Anmeldung Jagdschule Gräter

Verbindliche Anmeldung
An die
Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter
Paradiesstrasse 18
88416 Steinhausen a.d.R, in Rottum
Fax:
eMail: [email protected]
Tel.:
07352 922 153
Mobil:
0172 7286 165
Herrn/Frau
Geburtsdatum / Geburtsort
PLZ / Ort
Beruf
Strasse und Hausnummer
Bundesland
Telefon Festnetz
Telefon Mobil
eMail:
Fax:
Anmeldung für -Wochenendkurs-BlockkursFerienkurs- (nicht zutreffendes bitte streichen)
Kurs/Lehrgangsgebühr:
Euro (incl. MWSt)
Lehrgangsunterlagen:
Euro (incl. MWSt)
Prüfungsgebühr: z.Zt.
Euro (Fremdkosten durch den LJV)
Die Zahlungen sind auf das Konto DE 9360 0694 6100 4645 5000, BIC GENODES1RRE
zu entrichten, der Zahlungsbeleg für die 1. Rate ist beigefügt.
50% Lehrgangsgebühr+Unterlagen
fällig mit Anmeldung
Euro, ohne Prüfungsgebühr
50% Lehrgangsgebühr
fällig 14 Tage vor Lehrgangsbeginn
Euro, ohne Prüfungsgebühr
Die Kurs/Lehrgangsgebühr beinhaltet Lehrgangsmaterial, Lernmittel, Nutzung des
Lehrreviers incl. aller Reviereinrichtungen, Präparateschau, sämtliche Schießkosten wie
Schießstandgebühr, Munition, Leihwaffen und die Kosten für die Haftpflichtversicherung.
Nicht enthalten in den Kurs und Lehrgangsgebühren sind die Prüfungsgebühren durch den
Landesjagdverband Baden-Württemberg. Ergänzend gelten die beigehefteten
Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kenntnisnahme der
Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen wir hiermit bestätigt.
__________________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)
WICHTIG, bitte beachten Sie:
Beginn des Lehrganges:
Die Lehrgangszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausbildungsplan. In der Regel
beginnt der Unterricht um 8:00h in der Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter, in der
Paradiesstrasse 18, 88416 Steinhausen a.d.R. im Ortsteil Rottum.
Sie sollten selbst für die notwendigen Schreibunterlagen und Schreibutensilien sorgen und
diese jeweils zu den Unterrichtsstunden mitbringen.
Fachunterlagen:
Wir senden dem Lehrgangsteilnehmer 10 Tage vor Kursbeginn die gesamten
Lehrgangsunterlagen mit der Post zu. Auf Wunsch können sie auch in der Schule
ausgehändigt werden. Bitte bringen Sie diese Unterlagen jeweils zu jedem Unterricht
vollständig wieder mit.
Wichtig für die Anmeldung zur Jägerprüfung:
Ein Duplikat der „Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung am ………“ bitte gemeinsam mit
der Anmeldung zum Lehrgang ausfüllen und sofort bei der Jagdschule-Biberach-Riss GbR
einreichen. Der Teilnehmer hat sich selbst zur Jägerprüfung beim Landesjagdverband Baden
Württemberg anzumelden. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Teilnehmer selbst
verantwortlich.
Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter
Ralph Gräter
Paradiesstrasse 18
88416 Steinhausen a.d.R, in Rottum
Fax:
eMail: [email protected]
Tel.: 07352 922 153
Mobil: 0172 7286 165
Prüfungsgebühren
Die Prüfungsgebühr für den Landesjagdverband ist mindestens 4 Wochen vor der ersten
Bitte beachten.
Teilprüfung zu entrichten.
Die Höhe der Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular des
Landesjagdverbandes Baden Württemberg. Die Bankverbindung lautet:
Bankverbindung:
BLZ:
Kontonummer
BW-Bank
600 501 01
2 239 271
BIC:
Konto:
SOLADEST600
DE34 600 501 01 000 223971
-freibleibende Angabe mit Stand vom Februar 2015, die Prüfungsgebühr beträgt z.Zt:
Vollprüfung
Teilprüfung Schießen
Teilprüfung Schriftlich
Teilprüfung Mündlich
320 €
140 €
60 €
120 €
Bitte beachten Sie, dass im Falle der fehlenden Zuverlässigkeit oder der persönlichen
Eignung auch nach einer bestandenen Jägerprüfung kein Jagdschein erteilt werden
kann (§17 Absatz 1 Nr. 2 BJagdG)
__________________________________________________________________________
Ort, Datum
Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten)
An den
Landesjagdverband Baden-­­Wür1emberg e.V.
