An alle allgemein bildenden höheren Schulen berufsbildenden

8. Januar 2016
Zahl: 117.01/0208-allg/2016
Sachbearbeiter: LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner
E-Mail: [email protected]
Tel: 0512 520 33-223
An alle
allgemein bildenden höheren Schulen
berufsbildenden höheren Schulen
Bildungsanstalten für Kindergartenpädagogik und Sozialpädagogik
Probetest für den Aufnahmetest Medizin 2016;
Informationsveranstaltungen für das Medizinstudium
und für den Probetest 2016
Sehr geehrte Frau Direktorin,
sehr geehrter Herr Direktor!
Der Landesschulrat für Tirol übermittelt Ihnen in der Beilage eine Terminübersicht über die
Informationsveranstaltungen zum Medizinstudium und zum Probetest 2016 für das
Medizinstudium, welche heuer an vier Tiroler Standorten und am Centrum für Chemie
und Biomedizin (CCB) in Innsbruck stattfinden werden.
Der Probetest selbst findet am Freitag, den 29. April bzw. Samstag, den 30. April 2016
statt.
Ich bitte Sie, die Terminübersicht an alle Klassenvorstände/Klassenvorständinnen und
Schüler/innen der letzten und vorletzten Schulstufe sowie an die Bildungsberater/innen Ihrer
Schule verlässlich weiterzugeben und sie auf die Informationsveranstaltungen sowie auf den
Probetest für das Medizinstudium hinzuweisen.
Mit freundlichen Grüßen
Für den Amtsführenden Präsidenten:
LSI HR Dr. Thomas Plankensteiner
Beilagen
Innrain 1 | 6020 Innsbruck | Österreich | Tel +43 512 520 33 | Fax +43 512 520 33-342 | [email protected] | www.lsr-t.gv.at | DVR: 0064378
Unterschrift zu Geschäftszahl 117.01/0208-allg/2016
Signaturwert
bdc7c274cac3409cbe2d649220cb9497
Unterzeichner
Landesschulrat für Tirol
Datum/Zeit-UTC
08.01.2016 15:05:02
Aussteller-Zertifikat
CN=a-sign-corporate-light-02, OU=a-sign-corporate-light-02, O=A-Trust Ges. f.
Sicherheitssysteme im elektr. Datenverkehr GmbH, C=AT
874062231590
Serien-Nr.
Methode
Parameter
Prüfinformation
Informationen zur Prüfung der elektronischen Signatur finden Sie unter: https://pruefung.signatur.rtr.at
Hinweis
Dieses Dokument wurde digital signiert. Auch ein Ausdruck dieses Dokuments hat gemäß § 20 E-Government-Gesetz die
Beweiskraft einer öffentlichen Urkunde.