Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ am 25

Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“ am 25. März 2015 von 9:00 ‐ 13:30 Uhr
Ort: Haus der Natur, Lindenstraße 34, 14467 Potsdam
Ein gemeinsame Veranstaltung:
‐ des Ministeriums für Infrastruktur und Landesplanung,
‐ der Brandenburgischen Ingenieurkammer und
‐ der Brandenburgischen Architektenkammer
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Tagesordnung
9:00 Uhr
Einlass
9.30
Begrüßung durch Vertreter des MIL und der Kammern (Brandenburgische
Architektenkammer und Brandenburgische Ingenieurkammer)
Teil 1
9.45
Teil 2
10.30
Vorstellung der aktualisierten Arbeitshilfe,
Fragen und Antworten zum Thema (Referent: Andreas Elz)
Allgemeine Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen unter
Schwellenwert; „Ein Blick über den Tellerrand – Wie gehen andere
Bundesländer damit um?“ (Referentin: Anja Kotlan)
Wesentliche Fragestellungen vor der Auslobung eines Wettbewerbes
1. Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung
2. Aspekte der Nachhaltigkeit
(Referent: Prof. Hubertus Schweibenz)
11.00
Kaffeepause
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Tagesordnung
Teil 3
11.15
Moderiertes Podiumsgespräch an zwei aktuellen Beispielen:
- Wettbewerb „Kindertagesstätte in der Altstadt von Kyritz“ –
nicht offener architektonischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013,
unter Schwellenwert
gelegen
- Wettbewerb „Wohnhaus Klosterstraße 17/18 in Neuruppin“ –
beschränkter Realisierungswettbewerb als Einladungswettbewerb nach RPW
2013 (Moderation: Heyo Schönwälder)
Themen:
• Politischer Vorlauf und Willensbildung
• Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes
• Teilnehmerauswahl, Kolloquium, Wettbewerbsablauf
• Preisrichtersitzung, Prämierung und Beauftragung
• Wettbewerbsergebnis, Verwertung und Umsetzung
13.00
Ausklang mit kleinem Imbiss
13.30
Ende der Veranstaltung
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Teil 1
Vorstellung der aktualisierten Arbeitshilfe,
Fragen und Antworten zum Thema
Referent:
Herr Elz, Vorsitzender des Ausschusses für Wettbewerb und Vergabe
der Brandenburgischen Architektenkammer
RPW 2013
Richtlinie für Planungswettbewerbe
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Richtlinie für Planungswettbewerbe
Was sind Planungswettbewerbe im Bereich der Architektur?
Architekturwettbewerbe, allgemein Planungswettbewerbe, werden veranstaltet
wenn für eine anstehende Bauaufgabe oder eine Ideenfindung der optimale
Entwurf gefunden werden soll
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Ideenwettbewerb
Mies van der Rohe, Wolkenkratzer Projekt, Berlin Friedrichstraße 1921
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Realisierungswettbewerb
1872 Siegerentwurf von Ludwig Bohnstedt aus Gotha
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Realisierungswettbewerb
1882 Siegerentwurf von Paul Wallot für den deutschen Reichstag
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Realisierungswettbewerb
1999 Ausgeführte Planung
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Womit befasst sich die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“?
Umsetzung von fairen, transparenten und rechtssicheren Wettbewerbsverfahren
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Was regelt die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“?
Art des Verfahrens
Offener Wettbewerb, Nicht offenerer Wettbewerb
Einladungswettbewerb, Realisierungswettbewerb
Ideenwettbewerb
Aufgabenstellung
Auslobung
Anforderung an die Teilnahme
Durchführung des Wettbewerbs
Durchführung der Preisgerichtssitzung
Auftragsversprechen
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
An wen richtet sich die „Richtlinie für Planungswettbewerbe“?
Öffentliche und private Bauherren
Vorgaben aus Politik, Nutzer, Bau-und Planungsrecht, Denkmalschutz, Budget, Termine,
Vergaberecht
Architekten, Landschaftsarchitekten, Ingenieure, Künstler
Berechtigung zur Teilnahme an einem Wettbewerb, Auswahl der Teilnehmer
Wettbewerbsbetreuer
Organisation und Durchführung von Wettbewerben
Juroren
Bewertung der eingereichten Arbeiten
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Welche Aufgaben übernehmen die Kammern bei der Beratung zur
„Richtlinie für Planungswettbewerbe“?
