Vollmacht/Abtretung - Forstbetriebsgemeinschaft Nordfriesland

Vollmacht / Abtretung
Im Zusammenhang mit der von mir/uns geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahme
_________ _________________ in ________________________________________
bestelle(n) ich/wir
Name, Vorname: _______________________________________________________
Anschrift:
_____________________________________________________
die Forstbetriebsgemeinschaft Nordfriesland-Schleswig, Halligblick 13, 25856 Hattstedt,
diese handelnd durch Ihren vertretungsberechtigten Vorstand zu meinen Bevollmächtigten.
Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der betroffenen Flächen ermächtige ich die
Forstbetriebsgemeinschaft zur Besorgung aller meiner die mögliche Förderung betreffende Angelegenheiten
nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen, mir vorliegenden, mir bekannten und von mir
anerkannten Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe
"Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Verpflichtungen aus diesen Richtlinien
(siehe Rückseite dieser Vollmacht/Abtretung) erkenne ich an.
Die bevollmächtigte Forstbetriebsgemeinschaft ist insoweit befugt, jede Rechtshandlung, die ich selbst
vornehmen könnte, für mich mit derselben Wirkung vorzunehmen, wie wenn ich sie selbst vorgenommen
hätte.
Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse:
1. Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten und Stellung der Förderungsanträge bei der
Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein.
2. Abgabe erforderlicher Verpflichtungserklärungen.
3. Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen.
4. Durchführung der geförderten forstwirtschaftlichen Maßnahme.
5. Beauftragung von Forstpersonal der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur
Durchführung gebührenpflichtiger Tätigkeiten und Anerkennung der Gebührenpflicht und
Gebührenhöhe.
6. Vorlage der Kostennachweise und Belege bei der Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein.
7. Entgegennahme von Bewilligungsbescheiden und Zustellungen.
8. Empfangnahme der bewilligten Zuwendungen.
9. Verrechnung der für diese Maßnahme entstandenen FBG-Gebühren mit dem Zuschuss oder
Holzgeld
Abtretung
Der Anspruch des Mitgliedes gegen die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf Auszahlung von
Förderungsmitteln wegen jeder durch die Forstbetriebsgemeinschaft durchgeführten Maßnahme wird von
dem Mitglied an die Forstbetriebsgemeinschaft abgetreten. Diese Abtretung wird begrenzt der Höhe nach
auf die fälligen Ansprüche der Forstbetriebsgemeinschaft gegen das Mitglied für Auslagen und Gebühren
zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Auszahlung für die jeweilige Maßnahme. Die Forstbetriebsgemeinschaft
NF/SL nimmt die Abtretung an.
Die Forstbetriebsgemeinschaft ist nur zur Einziehung berechtigt, wenn die gesicherte Forderung fällig ist
und der Sicherungsgeber in Verzug kommt.
Vor Offenlegung der Abtretung wird der Sicherungsgeber informiert.
Ich versichere, dass mir die Bedeutung subventionserheblicher Tatsachen für die Strafbarkeit eines
Subventionsbetruges bekannt ist.
Meine/unsere Bankverbindung lautet:
Bank: ______________________ Konto-Nr. ______________ BLZ ___________________
Datum: _______________
Unterschrift: ________________________________