AGB M & L Autovermietung Altenessener Str. 321 ,45326 Essen

AGB M & L Autovermietung Altenessener Str. 321 ,45326 Essen
1) Mindestalter/ Führerschein
Der Mieter sowie jeder Fahrer müssen mindestens 23 Jahre alt sein. Grundsätzlich ist ein Führerschein der bisherigen Klasse 3 oder einer
vergleichbaren EU-Klasse erforderlich, der seit mindestens 3 Jahren gültig ist. Ein internationaler Führerschein wird nur in Verbindung mit
einem entsprechenden von einer staatlichen Stelle ausgegebenen Identitätsnachweis als Personaldokument in Form eines amtlichen
Lichtbildausweises akzeptiert.
2) Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können nach Vereinbarung in den Mietvertrag einbezogen werden. Der Mieter ist nicht berechtigt, das Fahrzeug entgeltlich
oder leihweise an eine dritte Person zu überlassen, die nicht im Mietvertrag aufgeführt wurde. Die gilt auch bei kurzfristiger Überlassung.
Der Mieter hat das Handeln des jeweiligen Fahrers wie eigenes zu vertreten.
3) Fahrzeugabholung
Die Fahrzeugabholung und -rückgabe ist nur während der entsprechenden Öffnungszeiten möglich. Bei Fahrzeugabholung sind
mitzubringen:
•
Ein gültiger Personalausweis oder Reisepass mit Meldebescheinigung.
•
Ein gültiger Führerschein
•
Eine Barkaution in Höhe von 100,00 Euro
Vermietet wird nur an Personen, die einen festen Wohnsitz in Deutschland haben
4) Fahrzeugrückgabe
Die Fahrzeugabholung und -rückgabe ist nur während der Öffnungszeiten möglich. Der Mietvertrag endet zum vereinbarten Zeitpunkt und
kann im Rahmen dieses Mietvertrages nur mit vorheriger Zustimmung verlängert werden, sofern der Mieter die Verlängerung rechtzeitig
bekannt gibt. Sofern nicht anders vereinbart, berechnen wir bis zu einer Stunde pro 15 Minuten Verspätung €10,00 ab der 2. Stunde Pro
verspätete 15 Minuten € 20,00 Vertragsstrafe.
5)
Nutzungsbeschränkung
Dem Mieter ist es untersagt, das Fahrzeug zu motorsportlichen Veranstaltungen, zu Testzwecken, zur gewerblichen Personenoder Güterfernverkehrsbeförderung sowie zu sonstigen rechtswidrigen Zwecken, auch soweit sie nur nach dem Recht des Tatorts
verbunden sind, zu benutzen.
6)
Anzeigepflicht
Bei Unfällen hat der Mieter den Vermieter sogleich zu informieren und, spätestens bei Rückgabe des Fahrzeuges, über alle
Einzelheiten schriftlich unter Vorlage einer Skizze zu unterrichten. Der Unfallbericht muss insbesondere Namen und Anschriften
der beteiligten Personen und etwaigen Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter
hat nach einem Unfall die Polizei zu verständigen. Ansprüche Dritter dürfen nicht anerkannt werden. Brand oder Entwendung
Schäden sowie Wildschäden sind vom Mieter dem Vermieter sowie der zuständigen Polizeibehörde unverzüglich anzuzeigen.
7)UnfallschadenHat der Mieter bzw. sein Fahrer/in den Unfall selbstverschuldet somit haftet der Mieter mit max. €2.500,00 für
Haftpflichtschaden oder zum Rückkauf der gestiegenem Versicherungsprämie. Sind Schaden nur am Mietfahrzeug entstanden, so haftet der
Mieter mit max. € 500,00 Selbstbeteiligung pro Schadensfall. Für Teilkaskoversicherung gilt €500,00 Selbstbeteiligung sowie €100,00
Verwaltungsgebühr
8) Kraftstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Unsere Fahrzeuge werden vollgetankt übergeben und sind vollgetankt abzugeben
(Tankquittung unbedingt vorlegen) Sollte eine Betankung durch den Vermieter nötig sein, so wird diese mit einer Gebühr von 10,00- Euro
zzgl. Kraftstoffkosten berechnet.
9) Verkehrsverstöße / Straftaten
Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit seiner Nutzung des Fahrzeugs
anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und
Strafen, für die der Mieter in
Anspruch genommen wird,
Das Fahrzeug ist gemäß den jeweils geltenden Allgemeinen Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) in der
Haftpflichtversicherung.
10) Haftung/Haftungsbeschränkung
Der Vermieter haftet nicht für Schäden insbesondere nicht für entgangene Gewinne, die sich aus einem Ausfall des Mietfahrzeuges ergeben
oder die infolge verspäteter Übergabe oder Unmöglichkeit der Übergabe des Fahrzeuges entstehen
11) Fahrzeugreinigung
Die Fahrzeuge werden in sauberem Zustand übergeben. Sollte nach Rückgabe des Fahrzeuges eine Fahrzeugreinigung nötig sein, wird eine
Gebühr in Höhe von 12,- Euro berechnet. Es dürfen keine Gegenstände im Fahrzeug hinterlassen werden.Entsorgung der Gegenständen
werden extra berechnet.
12) Verwarnungsgeld/ Bußgeld/ Abschleppkosten
Für die Bearbeitung von Verwandlungs- und Bußgeldbescheiden, als auch für Kostenbescheide für Abschleppkosten wird eine
Bearbeitungsgebühr von 10 Euro berechnet. Der Mieter erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, diese dem Vermieter zu entrichten.
Der Gerichtsstand ist, soweit gesetzlich zulässig, Essen.