Jugendsommerfreizeit Kroatien 2015

Evangelische Kirchengemeinde Dinslaken
Evangelische Kirchengemeinde Spellen-Friedrichsfeld
J u g e n d s o m m e r f r e i z e i t
KROATIEN 2015
Zeit
Teilnehmer
Kosten
Ort
Dienstag, 21.7. bis Mittwoch, 29.7.2015 (4./5. Ferienwoche)
Jugendliche ab 13 Jahren
349,- €
Rovinj, Kroatien (Campingplatz Porton Biondi)
Träger & Leitung
Ev. Kirchengemeinde Dinslaken
Michael Gerstlauer (Jugendleiter)
Weißenburgstraße 5, 46537 Dinslaken
Tel. 02064-56473, 0157-88623637
Ev. Kirchengemeinde Spellen-Friedrichsfeld
Michael Gerstlauer (Jugendleiter)
Wilhelmstraße 34, 46562 Voerde
Tel. 0281-41019, 0157-88623637
[email protected]
[email protected]
Lage…
Unser Zeltcamp liegt im Süden der Halbinsel Istrien, nur ca. 15 Gehminuten vom
Ortskern Rovinj entfernt. Die malerische Stadt Rovinj, einst ein typisches
Fischerdörfchen, liegt direkt an der kroatischen Riviera. Hier zeigt sich das
Mittelmeer von seiner schönsten Seite.
Unterkunft…
Wir haben auf dem Campingplatz unseren eigenen
Bereich für unsere Gruppe mit einem großen Essensund Aufenthaltszelt. Außerdem Steilwandzelte für
jeweils 4-6 Personen mit genügend Platz und
„Feldbetten“ mit Matratzen. Der alte Baumbestand auf
dem gesamten Campingplatz sorgt für viel Schatten, so
dass es sich in der Hitze gut aushalten lässt. Auf dem
Campingplatz befindet sich ein kleines Restaurant. Die
Sanitäranlagen sind sehr neu und modern. 
Baden…
Direkt gegenüber vom Campingplatz, nur
durch eine Straße getrennt
(Fußgängerüberweg!), lockt das kristallklare
Wasser. Die Besonderheit am Strandabschnitt
des Campingplatzes: auf einem Plateau etwas
oberhalb des Meeresspiegels ist Kies
aufgeschüttet, tw. sind Steinplatten verlegt, die auch ins Meer hineinragen. Von hier aus bietet sich ein
toller Blick über die Bucht zur Altstadt von Rovinj.
Unternehmungen…
Neben Baden und Sonnen gibt es vor Ort ein Beachvolleyballfeld,
Basketballplatz und eine große Wiese für Sportmöglichkeiten. Wenige hundert
Meter entfernt befindet sich eine Tauchschule, die Schnorcheln, Surfen, …
anbietet. Außerdem machen wir als Gruppe eine Bootstour durch die Inselwelt
vor Rovinj bei Sonnenuntergang. Zudem lädt das gemütliche Städtchen Rovinj
zum Bummeln und Eis essen ein…
Im Preis inbegriffen…
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7 Übernachtungen vor Ort in Steilwandzelten mit Schlafabteilen für je 2 Personen inklusive
Feldbetten mit Matratzen, Beleuchtung, Regale für Gepäck, Tisch + Stühle
Vollverpflegung bei Selbstverpflegung (jeder muss an einem Tag in der Küche mithelfen). Die
Verpflegung beinhaltet: süßes Frühstück mit Kaffee, Tee, Milch. Mittagessen (Sandwich mit
Aufstrich; Gemüse/Obst). Warmes Abendessen. Instanttee und Obst stehen tagsüber bereit. Bei
Ausflügen und Heimreise: Möglichkeit für Lunchpakete
Hin- und Rückfahrt im Reisebus
Vielseitiges Programm in Form von Workshops, sportlichen Aktivitäten, Gruppenaktionen
(„Schlag die Teamer – Reloaded“  ), Musik u.v.m.
Ausflug „Bootstour“ + Fahrradausleihe für einen Tag
Organisation und Betreuung durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der
Kirchengemeinden.
Infoabend & weitere Details...
Ca. 4-6 Wochen vor der Fahrt findet ein Infoabend statt. An diesem Abend werden
wichtige Information en zur Fahrt mitgeteilt: Details zum Reiseverlauf, Infos zur Packliste,
Freizeitregeln, Infos zu Ausflügen und weiteren Möglichkeiten vor Ort.
