Sommerfreizeit in der Toskana Reisezeit: Ort: Alter: 28.06. - 11.07.2015 Figline Valdarno, Toskana ab 11 Jahre Unterkunft + Mobilität: Unsere Gruppenanlage Casa San Martino besteht aus zwei Gebäudekomplexen.. Sie liegt nahe dem Örtchen Figline Valdarno, bietet einen wunderschönen Panoramablick und ist mit einem Swimmingpool ausgestattet. Für sportliche Aktivitäten steht ein großes Gelände zur Verfügung. 10 Schlafräume ermöglichen die freie Zimmereinteilung der Jugendlichen. Unser Bus bleibt mit uns am Ort und kann uns täglich zum See und weiteren tollen Zielen fahren. Programm: Gedacht ist diese Reise für Jugendliche, die Interesse und Lust an gemeinsamen Aktivitäten haben. Vom Betreuerteam wird folgendes angeboten: Kreative Hobbygruppen Sportangebote Freizeit-Events + Großgruppenspiele Ausflüge mit dem Bus Kleingruppentreffen und Andachten Leistungen: Fahrt mit Reisebus, Reisebus vor Ort, Ausflüge, Unterkunft, Vollverpflegung, Getränke rund um die Uhr, Hobbygruppen, Programmangebote. Eine Mithilfe am Küchen- und Putzdienst wird erwartet. Mindestteilnehmerzahl: Höchstteilnehmerzahl: 35 Personen 40 Personen Vortreffen: Zu einem Vortreffen laden wir alle Teilnehmer mit ihren Eltern ca. 4-6 Wochen vor Freizeitbeginn ein. Veranstalter: Evangelische Kirchengemeinde Köln Weiden Leitung: Diese Anmeldung bitte nur an folgende Adresse schicken oder faxen: Ev. Kirchengemeinde Köln-Weiden Jugendleiterin Gitta Schölermann Ringelblumenweg 44 50226 Frechen Fax: 02234-430217 Gitta Schölermann & Team Preis “all inclusiv“: 595 € Jugendliche aus dem Stadtteil Weiden/ Lövenich erhalten einen Zuschuss von der Kirchengemeinde und zahlen: 525 € Zahlungsmodalitäten Eine Anzahlung in Höhe von 300 € ist direkt mit der Anmeldung zu leisten. Mit der Anzahlung ist die Anmeldung verbindlich, eine Reisebestätigung erfolgt nicht. Der Restbetrag ist unaufgefordert bis spätestens zum 26.03.2015 zu zahlen. Kontodaten Empfänger: Ev. Kirchengemeinde Weiden IBAN-Nr.: DE78 3705 01981000 502 698 Sparkasse KölnBonn, BIC: COLSDE33 Verw.zweck: Vor- und Nachname des Teilnehmers und „Weiden/Italien 2014“ Ein evtl. Freizeitdefizit wird von unserer Kirchengemeinde getragen. Ein evtl. Überschuss wird zur Durchführung weiterer Freizeiten genutzt. Sollten Sie damit nicht einverstanden sein, teilen Sie dies bitte schriftlich, unter Angabe Ihrer Kontodaten, mit. Bei weiteren Fragen rufen Sie mich gerne an: Tel. 02234-430216 [email protected] www.jugendkeller-weiden.de Anmeldung für die Freizeit nach Italien 28.06. - 11.07.2015 ______________________________________ (Vorname) (Familienname) ___________________________________ (Straße mit Hausnummer) ______________________________________ (Postleitzahl) (Wohnort) ______________________________________ (Geburtsdatum) (Alter am Tag der Freizeit) ______________________________________ (Telefon) (Fax) ______________________________________ (E-Mail-Adresse) ______________________________________ (Konfession) (Schulform) Ich habe die Anzahlung in Höhe von 300 € vorgenommen am ___________ Mein Teilnehmerbetrag beträgt ___________€ Wir erkennen die im Prospekt aufgeführten Teilnahmebedingungen an. Ergänzend gelten die Vorschriften des Reisevertragsrechtes des BGB (§§ 651a ff BGB). Der Verwendung