Felix-­­Dahn-­­Strasse 41, 70597 Stu1gart
BetriE: Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung am _______________________________________
VOllprüfung
oder
Teilprüfung*
Schießprüfung mit Waffenhandhabung, schriIliche und mündlich-­­praKLsche Prüfung
Schießprüfung mit Waffenhandhabung
SchriIliche Prüfung
Mündlich-­­praKLsche Prüfung
*nur als Wiederholungsprüfung möglich
«Familienname», «VOrname»
Name, VOrname
«GebDatum»,
Gebrtsdatum
Beruf
«Plz» «Ort», «Strasse»
Ort und Strasse
«TelefOn»
«MObil»
TelefOn
MObil
«eMail»
eMail
An einem Ausbildungslehrgang nehme ich seit ______________________________________
bei der Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter, Paradiesstrasse 18, 88416 Steinhausen a.d.R. teil.
Falls möglich möchte ich die Prüfung im Bereich des Landkreises______________________ablegen.
Ich versichere, dass ich vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Es ist mir
beKannt, dass ich im Falle unrichLger Angaben von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden Kann,
die von mir abgelegte Prüfung und ein darauf erteilter JagdscheinungülLg erKlärt sowie Prüfungszeugnis und
Jagdschein eingezogen werden Können.
Mir ist bewusst, dass mir im Falle der fehlenden ZuverlässigKeit oder persönlichen Eignung auch nach
bestandener Jägerprüfung Kein Jagdschein erteilt werden Kann (§17 Absatz 1 Nr. 2 BJagdG).
Die Prüfungsgebühr beträgt
320 € (Vollprüfung)
140 € (Teilprüfung Schießen)
60 € (Teilprüfung SchriIlich)
120 € (Teilprüfung Mündlich)
Die O.g Prüfungsgebühr ist auf das KOntO DE 34 6005 0101 0002 2392 71, BIC SOLADEST600, des
Landesjagdverbandes Baden-­­Wür1emberg bei der BW Bank überwiesen wOrden. (Zahlungsbeleg
ist beigefügt).
«Vorname» «Familienname»
__________________________________________________
____________________________________________________________
Datum und UnterschriI
Bei Minderjährigen:
UnterschriI des ErziehungsberechLgten
Allgemeine Teilnahmebedingungen
Stand 03/2015
Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter
Übersicht:
§ 1 Geltungsbereich;
§ 2 Anmeldung, Anwesenheitspflicht, Nichtbestehen der Prüfung;
§ 3 Lehrgangskosten, sonstige Kosten, Zahlungen, Teilnahmevoraussetzungen;
§ 4 Stornierungen;
§ 5 Gewährleistung und Haftung, Höhere Gewalt;
§ 6 Datenspeicherung:
§ 7 Sonstiges.
§ 1 Geltungsbereich
Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Anderweitige
Regelungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der/des Teilnehmerin /
Teilnehmers gelten nur insoweit wie die Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter
(nachfolgend „Jagdschule genannt) diesen auch ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Mit der Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an die
Jagdschule anerkennt die/der Teilnehmerin / Teilnehmer diese Allgemeinen
Teilnahmebedingungen ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf.
§ 2 Anmeldung, Anwesentheitspflicht,
Nichtbestehen der Prüfung
Anmeldung und Bestätigung
Mit der schriftlichen Anmeldung gibt die/der Teilnehmerin / Teilnehmer gegenüber der
Jagdschule ein für ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum
Jäger ab. Dazu muss das Anmeldeformular der Jagdschule vorliegen.
Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Anmeldebestätigung der Jagdschule zustande. Sie
wird i.d.R. innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang ausgestellt und an die/den
Teilnehmerin / Teilnehmer übermittelt.
Die Jagdschule behält sich jedoch das Recht vor, die verbindliche Anmeldung des
Teilnehmerin / Teilnehmers innerhalb der 14 Tage - Frist ohne Angaben von Gründen
abzulehnen. Der Jagdschule steht insbesondere dann das Recht zur Ablehnung zu, wenn
sich mehr Teilnehmerinnen / Teilnehmer zu einem Ausbildungskurs anmelden und damit
eine ordnungsgemäße Durchführung der Kurse nicht mehr möglich sein kann. Im letzteren
Fall wird die Jagdschule der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer einen Ausweichtermin anbieten.
Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer erhält bei einer Ablehnung die bereits gezahlten
Kursgebühren wieder zurückerstattet. Zinsen/Verzugszinsen können dabei keine geltend
gemacht werden.
Ungeachtet davon behält sich die Jagdschule darüber hinaus vor, den Ausbildungslehrgang
bis spätestens sieben Wochentage vor Kursbeginn abzusagen, sofern sich für den
Jungjägerkurs weniger als 6 Personen (Mindestteilnehmerzahl) angemeldet haben sollten.