Architekten- und Ingenieurkammern
Beratung zur Auswahl und Durchführung des Verfahrens, Registrierung des Verfahrens
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Die Kammerarbeit: Ausschuss Wettbewerb und Vergabe
Die Mitglieder des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der
Brandenburgischen Architektenkammer stellen sich vor:
Ausschussvorsitzender
Andreas Elz,
Architekt
Stellv. Ausschussvorsitzende
Heidrun Fleege,
Architektin
Weitere Mitglieder ohne Bild:
Philipp Jamme, Architekt
Thomas Siebert, Architekt
Norbert John, Architekt
Mitglied
Markus Coelen,
Architekt
Mitglied
Frauke Weber
Architektin
Mitglied
Marcel Adam,
Landschaftsarchitekt
Teil 1
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Teil 2
Allgemeine Hinweise zur Vergabe von Planungsleistungen unter
Schwellenwert
„Ein Blick über den Tellerrand – Wie gehen andere Bundesländer
damit um?“
Referentin:
Anja Kotlan, Architektin, BA Referentin Öffentlichkeitsarbeit, Wettbewerb
und Vergabe
Themen:
Ziel und Grundsätze, Vergabe von Planungsleistung unter Schwellenwert
Vergaberechtlicher Hintergrund und Schwellenwerte allgemein
Hinweise zu Vergabeverfahren/Planungswettbewerb unter Schwellenwert?
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Ziel
Der Auftraggeber soll das eigentliche Ziel des Verfahrens,
nämlich demjenigen den Auftrag zu erteilen, der die bestmögliche
Leistung erwarten lässt, mit vertretbarem Aufwand erreichen.
Der Auftragnehmer soll sich auch unterhalb des EU-Schwellenwertes
einem transparenten Verfahren gegenübersehen.
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Grundsätze
Für die Vergabe von Leistungen unterhalb des EU-Schwellenwertes
gilt nicht die VOF², sondern das Haushaltsrecht
(Landeshaushaltsordung LHO, GemeindehaushaltsVO) der Länder.
Dennoch gilt es als anerkannt, dass auch unterhalb des EUSchwellenwertes folgende allgemeine Grundsätze des Vergaberechts
zu beachten sind:
1. Wettbewerb, im Vergabeverfahren oder im Planungswettbewerb
2. Transparenz
3. Gleichbehandlung
Hinweis:
Diese Grundsätze werden auch bei Vergaben unterhalb des
EU-Schwellenwertes zunehmend von Zivilgerichten überprüft.
VOF²: Vergabeordnung für freiberufliche Leistungen
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Grundsatz 1
Wettbewerb
(Leistungswettbewerb im Vergabeverfahren oder im Planungswettbewerb)
• es erfolgt ein Leistungswettbewerb unter fachkundigen, leistungsfähigen
und zuverlässigen Bewerbern,
• der Preis spielt eine untergeordnete Bedeutung, darf aber auch nicht
außer Acht gelassen werden,
• bei Leistungen, deren Vergütung in der HOAI verordnet sind, ist der Preis
im dort vorgeschriebenen Rahmen zu berücksichtigen,
Honorarvereinbarungen (z.B. Pauschalen) sind erlaubt, aber das Honorar
darf in Summe nicht unter dem gesetzlichen Mindesthonorar liegen.
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Grundsatz 2 und 3
Transparenz
• ein transparentes Verfahren ist verständlich und objektiv nachvollziehbar
• mit der Aufforderung zur Abgabe von Angeboten, werden die Kriterien
genannt, die für die Vergabeentscheidung maßgeblich sein werden
• das durchgeführte Vergabeverfahren ist in einem Vergabevermerk zu
dokumentieren
• der Vergabevermerk sichert die Überprüfbarkeit durch Dritte, z.B.
Fördermittelgeber oder Zivilgerichte
Gleichbehandlung
• Der Grundsatz, dass alle Bewerber gleich zu behandeln sind, ist
durchgängig zu beachten.
