Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ am 25. März 2015 von 9:00 ‐ 13:30 Uhr Ort: Haus der Natur, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam Ein gemeinsame Veranstaltung: ‐ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung, ‐ der Brandenburgischen Ingenieurkammer und ‐ der Brandenburgischen Architektenkammer Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Tagesordnung 9:00 Uhr Einlass 9.30 Begrüßung durch Vertreter des MIL und der Kammern (Brandenburgische Architektenkammer und Brandenburgische Ingenieurkammer) Teil 1 9.45 Teil 2 10.30 Vorstellung der aktualisierten Arbeitshilfe, Fragen und Antworten zum Thema (Referent: Andreas Elz) Allgemeine Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert; „Ein Blick über den Tellerrand – Wie gehen andere Bundesländer damit um?“ (Referentin: Anja Kotlan) Wesentliche Fragestellungen vor der Auslobung eines Wettbewerbes 1. Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung 2. Aspekte der Nachhaltigkeit (Referent: Prof. Hubertus Schweibenz) 11.00 Kaffeepause Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Tagesordnung Teil 3 11.15 Moderiertes Podiumsgespräch an zwei aktuellen Beispielen: - Wettbewerb „Kindertagesstätte in der Altstadt von Kyritz“ – nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013, unter Schwellenwert gelegen - Wettbewerb „Wohnhaus Klosterstraße 17/18 in Neuruppin“ – beschränkter Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb nach RPW 2013 (Moderation: Heyo Schönwälder) Themen: • Politischer Vorlauf und Willensbildung • Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes • Teilnehmerauswahl, Kolloquium, Wettbewerbsablauf • Preisrichtersitzung, Prämierung und Beauftragung • Wettbewerbsergebnis, Verwertung und Umsetzung 13.00 Ausklang mit kleinem Imbiss 13.30 Ende der Veranstaltung Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Teil 1 Vorstellung der aktualisierten Arbeitshilfe, Fragen und Antworten zum Thema Referent: Herr Elz, Vorsitzender des Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe der Brandenburgischen Architektenkammer RPW 2013 Richtlinie für Planungswettbewerbe Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Richtlinie für Planungswettbewerbe Was sind Planungswettbewerbe im Bereich der Architektur? Architekturwettbewerbe, allgemein Planungswettbewerbe, werden veranstaltet wenn für eine anstehende Bauaufgabe oder eine Ideenfindung der optimale Entwurf gefunden werden soll Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Ideenwettbewerb Mies van der Rohe, Wolkenkratzer Projekt, Berlin Friedrichstraße 1921 Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Realisierungswettbewerb 1872 Siegerentwurf von Ludwig Bohnstedt aus Gotha Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Realisierungswettbewerb 1882 Siegerentwurf von Paul Wallot für den deutschen Reichstag Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Realisierungswettbewerb 1999 Ausgeführte Planung Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Womit befasst sich die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“? Umsetzung von fairen, transparenten und rechtssicheren Wettbewerbsverfahren Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Was regelt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“? Art des Verfahrens Offener Wettbewerb, Nicht offenerer Wettbewerb Einladungswettbewerb, Realisierungswettbewerb Ideenwettbewerb Aufgabenstellung Auslobung Anforderung an die Teilnahme Durchführung des Wettbewerbs Durchführung der Preisgerichtssitzung Auftragsversprechen Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ An wen richtet sich die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“? Öffentliche und private Bauherren Vorgaben aus Politik, Nutzer, Bau-und Planungsrecht, Denkmalschutz, Budget, Termine, Vergaberecht Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure, Künstler Berechtigung zur Teilnahme an einem Wettbewerb, Auswahl