Die bezahlten Kursgebühren werden in diesem Fall an die / den Teilnehmerin / Teilnehmer
rückerstattet. ZinsansprücheVerzugszinsen können nicht geltend gemacht werden. Die
Jagdschule behält sich jedoch auch das Recht vor, bei Nichterreichen der
Mindesteilnehmerzahl die Lehrgänge zu verschieben.
2. Anwesenheitspflicht
Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer ist zur ständigen Anwesenheit an den Ausbildungstagen
zum Theoretischen und Praktischen Unterricht verpflichtet. Sollte dies einem Teilnehmerin /
Teilnehmer während des Kurses, z.B. durch Krankheit zeitweise nicht möglich sein, so hat
der die ihm fehlenden Pflichtstunden nachzuholen. Dies kann mit einer Einzelvereinbarung
für einen gesonderten Einzelunterricht an der Jagdschule erfolgen. Die/der Teilnehmerin /
Teilnehmer ist im Interesse der Lehrgangsgemeinschaft zu einer gedeihlichen und aktiven
Zusammenarbeit mit den Ausbildungskräften und den anderen Kursteilnehmerinnen /
Teilnehmern verpflichtet.
3. Nichtbestehen der Jägerprüfung
Bei einem Nichtbestehen der Jägerprüfung steht es der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer frei,
den nächsten freien Prüfungstermin zu wählen und daran teilzunehmen. Die Kosten für die
Wiederholung werden der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt.
§ 3 Preise, Zahlung, Teilnahmevoraussetzungen
Preise
Für die Kurse gelten die auf der verbindlichen Anmeldung genannten Preise und Gebühren.
Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ist darin enthalten. Die Prüfungsgebühr an
den Landesjagdverband ist vom Teilnehmerin / Teilnehmer getrennt mit den Antrag zur
Zulassung an den Landesjagdverband zu entrichten. Fahrkosten, Unterbringungskosten und
Verpflegungskosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten und gehen ausschließlich auf
Rechnung der/des Teilnehmerin/Teilnehmers.
2. Zahlung
Die Kursgebühr kann in zwei gleichen Teilbeträgen zu je 50% der Lehrgangsgebühren
entrichtet werden. Für die erste Rate sind die Kosten für die Lehrgangsunterlagen
hinzuzurechnen. Die erste Rate und die Kosten für die Lehrgangsunterlagen sind mit der
schriftlichen Anmeldung zur Zahlung fällig. Die zweite Rate ist spätestens 14 Tage vor der
Prüfung zu entrichten.
Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer erhält nach Anmeldung eine Anmeldebestätigung, sowie
eine Rechnung über die zur Zahlung fälligen Teilbeträge, nebst den Zahlungsterminen.
3. Erfüllungsort
Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist 88416 Steinhausen a.d.R., in Rottum.
4. Teilnahmevoraussetzungen
Wer zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat,
wird zur Prüfung nicht zugelassen. Minderjährige KursTeilnehmerin / Teilnehmer bedürfen
der schriftlichen Einverständniserklärung Ihrer/ihres Erziehungsberechtigten.
Der KursTeilnehmerin / Teilnehmer muss körperlich wie auch geistig vorbehaltslos in der
Lage sein, eine Jagdwaffe sicher zu führen. Zudem muß die/der Teilnehmerin / Teilnehmer
über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, da die Lehrgänge ausschließlich in
deutscher Sprache abgehalten werden. Die Schulungsunterlagen sind nur in deutscher
Sprache erhältlich.
§ 4 Stornierungen
Wird die Teilnahme durch den Jungjäger und Teilnehmerin / Teilnehmer - unberüht von
einem sonstigen Widerrufsrecht - spätestens sieben Wochentage vor dem jeweiligen
Kursbeginn abgesagt, so ist die Jagdschule berechtigt 20% der vereinbarten
Jagdkursgebühren als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Erfolgt dagegen die
Absage der/des Teilnehmerin / Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint die/
der Teilnehmerin / Teilnehmer ohne Absage nicht zum Kurs, so beträgt der pauschalierte
Betrag des Schadensersatzes 50% der vereinbarten Jagdkursgebühren. Selbstverständlich
bleibt es der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer/Jungjäger unbenommen, nachzuweisen, dass
kein oder ein nur geringer Schaden bei der Jagdschule entstanden ist, als der geforderte
pauschale Betrag des Schadens. Für diesen Fall ist die/der Teilnehmerin / Teilnehmer zur
Zahlung des geringeren Schadenersatzbetrages verpflichtet. Der Jagdschule bleibt es
unbenommen, auch einen höheren Schaden als die genannte Pauschale nachzuweisen. In
diesem Fall ist die/der Teilnehmerin / Teilnehmer zur Zahlung des höheren Schadenersatzes
verpflichtet. Dem Jungjäger und Teilnehmerin / Teilnehmer steht es alternativ frei, eine/n voll
zahlende/n Ersatzteilnehmerin / Teilnehmer/Jungjäger zu benennen. Dann entfällt die
Zahlungsverpflichtung des Teilnehmerin / Teilnehmers, jedoch vorbehaltlich weitergehender
Schadensersatzansprüche der Jagdschule. Die/der Ersatzteilnehmerin / Teilnehmer
unterliegt ebenfalls den Anforderungen gemäß § 3 Ziffer 4. Das gesetzliche Widerrufsrecht
von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt.