• Es gilt auch: Keine Bevorteilung von regionalen Büros allein aus dem
Argument der Ortsnähe
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Vergaberechtlicher Hintergrund
Rechtliche Grundlage:
• Vergabeverordnung (VgV) zur Ermittlung des Auftragswertes
• Haushaltsrechtliche Vorschriften der öffentlichen Auftraggeber (LHO, GemHVO)
• Ausführungsvorschriften der öffentlichen Hand zum Haushaltsrecht (AV-LHO,
AV-GemHVO)
• ggf. weitere körperschaftinterne Haushaltsvorschriften (z.B. ABau der
Senatsverwaltung für Stadtentwicklung in Berlin)
• ggf. Fördermittel/Zuwendungsbescheide mit Vorgaben zur Einhaltung des
Vergaberechts
Verfahrensbeginn:
• Ermittlung des Auftragswertes /Schätzung durch den
Auftraggeber gemäß § 3 VgV,
• dokumentieren, dass der Auftragswert unterhalb des EUSchwellenwertes, z.Zt. 207.000 Euro (siehe § 2 VgV) liegt
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) in Brandenburg
Öffentliche Ausschreibungspflicht
Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben
über Schwellenwert 207.000 Euro
> 207.000 Euro
unter Schwellenwert 207.000 Euro
Landesbehörden
Es gelten sog. „Bagatellgrenzen“ gemäß VOL ( Lieferleistung), jedoch nach Wortlaut des
Gesetzes nicht für Architektenleistung, aber gängige Praxis
20.000 – 207.000 Euro
< 20.000 Euro
öffentliche Ausschreibung für Architektenleistung, Empfehlung nach
den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung
VOF nicht verpflichtend, Wettbewerb gemäß RPW möglich
Keine öffentliche Ausschreibungspflicht,
Aufträge können (wohl) direkt vergeben werden,
Aufträge sind zu streuen und die Vergabe zu dokumentieren
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) in Brandenburg
Öffentliche Ausschreibungspflicht
Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben
über Schwellenwert 207.000 Euro
> 207.000 Euro
unter Schwellenwert 207.000 Euro
Kommunen, Landkreise, Ämter
Es gelten sog. „Bagatellgrenzen“ gemäß VOL (Lieferleistung), jedoch nach Wortlaut des
Gesetzes nicht für Architektenleistung, aber gängige Praxis
100.000 – 207.000 Euro
< 100.000 Euro
öffentliche Ausschreibung für Architektenleistung, Empfehlung nach den
Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung
VOF nicht verpflichtend, Wettbewerb gemäß RPW möglich
Keine öffentliche Ausschreibungspflicht,
Aufträge können (wohl) direkt vergeben werden,
Aufträge sind zu streuen und die Vergabe zu dokumentieren
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert)
Öffentliche Ausschreibungspflicht
> 207.000 Euro
Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben
über Schwellenwert 207.000 Euro
unter Schwellenwert 207.000 Euro
Unter dem EU-Schwellenwert gilt öffentliche Ausschreibungspflicht,
öffentliche Fördermittel im weiteren Planungs- bzw.
! sobald
Realisierungsprozess der Bauaufgabe in Anspruch genommen
werden, d.h. Fördermittelbescheide eingehen werden!
!
Sind Fördermittel beansprucht und es ist nicht öffentlich
ausgeschrieben worden, droht Rückforderung der Fördermittel!
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Maßgebliche Schwellenwerte (Honorarwert) in Bayern
Öffentliche Ausschreibungspflicht
> 207.000 Euro
Schwellenwert gilt einheitlich, über dem Wert wird europaweit gemäß GWB
(Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung) und VOF ausgeschrieben
über Schwellenwert 207.000 Euro
unter Schwellenwert 207.000 Euro
Gemäß Handbuch VHF für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen
Dienstleistungen durch die Staatsbauverwaltung des Freistaates Bayern
bis 2.100 Euro
Direktvergabe nach Verhandlung mit nur einem Bewerber
bis 25.000 Euro Vergabe nach Verhandlung mit nur einem geeigneten Bewerber möglich,
wenn:
• Eignung nachgewiesen und dokumentiert,
• Streuungsnachweis dokumentiert,
• Vergütung nach Mindestsatz der entsprechend Honorarzone (nach Anlage 1 HOAI)
honoriert wird,
• zusätzlich und/oder Besondere Leistungen einen Anteil von max. 10 v.H. des
Gesamtauftragswertes nicht überschreiten,
• für die Gesamtmaßnahme keine speziellen Regelungen Förderung/EU-kofinanzierte
Vorhaben u.Ä.) bestehen
ab 25.000 Euro Vergabe nach leistungsbezogenem Wettbewerb und Verhandlung mit
mehreren geeigneten Bewerbern (in der Regel mit mindestens 3 Bewerbern).
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabeverfahren unter Schwellenwert in Bayern
Gemäß Handbuch für die Vergabe und Durchführung von Freiberuflichen
Dienstleistungen (VHF) durch die Staatsbauverwaltung des Freistaates
Bayern, Abschnitt II
!
Hinweis:
in Anlehnung an
die VOF
ausloben und
durchführen!