Der Abend ist sowohl für die TeilnehmerInnen als auch für Eltern/Erziehungsberechtigte verbindlich.
Vorab zu diesem Abend erhalten Sie eine ausführliche Einverständniserklärung, die Sie bitte bis
spätestens beim Infoabend abgeben.
Bitte denken Sie frühzeitig daran, folgende Dokumente für die Freizeit rechtzeitig zu
beschaffen/bereitzuhalten:
 Gültiger Kinderausweis / Personalausweis
 Kopie des Impfpasses
 Kopie des Freischwimmerabzeichens – mind. Jugendschwimmabzeichen Bronze!!!
(Voraussetzung, um auf der Freizeit schwimmen zu dürfen! – das Abzeichen kann in jedem Schwimmbad
beim BademeisterIn gemacht werden)

Versicherungskarte / Auslandskrankenschein (je nach Versicherung)
Anmeldeverfahren…
Voraussetzung für die Anmeldung ist die Abgabe des Anmeldebogens (s.u.) bei der jeweiligen Gemeinde
(Adresse s.o.). Die Plätze (max. 40Plätze insgesamt) werden nach zeitlicher Reihenfolge der Anmeldung
vergeben. Die beiden Gemeinden haben bis 15.2.2014 separate Kontingente. Nach Eingang der
Anmeldung erhalten Sie (frühestens ab Januar) eine Teilnahmebestätigung.
Bitte beachten Sie, dass alle Informationen per Mail verschickt werden.
Geben Sie also eine aktuelle Emailadresse an, die Sie regelmäßig abrufen. Wenn
Sie keine Emailadresse angeben, bekommen Sie alle Unterlagen natürlich
schriftlich.
Bitte beachten Sie außerdem die Teilnahmebedingungen, um Missverständnissen vorzubeugen!
Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist an die dort genannte Bankverbindung umgehend eine
Anzahlung in Höhe von 100,- € zu leisten. Der Restbetrag muss bis spätestens 30. Juni 2015 eingegangen
sein.
Bei offenen Fragen…
…stehen wir telefonisch, per Mail oder persönlich gerne zur Verfügung!
A n m e l d u n g zur Jugendsommerfreizeit
„KROATIEN 2015“
Ja, ich melde mich verbindlich für die Jugendsommerfreizeit Kroatien 2015,
21.-29.7.2015, der evangelischen Kirchengemeinden Dinslaken und Spellen-Friedrichsfeld verbindlich
an.
Angaben zum Teilnehmer / zur Teilnehmerin
Name, Vorname
Straße, Nr., PLZ, Wohnort
Geburtsdatum und -ort
Telefon / Handy
Emailadresse*
Nummer des Personal- bzw. Kinderausweis
Angaben zu den Eltern / Erziehungsberechtigten:
Name, Vorname
Straße, PLZ, Wohnort**
Telefon / Handy**
Emailadresse*
Alle Informationen zur Freizeit werden per Mail versandt. Bitte achten Sie darauf, eine aktuelle Mailadresse
anzugeben, die regelmäßig abgerufen wird. Sollten Sie keine Mailadresse angeben, werden Sie schriftlich informiert.
Die Informationen und Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre
mich damit einverstanden.
Datum, Ort, Unterschrift des/der TeilnehmerIn
_______________________________________________________________________________________________
Datum, Ort, Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten
* Bitte nur angeben, wenn die Emailadresse auch regelmäßig verwendet und Mails entsprechend zur Kenntnis genommen werden.
** Falls abweichend zur Adresse des Teilnehmers /Teilnehmerin
BITTE NUR DIESEN ANMELDEBOGEN ABGEBEN – DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN (s.u.) BITTE BEHALTEN!!!
Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung „Jugendsommerfreizeit – Kroatien 2015“
der Evangelischen Kirchengemeinde Dinslaken und Spellen-Friedrichsfeld
Unsere Veranstaltung ist eine Gruppenfahrt, die zum Ziel hat, gemeinsam zu lernen und zu leben. Sie bedarf daher der
gegenseitigen Rücksichtnahme und Kooperation aller TeilnehmerInnen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Verlauf ist die
Bereitschaft der TeilnehmerInnen, aktiv an der Gestaltung der Freizeit mitzuwirken. Es ist notwendig für unsere Veranstaltung
Teilnahmebedingungen zu vereinbaren, die dem Reisevertragsrecht entlehnt sind.
1.
