Aktionsgemeinschaft Rudower Geschäftsleute e. V. Verbindliches Angebot zum Abschluss eines Mietvertrages über die Anmietung einer Standverkaufsfläche bei der unten genannten Veranstaltung der AG Rudow e. V. (Kunsthandwerk) Firma: Name: Vorname: Anschrift: Telefon: Telefax: E-Mail: AG Rudow e. V. c/o Detlef Blisse GaLaBau GmbH Alt-Rudow 52 . 12357 Berlin T: 030-663 91 46 F: 030-664 49 08 E: [email protected] www.hier-in-rudow.de ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… ………………………………………………………………… Veranstaltungs-Service Uwe Klunker M: 0163-676 31 64 F: 03 30 55-212 91 E: [email protected] 17. Rudower Frühlingsmeile 9./10. Mai 2015 17. Rudower Septembermeile 5./6. September 2015 Gewünschtes bitte ankreuzen und ausfüllen Wir möchten einen Stand: Frühlingsmeile Septembermeile 1 Marktstand mieten (300 x 200 cm) (Preis pro Wochenende: 50,00 € netto) Wir bieten folgendes selbstgemachte Kunsthandwerk: ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………. Zusätzlich benötigen wir: ……………………………………………………………………………………………………………………… ……………………………………………………………………………………………………………………. Stromanschluss: Schuko 16 CEE 32 CEE Wasser (Frisch- und Abwasserbereitstellung) Welche Geräte und Licht werden angeschlossen? …………………………………………………….. ……………………………………………………………………………………………………………………... Nach Rechnungserhalt ist Ihre Bestellung für Sie auf jeden Fall verbindlich. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur im Mehrwegsystem gestattet (Glas, Porzellan, Metallbesteck)! Der Aufbau beginnt am Veranstaltungstag ab 06:00 Uhr und muss um 10:00 Uhr abgeschlossen sein und die Lieferfahrzeuge müssen das Veranstaltungsgelände verlassen haben. Verkaufszeiten: Samstag von 10:00 bis 21:00 Uhr und Sonntag von 11:00 Uhr bis 19:00 Uhr. Der Mieter verpflichtet sich die vorgegebenen Verkaufszeiten der Veranstaltung einzuhalten. Der Abbau erfolgt nach Ende der Veranstaltung. Der Veranstalter haftet nicht für den Ausfall oder die Beeinträchtigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt oder behördliche Anordnung. Vereine, Schulen o. ä. Organisationen dürfen Speisen und Getränke nur mit der Genehmigung des Veranstalters anbieten und verpflichten sich, ihre Verkaufspreise an das allgemeine Niveau anzugleichen. Jeder Stand muss vom Benutzer zum Veranstaltungsthema geschmückt werden. Der Auf- und Abbau und das Befahren des Veranstaltungsgeländes ist während der Veranstaltung nicht gestattet. Den Anweisungen des Ordnungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten. Es gelten die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der AG Rudow e. V., die ich durch meine Anmeldung anerkenne. Ort/Datum Bankverbindung Berliner Volksbank IBAN: DE22 1009 0000 2129 2220 02 BIC: BEVODEBBXXX Unterschrift/Stempel VR 21765 Steuer-Nr.: 27/659/51195 Aktionsgemeinschaft Rudower Geschäftsleute e. V. Allgemeine Geschäftsbedingungen der AG Rudow e. V. für Veranstaltungen 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7. 8. 9. 10. 11. 12. 13. Stand Januar 2011 Zwischen dem Veranstalter und dem Mieter wird ein rechtsgültiger Mietvertrag geschlossen. Nach Rechnungserhalt ist die Bestellung auf jeden Fall verbindlich. Bei Rücktritt entstehen Stornogebühren. Die Vermietung erfolgt nur durch den Veranstalter, eine Untervermietung ist nicht erlaubt. Der Mieter erhält durch Vertragsabschluss die Genehmigung, nur die im Mietvertrag angegeben Waren zu verkaufen. Bei Zuwiderhandlungen behält sich der Veranstalter vor, den Stand zu schließen. Die Öffnungszeiten sind bindend einzuhalten. Die Markttische, Zelte und Stellplätze müssen bis spätestens zum Veranstaltungsbeginn belegt sein. Sollte dies nicht der Fall sein, gelten diese als storniert und können vom Veranstalter ohne Rückvergütung anderweitig genutzt werden. Die Verantwortung des Mieters beginnt nach dem Aufbau und endet nach dem Abbau. Der Veranstalter übernimmt keine Haftung für beschädigte Markttische und Zelte durch höhere Gewalt. Für die Befestigung des Standes hat der Mieter selbst zu sorgen. Der Veranstalter haftet nicht für Ausfall der Stromversorgung. Mietzahlungen bei Ausfall oder Beeinträchtigung der Veranstaltung durch höhere Gewalt werden vom Veranstalter nicht erstattet. Der Mieter darf keine Lautsprecher und/oder Tonträger an seinem Stand benutzen. Die Veränderung