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Möglichkeiten der Vergabeart: Vergabeverfahren oder Planungswettbewerb?
Vergabeverfahren unter Schwellenwert
Empfehlung der Brandenburgischen Architektenkammer:
• öffentlich ausschreiben,
• Durchführung nach den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung
• VOF nicht verpflichtend, in Anlehnung,
Planungswettbewerb unter Schwellenwert
Empfehlung der Brandenburgischen Architektenkammer:
• öffentlich ausschreiben,
• Durchführung nach den Grundsätzen: Wettbewerb, Transparenz, Gleichbehandlung
• Im Rahmen der VOF nicht verpflichtend, in Anlehnung,
• gemäß RPW 2013, Richtlinien für Planungswettbewerbe, Registrierung durch die
Brandenburgische Architektenkammer
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabeverfahren unter Schwellenwert
Aufgaben des Bauherren
1. Ermittlung des Bedarfs (Hinweis: Bedarfsplanung nach DIN 18205),
2. Ermittlung/Schätzung des Auftragswertes (§3 VgV), über oder unter Schwellenwert?
3. Vergabevermerk von Beginn bis Endes des Verfahrens führen,
4. Ansprechen möglicher Bewerber, z. B. über Listen der Architektenkammer,
5. Bekanntmachung auf dem Landesportal, Kammer-Website, Fachpresse etc.
Auswahl der Bewerber nach Eignung
!
Auswahl der Bewerber mittels niedrigschwelliger Eignungskriterien treffen:
z.B. Kammereintragung, Nachweis eines realisierten Bauvorhabens (LP 2-8);
Nach Feststellen der o.g. einfachen Eignung der Bewerber kann mit Hilfe des
Losverfahrens (gemäß VOF § 10 (3) die Bewerberzahl auf drei bis fünf Bewerber für
Auftragsgespräche reduziert (z.B. unter Aufsicht eines Kammervertreters) werden.
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabeverfahren unter Schwellenwert
Aufgaben des Bauherren
6.
Vergabegespräche mit den geeigneten Bewerbern/Bietern führen,
7.
Vergabe: der Bieter erhält den Zuschlag, der bei dem Vergabegespräch mit Hilfe der
vorab veröffentlichten Zuschlagskriterien und einer entsprechenden Bewertungsmatrix
die höchste Punktzahl erreicht und die bestmögliche Leistung insgesamt erwarten lässt,
8. Abschluss des Verfahrens: Vergabevermerk mit allen Informationen abschließen, nicht
berücksichtige Bieter über den Abschluss des Verfahrens mit Nennung des ausgewählten
Bieters informieren (Transparenz der Verfahrens).
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabeverfahren unter Schwellenwert
Hinweise zu den Vergabegesprächen
Übersendung der Zuschlagskriterien und der Bewertungsmatrix an die
geeigneten Bieter vor den Vergabegesprächen! Das erzeugt die
erforderliche Transparenz des Vergabeverfahrens.
Zuschlagskriterien:
!
Auftraggeber formuliert für ihn wichtige Kriterien und hinterlegt
diese mit einer Bewertungsmatrix! Kriterien können z.B. sein:
•
•
•
•
Darstellung des Projektteams,
Darstellung der Projektbearbeitung (Struktur und Arbeitsweise)
Darstellung der Architekturqualität
Darstellung der Qualität, der zu erwartenden Leistung, z.B.
Darstellung zur Termintreue
• HOAI-Honorarangebot mit Honorarparametern, nicht Euro-Beträgen
• Vertragsbedingungen
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabeverfahren unter Schwellenwert
Zuschlag und Beauftragung
!
Hinweis:
„Das wirtschaftlichste Angebot ist eben nicht zwingend das
preisgünstigste Angebot, sondern dasjenige, das im Hinblick auf die
Auftragserfüllung unter Berücksichtigung von qualitativen Kriterien
am besten abschneidet.“
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabeverfahren unter Schwellenwert, Beispiel Auslobung
Zuordnung der Honorarzone, ein Negativbeispiel
Ausschreibung von Architekten- und Ingenieurleistung, Freianlagen, LP 1-9
!
gemäß HOAI 2013, Anlage 11, Spiel- und Sportanlagen, entspricht die
Aufgabe Honorarzone IV nicht Honorarzone III.
Zuordnung der Honorarzone muss objektiv „richtig“ sein,
ist nicht verhandelbar!
