Verbindliche Anmeldung An die Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter Paradiesstrasse 18 88416 Steinhausen a.d.R, in Rottum Fax: eMail: [email protected] Tel.: 07352 922 153 Mobil: 0172 7286 165 Herrn/Frau Geburtsdatum / Geburtsort PLZ / Ort Beruf Strasse und Hausnummer Bundesland Telefon Festnetz Telefon Mobil eMail: Fax: Anmeldung für -Wochenendkurs-BlockkursFerienkurs- (nicht zutreffendes bitte streichen) Kurs/Lehrgangsgebühr: Euro (incl. MWSt) Lehrgangsunterlagen: Euro (incl. MWSt) Prüfungsgebühr: z.Zt. Euro (Fremdkosten durch den LJV) Die Zahlungen sind auf das Konto DE 9360 0694 6100 4645 5000, BIC GENODES1RRE zu entrichten, der Zahlungsbeleg für die 1. Rate ist beigefügt. 50% Lehrgangsgebühr+Unterlagen fällig mit Anmeldung Euro, ohne Prüfungsgebühr 50% Lehrgangsgebühr fällig 14 Tage vor Lehrgangsbeginn Euro, ohne Prüfungsgebühr Die Kurs/Lehrgangsgebühr beinhaltet Lehrgangsmaterial, Lernmittel, Nutzung des Lehrreviers incl. aller Reviereinrichtungen, Präparateschau, sämtliche Schießkosten wie Schießstandgebühr, Munition, Leihwaffen und die Kosten für die Haftpflichtversicherung. Nicht enthalten in den Kurs und Lehrgangsgebühren sind die Prüfungsgebühren durch den Landesjagdverband Baden-Württemberg. Ergänzend gelten die beigehefteten Teilnahmebedingungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Die Kenntnisnahme der Teilnahme- und Allgemeinen Geschäftsbedingungen wir hiermit bestätigt. __________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) WICHTIG, bitte beachten Sie: Beginn des Lehrganges: Die Lehrgangszeiten entnehmen Sie bitte den jeweiligen Ausbildungsplan. In der Regel beginnt der Unterricht um 8:00h in der Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter, in der Paradiesstrasse 18, 88416 Steinhausen a.d.R. im Ortsteil Rottum. Sie sollten selbst für die notwendigen Schreibunterlagen und Schreibutensilien sorgen und diese jeweils zu den Unterrichtsstunden mitbringen. Fachunterlagen: Wir senden dem Lehrgangsteilnehmer 10 Tage vor Kursbeginn die gesamten Lehrgangsunterlagen mit der Post zu. Auf Wunsch können sie auch in der Schule ausgehändigt werden. Bitte bringen Sie diese Unterlagen jeweils zu jedem Unterricht vollständig wieder mit. Wichtig für die Anmeldung zur Jägerprüfung: Ein Duplikat der „Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung am ………“ bitte gemeinsam mit der Anmeldung zum Lehrgang ausfüllen und sofort bei der Jagdschule-Biberach-Riss GbR einreichen. Der Teilnehmer hat sich selbst zur Jägerprüfung beim Landesjagdverband Baden Württemberg anzumelden. Für die Zulassung zur Prüfung ist der Teilnehmer selbst verantwortlich. Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter Ralph Gräter Paradiesstrasse 18 88416 Steinhausen a.d.R, in Rottum Fax: eMail: [email protected] Tel.: 07352 922 153 Mobil: 0172 7286 165 Prüfungsgebühren Die Prüfungsgebühr für den Landesjagdverband ist mindestens 4 Wochen vor der ersten Bitte beachten. Teilprüfung zu entrichten. Die Höhe der Prüfungsgebühr entnehmen Sie bitte dem Anmeldeformular des Landesjagdverbandes Baden Württemberg. Die Bankverbindung lautet: Bankverbindung: BLZ: Kontonummer BW-Bank 600 501 01 2 239 271 BIC: Konto: SOLADEST600 DE34 600 501 01 000 223971 -freibleibende Angabe mit Stand vom Februar 2015, die Prüfungsgebühr beträgt z.Zt: Vollprüfung Teilprüfung Schießen Teilprüfung Schriftlich Teilprüfung Mündlich 320 € 140 € 60 € 120 € Bitte beachten Sie, dass im Falle der fehlenden Zuverlässigkeit oder der persönlichen Eignung auch nach einer bestandenen Jägerprüfung kein