Anmeldung und Vertragsabschluss
An der Veranstaltung kann grundsätzlich jeder teilnehmen, unter Berücksichtigung der Beschränkungen (z.B. Alter), die
durch die Ausschreibung angekündigt sind. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder der
Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ein Anmeldevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung durch den
Veranstalter schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die
Ausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche bzw. elektronische Reisebestätigung.
2.
Infoabend
Die Teilnahme am Infoabend ist für die TeilnehmerInnen und deren gesetzliche Vertreter verbindlich. Sollte der/die
TeilnehmerIn und dessen/deren gesetzliche Vertreter an diesem Treffen nicht teilnehmen, akzeptieren sie das
Besprochene und müssen sich eigenständig um die fehlenden Informationen kümmern.
3.
Leistungen
Die Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung. Sofern Teilnehmer/-innen auf eine gebuchte Leistung ganz oder
teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung entsprechender Kosten.
4.
Kosten
Der in der Ausschreibung genannte Anzahlungsbetrag ist sofort mit Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig. Der restliche
Reisepreis muss zu dem in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt eingegangen sein. Der Preis kann sich bei
Veränderungen der Zuschüsse (Kommune, Land) erhöhen. Gegebenenfalls wird ein Überschuss nach Abrechnung der
Freizeit an die TeilnehmerInnen zurückgezahlt.
5.
Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn
Ein Rücktritt des/der TeilnehmerIn muss schriftlich oder elektronisch erfolgen.
Wird die Anmeldung zurückgezogen, so ist bis zu einem Rücktritt bis zum 31.5.2015 2/3 des Teilnahmebeitrages zu zahlen,
ab dem 1.6.2015 der volle Teilnehmerbetrag. Wird die Reise nicht angetreten und ist kein schriftlicher oder elektronischer
Rücktritt erfolgt, so ist der volle Teilnehmerbetrag zu entrichten. Es ist gleichgültig, ob der Rücktritt aus persönlichen oder
anderweitigen Gründen erfolgt. Wird ein Ersatzvertreter aus den Reihen der noch zu berücksichtigenden Interessenten
gefunden bzw. von Seiten des Rücktretenden gestellt, so erfolgt die Rückzahlung eventuell geleisteter Zahlungen
abzüglich 30 Euro Verwaltungskostenpauschale. Sofern keine Zahlung durch die/den Teilnehmer/-in erfolgte, wird die
Verwaltungskostenpauschale gesondert in Rechnung gestellt.
6.
Rücktritt durch den Veranstalter
Sollte die Veranstaltung infolge nicht ausreichender TeilnehmerInnenzahl oder anderer nicht vorhersehbarer höherer
Gewalt nicht stattfinden können, werden die vorher geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen
nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu
ändern.
7.
Versicherung / Haftung
Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung,
entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Veranstaltungsortes und –landes.
Es besteht ein Rahmenvertrag mit der Ecclesia Versicherung für Freizeitmaßnahmen (zusätzliche Haftpflicht- und
Unfallversicherung).
Der/Die TeilnehmerIn hat für den eigenen Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter empfiehlt eine
Reiserücktrittkostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit
abzuschließen. Auch bietet der Veranstalter keine Reisegepäckversicherung.
Jede/r TeilnehmerIn hat zum Reisetermin einen Auslandskrankenschein/-karte / Chipkarte nach den derzeitigen gültigen
Richtlinien seiner/ihrer Krankenkasse mitzubringen. Der/Die TeilnehmerIn bzw. dessen/deren gesetzliche Vertreter
verpflichten sich, eventuell entstehende Arzt- und Medikamentenkosten, den Evangelischen Kirchengemeinden Dinslaken
und Spellen-Friedrichsfeld gegen Rechnungsvorlage nach Aufforderung zurückzuerstatten.
Der gesetzliche Vertreter versichert, dass bei Reiseantritt keine gesundheitlichen Bedenken bei dem/der TeilnehmerIn
vorliegen und er/sie an keiner ansteckenden Krankheit leidet.
Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von persönlichem
Eigentum.
Für mangelhafte Leistungen der einzelnen Leistungsträger, z.B. Beförderungsunternehmen, Unterkunft usw. haftet der
Veranstalter nur dann, wenn die Mängel erheblich sind und der Veranstalter sie hätte beseitigen können. Im Übrigen bleibt
die Haftung der vermittelnden Organisation bzw. des Leistungsträger unberührt.
Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die von Fremdanbietern geleistet werden (als solche in der
Einverständniserklärung gekennzeichnet: z.B. Schnorcheln, …). Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen etc., die
nicht ausdrücklich als Leistungen in der Ausschreibung erwähnt oder beim Infoabend konkretisiert wurden, fallen nicht in
den Verantwortungsbereich des Veranstalters. Jegliche Haftung ist insoweit ausgeschlossen. Die Beteiligung erfolgt auf
eigene Gefahr des/der TeilnehmerIn.
8.
Programm und Aktivitäten während der Freizeit
Dem gesetzlichen Vertreter ist es bekannt, dass während der Freizeit der/die TeilnehmerIn im Rahmen des Programms
freie Zeit haben, während der er/sie selbständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen (mindestens zu dritt und
nach Abmeldung bei der Freizeitleitung). Neben freier Zeit zur eigenen Gestaltung gibt es verbindliche Programmpunkte,
an denen jede/r teilzunehmen hat. Dazu gehören u.a. Frühstück und Abendessen, „Gruppenaktionen“ sowie ein
gemeinsamer Tagesabschluss (mit Liedern und Gebeten) mit der ganzen Gruppe (nähere Ausführung zum Programm am
Infoabend).
Der/die TeilnehmerIn darf an speziellen Angeboten nur teilnehmen, wenn der gesetzliche Vertreter diese Aktivitäten in der
Einverständniserklärung ausdrücklich mit JA erlaubt hat.
Die Einverständniserklärung, mindestens die Kopie des Freischwimmerabzeichens und weitere Anlagen, wie z.B. Kopie
des Impfpasses sind am Infoabend abzugeben. Bei fehlenden Unterlagen kann der Veranstalter den/die TeilnehmerIn von
der Freizeit ausschließen.
Die Teilnahme an Angeboten von Fremdanbietern erfolgt auf eigene Gefahr durch den/die TeilnehmerIn. Hierfür wird
keine Haftung übernommen.
Dem gesetzlichen Vertreter und dem/der TeilnehmerIn ist es bewusst, dass er/sie während der Freizeit nur
Baden/Schwimmen im Schwimmbad/Meer/See darf, wenn er/sie mindestens im Besitz eines Freischwimmerabzeichens
ist.
9.
Devisen-, Pass-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen
Bei allen Reisen ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, die jeweils gültigen Pass-, visa-, Zoll,-, Devisen- und
Gesundheitsbestimmungen des Gastlandes einzuhalten. Jede/r TeilnehmerIn muss bei Abfahrt einen gültigen
Kinderausweis bzw. Personalausweis vorlegen. Die Beschaffung der Reisedokumente obliegt dem Reisenden. Wird ein/e
TeilnehmerIn wegen Verletzung der Einreisebestimmungen beim Grenzübertritt zurückgewiesen, so haftet der
Veranstalter nicht. Anderweitige Ansprüche der TeilnehmerIn sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Rückreisekosten und die
uns entstehenden Ausfallkosten gehen ausschließlich zu Lasten des/der TeilnehmerIn bzw. dessen gesetzlichen Vertreter.
10. Gepäckbeförderung
Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Jede/r TeilneherIn kann ein Gepäckstück (Maße: 80x50x25 cm) mit max. 20
Kilo Gesamtgewicht sowie ein Stück Handgepäck (Maße: 40x30x25 cm), dass in die Ablage oberhalb der Bussitze oder
unter den Sitzen verstaut werden kann, mitnehmen. Das Gepäckstück soll nach Möglichkeit eine ReiseTASCHE sein.
Hartschalenkoffer sind NICHT gestattet. Der Schlafsack muss nicht in die Reisetasche gepackt werden. Die Mitnahme
sperriger Gegenstände ist nicht möglich. Bei Überschreiten der Größe oder des Gewichts des Reisegepäcks wird die
Mitnahme verweigert. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Teilnehmer bei Be- und Entladen, sowie
beim Umsteigen zu beaufsichtigen.
11.
Besondere Bedingungen
Die Leitung der Veranstaltung ist für deren ordnungsgemäßen Verlauf verantwortlich. Bei ihr liegt die Aufsichtspflicht
entsprechend dem Alter der TeilnehmerInnen. Bei grober Missachtung der Regeln bzw. der Anweisungen der
Freizeitleitung durch einen Teilnehmer/-in muss diese/-r unabhängig vom Alter mit Ausschluss von der Veranstaltung
gerechnet werden. Die Kosten für eine eventuell notwendige Rückreise trägt der/die TeilnehmerIn bzw. tragen deren
Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages besteht nicht.