Evangelische Kirchengemeinde Dinslaken Evangelische Kirchengemeinde Spellen-Friedrichsfeld J u g e n d s o m m e r f r e i z e i t KROATIEN 2015 Zeit Teilnehmer Kosten Ort Dienstag, 21.7. bis Mittwoch, 29.7.2015 (4./5. Ferienwoche) Jugendliche ab 13 Jahren 349,- € Rovinj, Kroatien (Campingplatz Porton Biondi) Träger & Leitung Ev. Kirchengemeinde Dinslaken Michael Gerstlauer (Jugendleiter) Weißenburgstraße 5, 46537 Dinslaken Tel. 02064-56473, 0157-88623637 Ev. Kirchengemeinde Spellen-Friedrichsfeld Michael Gerstlauer (Jugendleiter) Wilhelmstraße 34, 46562 Voerde Tel. 0281-41019, 0157-88623637 [email protected] [email protected] Lage… Unser Zeltcamp liegt im Süden der Halbinsel Istrien, nur ca. 15 Gehminuten vom Ortskern Rovinj entfernt. Die malerische Stadt Rovinj, einst ein typisches Fischerdörfchen, liegt direkt an der kroatischen Riviera. Hier zeigt sich das Mittelmeer von seiner schönsten Seite. Unterkunft… Wir haben auf dem Campingplatz unseren eigenen Bereich für unsere Gruppe mit einem großen Essensund Aufenthaltszelt. Außerdem Steilwandzelte für jeweils 4-6 Personen mit genügend Platz und „Feldbetten“ mit Matratzen. Der alte Baumbestand auf dem gesamten Campingplatz sorgt für viel Schatten, so dass es sich in der Hitze gut aushalten lässt. Auf dem Campingplatz befindet sich ein kleines Restaurant. Die Sanitäranlagen sind sehr neu und modern. Baden… Direkt gegenüber vom Campingplatz, nur durch eine Straße getrennt (Fußgängerüberweg!), lockt das kristallklare Wasser. Die Besonderheit am Strandabschnitt des Campingplatzes: auf einem Plateau etwas oberhalb des Meeresspiegels ist Kies aufgeschüttet, tw. sind Steinplatten verlegt, die auch ins Meer hineinragen. Von hier aus bietet sich ein toller Blick über die Bucht zur Altstadt von Rovinj. Unternehmungen… Neben Baden und Sonnen gibt es vor Ort ein Beachvolleyballfeld, Basketballplatz und eine große Wiese für Sportmöglichkeiten. Wenige hundert Meter entfernt befindet sich eine Tauchschule, die Schnorcheln, Surfen, … anbietet. Außerdem machen wir als Gruppe eine Bootstour durch die Inselwelt vor Rovinj bei Sonnenuntergang. Zudem lädt das gemütliche Städtchen Rovinj zum Bummeln und Eis essen ein… Im Preis inbegriffen… 7 Übernachtungen vor Ort in Steilwandzelten mit Schlafabteilen für je 2 Personen inklusive Feldbetten mit Matratzen, Beleuchtung, Regale für Gepäck, Tisch + Stühle Vollverpflegung bei Selbstverpflegung (jeder muss an einem Tag in der Küche mithelfen). Die Verpflegung beinhaltet: süßes Frühstück mit Kaffee, Tee, Milch. Mittagessen (Sandwich mit Aufstrich; Gemüse/Obst). Warmes Abendessen. Instanttee und Obst stehen tagsüber bereit. Bei Ausflügen und Heimreise: Möglichkeit für Lunchpakete Hin- und Rückfahrt im Reisebus Vielseitiges Programm in Form von Workshops, sportlichen Aktivitäten, Gruppenaktionen („Schlag die Teamer – Reloaded“ ), Musik u.v.m. Ausflug „Bootstour“ + Fahrradausleihe für einen Tag Organisation und Betreuung durch haupt- und ehrenamtliche Mitarbeiter der Kirchengemeinden. Infoabend & weitere Details... Ca. 4-6 Wochen vor der Fahrt findet ein Infoabend statt. An diesem Abend werden wichtige Information en zur Fahrt mitgeteilt: Details zum Reiseverlauf, Infos zur Packliste, Freizeitregeln, Infos zu Ausflügen und weiteren Möglichkeiten vor Ort. Der Abend ist sowohl für die TeilnehmerInnen als auch für Eltern/Erziehungsberechtigte verbindlich. Vorab zu diesem Abend erhalten Sie eine ausführliche Einverständniserklärung, die Sie bitte bis spätestens beim Infoabend abgeben. Bitte denken Sie frühzeitig daran, folgende Dokumente für die Freizeit rechtzeitig zu beschaffen/bereitzuhalten: Gültiger Kinderausweis / Personalausweis Kopie des Impfpasses Kopie des Freischwimmerabzeichens – mind. Jugendschwimmabzeichen Bronze!!! (Voraussetzung, um auf der Freizeit schwimmen zu dürfen! – das Abzeichen kann in jedem