geburtstag
Herrn Peter Löbner zum 72. Geburtstag
Herrn Lutz Mackenroth zum 71. Geburtstag
Frau Rita Otto zum 70. Geburtstag
Frau Ingrid Sauerbrei zum 68. Geburtstag
Frau Maria Launert zum 66. Geburtstag
in Hirschfeld
Frau Gerda Piehler zum 87. Geburtstag
Frau Edeltraud Fröbel zum 78. Geburtstag
Herrn Rainer Franke zum 69. Geburtstag
in Korbußen - Persönliche Glückwünsche des
Bürgermeisters werden zum 75./80./85./90. usw.
Geburtstag überbracht.
Frau Christa Sänger zum 85. Geburtstag
Herrn Martin Kaiser zum 83. Geburtstag
Herrn Reinhard Voigt zum 76. Geburtstag
Herrn Heinz Müller zum 72. Geburtstag
Frau Helga Hahn zum 71. Geburtstag
Herrn Bernd Poser zum 71. Geburtstag
Herrn Wolfgang Kluge zum 70. Geburtstag
Herrn Gerhard Hippe zum 69. Geburtstag
Herrn Jürgen Rauschenbach zum 65. Geburtstag
in Pölzig und Ortsteilen
Herrn Rudolf Hermann zum 89. Geburtstag
Frau Ingeborg Otto zum 86. Geburtstag
Herrn Karl Becker zum 85. Geburtstag
Herrn Egon König zum 84. Geburtstag
Frau Ruth König zum 83. Geburtstag
Herrn Manfred Harzer zum 80. Geburtstag
Frau Edith Cerny zum 80. Geburtstag
Frau Lilli Becker zum 79. Geburtstag
Herrn Werner Zehmitzsch zum 78. Geburtstag
Frau Margarete Rauschenbach zum 78. Geburtstag
Herrn Erhard Goblirsch zum 77. Geburtstag
Herrn Hermann Lippert zum 77. Geburtstag
Herrn Günter Ewald zum 76. Geburtstag
Herrn Erich Liebisch zum 76. Geburtstag
Herrn Reiner Saupe zum 76. Geburtstag
Herrn Rolf Trommler zum 75. Geburtstag
Herrn Walter Hanusch zum 75. Geburtstag
Frau Erika Rössel zum 75. Geburtstag
Frau Renate Liehm zum 71. Geburtstag
Frau Liane Harzer zum 70. Geburtstag
Frau Käthe Gimper zum 70. Geburtstag
in Reichstädt und Ortsteil
Frau Hilde Hempel zum 90. Geburtstag
Frau Käthe Nestvogel zum 87. Geburtstag
Frau Lore Pitzschler zum 81. Geburtstag
Frau Marie Körner zum 80. Geburtstag
Herrn Rolf Eschke zum 77. Geburtstag
Herrn Edwin Mäder zum 69. Geburtstag
Herrn Hans Rosenkranz zum 65. Geburtstag
Frau Ingeborg Neunübel zum 65. Geburtstag
in Schwaara
Herrn Klaus Petermann zum 68. Geburtstag