der Teilnehmer Wettbewerbsbetreuer Organisation und Durchführung von Wettbewerben Juroren Bewertung der eingereichten Arbeiten Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Welche Aufgaben übernehmen die Kammern bei der Beratung zur „Richtlinie für Planungswettbewerbe“? Architekten- und Ingenieurkammern Beratung zur Auswahl und Durchführung des Verfahrens, Registrierung des Verfahrens Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Die Kammerarbeit: Ausschuss Wettbewerb und Vergabe Die Mitglieder des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der Brandenburgischen Architektenkammer stellen sich vor: Ausschussvorsitzender Andreas Elz, Architekt Stellv. Ausschussvorsitzende Heidrun Fleege, Architektin Weitere Mitglieder ohne Bild: Philipp Jamme, Architekt Thomas Siebert, Architekt Norbert John, Architekt Mitglied Markus Coelen, Architekt Mitglied Frauke Weber Architektin Mitglied Marcel Adam, Landschaftsarchitekt Teil 1 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Teil 2 Allgemeine Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert „Ein Blick über den Tellerrand – Wie gehen andere Bundesländer damit um?“ Referentin: Anja Kotlan, Architektin, BA Referentin Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerb und Vergabe Themen: Ziel und Grundsätze, Vergabe von Planungsleistung unter Schwellenwert Vergaberechtlicher Hintergrund und Schwellenwerte allgemein Hinweise zu Vergabeverfahren/Planungswettbewerb unter Schwellenwert? Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Ziel Der Auftraggeber soll das eigentliche Ziel des Verfahrens, nämlich demjenigen den Auftrag zu erteilen, der die bestmögliche Leistung erwarten lässt, mit vertretbarem Aufwand erreichen. Der Auftragnehmer soll sich auch unterhalb des EU-Schwellenwertes einem transparenten Verfahren gegenübersehen. Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Grundsätze Für die Vergabe von Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes gilt nicht die VOF², sondern das Haushaltsrecht (Landeshaushaltsordung LHO, GemeindehaushaltsVO) der Länder. Dennoch gilt es als anerkannt, dass auch unterhalb des EUSchwellenwertes folgende allgemeine Grundsätze des Vergaberechts zu beachten sind: 1. Wettbewerb, im Vergabeverfahren oder im Planungswettbewerb 2. Transparenz 3. Gleichbehandlung Hinweis: Diese Grundsätze werden auch bei Vergaben unterhalb des EU-Schwellenwertes zunehmend von Zivilgerichten überprüft. VOF²: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Grundsatz 1 Wettbewerb (Leistungswettbewerb im Vergabeverfahren oder im Planungswettbewerb) • es erfolgt ein Leistungswettbewerb unter fachkundigen, leistungsfähigen und zuverlässigen Bewerbern, • der Preis spielt eine untergeordnete Bedeutung, darf aber auch nicht außer Acht gelassen werden, • bei Leistungen, deren Vergütung in der HOAI verordnet sind, ist der Preis im dort vorgeschriebenen Rahmen zu berücksichtigen, Honorarvereinbarungen (z.B. Pauschalen) sind erlaubt, aber das Honorar darf in Summe nicht unter dem gesetzlichen Mindesthonorar liegen. Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Grundsatz 2 und 3 Transparenz • ein transparentes Verfahren ist verständlich und objektiv nachvollziehbar • mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, werden die Kriterien genannt, die für die Vergabeentscheidung maßgeblich sein werden • das durchgeführte Vergabeverfahren ist in einem Vergabevermerk zu dokumentieren • der Vergabevermerk sichert die Überprüfbarkeit durch Dritte, z.B. Fördermittelgeber oder Zivilgerichte Gleichbehandlung • Der Grundsatz, dass alle Bewerber gleich zu behandeln sind, ist durchgängig zu beachten. • Es gilt auch: Keine Bevorteilung von regionalen Büros allein aus dem Argument der Ortsnähe Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Vergaberechtlicher Hintergrund Rechtliche Grundlage: • Vergabeverordnung (VgV) zur Ermittlung des Auftragswertes • Haushaltsrechtliche