Schwimmbad beim BademeisterIn gemacht werden) Versicherungskarte / Auslandskrankenschein (je nach Versicherung) Anmeldeverfahren… Voraussetzung für die Anmeldung ist die Abgabe des Anmeldebogens (s.u.) bei der jeweiligen Gemeinde (Adresse s.o.). Die Plätze (max. 40Plätze insgesamt) werden nach zeitlicher Reihenfolge der Anmeldung vergeben. Die beiden Gemeinden haben bis 15.2.2014 separate Kontingente. Nach Eingang der Anmeldung erhalten Sie (frühestens ab Januar) eine Teilnahmebestätigung. Bitte beachten Sie, dass alle Informationen per Mail verschickt werden. Geben Sie also eine aktuelle Emailadresse an, die Sie regelmäßig abrufen. Wenn Sie keine Emailadresse angeben, bekommen Sie alle Unterlagen natürlich schriftlich. Bitte beachten Sie außerdem die Teilnahmebedingungen, um Missverständnissen vorzubeugen! Nach Erhalt der Teilnahmebestätigung ist an die dort genannte Bankverbindung umgehend eine Anzahlung in Höhe von 100,- € zu leisten. Der Restbetrag muss bis spätestens 30. Juni 2015 eingegangen sein. Bei offenen Fragen… …stehen wir telefonisch, per Mail oder persönlich gerne zur Verfügung! A n m e l d u n g zur Jugendsommerfreizeit „KROATIEN 2015“ Ja, ich melde mich verbindlich für die Jugendsommerfreizeit Kroatien 2015, 21.-29.7.2015, der evangelischen Kirchengemeinden Dinslaken und Spellen-Friedrichsfeld verbindlich an. Angaben zum Teilnehmer / zur Teilnehmerin Name, Vorname Straße, Nr., PLZ, Wohnort Geburtsdatum und -ort Telefon / Handy Emailadresse* Nummer des Personal- bzw. Kinderausweis Angaben zu den Eltern / Erziehungsberechtigten: Name, Vorname Straße, PLZ, Wohnort** Telefon / Handy** Emailadresse* Alle Informationen zur Freizeit werden per Mail versandt. Bitte achten Sie darauf, eine aktuelle Mailadresse anzugeben, die regelmäßig abgerufen wird. Sollten Sie keine Mailadresse angeben, werden Sie schriftlich informiert. Die Informationen und Teilnahmebedingungen habe ich zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden. Datum, Ort, Unterschrift des/der TeilnehmerIn _______________________________________________________________________________________________ Datum, Ort, Unterschrift der Eltern / Erziehungsberechtigten * Bitte nur angeben, wenn die Emailadresse auch regelmäßig verwendet und Mails entsprechend zur Kenntnis genommen werden. ** Falls abweichend zur Adresse des Teilnehmers /Teilnehmerin BITTE NUR DIESEN ANMELDEBOGEN ABGEBEN – DIE TEILNAHMEBEDINGUNGEN (s.u.) BITTE BEHALTEN!!! Teilnahmebedingungen für die Veranstaltung „Jugendsommerfreizeit – Kroatien 2015“ der Evangelischen Kirchengemeinde Dinslaken und Spellen-Friedrichsfeld Unsere Veranstaltung ist eine Gruppenfahrt, die zum Ziel hat, gemeinsam zu lernen und zu leben. Sie bedarf daher der gegenseitigen Rücksichtnahme und Kooperation aller TeilnehmerInnen. Voraussetzung für einen erfolgreichen Verlauf ist die Bereitschaft der TeilnehmerInnen, aktiv an der Gestaltung der Freizeit mitzuwirken. Es ist notwendig für unsere Veranstaltung Teilnahmebedingungen zu vereinbaren, die dem Reisevertragsrecht entlehnt sind. 1. Anmeldung und Vertragsabschluss An der Veranstaltung kann grundsätzlich jeder teilnehmen, unter Berücksichtigung der Beschränkungen (z.B. Alter), die durch die Ausschreibung angekündigt sind. Bei Minderjährigen ist die Anmeldung von dem oder der Erziehungsberechtigten zu unterschreiben. Ein Anmeldevertrag ist zustande gekommen, wenn die Anmeldung durch den Veranstalter schriftlich oder elektronisch bestätigt wurde. Maßgeblich für den Inhalt des Teilnahmevertrages sind allein die Ausschreibung, diese Teilnahmebedingungen und die schriftliche bzw. elektronische Reisebestätigung. 2. Infoabend Die Teilnahme am Infoabend ist für die TeilnehmerInnen und deren gesetzliche Vertreter verbindlich. Sollte der/die TeilnehmerIn und dessen/deren gesetzliche Vertreter an diesem Treffen nicht teilnehmen, akzeptieren sie das Besprochene und müssen sich eigenständig um die fehlenden Informationen kümmern. 