von während Veranstaltung gemachten Fotos für die Öffentlichkeitsarbeit und Veröffentlichung im Internet der Kinder-und Jugendarbeit der Ev. Kirchengemeinde Weiden, auf dem o.g. Teilnehmer abgebildet ist, stimmen wir zu. ________________________________________ (Unterschrift der/des Erziehungsberechtigten) ________________________________________ (Unterschrift des Teilnehmers) Teilnahmebedingungen Leitung der Maßnahmen: Die Freizeit wird durchgeführt in der Verantwortlichkeit der Ev. Kirchengemeinde Köln Weiden. Sie wird von der Jugendleiterin Gitta Schölermann, einer weiteren Pädagogin, sowie einem Team von ehrenamtlichen MitarbeiterInnen geleitet. Die Freizeit wird u.a. mit christlichen Inhalten gestaltet. Wir gehen davon aus, dass sich die Teilnehmer in die Freizeitgemeinschaft integrieren und an denen als verbindlich angegebenen Programmpunkten teilnehmen. Sollte ein minderjähriger Teilnehmer durch grobe Fahrlässigkeit sich oder die Gruppe gefährden, oder sich den Anordnungen der Freizeitleitung wiedersetzen, kann er von der weiteren Teilnahme ausgeschlossen und nach Hause geschickt werden. Die Eltern sorgen für eine Abholung vom Freizeitort und tragen die Kosten. Italien 2015 -Toskana- Informationspflicht Gesundheitliche Schäden jedweder Art sind der Leitung mitzuteilen. Schäden, die durch Unterlassung dieser Pflicht entstehen, gehen zu Lasten des Teilnehmers bzw. dessen Erziehungsberechtigten. Im Übrigen ist jeder Teilnehmer verpflichtet, einen Mangel der Reiseleistungen sofort vor Ort der Reiseleitung anzuzeigen und erkannte Schäden gering zu halten. Rücktritt durch den Träger der Freizeit Sollte die Freizeit aus zwingenden Gründen (z.B. Teilnehmerzahl nicht erreicht) nicht durchführbar sein, ist der Träger berechtigt, die Fahrt bis 4 Wochen vor Freizeitbeginn abzusagen. Die TeilnehmerInnen erhalten ihre Zahlungen in voller Höhe zurück. Rücktritt durch den Teilnehmer Der Teilnehmer kann bis zum Freizeitbeginn schriftlich zurücktreten. Folgende Ausfallgebühr ist zu zahlen: bis zum 90. Tag vor Reisebeginn ( = 30. März 2015) 80 € vom 89. - 30. Tag vor - “ - 60 % des Reisepreises vom 29. - 15. Tag vor - “ - 80 % des Reisepreises vom 14. Tag bis zum Reisebeginn. 100 % des Reisepreises. Wir empfehlen, eine Reiserücktrittversicherung abzuschließen! Schwimmen auf Freizeiten Bei Kinder– und Jugendfreizeiten wird bei Schwimmveranstaltungen vorausgesetzt, dass die Teilnehmer bis zum Elternabend ein „Schwimmabzeichen in Bronze“ nachweisen können. Ansonsten kann der Teilnehmer aus aufsichtspflichtrechtlichen Gründen an Schwimmveranstaltungen nicht teilnehmen. Alkohol, Rauchen und Drogen Auf Jugendfreizeiten besteht für alle Teilnehmenden gem. Jugendschutzgesetz Alkohol-, Drogen- und Rauchverbot. Haftung Die Ev. Kirchengemeinde haftet für die gewissenhafte Vorbereitung und Durchführung der Freizeit entsprechend der Ausschreibung. Die Haftung ist nach den Bestimmungen des Reisevertragsrechtes beschränkt. Die Haftung für Schäden, die nicht Personenschäden sind wird gemäß § 651 h BGB auf den dreifachen Reisepreis begrenzt. Sommerfreizeit für Jugendliche vom 28. Juni - 11. Juli _________________________________ Ev. Kirchengemeinde Weiden/Lövenich
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