Vollmacht / Abtretung Im Zusammenhang mit der von mir/uns geplanten forstwirtschaftlichen Maßnahme _________ _________________ in ________________________________________ bestelle(n) ich/wir Name, Vorname: _______________________________________________________ Anschrift: _____________________________________________________ die Forstbetriebsgemeinschaft Nordfriesland-Schleswig, Halligblick 13, 25856 Hattstedt, diese handelnd durch Ihren vertretungsberechtigten Vorstand zu meinen Bevollmächtigten. Als Eigentümer oder Nutzungsberechtigter der betroffenen Flächen ermächtige ich die Forstbetriebsgemeinschaft zur Besorgung aller meiner die mögliche Förderung betreffende Angelegenheiten nach den zum Zeitpunkt der Antragstellung gültigen, mir vorliegenden, mir bekannten und von mir anerkannten Richtlinien für die Förderung forstwirtschaftlicher Maßnahmen als Gemeinschaftsaufgabe "Verbesserung der Agrarstruktur und des Küstenschutzes". Die Verpflichtungen aus diesen Richtlinien (siehe Rückseite dieser Vollmacht/Abtretung) erkenne ich an. Die bevollmächtigte Forstbetriebsgemeinschaft ist insoweit befugt, jede Rechtshandlung, die ich selbst vornehmen könnte, für mich mit derselben Wirkung vorzunehmen, wie wenn ich sie selbst vorgenommen hätte. Diese Vollmacht erstreckt sich insbesondere auf folgende Befugnisse: 1. Durchführung der erforderlichen Vorarbeiten und Stellung der Förderungsanträge bei der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein. 2. Abgabe erforderlicher Verpflichtungserklärungen. 3. Einholung erforderlicher behördlicher Genehmigungen. 4. Durchführung der geförderten forstwirtschaftlichen Maßnahme. 5. Beauftragung von Forstpersonal der Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein zur Durchführung gebührenpflichtiger Tätigkeiten und Anerkennung der Gebührenpflicht und Gebührenhöhe. 6. Vorlage der Kostennachweise und Belege bei der Landwirtschaftskammer SchleswigHolstein. 7. Entgegennahme von Bewilligungsbescheiden und Zustellungen. 8. Empfangnahme der bewilligten Zuwendungen. 9. Verrechnung der für diese Maßnahme entstandenen FBG-Gebühren mit dem Zuschuss oder Holzgeld Abtretung Der Anspruch des Mitgliedes gegen die Landwirtschaftskammer Schleswig-Holstein auf Auszahlung von Förderungsmitteln wegen jeder durch die Forstbetriebsgemeinschaft durchgeführten Maßnahme wird von dem Mitglied an die Forstbetriebsgemeinschaft abgetreten. Diese Abtretung wird begrenzt der Höhe nach auf die fälligen Ansprüche der Forstbetriebsgemeinschaft gegen das Mitglied für Auslagen und Gebühren zum Zeitpunkt der Fälligkeit der Auszahlung für die jeweilige Maßnahme. Die Forstbetriebsgemeinschaft NF/SL nimmt die Abtretung an. Die Forstbetriebsgemeinschaft ist nur zur Einziehung berechtigt, wenn die gesicherte Forderung fällig ist und der Sicherungsgeber in Verzug kommt. Vor Offenlegung der Abtretung wird der Sicherungsgeber informiert. Ich versichere, dass mir die Bedeutung subventionserheblicher Tatsachen für die Strafbarkeit eines Subventionsbetruges bekannt ist. Meine/unsere Bankverbindung lautet: Bank: ______________________ Konto-Nr. ______________ BLZ ___________________ Datum: _______________ Unterschrift: ________________________________
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