3. Leistungen Die Leistungen ergeben sich aus der Ausschreibung. Sofern Teilnehmer/-innen auf eine gebuchte Leistung ganz oder teilweise verzichten, erfolgt keine Rückerstattung entsprechender Kosten. 4. Kosten Der in der Ausschreibung genannte Anzahlungsbetrag ist sofort mit Erhalt der Teilnahmebestätigung fällig. Der restliche Reisepreis muss zu dem in der Ausschreibung genannten Zeitpunkt eingegangen sein. Der Preis kann sich bei Veränderungen der Zuschüsse (Kommune, Land) erhöhen. Gegebenenfalls wird ein Überschuss nach Abrechnung der Freizeit an die TeilnehmerInnen zurückgezahlt. 5. Rücktritt durch den/die TeilnehmerIn Ein Rücktritt des/der TeilnehmerIn muss schriftlich oder elektronisch erfolgen. Wird die Anmeldung zurückgezogen, so ist bis zu einem Rücktritt bis zum 31.5.2015 2/3 des Teilnahmebeitrages zu zahlen, ab dem 1.6.2015 der volle Teilnehmerbetrag. Wird die Reise nicht angetreten und ist kein schriftlicher oder elektronischer Rücktritt erfolgt, so ist der volle Teilnehmerbetrag zu entrichten. Es ist gleichgültig, ob der Rücktritt aus persönlichen oder anderweitigen Gründen erfolgt. Wird ein Ersatzvertreter aus den Reihen der noch zu berücksichtigenden Interessenten gefunden bzw. von Seiten des Rücktretenden gestellt, so erfolgt die Rückzahlung eventuell geleisteter Zahlungen abzüglich 30 Euro Verwaltungskostenpauschale. Sofern keine Zahlung durch die/den Teilnehmer/-in erfolgte, wird die Verwaltungskostenpauschale gesondert in Rechnung gestellt. 6. Rücktritt durch den Veranstalter Sollte die Veranstaltung infolge nicht ausreichender TeilnehmerInnenzahl oder anderer nicht vorhersehbarer höherer Gewalt nicht stattfinden können, werden die vorher geleisteten Zahlungen zurückerstattet. Weitere Ansprüche entstehen nicht. Der Veranstalter ist berechtigt, den vereinbarten Inhalt des Reisevertrages aus rechtlich zulässigen Gründen zu ändern. 7. Versicherung / Haftung Der Veranstalter haftet für die sorgfältige Vorbereitung und ordnungsgemäße Durchführung der Veranstaltung, entsprechend der Ortsüblichkeit des jeweiligen Veranstaltungsortes und –landes. Es besteht ein Rahmenvertrag mit der Ecclesia Versicherung für Freizeitmaßnahmen (zusätzliche Haftpflicht- und Unfallversicherung). Der/Die TeilnehmerIn hat für den eigenen Versicherungsschutz selbst Sorge zu tragen. Der Veranstalter empfiehlt eine Reiserücktrittkostenversicherung und eine Versicherung zur Deckung der Rückführungskosten bei Unfall oder Krankheit abzuschließen. Auch bietet der Veranstalter keine Reisegepäckversicherung. Jede/r TeilnehmerIn hat zum Reisetermin einen Auslandskrankenschein/-karte / Chipkarte nach den derzeitigen gültigen Richtlinien seiner/ihrer Krankenkasse mitzubringen. Der/Die TeilnehmerIn bzw. dessen/deren gesetzliche Vertreter verpflichten sich, eventuell entstehende Arzt- und Medikamentenkosten, den Evangelischen Kirchengemeinden Dinslaken und Spellen-Friedrichsfeld gegen Rechnungsvorlage nach Aufforderung zurückzuerstatten. Der gesetzliche Vertreter versichert, dass bei Reiseantritt keine gesundheitlichen Bedenken bei dem/der TeilnehmerIn vorliegen und er/sie an keiner ansteckenden Krankheit leidet. Weiterhin übernimmt der Veranstalter keine Haftung bei Diebstählen, Beschädigungen oder Verlust von persönlichem Eigentum. Für mangelhafte Leistungen der einzelnen Leistungsträger, z.B. Beförderungsunternehmen, Unterkunft usw. haftet der Veranstalter nur dann, wenn die Mängel erheblich sind und der Veranstalter sie hätte beseitigen können. Im Übrigen bleibt die Haftung der vermittelnden Organisation bzw. des Leistungsträger unberührt. Der Veranstalter haftet nicht für Leistungen, die von Fremdanbietern geleistet werden (als solche in der Einverständniserklärung gekennzeichnet: z.B. Schnorcheln, …). Ausflüge, Führungen, Sonderveranstaltungen etc., die nicht ausdrücklich als Leistungen in der Ausschreibung erwähnt oder beim Infoabend konkretisiert wurden, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Veranstalters. Jegliche Haftung ist insoweit ausgeschlossen. Die Beteiligung erfolgt auf eigene Gefahr des/der TeilnehmerIn. 