Masterplan Medizinstudium 2020: Gute Lehre und weniger

Editorial
Frieder Hessenauer
Masterplan Medizinstudium 2020: Gute
Lehre und weniger Prüfungsdruck tuen Not
Die Große Koalition arbeitet weiter fleißig die Einzelheiten des
Koalitionsvertrages ab.
Die Diskussionen und Vorbereitungen beispielsweise rund um
das Gesetz zur Stärkung der Versorgung in der gesetzlichen
Krankenversicherung, die Detailarbeit zum Präventionsgesetz
und die Aufschläge zum Gesetz zur „Bekämpfung der Korruption im Gesundheitswesen“ gehören dazu. Die Gesetze sollen
in diesem Sommer verabschiedet werden.
Ebenfalls bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen ist der „Masterplan Medizinstudium 2020“.
Dieser soll – so die Absicht der Bundespolitik – für eine zielgerichtete Auswahl der Studienplatzbewerber sorgen; er soll
Praxisnähe fördern und die Allgemeinmedizin im Studium
stärken.
Eine Konferenz der Gesundheits- und Wissenschaftsminister
von Bund und Ländern soll diesen „Masterplan Medizinstudium
2020“ entwickeln. Noch sind keine Einzelheiten bekannt. Nur
wenige Detail-Informationen sind im Koalitionsvertrag hierzu
festgeschrieben.
Demzufolge soll die Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin um 50 Prozent erhöht und bei Bedarf länderübergreifend koordiniert werden. Zudem stößt laut Koalitionsvertrag die Vermittlung praxisrelevanten Wissens ausschließlich in
Kliniken an Grenzen. Daher will die Regierung die ärztliche
Weiterbildung aller grundversorgenden Fachgebiete in ambulanten Einrichtungen fördern.
Die bisherigen Basis-Absichten für den „Masterplan Medizinstudium 2020“ hat auch der 117. Deutsche Ärztetag 2014 in Düsseldorf begrüßt. Die Ärzteschaft unterstützt dieses Vorhaben.
Wir Ärztinnen und Ärzte beteiligen uns sehr gern an der Erstellung des Masterplans.
tenzen, ein erfolgtes soziales Engagement, einschlägige Berufserfahrung und auch das Persönlichkeitsprofil sollten für das
Auswahlverfahren bei der Studienplatzvergabe in der Medizin
ebenfalls zugrunde gelegt werden.
Auch fordert das Ärzteparlament, dass Bundes- sowie Landesregierungen die Zahl der Medizinstudienplätze an öffentlichen
Hochschulen erhöhen und ausreichend finanzieren. Auch
müssten Bund und Länder die Lehre in der Medizin weiterhin
als staatliche Aufgabe verstehen und das Bildungsniveau in
Deutschland auf akademisch hohem Niveau aufrechterhalten.
Ärztliche Ausbildung ist schließlich kein Punkt, an dem gespart
werden darf. Denn nur eine qualitativ hochwertige studienorientierte Lehre garantiert auch eine gute Patientenversorgung.
Und das wollen wir alle. Gute Lehrmittel, sinnvolle Lehrkonzepte wie Klein­gruppenunterricht am Krankenbett und praktische Kurse in Lehrzentren gehören dazu. Nicht aber der ständige Prüfungsdruck, wie er immer mehr stattfindet, besonders
in der Vorklinik. Die Einführung von weiteren Pflichtabschnitten
finden wir jedoch kontraproduktiv. Denn zwangsweise Verschickungen verärgern meist und machen nur selten Lust.
Das sehen übrigens auch die meisten Studierenden so. Sie
wünschen sich – so die jüngste Umfrage des Hartmannbundes –
viel frühere Praxisbezüge im Studium, bundesweit einheitliche
Studienbedingungen und sie können sich vorstellen, dass das
Praktische Jahr in Quartale aufgeteilt wird – in zwei Pflichtquartale (Chirurgie und Innere) und zwei Wahlquartale. Einen weiteren Pflichtabschnitt in der Allgemeinmedizin favorisieren sie
nicht.
Es macht auch Sinn, erst einmal die Entwicklung und den Effekt
des zweiwöchigen allgemeinmedizinischen Blockpraktikums
und der Pflichtfamulatur in der hausärztlichen Versorgung
abzuwarten.
Die Ärzteschaft weist bereits seit vielen Jahren auf die Probleme des Zulassungsverfahrens zum Medizinstudium hin. Sie
fordert seit vielen Jahren, dass in einem standardisierten und
transparenten Verfahren neben der Abiturnote auch andere Professor Dr. Frieder Hessenauer
Kriterien berücksichtigt werden sollten. Psychosoziale Kompe- Präsident der Landesärztekammer
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Ärzteblatt Rheinland-Pfalz ❙ 4/2015