Vorschriften der öffentlichen Auftraggeber (LHO, GemHVO) • Ausführungsvorschriften der öffentlichen Hand zum Haushaltsrecht (AV-LHO, AV-GemHVO) • ggf. weitere körperschaftinterne Haushaltsvorschriften (z.B. ABau der Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin) • ggf. Fördermittel/Zuwendungsbescheide mit Vorgaben zur Einhaltung des Vergaberechts Verfahrensbeginn: • Ermittlung des Auftragswertes /Schätzung durch den Auftraggeber gemäß § 3 VgV, • dokumentieren, dass der Auftragswert unterhalb des EUSchwellenwertes, z.Zt. 207.000 Euro (siehe § 2 VgV) liegt Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) in Brandenburg Öffentliche Ausschreibungspflicht Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben über Schwellenwert 207.000 Euro > 207.000 Euro unter Schwellenwert 207.000 Euro Landesbehörden Es gelten sog. „Bagatellgrenzen“ gemäß VOL ( Lieferleistung), jedoch nach Wortlaut des Gesetzes nicht für Architektenleistung, aber gängige Praxis 20.000 – 207.000 Euro < 20.000 Euro öffentliche Ausschreibung für Architektenleistung, Empfehlung nach den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung VOF nicht verpflichtend, Wettbewerb gemäß RPW möglich Keine öffentliche Ausschreibungspflicht, Aufträge können (wohl) direkt vergeben werden, Aufträge sind zu streuen und die Vergabe zu dokumentieren Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) in Brandenburg Öffentliche Ausschreibungspflicht Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben über Schwellenwert 207.000 Euro > 207.000 Euro unter Schwellenwert 207.000 Euro Kommunen, Landkreise, Ämter Es gelten sog. „Bagatellgrenzen“ gemäß VOL (Lieferleistung), jedoch nach Wortlaut des Gesetzes nicht für Architektenleistung, aber gängige Praxis 100.000 – 207.000 Euro < 100.000 Euro öffentliche Ausschreibung für Architektenleistung, Empfehlung nach den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung VOF nicht verpflichtend, Wettbewerb gemäß RPW möglich Keine öffentliche Ausschreibungspflicht, Aufträge können (wohl) direkt vergeben werden, Aufträge sind zu streuen und die Vergabe zu dokumentieren Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) Öffentliche Ausschreibungspflicht > 207.000 Euro Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben über Schwellenwert 207.000 Euro unter Schwellenwert 207.000 Euro Unter dem EU-Schwellenwert gilt öffentliche Ausschreibungspflicht, öffentliche Fördermittel im weiteren Planungs- bzw. ! sobald Realisierungsprozess der Bauaufgabe in Anspruch genommen werden, d.h. Fördermittelbescheide eingehen werden! ! Sind Fördermittel beansprucht und es ist nicht öffentlich ausgeschrieben worden, droht Rückforderung der Fördermittel! Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) in Bayern Öffentliche Ausschreibungspflicht > 207.000 Euro Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben über Schwellenwert 207.000 Euro unter Schwellenwert 207.000 Euro Gemäß Handbuch VHF für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen Dienstleistungen durch die Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern bis 2.100 Euro Direktvergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber bis 25.000 Euro Vergabe nach Verhandlung mit nur einem geeigneten Bewerber möglich, wenn: • Eignung nachgewiesen und dokumentiert, • Streuungsnachweis dokumentiert, • Vergütung nach Mindestsatz der entsprechend Honorarzone (nach Anlage 1 HOAI) honoriert wird, • zusätzlich und/oder Besondere Leistungen einen Anteil von max. 10 v.H. des Gesamtauftragswertes nicht überschreiten, • für die Gesamtmaßnahme keine speziellen Regelungen Förderung/EU-kofinanzierte Vorhaben u.Ä.) bestehen ab 25.000 Euro Vergabe nach leistungsbezogenem Wettbewerb und Verhandlung mit mehreren geeigneten Bewerbern (in der Regel mit mindestens 3 Bewerbern). Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabeverfahren unter Schwellenwert in Bayern Gemäß Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen Dienstleistungen (VHF) durch die Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern, Abschnitt II ! Hinweis: in Anlehnung an die VOF ausloben und durchführen! Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Möglichkeiten der Vergabeart: Vergabeverfahren oder Planungswettbewerb? Vergabeverfahren unter Schwellenwert Empfehlung der Brandenburgischen Architektenkammer: • öffentlich ausschreiben, • Durchführung nach den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung • VOF nicht verpflichtend, in Anlehnung, Planungswettbewerb unter Schwellenwert Empfehlung der Brandenburgischen Architektenkammer: • öffentlich ausschreiben, • Durchführung nach den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung • Im Rahmen der VOF nicht verpflichtend, in Anlehnung, • gemäß RPW 2013, Richtlinien für Planungswettbewerbe, Registrierung durch die Brandenburgische Architektenkammer Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabeverfahren unter Schwellenwert Aufgaben des Bauherren 1. Ermittlung des Bedarfs (Hinweis: Bedarfsplanung nach DIN 18205), 2. Ermittlung/Schätzung des Auftragswertes (§3 VgV), über oder unter Schwellenwert? 3. Vergabevermerk von Beginn bis Endes des Verfahrens führen, 4. Ansprechen möglicher Bewerber, z. B. über Listen der Architektenkammer, 5. Bekanntmachung auf dem Landesportal, Kammer-Website, Fachpresse etc. Auswahl der Bewerber nach Eignung ! Auswahl der Bewerber mittels niedrigschwelliger Eignungskriterien treffen: z.B. Kammereintragung, Nachweis eines realisierten Bauvorhabens (LP 2-8); Nach Feststellen der o.g. einfachen Eignung der Bewerber kann mit Hilfe des Losverfahrens (gemäß VOF § 10 (3) die Bewerberzahl auf drei bis fünf Bewerber für Auftragsgespräche reduziert (z.B. unter Aufsicht eines Kammervertreters) werden. Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabeverfahren unter Schwellenwert Aufgaben des Bauherren 6. Vergabegespräche mit den geeigneten Bewerbern/Bietern führen, 7. Vergabe: der Bieter erhält den Zuschlag, der bei dem Vergabegespräch mit Hilfe der vorab veröffentlichten Zuschlagskriterien und einer entsprechenden Bewertungsmatrix die höchste Punktzahl erreicht und die bestmögliche Leistung insgesamt erwarten lässt, 8. Abschluss des Verfahrens: Vergabevermerk mit allen Informationen abschließen, nicht berücksichtige Bieter über den Abschluss des Verfahrens mit Nennung des ausgewählten Bieters informieren (Transparenz der Verfahrens). Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabeverfahren unter Schwellenwert Hinweise zu den Vergabegesprächen Übersendung der Zuschlagskriterien und der Bewertungsmatrix an die geeigneten Bieter vor den Vergabegesprächen! Das erzeugt die erforderliche Transparenz des Vergabeverfahrens. Zuschlagskriterien: ! Auftraggeber formuliert für ihn wichtige Kriterien und hinterlegt diese mit einer Bewertungsmatrix! Kriterien können z.B. sein: • • • • Darstellung des Projektteams, Darstellung der Projektbearbeitung (Struktur und Arbeitsweise) Darstellung der Architekturqualität Darstellung der Qualität, der zu erwartenden Leistung, z.B. Darstellung zur Termintreue • HOAI-Honorarangebot mit Honorarparametern, nicht Euro-Beträgen • Vertragsbedingungen Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabeverfahren unter Schwellenwert Zuschlag und Beauftragung ! Hinweis: „Das wirtschaftlichste Angebot ist eben nicht zwingend das preisgünstigste Angebot, sondern dasjenige, das im Hinblick auf die Auftragserfüllung unter Berücksichtigung von qualitativen Kriterien am besten abschneidet.“ Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabeverfahren unter Schwellenwert, Beispiel Auslobung Zuordnung der Honorarzone, ein Negativbeispiel Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistung, Freianlagen, LP 1-9 ! gemäß HOAI 2013, Anlage 11, Spiel- und Sportanlagen, entspricht die Aufgabe Honorarzone IV nicht Honorarzone III. Zuordnung der Honorarzone muss objektiv „richtig“ sein, ist nicht verhandelbar! Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Planungswettbewerb gemäß RPW unter Schwellenwert Aufgaben des Bauherren: Planungswettbewerb gemäß RPW 2013 1. Ermittlung des Bedarfs (Hinweis: Bedarfsplanung nach DIN 18205), 2. Ermittlung/Schätzung des Auftragswertes (§3 VgV), über oder unter Schwellenwert? 3. Beratungsgespräch mit der Brandenburgischen Architektenkammer, Ansprechpartner sind: Anja Kotlan, Referentin Wettbewerb und Vergabe und Andreas Elz, Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe 4. Mitglieder des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe begleiten und beraten bei der Durchführung des Wettbewerbes, auch unter Schwellenwert 5. RPW-konform bedeutet Registrierung durch die Kammer und sichert somit die rechtliche und die architektonische Qualität im gesamten Wettbewerbsverfahren für beide Seiten: Auftraggeber/Bauherr und Planer/innen Hinweis: Leitfaden der Brandenburgischen Architektenkammer zur Durchführung von RPW-konformen Wettbewerbsverfahren unter Schwellenwert (siehe Link unter http://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/wettbewerbe) Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Bei Fragen wenden Sie sich an die Brandenburgische Architektenkammer, Kurfürstenstraße 52, 14467 Potsdam, Tel.: 0331 / 27 59 10, Frau Kotlan Wir helfen Ihnen gerne weiter! Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Wesentliche Fragestellungen vor der Auslobung eines Wettbewerbs: 1. Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung 2. Aspekte der Nachhaltigkeit Referent: Prof. Bernd Schweibenz, Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der Brandenburgischen Ingenieurkammer Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Wesentliche Fragestellungen vor der Auslobung eines Wettbewerbs: 1. Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung 2. Aspekte der Nachhaltigkeit Baukosten einschließlich Planungskosten Nutzungskosten Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Zu 1.: Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung (1) „Der Bedarfsplan stellt zu jedem beliebigen Zeitpunkt die wesentlichen Bedürfnisse und Ziele und Mittel des Bauherrn und Nutzers sowie die Rahmenbedingungen des Projekts und alle erforderlichen Anforderungen an den Entwurf dar.“ (DIN 18205) Quelle: Blyth, A. in Kalusche, Wolfdietrich: Was wollen wir bauen? – Bedarfsplanung im Bauwesen Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Zu 1.: Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung (2) „Auf keinen Fall ist die Bedarfsplanung durch die Grundlagenermittlung der Planer abgedeckt, sondern ist Aufgabe des Bauherrn.“ (DIN 18205) „Auf jeden Fall liegt die Bedarfsplanung im Verantwortungsbereich des Bauherrn, gleich wie er ihr gerecht wird. Er kann damit, Bedarfsplaner, Architekten, Ingenieure oder andere Fachleute beauftragen.“ (DIN 18205) Fazit: Die Bedarfsplanung ist Grundlage für die Planungsleistungen der Architekten und Ingenieure. Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Zu 1.: Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung (3) Bauinvestitionen sind standortgebundene, langfristige, kapitalintensive, nutzungsspezifische und begrenzt veränderbare Investitionen. Orientierungswerte in Bezug auf die auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer: • bei Neubauten 40 oder mehr Jahre, • bei Umbauten oder Modernisierungen 15 oder mehr Jahre. Konsequenz: Wird die Investition nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf getätigt, ist die Investition zumindest teilweise unwirtschaftlich, im schlimmsten Fall unbrauchbar. Dies gilt es anhand einer angemessenen Bedarfsplanung zu verhindern. (Vgl. dazu: Kalusche, Wolfdietrich: Was wollen wir bauen? – Bedarfsplanung im Bauwesen) Informationen zum Thema Bedarfsplanung: https://www.bbik.de/download/seminarunterlagen/ Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Zu 2.: Nachhaltigkeit (1) Quelle: DGNB Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Zu 2.: Nachhaltigkeit (2) „Bereits in der Planungsphase ist es erforderlich, dass das interdisziplinäre Planungsteam unter der Federführung eines für die Gesamtkoordination Verantwortlichen frühzeitig eng zusammenarbeitet.