8. Programm und Aktivitäten während der Freizeit Dem gesetzlichen Vertreter ist es bekannt, dass während der Freizeit der/die TeilnehmerIn im Rahmen des Programms freie Zeit haben, während der er/sie selbständig und ohne direkte Aufsicht unterwegs sein dürfen (mindestens zu dritt und nach Abmeldung bei der Freizeitleitung). Neben freier Zeit zur eigenen Gestaltung gibt es verbindliche Programmpunkte, an denen jede/r teilzunehmen hat. Dazu gehören u.a. Frühstück und Abendessen, „Gruppenaktionen“ sowie ein gemeinsamer Tagesabschluss (mit Liedern und Gebeten) mit der ganzen Gruppe (nähere Ausführung zum Programm am Infoabend). Der/die TeilnehmerIn darf an speziellen Angeboten nur teilnehmen, wenn der gesetzliche Vertreter diese Aktivitäten in der Einverständniserklärung ausdrücklich mit JA erlaubt hat. Die Einverständniserklärung, mindestens die Kopie des Freischwimmerabzeichens und weitere Anlagen, wie z.B. Kopie des Impfpasses sind am Infoabend abzugeben. Bei fehlenden Unterlagen kann der Veranstalter den/die TeilnehmerIn von der Freizeit ausschließen. Die Teilnahme an Angeboten von Fremdanbietern erfolgt auf eigene Gefahr durch den/die TeilnehmerIn. Hierfür wird keine Haftung übernommen. Dem gesetzlichen Vertreter und dem/der TeilnehmerIn ist es bewusst, dass er/sie während der Freizeit nur Baden/Schwimmen im Schwimmbad/Meer/See darf, wenn er/sie mindestens im Besitz eines Freischwimmerabzeichens ist. 9. Devisen-, Pass-, Zoll- und Gesundheitsbestimmungen Bei allen Reisen ist der/die TeilnehmerIn verpflichtet, die jeweils gültigen Pass-, visa-, Zoll,-, Devisen- und Gesundheitsbestimmungen des Gastlandes einzuhalten. Jede/r TeilnehmerIn muss bei Abfahrt einen gültigen Kinderausweis bzw. Personalausweis vorlegen. Die Beschaffung der Reisedokumente obliegt dem Reisenden. Wird ein/e TeilnehmerIn wegen Verletzung der Einreisebestimmungen beim Grenzübertritt zurückgewiesen, so haftet der Veranstalter nicht. Anderweitige Ansprüche der TeilnehmerIn sind ebenfalls ausgeschlossen. Die Rückreisekosten und die uns entstehenden Ausfallkosten gehen ausschließlich zu Lasten des/der TeilnehmerIn bzw. dessen gesetzlichen Vertreter. 10. Gepäckbeförderung Gepäck wird im normalen Umfang befördert. Jede/r TeilneherIn kann ein Gepäckstück (Maße: 80x50x25 cm) mit max. 20 Kilo Gesamtgewicht sowie ein Stück Handgepäck (Maße: 40x30x25 cm), dass in die Ablage oberhalb der Bussitze oder unter den Sitzen verstaut werden kann, mitnehmen. Das Gepäckstück soll nach Möglichkeit eine ReiseTASCHE sein. Hartschalenkoffer sind NICHT gestattet. Der Schlafsack muss nicht in die Reisetasche gepackt werden. Die Mitnahme sperriger Gegenstände ist nicht möglich. Bei Überschreiten der Größe oder des Gewichts des Reisegepäcks wird die Mitnahme verweigert. Gepäck und sonstige mitgenommene Sachen sind vom Teilnehmer bei Be- und Entladen, sowie beim Umsteigen zu beaufsichtigen. 11. Besondere Bedingungen Die Leitung der Veranstaltung ist für deren ordnungsgemäßen Verlauf verantwortlich. Bei ihr liegt die Aufsichtspflicht entsprechend dem Alter der TeilnehmerInnen. Bei grober Missachtung der Regeln bzw. der Anweisungen der Freizeitleitung durch einen Teilnehmer/-in muss diese/-r unabhängig vom Alter mit Ausschluss von der Veranstaltung gerechnet werden. Die Kosten für eine eventuell notwendige Rückreise trägt der/die TeilnehmerIn bzw. tragen deren Erziehungsberechtigten. Ein Anspruch auf anteilige Rückerstattung des Teilnehmerbeitrages besteht nicht.
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