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Planungswettbewerb gemäß RPW unter Schwellenwert
Aufgaben des Bauherren: Planungswettbewerb gemäß RPW 2013
1. Ermittlung des Bedarfs (Hinweis: Bedarfsplanung nach DIN 18205),
2. Ermittlung/Schätzung des Auftragswertes (§3 VgV), über oder unter Schwellenwert?
3. Beratungsgespräch mit der Brandenburgischen Architektenkammer, Ansprechpartner sind:
Anja Kotlan, Referentin Wettbewerb und Vergabe und Andreas Elz, Vorsitzender des
Ausschusses Wettbewerb und Vergabe
4. Mitglieder des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe begleiten und beraten bei der
Durchführung des Wettbewerbes, auch unter Schwellenwert
5. RPW-konform bedeutet Registrierung durch die Kammer und sichert somit die rechtliche
und die architektonische Qualität im gesamten Wettbewerbsverfahren für beide Seiten:
Auftraggeber/Bauherr und Planer/innen
Hinweis:
Leitfaden der Brandenburgischen Architektenkammer zur Durchführung von
RPW-konformen Wettbewerbsverfahren unter Schwellenwert
(siehe Link unter http://www.ak-brandenburg.de/mitglieder/wettbewerbe)
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Vergabe von Planungsleistungen unter Schwellenwert
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit!
Bei Fragen wenden Sie sich an die Brandenburgische
Architektenkammer, Kurfürstenstraße 52, 14467 Potsdam,
Tel.: 0331 / 27 59 10, Frau Kotlan
Wir helfen Ihnen gerne weiter!
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Wesentliche Fragestellungen vor der Auslobung eines Wettbewerbs:
1. Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung
2. Aspekte der Nachhaltigkeit
Referent:
Prof. Bernd Schweibenz, Vorsitzender des Ausschusses Wettbewerb und Vergabe der
Brandenburgischen Ingenieurkammer
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Wesentliche Fragestellungen vor der Auslobung eines Wettbewerbs:
1. Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung
2. Aspekte der Nachhaltigkeit
Baukosten
einschließlich
Planungskosten
Nutzungskosten
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Zu 1.: Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung (1)
„Der Bedarfsplan stellt zu jedem beliebigen Zeitpunkt die wesentlichen
Bedürfnisse und Ziele und Mittel des Bauherrn und Nutzers sowie die
Rahmenbedingungen des Projekts und alle erforderlichen Anforderungen
an den Entwurf dar.“ (DIN 18205)
Quelle: Blyth, A. in Kalusche, Wolfdietrich: Was wollen wir bauen? – Bedarfsplanung im Bauwesen
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Zu 1.: Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung (2)
„Auf keinen Fall ist die Bedarfsplanung durch die Grundlagenermittlung der Planer
abgedeckt, sondern ist Aufgabe des Bauherrn.“ (DIN 18205)
„Auf jeden Fall liegt die Bedarfsplanung im Verantwortungsbereich des Bauherrn,
gleich wie er ihr gerecht wird. Er kann damit, Bedarfsplaner, Architekten,
Ingenieure oder andere Fachleute beauftragen.“ (DIN 18205)
Fazit: Die Bedarfsplanung ist Grundlage für die Planungsleistungen der
Architekten und Ingenieure.
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Zu 1.: Bedarfsermittlung und Bedarfsplanung (3)
Bauinvestitionen sind standortgebundene, langfristige, kapitalintensive,
nutzungsspezifische und begrenzt veränderbare Investitionen.
Orientierungswerte in Bezug auf die auf die wirtschaftliche Nutzungsdauer:
• bei Neubauten 40 oder mehr Jahre,
• bei Umbauten oder Modernisierungen 15 oder mehr Jahre.
Konsequenz: Wird die Investition nicht entsprechend dem tatsächlichen Bedarf
getätigt, ist die Investition zumindest teilweise unwirtschaftlich, im schlimmsten
Fall unbrauchbar. Dies gilt es anhand einer angemessenen Bedarfsplanung zu
verhindern.