Jagdschein erteilt werden kann (§17 Absatz 1 Nr. 2 BJagdG) __________________________________________________________________________ Ort, Datum Unterschrift (bei Minderjährigen die Erziehungsberechtigten) An den Landesjagdverband Baden-Wür1emberg e.V. Felix-Dahn-Strasse 41, 70597 Stu1gart BetriE: Antrag auf Zulassung zur Jägerprüfung am _______________________________________ VOllprüfung oder Teilprüfung* Schießprüfung mit Waffenhandhabung, schriIliche und mündlich-praKLsche Prüfung Schießprüfung mit Waffenhandhabung SchriIliche Prüfung Mündlich-praKLsche Prüfung *nur als Wiederholungsprüfung möglich «Familienname», «VOrname» Name, VOrname «GebDatum», Gebrtsdatum Beruf «Plz» «Ort», «Strasse» Ort und Strasse «TelefOn» «MObil» TelefOn MObil «eMail» eMail An einem Ausbildungslehrgang nehme ich seit ______________________________________ bei der Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter, Paradiesstrasse 18, 88416 Steinhausen a.d.R. teil. Falls möglich möchte ich die Prüfung im Bereich des Landkreises______________________ablegen. Ich versichere, dass ich vorstehende Angaben nach bestem Wissen und Gewissen gemacht habe. Es ist mir beKannt, dass ich im Falle unrichLger Angaben von der Teilnahme an der Prüfung ausgeschlossen werden Kann, die von mir abgelegte Prüfung und ein darauf erteilter JagdscheinungülLg erKlärt sowie Prüfungszeugnis und Jagdschein eingezogen werden Können. Mir ist bewusst, dass mir im Falle der fehlenden ZuverlässigKeit oder persönlichen Eignung auch nach bestandener Jägerprüfung Kein Jagdschein erteilt werden Kann (§17 Absatz 1 Nr. 2 BJagdG). Die Prüfungsgebühr beträgt 320 € (Vollprüfung) 140 € (Teilprüfung Schießen) 60 € (Teilprüfung SchriIlich) 120 € (Teilprüfung Mündlich) Die O.g Prüfungsgebühr ist auf das KOntO DE 34 6005 0101 0002 2392 71, BIC SOLADEST600, des Landesjagdverbandes Baden-Wür1emberg bei der BW Bank überwiesen wOrden. (Zahlungsbeleg ist beigefügt). «Vorname» «Familienname» __________________________________________________ ____________________________________________________________ Datum und UnterschriI Bei Minderjährigen: UnterschriI des ErziehungsberechLgten Allgemeine Teilnahmebedingungen Stand 03/2015 Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter Übersicht: § 1 Geltungsbereich; § 2 Anmeldung, Anwesenheitspflicht, Nichtbestehen der Prüfung; § 3 Lehrgangskosten, sonstige Kosten, Zahlungen, Teilnahmevoraussetzungen; § 4 Stornierungen; § 5 Gewährleistung und Haftung, Höhere Gewalt; § 6 Datenspeicherung: § 7 Sonstiges. § 1 Geltungsbereich Es gelten ausschließlich diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen. Anderweitige Regelungen und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der/des Teilnehmerin / Teilnehmers gelten nur insoweit wie die Jagdschule Gräter, Inhaber: Ralph Gräter (nachfolgend „Jagdschule genannt) diesen auch ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat. Mit der Übersendung des ausgefüllten und unterzeichneten Anmeldeformulars an die Jagdschule anerkennt die/der Teilnehmerin / Teilnehmer diese Allgemeinen Teilnahmebedingungen ohne dass es einer weiteren Erklärung bedarf. § 2 Anmeldung, Anwesentheitspflicht, Nichtbestehen der Prüfung Anmeldung und Bestätigung Mit der schriftlichen Anmeldung gibt die/der Teilnehmerin / Teilnehmer gegenüber der Jagdschule ein für ihn bindendes Angebot zum Abschluss eines Ausbildungsvertrages zum Jäger ab. Dazu muss das Anmeldeformular der Jagdschule vorliegen. Der Vertrag kommt durch eine schriftliche Anmeldebestätigung der Jagdschule zustande. Sie wird