§ 5 Gewährleistung und Haftung, Höhere Gewalt
Haftung und Gewährleistung
Die Jagdschule haftet nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Verhalten der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt
auch für die Haftung für Schäden an den von der/den Teilnehmerin / Teilnehmern
mitgebrachten Sachen, wie z.B. Waffen, Ferngläser, Computer, Audiogeräte, Mobiltelefone,
Werkzeuge, Arbeitsmaterialien etc.. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden,
die von anderen Kursteilnehmerinnen / Teilnehmern verursacht werden, ganz gleich, ob
diese bei der theoretischen, praktischen oder der Schießausbildung entstanden sind. Hierbei
sind auch Schäden bei Wegeunfällen und an die/den Teilnehmerinnen- / Teilnehmereigenen
Kraftfahrzeugen erfasst. Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer stellt die Jagdschule von
Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmerinnen / Teilnehmer oder Dritter für vom
Teilnehmerin / Teilnehmer verursachten Schäden frei.
Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
die auf eine Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen
beruhen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Jagdschule versichert
jede/n Teilnehmerin / Teilnehmer, mittels einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Dabei
gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des Versicherers.
Wird die Durchführung des Jagdkurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen
oder sonstiger, von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, so kann die/
der Teilnehmerin / Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch
Rücktrittsrechte herleiten. Etwaig bereits erfolgte Zahlungen werden zinslos an die/den
Teilnehmerin / Teilnehmer zurückerstattet, soweit diese für erbrachte Leistungen noch nicht
verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen
vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhaltens der Jagdschule, ihrer Vertreter oder
Erfüllungsgehilfen.
2. Benutzung des Schießstandes
Die Benutzung des Schießstandes und die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgt für die/den
Teilnehmerin / Teilnehmer grundsätzlich auf die eigene Gefahr. Das Betreten des
Schießstandes ist ausschließlich bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen
Aufsichtsperson gestattet. Nur der jeweilige Schütze darf auf den Schießstand zur
Schussabgabe der geforderten Disziplin betreten. Allen anderen Teilnehmerinnen /
Teilnehmern am jagdlichen Schießen ist der Aufenthalt jeweils ausschließlich im Vorraum der
Schießanlage oder an den vom Lehrbeauftragten näher bezeichneten Plätzen erlaubt. Auf
dem Schießstand ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung
durch die/den Teilnehmerin / Teilnehmer entfällt die Haftung durch die Jagdschule, sowie
des Schießstandsbetreibers für etwaige entstandene Schäden für Leib und Leben. Hiervon
unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, infolge
vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder
ihrer Erfüllungsgehilfen.
§ 6 Datenspeicherung
Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine
Anmeldedaten durch die Jagdschule gespeichert werden. Dabei werden die Bestimmungen
des Datenschutzgesetzes beachtet. Weiterhin ist die/der Teilnehmerin / Teilnehmer damit
einverstanden, dass im Rahmen der Ausbildung Personenabbildungen von ihm hergestellt
werden und diese anschließend für Schulungszwecke sowie im Internet oder den
Printmedien verwendet werden. Die Einräumung dieser Rechte zur Weitergabe und
Bearbeitung erfolgt für die Jagdschule und die/den Teilnehmerin / Teilnehmer unentgeltlich.
§ 7 Sonstiges
Allgemeiner Gerichtsstand ist, für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem
Vertragsverhältnis der Sitz der Jagdschule. Sofern einzelne Bestimmungen dieser
Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt
dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil
innerhalb einer Regelung nicht wirksam sein sollte, der übrige Teil aber wirksam ist. Die
jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden,
die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den
übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Sofern nichts anderes in diesen
Teilnahmebedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt ist, gelten
das Bürgerliche Gesetzbuch und/oder die allgemeinen Bestimmungen zum
Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.