(Vgl. dazu: Kalusche, Wolfdietrich: Was wollen wir bauen? – Bedarfsplanung im Bauwesen)
Informationen zum Thema Bedarfsplanung: https://www.bbik.de/download/seminarunterlagen/
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Zu 2.: Nachhaltigkeit (1)
Quelle: DGNB
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Zu 2.: Nachhaltigkeit (2)
„Bereits in der Planungsphase ist es erforderlich, dass das interdisziplinäre
Planungsteam unter der Federführung eines für die Gesamtkoordination
Verantwortlichen frühzeitig eng zusammenarbeitet.“
„Zu betrachten sind insbesondere:
• Optimierung der Bedarfsanforderungen
• Optimierung der Lebenszykluskosten (LCC)
• Reduzierung von Instandhaltungs-/Folgemaßnahmen“
(Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMUB, Ausgabe 09-2014, S. 30)
http://www.nachhaltigesbauen.de/leitfaeden-und-arbeitshilfen-veroeffentlichungen/leitfaden-nachhaltigesbauen-2013.html
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Zu 2.: Nachhaltigkeit (3)
(Leitfaden Nachhaltiges Bauen des BMUB, Ausgabe 09-2014, S. 27)
Teil 2
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren
Teil 3
Zwei aktuelle Wettbewerbsbeispiele stellen sich vor
• Wettbewerb „Kindertagesstätte in der Altstadt von Kyritz“, nicht offener
architektonischer Realisierungswettbewerb gemäß RPW 2013, unter
Schwellenwert
• Wettbewerb „Wohnhaus Klosterstraße 17/18 in Neuruppin“, beschränkter
Realisierungswettbewerb gemäß RPW unter Schwellenwert gelegen
Moderation:
• Heyo Schönwälder, Architektur + Stadtplanung Fiebig Schönwälder Zimmer
Im Podium:
• Bürgermeisterin der Stadt Kyritz, Nora Görke,
• Betreuendes Büro Wettbewerb in Kyritz, ews Stadtsanierungsgesellschaft mbH Berlin,
Kai Leonhardt,
• Betreuendes Büro Wettbewerb Neuruppin, DSK Deutsche Stadt- und
Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH & Co. KG, Melanie Weber
• Brandenburgische Architektenkammer, stellv. Vorsitzende des
Ausschusses Wettbewerb und Vergabe, Heidrun Fleege
Teil 3
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren
Themen:
1. Politischer Vorlauf und Willensbildung
2. Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes
3. Teilnehmerauswahl, Kolloquium, Wettbewerbsablauf
4. Preisrichtersitzung, Prämierung und Beauftragung
5. Wettbewerbsergebnis, Verwertung und Umsetzung
Teil 3
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren
1. Politischer Vorlauf und Willensbildung
Fragestellungen:
 Kann der Wettbewerb bei der Suche nach der besten Lösung helfen?
 Garantiert der Wettbewerb eine maximale Vielfalt an möglichen Lösungen?
 Kann mit dem Wettbewerb die Sicherheit zur Investitionsentscheidung gestützt
werden?
 Führt der Wettbewerb zu erhöhten Baukosten?
 Welchen Einfluss hat das Wettbewerbsverfahren auf das öffentliche Image des
Projektes?
 Bleiben Sie auch im Wettbewerbsverfahren (Bau)herr der Entscheidung?
Teil 3
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren
2. Vorbereitung und Auslobung des Wettbewerbes
3. Teilnehmerauswahl, Kolloquium, Wettbewerbsablauf
4. Preisrichtersitzung, Prämierung und Beauftragung
Fragestellungen:
 Ist eine bestimmte Art der Wettbewerbsdurchführung zu bevorzugen?
 Führt eine sorgfältige Vorbereitung und eine präzise ausformulierte
Aufgabenstellung in der Auslobung zu den gewünschten Ergebnissen?
 Worauf ist bei der Auswahl der Teilnehmer und Preisrichter zu achten?
 Welchen Stellenwert hat die Vorprüfung in der Preisgerichtssitzung?
 Wie können formale Durchführungsfehler in der Preisgerichtssitzung
ausgeschlossen werden?
Teil 3
Werkstattveranstaltung „Planungswettbewerbe in der Praxis“
Moderiertes Podiumsgespräch mit den Akteuren
5. Wettbewerbsergebnis, Verwertung und Umsetzung
Fragestellungen:
 Welche Verbindlichkeit hat ein Wettbewerbsergebnis?
 Kann der Auslober nach der Preisgerichtsentscheidung noch mit den
Preisträgern über den Auftrag verhandeln?
 Ist der Wettbewerbsentwurf mit dem Vorentwurf im Sinne der HOAI, LP 2, gleich
zusetzen?
 Was ist mit einem Wettbewerbsverfahren in Sinne des notwendigen
Vergabeverfahrens abschließend erreicht?
 Kann der Auslober alle Ideen aus dem Wettbewerbsverfahren verwerten?
 Ist der prämierte Wettbewerbsentwurf in der Realisierung 1 zu 1 umzusetzen?
Teil 3