i.d.R. innerhalb von 14 Werktagen nach Eingang ausgestellt und an die/den Teilnehmerin / Teilnehmer übermittelt. Die Jagdschule behält sich jedoch das Recht vor, die verbindliche Anmeldung des Teilnehmerin / Teilnehmers innerhalb der 14 Tage - Frist ohne Angaben von Gründen abzulehnen. Der Jagdschule steht insbesondere dann das Recht zur Ablehnung zu, wenn sich mehr Teilnehmerinnen / Teilnehmer zu einem Ausbildungskurs anmelden und damit eine ordnungsgemäße Durchführung der Kurse nicht mehr möglich sein kann. Im letzteren Fall wird die Jagdschule der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer einen Ausweichtermin anbieten. Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer erhält bei einer Ablehnung die bereits gezahlten Kursgebühren wieder zurückerstattet. Zinsen/Verzugszinsen können dabei keine geltend gemacht werden. Ungeachtet davon behält sich die Jagdschule darüber hinaus vor, den Ausbildungslehrgang bis spätestens sieben Wochentage vor Kursbeginn abzusagen, sofern sich für den Jungjägerkurs weniger als 6 Personen (Mindestteilnehmerzahl) angemeldet haben sollten. Die bezahlten Kursgebühren werden in diesem Fall an die / den Teilnehmerin / Teilnehmer rückerstattet. ZinsansprücheVerzugszinsen können nicht geltend gemacht werden. Die Jagdschule behält sich jedoch auch das Recht vor, bei Nichterreichen der Mindesteilnehmerzahl die Lehrgänge zu verschieben. 2. Anwesenheitspflicht Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer ist zur ständigen Anwesenheit an den Ausbildungstagen zum Theoretischen und Praktischen Unterricht verpflichtet. Sollte dies einem Teilnehmerin / Teilnehmer während des Kurses, z.B. durch Krankheit zeitweise nicht möglich sein, so hat der die ihm fehlenden Pflichtstunden nachzuholen. Dies kann mit einer Einzelvereinbarung für einen gesonderten Einzelunterricht an der Jagdschule erfolgen. Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer ist im Interesse der Lehrgangsgemeinschaft zu einer gedeihlichen und aktiven Zusammenarbeit mit den Ausbildungskräften und den anderen Kursteilnehmerinnen / Teilnehmern verpflichtet. 3. Nichtbestehen der Jägerprüfung Bei einem Nichtbestehen der Jägerprüfung steht es der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer frei, den nächsten freien Prüfungstermin zu wählen und daran teilzunehmen. Die Kosten für die Wiederholung werden der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer gesondert in Rechnung gestellt. § 3 Preise, Zahlung, Teilnahmevoraussetzungen Preise Für die Kurse gelten die auf der verbindlichen Anmeldung genannten Preise und Gebühren. Die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer ist darin enthalten. Die Prüfungsgebühr an den Landesjagdverband ist vom Teilnehmerin / Teilnehmer getrennt mit den Antrag zur Zulassung an den Landesjagdverband zu entrichten. Fahrkosten, Unterbringungskosten und Verpflegungskosten sind nicht in den Kursgebühren enthalten und gehen ausschließlich auf Rechnung der/des Teilnehmerin/Teilnehmers. 2. Zahlung Die Kursgebühr kann in zwei gleichen Teilbeträgen zu je 50% der Lehrgangsgebühren entrichtet werden. Für die erste Rate sind die Kosten für die Lehrgangsunterlagen hinzuzurechnen. Die erste Rate und die Kosten für die Lehrgangsunterlagen sind mit der schriftlichen Anmeldung zur Zahlung fällig. Die zweite Rate ist spätestens 14 Tage vor der Prüfung zu entrichten. Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer erhält nach Anmeldung eine Anmeldebestätigung, sowie eine Rechnung über die zur Zahlung fälligen Teilbeträge, nebst den Zahlungsterminen. 