“ „Zu betrachten sind insbesondere: • Optimierung der Bedarfsanforderungen • Optimierung der Lebenszykluskosten (LCC) • Reduzierung von Instandhaltungs-/Folgemaßnahmen“ (Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMUB, Ausgabe 09-2014, S. 30) http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen-veroeffentlichungen/leitfaden-nachhaltigesbauen-2013.html Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Zu 2.: Nachhaltigkeit (3) (Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMUB, Ausgabe 09-2014, S. 27) Teil 2 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren Teil 3 Zwei aktuelle Wettbewerbsbeispiele stellen sich vor • Wettbewerb „Kindertagesstätte in der Altstadt von Kyritz“, nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013, unter Schwellenwert • Wettbewerb „Wohnhaus Klosterstraße 17/18 in Neuruppin“, beschränkter Realisierungswettbewerb gemäß RPW unter Schwellenwert gelegen Moderation: • Heyo Schönwälder, Architektur + Stadtplanung Fiebig Schönwälder Zimmer Im Podium: • Bürgermeisterin der Stadt Kyritz, Nora Görke, • Betreuendes Büro Wettbewerb in Kyritz, ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH Berlin, Kai Leonhardt, • Betreuendes Büro Wettbewerb Neuruppin, DSK Deutsche Stadt- und Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Melanie Weber • Brandenburgische Architektenkammer, stellv. Vorsitzende des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe, Heidrun Fleege Teil 3 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren Themen: 1. Politischer Vorlauf und Willensbildung 2. Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes 3. Teilnehmerauswahl, Kolloquium, Wettbewerbsablauf 4. Preisrichtersitzung, Prämierung und Beauftragung 5. Wettbewerbsergebnis, Verwertung und Umsetzung Teil 3 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren 1. Politischer Vorlauf und Willensbildung Fragestellungen: Kann der Wettbewerb bei der Suche nach der besten Lösung helfen? Garantiert der Wettbewerb eine maximale Vielfalt an möglichen Lösungen? Kann mit dem Wettbewerb die Sicherheit zur Investitionsentscheidung gestützt werden? Führt der Wettbewerb zu erhöhten Baukosten? Welchen Einfluss hat das Wettbewerbsverfahren auf das öffentliche Image des Projektes? Bleiben Sie auch im Wettbewerbsverfahren (Bau)herr der Entscheidung? Teil 3 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren 2. Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes 3. Teilnehmerauswahl, Kolloquium, Wettbewerbsablauf 4. Preisrichtersitzung, Prämierung und Beauftragung Fragestellungen: Ist eine bestimmte Art der Wettbewerbsdurchführung zu bevorzugen? Führt eine sorgfältige Vorbereitung und eine präzise ausformulierte Aufgabenstellung in der Auslobung zu den gewünschten Ergebnissen? Worauf ist bei der Auswahl der Teilnehmer und Preisrichter zu achten? Welchen Stellenwert hat die Vorprüfung in der Preisgerichtssitzung? Wie können formale Durchführungsfehler in der Preisgerichtssitzung ausgeschlossen werden? Teil 3 Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren 5. Wettbewerbsergebnis, Verwertung und Umsetzung Fragestellungen: Welche Verbindlichkeit hat ein Wettbewerbsergebnis? Kann der Auslober nach der Preisgerichtsentscheidung noch mit den Preisträgern über den Auftrag verhandeln? Ist der Wettbewerbsentwurf mit dem Vorentwurf im Sinne der HOAI, LP 2, gleich zusetzen? Was ist mit einem Wettbewerbsverfahren in Sinne des notwendigen Vergabeverfahrens abschließend erreicht? Kann der Auslober alle Ideen aus dem Wettbewerbsverfahren verwerten? Ist der prämierte Wettbewerbsentwurf in der Realisierung 1 zu 1 umzusetzen? Teil 3
© Copyright 2024 ExpyDoc