Editorial Frieder Hessenauer Masterplan Medizinstudium 2020: Gute Lehre und weniger Prüfungsdruck tuen Not Die Große Koalition arbeitet weiter fleißig die Einzelheiten des Koalitionsvertrages ab. Die Diskussionen und Vorbereitungen beispielsweise rund um das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen Krankenversicherung, die Detailarbeit zum Präventionsgesetz und die Aufschläge zum Gesetz zur „Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ gehören dazu. Die Gesetze sollen in diesem Sommer verabschiedet werden. Ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist der „Masterplan Medizinstudium 2020“. Dieser soll – so die Absicht der Bundespolitik – für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber sorgen; er soll Praxisnähe fördern und die Allgemeinmedizin im Studium stärken. Eine Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister von Bund und Ländern soll diesen „Masterplan Medizinstudium 2020“ entwickeln. Noch sind keine Einzelheiten bekannt. Nur wenige Detail-Informationen sind im Koalitionsvertrag hierzu festgeschrieben. Demzufolge soll die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin um 50 Prozent erhöht und bei Bedarf länderübergreifend koordiniert werden. Zudem stößt laut Koalitionsvertrag die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in Kliniken an Grenzen. Daher will die Regierung die ärztliche Weiterbildung aller grundversorgenden Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen fördern. Die bisherigen Basis-Absichten für den „Masterplan Medizinstudium 2020“ hat auch der 117. Deutsche Ärztetag 2014 in Düsseldorf begrüßt. Die Ärzteschaft unterstützt dieses Vorhaben. Wir Ärztinnen und Ärzte beteiligen uns sehr gern an der Erstellung des Masterplans. tenzen, ein erfolgtes soziales Engagement, einschlägige Berufserfahrung und auch das Persönlichkeitsprofil sollten für das Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in der Medizin ebenfalls zugrunde gelegt werden. Auch fordert das Ärzteparlament, dass Bundes- sowie Landesregierungen die Zahl der Medizinstudienplätze an öffentlichen Hochschulen erhöhen und ausreichend finanzieren. Auch müssten Bund und Länder die Lehre in der Medizin weiterhin als staatliche Aufgabe verstehen und das Bildungsniveau in Deutschland auf akademisch hohem Niveau aufrechterhalten. Ärztliche Ausbildung ist schließlich kein Punkt, an dem gespart werden darf. Denn nur eine qualitativ hochwertige studienorientierte Lehre garantiert auch eine gute Patientenversorgung. Und das wollen wir alle. Gute Lehrmittel, sinnvolle Lehrkonzepte wie Kleingruppenunterricht am Krankenbett und praktische Kurse in Lehrzentren gehören dazu. Nicht aber der ständige Prüfungsdruck, wie er immer mehr stattfindet, besonders in der Vorklinik. Die Einführung von weiteren Pflichtabschnitten finden wir jedoch kontraproduktiv. Denn zwangsweise Verschickungen verärgern meist und machen nur selten Lust. Das sehen übrigens auch die meisten Studierenden so. Sie wünschen sich – so die jüngste Umfrage des Hartmannbundes – viel frühere Praxisbezüge im Studium, bundesweit einheitliche Studienbedingungen und sie können sich vorstellen, dass das Praktische Jahr in Quartale aufgeteilt wird – in zwei Pflichtquartale (Chirurgie und Innere) und zwei Wahlquartale. Einen weiteren Pflichtabschnitt in der Allgemeinmedizin favorisieren sie nicht. Es macht auch Sinn, erst einmal die Entwicklung und den Effekt des zweiwöchigen allgemeinmedizinischen Blockpraktikums und der Pflichtfamulatur in der hausärztlichen Versorgung abzuwarten. Die Ärzteschaft weist bereits seit vielen Jahren auf die Probleme des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium hin. Sie fordert seit vielen Jahren, dass in einem standardisierten und transparenten Verfahren neben der Abiturnote auch andere Professor Dr. Frieder Hessenauer Kriterien berücksichtigt werden sollten. Psychosoziale Kompe- Präsident der Landesärztekammer 4 Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 4/2015
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