oder Umstellung von zugewiesenen Markttischen, Zelten, Stellflächen ist nur mit Genehmigung des Veranstalters zulässig. Es ist nicht erlaubt, ohne Anmeldung, die bestellte Verkaufsfläche durch Tische, Ständer zu vergrößern. Der Einsatz von Radiatoren und Heizlüftern ist untersagt. Die Mietfläche, Markttische sind in ordnungsgemäßen Zustand nach Veranstaltungsende zu verlassen. Zuwiderhandlungen werden auf Kosten des Mieters geahndet. Der Veranstalter garantiert nicht grundsätzlich für einen Strom- bzw. Wasseranschluss. Der benötigte Stromanschlusswert ist dem Veranstalter auf dem Anmeldeformular unbedingt mitzuteilen. Für Beleuchtung sind Kabeltrommeln und Beleuchtungskörper mitzubringen. Die Kabeltrommeln müssen komplett ausgerollt werden. Die Ausgabe von Speisen und Getränken ist nur im Mehrwegsystem gestattet (Glas, Porzellan, Metallbesteck)! Jeder Händler hat beim Verkauf von Lebens-und Genussmitteln für seine gewerbliche Verkaufsgenehmigung (Gestattung) sowie für eine ordnungsgemäße, dem Lebensmittelgesetz entsprechende Betreibung seines Standes zu sorgen. Das Jugendschutzgesetz (neuester Stand) muss ausgehängt werden. Jeder Stand ist mit Vor- und Zuname sowie Anschrift zu kennzeichnen. Bei Nichtbeachtung, die zur sofortigen Schließung des Standes durch den Gewerbeaußendienst führen kann, übernimmt der Veranstalter keine Haftung. Ferner weisen wir darauf hin, dass auch der Gewerbe-und Umsatzsteuerpflicht beim zuständigen Finanzamt genüge getan werden muss (Gewerbeschein). Kunsthandwerker (selbstgefertigt) benötigen keinen Gewerbeschein. Für die Sauberkeit an den Marktständen, Zelten, Stellflächen ist der Mieter verantwortlich. Es sind Abfalleimer in ausreichender Menge mitzubringen und für die Abfallbeseitigung ist selbst zu sorgen. Der Mieter ist für die Verkehrssicherheit seines Standes sowie der aufgebauten Waren und Einrichtungen selbst verantwortlich. Er hat den Stand so herzurichten, auszurichten und zu betreiben, dass von seinem Stand keine Gefahren für andere ausgehen. Der Mieter hat den Abschluss einer entsprechenden Haftpflichtversicherung dem Veranstalter unaufgefordert nachzuweisen. Für die Entsorgung von Transportverpackungen aller Art ist der Mieter selbst zuständig. Die Entsorgung von Grillkohle, Fritteuse-Öl und Fette auf öffentlichem Straßenland oder Kanalisation wird strafrechtlich verfolgt. Seitens des Veranstalters werden Zuwiderhandlungen mit einem Bußgeld von 3.000,- € sowie mit einem generellen Teilnahmeverbot an den Veranstaltungen der AG Rudow e. V. geahndet. Das Parken während der Veranstaltung auf dem Veranstaltungsgelände ist generell untersagt. Bei Zuwiderhandlungen werden die Fahrzeuge auf Kosten des Mieters abgeschleppt. Auch das Parken und Entladen auf Bürgersteigen und Einfahrten ist untersagt. Der Mieter muss sein Fahrzeug zum Veranstaltungsbeginn vom Veranstaltungsgelände entfernen. Einfahrten zu den Veranstaltungen erfolgen nur über die angegebenen Straßen. Es dürfen nur Fahrzeuge auf das Veranstaltungsgelände, die eine Einfahrterlaubnis gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe angebracht haben. Der Veranstalter behält sich vor, bei Bedarf das Veranstaltungsgelände für den fahrenden Verkehr geschlossen zu halten. Der Veranstalter haftet nicht dafür, dass die zuständigen Genehmigungsbehörden die Veranstaltung untersagen oder insoweit beschränken, dass eine Durchführung nicht mehr zumutbar ist. Etwaige Aufwendungen des Mieters werden vom Veranstalter nicht ersetzt. Ebenfalls werden Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Der Veranstalter kann keine Zusicherung den Mietern gegenüber abgeben, dass die Veranstaltung durch die Genehmigungsbehörden genehmigt wird. Der Veranstalter haftet nicht für Schäden, Beeinträchtigungen etc., die auf ein Verhalten bzw. Unterlassen des Veranstalters, deren Erfüllungs- und Verrichtungsgehilfen, zurückzuführen ist, soweit nicht grobe Fahrlässigkeit oder Vorsatz vorliegen. Der Marktleitung ist Folge zu leisten, ansonsten erfolgt ein sofortiger Platzverweis (ohne Rückvergütung der Mietzahlung). Gelesen und anerkannt: Datum: Bankverbindung Berliner Volksbank IBAN: DE22 1009 0000 2129 2220 02 BIC: BEVODEBBXXX Unterschrift: VR 21765 Steuer-Nr.: 27/659/51195
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