3. Erfüllungsort Erfüllungsort für alle Leistungen aus diesem Vertrag ist 88416 Steinhausen a.d.R., in Rottum. 4. Teilnahmevoraussetzungen Wer zum Zeitpunkt der schriftlichen Prüfung das 15. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, wird zur Prüfung nicht zugelassen. Minderjährige KursTeilnehmerin / Teilnehmer bedürfen der schriftlichen Einverständniserklärung Ihrer/ihres Erziehungsberechtigten. Der KursTeilnehmerin / Teilnehmer muss körperlich wie auch geistig vorbehaltslos in der Lage sein, eine Jagdwaffe sicher zu führen. Zudem muß die/der Teilnehmerin / Teilnehmer über ausreichende Deutschkenntnisse verfügen, da die Lehrgänge ausschließlich in deutscher Sprache abgehalten werden. Die Schulungsunterlagen sind nur in deutscher Sprache erhältlich. § 4 Stornierungen Wird die Teilnahme durch den Jungjäger und Teilnehmerin / Teilnehmer - unberüht von einem sonstigen Widerrufsrecht - spätestens sieben Wochentage vor dem jeweiligen Kursbeginn abgesagt, so ist die Jagdschule berechtigt 20% der vereinbarten Jagdkursgebühren als pauschalen Schadensersatz zu verlangen. Erfolgt dagegen die Absage der/des Teilnehmerin / Teilnehmers zu einem späteren Zeitpunkt oder erscheint die/ der Teilnehmerin / Teilnehmer ohne Absage nicht zum Kurs, so beträgt der pauschalierte Betrag des Schadensersatzes 50% der vereinbarten Jagdkursgebühren. Selbstverständlich bleibt es der/dem Teilnehmerin / Teilnehmer/Jungjäger unbenommen, nachzuweisen, dass kein oder ein nur geringer Schaden bei der Jagdschule entstanden ist, als der geforderte pauschale Betrag des Schadens. Für diesen Fall ist die/der Teilnehmerin / Teilnehmer zur Zahlung des geringeren Schadenersatzbetrages verpflichtet. Der Jagdschule bleibt es unbenommen, auch einen höheren Schaden als die genannte Pauschale nachzuweisen. In diesem Fall ist die/der Teilnehmerin / Teilnehmer zur Zahlung des höheren Schadenersatzes verpflichtet. Dem Jungjäger und Teilnehmerin / Teilnehmer steht es alternativ frei, eine/n voll zahlende/n Ersatzteilnehmerin / Teilnehmer/Jungjäger zu benennen. Dann entfällt die Zahlungsverpflichtung des Teilnehmerin / Teilnehmers, jedoch vorbehaltlich weitergehender Schadensersatzansprüche der Jagdschule. Die/der Ersatzteilnehmerin / Teilnehmer unterliegt ebenfalls den Anforderungen gemäß § 3 Ziffer 4. Das gesetzliche Widerrufsrecht von Verbrauchern bleibt hiervon unberührt. § 5 Gewährleistung und Haftung, Höhere Gewalt Haftung und Gewährleistung Die Jagdschule haftet nur für Schäden, die auf einem vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhalten der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen. Dies gilt auch für die Haftung für Schäden an den von der/den Teilnehmerin / Teilnehmern mitgebrachten Sachen, wie z.B. Waffen, Ferngläser, Computer, Audiogeräte, Mobiltelefone, Werkzeuge, Arbeitsmaterialien etc.. Die Jagdschule übernimmt keine Haftung für Schäden, die von anderen Kursteilnehmerinnen / Teilnehmern verursacht werden, ganz gleich, ob diese bei der theoretischen, praktischen oder der Schießausbildung entstanden sind. Hierbei sind auch Schäden bei Wegeunfällen und an die/den Teilnehmerinnen- / Teilnehmereigenen Kraftfahrzeugen erfasst. Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer stellt die Jagdschule von Schadensersatzansprüchen anderer Kursteilnehmerinnen / Teilnehmer oder Dritter für vom Teilnehmerin / Teilnehmer verursachten Schäden frei. Die Haftung für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, die auf eine Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen, bleibt von den vorstehenden Regelungen unberührt. Die Jagdschule versichert jede/n Teilnehmerin / Teilnehmer, mittels einer Haftpflicht- und Unfallversicherung. Dabei gelten die Allgemeinen Geschäfts- und Versicherungsbedingungen des Versicherers. Wird die Durchführung des Jagdkurses infolge höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen oder sonstiger, von der Jagdschule nicht zu vertretender Umstände unmöglich, so kann die/ der Teilnehmerin / Teilnehmer hieraus weder Schadensersatzansprüche noch Rücktrittsrechte herleiten. Etwaig bereits erfolgte Zahlungen werden zinslos an die/den Teilnehmerin / Teilnehmer zurückerstattet, soweit diese für erbrachte Leistungen noch nicht verbraucht sind. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen, außer in Fällen vorsätzlicher oder grob fahrlässigen Verhaltens der Jagdschule, ihrer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. 2. Benutzung des Schießstandes Die Benutzung des Schießstandes und die Teilnahme am Schießbetrieb erfolgt für die/den Teilnehmerin / Teilnehmer grundsätzlich auf die eigene Gefahr. Das Betreten des Schießstandes ist ausschließlich bei gleichzeitiger Anwesenheit einer verantwortlichen Aufsichtsperson gestattet. Nur der jeweilige Schütze darf auf den Schießstand zur Schussabgabe der geforderten Disziplin betreten. Allen anderen Teilnehmerinnen / Teilnehmern am jagdlichen Schießen ist der Aufenthalt jeweils ausschließlich im Vorraum der Schießanlage oder an den vom Lehrbeauftragten näher bezeichneten Plätzen erlaubt. Auf dem Schießstand ist das Tragen eines Gehörschutzes vorgeschrieben. Bei Nichtbeachtung durch die/den Teilnehmerin / Teilnehmer entfällt die Haftung durch die Jagdschule, sowie des Schießstandsbetreibers für etwaige entstandene Schäden für Leib und Leben. Hiervon unberührt bleibt die Haftung für Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit, infolge vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung der Jagdschule, ihrer Vertreter oder ihrer Erfüllungsgehilfen. § 6 Datenspeicherung Die/der Teilnehmerin / Teilnehmer erklärt sich damit einverstanden, dass seine Anmeldedaten durch die Jagdschule gespeichert werden. Dabei werden die Bestimmungen des Datenschutzgesetzes beachtet. Weiterhin ist die/der Teilnehmerin / Teilnehmer damit einverstanden, dass im Rahmen der Ausbildung Personenabbildungen von ihm hergestellt werden und diese anschließend für Schulungszwecke sowie im Internet oder den Printmedien verwendet werden. Die Einräumung dieser Rechte zur Weitergabe und Bearbeitung erfolgt für die Jagdschule und die/den Teilnehmerin / Teilnehmer unentgeltlich. § 7 Sonstiges Allgemeiner Gerichtsstand ist, für alle Streitigkeiten aus und im Zusammenhang mit diesem Vertragsverhältnis der Sitz der Jagdschule. Sofern einzelne Bestimmungen dieser Teilnahmebedingungen ganz oder teilweise unwirksam sind oder werden sollten, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Dies gilt auch, wenn nur ein Teil innerhalb einer Regelung nicht wirksam sein sollte, der übrige Teil aber wirksam ist. Die jeweils unwirksame Bestimmung soll von den Parteien durch eine Regelung ersetzt werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am nächsten kommt und die den übrigen vertraglichen Vereinbarungen nicht zuwider läuft. Sofern nichts anderes in diesen Teilnahmebedingungen oder den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt ist, gelten das Bürgerliche Gesetzbuch und/oder die allgemeinen Bestimmungen zum Ausführungsgesetz zum Bürgerlichen Gesetzbuch.
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